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Armin Schuster

24.06.2026 Sitzungen 8/30

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch wenn Herr Gebhardt und Herr Lippmann versucht haben, meine Rede vorauszuahnen, habe ich doch vor, sie selbst zu halten und nicht zu Protokoll zu geben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist gut!) Deshalb fange ich mit der ersten Berichtigung an, Herr Lippmann. Das Copyright gebührt unserer Inspekteurin, Sonja Penzel. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Diese hat bei ihrer Amtseinführung aus meiner Sicht unsere Aufgabe wunderbar auf den Punkt gebracht: „Die Polizei muss tun dürfen, was sie können soll.“ Das war ein Anspruch unseres Entwurfs für ein neues, zeitgemäßes Polizeivollzugsdienstgesetz. Auch wenn unsere Schlüsselautorin, Frau Thurm, äußerlich nicht dem Bild entspricht – inhaltlich schon –, war es eine Herkulesaufgabe. Meine Damen und Herren! Wenn Sie heute diesem Gesetzentwurf zustimmen, werden wir nicht nur Anforderungen des EU-Rechts umsetzen, nicht nur Folgerungen aus mindestens sieben Verfassungsgerichtsurteilen entsprechen, nicht nur neue Datenschutzbelange umsetzen, die aktuelle Sicherheitslage adäquat berücksichtigen, wir werden uns auch in der Formation der aktuellen Polizeinovellen von Bund und Ländern bewegen: Ich möchte verstärken, was der Abg. Wähner eben gesagt hat. Herr Lippmann, nicht wir müssen das beantworten, Sie müssen beantworten, warum wir mit unserem Entwurf mit Schleswig-Holstein, mit Niedersachsen, mit Baden-Württemberg, mit NordrheinWestfalen und anderen nicht absolut vergleichbar sein sollen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Weit darüber hinaus!) Das ist für uns ein riesiges Pfund. Warum das bei den dortigen Regierungen mit grüner Beteiligung ging, müssen Sie beantworten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das habe ich schon beantwortet!) Ich denke, dabei stellen sich an Ihre Fraktion Fragen. Wir hätten uns jedenfalls gewünscht, dass wir intensiver konsultiert hätten. In anderen Ländern ging das. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben sich ja nie wieder gemeldet!) Wie gut, wie verfassungsgemäß und gleichzeitig praktisch umsetzbar das, was ich gerade vorgetragen habe, im ersten Regierungsentwurf gelungen war, haben elf Sachverständige bei der Anhörung am 27. März schonungslos bewertet. Das waren immerhin sehr renommierte Rechtswissenschaftler, die regelmäßig Prozessvertretungen in Karlsruhe wahrnehmen. Das waren angesehene Praktiker, die sächsische Verhältnisse gut einschätzen können. Das war eine echte öffentliche Güteprüfung unseres Entwurfs. Ich gebe gern zu, dass wir ziemlich angespannt und dann vom Ergebnis positiv überrascht waren. Insgesamt haben wir dort ein sehr ordentliches Zeugnis ausgestellt bekommen. Ich verweise auf den von Ihnen, Herr Lippmann, benannten Berichterstatter Prof. Bäcker – eine wirkliche Institution zu diesen Fragen in Deutschland –, der diesen Entwurf ausdrücklich positiv und deutschlandweit als standardgebend bewertet hat. Ich verweise auf Herrn Prof. Friehe, der zur Regelung der automatisierten Datenanalyse formulierte: „Der Spielraum, den das Verfassungsgericht hier für den Gesetzgeber sieht, ist in dem Entwurf nicht voll ausgeschöpft.“ Der Datenschutz sei übererschöpft, es werde ihm ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt. Ich glaube, das ist kein Zufall. Das ist das Ergebnis eines Versuchs des Innenministeriums, Ihnen ein Angebot vorzulegen, für das es eine möglichst breite Mehrheit in diesem Raum gibt. Ich verweise auch auf Frau Prof. Pfeffer, die wir insbesondere mit den Regeln zur Datenanalyse überzeugen konnten. Die von den Sachverständigen aufgezeigten Verbesserungspotenziale wurden im danach folgenden parlamentarischen Prozess intensiv bewertet und daraufhin abermals optimiert. Meine Damen und Herren, nachdem dieser Entwurf jetzt zahlreiche Werkbänke passiert hat, wird Ihnen heute ein aus unserer Sicht guter Gesetzentwurf zur Abstimmung vorgelegt. Ich werbe für ihn in vollster Überzeugung. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten von CDU, SPD und BSW, ausdrücklich für Mitarbeit, Ideen und Initiative. Das Ergebnis ist ein Gesetzentwurf, der inklusive der Änderungsanträge – und damit meine ich auch den des BSW, der etwa die Vorfeldstraftat anwenderfreundlich klarstellt – Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Augenmaß verbindet. Er stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Polizei und bewegt sich exakt im Korridor der anderen Länder. Das, meine Damen und Herren, ist in Zeiten einer vernetzten Sicherheitsarchitektur ein extrem starkes Argument: dass wir nicht abfallen und mit den anderen im Konzert spielen können. Wir glauben, damit nicht alle – ich schaue mal auf die Tribüne –, aber die wichtigsten Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen der Polizei, von denen ja einige heute hier sind, zu erfüllen. Das war nicht möglich, aber das ist das Wesen unserer Arbeit hier. Dass wir aber einen guten Kompromiss vorlegen können, das erwarten die Menschen im Land von uns. Wie sehr, zeigt übrigens die bemerkenswert hohe Zustimmung zu dem Entwurf bei den einzelnen Umfragen der Sächsischen Zeitung. (Sebastian Wippel, AfD Wenn man die Fragen so stellt!) Ich war sehr überrascht, dass wir praktisch bei 80 % gelandet sind bei einzelnen Fragen. Dass wir angesichts unserer kriminal-geografischen Ausgangslage zu einem der sichersten Bundesländer in Deutschland zählen, fällt eben nicht vom Himmel. Es ist das Ergebnis von Strategien, klugen Einsatzkonzepten, Engagement, Mut und dem Berufsethos derer, die uns tagtäglich mit vollem Einsatz schützen. (Beifall CDU, BSW, SPD und Staatsregierung) Genau das kann man nicht deutlich genug honorieren, außer mit einem Polizeigesetz in der Qualität, wie es Ihnen zur Entscheidung heute vorliegt. Wenn Herr Berger „zusammengeschustert“ meint, betrachten Sie dies doch einfach als Qualitätsurteil. Ich muss ja auch irgendwie ein gutes Gefühl haben, dann sind wir vielleicht einfach einer Meinung, meine Damen und Herren. Ich werde an dieser Stelle nicht auf die gesetzgeberischen Details eingehen, das haben Sie sehr erschöpfend getan. Aber, Frau Dr. Hundert, Sie haben mich eine halbe Nacht gekostet, deswegen koste ich das jetzt auch aus, kommentieren zu dürfen. Sie haben kurz vor der Ziellinie noch einmal einen Hinweis gegeben. Vielleicht kann ich dabei aufklären. Das Thema Kontrollbehörde: Es geht um KI-Marktüberwachung, wie Frau Dr. Hundert angemerkt hat. Diese KIMarktüberwachung bezieht sich auf die KI-Produktsicherheit, nicht auf datenschutzrechtliche Belange; diese Aufgabe ist bei Ihnen, bleibt bei Ihnen, das müssen wir gar nicht diskutieren. Es geht um Produktsicherheit. Das, meine Damen und Herren, haben wir selbstverständlich im Blick. Diese Stelle braucht es, aber: Entwarnung, wir haben noch etwas Zeit, weil alle Regeln, die das im PVDG betrifft, brauchen vorher eine Rechtsverordnung, die wir durchs Kabinett bringen müssen. Diese Zeit werden wir nutzen, um die entscheidende Frage zu klären. Wir hoffen – und mit diesem „wir“ meine ich die 16 Länder –, dass unser Bundesratsvotum in ein Bundestagsgesetz mündet und die Bundesnetzagentur mit dieser Aufgabe zentral für Deutschland beauftragt wird. Der Bundestag hat es schon einmal in der Lesung gehabt, heute wird es im Digitalausschuss des Bundesrates beraten. Wenn das klappt, macht es die Bundesnetzagentur. Damit wären wir 16 Länder sehr fein, weil es dann einmal gemacht wird und nicht siebzehnmal. Meine Damen und Herren! Klappt das nicht, dann verspreche ich Ihnen, läuft längst der Gedanke in Richtung Plan B, durch die Staatskanzlei und das Innenministerium. Auch das ist in Vorbereitung. Aber dann geht es nicht nur um das PVDG, dann geht es um Sicherheit, um Wahlen, um Justiz. Das ist ein großes Thema. Also seien Sie sicher, dass wir das im Griff haben. Mir ist bei dem Polizeigesetz eines noch am Ende wichtig, meine Damen und Herren. Es ist in Bund und Ländern immer eine intensive Diskussion, aber in einer Minderheitsregierung ist es eine besonders intensive Diskussion, weil es um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit geht. Ich kann Ihnen als intensiv Beteiligter mit voller Überzeugung bestätigen: Was jetzt hier liegt, ist das treffsichere Ergebnis einer fundierten Abwägung sowohl sicherheitspolitischer als auch bürgerrechtlicher Aspekte. Jeder in Sachsen kann sich darauf verlassen, dass wir, die Koalition, gemeinsam mit dem BSW den bestmöglichen Kompromiss erarbeitet haben. Und damit wende ich mich auch an die Fraktionen der Linken und der GRÜNEN: Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass die Gespräche, die wir geführt haben, einfach nur verhallt sind. In dem Entwurf finden sich Inhalte, die Sie uns mitgeteilt haben. So wichtig ist übrigens der Konsultationsmechanismus. Deshalb, meine Damen und Herren, danke ich allen, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben. Wir im Innenministerium empfehlen Ihnen deshalb mit größter Überzeugung die Zustimmung. Es wäre für Straftäter und Kriminelle ein schlechter und für die Bürgerinnen und Bürger Sachsens ein sehr guter Beschluss und am heutigen Tag, wenn das die Entscheidung wird. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, BSW, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Schuster. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften, Drucksache 8/6142, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport, Drucksache 8/7340. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen. Als Erstes die Drucksache 8/7417, Änderungsantrag der Fraktion BSW. Ist der eingebracht? – Er ist eingebracht und wir können über diesen Änderungsantrag zuerst abstimmen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aussprache!) – Wenn eine Aussprache gewünscht wird, dann bitte, Herr Abg. Gebhardt von der Fraktion Die Linke.

Protokoll ↗