Valentin Lippmann
Vielen Dank Herr Präsident. Ich sehe mich nun doch noch einmal dazu gezwungen, ein paar Dinge richtigzustellen. Auch wenn ich nicht im zuständigen Ausschuss sitze, gehöre ich durchaus zu denjenigen, die diese Regelungen sehr befürworten und in der letzten Legislatur sehr dafür geworben haben, diesen Weg zu gehen. Ich weiß ja nicht, wann Sie sich mal mit Ihren Wahlkämpfern unterhalten, Herr Thumm. Kann ja sein, dass Sie das alles professionelle Firmen machen lassen, weil Sie aus Russland oder der Schweiz Geld dafür bekommen. (Zuruf AfD: Pfui!) Kann ja sein. Aber was Leute mir erzählen, ist, dass das Hauptproblem ist, dass sie von Gemeinde A zu Gemeinde B fahren. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) In Gemeinde A dürfen sie an Lampen, wo eine rote Markierung ist, ein Plakat hinhängen, aber nicht mehr als zehn. In Gemeinde B dürfen sie nur an jeder dritten Lampe, aber unbegrenzt, und in Gemeinde C kommen sie dann irgendwo an und haben die Situation, dass sie irgendwelche Aufkleber auf das Plakat kleben müssen. Das heißt, Sie schicken also Teams bei einer Bundestagswahl oder Landtagswahl los und stellen dann fest: Das ist eine ziemlich zermürbende Geschichte. Ich weiß es nicht, aber ich glaube, Ihre Wahlkämpfer sehen das ähnlich, und ich glaube, das, was Sie hier gerade monieren, ist etwas, das tatsächlich praktisch sinnvoll ist, dass es halbwegs einheitliche Regelungen im Freistaat Sachsen gibt, wie die Beschränkung von Wahlsichtwerbung funktioniert und es nicht jeder Gemeinde möglich ist – dort übrigens viel einschränkender, als das verfassungsrechtlich zulässig ist –, (Rico Gebhardt, Die Linke: Korrekt!) das zu machen und dann so zu regeln. Es ist bereits den Linken ausgeführt worden von, dass ein Zustimmungsvorbehalt für den Landtag in die Verordnung eingeschoben wurde. Das heißt, Ihre Erzählung, die Staatsregierung könne das per Erlass – und dabei beschäftigen Sie sich mal bitte mit dem Unterschied zwischen einem Erlass und einer Verordnung; das wäre an dieser Stelle hilfreich – machen, (Beifall SPD) stimmt überhaupt nicht. Es wird vielmehr irgendwann eine Verordnung geben und die wird sicherlich nicht fünf Tage vor der Wahl kommen. Da kenne ich das Innenministerium und das andere Ministerium, das damit beschäftigt ist, zu gut, weil das einen Zustimmungslauf innerhalb dieses Hauses braucht. Damit können sich alle gut darauf vorbereiten. Nur die momentane Regelung halte ich für zutiefst antidemokratisch, weil sie tatsächlich einen effektiven Wahlkampf dadurch verhindert, dass man an jeder Gemeindegrenze durch neue Beschlüsse des Gemeinderats behindert wird, und zwar nicht nur bei Gemeinderatswahlen, sondern bei Bundestagswahlen, bei Europawahlen und bei Landtagswahlen, und das kann tatsächlich nicht sein. Hierbei geht es um die Ausübung demokratischer Rechte und dabei muss es eine gewisse Vereinheitlichung geben. Was Sie hier gerade tun, ist nichts weiter, als eine riesengroße Verschwörungserzählung zu verbreiten, und das bei einer Sache, die Ihren Leuten sogar helfen würde. Doch selbst das sind Sie nicht bereit zu akzeptieren. Sie sind zu masochistisch, sodass Sie selbst Ihren eigenen Wahlkämpfern ins Knie schießen, um Verschwörungstheorien zu erzählen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD und Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten am Mikrofon 4 Herrn Abg. Lippmann und jetzt folgt Herr Thumm mit einer Entgegnung; bitte schön.
