Ronny Wähner
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Debatte über dieses Polizeigesetz wird seit Monaten gesellschaftlich intensiv geführt. Das ist nachvollziehbar; denn Polizeirecht berührt immer die Frage, wie ein freiheitlicher Rechtsstaat Sicherheit gewährleistet und zugleich Grundrechte schützt. Sie können mir glauben: Dieses Verhältnis auszutarieren war eine Aufgabe, die sich alle drei Partner – die SPD-Fraktion, die BSW-Fraktion und wir als Fraktion der CDU – nicht leicht gemacht haben. Die Debatten waren auf parlamentarischer Seite intensiv, wurden aber sehr sachlich geführt. Mich als innenpolitischen Sprecher meiner Fraktion hat eine wesentliche Frage geleitet: Kann die Polizei im Jahr 2026 Gefahren mit den Instrumenten bekämpfen, die ihr der Gesetzgeber bislang zur Verfügung stellt? Ich bin überzeugt: Wer die Entwicklung der vergangenen Jahre betrachtet, wird diese Frage kaum mit Ja beantworten können. Kriminalität hat sich verändert. Kommunikation verlagert sich in verschlüsselte digitale Räume. Extremistische und terroristische Netzwerke organisieren sich über Ländergrenzen hinweg. Täter hinterlassen immer größere Mengen digitaler Spuren. Gleichzeitig entstehen neue Gefährdungen durch technische Entwicklungen, die vor wenigen Jahren kaum eine Rolle gespielt haben, von Drohnen bis hin zu komplexen digitalen Plattformen. Wenn sich die Realität verändert, muss sich auch das Recht weiterentwickeln. Das ist keine Besonderheit des Polizeirechts, sondern vielmehr ein Charakteristikum aller Rechts- und Politikbereiche. Dass sich auch das Polizeirecht an sich verändernde Entwicklungen anpasst, ist insofern eine Selbstverständlichkeit eines handlungsfähigen Staates. des Entwurfs polizeirechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Kommunales und Sport Für uns als CDU gehört dazu eine einfache ordnungspolitische Überzeugung: Freiheit und Sicherheit stehen nicht im Gegensatz zueinander. Sicherheit ist vielmehr eine Voraussetzung dafür, dass Menschen ihre Freiheit wahrnehmen können. Der Staat muss deshalb nicht nur Rechte garantieren, sondern auch in der Lage sein, sie wirksam zu schützen. Hinzu kommt: Der Gesetzgeber war ohnehin zum Handeln verpflichtet. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat uns Anfang 2024 Anpassungen des geltenden Polizeirechts aufgegeben und insbesondere bei verdeckten Überwachungsmaßnahmen sowie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Nachschärfungsbedarf aufgezeigt. Wir hatten die Aufgabe, beides zu verbinden: die konsequente Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und die notwendige Modernisierung des Polizeirechts. Was bedeutet das konkret? Es bedeutet, dass wir die Polizei dort stärken, wo sie bislang an technische oder rechtliche Grenzen stößt. Wer heute schwere Straftaten verhindern, terroristische Gefahren erkennen, organisierte Kriminalität bekämpfen oder Menschen vor Gewalt schützen will, muss mit den Kommunikations- und Tatmitteln umgehen können, die Kriminelle tatsächlich nutzen – und nicht mit denen, die sie vor 20 Jahren genutzt haben. Mit dem Gesetz kann die Polizei künftig verschlüsselte Kommunikation auch dort auswerten, wo klassische Überwachungsmaßnahmen technisch ins Leere laufen. Die Regelungen zur Quellen-TKÜ ermöglichen der Polizei erstmals, verschlüsselte Kommunikation unter engen gesetzlichen Voraussetzungen auch dann zu erfassen, wenn klassische Telekommunikationsüberwachung aufgrund moderner Verschlüsselung ins Leere laufen sollte. Die Polizei kann nun komplexe Datenbestände automatisiert zusammenführen und Verbindungen erkennen, die bislang nur mit erheblichem Zeitaufwand oder überhaupt nicht sichtbar geworden wären. Sie kann moderne Analysewerkzeuge einsetzen, um Ermittlungen zu unterstützen. Das sind keine abstrakten Befugnisse, das sind konkrete Verbesserungen für die tägliche Arbeit der Polizei und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen. Das Gesetz ermöglicht den Einsatz moderner Analyse- und KI-Werkzeuge zur Unterstützung polizeilicher Ermittlungen, eröffnet neue Möglichkeiten der biometrisch gestützten Fahndung und der intelligenten Videoanalyse und schafft erstmals eine ausdrückliche Rechtsgrundlage zur Abwehr gefährlicher Drohnen. Schließlich stärkt das Gesetz den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt durch längere Wohnungsverweise sowie erweiterte Kontakt- und Annäherungsverbote. Dieses Gesetz erweitert nicht einfach Befugnisse. Es setzt gleichzeitig die Vorgaben des sächsischen Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts um. Mit der Einigung im parlamentarischen Verfahren der Koalition mit dem BSW wurden Eingriffsschwellen präzisiert, Verwendungszwecke enger gefasst sowie Dokumentationsund Kontrollpflichten ausgebaut. Wir schaffen neue Möglichkeiten dort, wo die Polizei sie benötigt, und definieren zugleich genauer als bisher, unter welchen Voraussetzungen diese genutzt werden dürfen. Wer daraus einen Abbau rechtsstaatlicher Standards ableitet, übersieht, dass wesentliche Teile dieser Novelle gerade der verfassungsrechtlichen Nachschärfung dienen. Uns als CDU ging es darum, bestehende Möglichkeiten an die heutige technische Realität anzupassen. Früher konnten Ermittler mit richterlicher Anordnung Telefongespräche überwachen – heute kommunizieren Täter über verschlüsselte Messengerdienste. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Kommunikationsüberwachung grundsätzlich zulässig sein soll; diese Frage hat der Gesetzgeber längst beantwortet. Die eigentliche Frage lautet: Wollen wir zulassen, dass eine seit Jahrzehnten anerkannte rechtsstaatliche Befugnis durch technische Entwicklung faktisch ins Leere läuft? Genau das würde geschehen, wenn der Staat auf verschlüsselte Kommunikation überhaupt nicht mehr reagieren könnte. Die Quellen-TKÜ sorgt deshalb unter engen gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass die Polizei auch dort Informationen gewinnen kann, wo sich Kriminelle gezielt hinter Verschlüsselungstechnologien zurückziehen. Wer auf dieses Instrument verzichten will, muss erklären, wie schwere Straftaten, organisierte Kriminalität oder terroristische Netzwerke sonst wirksam bekämpft werden sollen. (Beifall CDU und Staatsregierung – Ministerpräsident Michael Kretschmer: Richtig!) Ähnlich verhält es sich mit der automatisierten Datenanalyse. Hierbei geht es nicht um neue Datensammlungen, sondern um die Ausweitung bereits rechtmäßig vorhandener Informationen. Die Herausforderungen bestehen häufig nicht im Fehlen von Daten, sondern darin, Zusammenhänge innerhalb komplexer Datenlagen rechtzeitig zu erkennen. Wer erwartet, dass Ermittler auch künftig ausschließlich mit manuellen Recherchen arbeiten, ignoriert die Realität moderner Kriminalitätsbekämpfung. Entscheidungen über Eingriffe in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern bleiben selbstverständlich menschliche Entscheidungen. Moderne Analysewerkzeuge sollen Polizeibeamte unterstützen, nicht ersetzen. Selbstverständlich ist dieses Gesetz ein Ergebnis politischer Verhandlungen – und dies in Sachsen erstmalig in Form einer Minderheitsregierung. Dieses Ergebnis wurde unter verantwortungsvollen Debatten hart errungen. An dieser Stelle danke ich besonders der BSW-Fraktion dafür, dass sie sich dieser staatspolitischen Verantwortung gestellt hat und gemeinsam mit der Koalition dieses Gesetz trägt. (Beifall Christian Hartmann und Jan Löffler, CDU) Das BSW hat in seinem Änderungsantrag, der heute zur Beschlussfassung vorliegt, deutlich gemacht, dass es die Legaldefinition der Vorfeldstraftat ebenso streichen will wie die eigentlich geplante Einführung des Distanz-Elektroimpulsgerätes. Beides tragen wir als Union mit. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ausdrücklich Folgendes sagen: Die Einführung des Tasers war für uns als CDU ein wichtiger Punkt. Wir tragen den Wegfall dieses Einsatzmittels daher nur mit schweren Schmerzen. Wir als Fraktion halten den Taser unter den heutigen Erkenntnissen und technischen Möglichkeiten für ein wichtiges Einsatzmittel für den gesamten Polizeibereich. Viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie ihre Interessenvertretung sehen darin eine wichtige Ergänzung zwischen körperlichem Zwang und dem Einsatz der Schusswaffe. Selbstverständlich haben wir auch Verständnis für die Einwände dagegen. Deshalb ist dies ein politischer Kompromiss. Wer sich das Gesamtpaket ehrlich anschaut, dürfte eine tragfähige und ausgewogene Reform erkennen – eine Reform, die Sicherheit nicht gegen Freiheit ausspielt, sondern beides gemeinsam denkt. Meine Damen und Herren! Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht zweierlei vom Staat: dass er ihre Freiheit schützt und ihre Sicherheit gewährleistet ist. Freiheit kann ohne Sicherheit auf Dauer nicht bestehen. Ein Staat, der Gefahren nicht mehr wirksam begegnen kann, verliert Vertrauen, und ein Rechtsstaat, der seine Instrumente nicht an neue Entwicklungen anpasst, wird irgendwann handlungsunfähig. Genau deshalb modernisieren wir heute unser Polizeigesetz. Wir tun es auch aus Verantwortung gegenüber den Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag für die Sicherheit unseres Landes einstehen und erwarten dürfen, dass der Gesetzgeber ihnen die notwendigen Instrumente für ihre Arbeit zur Verfügung stellt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Für die CDU-Fraktion hörten wir Herrn Abg. Wähner. Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Wippel.
