Katja Meier
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben als BÜNDNISGRÜNE zum vorliegenden Gesetzentwurf einen sehr umfangreichen Änderungsantrag eingebracht. Er greift die europarechtswidrigen und verfassungsrechtlich problematischen Punkte des Gesetzentwurfs der Staatsregierung auf, stärkt die kommunale Selbstverwaltung und macht das Straßengesetz fit für das 21. Jahrhundert. Unser Änderungsantrag berücksichtigt alle Verkehrsteilnehmenden, den Umwelt- und Klimaschutz sowie die Verkehrssicherheit gleichberechtigt. Auf die massiven rechtlichen Risiken des Gesetzentwurfs bin ich vorhin bereits eingegangen. Es geht nicht darum, dass wir dafür wären, dass es weiterhin eine Planfeststellung und eine Umweltprüfung gibt, wenn die Brücke als Ersatzneubau gebaut wird. Das ist nicht das Thema. Es geht um die 1 500-Meter-Regelung, und wir greifen das auf, was auch die Sachverständigen in der Anhörung angemahnt haben. Wir streichen die Regelung zu den unerheblichen baulichen Maßnahmen mitsamt den Duldungspflichten und den Enteignungsmöglichkeiten. Eine massive Verbreiterung muss eine planfeststellungspflichtige Änderung bleiben, sobald Umweltgüter oder Eigentumsrechte Dritter betroffen bzw. nicht geklärt sind. Sie haben es gerade noch einmal gesagt, Frau Ministerin: mehr Personal. Als Sie damals noch Präsidentin der Landesdirektion waren, haben Sie auch für schnellere Planfeststellungsverfahren mehr Personal gefordert – das nur nebenbei. Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung streichen wir das neue Vetorecht der Straßenbaulastträger bei Straßenbaumbepflanzungen an Ortsdurchfahrten – das hat Herr Hartmann schon angesprochen –; denn Bäume gehören zu den schnellsten und günstigsten Maßnahmen zur Klimaanpassung. Sie dürfen nicht an neuer Bürokratie scheitern. Zudem möchten wir, dass die Kommunen selbstständig über die Umstufung von Gemeindestraßen entscheiden dürfen. Bisher sind sie vom Wohlwollen der Straßenaufsichtsbehörde, also des LASuV, abhängig. Ein absurdes Beispiel, das wir bereits im Ausschuss diskutiert haben, ist hier in Dresden die Rosa-Menzer-Straße. Noch einmal für alle, die sich in Dresden nicht gut auskennen: Es handelt sich um eine Straße, an deren einer Seite sich das Grundschulgebäude befindet. Auf der anderen Seite liegen der Hort, die Turnhalle und die Pausenfläche, sodass die Kinder die Straße überqueren müssen. Doch das LASuV lehnt die Abstufung zur sonstigen öffentlichen Straße ab. Mit dem Ziel, dass nur noch Rad- und Fußverkehr zugelassen wird, muss die Stadt jetzt unter einem riesigen bürokratischen Aufwand einen Bebauungsplan aufstellen. Das sind wirklich Fälle, in denen echte Beschleunigungen und Entbürokratisierungen die Kommunen entlasten könnten, indem sie selbst entscheiden, wie sie mit ihren Ortsstraßen umgehen. Schließlich korrigieren wir mit unserem Änderungsantrag auch die Regelung zur Wahlsichtwerbung; darüber haben wir bereits gesprochen. Ich appelliere eindringlich, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Nur so werden Rechtsunsicherheiten abgebaut. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Frau Meier, Ihre Redezeit ist vorbei.
