Dr. Ingolf Huhn
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ceterum censeo: Das Sächsische Kulturraumgesetz ist eine tolle Sache, aber ebenfalls jeden Morgen zu besingen ist: So, wie es jetzt ist, funktioniert es nicht mehr. Das, was Anfang der Neunzigerjahre Prof. Meyer und Matthias Theodor Vogt – der war damals noch kein Professor – auf die Beine gestellt haben, hat die reiche Kulturlandschaft in Sachsen nach der Wende gerettet; denn die wäre im Schwung der Vereinigung den Bach hinuntergegangen. Das war damals ein großartiger, zukunftsweisender Entwurf. Doch zukunftsweisend heißt auch, dass man kontinuierlich etwas damit macht, dass man daran weiterarbeitet, weiterbaut oder wenigstens für die Erhaltung sorgt. Das ist wie bei den großen Dombauhütten. Man denkt: Der Dom ist fertig, warum haben die noch eine Dombauhütte? Daran muss man doch nichts mehr machen. Es gibt immer etwas zu reparieren, zu ersetzen, zu schützen und zu erhalten. Das merken Sie, wenn Sie ein Eigenheim haben, und wenn Sie einen Dom haben erst recht. Das ist hier nicht geschehen. Das Kulturraumgesetz ist eingerostet. Es war von vornherein so konstruiert, dass es nur am Anfang funktionieren konnte, nur als Basis. Es stand – Sie wissen das alle, aber Wiederholung ist die Mutter der Weisheit – eine feste Summe darin. Gleichzeitig stiegen jährlich die tariflichen Einkommen bei den Theatern, Orchestern, bei den anderen tarifgebundenen Institutionen, Bibliotheken, Museen, selbst bei den soziokulturellen Zentren, die an Tarife gebunden waren. Die Tarifsteigerungen kann man sich nicht aussuchen. Sie kommen automatisch oder werden von Leuten beschlossen, die sich um die Folgen nicht kümmern müssen. Aber am Ende haben sie auch einen Sinn. Die Leute müssen ja leben. Noch einmal: Die im Kulturraumgesetz enthaltene Summe ist statisch. Sie ist das erste Mal nach vielen Jahren erhöht worden. Im Jahr 2008 sind 10 Millionen Euro dazugekommen. Im Jahr 2001 gab es schon einmal eine Veränderung. Diesbezüglich haben Sie aber nur die 150 Millionen nach dem damals gültigen Schlüssel 1,95583 auf 76,693 Euro umgerechnet, das war also nicht mehr Geld, kein Cent mehr. Wer in Mathematik nicht immer nur geschlafen hat, sieht sofort, dass das nicht geht. Mittlerweile ist noch etwas dazugekommen: einige Summen in verschiedenen Schritten, aber immer nur Einmalsummen. Das hilft nur über die nächste Katastrophe. Wir hören schon, dass die Lunte an das Kulturraumgesetz gelegt ist. Wenn, wie sich jetzt herumspricht, im neuen Haushalt – das hören wir dann im Herbst – die Mittel aus dem Kulturpakt II – aus dem Notprogramm – nicht mehr enthalten sind, dann explodiert das ganze System noch in diesem Jahr. Dann werden die Institutionen im ländlichen Raum durch die Bank Konkurs anmelden können, und der Freistaat könnte sich nur noch an den Abrisskosten beteiligen. Das wird auch nicht billig. Die Koalition hat dann auch noch die letzten gutwilligen Wähler verjagt. Der zentrale Satz, den wir dabei immer hören, ist: Wir müssen schauen, wie viel Kultur wir uns in Zukunft noch leisten können. – Dieser Satz erzeugt bei den Machern Panik. Herr Dulig hat am Anfang kurz skizziert, was an Aufregung mit enthalten ist, und das ist auch so. Im Gegensatz zu den Leuten, die solche Sätze sagen, sind die Kulturleute an der Verfassung interessiert. Die Frage heißt dann: Wie viel Verfassung können wir uns in Zukunft noch leisten? – Es ist ein Satz, der einem das Blut in den Adern gefrieren lässt. Ich bin neu hier im Parlament und stehe voller Hochachtung vor dem Werk, das die verfassungsgebenden Leute Anfang der Neunzigerjahre geschaffen haben. Aber diese Verfassung gilt, und sie gilt nicht nach Kassenlage, sondern immer. (Beifall BSW) Vielleicht haben Sie es vergessen: In Artikel 1, ganz am Anfang, steht folgender Satz „Der Freistaat Sachsen ist ein demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat.“ Im Praktischen wird es dann noch schärfer: Artikel 11 Abs. 2, „Die Teilnahme an der Kultur in ihrer Vielfalt und am Sport“ – davon weiß ich weniger – „ist dem gesamten Volk zu ermöglichen.“ – Dem gesamten Volk, das heißt, nicht nur in den Großstädten, sondern überall, auch im ländlichen Raum. Das steht in der Verfassung, das kann man sich nicht aussuchen. Wenn Sie dieses Jahr einen Haushalt beschließen, der die Kultur im ländlichen Raum zum Einsturz bringt, wenn Sie die Bedingungen dafür schaffen, dass die Teilnahme an der Kultur in ihrer Vielfalt, wie es in der Verfassung steht, nicht mehr dem gesamten Volk, sondern nur noch denen, die in den Städten und deren Weichbild leben, ermöglicht wird, lehnen Sie sich gegen Artikel 11 der sächsischen Verfassung auf; dann begehen Sie Verfassungsbruch. Billiger kann man es nicht sagen. Wollen Sie diese Sünde wirklich auf Ihr Haupt bringen? Ein Blick auf den vorliegenden Antrag: Im ersten Moment denkt man, er gehört in die Kategorie „nützt nichts, schadet nichts“, zumal er von den Fraktionen kommt, die die Regierung bilden. Aber das ist nicht so. Es hat schon eine Bedeutung, dass sich hier der Gesetzgeber, das Parlament, dieser Thematik annimmt. Dahinter steht der ernsthafte Wille, den Vorgang frühzeitig zu begleiten und ihn nicht über lange Strecken erst einmal nur der Verwaltung zu überlassen oder Agenturen – wie wir das bei diesen Beteiligungsformaten immer sehen –, um am Ende nur noch über einen fertigen Gesetzentwurf befinden zu können, sondern den Vorgang inhaltlich zu begleiten. Das hat Sinn und ist richtig. Darin ist noch eine kleine Fußangel versteckt. Ich sage das für alle, die nicht genau gelesen haben. In 2.2 e) steckt der Auftrag, neben der anstehenden Novellierung des Kulturraumgesetzes auch die Sächsische Kulturraumverordnung zu überprüfen und der Kompetenz des Parlaments zu übergeben. Bisher hat der Landtag dazu nichts zu befinden. Gerade für die ländlichen Räume steckt in dieser Verordnung außerordentlich viel Sprengstoff. Sie kennen die Zahlen: In § 1 Abs. 1 steht der schöne Satz, dass die ländlichen Kulturräume von den Mitteln des Kulturraumgesetzes 48,73 % und die Stadt Leipzig 34,94 % erhalten. Um sich das auf der Zunge zergehen zu lassen: Alle ländlichen sächsischen Kulturräume zusammen bekommen weniger als die Hälfte der Mittel, aber die Stadt Leipzig 35 %, ohne dass dies jemals mit dem Parlament in Berührung gekommen wäre. Dort steht dann: „Das SMWK steht im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen.“ Es dreht per Verordnung ein Gesetz, das, wie der Name sagt, für die Kulturräume geschaffen ist – das heißt, das sind die ländlichen; die urbanen heißen nur so –, in ein Leipzig-Unterstützungsgesetz um, um Leipzig immer wieder darüber hinweg zu trösten, dass Dresden die Staatseinrichtungen hat – und alles ohne Parlament. Ohne Neid: Ich gehe auch in Leipzig in die Oper, ins Schauspielhaus, ins Gewandhaus und freue mich. Ich freue mich auch, dass Leipzig es sich leisten kann, den Museumseintritt kostenlos anzubieten. Etwas vorsichtiger freut man sich, wenn man sieht, dass andere dafür zugrunde gehen. Das ist alles rechtskonform mit den Verordnungen, ich weiß das, aber es ist nicht sinnvoll, und es folgt nur dem Buchstaben des Gesetzes, nicht seinem Geist. Zum Schluss. Kulturland 2030 ist mehr als nur Kulturraum. Alle Vorredner haben das gesagt. Daran hängen auch die vielen Freischaffenden, die nicht in Institutionen sind. Aber das, was in den Institutionen passiert, hat eine Sogwirkung. Wir beschäftigen in den Theatern und Orchestern auch viele Freischaffende, und wenn dort die Vergütung zwangsweise steigt, steigen auch die Vergütungen in der Fläche. Man muss sich darum kümmern, dass das wirklich so wird. Das ist eine enorm wichtige Aufgabe, weil die Leute manchmal für Hungerlöhne arbeiten. Man hört dann immer: „Sie machen es ja gern“. Wenn man was gern macht, bekommt man weniger Geld? Das ist schon auch eine Aufgabe, aber das Zentrum ist erst einmal das, was die Kulturräume tun. Noch einmal: Der Antrag an sich ist sinnvoll. Ich danke den Kulturpolitkern der Regierungsfraktionen für die Arbeit. Es ist noch etwas daran weiterzuarbeiten. Wir haben gehört, er soll an den Ausschuss überwiesen werden. Des Weiteren ist es spannend, wie dann die darin annoncierten Aufgaben in der Praxis – jetzt nicht vom Parlament, sondern von dem, was wir begleiten – gelöst werden. Aber die Kultur im Freistaat, und zwar überall im Freistaat, sollte unser aller Mühe wert sein. Wir empfehlen selbstverständlich die Überweisung an den Ausschuss. Dann mal los! Glück auf! (Beifall BSW)
