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Dr. Volker Dringenberg

AfD 24.06.2026 Sitzungen 8/30

Vielen Dank. Kurz zu dem, was Sie gerade gesagt haben: Dass Sie mit Blick auf die Urteile auf Basis dieser widerlegbaren Regelvermutung ohne Prüfung des Einzelfalls entscheiden könnten, das aber nicht machen, das ist nicht richtig. Ihnen dürfte bekannt sein, dass in Chemnitz die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abgewartet wird und die Verfahren nicht entschieden werden, obwohl die Betroffenen bereits angehört worden sind. Auf Grundlage dieser Anhörungen hätte man prüfen können, ob die Vermutung entkräftet ist oder weiterhin besteht. Stattdessen wartet man auf das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Ist Ihnen bekannt, dass es in Chemnitz anders gehandhabt wird, als Sie es hier dargestellt haben? (Beifall AfD)

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