82. Sitzung (WP7)
31.01.2024 · 300 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (63)Die Linke (60)CDU (45)SPD (33)GRÜNE (25)fraktionslos (8)
Ich eröffne die 82. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags. In jüngster Zeit sind vier unserer ehemaligen Kollegen von uns gegangen. Am 19. November 2023 ist unser ehemaliger Kollege Helmut Müller verstorben. Helmut Müller gehörte von 1990 bis 1994 unserem Landesparlament an und arbeitete engagiert in den verschiedenen Ausschüssen des Sächsischen Landtags, zum Beispiel im Ausschuss für Umwelt und Landesentwicklung und im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Mit seinem langjährigen politischen Engagement auf kommunaler Ebene und als Abgeordneter des 1. Sächsischen Landtags nach der Wiedergründung des Freistaates hat er sich bleibende Verdienste erworben. Unvergessen bleibt zudem sein Wirken in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Polen und Tschechien. Am 27. Mai 2002 wurde ihm von Landtagspräsident Erich Iltgen die Sächsische Verfassungsmedaille verliehen. Am 4. Januar dieses Jahres ist unser ehemaliger Kollege Klaus Tischendorf verstorben. Klaus Tischendorf gehörte dem Landtag von 1999 bis 2019 an und engagierte sich auch politisch langjährig auf kommunaler Ebene im Erzgebirge. Klaus Tischendorf war als überaus aktiver Kollege bekannt und in vielen Gremien vertreten. Als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses, Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion, Gewerkschafter und beispielsweise als Mitglied des Landtagspräsidiums hat er als Oppositionspolitiker das Geschehen im Parlament maßgeblich mitgeprägt. Weiterhin ist der Verlust unseres ehemaligen Kollegen Karl Matko zu betrauern. Karl Matko ist am 5. Januar dieses Jahres verstorben. Wie Helmut Müller war auch Karl Matko Abgeordneter des 1. Sächsischen Landtags nach der Wiedergründung des Freistaates. Er gehörte von 1990 bis 1994 unserem Landesparlament an und zeichnete mitverantwortlich für den demokratischen Aufbau im Freistaat Sachsen. Karl Matko engagierte sich in verschiedenen Ausschüssen, zum Beispiel im Innenausschuss und im Petitionsausschuss. Unvergessen bleibt sein langjähriges Wirken als Landrat des Altkreises Schwarzenberg bzw. ab 1994 des neu geschaffenen Landkreises Aue-Schwarzenberg, mit dem er insbesondere das Westerzgebirge und dessen Entwicklung fast zwei Jahrzehnte nachhaltig geprägt hat. Schließlich ist hier auch unser ehemaliger Kollege Manfred Plobner zu nennen. Manfred Plobner verstarb am 13. Januar 2024. Er hat von 1990 bis 1999 unserem Landesparlament als Abgeordneter angehört und zählt zu denjenigen Persönlichkeiten, die sich beim demokratischen Aufbau im Freistaat Sachsen eingebracht haben. Er engagierte sich unter anderem im Sonderausschuss zur Untersuchung von Amts- und Machtmissbrauch infolge der SED-Herrschaft, im Ausschuss für Bau und Verkehr und im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Viele Jahre war Manfred Plobner auch auf kommunalpolitischer Ebene als Mitglied des Kreistages von Stollberg aktiv und brachte seine berufliche Expertise als Diplomingenieur in sein politisches Handeln ein. Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich zu einer Schweigeminute.) Vielen Dank. Wir fahren nun mit der Sitzung fort. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Kiesewetter, Frau Wissel und Frau Jost. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6 bis 14 festgelegt. CDU 135 Minuten, AfD 99 Minuten, DIE LINKE 63 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 54 Minuten, SPD 45 Minuten und Staatsregierung 90 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 9 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollten heute im Tagesordnungspunkt 3 ein stimmberechtigtes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss wählen. Dafür haben wir auf das Rücktrittsschreiben des verzichtenden Mitglieds gewartet. Es ist bis jetzt noch nicht eingetroffen, sodass ich anrege, diese Wahl von der Tagesordnung abzusetzen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, bleibt die Nummerierung der Tagesordnung jedoch aufgrund der vielen Tagesordnungspunkte so bestehen. Auch hiergegen sehe ich keinen Widerspruch und wir verfahren so. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Ich rufe auf Tagesordnungspunkt – Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Verfassung des Freistaates Sachsen zum Integrationsmaßnahmen im Köpping aufklären: Verantwortung sowie ihrer Fach-, Rechts- oder der im Staatsministerium für Soziales und des Geschäftsbereichs Gleichstellung Staatsministerium für Soziales und Ministeriumsmitarbeiter, internen Aufbaubank sowie von Akteuren Zuwendungsempfänger im Zusammenhang sächsischen Rechnungshofes (Förderbereich Teil 1) vom 16.11.2023 erwähnten Förderdefiziten im Rückforderungsverpflichtungen Verwaltungsverfahrensgesetz für Aufklärung darüber, welche Erkenntnisse Mängel und Problemlagen der Förderpraxis außerhalb des Vollzugs der Richtlinie den Zeitraum von Drucksache 7/15623, Dringlicher Antrag André Barth, Mario Beger, Jörg Dornau, Dr. Hein, Holger Hentschel, Carsten Hütter, Thomas Kirste, Jörg Kühne, Roberto Kuhnert, Norbert Mayer, Romy Penz, Frank Peschel, Doreen Schwietzer, Thomas Thumm, Roland Wendt, Alexander Wiesner, Sebastian Wippel, – Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Verfassung des Freistaates Sachsen zum und Integrationsmaßnahmen Staatsministerin Köpping aufklären: Staatsregierung sowie ihrer Fach-, unterliegenden Behörden und der im Gesellschaftlichen Zusammenhalt Gleichstellung und Integration im Soziales und Verbraucherschutz Ministeriumsmitarbeiter, internen Aufbaubank (SAB) sowie von Zuwendungsempfänger im Zusammenhang sächsischen Rechnungshofes (Förderbereich Teil 1) vom 16.11.2023 erwähnten Förderdefiziten im Rückforderungsverpflichtungen nach Zeitraum von 2015 bis 2023 und und Schlussfolgerungen über Mängel Freistaat Sachsen sich auch außerhalb Maßnahmen ergeben, für den Drucksache 7/15681, gemäß Artikel 54 Absatz 1 der Thema: „Fördersumpf bei Asyl- und Verantwortungsbereich von Staatsministerin von Mitgliedern der Staatsregierung Dienstaufsicht unterliegenden Behörden und und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration im Sächsischen Verbraucherschutz eingesetzten und externen Berater, der Sächsischen der Antragsteller und/oder mit den im Sonderbericht des Richtlinie Integrative Maßnahmen (veröffentlicht am 07.12.2023) Verwaltungsverfahren, auch im Hinblick auf nach dem einschlägigen den Zeitraum von 2015 bis 2023 und und Schlussfolgerungen über im Freistaat Sachsen sich auch Integrative Maßnahmen ergeben, für 2015 bis 2023“ der Abgeordneten der AfD-Fraktion Volker Dringenberg, Torsten Gahler, René Martina Jost, Dr. Joachim Keiler, Tobias Keller, Mario Kumpf, Lars Kuppi, Ulrich Lupart, Thomas Prantl, Frank Schaufel, Timo Schreyer, Ulbrich, Jörg Urban, Dr. Rolf Weigand, André Hans-Jürgen Zickler, Jan-Oliver Zwerg gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Gegenstand: „Fördersumpf bei Asylim Verantwortungsbereich von Verantwortung von Mitgliedern der Rechts- oder Dienstaufsicht Staatsministerium für Soziales und (SMS) und des Geschäftsbereichs Sächsischen Staatsministerium für (SMGI) eingesetzten und externen Berater, der Sächsischen Akteuren der Antragsteller und / oder mit den im Sonderbericht des Richtlinie Integrative Maßnahmen (veröffentlicht am 07.12.2023) Verwaltungsverfahren, auch im Hinblick auf dem einschlägigen VwVfG für den Aufklärung darüber, welche Erkenntnisse und Problemlagen der Förderpraxis im des Vollzugs der Richtlinie Integrative Zeitraum von 2015 bis 2023" Änderungsantrag der Fraktion AfD Ich schlage vor, eine Aussprache über beide Vorlagen gemeinsam durchzuführen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Bitte, Kollege Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sie haben gerade vorgeschlagen, dass der Einsetzungsbeschluss und der Änderungsantrag gemeinsam besprochen und verhandelt werden. Wir haben dazu die grundsätzliche Frage laut § 89 der Geschäftsordnung, ob der Änderungsantrag überhaupt zulässig ist. Sie haben gerade namentlich die Abgeordneten vorgelesen, die den Einsetzungsbeschluss unterschrieben haben. Der Änderungsantrag wiederum wurde von einer Fraktion gestellt. Ich möchte daran erinnern, dass im Untersuchungsausschussgesetz § 2 steht, dass der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von den Mitgliedern per Unterschrift eingereicht werden muss. In § 3 steht, der Untersuchungsgegenstand darf gegen den Willen der Antragsteller nicht verändert werden. Das heißt, der Änderungsantrag kommt nicht von den Antragstellern. Die Frage ist: Liegen auch Unterschriften zu diesem Änderungsantrag vor? Eine Fraktion an sich ist nicht unbedingt das Gleiche wie die Abgeordneten, die dort unterschrieben haben, zumal es in der AfD-Fraktion offensichtlich gerade Veränderungen gibt. Wir stellen die Frage, ob dieser Änderungsantrag überhaupt zulässig ist und ob wir gemeinsam darüber debattieren können. (Präsident Dr. Matthias Rößler berät sich mit dem Juristischen Dienst.)
Dr. Matthias Rößler
Wir sehen keine gesonderten Veränderungsvorgaben. Ich kann noch einmal § 51 unserer Geschäftsordnung zitieren: „Änderungsanträge und Entschließungsanträge müssen den Mitgliedern des Landtags bei der Abstimmung im Plenum als Papierdokument vorliegen, sofern sie nicht bereits vor Sitzungsbeginn nach § 16 Abs. 5 und § 116 Abs. 1 verteilt wurden.“ Formvorgaben werden hier nicht gemacht. Aus unserer Sicht ist der Änderungsantrag formgerecht.
Marco Böhme Die Linke
Nur eine Rückfrage, Herr Präsident: Die Geschäftsordnung des Landtags ist das eine, das Gesetz zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses das andere. Ich zitiere noch einmal § 3 Abs. 2: „Der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand kann gegen den Willen der Antragsteller – und die Antragsteller sind namentlich aufgeführte Abgeordnete – nicht verändert werden.“ Jetzt ist die Frage, ob die Antragsteller erklärt haben, dass sie auch Teil dieses Änderungsantrags sind. (Zurufe von der AfD: Ja! – Präsident Dr. Matthias Rösler berät sich erneut mit dem Juristischen Dienst.)
Dr. Matthias Rößler
Ja, wir halten das für zulässig, Herr Kollege Böhme. Aber wenn hier Zweifel bestehen, müssen wir das im Plenum abstimmen. Begehren Sie eine Abstimmung? (Marco Böhme, DIE LINKE: Worüber? Über die Zulässigkeit?) Nach Rückversicherung mit meinen Juristen: Wir halten das für zulässig und die Einbringung so für möglich. Wir würden das – das kann ich noch einmal ausdrücken – gern im Paket behandelt wissen; wie gesagt, die Einbringung und den Änderungsantrag, also beide Drucksachen. Das nehmen wir jetzt auch zu Protokoll. Ich schlage vor, zu beiden Vorlagen eine Aussprache durchzuführen. Gibt es grundsätzlich dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir so. Das Präsidium hat für diesen Tagesordnungspunkt für jede Fraktion und für die Staatsregierung 10 Minuten Redezeit festgelegt. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Herr Barth.
André Barth AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Dezember hat sich Frau Staatsministerin Köpping hier hingestellt und gesagt, dass sie festgestellte Fehler eingestanden und korrigiert habe. Nun wolle sie also zum Alltagsgeschäft übergehen. Moment mal, Frau Köpping! Nicht so schnell, Frau Köpping! Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Egal, wie oft Ihnen Ihre Parteifreunde hier im Parlament oder an anderen öffentlichen Stellen zur Seite springen, egal, wie oft Ihre Verbündeten von links außen und GRÜNEN versuchen, es kleinzureden – wir haben in Sachsen einen handfesten Fördermittelskandal im Raume stehen, bei dem hart erarbeitetes Steuergeld in erheblichem Ausmaß – 50 Millionen Euro – an politisch Wohlgelittene entgegen rechtsstaatlicher Maßstäbe verausgabt wurde. Die Menschen in unserem Land haben aber derweil mit steigenden Energiepreisen zu kämpfen, die Bauern gehen auf die Straße, weil sie um ihre Existenz fürchten, und die Gastronomie bekommt ständig neue Knüppel zwischen die Beine geworfen. Und Frau Köpping hat nichts Besseres zu tun, als das hart erarbeitete Steuergeld mit der Gießkanne über links-grüne Projekte zu verteilen. (Beifall bei der AfD) Damit nicht genug, sie denkt auch, mit ihrer Salami-Taktik, nur scheibchenweise zuzugeben, was sich ohnehin nicht mehr leugnen lässt, komme sie hier durch. Nein, Frau Köpping, da haben Sie die Rechnung ohne unsere Fraktion gemacht. Wer soll denn hier angesichts Ihres mehrfachen Rumlavierens vor diesem Parlament noch daran glauben, dass Ihr Haus selbst an einer offenen und ehrlichen Aufklärung dessen interessiert ist, was hier im Raume steht? Sie haben es bereits zweimal vor diesem Parlament versucht, und es dabei mit der Wahrheit nicht allzu genau genommen – um es mit aller Vorsicht zu formulieren, bevor Ihre Freunde in der linken Hälfte des Parlaments wieder Schnappatmung bekommen könnten. Gehandelt haben Sie in der Folgezeit aber nur halbherzig: eine neue Förderrichtlinie – die SAB ist jetzt zuständig –, die aber ansonsten nicht viel besser ist als die alte und vor allem keines der neuen Probleme in Zukunft verhindert. Und die Entlassung Ihres Staatssekretärs Vogel; Herr Vogel fällt übrigens ziemlich weich, wie ich finde. So berichtete die „Bild“-Zeitung eine Woche nach der Sondersitzung des Landtags davon, dass der entlassene Staatssekretär nach Versetzung in den einstweiligen Ruhestand noch weitere drei Monate sein volles Gehalt in Höhe von 12 500 Euro erhält und anschließend, bis Ende des Jahres 2025, noch einmal knapp 9 000 Euro im Monat. Das alles ist Steuergeld, meine Damen und Herren! (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, erzählen Sie das doch einmal den Menschen im Lande, von denen ich vorhin gesprochen habe. Das „G“ bei der SPD steht für Gerechtigkeit. Diese Gerechtigkeitsfrage ist es auch, die uns hierbei vor allem umtreibt; da diese Worte selbst in Ihren Reihen früher einst ganz anders gehandhabt wurden, sogar europaweit. Im 19. Jahrhundert hat sich die SPD ursprünglich um die Interessen der Arbeitnehmerschaft gekümmert. Ihre Schwesterpartei, die SPÖ, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) kämpfte in dieser Zeit in Österreich und in Ungarn gegen die bestehende K.-und-K.-Monarchie. „K. und K.“ standen damals für „König“ und „Kaiser“. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und das wollen Sie jetzt im Untersuchungsausschuss klären!?) Rund 150 Jahre später hat die einstige Volkspartei SPD die Seiten gewechselt und im sächsischen Sozialministerium scheinbar eine eigene K.-und-K.-Monarchie etabliert. „K. und K.“ stehen heute für „Köpping“ und „Korruptionsverdacht“. Welch eine Schande! (Beifall bei der AfD) Von der K.-und-K.-Monarchie im sächsischen Sozialministerium nun zur Demokratie in Deutschland und im Freistaat Sachsen. Gerade Sie, meine Damen und Herren, die das Wort „Demokratie“ immer wieder im Munde führen und ohne jegliche Anhaltspunkte uns Demokratiefeindlichkeit unterstellen, sollten besonders vorsichtig sein, wenn Sie diese Worte im Mund führen; denn zur Demokratie gehört nämlich Verantwortlichkeit. Die Ministerin glaubt aber, mit dem Bauernopfer des Staatssekretärs Vogel genügend Verantwortung übernommen zu haben. Persönliche Konsequenzen? Völlig fehl am Platz. Ich sage Ihnen: Das überrascht mich gar nicht. Politische Verantwortung zu übernehmen ist schon lange kein Teil der guten Sitten in den Reihen der etablierten Parteien mehr. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch die Menschen in diesem Land erwarten nichts mehr von Ihnen, wenn eine Ministerin mit einem Korruptionsskandal an der Backe (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) sogar mit der Spitzenkandidatur zur nächsten Landtagswahl belohnt wird, ebenso wie Wahlverlierer zur Bundestagswahl in diesem Freistaat sogar ins Amt des Ministerpräsidenten aufsteigen können. Ob allerdings die Spitzenkandidatur von Frau Köpping zu der vor uns liegenden Landtagswahl wirklich eine Belohnung war, werden wir ehrlicherweise erst im Herbst wissen. Womöglich ist dann das erstmalige Ausscheiden der Sozialdemokratie aus einem Landesparlament zu verantworten. Auch das ist dann Teil der Demokratie. (Beifall bei der AfD) Mit Sicherheit werden daraus dann Konsequenzen gezogen, wenn es um die eigenen Mandate, um die eigenen Fördertröge von Parteifreunden geht, nicht aber beim verantwortungslosen Umgang mit Steuergeld. Das sagt sehr viel über Ihren moralischen Kompass aus. Zur Demokratie gehört im Übrigen auch Transparenz. Genau das ist es aber, woran es noch viel mehr mangelt und warum dieser Untersuchungsausschuss notwendig ist. Am 31. August 2023 trat der Landtag auf Antrag unserer Fraktion zu einer Sondersitzung zusammen, nachdem bekannt geworden war, dass der Rechnungshof in einem Sonderbericht Unregelmäßigkeiten bei der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ ausgemacht hat. Damals verhöhnte Frau Staatsministerin Köpping das Parlament und die Bürger, indem sie lapidar feststellte: Man habe es vielleicht nicht immer richtig getan, man habe aber auf jeden Fall immer das Richtige getan. Was die SPD-Ministerin für das Richtige hält, förderte dann der vorliegende Bericht des Rechnungshofs zutage, der am 13. Dezember 2023 im Landtag Thema war: Anhaltspunkte für politische Näheverhältnisse, aktive Verstöße gegen den Grundsatz der Neutralität und des Gleichbehandlungsgrundsatzes und ein gelenkter Einzelfall mit einem Verein ohne Konto. Das ist übrigens der Verein, der Frau Köpping im Jahr 2019 besonders herzlich zur Nominierung auf Platz 2 der Landesliste der SPD gratulierte und ihr nachdrücklich versicherte, dass die Interessen des Vereins – ich zitiere – „auf eine Fortsetzung der derzeitigen Regierungskoalition ohne Wenn und Aber ausgerichtet“ seien. Seitdem liegt nun der Prüfbericht des Rechnungshofs vor. Die Zuarbeit des SPD-Ministeriums, die Mitarbeit des Hauses von Frau Köpping, ist mangelhaft. Teile der wichtigen Dokumente sind nicht öffentlich im Ausschusssekretariat einsehbar. Wir wollen mit dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses jedoch die Öffentlichkeit herstellen. Wir wollen für Transparenz sorgen und diese herstellen, wozu Frau Köpping weder willens noch in der Lage ist; denn wir erleben keinen Aufklärungswillen, wir erleben auch heute wieder Verzögern, Verschleiern und womöglich auch Vertuschen. Erzählen Sie uns also bitte nichts mehr von Demokratie, wenn Sie es an dieser Stelle nicht auch so genau nehmen. Es sind nämlich Sie, die das Vertrauen der Menschen in die Demokratie fortlaufend beschädigen. (Beifall bei der AfD) Worum soll es im Untersuchungsausschuss gehen? Auf 153 Seiten hat der Rechnungshof aufgrund unzureichender Aufklärungsarbeit des Ministeriums ein großes Problem ausgemacht. Er kann zum großen Teil keine gesicherten Feststellungen, sondern nur Anhaltspunkte für fehlerhaftes Verhalten der Entscheidungsträger benennen. Hinzu kommt, dass sich aufgrund der Feststellung im Bericht viele Fragen ergeben, die bisher noch nicht beantwortet sind. Meine Damen und Herren, und jetzt zu unserem Änderungsantrag: Wir haben das Gutachten des Juristischen Dienstes von A bis Z durchgearbeitet. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir haben den Titel „Fördersumpf“ beispielhaft in „mutmaßlichen Fördersumpf“ geändert. Wir haben „hartnäckig verweigert“ in „verweigert“ umgebaut. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn es denn so wäre!) Wir haben all das getan, was uns vorgeworfen wurde. Wenn Sie heute aufgrund des vorliegenden Änderungsantrags –
André Barth AfD
– gleichwohl unseren Antrag in den Ausschuss verweisen: Was machen Sie dann?
André Barth AfD
Sie verzögern die Aufklärungsarbeit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Kollege Voigt.
Sören Voigt CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion möchte wieder einmal einen Untersuchungsausschuss einsetzen, und zwar dieses Mal zur Aufklärung der Förderung von Asyl- und Integrationsmaßnahmen im Verantwortungsbereich des Sozialministeriums. Ohne Zweifel gehört das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, zum Kernbereich parlamentarischer Minderheitsrechte. Aber, meine Damen und Herren von der AfD, was Sie hier veranstalten, ist ein einziges großes Drama, (Zuruf von der AfD: Ja, ja!) und das haben wir auch jetzt bei Herrn Barth ganz deutlich gehört. Es zeigt deutlich: Ihnen geht es nicht um Aufklärung, sondern Ihnen geht es um maximale Aufmerksamkeit. (Zuruf von der AfD) Der Sächsische Rechnungshof hat bereits eine umfassende Untersuchung der Vorwürfe vorgenommen; Herr Barth hat diese 153 Seiten angeführt. Was er vergessen hat zu sagen, sind 50 Seiten Anlagen. Einen teilweise rechtswidrigen Vollzug der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ hat er dabei festgestellt. Der Vorwurf und die Feststellung waren sowohl im Plenum als auch in den Sondersitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Beratungen. Auch politisch wurden, wie es sich in einem demokratischen Verfassungsstaat gehört, Konsequenzen gezogen und der damalige Staatssekretär Vogel entlassen. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft hat geprüft, aber keinen Anfangsverdacht gefunden und auch keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gesehen. Das heißt, alle rechtsstaatlichen und parlamentarischen Kontrollmechanismen haben bis hin zur politischen Verantwortlichkeit geführt. Und trotzdem, meine Damen und Herren von der AfD, wollen Sie nur wenige Monate vor der Sommerpause einen weiteren Untersuchungsausschuss einsetzen, (Beifall bei der AfD) obwohl noch nicht einmal klar ist, was überhaupt untersucht werden soll – das konnte uns Herr Barth in seiner Rede auch nicht deutlich machen. Das haben die Beanstandungen des Juristischen Dienstes zum Bestimmtheitsgebot des Antrages ja auch deutlich gemacht. Für mich ist das der Versuch, weiter Aufmerksamkeit um jeden Preis zu erzeugen und von dem Rohrkrepierer Ihres ersten Untersuchungsausschusses abzulenken. Meine Damen und Herren! Jetzt kommen wir zu einem Kernpunkt, warum wir heute über dieses Thema sprechen. Der Landtag hat grundsätzlich die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen; das ist klar. Das gilt aber nur in den von der Verfassung gesetzten Grenzen, und deshalb sind wir als Landtag nicht nur berechtigt, sondern im Gegenteil sogar dazu verpflichtet, die Verfassungsmäßigkeit dieses Einsetzungsantrages zu prüfen. Der Juristische Dienst hat in seinem Gutachten vom 29. Januar 2024 festgestellt, dass der Einsetzungsantrag in mehreren Punkten nicht mit der Verfassung des Freistaates Sachsen vereinbar ist, und mit dem nun zusammengeschusterten und vorgelegten Änderungsantrag werden Teile dieser Zulässigkeitsbedenken zwar geheilt, aber eben nicht alle. Für uns als CDU verbleiben daher weiter Zweifel an der Verfassungskonformität von Ziffer 4 des Einsetzungsantrages. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Allein die Streichung des letzten Halbsatzes – ich zitiere –: „… und welche anderen Finanzierungsquellen die Zuwendungsempfänger nutzen, können die vom Juristischen Dienst aufgeworfenen Bedenken einer unmittelbar privat gerichteten Untersuchung nicht vollständig entkräften.“ (André Barth, AfD, verlässt das Mikrofon.) Diese Bedenken müssen wir ernst nehmen, da eine auf Private abzielende staatliche Untersuchung eine Vielzahl von Grundrechtseingriffen zur Folge hätte. Darüber hinaus haben wir Zweifel, ob Passus zwei des Einsetzungsauftrages, der nun durch eine neue Ziffer 9 ergänzt wird, gegen das Bestimmtheitsgebot sowie gegen § 2 Abs. 2 des Sächsischen Untersuchungsausschussgesetzes verstößt. Denn mit dieser Formulierung steht nicht mehr die Förderpraxis der Richtlinie Integrative Maßnahmen infrage, sondern aus unserer Sicht der gesamte Fördervollzug der Staatsregierung. Gerade, weil wir als Landtag verpflichtet sind, die Verfassungsmäßigkeit eines Einsetzungsantrages zu prüfen, sieht § 1 Abs. 3 des Sächsischen Untersuchungsausschussgesetzes vor, dass bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Untersuchung der Antrag auf Einsetzung zur gutachterlichen Äußerung an den für Rechtsfragen zuständigen Ausschuss zu verweisen ist. Für diesen Weg plädieren wir als CDU im Anschluss an die Debatte. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –
Thomas Thumm AfD
Verzögerungstaktik! – Andre Barth, AfD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Voigt für die CDU-Fraktion. – Es gibt eine Kurzintervention an Mikrofon 7. Bitte, Herr Kollege Barth.
André Barth AfD
Danke, Herr Präsident! Herr Voigt, wenn Sie unseren Änderungsantrag (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Welchen Änderungsantrag? Von wem denn?) hier als hingeschmissen bezeichnen (Sören Voigt, CDU: Hingeschustert!) oder hingeschustert, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir das Gutachten genau eruiert haben. (Sabine Friedel, SPD: Nein, haben Sie nicht!) Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, dass wir kurz vor Ende der Legislatur einen Untersuchungsausschuss-Antrag einreichen, dann sage ich Ihnen: (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das steht in dem Gutachten auch drin – das passt Ihnen natürlich nicht –, dass das jederzeit, auch zu diesem Zeitpunkt, möglich ist. (Zurufe der Abg Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, Rico Gebhardt, DIE LINKE, Marco Böhme, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD – Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Nehmen Sie also bitte zur Kenntnis: Wir haben sämtliche möglichen Zweifel, die bestehen, aufgearbeitet. (Tom Unger, CDU: Offensichtlich!) Was wir in der sächsischen Fördermittelpraxis im Allgemeinen sehen: So geht sächsisch. In Altenberg hängen schöne grüne Transparente – wunderbar, schön. (Zuruf von der CDU: Programm!) Und was passiert, wenn wir uns das Programm hinsichtlich der Möglichkeit der Überprüfung des Erfolges anschauen? Die tatbestandlichen Voraussetzungen sind so schwammig, und man kann niemals den Erfolg des Programms feststellen. Wir haben also auch in anderen Förderprogrammen im Freistaat Sachsen durchaus Nachholbedarf, und das ist Ziffer 9 des Antrages. Das sollten Sie als Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion auch verstehen. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention vom Kollegen Barth, und Kollege Voigt reagiert nun darauf. Bitte schön.
Sören Voigt CDU
Danke, Herr Präsident! Herr Barth, vielen Dank für die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Zum einen hat es Ihnen der Juristische Dienst ja relativ einfach gemacht, Ihren Antrag verfassungsgemäß zu formulieren. Das haben Sie bewusst unterlassen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Ja! – Zuruf von der AfD) Das ist der erste Punkt, den man feststellen muss. Der zweite Punkt, der einfach noch mal klargestellt werden muss, ist: Wenn man einen Untersuchungsausschuss einsetzt und dort mit Ernsthaftigkeit, Nachdruck und Aufklärungswillen ein Ergebnis erzielen möchte, dann wissen wir alle, wie lange solche Untersuchungsausschüsse dauern. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Länger als der erste!) Deshalb sage ich Ihnen: Das ist ein Manöver, was nur dazu dienen wird, Aufmerksamkeit zu erregen. (Zurufe von der AfD) Wir werden erleben – und das wissen sie genau –, dass zum Ablauf dieser Legislatur diesem Untersuchungsausschuss kein abschließendes Ergebnis, kein abschließender Bericht vorliegen wird. Insofern bleibe ich natürlich bei meiner Aussage, dass es Ihnen nicht um Aufklärung, sondern um maximale Aufmerksamkeit geht. Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das waren eine Kurzintervention und Reaktion. Und jetzt kommt für die Fraktion DIE LINKE Frau Köditz zu Wort. Kerstin Köditz. DIE LINKE: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Untersuchungsausschuss ist das schärfste Schwert des Parlaments, vor allem der Opposition. Daran muss man eigentlich nicht erinnern. Erinnern muss man aber an eine Verwechslungsgefahr. Nicht alles, was aussieht wie ein Schwert, ist ein Untersuchungsausschuss. (Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD) Und nicht jedem, der angeritten kommt und mit einem rostbraunen Stock fuchtelt, geht es um die Sachverhaltsaufklärung. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja! Genau! – Zuruf von der AfD) Ginge es wirklich um Sachverhaltsaufklärung, dann wäre es der betreffenden Fraktion sicherlich leichter gefallen, von vornherein einen zulässigen Einsetzungsantrag vorzulegen, zumal dafür genügend Zeit war. Wenn wir zurückblicken, dann fällt auf, dass die AfD bereits im August die Möglichkeit eines Untersuchungsausschusses ins Spiel gebracht hat; das war vor fast einem halben Jahr. Danach geschah zunächst einmal nichts. Es gibt eine unerwartete Erklärung dafür, warum es zunächst bei der Ankündigung geblieben war: Folgen wir der Berichterstattung der „LVZ“, dann grassierte nämlich innerhalb der AfD-Fraktion für kurze Zeit eine Art Restvernunft. Es sollen demnach schon damals Zweifel bestanden haben, ob ein Untersuchungsausschuss angesichts der bald zu Ende gehenden Wahlperiode überhaupt noch etwas aufklären könnte. (Sören Voigt, CDU: Hört, hört!) Wir dürfen wohl annehmen, dass diese Restvernunft nur eine Minderheit befiel. (Zuruf von der AfD) Es setzte sich eine weniger tatsachenaffine Mehrheit durch, und sie erwartet sich – Zitat wiederum „LVZ“ – „einen Vorteil im Wahlkampf. Auf diese Weise möchte die AfD die Vorwürfe gegen Köpping, die SPD-Spitzenkandidatin ist, vor der Wahl präsent halten." (Sebastian Wippel, AfD: Gut, dass wir eine Zeitung haben!) In einer Pressemitteilung der AfD hieß es in der vergangenen Woche über die Ministerin: „Damit lassen wir sie nicht durchkommen!“ Ich gebe zu: Mir ist das auf eine gewisse Art und Weise verständlich. Es liegt aber auf der Hand, dass eine parlamentarische Sachverhaltsaufklärung nicht dasselbe ist wie das Interesse der AfD, einen Vorteil im Wahlkampf zu erlangen, indem man irgendjemand vorführen und bestrafen möchte. (Zuruf von der AfD) Das eine kann sich der Sächsische Landtag zu eigen machen, das andere muss er unbedingt von sich weisen. (Beifall bei den LINKEN) Auch die bei der AfD selbst aufgekommenen Bedenken über die ausgesprochene kurze Laufzeit des beabsichtigten UA sind nicht ganz von der Hand zu weisen. (Zuruf von der AfD) Das nahende Ende einer Wahlperiode steht der Einsetzung zwar nicht prinzipiell entgegen, aber zu den gesetzlich festgelegten Zwecken eines solchen Gremiums gehört es, dem Landtag über das Ergebnis der Untersuchung einen Bericht zu erstatten. Eine Untersuchung ist von vornherein nur dann zulässig, wenn sie geeignet ist, dem Landtag Grundlagen für eine Beschlussfassung im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeiten zu vermitteln. (Zuruf von der AfD) Es wäre nun die Aufgabe der Fraktion der Antragsteller gewesen, dem Landtag darzulegen, wie es gelingen könnte, die sehr zahlreichen und sehr umfangreichen Fragestellungen des Einsetzungsantrages bis zum Ende der Wahlperiode auch nur ansatzweise zu beantworten. Wenn das aber nicht klar ist, dann wird dem Landtag abverlangt, einen UA zu beschließen, dessen Auftrag praktisch unerfüllt bleibt und von dem offenbar auch Teile der AfD-Fraktion meinen, dass er nicht bewältigt werden kann. Das würde nichts anderes heißen, als einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der seine gesetzlich festgelegte Aufgabe gar nicht erfüllen kann bzw. verfehlen wird. Das ist aus unserer Sicht unzulässig. Der Antrag ist aber noch aus vielen weiteren Gründen unzulässig oder mit einem anderen Wort: verfassungswidrig. Der Antrag enthält nämlich Punkte, die er nicht enthalten darf. Das sind – erstens – Wertungen und unbewiesene Tatsachenbehauptungen. Da geht es uns nicht nur um die Begriffe „Sumpf“ und „hartnäckig“, sondern auch um die Begriffe „Gutsherrenart“, „übermäßig“, „zielgerichtet“, „hinter verschlossenen Türen“. Den Antrag anzunehmen hieße, dass sich der Landtag eben auch diese Wertung und unbewiesene Tatsachenbehauptungen zu eigen macht. Das kann man vom ihm nicht verlangen. Da gibt es – zweitens – ein vorausgeplantes Überschreiten der Zäsurwirkung, die eine Einsetzung hätte. Untersuchen darf ein Untersuchungsausschuss nur, was zum Zeitpunkt der Einsetzung abgeschlossen ist. Der Antrag fragt aber sowohl nach Sachverhalten, die nicht abgeschlossen sind, als auch nach Sachverhalten, die in der Zukunft liegen. Das ist im Rahmen eines UA völlig ausgeschlossen. Dann wird – drittens – das Bestimmtheitsgebot missachtet. Wenn zum Beispiel nach „Näheverhältnissen“ gefragt wird, ist damit Verwandtschaftsgrad oder Abstand gemeint? Ich weiß es nicht. Wenn nach „Beziehungen“ oder auch nach „Mängeln […] außerhalb des Vollzugs der Richtlinie Integrative Maßnahmen“ gefragt wird, kann damit buchstäblich alles oder nichts gemeint sein. Noch eklatanter als diese Entgrenzung ist die kreative, aber erfundene Fragestellung, „inwiefern der faktische Bedarf der Antragsteller die Richtlinie bedingte oder inwiefern die Richtlinie den übermäßigen Bedarf erzeugte“. Zitat aus dem Antrag! Alle Freundinnen und Freunde formaler Logik werden erkennen, dass hier etwas konstruiert wird, was landläufig als Henne-Ei-Problem bekannt ist. Es heißt so, weil es nicht aufzulösen ist. Was nicht unter Beweis gestellt werden kann, darf nicht Gegenstand eines Untersuchungsausschusses werden. Das alles sind keine Petitessen, sondern konkrete, schwerwiegende, qualifizierte rechtliche Mängel. Sie fallen umso schwerer ins Gewicht, als es sich bei dem von der AfD begehrten Untersuchungsausschuss weitgehend um eine sogenannte privatgerichtete Untersuchung handeln wird. Dafür gelten besondere Voraussetzungen. Die AfD will sich nämlich nicht nur mit Vorgängen befassen, die im Verantwortungsbereich der Staatsregierung liegen, sondern sie will sich auch, und das sogar zu erheblichen Teilen, mit „Akteuren der Antragsteller“ befassen, mit der „Akteurslandschaft“ und mit „Projekten“. Nach dem Wortlaut geht es auch unabhängig vom Vollzug der Richtlinie Integrative Maßnahmen um die „Aktivitäten“ und das „politische Agieren“, um „Finanzierungsquellen“ und um den „Charakter einzelner Projekte“ und ganzer Vereine. (Zuruf von der AfD: Es geht um Steuergelder!) Warum eigentlich? Die Fraktion der Antragsteller hat bis heute nichts vorgetragen, wozu das erforderlich sein soll. Und noch wichtiger: Sie hat nichts vorgetragen, woraus sich die Kontrollkompetenz des Landtags in Bezug auf nicht staatliche Initiativen ergibt. Den einzigen Anhaltspunkt bietet uns die Pressemitteilung der AfD vom 23. Januar 2024. (Zuruf von der AfD: Und der Bericht des obersten Rechnungshofs!) Darin wird gleich viermal hervorgehoben – damit es auch niemand entgeht –, dass es nicht um irgendwelche nicht staatlichen Initiativen geht. Ausdrücklich geht es um „linke Vereine“. (Zuruf von der AfD: Genau!) Ich erlaube mir an dieser Stelle die Mutmaßung, dass für die AfD nicht nur die Sachverhaltsaufklärung höchstens eine Nebensache ist, sondern ich meine, dass Sie unter absehbarem Missbrauch der weitreichenden Befugnisse eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses die Ausforschung und Einschüchterung jener Zivilgesellschaft beabsichtigen, die für Menschenrechte, Demokratie und gegen Rechtsextremismus eintritt. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Widerspruch von der AfD) Es ist schon eine besondere Pointe, dass die AfD in dem Fall, dass es vielleicht um „rechte“ Vereine ginge, wohl kaum zögern würde, über die Bespitzelung ihres politischen Vorfelds mit fiesen Stasimethoden in diesem durch und durch sozialistischen Freistaat zu jammern. (Zuruf von der AfD: Damit seid ihr doch groß geworden!) Die größte Pointe ist aber eine andere: Die AfD will – so soll man diesen Antrag verstehen – die Umstände rechtswidrig gewährter Zuwendungen aufklären, was durchaus untersucht werden könnte. Sie stützt sich dabei ausgerechnet auf einen Antrag, der selbst qualifiziert rechtswidrig ist. Das ist schon sehr erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die AfD längst, wie wir lesen durften, über ihre allerbesten Fachkräfte im Schattenkabinett inklusive Justizminister nachdenkt. Andererseits ist das alles nicht erstaunlich. Die AfD hat in dieser Wahlperiode schon einen anderen Untersuchungsausschuss eingesetzt, –
Kerstin Köditz Die Linke
– und dank ihrer rechten Rechtsexperten und Verhörspezialisten komplett gegen die Wand gefahren.
Kerstin Köditz Die Linke
Der Änderungsantrag hilft da nicht viel, eine Überweisung in den VREA ist das Mindeste, was der Sächsische Landtag heute beschließen sollte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Köditz. Jetzt gibt es wieder eine Kurzintervention vom Kollegen Barth.
André Barth AfD
Frau Köpping! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war Frau Köditz!) Entschuldigung, Frau Staatsministerin, ich meine die Abgeordnete aus der Linksfraktion, Frau Köditz. Nehmen Sie bitte endlich zur Kenntnis, dass es seit über 24 Stunden einen Änderungsantrag gibt, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein! – Zurufe von der SPD – Nein!) mit dem alle möglichen Zweifel, die ausgestreut wurden, beseitigt worden sind. Jetzt will ich Ihnen noch etwas dazu sagen. In dieser Richtlinie gab es eine seltsame Verquickung zwischen den Vereinsakteuren, die finanzielle Mittel am Ende bekommen haben, und dem Staatsministerium selbst. Als Stichworte nenne ich nur gelenkter Verein, Gespräche von Vereinen im Ministerium. – Ich kann dann zu Ihnen rüberkommen und Ihnen die Stelle im Bericht zeigen. Es geht also auch um die Frage, wann die Vereine gegründet worden sind. Sind vielleicht nach Entstehen der Richtlinie neue Vereine wie Pilze aus dem Boden geschossen? Haben die dann vielleicht auch eine Förderung bekommen? Gibt es einen Verein, der beispielsweise 300 000 Euro Umsatz hat und 290 000 Euro aus dem Programm bekommt? Es ist doch interessant, wie das alles gefördert worden ist, um einschätzen zu können, ob das fachlich richtig ist. Das muss doch in Ihren Kopf reingehen, Frau Köditz. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Barth, das war jetzt ein sehr weites Austeilen. Sie müssen mit der Kurzintervention auf den Redebeitrag von Kollegin Köditz dezidiert eingehen. – Jetzt kommt die Reaktion von Frau Kollegin Köditz am Mikrofon 1.
Kerstin Köditz Die Linke
Ich möchte dem widersprechen, weil die Abgeordneten des Sächsischen Landtags gestern vor 24 Stunden medial zur Kenntnis nehmen konnten, dass Sie einen Änderungsantrag planen. Wir haben diesen Änderungsantrag gestern gegen 14:30 Uhr im EDAS, unserem Dokumentationssystem, gefunden. Das sind keine 24 Stunden. Sie logen schon mit Ihrem ersten Satz. Zweitens haben Sie nicht alle Aussagen des juristischen Gutachtens übernommen. Darüber hinaus – das habe ich ausgeführt – gehen unsere Bedenken, die Bedenken der Fraktion DIE LINKE, weit über die Bedenken des Juristischen Dienstes hinaus. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis. Ihren Änderungsantrag – ich habe es bei uns unter vier Augen gesagt und sage es hier noch einmal – haben Sie doch einfach hingerotzt. Dabei bleibe ich. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Das ist doch keine Art und Weise! – Proteste von der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Wir gehen in der Rednerreihe weiter. Das Wort ergreift jetzt für seine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Lippmann. Bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum dritten Mal binnen weniger Monate diskutieren wir im Sächsischen Landtag über die Förderpraxis im Bereich der integrativen Maßnahmen im sächsischen Sozialministerium. Nach offenbar notwendigem langen Nachdenken will die AfD nun doch zu einem der mächtigsten Instrumente des Parlaments greifen und einen Untersuchungsausschuss hierzu einsetzen. Zu den Inhalten der Auseinandersetzung – die Förderpraxis in einer Zeit, in der es darum ging, möglichst zügig und unbürokratisch zu helfen, als Menschen in größter Not zu uns kamen – würde ich am liebsten auf meine bisherigen Reden in diesem Hohen Haus verweisen. Da aber das Erinnerungsvermögen des einen oder anderen Kollegen, insbesondere der Antragstellerinnen und Antragsteller, bekanntermaßen recht gering ausgeprägt ist, hier noch einmal ein kurzer Zeitraffer: Das Ministerium hat erhebliche Fehler bei der Vergabe der Mittel eingeräumt, Maßnahmen für die Zukunft getroffen und sogar persönliche und personelle Konsequenzen gezogen. Der vorliegende Bericht des Rechnungshofs, der auch heute wieder den Kronzeugen der Anklage gibt, enthält dazu wichtige Befunde, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) aber auch einige Äußerungen und Feststellungen, die nach meinem Dafürhalten die Kompetenz des Rechnungshofs weit überschreiten. Anhaltspunkte für einen angeblichen Fördersumpf, wie im Einsetzungsantrag bewusst pejorativ Untersuchungen vorweggenommen wird, gibt es nicht. Punkt. Mehr muss man zum Inhalt nicht sagen, denke ich. Aber die AfD scheint sich ihre ganz eigene Wahrnehmung der Welt zu zimmern und sich in der nächsten Verschwörungstheorie zu verlieren. Ich erinnere bezüglich Ihrer Verschwörungstheorie daran: Dass Ihre Liste staatlicherseits gekürzt wurde, hat uns in den 1. Untersuchungsausschuss geführt. Ich ahne, dass die nächste Verschwörungstheorie diesen Landtag nicht um Erkenntnisse bereichern, sondern eher dazu führen wird, dass Sie sich in den nächsten Punkt verrennen, bei dem Sie am Ende nicht mehr durchsehen, worin eigentlich das Problem bestand. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gehört zu den wichtigsten Rechten und zugleich schärfsten Schwertern der parlamentarischen Minderheit. Die Nutzung geht aber mit Verantwortung einher. Das betone ich an dieser Stelle ausdrücklich; denn weder die Art und Weise der Einsetzung noch der Einsetzungsantrag lassen den Schluss zu, dass man sich dieser Verantwortung als AfD auch nur im Ansatz bewusst ist. Vielmehr scheint mir, dass mit diesem Untersuchungsausschuss der Landtag zu einer erneuten Bühne für eine groteske Laienschauspielaufführung im Stile von Nachmittagsgerichtsshows zweifelhafter Provenienz werden soll. (Lachen bei der AfD) Denn ausgerechnet jene Ansammlung von Hobby-MissMarples, die schon im bisherigen Untersuchungsausschuss zur vermeintlichen Listenkürzungsaffäre außer Spesen und (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) intellektuellen Schmerzen, Herr Barth, nichts verursacht hat, will nun binnen von acht Monaten (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) etwas aufklären! Das ist ein Treppenwitz! Wir haben monatelang im vorherigen Untersuchungsausschuss über die Frage diskutiert, was ein Leervorgang ist, weil Sie es nicht verstanden haben! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Jetzt wollen Sie in der gleichen Zeit einen Sumpf aufklären! Herzlichen Glückwunsch! Das funktioniert doch nicht! (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Sie verlaufen sich definitiv in Ihren eigenen Erzählungen. Ich sage Ihnen: Hoffentlich verlaufen Sie sich am Ende nicht im Morast Ihres eigenen Sumpfes verbaler Ausfälle in den bisherigen Debatten zu dieser Frage. Vielen Dank! Mehr ist zum Inhalt nicht zu sagen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Aber dass Sie dann auch noch mit derselben Laienschauspieltruppe auftreten, ausweislich der Mitglieder, die Sie für den Untersuchungsausschuss vorschlagen, das zeigt doch, was Sie hier vorhaben und (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) wie wenig ernst Sie schlussendlich dieses Parlament nehmen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Sollte dieser Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, weil es der AfD dann irgendwie gelingt, einen verfassungskonformen Auftrag vorzulegen, freuen wir uns dann sicherlich alle schon auf die Fortsetzung der beliebten Reihe „Norbert Mayer auf der Suche nach der Frage“. (Heiterkeit und Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Allerdings greift auch hier die Erkenntnis: Manche deutschen Serienproduktionen hätte man lieber schon nach der ersten Staffel einstellen sollen. Diese hier wahrscheinlich ebenso. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Die Fortsetzung der Reihe „Ulbrich befragt sich selbst“ bleibt uns indes erspart. Dass Sie bis vorgestern ausgerechnet einen selbst aus Sicht Ihrer Partei erwiesenen Extremisten zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses machen wollten, spottet jedweder Beschreibung und zeigt, dass die Realität manchmal die größere Satire als das ist, was wir dafür halten. Wahrscheinlich erspart uns offenkundig lediglich ein bloßer zeitlicher Zufall, dass der Vorsitzende dieses Untersuchungsausschusses auf der Suche nach dem Recht nicht nur das Staatsbürgerschaftsrecht der Nazis herauskramt, sondern gleich noch Frank und Freisler bemüht. Wenigstens das ist ein kleiner Vorteil in dieser Debatte. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat in dieser Legislatur mit einer Verschwörungserzählung begonnen und sie will mit einer neuen Verschwörungserzählung enden. Diesen Untersuchungsausschuss, der nur immense Kosten verursachen und absehbar kaum Erkenntnisse zutage fördern wird, braucht es aus unserer Sicht nicht. Dennoch wird Ihnen dieses Minderheitenrecht natürlich keiner verwehren können, solange der Untersuchungsauftrag nicht verfassungswidrig ist; denn es ist nicht die Aufgabe der Mehrheit, die Minderheit vor sich selbst zu schützen. Aber es ist Aufgabe dieses Hohen Hauses, die Verfassung zu achten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN und vereinzelt bei der CDU und der SPD) An der Verfassungskonformität dieses Einsetzungsauftrags gab und gibt es erhebliche Zweifel, die die Landtagsverwaltung zu Papier gebracht hat. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist der Einsetzungsantrag zum gegenwärtigen Stand, auch in der Fassung des Änderungsantrages, Herr Barth, keineswegs über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben. Im Gegenteil. Sie versuchen, selbst mit Ihren Änderungen, mit diesem Untersuchungsausschuss tief in das Innerste der Grundreche von privaten Dritten hineinzuschnüffeln. Diejenigen – wie Frau Köditz gerade schon sagte –, die sonst immer den Schnüffelstaat hinter jeder Ecke wittern, offenbaren, dass sie die wahren Spitzel sein wollen. Aber genau vor diesem Vorhaben stehen erhebliche verfassungsrechtliche Mauern, die es dafür zu überwinden gilt, was Ihnen bisher nicht gelungen ist. (Sebastian Wippel, AfD: Was passiert mit dem Steuergeld? Das ist doch die Frage!) Private sind in diesem Landtag weder rechtlich noch politisch verantwortlich. Eine Untersuchung rein privater Sachverhalte ist mit elementaren Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar. So hat es auch die Landtagsverwaltung festgestellt. Soweit also – wie in Ziffer 4. – versucht wird, ins Blaue hinein die finanziellen Verhältnisse geförderter Träger auszuforschen, (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) verlässt der Untersuchungsauftrag nicht nur den Boden des Anstandes, sondern klar den Rahmen der Sächsischen Verfassung. Das gilt auch für Ihre in diesem Punkt nur kosmetischen Änderungen, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) die lediglich zeigen, dass es Ihnen nicht um Aufklärung geht, sondern absehbar darum, mit Dreck nach denen zu werfen, die sich für Menschlichkeit und Demokratie engagieren. Das werden wir nicht zulassen. Aber das wird vor allen Dingen die Sächsische Verfassung nicht zulassen, werte Kolleginnen und Kollegen. Gleichsam versuchen Sie, Ihren Untersuchungsauftrag ins vollkommen Unkontrollierte zu entgrenzen. Sie versuchen durch die Hintertür nicht nur den konkreten Fall der Förderung im Sozialministerium aufzuklären, sondern wollen über Ihre Ziffer 9 in der Neufassung vollkommen unbeschränkt die Förderpraxis des Freistaates Sachsen als solche untersuchen. Damit verlässt der Untersuchungsauftrag nach unserer Auffassung den notwendigen Bereich von Klarheit und Bestimmtheit, der für diesen Einsetzungsauftrag notwendig ist. Hier bestehen somit ebenso Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Vor diesem Hintergrund schließt sich meine Fraktion der Forderung nach Überweisung des Antrags mit den begehrten Änderungen in den Rechtsausschuss an. Werte Kolleginnen und Kollegen! Der freiheitliche Rechtsstaat unterscheidet sich von der Willkürherrschaft dadurch, dass er jederzeit nach erkennbaren und nachvollziehbaren Regeln agiert. Das bedeutet schlussendlich, dass Sie frei sind, auch in diesem Parlament die nächste Verschwörungstheorie auszubreiten, aber Sie müssen dies im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung machen. Daran wollen Sie sich anscheinend nicht halten. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung dieses Einsetzungsauftrages dringend geboten. Ich glaube, Herr Kollege Barth, diese eine Woche werden Sie nach Ihrem sehr langen Nachdenken und nach den sehr langen dafür benötigten Diskussionen darüber, ob Sie diesen Untersuchungsausschuss wollen, sicherlich noch verkraften. Wir brauchen dies definitiv; denn am Ende ist nicht der Wille der AfD der Maßstab, sondern die sächsische Landesverfassung, der wir verpflichtet sind. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Friedel.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Barth von der AfD hat natürlich die Freiheit, hier alles zu behaupten, was er will, selbst wenn es wahrheitswidrig ist. Das ist Demokratie, das müssen wir aushalten und das halten wir auch aus. (Zurufe von der AfD: Das machen Sie doch auch! Das hat Herr Lippmann auch!) Ich schicke das voraus, weil ich in den nächsten Sätzen die Wahrheitswidrigkeit an der einen oder anderen Stelle etwas korrigieren werde. Ich möchte die verfassungsrechtliche Situation, vor der wir stehen, kurz zusammenfassen. Wäre der Antrag der AfD zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses rechtmäßig, dann wäre der Landtag verpflichtet, diesen Ausschuss einzusetzen. Das würden wir auch machen. Solange der Antrag rechtswidrig bleibt, ist der Landtag verpflichtet, den Antrag abzulehnen. Dem geht die Überweisung in den Rechtsausschuss voraus. Deshalb ist auch meine Fraktion der Auffassung, dass wir diese Runde drehen müssen. Herr Barth, damit komme ich zum ersten wahrheitswidrigen Punkt. Sie haben hier behauptet, dass Sie das Gutachten des Juristischen Dienstes eins zu eins umgesetzt haben. Diese Behauptung ist wahrheitswidrig. Ich nehme einen Punkt heraus. Der Juristische Dienst schreibt Ihnen: „Es wird empfohlen, den Begriff Fördersumpf durch einen wertungsfreien Terminus wie Fördermittelvergabe oder Fördermittelpraxis zu ersetzen.“ Was macht die AfD-Fraktion? Sie schreibt statt Fördersumpf mutmaßlicher Fördersumpf. Sie haben eben nicht die Empfehlungen des Juristischen Dienstes eins zu eins umgesetzt, selbst wenn Sie das hier behaupten. Das ist gelogen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Ich will noch etwas zur politischen Einordnung des Ganzen sagen, weil Herr Barth schon mit seiner Rede gut vorgeführt hat, was das Problem an diesem Antrag ist. Aus unserer Sicht ist der Einsetzungsantrag unehrlich. Er ist anrüchig, weil er versucht, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen. Warum? Die AfD-Fraktion fordert Aufklärung, dabei ist alles öffentlich. Der Sonderbericht des Rechnungshofes ist öffentlich. 36 Antworten auf Kleine Anfragen sind öffentlich, für jedes Förderjahr sind alle geförderten Projekte, deren Träger und die Fördersumme öffentlich. Aber das interessiert die AfDFraktion nicht. Die AfD-Fraktion fordert Konsequenzen, dabei sind die schon längst gezogen. Das Ministerium hat organisatorisch und personell reagiert, das Förderverfahren wurde neu aufgestellt, die Richtlinien novelliert. Aber all das interessiert die AfD-Fraktion nicht. Die AfD-Fraktion fordert jetzt eine parlamentarische Untersuchung, dabei ist die schon längst im Gange. Der Sozialausschuss hat sich mit dem Bericht befasst. Der Haushaltsausschuss hat sich mit dem Bericht befasst. Der Rechnungshof wurde gehört, das Ministerium befragt. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist doch keine Untersuchung!) Wir Abgeordneten haben auch in nicht öffentliche Dokumente Einsicht erhalten. Aber all das interessiert die AfDFraktion gar nicht. Denn die AfD-Fraktion hat ein ganz anderes Projekt: Sie ist auf der Jagd. Wir werden sie jagen, das hat Alexander Gauland gesagt und das setzt die AfD um, auch hier wieder. Der AfD-Fraktion geht es in diesem Untersuchungsausschuss eben nicht um eine rechtmäßige Verwaltung oder um parlamentarische Aufklärung. Das interessiert die AfD-Fraktion alles gar nicht. Im Gegenteil. Als es im Haushaltsausschuss um die Details ging, da haben die AfD-Abgeordneten sogar geschlossen die Sitzung verlassen. Die AfD-Fraktion will diesen Untersuchungsausschuss allein für den Skandal. Und das wäre, damit wir uns nicht falsch verstehen, sogar ein völlig legitimes Mittel der Opposition. Nicht umsonst kennt die Rechtsliteratur den Begriff der Skandal-Enquete. Aber im Unterschied zu allen anderen Untersuchungsausschüssen, die bisher von demokratischen Fraktionen eingesetzt wurden, steht für die AfDFraktion das Ergebnis schon vor der Untersuchung fest. Das haben wir erst in der letzten Plenarsitzung gehört. Hier zitiere ich: „Das Staatsministerium für Vetternwirtschaft und Korruption“, so Herr Barth, habe „schamlos mit festem Vorsatz gesteuert“, so Herr Prantl, dass „58 Millionen Euro in der Asylindustrie verschwunden seien“, so Herr Mayer. Herr Barth, Herr Prantl, Herr Mayer. Gerade diese drei Herren schlagen Sie jetzt als Mitglieder für den Untersuchungsausschuss vor? Ich glaube, besser kann man nicht zeigen, dass es einem eben nicht um die Sache geht. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dieses Schauspiel der AfD-Fraktion ärgert mich maßlos, und ich will Ihnen sagen, warum. Natürlich ärgert es mich auch, weil die AfD versucht, Petra Köpping zu schaden, der SPD zu schaden, indem sie hier Kulissen für einen Wahlkampf auf die Bühne schiebt. Die Rede von Herrn Barth hat ja deutlich gemacht, weil sie sich mehr mit den bevorstehenden Landtagswahlen befasst hat als mit der Sache selbst, worum es hier eigentlich geht. (Roberto Kuhnert, AfD: Schauen Sie doch einmal in den Spiegel, Frau Friedel!) Mich ärgert vor allem, dass die AfD den Sächsischen Rechnungshof für dieses Manöver missbraucht, mich ärgert, dass sie das Parlament für dieses Manöver missbraucht, dass gerade diese verfassungswidrige Partei zwei Verfassungsorgane so vor ihren Karren spannt, um mit Skandalisierung auf Stimmenfang zu gehen. Das ist unwürdig, denn diese Verfassungsorgane können sich gegen die Instrumentalisierung nicht wehren. Der Landtag ist verpflichtet, den Untersuchungsausschuss bei einem rechtmäßigen Antrag einzusetzen, und der Rechnungshof hat kein Recht, sich dazu zu äußern. Aber die Bürgerinnen und Bürger, auf die das Handeln der AfD zielt, haben es natürlich in der Hand, sich nicht hinters Licht führen zu lassen, sich nicht instrumentalisieren zu lassen. Die können da sehr genau hinschauen. Ich bin mir sicher, die meisten werden das auch tun. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten Frau Kollegin Friedel für die SPD-Fraktion. Jetzt hat der fraktionslose Abg. Kollege Teichmann um das Wort gebeten. Bitte.
Ivo Teichmann fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir beraten und entscheiden heute über den Einsetzungsantrag zur Aufklärung der rechtswidrigen Förderpraxis im Sozialministerium. Dass es eine grobe rechtswidrige Förderpraxis im Sozialministerium gegeben hat, steht wohl außer Frage. Wenn die Opposition weiteren Untersuchungsbedarf sieht, ist das legitim. Nicht legitim ist es, wie die Regierungsparteien dieses berechtigte Anliegen verunglimpfen. Dabei hat die Staatsregierung, insbesondere die Sozialministerin diese groben Missstände zugelassen. An die Vertreter der Regierungsparteien mein Appell: Sie haben im Rahmen des Untersuchungsausschusses die Möglichkeit, Dinge, die Sie vielleicht anders sehen, richtigzustellen. Warum haben Sie denn Angst davor? Aus jedem Ihrer Redebeiträge höre ich Angst, Angst im bevorstehenden Wahlkampf. (Susan Leithoff, CDU: Verfassungswidrigkeit!) Und was mich als Abgeordneter hier besonders verwundert, ist das Auftreten der LINKEN. Man könnte denken, Frau Köditz, Sie gehören gar nicht der Opposition an. (Widerspruch bei den LINKEN) Man könnte denken, Sie sind Pressesprecherin des Sozialministeriums, wenn ich Sie hier höre. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Sie haben nicht zugehört! – Sabine Friedel, SPD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Sie haben die Möglichkeit, Frau Köditz, im Rahmen des Untersuchungsausschusses Ihre – –
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?
Ivo Teichmann fraktionslos
Nein. Frau Köditz, Sie haben die Möglichkeit im Rahmen des Untersuchungsausschusses alle Fragen aufzuklären. (Widerspruch der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Davor sollten Sie nicht zurückschrecken. Man spürt Sie als Opposition gar nicht mehr. Sie haben damit ein weiteres Beispiel dafür geliefert, dass die LINKEN hier im Sächsischen Landtag entbehrlich sind. Danke.
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Teichmann. Wir sind jetzt am Ende der Rednerreihe und haben die Redezeiten entsprechend absolviert. Ich sehe auch keinen Redebedarf mehr. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Die einbringende Fraktion hat noch das Schlusswort. Bitte, Herr Kollege Barth.
André Barth AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verweisen Sie es in den Verfassungs- und Rechtsausschuss, das kostet uns circa eine Woche Zeit. Es verzögert aber weiterhin um eine Woche das Verfahren. Dann sind wir in den Winterferien. Unser Antrag in der geänderten Form hat alle Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Nein!) ausgeräumt. (Widerspruch von den LINKEN) – Was Sie sagen, höre ich sehr wohl. Wir haben aber im Punkt 4 die Drittbetroffenheit insoweit eingeschränkt – – (Sabine Friedel, SPD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
André Barth AfD
Nein, ich gestatte heute keine Zwischenfrage. (Sabine Friedel, SPD: Aha! Haben Sie Angst?) – Angst habe ich keine, Angst haben Sie. Das hat der vorhergehende Redner auch gesagt. (Beifall bei der AfD) Wir können uns gern im Ausschuss noch mal darüber unterhalten, ob der Änderungsantrag jetzt verfassungsgemäß ist und Ihr Hirngespinst – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Im Ausschuss saßen Sie da und haben geschwiegen!) Warum sind wir denn rausgegangen, Herr Gebhardt? Weil wir mit der Geheimhaltungsvorschrift nicht einverstanden sind. Weil wir eine öffentliche Debatte darüber haben wollen, (Unruhe bei den LINKEN – Glocke des Präsidenten) weil wir es nicht im Hinterzimmer im Ausschusssekretariat zur Kenntnis nehmen wollen, weil wir nicht wollen, dass unsere Notizen in Briefumschläge reinkommen, die uns dann im Ausschuss übermittelt werden. Ist das die Art und Weise, wie wir so einen Skandal aufklären wollen? Wenn Sie so eine Mauschelei mitmachen – wir nicht! Deshalb werden wir Ihrem Verweis in den Ausschuss heute Tagesordnungspunkt Festlegung der Zahl der Mitglieder Drucksache 7/15624, Es liegt noch kein Einsetzungsbeschluss vor. Ich rege an, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Diesen kann ich nicht feststellen. Damit ist der Tagesordnungspunkt abgesetzt. nicht zustimmen, weil ich hier klar und deutlich stehe und sage: Wir haben alle vermeintlichen Zweifel, die durch den Antrag der GRÜNEN-Fraktion aufgekommen sind, die im juristischen Gutachten standen, beseitigt. Was ich heute erlebt habe: Jeder in dieser Debatte hat das juristische Gutachten nur insoweit genutzt, wie es seiner eigenen Debatte hier genutzt hat. Wenn wir das Gutachten in der Gesamtheit lesen – ich sage es noch einmal deutlich –, dann brauchen Sie über den Zeitpunkt hier überhaupt nicht zu diskutieren. In Baden-Württemberg – ähnliche Verfassungslage wie in Sachsen – ist vier Monate vor Ende der Legislatur ein Untersuchungsausschuss zulässig eingesetzt worden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit für das Schlusswort ist abgelaufen.
André Barth AfD
Also, CDU, geben Sie sich einen Ruck! (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war das Schlusswort. Nach § 1 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes – daran erinnere ich jetzt noch einmal – können Zweifel über die Zulässigkeit einer Untersuchung geäußert werden. Das ist hier auch passiert. Ein Antrag ist von den Fraktionen CDU, DIE LINKE, GRÜNE, SPD gestellt worden, diesen nach § 1 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes, Drucksachen 7/15623 und 7/15681 in den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zu überweisen. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Antrag zugestimmt. Nachdem die Antragsteller verlangt haben, dass über den Einsetzungsantrag innerhalb von zwei Wochen nach der Einreichung zu beschließen ist, darf ich darauf hinweisen, dass sich diese Frist mit Überweisung in den Ausschuss gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 des Untersuchungsausschussgesetzes um eine Woche verlängert. Damit muss der Landtag spätestens am 12. Februar 2024 entscheiden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich komme zu des 2. Untersuchungsausschusses Antrag der Fraktion AfD Meine Damen und Herren, ich komme zu Tagesordnungspunkt Wahl eines stimmberechtigten Landesjugendhilfeausschuss und Abs. 4 des Drucksache 7/15634, Dieser Tagesordnungspunkt ist abgesetzt. Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung zum Thema: großen Investitionen in Sachsens Ich übergebe das Wort an den Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herrn Martin Dulig. Bitte, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns jetzt im fünften Jahr einer ungewöhnlichen Legislaturperiode mit vielen Krisen und komplexen Herausforderungen, zu Beginn dominiert von der weltweiten Corona-Pandemie mit allen Folgen für Lieferketten und Kurzarbeit. Vor zwei Jahren überfiel Putin die Ukraine. Im Sommer 2022 drehte Putin den Gashahn zu. Die Gas- und Strompreise stiegen daraufhin massiv, sogar um unsere Versorgungssicherheit mussten wir uns anfangs Gedanken machen. Gleichzeitig steht Deutschland und damit auch Sachsen aktuell als Exportnation unter Druck. Die USA investieren mit dreistelligen Milliardensummen in ihre Industrie- und Infrastruktur. China startet eine aggressive Aufholjagd bei E-Autos, Solarzellen und globaler Infrastruktur. Hinzukommen die großen Herausforderungen für unsere Wirtschaft und Gesellschaft: Erstens: Die Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Automatisierung. Zweitens: Der Umstieg auf klimaneutrales Wirtschaften, auch um unabhängiger von Energielieferungen von Diktatoren, die uns jederzeit erpressen können, zu werden. Drittens: Der Mangel an Arbeits- und Fachkräften in allen Bereichen und Branchen. Dass in solchen schwierigen Zeiten viele Menschen zweifeln, ist kein Wunder. Dass sich angesichts schlechter Nachrichten zum Teil Pessimismus und Unsicherheit ausbreiten, scheint mir nachvollziehbar. Daher ist es wichtig, Probleme zu benennen und Schritt für Schritt Lösungen für diese Herausforderungen in Sachsen zu finden und anzugehen. Das ist das, was wir als Sächsische Staatsregierung tun. Man kann natürlich leugnen, dass es Krisen und Wandel gibt. Man kann leichte Lösungen von anderen einfordern oder selbst vorgaukeln. Wenn man sich die komplexen Mitgliedes für den gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 Landesjugendhilfegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion SPD Damit rufe ich auf Sicherheit im Wandel: Wie die Wirtschaft auch im Kleinen ankommen Probleme anschaut, stellt man fest: Rechter Populismus und Rechtsextremismus sind auf keinen Fall eine Lösung. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Zum Thema Arbeit und Fachkräfte: Überall fehlen Leute in Betrieben, bei der Pflege, bei Bus- und Lkw-Fahrern oder vor den Schulklassen. In den kommenden zehn Jahren wird die Zahl der erwerbstätigen Personen in Sachsen um rund 150 000 Personen zurückgehen. Was machen andere? Sie diskutieren im Hinterzimmer, wie man am besten Menschen deportieren kann. Rechtspopulisten und Rechtsextreme erzeugen eine Stimmung, dass Leute eher aus Sachsen weggehen werden. Lassen Sie mich sehr deutlich sagen: Rechtspopulisten und Rechtsextreme bedrohen den Innovations- und Wirtschaftsstandort Sachsen. Sie bedrohen unseren Wohlstand. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und der Staatsregierung) Sie stellen unsere Zukunft infrage, und das werden wir nicht zulassen. Diesbezüglich bin ich mir mit Michael Kretschmer einig. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war berührt und bin immer noch dankbar, dass allein in Sachsen über 100 000 Menschen um den 21. Januar auf die Straßen gegangen sind und gegen rechtsextremes Gedankengut in den großen und in den kleinen Städten demonstriert haben. Sie setzen ein sehr wichtiges Zeichen, das weit über die Grenzen Sachsens wahrgenommen wird. Ich habe eine Bitte an diese Menschen: Machen Sie weiter! Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr! Kandidieren Sie bei den Kommunalwahlen! Gestalten Sie Ihre Heimat aktiv mit! (Beifall der Staatsministerin Katja Meier) Genauso froh bin ich, dass Unternehmen im Land lauter werden und Hass und Hetze widersprechen. All die Menschen auf den Straßen haben ein anderes, selbstbewusstes Bild über Sachsen gezeichnet, und das ist enorm wichtig. Dieses andere selbstbewusste Bild sieht man auch, wenn man auf die wirtschaftliche Entwicklung in Sachsen schaut. Die objektive Lage ist besser als die gefühlte Stimmung. Wir haben heute eine Beschäftigung auf Rekordniveau. Noch nie haben so viele Menschen in Sachsen gearbeitet. Wir haben heute rund 300 000 Arbeitsplätze mehr als vor 15 Jahren. Waren im Jahr 2014 noch fast 190 000 Menschen ohne Beschäftigung, sind es heute nur noch rund 130 000 Menschen. Dieser Rückgang entspricht der Bevölkerungszahl von Görlitz. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Derzeit investieren wir 2 Milliarden Euro allein an Landesmitteln in den Breitbandausbau. Mit Bundes- und Landesmitteln zusammen sind es 5 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2030 können alle sächsischen Haushalte und Unternehmen über hochleistungsfähige Glasfasernetze verfügen. Wir haben Förderprogramme digitalisiert und beschleunigt. Der Weiterbildungscheck ist heute komplett digitalisiert. Innerhalb von drei Tagen bekommt man eine Bewilligung, manchmal schon innerhalb von 24 Stunden. Der Weltkonzern TSMC wird eine hochmoderne Chipfabrik in Europa errichten und hat sich für Sachsen entschieden. Wenn man aktuell allein die großen Investitionen von Unternehmen, Bund und Sachsen zusammenrechnet, die gerade über das normale Maß hinaus in unserem Land in die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur investiert werden, dann sprechen wir von über 30 Milliarden Euro für die nächsten Jahre. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung) 30 zusätzliche Milliarden – das ist das Anderthalbfache des sächsischen Jahreshaushaltes, die gerade investiert werden in Stahl, Optik, Breitband, Halbleiter, Wasserstoff und Großforschungszentren. Diese Investitionen werden Erfolge zeitigen. Sie bringen unseren gesamten Industriestandort ins 21. Jahrhundert. Wir werden uns darum kümmern, dass auch die vielen kleinen Unternehmen und Handwerker gleichfalls davon profitieren. Sie werden die Bauleistungen primär übernehmen, den Transport gewährleisten, die Rohstoffe liefern und die Anlagen bauen. Das ist keine Zukunftsmusik. Wer heute auf der A 4 aus Richtung Chemnitz nach Dresden fährt, der sieht nachts im Norden die Lichter der hell erleuchteten Infineon-Baustelle. Tagsüber sieht man, wie sich die Kräne drehen. Wir begleiten die Unternehmen dabei, beispielsweise indem wir gerade zusammen mit den Unternehmen ein sächsisches Ausbildungszentrum Mikroelektronik vorbereiten. Auch hierfür ist es mir wichtig, dass nicht nur die großen, sondern auch die kleinen Unternehmen profitieren. Die Politik dieser Staatsregierung hat das Ziel, dass Sachsen in zehn, 15 Jahren gut dasteht, dass die Menschen sichere Arbeitsplätze haben und dass wir weiter eine hohe Wertschöpfung im Freistaat Sachsen haben. Sachsen, ein Vorzeigeland. Wir haben das Ziel, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Es geht um gute Löhne und um neue Aufstiegschancen. Genau daran arbeiten wir. Wir sind dabei erfolgreich. Die hohe Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft lässt sich an der anhaltend hohen Exportquote festmachen. Diese lag für Sachsen bei mehr als 33 % und damit deutlich über dem Schnitt in den anderen neuen Ländern. Die Durchschnittslöhne sind in den letzten Jahren ebenfalls deutlich gestiegen. Im ostdeutschen Vergleich verdient man in Sachsen durchschnittlich am besten. Die Lohnunterschiede zu den Westbundesländern bestehen aber weiter, wie ich seit Jahren fast schon mantraartig wiederhole, weil in Sachsen weniger Tariflohn gezahlt wird, weil die Betriebe kleiner sind und weil es weniger Konzernsitze und gut bezahlte Forschungs- und Entwicklungsbereiche im Vergleich zu westlichen Regionen gibt. Genau deshalb hat Sachsen gerade die Chance auf mehr. Am Montag hat der Expertenrat des SMWA seinen Bericht vorgelegt. Der Rat besteht aus anerkannten Persönlichkeiten aus Wirtschaft, aus Wissenschaft, von Gewerkschaften und aus der Gesellschaft. In ihrem Bericht heißt es: „Sachsen hat die Chance, von der verlängerten Werkbank zum Zukunftsstandort zu werden.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in einer neuen ökonomischen Entwicklungsphase. Der „Aufbau Ost“ liegt hinter uns. (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Der Abbau Ost!) Überall dort, wo sich gerade die Zukunft entscheidet, sind wir in Sachsen gut aufgestellt: Wasserstoffwirtschaft, Elektromobilität, Life Sciences, künstliche Intelligenz, Leichtbau, Halbleiter. Mit 600 Millionen Euro in der Technologieförderung unterstützen wir die Technologiecluster und -netzwerke aus unseren erfolgreichen kleinen und mittleren Unternehmen, um damit die hemmenden Nachteile der Kleinteiligkeit und Insellösungen auszugleichen. Es gibt eine besondere, ja, in vielen Bereichen einzigartige Verknüpfung von Wirtschaft, Innovation, Wissenschaft und Forschung, um die uns viele beneiden. Wir haben aus dem Osten heraus immer Großforschungsinstitute für Ostdeutschland gefordert. Nun liefert die Bundesregierung: das Deutsche Zentrum für Astrophysik in Görlitz, das ressourcensparende Digitalisierung vorantreibt und neue Technologien entwickelt; das Zentrum für die Transformation der Chemie in Delitzsch, in dem es um nichts Geringeres als um eine Neuerfindung der Chemie ohne CO gehen soll. Dazu werden wir, soweit der Bundestag den Haushalt in dieser Woche beschließt, zusammen mit Brandenburg und Sachsen-Anhalt ein Zentrum im Lausitzer Revier bekommen, in dem über den größten bisher da gewesenen Paradigmenwechsel im Bauwesen geforscht werden wird, das Zentrum „Living Art of Building“, das Lösungen für ein klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen entwickeln wird. All das wird viele neue Unternehmen und Arbeitsplätze schaffen. Davon werden die Regionen enorm profitieren. Ich danke Thomas Schmidt für die exzellente Zusammenarbeit. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dirk Panter, SPD) Genau deshalb ist es auch wichtig, ausreichend Flächenvorsorge zu betreiben, zum Beispiel mit neuen Gewerbegebieten. Das SMR unterstützt dabei die Kommunen. Auch das ist gut in die Zukunft investiertes Geld. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen es zudem schaffen, den Transfer von Forschung und Entwicklung in die Wirtschaft und vor allem in kleinere und mittlere Unternehmen noch stärker als bislang voranzutreiben. Industrie in Sachsen sind nicht nur die Großen, Industrie in Sachsen ist vor allem Mittelstand. Es braucht einen Transfer von Automatisierung, KI und Robotik in den KMU-Bereich oder in das Handwerk. Dies werden wir stärker aktiv begleiten. Das Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit übernimmt hierfür eine wichtige Rolle. Aus GRW-Mitteln erhält etwa die Warwick GmbH aus Markneukirchen im Vogtland eine Förderung, ein Unternehmen, das im Musikwinkel E-Bässe und E-Gitarren baut. Durch die Investition wird eine neue Robotertechnik eingeführt, die eine bessere und konstantere Qualität der Produkte sowie eine effizientere und genauere Fertigung ermöglicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind als Land seit Jahren aktiv, um Unternehmen und Branchen darin zu unterstützen, ihre Geschäftsmodelle und Standorte in Bezug auf Digitalisierung und klimaneutrales Wirtschaften neu auszurichten. Dafür haben wir die GRW-Mittel als wichtigstes sächsisches Investitionsprogramm für Unternehmen und Kommunen. Es ist weiterhin stark nachgefragt, trotz der an manchen Stellen eingetrübten gesamtkonjunkturellen Lage. Der Mittelstand, die kleinen Firmen, investieren. Wir haben das zweitgrößte Budget aller Bundesländer: 200 Millionen Euro im Jahr 2024. Allein in den vergangenen zwei Jahren gingen 630 Anträge mit einem beantragten Zuschuss in Höhe von mehr als 400 Millionen Euro ein. Damit sollen Investitionsvorhaben in einer Größenordnung von zusammen 1,2 Milliarden Euro umgesetzt werden. Im vergangenen Jahr haben wir zusätzliche 45 Millionen Euro über die GRW-Förderung vergeben können. Während andere Bundesländer Mittel zurückgaben, haben wir die Gelder angefordert. Wir haben die sächsischen Mittel umgeschichtet und so weitere Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen ermöglicht. An dieser Stelle danke ich den drei Koalitionspartnern dafür, dass sie diese Umschichtungen möglich gemacht haben. Wir haben in der vergangenen und in dieser Legislaturperiode gut zusammengearbeitet. Dafür danke schön. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Das alles ist sehr konkret. Es ist etwa die BELCHEM GmbH in Freiberg, die in Mittelsachsen Hochleistungsfaserwerkstoffe herstellt. Die Produkte entstehen in eigener Forschung und Entwicklung für die Automobilindustrie, die Bahn und den Schiffbau. Mit der GRW-Förderung soll der Wettbewerbsvorsprung durch kontinuierliche Verbesserung und Neu- und Weiterentwicklung der Technologie gefestigt und ausgebaut werden. Mit dem Vorhaben werden 36 Arbeitsplätze gesichert und vier neue Arbeitsplätze geschaffen. Genau das wollen wir: Die kleinen Unternehmen sollen wachsen, größer werden. Auch dann bestehen Chancen auf mehr Tarifbindung und höhere Löhne für die Beschäftigten. (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Wir machen den Strom erstmal teurer!) Die kleinen Unternehmen sollen Teil der Wertschöpfungsketten der großen Unternehmen werden und teilhaben an den neuen Industrien und Infrastrukturen. Auch das Handwerk wird hiervon überall profitieren. Wir werden die Neuansiedlungen daher auch so begleiten, dass diese als Motor der regionalen Wirtschaft wirken und Arbeitsplätze sichern werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Land hat die Chance, Teil einer neuen europäischen Wachstumsregion zu werden, die von der energiereichen Nord- und Ostsee über Berlin und Sachsen bis Prag, Wien und Krakau reicht. Sachsen liegt im Zentrum. Mein Ziel ist es, dass wir zwischen Magdeburg, Leipzig, Chemnitz und Dresden eine neue Wachstumsbanane etablieren, in der die Chipindustrie und ihre Zulieferer, die chemische Industrie mit neuen Werkstoffen und Verfahren, der Bergbau und die Elektromobilität zusammenkommen, mit einer engen Verzahnung von Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Wir haben alle Einzelteile beisammen. Wir müssen sie nur zusammenführen. Das ist unsere Chance für morgen, mitten in Europa. Das ist auch ein Grund dafür, dass die Eisenbahnneubaustrecke Dresden – Prag so wichtig ist, mit ihrem Kernstück, einem 30 Kilometer langen, grenzüberschreitenden Tunnel; denn diese Bahnstrecke wird genau diesen Korridor verbinden. An der sächsisch-tschechischen Grenze liegen große Lithiumvorkommen, das man etwa für die Batterieherstellung braucht. Dort werden wir den Abbau und ein neues Berggeschrey vorantreiben, und zwar in enger Abstimmung mit unseren tschechischen Freunden. Das ist ein wichtiges strategisches Industrieprojekt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vielen Neuansiedlungen verändern die Wahrnehmung Sachsens auch außerhalb Deutschlands. Im vergangenen Jahr war ich mit einer großen Wirtschaftsdelegation in Japan, Südkorea und Taiwan. Wir haben hautnah erlebt, dass die Unternehmen und die Politik dort mittlerweile genau wissen, wo Sachsen liegt und was wir können. Wir stehen für Europa. Auf uns wird geschaut, und darauf können wir stolz sein. (Beifall bei der SPD und des Abg. Jörg Markert, CDU) Wir verfügen über Spitzenfachkräfte und innovative Forschung. Dies sind einige der Gründe dafür, dass sich die globalen Unternehmen hier ansiedeln. Wir sehen, wie die Zuliefererindustrie aufmerksam geworden ist. Wir haben heute die Chance, Produktionsprozesse der chemischen Industrie wieder zurück nach Deutschland zu holen: Prozesse, die man für die Herstellung von Halbleitern braucht, die es seit Jahrzehnten gar nicht mehr in Europa gibt und die sich in Großenhain, Pirna oder Chemnitz ansiedeln können. Ganz Sachsen wird davon profitieren. Doch darauf müssen wir vorbereitet sein. Unser Expertenrat hat uns darauf hingewiesen: Durch die Wertschöpfungsketten entstehen neue Aufstiegs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Facharbeiter in unserem Land, auf die wir so lange gewartet haben. Dann werden auch die Durchschnittsgehälter in Sachsen steigen. Der Branchenverband Silicon Saxony prognostiziert bis zum Jahr 2030 100 000 Beschäftigte in der Digitalwirtschaft. Das sind 25 000 Beschäftigte mehr als heute, ein Wachstum von etwa 3 000 pro Jahr. Die Investitionen nutzen dem ganzen Wirtschaftsstandort. Halbleiter sind quasi das Öl des 21. Jahrhunderts. Überall werden Chips benötigt: (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) in Handys, Waschmaschinen, Autos oder Fernsehern. Mit den Investitionen von Infineon, TSMC, Bosch und GlobalFoundries werden Lieferketten für unsere heimische Industrie stabil und zuverlässig. Es muss einmal laut gesagt werden: Trotz manchen Anlasses zur Kritik sind wir der Bundesregierung dankbar. Diese wirklich großen Investitionen in Sachsen schultert nämlich die Bundesrepublik Deutschland. (Beifall bei der SPD) Auch beim Thema Wasserstoff ist Sachsen vorn. Es ist bei vielen noch gar nicht angekommen, welche Chance hier für Sachsen besteht. Der Ausbau des Wasserstoffkernnetzes wird dazu führen, dass ab den Jahren 2026/2027 Wasserstoff von der Nord- und Ostsee nach Sachsen fließen wird. Und über Sachsen wird Deutschland an Südeuropa und die Ukraine angebunden. Das ist ein riesiger Vorteil im Wettbewerb der Regionen. Wir werden damit einige Jahre früher Wasserstoff bekommen als Bayern und BadenWürttemberg. Diesen Vorsprung heißt es für unsere Industrie zu nutzen. Es ist die Chemie- und Stahlindustrie im Meißner Industriebogen, die sich zusammen mit uns für den Anschluss an das Wasserstoffkernnetz einsetzt. Wir unterstützen dies genauso wie den Anschluss der Region Chemnitz. Vor drei Wochen habe ich mich mit Kollegen Wolfram Günther und dem tschechischen Industrieminister Jozef Síkela über die Zusammenarbeit des Freistaates und der Tschechischen Republik beim Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur sowie den Einsatz von Wasserstoff ausgetauscht. Wir haben die ganze Wertschöpfungskette Wasserstoff in Sachsen – mit allen Chancen für den Umbau unserer Industrie. Und wir haben bereits gelungene Beispiele, die zeigen, dass der Umbau gelingt. Die Firma Vitesco in Limbach-Oberfrohna hat in den vergangenen Jahrzehnten Dieseleinspritzpumpen produziert. Ursprünglich sollte das Werk im Jahr 2028 schließen. Doch nun werden die Beschäftigten in Zukunft Elektrolyseure für die Dresdner Firma Sunfire bauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wirtschafts- und Industriepolitik dieser Staatsregierung hat als Ziel, Sicherheit im Wandel für alle herzustellen. Der Umbau soll den Menschen nützen. Damit wir auch in Zukunft gute Arbeit und sichere Arbeitsplätze haben. Damit wir Wertschöpfung in Sachsen sichern. Dennoch sehe ich natürlich die Sorgen der Menschen und der Unternehmen. Die Bauwirtschaft, die gerade in der Krise steckt; energieintensive Betriebe, die unter den hohen Energiepreisen aufgrund des Angriffskriegs Russland auf die Ukraine leiden. Deshalb setze ich mich weiterhin für einen Industriestrompreis ein. Wir setzen uns für die Solarindustrie ein, damit diese in Europa, in Deutschland und in Sachsen eine Chance hat. Wir stehen seit Monaten in Gesprächen mit der Bundesregierung und der EU, um auf die Zerstörung des Solarmarktes durch massive chinesische Staatssubventionen zu reagieren. Wir unterstützen als Regierung im Freistaat Meyer Burger auf diesem Weg. Ich hoffe sehr, dass der Bundestag schnell die Schaffung zusätzlicher Resilienzauktionen und die Einführung von Resilienzboni über das EEG beschließt, damit europäische Solarmodelle eine faire Chance gegen die unfair hoch subventionierten chinesischen Produkte bekommen. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Unsere Koalition hat in den vielen Krisen der vergangenen Jahre immer wieder Unternehmen geholfen – und dies sehr oft erfolgreich. Danke auch an die Bundesregierung. Sachsen hat enorm von den Investitionen, von Hilfsprogrammen und Politik der Bundesregierung profitiert. Ich nenne einmal den Mindestlohn von 12 Euro. Der wird inzwischen als so selbstverständlich gesehen, dass so mancher Journalist bei diesem Part schon den Stift weglegt. Doch wie wäre heute die Lage der Beschäftigten ohne eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro? Von der Erhöhung des Mindestlohns im Oktober 2022 haben in Sachsen 314 000 Menschen profitiert. 314 000 Menschen! (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Petra Köpping) Wir müssen dennoch weiter über höhere Löhne und gute Arbeitsbedingungen sprechen; denn das ist die erste Voraussetzung, um Arbeitskräfte zu binden, zu halten und zu gewinnen. Und viele Unternehmen reagieren hier auch darauf. Wir müssen das Potenzial in Sachsen heben. Wir brauchen eine gute Arbeitsmarkt-, Integrations-, Bildungsund Sozialpolitik, etwa für Integrationsmaßnahmen und Sprachkurse oder um Schulabbrecher aufzufangen. Mit TANDEM Sachsen haben wir zum Beispiel ein wirkungsvolles Instrument für die Arbeitsmarktintegration von oft alleinerziehenden Eltern und deren Kindern. Und wir haben erhebliche Fortschritte bei der Integration in Arbeit und Ausbildung gemacht. Danke, liebe Petra Köpping, an dich und das Sozialministerium. Sie haben schnell die dringend notwendigen Integrationsstrukturen aufgebaut – und das alles gegen enorme Widerstände. (Beifall bei der SPD und der Staatsministerin Petra Köpping) Das sind die vielen kleinen Stellschrauben, die oft nicht tagelang in der Zeitung stehen, die wir aber brauchen. Wir haben im April vergangenen Jahres einen Pakt zur Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte unterzeichnet, mit mehr als 20 Partnern aus Wirtschaft und Gewerkschaften, aus Wissenschaft, Verbänden und Kommunen und der sächsischen Landespolitik. Wir stärken als SMWA die berufliche Aus- und Weiterbildung über verschiedene Programme. Und mit Kollegen Gemkow haben wir als Staatsregierung zusammen mit der Wissenschaft und Praxis die duale Hochschule auf den Weg gebracht. Auch das stärkt die berufliche Bildung, da man auch mit Oberschulabschluss und Ausbildung studieren kann. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Barbara Klepsch) Klar ist: Es braucht weiterhin politische Unterstützung für den Umstieg auf neue Geschäftsmodelle und für die Absicherung im Übergang der Transformation. Die Automobilindustrie in Sachsen ist dafür ein gutes Beispiel. Mit den Volkswagen-Standorten in Zwickau, Chemnitz und Dresden, den Werken von Porsche und BMW in Leipzig sowie rund 780 Zulieferbetrieben ist die Automobilwirtschaft die größte Industriebranche bei uns. Gleichzeitig zeigt sich, wie kompliziert der Umstieg auf die Elektromobilität eben auch ist. Wir sehen auf der einen Seite Volkswagen. Hier verunsichern aktuell die zu geringen Nachfragen und die preiswertere Konkurrenz aus China deutsche Hersteller und ihre Beschäftigten. Gleichzeitig werden bei BMW in Leipzig neue Schichten aufgebaut; es werden neue Leute gebraucht und eingestellt. Es besteht hier ganz konkret die Sorge, dass Zulieferbetriebe genügend Arbeits- und Fachkräfte finden, um die höhere Produktion bei BMW mit ausreichend Komponenten versorgen zu können. Das gute, vernetzte Miteinander der Akteure in Sachsen ist ein Standortvorteil. Wir wollen weiter, dass die Elektromobilität erfolgreich wird. Das Beispiel zeigt: Wir haben einen mehrjährigen Umbau vor uns, bei dem es aber auch gehörig ruckeln kann. Vielleicht erinnern sich manche an Qimonda. Diese Firma war Teil der Erfolgsgeschichte im Aufbau Ost. „Doch nun droht der Traum vom ‚Silicon Saxony‘ zu platzen“, lautete die Schlagzeile im Jahr 2009. „Die Pleite des Chipherstellers Qimonda stürzt eine ganze Branche in die Krise.“ Heute wird Sachsen mit den neuen Investitionen zu den fünf größten Halbleiterstandorten der Welt gehören. Wer den Leuten nur Niedergangsgeschichten erzählt, wer den Leuten weismachen will, es könne alles so bleiben, wie es ist: Das sind Märchen – und zwar Schauermärchen. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Es ist eher so: Wir müssen vieles ändern, damit unser Wohlstand erhalten bleibt. Und wir müssen das mit klarem Kompass und innerer Haltung tun, damit Vertrauen und Sicherheit in den Wandel entstehen. (Lachen bei der AfD) Natürlich: Wenn es bei uns im Osten ruckelt, wird das gleich als Niedergang interpretiert. Vielen Menschen in Ostdeutschland steckt die Erfahrung der Neunzigerjahre noch in den Knochen. Unternehmen und Beschäftigte erwarten daher zu Recht, dass die politischen Rahmenbedingungen funktionieren. Es braucht stabile Rahmenbedingungen. Wenn Unternehmen in Digitalisierung, Klimaneutralität und neue Produkte investieren, darf dies nicht an einem mangelnden Ausbau der Strom-, Wasserstoff- oder Breitbandnetze sowie erneuerbarer Energien und der Digitalisierung der Verwaltung oder zu viel Bürokratie scheitern. Es braucht echte Entbürokratisierungsansätze im Bund und im Land, mit denen Verwaltungsprozesse, insbesondere für KMU, einfacher, transparenter und nachvollziehbarer werden. Wir müssen die zahllosen Berichte, Nachweise und Aufbewahrungspflichten auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen und verringern. Es braucht den Bau von Wohnungen, Schulen und Kitas angesichts des massiven Wachstums mancher Branchen. Es braucht den Ausbau von Schiene und Bahn, damit die Großstädte entlang der Bahnlinien stärker an die Mittelstädte und den ländlichen Raum angebunden werden. (Zuruf des Abg. Frank Peschel, AfD) Es braucht eine starke soziale Infrastruktur, dass auch hier das Wachstum bei den Menschen ankommt. Wir brauchen einen massiven Ausbau von erneuerbaren Energien. Das erwarten die Unternehmen auch. Und dafür müssen Mittel und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bund und im Land bereitstehen. (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Ich war letzte Woche bei Feralpi in Riesa. Diese investieren gerade 220 Millionen Euro in ihr Werk. Die Geschäftsführung sagt ganz klar: Wir wollen klimaneutralen Stahl erzeugen. Aber natürlich belasten die Energiekosten das Unternehmen. Sie sind zwar froh, dass die Stromkosten aktuell deutlich gesenkt sind, aber sie brauchen das natürlich auch dauerhaft. Sie verunsichert aber sicher auch etwas ganz anderes. Sie warnen davor, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Landkreis ausgebremst wird. Nein, Windräder und Solaranlagen gefallen nicht unbedingt jedem, aber wir brauchen sie. Es waren die energieintensiven Unternehmen vor Ort, die im Kreistag den lokalen Politikerinnen und Politikern die Notwendigkeit von erneuerbaren Energien deutlich machten, weil sonst der Standort gefährdet ist. Viele, die kritisch waren, haben deshalb letztendlich zugestimmt. Anders die Rechtspopulisten. Ihnen sind wirtschaftspolitische Bedürfnisse egal, wenn es alternativ möglich ist, die Leute mit Pessimismus, Egoismus, Wut und Empörung zu spalten. Die Wirtschaft fördert den Ausbau, die AfD bekämpft diesen aus rein ideologischen Gründen. Die AfD will raus aus der EU. Damit stünde das sächsische Exportmodell unmittelbar vor dem Kollaps. Die Rechtspopulisten arbeiten nach dem Motto „Je schlechter es Sachsen geht, desto besser für die AfD“. (Sebastian Wippel, AfD: Das stimmt ja so auch nicht! Fake News verbreiten Sie hier!) Aber unser Motto als Staatsregierung ist: „Wir wollen, dass es Sachsen besser geht.“ Wir reden Sachsen nicht schlecht. Wir sehen seine Stärken und seine Zukunft. (Beifall bei der SPD, des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und der Staatsregierung) Doch um die Leute für den Weg zu gewinnen, muss bei allem – vor allem beim Ausbau erneuerbarer Energien – gelten: Machen, aber machbar und gerecht. Deshalb wird die Staatsregierung einen Gesetzesvorschlag auf den Weg bringen, dass nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Leute vor Ort und die Kommunen von der Energiewende sehr profitieren können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können stolz und zuversichtlich sein. Unsere Unternehmen gehen die Zukunft an. Wir haben Spitzenbeschäftigte und Spitzenforschung. Globale Unternehmen kommen zu uns. Wir sehen gleichzeitig die Sorgen und komplexen Probleme. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Die Staatsregierung arbeitet zusammen Stück für Stück daran, die Herausforderungen anzugehen. Denn bei vielen der beschriebenen Themen heißt das, zusammen an einem Strang zu ziehen. Das bleibt für alle eine große Anstrengung. Das heißt, die nächsten Jahre gut zusammenzuarbeiten, sich zusammen mit den Sozialpartnern, Verbänden, Betriebsräten, Kommunen, Zivilgesellschaft, der sächsischen Politik über den Stand der Transformation auszutauschen. Ich bin froh, dass der Ministerpräsident den Gewerkschaften zugesagt hat, dass wir ein solches Forum in Form eines Transformationsbeirates angehen. Es geht um einen neuen Stolz. Indem wir Probleme und Herausforderungen nicht verschweigen. Lösungen in Sachsen finden, dass das Wachstum auch im Kleinen beim Handwerk, beim Mittelstand und nicht zuletzt bei den Beschäftigten ankommt. Ich habe große Zuversicht, dass die Sachsen, dass unser Land das gemeinsam hinbekommen. (Beifall der Abgeordneten Sabine Friedel, SPD) Wir Sachsen können Selbstvertrauen haben. Diese ganze pessimistische Beurteilung der Zeit schadet Sachsen. Es ist unsere Pflicht, Optimist zu sein, wie Helmut Schmidt in schwierigen Zeiten einmal sagte. Genau das sollten wir jetzt beherzigen. Glück auf! (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Ich danke Herrn Staatsminister Dulig und wir kommen jetzt zur Aussprache zur Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten wurden für die Fraktionen festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 26 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten, SPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose. Das Wort ergreift für die AfD-Fraktion Herr Kollege Urban.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Wirtschaftsdaten für Deutschland sind schlecht und die für Sachsen sind kaum besser. Das Wirtschaftswachstum sinkt. Die Arbeitslosenzahlen in Sachsen rund 11 % und die Insolvenzquoten steigen. Daher war ich schon gespannt, ob Sie heute die erfolgreiche Transformation Sachsens herbeireden oder ob Sie uns mit Durchhalteparolen auf schlechte Zeiten einstimmen werden, Herr Dulig. Sie haben jetzt den ganz großen Schwenk von der allgemeinen Wirtschaftslage über den Ausbildungsmarkt bis hin zur Ansiedlung neuer Wirtschaftszweige und Unternehmen in Sachsen gemacht. Für jeden war etwas dabei. (Sabine Friedel, SPD: Das nennt man Regierungserklärung!) Sie haben auch in etwa skizziert, was Sie unter dem Begriff „Sicherheit im Wandel“, dem Titel der Fachregierungserklärung, verstehen. Neben vielen Allgemeinplätzen waren es Klimaneutralität, Fachkräftegewinnung durch illegale Migration, Fördergeldersubventionen, Planwirtschaft. (Sabine Friedel, SPD: Nein!) Man konnte fast den Eindruck gewinnen, unseren Unternehmen in Sachsen geht es im Großen und Ganzen gut, es gäbe keine Probleme. Was ich in Ihrer Regierungserklärung nicht gehört habe: Werden Sie sich als sächsischer Wirtschaftsminister für ein Ende der Russlandsanktionen einsetzen? Was ich nicht gehört habe: Werden Sie sich für die nationale Energiesicherheit und für niedrige Strompreise einsetzen? (Beifall bei der AfD) Das wären nämlich die Grundvoraussetzungen für eine positive wirtschaftliche Perspektive. Und lassen Sie uns kurz beim Thema Sanktionen bleiben, ein wichtiges Thema für den Freistaat. Sachsens Wirtschaft ist stark vom Außenhandel geprägt. Im Jahr 2022 wurden Waren im Gesamtwert von rund 53 Milliarden Euro aus Sachsen in die Welt exportiert. Nur zum Vergleich: Das ist der aktuelle sächsische Doppelhaushalt. Der hat nämlich auch ein Volumen von 50 Milliarden Euro. So stark ist Sachsen im Export tätig. Die wichtigsten Exportländer für Sachsen waren China und die USA. Der Wert der Ausfuhren in die USA betrug 8,7 Milliarden beziehungsweise 5,05 Milliarden Euro. Herr Staatsminister Dulig, Sie lassen kaum eine Gelegenheit aus, die Menschenrechte und die westlichen Werte als unverhandelbar zu bezeichnen. Die Lage zwischen China und Taiwan ist derzeit extrem angespannt. Die Gefahr eines Krieges steigt. China bedroht Taiwan. In den USA fand letzte Woche die erste staatliche Hinrichtung durch den Einsatz von Stickstoff statt. Daran gab es massive internationale Kritik. Deshalb frage ich Sie jetzt ganz konkret: Halten Sie diese Art der Hinrichtung mit den Menschenrechten, mit westlichen Werten vereinbar? (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Planen Ihre Ampelkollegen schon jetzt die ersten Sanktionen gegen China und gegen die USA? Oder fordern Sie die Einhaltung der westlichen Werte und der Menschenrechte ausschließlich von Russland? Worauf dürfen sich unsere sächsischen exportorientierten Unternehmen einstellen? (Marco Böhme, DIE LINKE: Was sind denn das für Vergleiche?) Ich persönlich würde empfehlen, die wirtschaftsfeindliche Sanktionitis und die unerträgliche Doppelmoral endlich zu beenden. (Beifall bei der AfD) Stattdessen rate ich allen zur Rückkehr zu ehrlicher Diplomatie auf Augenhöhe. Eine Diplomatie, die die Menschenrechte stärkt und Sanktionen verhindert. Aber seitdem sich rot-grüne Außenminister in der Welt austoben, scheint Diplomatie ja nicht mehr das Mittel der Wahl zu sein. (Sebastian Fischer, CDU: Das ist Unsinn, das wissen Sie ganz genau! –
Roberto Kuhnert AfD
Der Fischer!) Ich möchte aber als sächsischer Landespolitiker die sächsischen Interessen in den Vordergrund rücken. Der Freistaat erbringt ein Drittel seiner Wirtschaftsleistung im Export. Exporte sind eine wichtige Antriebskraft für unsere Konjunktur. Exporte schaffen und sichern Arbeitsplätze im Freistaat Sachsen. Für uns und unsere Exportwirtschaft ist die von der Ampel betriebene – und von der Staatsregierung mitgetragene – Sanktionitis pures Gift. Herr Staatsminister Dulig, Sie haben bei der Beendigung der Sanktionspolitik bisher komplett versagt. Und trotz der enormen Bedeutung der Exportwirtschaft für den Freistaat hinkt die sächsische Exportquote im Bundesvergleich weit hinterher, wie übrigens auch der Breitbandausbau, wie übrigens auch die Digitalisierung der Verwaltung. Das sind die Ergebnisse der Wirtschaftspolitik der SPD. (Staatsminister Martin Dulig: Und welchen Anteil hat Russland?) Nun schauen wir einmal auf die sächsische Energiepolitik. Dort sieht es nicht viel besser aus. Ich darf daran erinnern: Günstige Energie aus Russland war das Öl für den sächsischen Wirtschaftsmotor und das Sahnehäubchen für unseren Lebensstandard. Dass die Verbraucher unter den hohen Energiepreisen leiden, wissen wir alle. Dass die Wirtschaft darunter leidet, haben inzwischen sogar Herr Dulig und die GRÜNEN verstanden. Doch anstatt auf günstiges russisches Gas oder saubere, günstige Kernkraft zu setzen – wie fast alle Industrieländer der Welt –, werden schmutzige LNG-Terminals an den deutschen Küsten gebaut und Landschaften mit Solaranlagen und Windrädern verschandelt – wenn es (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) nach der sächsischen Landesregierung geht, am besten sogar noch in sächsischen Wäldern. Was sind die Folgen dieser Politik? Immer höhere Energiepreise, Wirtschaftsfeindlichkeit und immer mehr Umweltzerstörung. (Beifall bei der AfD) Sie, Herr Dulig, schließen in Ihren SPD-geführten Energiedebatten vor echten Lösungen die Augen, Sie reden lieber einem marktwirtschaftlich unsinnigen und für Sachsen nahezu nutzlosen Transformationsstrompreis das Wort. Von diesem werden dann bestenfalls sage und schreibe 0,12 % aller sächsischen Unternehmen profitieren. In absoluten Zahlen: Von Ihrem Transformationsstrompreis würden nur 164 von 131 618 Unternehmen in Sachsen profitieren. Der Nutznießerkreis Ihrer Wasserstoffstrategie dürfte am Ende nicht größer sein, und zwar nicht aufgrund der technischen Herausforderungen, sondern aufgrund des extrem hohen Preises dieses Energieträgers, der wieder nach Subventionen ruft. (Zuruf der AfD: So ist es!) Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wahrheit ist doch: Der Wirtschaftsminister spielt zwar wortreich den Kümmerer für den Mittelstand – dem Rückgrat der sächsischen Wirtschaft –, tatsächlich kümmert er sich aber nur um das oberste Promille unserer Unternehmen; denn dort gibt es schöne Fotos und keine unbequemen Fragen. (Beifall bei der AfD) Auch wenn ich jetzt keine schönen Fotos dafür bekomme, möchte ich im Interesse unserer Wirtschaft gern für Folgendes werben: Erstens. Der schnelle Ausbau der digitalen Infrastruktur in der Verwaltung und in öffentlichen Einrichtungen. Hier gilt es, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zweitens. Mehr Ausgründungen aus sächsischen Universitäten und Hochschulen und mehr sächsisches Risikokapital. Hier gilt es, sächsisches Know-how im Land zu halten und in Produkte und Arbeitsplätze der Zukunft zu investieren. Drittens. Die Gleichstellung von Berufsausbildung und Studium. Hier gilt es, den Praktikern mit Berufsausbildung eine echte Perspektive bis hin zur Selbstständigkeit zu geben, und zwar ohne zusätzliche Qualifizierungskosten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin der festen Überzeugung, dass das drei Forderungen sind, die unserem Mittelstand wirklich helfen und die zu Bürokratieabbau, zur Modernisierung und zur Fachkräftesicherung beitragen. Herr Dulig, Sie können als Wirtschaftsminister große Regierungserklärungen abgeben und mit dem Industriestrom 0,12 % der Betriebe in Sachsen beglücken. Wenig Spaß macht es allerdings, wenn man sieht, wie die deutsche Wirtschaft im Ausland inzwischen wahrgenommen wird. (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Die britische „Financial Times“ spricht beispielsweise von einem „Unfall in Zeitlupe“. An diesem Unfall in Zeitlupe – –
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Kollege Urban?
Frank Richter SPD
Vielen Dank. Die Gelegenheit ist günstig, um Sie, Herr Urban, fragen zu können, ob Sie ausgerechnet haben, wie viele Arbeits- und Fachkräfte Sie der Remigration unterwerfen wollen. Ich habe Ihr Interview bei der „Jungen Freiheit“ mit großem Interesse gehört. (Zuruf der AfD) Dort hatten Sie bereits Pläne, wie das alles funktionieren kann. In welchen Größenordnungen sind auch Menschen betroffen (Zuruf der AfD: Nein!) – wir reden hier vom Wirtschaftsstandort Sachsen –, die dann (Zuruf der AfD: Die Frage!) – sofern Sie in Verantwortung kommen sollten – remigriert werden?
Jörg Urban AfD
Vielen Dank für die Frage. Es wurde bereits angesprochen – und der Minister ist ebenfalls schon einmal darauf eingegangen –, dass die Abschiebungen und der Widerstand gegen die illegale Migration ein Problem für die Fachkräftesicherung werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä?) Wir wissen, dass die illegale Migration keine Lösung für unser Fachkräfteproblem ist. Wir wissen, dass ein Großteil dieser Menschen nicht die Ausbildung hat, um bei uns in der Wirtschaft vernünftig tätig zu sein. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) 80 % der Eingewanderten erhalten heute Bürgergeld und sind nicht in Arbeit. Ja, wir sind für Fachkräftezuwanderung; aber wir möchten natürlich, dass qualifizierte Fachkräfte zuwandern, die unsere Unternehmen am Ende brauchen; denn ich erinnere noch einmal daran, dass auch die 80 % der Einwanderer, die Bürgergeld erhalten, (Sabine Friedel, SPD: Die Hälfte davon sind Kinder, Herr Urban!) am Ende von irgendjemandem finanziert werden müssen. Das erhöht die Steuern, das macht uns als Wirtschaftsstandort unattraktiv. Wir sind das Land mit den höchsten Steuern und wir müssen die illegale Migration finanzieren. Es ist besser, wir setzen auf eine geregelte Migration – so wie es andere Industrieländer machen. Man holt sich die Menschen ins Land, die man tatsächlich braucht, von denen man auch weiß, dass Potenzial zur Qualifizierung da ist. Die kommen tatsächlich in den Jobs an, in denen wir Bedarf haben. (Beifall bei der AfD) Noch einmal: Die britische „Financial Times“ nennt die Wirtschaft von Deutschland einen „Unfall in Zeitlupe“. An diesem Unfall in Zeitlupe ist auch Ihre Partei, Herr Dulig, beteiligt: erstens durch falsche Sparmaßnahmen – zum Beispiel bei der Infrastruktur –, zweitens durch grüne Klimapolitik – ich erinnere an das Heizungsgesetz, das durchgesetzt werden soll und unter anderem auch Unternehmen betrifft – und drittens durch den Niedergang der prestigeträchtigen deutschen Automobilindustrie, hervorgerufen durch die politisch gewollte Zwangsumstellung auf den E-Antrieb. Werte Kollegen! Die Kritik kommt also nicht nur von der AfD; die Kritik an der desaströsen deutschen Wirtschaftspolitik – an der Ihre Partei, Herr Dulig, federführend beteiligt ist – kommt inzwischen sogar deutlich aus dem Ausland. (Mario Beger, AfD: Genau!) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sachsen braucht mehr als dauersubventionierte Unternehmen. Sachsen braucht mehr als ein paar wenige Leuchttürme wie TMSC; darauf wird mein Kollege Frank Peschel noch eingehen. Sachsen braucht mehr als subventionierten Industriestrom für wenige Unternehmen. (Sabine Friedel, SPD: Sachsen hat auch mehr!) Was Sachsen braucht, ist eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik für alle: vom Handwerk bis zum Stahlwerk. (Beifall bei der AfD) Unsere Unternehmen brauchen wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen, (Mario Beger, AfD: Genau!) das heißt: keine ideologischen Schranken, keine Wirtschaftssanktionen, keine technologischen Denkverbote. Und: Es braucht auf alle Fälle keinen Wirtschaftsminister der SPD. (Beifall und vereinzelt Heiterkeit bei der AfD – Zuruf von der AfD: Es braucht keine SPD!) Wir brauchen für eine erfolgreiche Wirtschaft in Sachsen auch keinen Ministerpräsidenten, der jeden Tag sein Fähnchen nach dem Wind ausrichtet, der jedem erzählt, was er hören möchte, (Mario Beger, AfD: Genau! Vollkommen richtig!) der alle Nase lang von einem Ende der Sanktionspolitik redet, dann aber jeden Antrag meiner Fraktion zu diesem Thema ablehnt, der zwar Kernkraftwerke weiterlaufen lassen will, aber jede Initiative meiner Fraktion dazu ablehnt. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Diese Art von Schaufenster- und Beliebigkeitspolitik schafft nämlich weder Vertrauen noch Planungssicherheit. Das ist das Gegenteil einer konsistenten Wirtschaftspolitik. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Für die AfD-Fraktion hörten wir Herrn Kollegen Urban. Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Hippold. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)
Jan Hippold CDU
– Nein, heute nicht. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Titelsinnhaftigkeit dieser Fachregierungserklärung hat mich schon ein wenig nachdenklich gestimmt. (Mario Beger, AfD: Ja, ja, bestimmt!) Was ist eigentlich im tieferen Sinne damit gemeint? Geht es darum, Investitionen zu rechtfertigen oder zusätzliche Förderprogramme zu initiieren, die den sozialen Frieden sichern? Oder geht es um Umverteilung von oben nach unten? Auch, wenn Martin Dulig für etwas Aufklärung in seiner Rede gesorgt hat, möchte ich mich trotzdem mit der wirtschaftlichen Großwetterlage in Deutschland und im Freistaat Sachsen beschäftigen. Bei dieser Beschäftigung bin ich auf ein Zitat vom Chef des ifo Instituts, Professor Clemens Fuest, gestoßen, der es aus meiner Sicht sehr gut auf den Punkt bringt. Er hat zur aktuellen wirtschaftlichen Situation gesagt: „Wir müssen uns schon Sorgen machen.“ Denn Inflation, Streiks, Energiekrise, Rechtsextremismus, die Präsidentschaftswahlen in den USA und dazu eine unentschlossene Bundesregierung zeigen: Die deutsche und auch die sächsische Wirtschaft stehen an vielen Fronten unter Druck. Ich würde es fast als einen volkswirtschaftlichen Giftmix bezeichnen. Die Wirtschaft in Sachsen ist seit dem Jahr 2000 um 30 % gewachsen und hat damit das zweitstärkste Wachstum aller deutschen Flächenländer vorzuweisen. Doch seit dem Jahr 2022 stagniert unser Wachstum. Strukturwandel und eine aufdiktierte, schnelle und unkoordinierte Energiewende fordern eben ihren Tribut. Die Umstellung auf E-Mobilität – ohne ausreichende Ladesäulen und ein leistungsfähiges Energienetz –, das strafbar vorsätzliche Abschalten von Kraftwerkskapazitäten zur Produktion von Strom sowie ungenügende Planungen für technische Alternativen im Wasserstoff- und Solarbereich verunsichern die Akteure in der Wirtschaft und vor allem unsere Bürger. Die Automobilindustrie ist in Sachsen die umsatzstärkste Branche. Sie trägt mehr als ein Viertel zum Industrieumsatz und über ein Drittel zum Auslandsumsatz bei. In Sachsen sind fünf Fahrzeug- und Motorenwerke von Volkwagen, BMW und Porsche sowie rund 780 Zulieferer, Ausrüster und Dienstleister etabliert, die insgesamt 95 000 Mitarbeiter beschäftigen. Durch die stufenweise Umstellung auf Elektrofahrzeuge steht Sachsen in einem tiefgreifenden herausfordernden Transformationsprozess. Das haben wir in den vergangenen Sitzungen – der ein oder andere kann sich erinnern – ausreichend debattiert. Die hier produzierten Autos finden nur schleppend Absatz und zu hohe Strompreise sowie die unzureichende Ladeinfrastruktur, die permanent von unserem Doppelhaushalt als Initiativinvestition vorgesehen war, fanden leider keine Umsetzung. Heute frage ich mich: Warum wird nicht auch diese Leitbildfunktion dieser für uns essenziell wichtigen Branche unterstützt, indem kleine Ladesäulen angebotsorientiert aufgestellt werden können? Eine solche Maßnahme gäbe dem Bürger Sicherheit, dass die Elektrifizierung unseres Automobilverkehrs nicht falsch sein kann. Aber auch unsere wichtigen Branchen wie die Mikroelektronik, Informations- und Kommunikationsindustrie, Bahnindustrie, Bau- und Holzindustrie, chemische Industrie, Kunststoffindustrie, Biotechnologie, Luft- und Raumfahrt und der Maschinen- und Anlagenbau benötigen preislich konkurrenzfähigen Strom für das Agieren auf den Märkten Europas und in der Welt. Den Ausstieg aus Stromerzeugungstechnologien vorab auf ein Jahr zu definieren, ohne konzeptionell und planerisch den Weg beschrieben zu haben, halte ich nicht nur für gefährlich, sondern auch für dilettantisch. Wir brauchen nicht darüber zu sprechen, dass wir bei der Fragestellung zum Industriestrompreis, über den in der Debatte schon gesprochen worden ist, unterschiedliche Meinungen haben. Natürlich geht diese Kritik speziell nach Berlin und an die Ausstiegspolitik der BÜNDNISGRÜNEN. Das Ergebnis der unkoordinierten Bundespolitik macht sich langsam aber sicher bemerkbar. Wie anfangs erwähnt gerät der sächsische Arbeitsmarkt zusehends unter Druck. Im Oktober wurden in Sachsen mehr Menschen entlassen als eingestellt. 8 314 Beschäftigte meldeten sich aus einer Beschäftigung arbeitslos, während lediglich 7 093 Arbeitslose eine Beschäftigung fanden. Nur durch Förderprogramme der Arbeitsbehörden konnte erreicht werden, dass die Zahl der Arbeitslosen zwischenzeitlich im Oktober 2023 sank. Aktuell liegt die Arbeitslosenquote, wie von Herrn Urban vorgetragen, nicht bei 11 %, sondern im Dezember bei 6,2 % in Sachsen und deutschlandweit bei 5,7 %. Das ist etwas anderes als 11 %. Ich glaube, das sollten Sie noch einmal recherchieren, Herr Urban. Aber auch die Prozesse der Digitalisierung in der Arbeitswelt sowie des Privatlebens fordern Verständnis der Gesellschaft für die derzeitige Politik auf Bundesebene, welche sich auch im Freistaat Sachsen erheblich bemerkbar macht. Daher gilt es, die vor uns liegenden Herausforderungen zumindest auf Landesebene transparenter und nachvollziehbarer zu machen nach dem Motto: „Das Geld muss erst in der Wirtschaft verdient werden und sollte vielmehr unter dem Gesichtspunkt von Vertrauen gegenüber Wirtschaft und Gesellschaft ausgegeben werden.“ (Beifall bei der CDU) Jede Überregulierung durch Gesetze und Vorschriften erhöht das Misstrauen in politisches Handeln. Der sächsische Mittelstand zeichnet sich vor allem durch seine Standorttreue und die Bereitschaft zur Ausbildung neuer Fachkräfte aus. Damit er weiterhin so erfolgreich agieren kann, müssen wir mittelfristig wichtige strukturelle Rahmenbedingungen seitens der Landesregierung schaffen. Gleichzeitig muss der Grundsatz der Subsidiarität gelten. Der Staat soll auch in Zukunft nur dann in die wirtschaftlichen Belange des Freistaates eingreifen, wenn es wirklich unerlässlich ist bzw. soweit er die erforderlichen Strukturen und harten sowie weichen Standortfaktoren schafft, die einem gesunden wirtschaftlichen Wachstum zugrunde liegen. Daher sollten wir uns der vor uns liegenden Herausforderungen annehmen. Ich möchte beispielhaft einige Maßnahmen nennen. Erstens: Strategien zur Fach- und Führungskräftesicherung in sächsischen kleinen und mittelständischen Unternehmen intensivieren. Infolge der Ermangelung eines Patentrezeptes zur Lösung der Fachkräftesicherung im Freistaat Sachsen müssen die Unternehmen zukünftig noch mehr für diese Problematik sensibilisiert werden. Wichtigster Ansatz hierfür ist vor allem das Beibehalten des hohen Ausbildungsniveaus des sächsischen Mittelstands und konsequente berufsbegleitende Qualifizierungen. Ebenso erforderlich ist die Reduktion der hohen Abbrecherquoten und die Beibehaltung und Weiterentwicklung der dualen Berufsausbildung. Zweitens: die Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung jenseits der Förderungen durch Förderrichtlinien wie GRW oder Regionales Wachstum anbieten. Infolge der zu erwartenden Reduktion der Fördermittel seitens der öffentlichen Hand muss beim sächsischen Mittelstand das Bewusstsein über alternative Finanzierungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch Garantien, geschärft werden, durch Bürgschaften, regulierende Fonds oder verstärkte Eigenmittelfinanzierung bei gleichzeitiger Akquise von Anlegerkapital, zum Beispiel durch das Auflegen von Anleihen. Drittens: Ausgliederung von allen nicht mit der Daseinsvorsorge verbundenen Leistungen an Private und möglichst mittelständische Unternehmen, insbesondere systematisches Einsetzen von PPP zur Stärkung des sächsischen Mittelstandes und Verschlankung von Staat und Kommunen. Viertens: Das derzeit immer noch vorhandene hohe Maß an Bürokratie belastet den sächsischen Mittelstand enorm. Es verursacht höhere Kosten, verbraucht unnötig viel Zeit und führt mittelfristig zu einem Effizienzverlust, der sich im internationalen Kontext als Wettbewerbsnachteil auswirken kann. Zudem bindet Bürokratie Ressourcen in staatlichen Einrichtungen, die angesichts des demografischen Wandels in der Wirtschaft fehlen. Eine Studie des IW Köln verdeutlicht, dass insbesondere die verpflichtende Abgabe der Umsatzsteuererklärung sowie die verpflichtende Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen einen besonders hohen bürokratischen Kostenaufwand verursachen. Darüber hinaus stellen weitere Vorschriften im Zusammenhang mit der allgemeinen Buchführung, der Aufbewahrung und dem Aufstellen von Rechnungen und Stichtagsinventuren eine erhebliche Belastung für die sächsische Wirtschaft dar. Bürokratie ist ein schwer messbares Phänomen. Ohne Quantifizierung kann jedoch ihr Abbau nicht nachgewiesen werden. Bürokratieabbau kann nur als Dauerprozess der kontinuierlichen Durchleuchtung vorhandener Normen angesehen werden. Allerdings geht es dabei nicht darum, auf dem Papier die Zahl der Regelungen zu vermindern, sondern den daraus entstehenden zeitlichen und finanziellen Aufwand in Verwaltungen und Unternehmen wirksam zu reduzieren. Im Zuge des angestrebten Abbaus von Bürokratie ist daher auch aus diesem Grund eine Reduktion des öffentlichen Verwaltungsapparates erstrebenswert. Instrumente hierfür könnten unter anderem der vermehrte Einsatz von EGovernment-Strukturen sein. Fünftens: Beseitigung mittelstandsfeindlicher Elemente in der Energiepolitik. Nicht erst seit den letzten Monaten hat das Thema Energie und Umwelt für den sächsischen Mittelstand an Bedeutung gewonnen. Die zunehmende Verknappung der fossilen Energieträger, die mit ihrer Nutzung verbundenen Umweltschäden, der völlige Ausstieg aus der Atomkraft, mäßige bis fehlende Anreizsysteme für Investitionen sowie Aufbau der erneuerbaren Energien und die daraus resultierenden Preissteigerungen im Energiesektor durch Verknappung eigener Produktionskapazitäten beim Strom sind einer der größten wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Hinzu kommt, dass deren Planbarkeit durch verlässliche Mittel und langfristig angelegte Rahmenbedingungen auf sich warten lassen. Für viele Unternehmen aller Unternehmensgrößen, insbesondere für die kleinsten bis mittleren Unternehmen des Freistaates, stellt diese Entwicklung eine Herausforderung infolge des verhältnismäßig hohen Anteils an energieintensiver Industrie im Freistaat Sachsen dar. Zwar ist die Energiepolitik – das ist mir bewusst – letztlich nicht in Landeskompetenz, jedoch kann und sollte der Freistaat mit seinen zuständigen Fachministerien eine entsprechende Einflussmöglichkeit auf Bundesebene geltend machen. Mit der verstärkten Förderung der erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren sind zwar viele neue, auch mittelständische Unternehmen am Energiemarkt entstanden, da diese jedoch ausschließlich im Rahmen eines geregelten Fördersystems arbeiten, ist dies noch kein nachhaltiger Beitrag für eine mittelstandsfreundliche Politik. (Beifall bei der CDU und der AfD) Insbesondere die aktuelle Entwicklung der EEG-Umlage muss dringend korrigiert werden. In diesem Zusammenhang fordere ich ein deutlich marktorientiertes Programm zur Vermeidung von potenziellen Dauersubventionen. Hinzu kommt, dass die aktuelle Förderpolitik im EEG durch die EEG-Umlage mittelständische Unternehmen stärker belastet als Großunternehmen, da sie einerseits selten von der EEG-Umlage befreit sind und andererseits auch keine Möglichkeit haben, direkt auf dem Großhandelsmarkt von den durch die erneuerbaren Energien gesunkenen Energiepreise zu profitieren. Des Weiteren sollte der Staat eine technologieoffene Politik verfolgen und keine Präferenzen für einzelne Energieträger ausrufen. Durch die Fokussierung auf einzelne erneuerbare Energien werden Innovationen in anderen Bereichen der Energiewirtschaft gehemmt, obwohl sie zunehmende, ernst zu nehmende Alternativen darstellen könnten. Zu nennen wären dabei unter anderem die Kraft-WärmeKopplung, der Ausbau von Energiespeichern oder die Elektromobilität. Daher lassen sich die Forderungen aus der Wirtschaft nur bekräftigen. Erstens: Herstellung marktwirtschaftlicher Prinzipien in der Energiewirtschaft in ihrer Gesamtheit. Zweitens: nachhaltige Kontrolle von Marktmacht und Ausschluss von Monopolisierung mit dem Ziel des Ausbaus mittelständischer Strukturen in der Energiewirtschaft. Auch hier sollte bereits auf die Monopolstellung von Fernwärmeunternehmen hingewiesen werden. Drittens: kein Missbrauch des Mittelstandes und des Privatkunden als Zahlmeister für staatliche Experimente. Viertens: technologieoffene Förderung und Ausrichtung an objektiven Zielen wie Primärenergieeinsatz, Schadstoffemission oder Volllasttauglichkeit. Ich bin davon überzeugt, dass das unsere Wirtschaft ohne überbordende Vorschriften und gesetzliche Regulierungen schaffen kann. Bei unserer gesellschaftlichen Ausrichtung bin ich mir da, ganz offen gesprochen, nicht ganz so sicher, wenn weiterhin das volkswirtschaftliche Minimax-Prinzip um sich greift, das heißt, mit minimalem Einsatz an Bildung, beruflichem Engagement und Arbeitszeit maximale Entlohnung und Freizeit zu erhalten. Wenn wir verstehen, dass die Grundlage unseres Wohlstandes die gesellschaftliche Leistungsbereitschaft ist, bin ich davon überzeugt, dass die vor uns liegenden Herausforderungen gemeistert werden können. Hierzu bedarf es des entsprechenden politischen Weitblicks, und ich denke, darin unterscheiden sich unsere Vorstellungen vielfach von denen anderer Fraktionen hier im Hohen Haus. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt – – Eine Kurzintervention. Herr Urban, bitte.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege Hippold, ich freue mich über Ihren Redebeitrag zur Fachregierungserklärung von unserem Wirtschaftsminister. Ich habe herausgehört – vielleicht habe ich es falsch gehört –, dass die Energiepreise eines der größten Probleme sind, die unsere Unternehmen haben. Ich habe auch herausgehört, dass Sie es gut finden würden, wenn wir wieder mehr Marktwirtschaft, marktwirtschaftliche Prinzipien in der Energiewirtschaft hätten. Das kann ich nur unterstreichen. Ich möchte aber an der Stelle darum bitten, dass Ihre Partei, wenn Sie jetzt für Ihre Partei und deren Position gesprochen haben, in Zukunft daran mitwirkt, dass wir eine stabile Energieversorgung haben. Das heißt, auch wenn es darum geht, den Wiedereinstieg in die Kernenergienutzung als technologieoffene Nation voranzubringen, dass Sie dann mitziehen und nicht wieder alles ablehnen. Ich möchte auch, dass Sie, wenn es um die Kohleverstromung geht, das einhalten, was Sie hier vorgetragen haben, dass man nicht aus etwas aussteigen kann, solange es keinen adäquaten Ersatz zu ähnlichen Preisen gibt. Wir diskutieren gerade in Sachsen über den Ausstieg aus der Kohleverstromung 2030; das sagt Ihr Koalitionspartner. Das ist Wahnsinn, auch mit Blick auf die Energiepreise. Darum wollte ich bitten. Das Zweite noch ganz schnell, weil mir das wichtig ist: Natürlich geht es nicht um insgesamt 11 % Arbeitslosigkeit in Sachsen. Es geht um die Steigerung. Wir haben eine Steigerung von 11 % zum Vorjahr, und ich glaube, das habe ich auch gesagt. Danke. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Hippold.
Jan Hippold CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Urban, für die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Die 11 % nehmen wir erst einmal mit. Ich glaube, Sie haben es anders gesagt, aber sei es drum. Sie haben es gerade richtiggestellt. Was die Fragestellung der Energieversorgung und die Position der CDU betrifft: Sowohl hier in Sachsen als auch im Bund, denke ich, ist das relativ klar, insbesondere mit Blick auf das Thema Abschaltung von Kraftwerkskapazitäten zu einem Zeitpunkt, zu dem nicht genau absehbar ist, wohin es sich entwickelt. Dazu haben wir uns, glaube ich, ziemlich klar positioniert. Ich halte die Entscheidung, die getroffen wurde, für falsch. Mit Blick auf das Thema Kohleverstromung glaube ich, dass die Macht des Faktischen eintreten wird. Wenn nicht genügend Energie zur Verfügung steht, wird es sehr schwierig, gegen die Regulierungsbehörden, die es in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die Abschaltung vorzunehmen. Ich finde es im Übrigen – das ist meine persönliche Meinung; es mag sein, dass es in der CDU auch andere Meinungen gibt – Augenwischerei, Atomkraftwerke in Deutschland abzuschalten und Atomstrom aus anderen Ländern hinzuzukaufen. Das ist nicht ehrlich. (Beifall bei der AfD) Dazu müsste man eine gesellschaftliche Debatte führen. Ich habe allerdings den Eindruck, dass insbesondere in den letzten Wochen und Monaten dazu schon eine Debatte angestoßen wurde, und man wird sehen, wie sich das weiterentwickelt. (Beifall bei der CDU und der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Brünler, bitte.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister Dulig! Man könnte fast meinen, wir machten heute eine Zeitreise. Schon vor der letzten Wahl vor fast genau fünf Jahren haben wir exakt die gleiche Debatte geführt. 2018 stellte der Wirtschaftsminister die Ergebnisse seiner Strategiewerkstatt mit Empfehlungen für Politik, Verwaltung und Wirtschaft vor, die sich mit den Transformationsaufgaben für die sächsische Industrie befasste. Schön und gut, nur das Aufschreiben allein löst die grundlegenden Probleme nicht, bis heute nicht. Es gibt weder eine umfassende Branchenstrategie noch bedeutet die Ansiedlung von großen internationalen Firmen grundsätzliche strukturelle Fortschritte im Sinne des Aufbaus von beispielsweise Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, die wirklich ein Schritt von der verlängerten Werkbank weg wären, die wir in Sachsen immer noch in großem Maße sind. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass sich der Wirtschaftsminister mit der Entwicklung der sächsischen Industrie befasst. Das ist schon seit zehn Jahren seine Aufgabe. Es ist allerdings ein Problem, wenn wir hier im Parlament viel reden, die Realität im Land damit aber nicht Schritt hält. Sie, Herr Dulig, kritisieren zu Recht, dass man die Lage im Land nicht schlechter reden sollte, als sie ist. Schlechte Laune ist kein Zukunftsmotor. Die andere Seite der Medaille ist, die Lage nicht schöner zu reden, als sie ist; denn die rosarote Brille ist auch kein Zukunftsmotor. Wir haben uns im letzten parlamentarischen Jahr in intensiven Debatten über die sächsische Wirtschaftspolitik beraten. Am 1. Juni hatten wir eine Befragung des Ministerpräsidenten zum Thema Wirtschaft, am 5. Juli war der Industriestrompreis das Thema der Aktuellen Debatte, am 9. November sprachen wir hier über den grünen Stahl, am 14. Dezember sprachen wir ganz allgemein über Strukturwandel. Jetzt präsentiert der Wirtschaftsminister die Ergebnisse des Expertenrates, wohin es mit der sächsischen Industrie gehen soll und was die Aufgaben der Sächsischen Staatsregierung wären, um die anstehende Transformation zu gestalten. Der geneigte Bürger mag sich fragen: Die Debatten sind da. Nur, wo bleiben die Verordnungen und Gesetze? Ich komme noch einmal auf Ihre Pressemitteilung zum Erscheinen des Papiers zurück. Empfohlen werden vom Expertenrat unter anderem Investitionen in – ich zitiere – „Investitionen des Staates in dringend benötigte Pflege und Ausbau von Infrastruktur. Dazu zählt der zügige Ausbau der Strom-, Wasserstoff- und der Breitbandnetze, der vom Ausbau der erneuerbaren Energien und der Digitalisierung der Verwaltung begleitet wird. Für all diese Maßnahmen müssen staatliche Mittel und Unterstützungsleistungen zeitnah und ausreichend zur Verfügung stehen.“ Das Problem ist: Wenn man die erst zur Verfügung stellen muss, sind sie offensichtlich noch nicht da oder nicht in Aussicht. Ich darf Ihnen das einmal realpolitisch übersetzen: Sie sollen Geld in die Hand nehmen, binden sich aber mit der Investitionsbremse, die Teile der Koalition fälschlicherweise „Schuldenbremse“ nennen, die Hände hinter dem Rücken fest. Aber weiter im Text: „Empfohlen wird ebenfalls ein massiver Ausbau von Wind- und Solaranlagen und der netzgebundenen Infrastruktur wie Strom- und Wasserstoffleitungen sowie Ladeinfrastruktur und Speicher. Das Ziel: Vor Ort müssen Unternehmen und Menschen von dem Ausbau stärker profitieren.“ Ich lasse es nicht unerwähnt, dass wir dazu sogar Gesetzentwürfe eingereicht haben, die die Koalition allerdings, auch auf Ihr Anregen hin, Herr Staatsminister, abgelehnt hat. Infrastrukturelle Voraussetzungen für Wachstum schaffen ist eigentlich die Brot-und-Butter-Aufgabe des SMWA. Die Empfehlungen des Expertenrates klingen diesbezüglich alles andere als nach einem guten Zeugnis für das Ministerium. Wenn wir seit vielen Jahren über eine neue sächsische Industriestrategie diskutieren, heißt die Frage: Wie machen wir Wirtschaft in diesem Bundesland zukunftsfest? Vieles, was Sie gesagt haben, was wir brauchen, ist wahr; aber das ist die Kernaufgabe Ihres Hauses. Das Ergebnis ist, dass Ihnen nach zehn Jahren als Minister ein Expertenrat sagt, dass die basale Infrastruktur, die für die Transformation benötigt wird, nicht zur Verfügung steht. Es wäre an der Zeit zu sagen: Houston, wir haben ein Problem. Verstehen Sie mich nicht falsch: Es ist jederzeit richtig, eine Potenzialanalyse für die sächsische Wirtschaft anzufertigen, Mängel aufzuzeigen und auch zu zeigen, wo Dinge gut funktionieren, wo wir nachjustieren müssen, um diesen Freistaat ökonomisch voranzubringen. Gleichzeitig kommt man sich bei den Schlussfolgerungen vor wie beim Lesen einer vor einigen Jahren erschienenen Studie, die untersuchte, warum Menschen im Discounter einkaufen gehen. Das Ergebnis war so offensichtlich wie nicht überraschend: Es liegt am Preis. So ähnlich überraschend liest es sich, wenn wir als eines der wesentlichen Ergebnisse der vorgestellten Empfehlungen lernen dürfen, dass Sachsen große Defizite beim Ausbau der erneuerbaren Energien hat, dass wir ein Infrastrukturproblem haben, dass wir ein Fachkräfteproblem haben und dass Ansiedlungspolitik für Leuchttürme allein noch keine Wirtschaftspolitik ist. Wir haben all diese Themen in einzelnen Debatten auf Anregungen unterschiedlicher Fraktionen reichlich diskutiert. Man kommt nicht umhin zu vermuten, dass Sie heute im Zusammenhang mit einer im September stattfindenden Wahl Aktivität simulieren wollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ansiedlungserfolge in der Chipindustrie sind das eine, der Erhalt und die Transformation beispielsweise in der Automobilund in der Stahlbranche stehen auf einem anderen Blatt. Wir sehen täglich, wie die industrielle Produktion in Europa und auch in Sachsen global unter Druck gerät. Die aktuellen Ankündigungen bei Meyer Burger in Freiberg oder bei Solarwatt in Dresden sind dafür nur zwei Beispiele, die wahrscheinlich aktuell eher zufällig im Fokus stehen. Unabhängig davon, was die Eigenmotivation der Unternehmen dabei ist, stehen sie doch symptomatisch für die Frage, wie gut der Freistaat bei Wirtschaftsfragen tatsächlich strategisch aufgestellt ist. Wir werden heute noch in einer Aktuellen Debatte dazu sprechen. Wir LINKE haben inzwischen einen Antrag mit konkreten Handlungsoptionen zum Thema Solar in den Geschäftsgang eingebracht; übrigens nicht zum ersten Mal, denn, wenn man Zukunft will, muss man es auch gestalten. Aber davon abgesehen: Sachsen schwebt nicht im luftleeren Raum. Mit dem Inflation Reduction Act in den USA und den massiven Markteingriffen in China wird die Konkurrenz immer weiter verschärft. Das betrifft alle Bereiche. Den Anstieg von Automobilexporten besonders im Kleinwagenbereich, den Sie sich, Herr Dulig, laut „Sächsischer Zeitung“ für die hiesige Produktion wünschen würden, müssen Sie vor diesem Hintergrund erst einmal schaffen. Viele befürchten eher eine gegenteilige Entwicklung. Aber welche Zukunft bieten wir denn den 100 000 Beschäftigten in der sächsischen Automobilindustrie? Wir sehen, dass gerade die Zulieferbetriebe immer weiter unter Druck geraten, weil die Automobilproduzenten erstens Produktionen wieder in die eigenen Unternehmen verlagern, zweitens Produktionen beispielsweise nach Ost- und Südeuropa verlagern und drittens die Umstellung auf elektrische Fahrzeugantriebe für einige Zulieferer heißt, ihre Fertigung grundsätzlich zu verändern. Wo ist die Wirtschaftsförderung, die diese Unternehmen adressiert, sie stützt, Arbeitsplätze in Sachsen hält und somit einen Beitrag zur Planungssicherheit für die Beschäftigten und Unternehmen leistet? Sie wollen doch laut Ihrem Titel, dass es auch bei den Kleinen ankommt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss noch einige Worte zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen verlieren. DIE LINKE sagt, dass Wirtschaft immer den Menschen dienen muss und nicht umgekehrt. Wer gute Arbeit leistet, muss gut entlohnt werden und anständige Arbeitsbedingungen vorfinden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau!) Es gehört nicht viel Fantasie dazu, was es braucht: Das ist erstens Tarifbindung, zweitens Tarifbindung und drittens Tarifbindung. Jeder zweite Sachse und jede zweite Sächsin verbringt ihr Erwerbsleben in einem Betrieb ohne Betriebsrat und ohne Tarifbindung. Eine Wirtschaftspolitik, die dieses Problem nicht ins Zentrum setzt bzw. nur in Plenumsund Festtagsreden beschwört, verfehlt ihr Ziel. Der Freistaat selbst ist ein massiver Wirtschaftsfaktor. Man könnte hier über ein Vergabegesetz und Allgemeinverbindlichkeitserklärungen gegensteuern. Ich erwähne das explizit aus einem ganz aktuellen Anlass: Überall in Deutschland gehen Menschen auf die Straße, um die Demokratie gegen die Faschisten von der AfD zu verteidigen. Wie eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung kürzlich nahelegte – dies bestätigt auch das Else-Frenkel-BrunswikInstitut – sind menschenverachtende und demokratieschädigende Einstellungsmuster bei Menschen, die in Betrieben mit Betriebsrat arbeiten, um bis zu 20 % schwächer vertreten. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Demokratie findet eben auch am Arbeitsplatz statt und nicht nur an der Wahlurne. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wer die Mitbestimmung in den Betrieben stärkt, der stärkt auch unser demokratisches Gemeinwesen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wenn man, liebe CDU, die Ausweitung von Arbeitnehmerrechten, die Mitbestimmung und bessere Löhne nicht aus einem ökonomischen Grund unterstützt, dann sollte doch der Kampf um unsere Demokratie auch für Sie ein Ansporn sein, hier nicht weiter auf der Bremse zu stehen. Das Vergabegesetz haben Sie von SPD und GRÜNEN zwar in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt, aber die CDU stellt sich quer. Man könnte den Eindruck gewinnen, die CDU habe ihre Kernprojekte umgesetzt und nun fehlt es Ihnen am Hebel. Es bleiben also zwei Möglichkeiten, warum das Vergabegesetz nicht kommt. Variante 1: Sie wollen es selbst nicht. Das kann man vermutlich ausschließen, denn sonst hätten Sie es ja vermutlich nicht hineinverhandelt. Variante 2: Der Koalitionspartner lässt Sie einfach am langen Arm verhungern, und Sie sind nicht in der Lage, die im eigenen Koalitionsvertrag festgeschriebenen Projekte umzusetzen. Auch das spricht dann Bände. Das gleiche Drama erleben wir bei den Transformationsbeiräten. Hier ist durch eine Blockadehaltung der Arbeitgeber, welchen sich die CDU verpflichtet fühlt, der Freistaat keinen Schritt weitergekommen, auch wenn Sie, Herr Dulig, es perspektivisch angekündigt haben. Dabei wäre es essenziell, dass die Beschäftigten, die Zivilgesellschaft, die Politik und die Wirtschaft gemeinsam zu Entscheidungen über die wirtschaftliche Zukunft in Unternehmen und in den Regionen kommen, damit Transformation kein Elend ist, das über uns kommt und wogegen die AfD mobilisieren kann, weil die Menschen Angst davor haben, sondern dann wäre es ein demokratischer Prozess, an dem man sich beteiligen kann und in dem man Gehör findet. (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurzum: Die Experten stellen fest, dass Sachsen am Scheideweg steht. Der Wirtschaftsminister stellt fest, dass Sachsen Anlauf nimmt, und wir sagen: Machen Sie Ihre Hausaufgaben in der Energiepolitik, in der Infrastruktur und bezüglich der Wirtschaftsförderung bei der Pflege und der Verkehrsinfrastruktur. Wir danken den Expertinnen und Experten, die sich an der Erstellung des Papiers beteiligt haben. Wir stellen fest, dass sich eine Regierung, die zwar jeden Monat wirtschaftspolitische Themen ins Plenum zieht, in der Umsetzung aber höchstens durchwurschtelt und die Elefanten im Raum gar nicht adressiert, weder den Beschäftigten noch den Unternehmen beim Gestalten einer planungssicheren Zukunft hilft. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Herr Liebscher.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die sächsische Wirtschaft befindet sich in einem grundlegenden Umbauprozess. Hintergrund sind die veränderten Anforderungen aufgrund der Klimakrise, der Digitalisierung und vor allem aufgrund der Verschiebung im globalen Wettbewerb. Öffentliche Investitionen unterstützen diesen Umbau. Sie schaffen Anreize für Investitionen und für Innovationen im privaten Bereich; denn allein aus öffentlichen Mitteln werden wir die Transformation nicht stemmen. Die KfW gibt uns eine Faustregel: Pro Jahr müssen wir ungefähr 5 % des BIP in den nachhaltigen Umbau der Gesellschaft lenken. Einiges davon geschieht bereits. Die Bundesrepublik ist zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verpflichtet. Wir alle verfolgen dieses Ziel aus dem gemeinsamen Wunsch heraus, unseren Kindern und Enkeln ein ordentliches Leben auf dieser Welt zu ermöglichen. Daran haben wir uns als Politik, als Gesellschaft und als Wirtschaft zu messen. Daran haben sich aber auch öffentliche Investitionen zu messen. Kolleginnen und Kollegen, wir treffen derzeit Grundsatzentscheidungen, ob Kernbereiche der Industrie eine Zukunft im Freistaat haben. Wir als BÜNDNISGRÜNE möchten, dass die großen Zukunftsindustrien nicht nur in den USA oder in China beheimatet sind, sondern auch hier in Europa. Wir BÜNDNISGRÜNE haben auch diejenigen im Blick, die nicht in direkter Weise von den Milliarden-Subventionen profitieren; denn die meisten Unternehmen müssen ohne derart hohe Zuschüsse auskommen. Da ist die Rückmeldung aus individueller Unternehmersicht erst einmal naheliegend. Ich zitiere: „10 Milliarden. Wissen Sie, was ich damit alles aufbauen könnte, wenn ich eine Million pro Arbeitsplatz bekäme?“ Was ich Ihnen sagen kann: Es geht nicht darum, hierzulande einen eitlen Wettbewerb zu führen und die Industrieleuchttürme zu vergolden. Es handelt sich nicht um reine wirtschaftspolitische Prestigeprojekte. Vielmehr steht die gesamtwirtschaftliche Sicherheit unserer Volkswirtschaft im Fokus dieser Industriestrategie. Hieran arbeiten Land, Bund und Europa zusammen. Dieser Effekt, will ich meinen, ist das erste klare Plus für die KMUs unseres Freistaates. Das Jahr 2022 hat die weltpolitische Gesamtlage in nicht zu unterschätzender Dramatik verändert. Die freie globale Marktwirtschaft, die für Jahrzehnte für relativ stabile internationale wirtschaftliche Rahmenbedingungen sorgte, ist infrage gestellt. Der russische Angriffskrieg, der amerikanische Inflation Reduction Act und das Agieren Chinas – wir hörten es schon von verschiedenen Rednern – treffen die Wirtschaft der Bundesrepublik besonders hart, denn unsere Wirtschaft ist sehr stark exportorientiert. Auch dies gilt es zu bedenken. Business as usual im Wortsinn ist aufgrund dieser externen Effekte heute nicht mehr möglich. Werte Damen und Herren! Ob Chipkrise, ob Glaubwürdigkeit oder ob die heutige drohende Sicherheitslage im Roten Meer: Globale Krisen versetzen unsere regionale Wirtschaft in sehr akute Schieflage. Das wissen diejenigen unter uns am besten, die ihre Lieferketten zusammenhalten müssen. Diese Abhängigkeit unserer Wirtschaft wollen wir BÜNDNISGRÜNE reduzieren. Das erfordert den strategischen Aufbau all derjenigen Bereiche, die unsere wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich bestimmen werden. Die Northvolt-Ansiedlung im Norden Deutschlands ist der neuste Mosaikstein dieser Strategie. Mit 30 Milliarden Euro ist die Investition von Intel in unserer Nachbarschaft Magdeburg die größte Einzelinvestition in der Geschichte Europas. TSMC und Partner schließen mit 10 Milliarden Euro in Dresden an, und Infineon investiert 5 Milliarden Euro hier vor Ort. Die Ansiedlung von TSMC tut genau das; sie festigt die Resilienz der regionalen Produktionen. Die hiesige Wirtschaft wird mit Chips versorgt, und wir sind uns alle darin einig: Die Nachfrage nach Chips wird sich mit den Automatisierungen verdoppeln oder sogar verdreifachen – ob Fensterheber oder Entertainment, das künftige Auto braucht Hunderte von Halbleitern. Profitieren werden also auch in der Breite all diejenigen ganz direkt, deren Produktion mit der Verfügbarkeit von Chips steigt oder fällt. Automobilzulieferbetriebe oder Robotik – es gewinnen alle Bereiche der Automatisierung. Im Zeitalter von datengesteuerten Innovationen ist das ein echtes Pfund und ein Push für den internationalen TechStandort Sachsen. Die Halbleiterbranche ist seit Jahrzehnten schrittweise erfolgreich aufgebaut worden. Gleichermaßen benötigen andere Kernbereiche industrieller Versorgung strategische Unterstützung. Wir brauchen eine starke Grundstoffindustrie, wir brauchen die Chemie in der Transformation, die Pharmaindustrie, wir brauchen grünen Stahl, wir brauchen eine nachhaltige Energiewirtschaft. Wir stehen im Freistaat jetzt ganz akut am Scheideweg: Wird die Solarindustrie in Sachsen, in Europa eine Zukunft haben? Versorgungssicherheit ist das große gemeinsame Ziel. Gleichzeitig steht am Anfang der Lieferkette sächsischer Mittelständler, die ganz besonders von der Auftragslage profitieren, die durch die Ansiedlung der Halbleiterbranche ins Land kommt: Die Kapazitäten des Mittelstandes vor Ort müssen stark ausgebaut werden, um die Nachfragen der Riesen zu decken. Bau, Anlagenbau, Fertigung, Abwasseraufbereitung seien hier nur beispielhaft genannt. All diese Unternehmen brauchen klare Perspektiven und Rahmenbedingungen, auf die sie ihre Investitionsentscheidungen aufbauen können. Die Signale sind klar zu setzen: dekarbonisierte Produktion, Ausbau der Erneuerbaren und Investitionen in Wasserstoff bieten neue Sicherheit auf den Märkten. Geld zuzuschießen allein reicht dafür nicht. Wir müssen parallel alle Rahmenbedingungen fortentwickeln, Infrastruktur ausbauen und instand halten, Forschung, Bildung und Ausbildung stärken, Digitalisierung entschieden voranbringen, Verfahren entschlacken. Ich möchte Sie kurz auf eine Reise in das befreundete Japan mitnehmen. Einigen von Ihnen mag zuletzt ein Bericht in der „WirtschaftsWoche“ aufgefallen sein, ein Bericht aus Kikuyō, Japan. Dort hat TSMC – übrigens ganz ähnlich wie hier – zu vergleichbaren Konditionen in einen neuen Standort investiert und die Produktion soll bereits dieses Jahr beginnen. Die Ansiedlung hat die örtliche Kleinstadt vor ganz erhebliche Herausforderungen gestellt: Ganz neue Bedarfe entstehen mit der Ansiedlung vor Ort: Bedarfe nach Fachkräften, nach Verkehrsinfrastruktur, nach Daseinsvorsorge, nach Pflege, nach Wohnraum. Wir sollten uns ganz nüchtern die Bedarfe betrachten, die große Investitionen mit sich bringen. Denn auch hier in Sachsen ist die Ansiedlung der Chip-Riesen kein Einzelfall. Wir stehen hier – wie so oft – vor Zielkonflikten, die es aufzulösen gilt. Es gilt aus bündnisgrüner Sicht, den Aufbau der Zukunftstechnologie hier im Freistaat strategisch zu begleiten, und zwar so, dass die regionale Bevölkerung spürbar profitiert, dass die Lebensqualität der Sächsinnen und Sachsen spürbar steigt. Wir als BÜNDNISGRÜNE fordern daher klar, jede Ansiedlung mit durchdachten regionalen Konzepten zu verknüpfen. Wir fordern ganz klar, zu großen Ansiedlungsprojekten spezifische Fachkräfteentwicklungsstrategien vorzulegen. Diese sind mit dem Aufbau öffentlicher Daseinsvorsorge, mit medizinischer Versorgung, mit Pflegekapazitäten, mit Wohnraum und mit Verkehrsinfrastruktur abzustimmen. Es gilt bei Ansiedlungen, strategische Energie- und Wasserversorgungskonzepte vorzulegen, die die Bedarfe der Industrie bei steigender Ressourcenknappheit in die Kreisläufe und Bedingungen vor Ort einbindet. Das gilt für Dresden, das gilt aber auch für die großen Industrieforschungsprojekte, und das gilt auch für den Leipziger Nordraum. Um die Herausforderungen und den Infrastrukturausbau zu meistern, dürfen wir als Freistaat die Kommunen nicht alleinlassen – die notwendigen Investitionen, beispielsweise in die Nahverkehrsinfrastruktur, sind gewaltig –, damit die umliegenden Ortschaften nicht im Verkehrschaos enden und um die Lebensqualität für die Menschen vor Ort zu erhalten. Neben einer besseren finanziellen Ausstattung des ÖPNV ganz allgemein stehen wir als Freistaat in der Verantwortung, den Kommunen auch neue Instrumente zur Finanzierung des ÖPNV an die Hand zu geben. Ein mögliches Beispiel ist die Nutznießerfinanzierung, übrigens eine seit Langem in Wien und in Frankreich angewendete und gut akzeptierte Variante zur Mitfinanzierung des ÖPNV durch die Arbeitgeber. Damit Kommunen solche Finanzierungsinstrumente einführen können, müsste der Freistaat die rechtlichen Voraussetzungen zu deren Erhebung schaffen. Eines möchte ich herausstellen: Kapital arbeitet nicht, Menschen arbeiten. Wir brauchen Investitionen zur Transformation; die SAW metalfloat in Espenhain ist ein wunderbares Beispiel dafür. Schrottrecycling, das heißt Kreislaufwirtschaft. Wunderbar! Der internationale Investor ist ein Recycling-Riese aus China. Die Belegschaft ist seit 80 Tagen im Streik; den ganzen kalten Winter hindurch Streik. Streiken Sie mal 5 Tage, das ist knallhart für alle! (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Diese Menschen machen lautstark klar: Internationale Investitionen? Ja, bitte, und zwar nur mit Tarifbindung! Damit auch alle Sächsinnen und Sachsen an Investitionen teilhaben, braucht es eine starke Sozialpartnerschaft. Diese Botschaft gilt allen Investorinnen und Investoren und richtet sich auch gleichermaßen an TSMC. Starke Fachkräfte erfordern starke Tarifpartner. Innovationen und Leuchttürme reichen nicht aus, um Sachsen zu einem international attraktiven Standort aufzubauen. Die Reputation unseres Landes, die Strahlkraft und die Wettbewerbschancen im internationalen Arbeitsmarkt verlangen vor allem eines: Jeder Mensch muss sich hier wohlfühlen. Feindbilder – neuerdings auch KI-generierte Feindbilder –, wie sie durch die sächsische Rechte gepflegt werden, schrecken die besten Köpfe ab. Rechtspopulistische Hetze drückt als finsterer Schatten auf die sächsische Strahlkraft von Innovation und Fortschritt. „Wir investieren in Köpfe!“ lässt sich allenthalben vernehmen. Die höchste technologische Ausstattung, die besten Förderkonzepte – all das hilft uns keinen Schritt weiter, wenn die klügsten Köpfe am Bahnhof wieder umdrehen, weil sie zur Begrüßung rassistisch beschimpft werden. Die Wirtschaft im Land ist in höchster Alarmbereitschaft. Denn wirtschaftliche Entwicklung, Innovation und Forschung braucht vor allem eines: den Schutz unserer Demokratie. Jede Unternehmerin, jeder Meister, jeder Stift, jede Gewerkschafterin mag Eigenvorschläge haben, mag die Transformation für notwendig oder übereilt heißen, aber allen von uns stehen dafür demokratische Parteien zur Wahl. Allen steht zur Wahl, sich einzubringen und die Wirtschaftspolitik zu gestalten, denn die breite Mehrheit der Bevölkerung will in einem Land leben, in dem die freiheitlichen Rechte jedes Einzelnen geschützt sind. Es gibt keine wirtschaftliche und keine politische Rechtfertigung, mit Faschisten gemeinsame Sache zu machen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Und darum fordere auch ich zusammen mit Hundertausenden auf der Straße, als Mensch, als Unternehmer, als Wirtschaftspolitiker: Nie wieder Faschismus! (Timo Schreyer, AfD: Genau!) Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD – Zuruf von der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Homann, bitte.
Henning Homann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was haben folgende Unternehmen und Branchen gemeinsam? Riesa-Nudeln, VielfaltMenü, Bautz‘ner Senf, Volkwagen, generell die Metall- und Elektroindustrie, der komplette Pflegebereich, das Hotel- und Gaststättengewerbe? All diese Unternehmen und Branchen haben sich in den letzten Jahren durch gute Betriebsratsarbeit, durch starke Gewerkschaften bessere Löhne herausverhandelt und manchmal auch erstreikt. Es ist deshalb wichtig – genau wie wir als Partei der Arbeit –, an der Seite dieser Leute zu stehen, nicht, weil Politik deren Löhne verhandelt, sondern weil es unsere Aufgabe ist, an der Seite der Leistungsträgerinnen und Leistungsträger zu stehen, und diese arbeiten jeden Tag in genau diesen Branchen und Unternehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dass heute die Menschen in Sachsen entschiedener als vielleicht noch vor zehn oder 20 Jahren sagen: Ich verdiene mehr Geld, ich bin mehr wert!, ist auch Ausdruck eines neuen Selbstbewusstseins unter den Arbeiterinnen und Arbeitern in diesem Land, und das ist richtig so. Wir werden die Fachkräfte der Zukunft nicht mit den Billiglöhnen von gestern halten können. Deshalb ist es so wichtig, was gerade in Espenhain beim Unternehmen SWR metalfloat passiert. Es geht darum, dass der größte Schrottverwerter Deutschlands – der übrigens einem chinesischen Konzern gehört, der seinen Sitz auf den Kaimaninseln hat – seinen Beschäftigten endlich ordentliche Tariflöhne bezahlt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist der wichtigste Streik, der zurzeit in Deutschland stattfindet. Er geht schon seit über zwei Monaten, weil es auch um die Frage geht, ob wir es in Deutschland schaffen, unsere Standards für gute Arbeit zu verteidigen. Es kann nicht sein, dass deutsche Gewinne nach China oder die Kaimans exportiert und gleichzeitig chinesische Arbeitsverhältnisse nach Deutschland importiert werden. Hier muss es ein Stoppzeichen geben. Und deshalb ist dieser Streik in Espenhain so wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Die Löhne sind in den letzten Jahren in Sachsen gestiegen wie nirgendwo sonst, nämlich um 16 %. Das ist ein Verdienst des Mindestlohns, den wir als SPD durchgesetzt haben, während andere Parteien – wie die AfD – sich in die Büsche geschlagen haben. Das hat nicht nur dazu geführt, dass über 314 000 Menschen in Sachsen einen höheren Mindestlohn erhalten, sondern es hat sich das Gesamttarifgefüge in Sachsen nach oben entwickelt. Die Leute, die vorher 12 Euro verdient haben, bekommen jetzt 14 Euro und die Leute die vorher 14 Euro bekommen haben, bekommen jetzt 16 Euro. Das ist auch richtig so, weil es nicht sein kann, dass Menschen von ihrer eigenen Arbeit nicht leben können. Es kann nicht sein, dass wir glauben, für die Zukunft Fachkräfte gewinnen zu können, ohne sie gut entlohnen zu wollen. Deshalb sagen wir Sozialdemokraten ganz klar: Mindestlöhne sind nur das Mindeste. Wir brauchen mehr Tariflöhne. Deshalb wollen wir auf europäischer Ebene mit einer Rahmenrichtlinie dafür sorgen, dass wir daraus folgend nationale Aktionspläne zur Erhöhung der Tarifbindung aufstellen. Das ist ein großes Verdienst. Im Sachsen-Monitor sehen wir, dass zwei Drittel der Sachsen sich ungerecht behandelt fühlen. Wenn man dann fragt, warum das so ist, wird als wichtigster Grund angeführt, dass es auch 33 Jahre nach der deutschen Einheit unterschiedliche Löhne zwischen Ost und West gibt. (Zuruf von der AfD: Ach?) Das sollten wir in den Blick nehmen; denn ich bin der festen Überzeugung, dass wir die Spaltung, die wir in diesem Land erleben, nicht überwinden können, wenn wir nicht endlich dafür sorgen, dass die Arbeitsleistung und die Lebensleistung der Menschen in Ostdeutschland genauso gewürdigt und damit auch bezahlt wird wie die Leistung der westdeutschen Kolleginnen und Kollegen. Das mag keine hinreichende Bedingung sein, aber es ist eine notwendige Bedingung. Ohne mehr Gerechtigkeit führen wir diese Gesellschaft nicht zusammen. (Beifall bei der SPD) Deshalb ist auch wichtig, dass wir uns in Sachsen nicht kleinmachen. Wir haben eine starke Wirtschaft. Auch für eine CDU, die immerhin seit 1990 hier regiert, ist es klug, dass sie das Gute und Geschaffene in diesem Land sieht und es nicht schlechtredet. Klar ist, dass der Wettbewerb der Zukunft nicht von den Löhnen abhängt. Die Niedriglohnstrategie der Neunzigerjahre ist gescheitert. Beim Wettbewerb der Zukunft wird es darum gehen, wer das beste Produkt baut. Deshalb ist es wichtig, dass wir es gerade gemeinsam geschafft haben, Sachsen auf die wirtschaftliche Weltkarte als eine der Regionen zu setzen, in denen es sich lohnt, in Zukunftsindustrien zu investieren. Wir haben es bei den Halbleitern, beim Wasserstoff und den Elektroautos erlebt. Die Investitionen, die in einem Gesamtumfang von 30 Milliarden getätigt werden, sind das Ergebnis einer klaren Zukunftsstrategie. Über die Bundesregierung wird zwar viel gemeckert, aber man muss ihr zugutehalten, dass sie als erste Bundesregierung eine nachhaltige und erfolgreiche Industriestrategie für Ostdeutschland hat. Die Investitionen in den Halbleiterstandort sind genau Ausdruck dessen. Herr Voigt, lassen Sie es mich auch noch einmal für Sie sagen: Wir alle wissen, dass die Subventionen, die diese Investitionen möglich machen, der Bund zur Verfügung stellt und nicht Sie, die CDU, und leider auch nicht der Freistaat. Das ist der entscheidende Punkt, den wir an der Stelle noch einmal in den Mittelpunkt stellen müssen. Wir erleben gerade im Bund – übrigens auch im Land –, wie die Schuldenbremse zu einer Fortschrittsbremse wird. Darin sind sich inzwischen nicht nur die Sozialdemokraten einig, sondern auch die Wirtschaftsverbände und viele Unternehmen. Wir bekommen jetzt die ersten Briefe, in denen gesagt wird: Diese Schuldenbremse funktioniert nicht, wenn sie die Zukunft verhindert. – Selbst die neoliberalen Wissenschaftler in diesem Land sagen inzwischen, dass das sächsische Modell einer Schuldenbremse unklug ist, dass es wirtschaftlich unvernünftig ist. Deshalb dürfen wir also nicht nur auf Berlin schauen, sondern wir müssen es besser machen. (Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU) Wir dürfen uns aber nicht kleinmachen. Wir haben unser eigenes Schicksal selbst in der Hand, wenn wir die richtigen politischen Schritte auch in Sachsen gehen. Deshalb ist es notwendig, dass wir eine nachhaltige und Legislaturperioden übergreifende Investitionsstrategie für dieses Land entwickeln. Wir, die SPD, nennen es den Sachsenfonds. Eines ist das Gebot der Stunde: Viele Unternehmen sagen in persönlichen Gesprächen: Wir verstehen, dass wir uns verändern müssen, aber gebt uns bitte Planungssicherheit und eine klare Orientierung! – Sie wollen wissen, womit sie in ein, zwei oder drei Jahren rechnen müssen. (Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU) Wenn man kritisiert, dass die Ampel das an manchen Stellen nicht schafft, dann ist diese Kritik nicht falsch. Sie, die CDU, schaffen es aber in Sachsen mit ihrem Finanzminister auch nicht. Deshalb sollten Sie mit dieser Kritik etwas vorsichtiger sein. Das heißt also: Entschiedenes Handeln ist das Gebot der Stunde. Entschiedenes Handeln gibt Orientierung und Sicherheit. Entschiedenes Handeln ermöglicht es, dass wir Zukunftschancen, die wir in Sachsen haben, auch nutzen. Der beste Weg, auf dem es in diesem Land abwärtsgeht, ist der, dass wir nichts tun. Wer behauptet, alles könne so bleiben, wie es ist, wird dieses Land in den wirtschaftlichen Niedergang führen. Wir müssen auch in Sachsen unsere Hausaufgaben selbst machen. Das bedeutet auch – es wurde an vielen Stellen angesprochen –, dass wir in der Energiepolitik sehen müssen, was schlau ist. Wir dürfen nicht den Fehler wiederholen, den die Merkel-Regierung 2011 gemacht hat, als sie – nachvollziehbarerweise – aus der Kernenergie ausgestiegen ist. Das ist damals so beschlossen worden. Anschließend hat sie aber jeden Ausbau der erneuerbaren Energien verhindert. Das war ein Fehler, und den wird diese Koalition nicht wiederholen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Homann?
Sören Voigt CDU
Frau Präsidentin! Lieber Kollege Homann, vielen Dank für die Möglichkeit einer Zwischenfrage. Ist Ihnen bewusst, dass der Ausstieg aus der Kernenergie, der zum damaligen Zeitpunkt von 90 % der Bevölkerung als gut empfunden wurde, unter der Voraussetzung beschlossen wurde, ihn für die Übergangszeit bis zum Ausbau der erneuerbaren Energien über Gaskraftwerke abzusichern, damit man grundlastfähig ist? Ist Ihnen das bewusst?
Henning Homann SPD
Natürlich, wir waren uns darin einig, dass Gaskraftwerke die Übergangstechnologie sind. (Zuruf von der CDU: Das hat sich aber geändert!) Der Wahrheit halber muss man aber auch sagen, dass Sie nichts dafür getan haben, die erneuerbaren Energien in diesem Land stärker auszubauen. Der Blick nach Sachsen zeigt, woran das liegt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland hat gestockt, solange Sie regiert haben. Auch Sachsen ist nach wie vor alles andere als in der Spitzengruppe des Ausbaus der erneuerbaren Energien. In dem Zusammenhang empfehle ich übrigens eine Entmoralisierung. Nirgendwo wird es so deutlich wie bei Windrädern. Einige Menschen in diesem Land halten Windräder für total toll und schön. Andere Menschen sagen, man müsse doch sauer werden, wenn man die Windräder sieht. Ich finde, beides sind keine Kategorien. Wie wäre es denn einmal mit einer vernünftigen Mittelposition? Ich zum Beispiel finde Windräder nicht schön. Ich verstehe aber, dass wir sie brauchen, wenn wir die Zukunft der Wirtschaft in Sachsen sichern wollen. Das wäre doch eine vernünftige Herangehensweise in der Diskussion über Windräder. Bei aller Kritik an der CDU kommt der wirtschaftlich verrückteste Vorschlag wie immer von der AfD. Wir durften letzte Woche erleben, dass die AfD vorschlägt, Deutschland müsse darüber nachdenken, aus der Europäischen Union auszusteigen. Herr Urban hat richtigerweise gesagt, dass Sachsen im Jahr Produkte im Wert von 50 Milliarden Euro exportiert, und die Hälfte – die Hälfte! – geht in die Europäische Union. (Jörg Urban, AfD: Genau!) Wenn man nach britischem Vorbild aus der Europäischen Union aussteigt, dann bedeutet das, dass Exporte in dieser Form nicht mehr möglich sind. (Jörg Urban, AfD: Das ist überhaupt nicht wahr, das ist völlig falsch, völliger Quark!) Das bedeutet einen Totalschaden für die sächsische Wirtschaft. Das bedeutet, dass in diesem Land schlagartig wieder Hunderttausende Menschen arbeitslos werden. Wer ernsthaft vorschlägt, dass wir aus der Europäischen Union aussteigen, der führt Sachsen zurück in die Massenarbeitslosigkeit der Neunzigerjahre. Und deshalb werden Sie von allen anderen in diesem Haus an dieser Stelle entschiedenen Widerspruch erleben. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Besonders deutlich wird Ihre Milchmädchenrechnung, wenn Sie darüber sprechen, man könne stattdessen wieder mit den Russen Geschäfte machen. Ich habe es noch einmal herausgesucht: Das Außenhandelsvolumen mit Russland hat selbst in den besten Jahren die 250-Millionen-EuroMarke nur wenig überschritten. Das bedeutet: Das, was wir in den europäischen Binnenmarkt exportieren, (Jörg Urban, AfD: Es geht um Gas und Öl!) ist das 100-Fache von dem, was wir selbst in den besten Zeiten (Kay Ritter, CDU: Hört, hört!) mit Russland hatten, meine Damen und Herren. Deshalb an dieser Stelle: Ihre Vorschläge sind Wirtschaftspolitik aus der Hölle. Ich glaube, anders kann man das nicht sagen. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte deshalb gern zum Schluss kommen. Wir wissen, dass viele Menschen in diesem Land verunsichert sind. Und wir nehmen das natürlich sehr ernst. Nur: Meckern hilft nicht. Nichts tun hilft nicht. Was hilft, ist Orientierung zu geben, in die Zukunft zu investieren und dafür zu sorgen, dass die Veränderungsprozesse gerecht sind. Genau das ist unser Ansatz. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsministerin Petra Köpping – Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention sicherlich? – Bitte!
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Ja, Frau Präsidentin, herzlichen Dank. Ich möchte gern etwas ergänzen, was mir gefehlt hat. Es geht um die Unternehmen, die nicht im Tarif sind, die jeden Tag arbeiten, in denen die Chefs sich Gedanken machen, jeden Monat pünktlich die Löhne zu bezahlen, die Auftragslage auf der Höhe zu halten, um sich in diesen schwierigen Zeiten nicht verführen zu lassen, teilweise in staatliche Abhängigkeit zu kommen, weil man dann verlassen sein kann, wenn der Staat Schwierigkeiten bekommt. Die Achtung vor denen, die sich dazu täglich Gedanken machen, die im Handwerk, auf Bauernhöfen usw. ihre Betriebe mit ihren Mitarbeitern durchs Leben führen, in denen man sich auch anstrengt, miteinander bis zur Rente zu kommen, die Achtung vor diesen vielen Menschen hier in Sachsen, das hat mir gefehlt. Danke. (Beifall bei der CDU und der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Hohmann, bitte. (Marco Böhme, DIE LINKE: Von denen reden Sie aber auch ganz selten!)
Henning Homann SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist ein richtiger Hinweis, der hier von Kollegen Böhme kommt, dass diese Wertschätzung auch aus Ihrer Fraktion bisher nicht geäußert wurde. Deshalb will ich diese Fehlstelle gern füllen. Die Leute, die in diesem Land Verantwortung in Unternehmen übernehmen, die als Chefs, Handwerker oder Unternehmer arbeiten, haben selbstverständlich unseren höchsten Respekt. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Auch ohne Tarif!) – Ob mit Tarif oder ohne Tarif. Nur wichtig ist, dass sie ordentlich bezahlen und mit ihren Leuten ordentlich umgehen. Das ist das Entscheidende! (Thomas Thumm, AfD: Dafür braucht es keine SPD!) – Dafür braucht es seit über 160 Jahren eine SPD. (Beifall bei der SPD) Wenn man einmal überlegt, wo dieses Land vor 160 Jahren stand, dann gab es damals 12-Stunden-Tage, jeden Tag sind Menschen auf Arbeit gestorben, es gab Kinderarbeit. Das ist auf dem langen Weg einer der großen historischen Erfolge der Sozialdemokratie! Zum Glück sind wir da nicht allein, sondern viele kämpfen mit uns gemeinsam. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Deshalb lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal sagen: Es braucht beides in einer funktionierenden Wirtschaft, und zwar Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Arbeit machen, jeden Tag fleißig auf Arbeit gehen. Es gehören auch Unternehmerinnen und Unternehmer dazu, die sich ihrer sozialen, ökonomischen und ökologischen Verantwortung bewusst sind. Auf diesem Weg müssen wir uns bewegen. Das ist auch der Ansatz der Sozialdemokratie. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsministerin Petra Köpping) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Urban, wird das auch eine Kurzintervention? – Bitte.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Hohmann, ich möchte zwei Dinge richtigstellen, die in Ihrem Redebeitrag aufgetaucht sind. Das waren wieder Vorwürfe gegenüber meiner Partei. Die EU ist für uns wirtschaftlich nicht nur gut. Ich erinnere an Dinge wie das Lieferkettengesetz. Ich erinnere an Vorgaben zur Energieeinsparung, zur Heizung. Sie beschränkt unsere Unternehmen in vielen Bereichen, ohne dass wir darauf noch gesetzgeberisch Einfluss nehmen können. Das schwächt uns insgesamt als Industriestandort in der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Ich erinnere an Länder wie Norwegen und die Schweiz, die nicht in der EU sind, aber vernünftige Assoziierungsabkommen haben und trotzdem wirtschaftlich prosperieren. Ich erinnere an die EWG, an den Wirtschaftsraum, wo der wirtschaftliche Austausch problemlos möglich war, ohne dass man davon Nachteile hatte. Genau das ist unsere Vorstellung von einer zukünftigen Europäischen Gemeinschaft: keine Beeinflussung, keine Benachteiligung unserer Wirtschaft durch Brüssel, aber die Freiheiten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Das Zweite ist: Sie haben noch einmal darauf verwiesen, dass ich die Sanktionspolitik gegenüber Russland kritisiert hatte, die von allen Parteien außer uns mitgetragen wird. Selbstverständlich ist es ein Ablenkungsmanöver, auf diese Exportzahlen zu verweisen. Ja, die Exportzahlen aus Sachsen sind natürlich nicht so bedeutend gewesen wie die Exportzahlen in unsere europäischen Nachbarländer, nach China und anderen Ländern. Trotzdem sind durch die Sanktionen auch in Sachsen mehrere Tausend Arbeitsplätze verloren gegangen. Das Wichtige an der Sanktionspolitik, worüber wir heute in Bezug auf unsere wirtschaftliche Situation in ganz Deutschland reden müssen, sind die Energieimporte aus Russland. Das wissen Sie auch, aber darüber wollen Sie nicht so gern reden. Der Wegfall dieser billigen Energie – andere Länder machen das übrigens nicht, um einmal darauf hinzuweisen: Österreich importiert Gas, Ungarn importiert Gas – treibt die Energiepreise in die Höhe und führt dazu, dass unsere Unternehmen in vielen Bereichen nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Das teure LNG-Gas, das mittlerweile auch unzuverlässig ist, ist kein adäquater Ersatz. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Redezeit ist zu Ende.
Jörg Urban AfD
An dieser Stelle kritisieren wir die Sanktionspolitik. Das macht es für unsere Wirtschaft, für unsere Unternehmen schwer. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Urban, die Redezeit ist zu Ende.
Jörg Urban AfD
Der Export ist ein kleineres Problem, das ist eine Ablenkungsdiskussion. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Hohmann, bitte.
Henning Homann SPD
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen: Alice Weidel hat eben nicht nur über einzelne Maßnahmen in der Europäischen Union gesprochen; da kann man mit Sicherheit über Sinn und Unsinn reden. Ich finde, dass die Europäische Union jetzt nicht nur Dinge verbietet, die schädlich sind. Ich finde zum Beispiel das Verbot von Kinderarbeit durch die Europäische Union durchaus sinnvoll. Mich würde interessieren, wie Sie darüber denken. Frau Weidel sagt ganz klar: Der britische Brexit ist das Modell für Deutschland. – Der Dexit nach dem Vorbild von Großbritannien wäre der wirtschaftliche Niedergang Deutschlands. Wir sind die größte und wirtschaftlich stärkste Macht in Europa. Wir profitieren vom europäischen Binnenmarkt stärker als alle anderen. Deshalb ist Ihr Vorschlag eine Wirtschaftspolitik aus der Hölle. (Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zurufe von der AfD) Und zum zweiten Punkt: Ich finde es interessant, wie Sie das mit den Energieexporten darstellen. (Jörg Urban, AfD: Importen!) Wir müssen nur eine Sache feststellen: Wladimir Putin, der zu Ihrer Partei in freundschaftlichen Verhältnissen steht – – (Zuruf von der AfD) – Es gibt da Kooperationsabkommen, habe ich gehört. Ihr Wladimir Putin hat Deutschland das Gas abgestellt – nicht umgekehrt. Das möchte ich nur der Vollständigkeit halber noch einmal sagen, weil Sie das immer vergessen. Sie lassen das nämlich gern weg; denn Ihr Freund Wladimir Putin versucht mit dieser Politik, Deutschland ökonomisch unter Druck zu setzen, damit wir die Ukraine nicht weiter unterstützen. Das heißt, dass er verantwortlich ist für die steigenden Energiepreise, (Jörg Urban, AfD: Nein!) nur weil wir uns an das Völkerrecht halten. Das interessiert Sie nicht. Aber das ist nun einmal der Umstand, mit dem wir es zu tun haben. (Jörg Urban, AfD: Ungarn und Österreich importieren nach wie vor!) Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns über die Dinge so sprechen, wie sie sind. Das bedeutet: Russland hat diesen Krieg angefangen; Russland versucht, Europa und auch Deutschland zu destabilisieren. Deshalb kann man an dieser Stelle klar sagen, wer hier der Feind ist. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte kommen Sie zum Ende.
Henning Homann SPD
Dass Sie auf der Seite des Gegners von Deutschland stehen, sagt sehr viel über Ihren Patriotismus aus. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Jörg Urban, AfD: Würden Sie den Österreichern und Ungarn auch sagen, dass Sie Feinde Deutschlands sind? Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir gehen jetzt in die nächste Runde. Es beginnt wieder die AfD-Fraktion mit Herrn Abg. Peschel.
Frank Peschel AfD
Werte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Herr Homann, zu Beginn meiner Rede ganz kurz: Sie sagten, wir hätten einen Exportanteil von 250 Millionen Euro nach Russland. Wir haben gerade noch einmal nachgeschaut. Das ist falsch, ich möchte Sie korrigieren. Wir hatten 2011 einen Export nach Russland im Wert von 35 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 hat Deutschland noch im Wert von 14 Milliarden Euro exportiert. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er hat von Sachsen geredet!) – Er hat von Deutschland gesprochen. Am Montag erhielt Wirtschaftsminister Dulig den Abschlussbericht eines Expertenrates zur sächsischen Wirtschaft. Das Ergebnis besagt: Sachsens Wirtschaft steht am Scheideweg. Positiv in diesem Bericht wird die Entwicklung des Halbleiterstandortes hier in Sachsen, ganz speziell in Dresden, erwähnt. Ein zentrales Wort war Machbarkeit. Machbarkeit müsse ein zentrales Kriterium sein, auch für die Staatsregierung. Wir müssen uns davon verabschieden, irgendwelche Ideologieprojekte voranzutreiben, sondern das Wort Machbarkeit muss auch hier Bedeutung haben und umgesetzt werden können. Weil Sie alle auf der AfD rumhacken, wir wären so rechtsextrem und würden hier zu einer Benachteiligung der sächsischen Wirtschaft beitragen, sage ich Ihnen, das ist absoluter Blödsinn. Auch in diesem Bericht kommt das ganz deutlich zum Ausdruck. Es heißt, die Ausgrenzungsstrategie bestimmter Parteien müsse man überdenken. Das sagt Joachim Ragnitz, Vizechef des Dresdner ifo Instituts und ebenfalls Mitglied des Expertenrates. Werte Abgeordnete! Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Statistische Landesamt die aktuellen Zahlen zur sächsischen Wirtschaft, und sie sind extrem schlecht. Der Umsatz der Industrie sinkt, besonders sind Rückgänge in der Chemie und in der Metallerzeugung und -bearbeitung zu verzeichnen. Das Auslandsgeschäft zeigt einen überdurchschnittlichen Umsatzeinbruch von 10 % in Sachsen, deutschlandweit sind es nur minus 2 %. Die Baubranche, das wurde auch hier angesprochen, genauso wie der Handel, die Automobilzulieferindustrie, der Dienstleistungssektor klagen – und das völlig zu Recht – über schlechte wirtschaftliche Aussichten. Mit einem Satz: Die Wirtschaftsleistung in Sachsen sinkt, weil die Unternehmen keine klare Linie in der Wirtschaftspolitik erkennen. (Beifall bei der AfD) Werter Herr Dulig, Sie sind sächsischer Wirtschaftsminister, zumindest vom Titel her. Mir ist aber nicht bekannt, dass Sie sich im Landtag für den Abbau von Vorschriften starkgemacht hätten, dass Sie irgendwas zu Steuersenkungen gesagt hätten, dass Sie sich überhaupt in Sachen Bürokratieabbau in diesem Land auf Landes- oder Bundesebene starkgemacht hätten. Das alles sind notwendige Maßnahmen, damit unsere sächsische Wirtschaft Wettbewerbsvorteile bekommt. Von diesen Dingen haben Sie heute kein einziges Wort bei Ihrer Fachregierungserklärung gesagt. Vielmehr fallen die Begriffe „wir brauchen einen höheren Mindestlohn“, „wir brauchen Anerkennung“, „wir brauchen soziale Gerechtigkeit, Lohngerechtigkeit“ oder „Respekt“. Ganz ehrlich, Herr Dulig, das sind Worte eines Gewerkschafters, aber nicht eines Wirtschaftsministers. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen – da wiederhole ich mich gerne – in Sachsen optimale Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Wir müssen für Wettbewerbsvorteile sorgen, damit unsere Wirtschaft wächst, damit Unternehmen sich hier ansiedeln und damit neue Arbeitsplätze entstehen können. Und das, Herr Dulig, ist Ihre Aufgabe als Wirtschaftsminister und nicht, den verlängerten Arm der Gewerkschaften zu spielen. (Sören Voigt, CDU: Hier sollte geklatscht werden!) – Nein, muss man nicht. Werte Abgeordnete! Es gibt auch etwas Positives. Das war in diesem Bericht zu vernehmen. Das ist die Ansiedlung des taiwanesischen Chipherstellers TSMC. Das wird den Halbleiterstandort Sachsen stärken, und er wird sich auch weiter positiv entwickeln. Auch wir von der AfD-Fraktion finden die Ansiedlung richtig, auch wenn sie teuer erkauft wurde. Wenn wir es jetzt noch darüber hinaus schaffen, Unternehmen in Sachsen anzusiedeln, die hier vielleicht Medikamente produzieren oder unsere Automobilzulieferer stärken und dort neue Arbeitsplätze schaffen oder vielleicht sogar mal einen Kernkraftwerksbetreiber nach Sachsen bekommen, das wäre ja schon fast AfD-Politik, so weit wollen wir noch gar nicht denken. Deswegen noch einmal ganz kurz zurück. Es war auch Ihre Frage: Wie nehmen die Großen die Kleinen mit oder wie können Kleine bei den Großen mitgenommen werden? Da sehen wir allein bei der Großansiedlung schon einige große Probleme. Unser Fraktionsvorsitzender Jörg Urban hat es bereits angedeutet: Wir brauchen in Sachsen keine Leuchtturmprojekte, sondern wir müssen alle auch in der Fläche mitnehmen. So wie Sie an die Sache mit TSMC herangehen, sieht man schon wieder, dass Sie scheitern. Das möchte ich gern an einigen Beispielen verdeutlichen. Der Speckgürtel von Dresden wird mit dieser Ansiedlung wesentlich größer. Das ist zu befürworten. Der Expertenrat sagt, wir können mit einem Zuzug von ungefähr 20 000 Menschen in der Region rechnen. Gleichzeitig – und das ist das Riesenproblem, weil Sie das nicht angehen – brauchen wir in der Folge der Ansiedlung den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Selbst da haben wir schon Probleme, das Zukunftskonzept „S-Bahn Nord“, die S7 von Dresden nach Königsbrück, voranzutreiben. Dort ist kaum ein Fortschritt erkennbar. Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Dulig, Sie weigern sich, den Ausbau der A4 mit Strukturmitteln voranzutreiben. Die Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden – Bautzen – Görlitz steht in den Sternen, von der Elektrifizierung der Bahnstrecke Bischofswerda – Zittau wird überhaupt nicht mehr gesprochen. Jetzt sage ich Ihnen, weil Sie immer von Weltoffenheit reden: Es ist doch nicht undenkbar, dass Polen aus Niederschlesien oder Tschechen aus Liberec nach Dresden zur Arbeit fahren. Aber mit Ihrer Wirtschaftspolitik, die sehr feindlich ist, weil wir nichts in Infrastruktur investieren, werden diese Maßnahmen nicht gelingen. Des Weiteren brauchen wir Schulen und Kindergärten. Auch hier ist im Umfeld der Neuansiedlung von TSMC wenig erkennbar. Es mangelt insgesamt an Infrastruktur und genau diese Punkte wurden auch im Abschlussbericht angesprochen und veröffentlicht. Wir brauchen Gewerbeflächen für die Ansiedlung. Bei allem was Recht ist, das unschöne Schauspiel um den Gewerbepark an der Radeburger Straße zeigt doch, dass es der Staatsregierung bisher nicht gelungen ist, den Mittelstand mitzunehmen. Für alle, die da nicht involviert sind: Es geht darum, dass 30 Unternehmen für die Ansiedlung von TSMC Gewerbeflächen räumen sollen und weder das SMWA noch die Staatskanzlei scheinen sich hier an einer Lösung beteiligen zu wollen bzw. eigene Lösungsvorschläge zu entwickeln. Herr Dulig, es ist ein ganz konkretes Beispiel dafür, dass große Investitionen in Sachsen gerade nicht bei den Kleinen ankommen und diese auch nicht mitgenommen werden. Da muss man Abhilfe leisten. Das ist Ihre Aufgabe. Für mich persönlich stellt sich die Frage: Warum muss einem Weltkonzern wie TSMC, die im Jahr rund 76 Milliarden Euro Umsatz machen, die Ansiedlung nach Dresden mit 5 Milliarden Euro versüßt werden? Das Unternehmen hat einen Börsenwert von 500 Milliarden Euro und macht einen Gewinn von 29 Milliarden Euro. (Jan Hippold, CDU: Weil sie sonst woanders hingehen!) Es ist ganz einfach: weil die Marktwirtschaft weitgehend außer Kraft gesetzt wird, weil Investitionen sich in einem Hochkostenland wie Deutschland als sehr risikoreich erweisen und im ungünstigsten Fall die ganzen Investitionen von vornherein unrentabel sind. Dieser Missstand betrifft alle Unternehmen in Sachsen. Wir sind durch diese feindliche Industriepolitik in Deutschland in einer Situation gelandet – das wurde auch von anderen Kollegen angesprochen –, in der die Produktionskosten hauptsächlich die Energiepreise, die internationale Wettbewerbsfähigkeit für unsere Unternehmen massiv einschränken. In einer Situation, in der die EU-Taxonomie marktwirtschaftliche Ordnungsprinzipien komplett aushebelt, weil unter dem Denkmantel der Nachhaltigkeit nicht mehr die Ressourcenknappheit und damit Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, sondern ideologische Moralvorstellungen immer mehr in den Markt eingreifen. So kommen wir in eine Situation, dass immer mehr Planwirtschaft und Staatswirtschaft auf unsere Wirtschaft Einfluss nehmen und damit auch massiv den freien Wettbewerb begrenzen. Gelder werden in Unternehmen und Branchen gelenkt, die sich am Klimaschutz, Klimawandel oder der Vermeidung von Verschmutzung und sogenannten nachhaltigen Produkten ausrichten. Das, was der Markt braucht, findet überhaupt nicht mehr statt. Es ist so, dass die Bürokratie wie das Lieferkettengesetz unternehmerische Entscheidungen unkalkulierbar machen. Das Lieferkettengesetz ist ein Gesetz, was die SPD ohne Rücksicht auf Verluste durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht hat, ein Gesetz, das die SPD feiert, weil Deutschland damit das stärkste Lieferkettengesetz in Europa hat. Für den sächsischen Mittelstand ab 1 000 Mitarbeiter bedeutet das stärkste Lieferkettengesetz Europas Folgendes: umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in der gesamten Lieferkette, umfangreiche Berichtspflichten und intensive Kontrollen, im schlimmsten Falle sogar Androhung von Zwangsmaßnahmen und Sanktionen. Wer jetzt denkt, dass das Lieferkettengesetz Unternehmen nur ab 1 000 Mitarbeiter betrifft, der hat sich geirrt. Das ist nur die halbe Wahrheit, denn die Pflichten werden üblicherweise entlang der gesamten Lieferkette auch an die kleineren und mittleren Unternehmen weitergereicht, und das ist rechtlich auch so gewollt. Nun frage ich Sie, werte Abgeordnete: Wer in der kleinteiligen sächsischen Wirtschaft hat die personellen Ressourcen für diesen bürokratischen Mehraufwand? Wer kann mit den vielen Vorgaben und unklaren Rechtsbegriffen überhaupt umgehen? Wer hat den vollständigen Überblick der eigenen Lieferkette? Das haben große Weltkonzerne, aber keine kleinen Mittelständler oder kleinen Unternehmer. Das ist ein Unding, das ganze Gesetz ist Unfug und es sollte schleunigst wieder abgeschafft werden. (Beifall bei der AfD) Es wäre auch meine Forderung, Herr Dulig, wenn Sie sich für die sächsische Wirtschaft starkmachen. Machen Sie sich stark, dass das Lieferkettengesetz wieder abgeschafft wird! Denn bei unserer Wirtschaftsstruktur in Sachsen ist das Lieferkettengesetz ein Wirtschaftsbeendigungsgesetz, und – wie es am Anfang meiner Rede hieß –: Sachsens Wirtschaft steht am Scheideweg. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird das Wort noch einmal von der CDU-Fraktion gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich jetzt Herrn Böhme von der Fraktion DIE LINKE auf.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Es ging heute schon des Öfteren um die Frage des Debattentitels „Sicherheit im Wandel“, meine Damen und Herren. Das ist ja auch ein aktueller Leitspruch des DGB. Der DGB kämpft bekanntermaßen für gute Löhne, Tarifverträge, Betriebsräte usw. Genau das sind aus unserer Sicht Schlüsselforderungen für nicht nur gute Arbeit, sondern auch für eine starke und stabile Wirtschaft im Freistaat. Es ist wahr – Herr Dulig sagte es –, die Gefahr besteht oder es passiert auch schon, dass nicht nur Leute abwandern, sondern sehr viele Leute, vor allem Fachkräfte, fehlen. Es liegt nicht nur am Image des Freistaates Sachsen und an konkreten Bedrohungen von Rechtsradikalen, sondern auch an schlechten Löhnen und schlechten Arbeitsbedingungen. Sachsen ist immer noch Niedriglohnland. Das muss sich dringend ändern. Mein Kollege Nico Brünler hat es vorhin bereits ausgeführt: Nur rund die Hälfte der Beschäftigten in Sachsen hat einen Tarifvertrag oder arbeitet darunter. Das ist ein Problem. Die Privatwirtschaft zu motivieren, nach Tarifverträgen gute Löhne zu zahlen, dafür kann der Staat etwas tun, indem er zum Beispiel ein Vergabegesetz als größte Vergabeinstitution von Aufträgen so gestaltet, dass dieser Anteil von Tarifverträgen und guten Löhnen erhöht wird. Nur leider gibt es das immer noch nicht. Hierbei fehlt der Wille der Koalition. Ich möchte aber nicht nur über die Arbeitsbedingungen in der Privatwirtschaft reden. Wir hatten im letzten Plenum über die eigenen Beschäftigten im öffentlichen Dienst gesprochen und dort erfahren, dass insbesondere die CDU kein Interesse an guter Bezahlung hat. Zum Glück wurde sich danach im Land und im Bund geeinigt. Mittlerweile gibt es neue Tarifverträge. Dem Freistaat gehören aber noch andere Institutionen, Firmen und Konzerne, zum Beispiel die Mitteldeutsche Flughafen AG. Ich denke, Sie haben mitbekommen, dass dort gerade gestreikt wurde. Herr Homann und Herr Dulig, ich kenne Ihre Forderungen, die ich immer wieder höre – und ich glaube Ihnen auch, dass Sie das fordern –, nach guten Löhnen, guten Tarifen und Gerechtigkeit. Herr Brünler hat angesprochen, dass dies im Handeln nicht so sei. Bei den Flughäfen, die dem Freistaat gehören, sitzen Sie, Herr Wirtschaftsminister, aber auch der Finanzminister im Aufsichtsrat. In Leipzig und Dresden arbeiten rund 1 400 Beschäftigte. Der Großteil dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist im Mindestlohnniveau beschäftigt. Außerdem verdienen sie 25 % weniger als an allen anderen vergleichbaren Flughäfen. Sie haben auch längere Wochenarbeitszeiten im Schicht- und Nachtdienst. Es ist höchst ungerecht, was dort passiert. Die Menschen haben sich endlich bereit erklärt, dort auch zu streiken. Ich war bei den Beschäftigten. Die Forderungen sind sehr angemessen. Sie wollen einen tabellenwirksamen Inflationsausgleich von 650 Euro. Sie wollen 200 Euro Ausbildungsvergütung. Sie wollen eine Altersteilzeitoption haben. Das sind logische Dinge, die in einer großen Branche üblich sind. Doch was sagt die Arbeitgeberseite, also der Freistaat Sachsen als Haupteigner und die Mitglieder des Aufsichtsrates, die sich wahrscheinlich noch nicht damit beschäftigt haben, aber auch noch nicht intervenieren? Sie sagen: Die Verbesserung für euch Beschäftigte soll es nicht geben. Im Gegenteil, wir wollen sogar massive Einschnitte für euch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es soll also nur eine Einmalzahlung und einen Inflationsausgleich geben, nur 50 Euro mehr statt 650 Euro Lohn. Weiterhin sollen zahlreiche freie Tage, Zuschläge und Sonderzahlungen gestrichen werden. Außerdem soll länger gearbeitet werden. Lange Rede, kurzer Sinn: Wie können wir denn als Freistaat hier über gute Arbeitsbedingungen, gute Wirtschaft reden, wenn wir unsere eigenen Leute nicht ordentlich bezahlen, meine Damen und Herren? Hier ist doch etwas schiefgelaufen. Das ist scheinheilig, meinen Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN – Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Böhme?
Marco Böhme Die Linke
Ja. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Voigt, bitte.
Sören Voigt CDU
Danke, Frau Präsidentin. Herr Böhme, vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Ich verstehe ja, dass Sie sich als Fraktion DIE LINKE hauptsächlich und in diesem Fall ausschließlich mit höheren Löhnen auseinandersetzen. Das sei Ihnen gegönnt. Jeder muss in diesem politischen System seine Rolle spielen. Halten Sie es aber angesichts der von Ihnen beschriebenen Tatsache nicht für notwendig, dass wir uns einmal darüber unterhalten, dass auch die Wirtschaftlichkeit wichtig ist, dass die Leute, wenn sie ordentliche Löhne bekommen, an der Wertschöpfung so mitarbeiten können, dass die Unternehmen erfolgreich sind, dass sie ihre Produkte verkaufen können? Ich höre immer nur: höhere Löhne, mehr Geld. Die sozialen Dinge müssen immer wieder nach oben geschrieben werden. Ich vermisse von Ihnen, dass Ihnen das auch wichtig ist, dass es um wirtschaftliche Rahmenbedingungen geht. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte stellen Sie eine Frage.
Sören Voigt CDU
Insofern frage ich Sie: Können Sie mir Ihre Meinung zum Thema Wirtschaftlichkeit als Notwendigkeit für höhere Löhne kurz beschreiben? – Danke schön.
Marco Böhme Die Linke
Vielen Dank für die Frage. Sie haben gerade gefragt, was unsere Rolle im Parlament ist. Ja, wir argumentieren mit guten Löhnen usw., das stimmt. Ich frage mich, was eigentlich die Rolle der CDU ist. Was hat die CDU zur Wirtschaftspolitik beigetragen? Gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen und damit auch die Sicherung von Fachkräften scheinen Ihnen ja egal zu sein. Dazu haben Sie vorhin nämlich nichts gesagt. (Zuruf des Abg. Jan Hippold, CDU) Das ist aber ein ausschlaggebender Punkt, um eine Wirtschaft am Laufen zu halten, dass auch Leute in dieser Wirtschaft arbeiten. Was erwirtschaftet werden kann, um bei dem Flughafenbeispiel zu bleiben: Die Leute, die dort zu den niedrigsten Löhnen arbeiten, erwirtschaften die Gewinne, die andere Konzerne gerade erzielen. Sie bekommen aber davon nichts. Die Vorstandsmitglieder bekommen gerade einmal eine halbe Million im Jahr extra als Boni. Wofür haben die denn das verdient? Dafür, dass der Flughafen höchst defizitär ist? Da passt doch etwas nicht zusammen. Sie können doch nicht verlangen, dass man Gewinne erwirtschaften muss, die Gewinne aber gleichzeitig nur bei den Konzernbossen, DHL oder irgendwelchen Vorstandsmitgliedern bleiben. Das ist doch das Problem und die Ungerechtigkeit, die im Land wütend macht und zu solchen Wahlentscheidungen führt. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Jetzt kommt gleich die nächste Zwischenfrage Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Möchten Sie die nächste Zwischenfrage zulassen?
Marco Böhme Die Linke
Ja. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank für das Gestatten der Zwischenfrage. Sie reden hier von Gewinnen, die die sächsischen Flughäfen erwirtschaften. Ist Ihnen bekannt, dass das Defizit der sächsischen Flughäfen aktuell 26 Millionen Euro beträgt? – Vielen Dank.
Marco Böhme Die Linke
Ja, das ist mir bekannt. Wenn Sie die Debatten der letzten Jahre verfolgt hätten, hätten Sie mitbekommen, dass wir das gerade zum Flughafen Leipzig-Halle, einer der größten Frachtflughäfen in Europa, immer wieder angesprochen haben. Er ist ein Billigflughafen und erzielt nicht genug Einnahmen, weil hier DHL und andere Großkonzerne, die wiederum Milliardengewinne machen, Boni und ihre Dividenden an die Anteilseigner auszahlen und die Vorstände der Flughafen AG auch Millionen Bonizahlungen bekommen, die Beschäftigten aber nichts. Warum ist der Flughafen Leipzig-Halle ein Billigflughafen? Weil er unterdurchschnittlich wenig für Starts und Landungen dieser großen Maschinen, die hauptsächlich nachts fliegen, verlangt. Seit fünf Jahren fordern wir in den Haushaltsverhandlungen und im Landtag, dass die Gebühren erhöht werden, damit die Leute ordentlich bezahlt werden und der Freistaat nicht über 20 Millionen Euro Subventionen im Jahr „hineinbuttern“ muss. Das heißt, hier werden Gewinne von DHL & Co. privatisiert, aber wir als Freistaat zahlen für die Infrastruktur. Trotzdem werden die Leute schlecht bezahlt. Das kann nicht hinhauen, meine Damen und Herren. Das war die Beantwortung der Frage. (Beifall bei den LINKEN) Zum Schluss: Wohin es noch führen kann, wenn Fachkräfte oder überhaupt Menschen nicht ordentlich bezahlt werden können, bleibe ich diesbezüglich beim Beispiel Flughafen, weil es ein eigener Staatsbetrieb ist. Die Flughafenfeuerwehren sind sehr gut ausgebildete Menschen. Dort sind ungefähr 120 Leute angestellt. Derzeit gibt es nur noch 80. Erst im vergangenen Jahr haben 15 Leute wegen der schlechten Bezahlung gekündigt. Sie sind jetzt in ein Nachbarbundesland zur normalen Feuerwehr gegangen, weil sie dort besser bezahlt werden als am eigenen sächsischen Flughafen. Auch der Sicherheitsleitstand ist mittlerweile nur noch einzeln besetzt. Die Leute dort dürfen nicht einmal auf die Toilette gehen, weil sonst nicht klar ist, was passieren kann, wenn es einen Notfall gibt. Das heißt, wir haben so schlechte Löhne, dass wir nicht mehr die eigenen Staatsbetriebe mit Leuten, die dort gut bezahlt werden, am Laufen halten können. Deshalb sagen wir: Es ist schön und gut über Tarifverträge, Privatwirtschaft usw. usf. zu reden. Wenn wir aber unseren eigenen Wählern im öffentlichen Dienst – das hatten wir in der Debatte –, noch dazu in den eigenen Konzernen, keine ordentlichen Löhne zahlen, dann haben wir ein ordentliches Problem in Sachsen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Mir liegt jetzt keine Redemeldung mehr vor. (Jörg Urban, AfD, meldet sich zu Wort.) – Herr Urban, Sie noch, bitte, für die AfD-Fraktion.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der von der Fraktion der LINKEN vorgelegte Entschließungsantrag erfasst weder – – (Marco Böhme, DIE LINKE: Können wir ihn erst mal einbringen?) – Das war nicht der Entschließungsantrag? Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nein, aber es ist noch Redezeit.
Jörg Urban AfD
Dann spreche ich vielleicht trotzdem dazu in meiner Redezeit. Dann habe ich es abgearbeitet. Der von der Fraktion der LINKEN vorgelegte Entschließungsantrag erfasst weder die aktuelle Problemlage der sächsischen Wirtschaft noch bietet er neue Impulse für das dringend notwendige Wirtschaftswachstum. Akut ist die Lage bei der Energieversorgung und bei den Energiepreisen. Akut ist die Lage im Außenhandel, weil immer mehr Arbeitsplätze wegbrechen bzw. wegzubrechen drohen, weil Betriebe schließen wollen. Akut ist die Lage bei den Betriebsnachfolgen, weil kaum noch jemand Unternehmer sein will, wenn die Bürokratie ihn erdrückt. Mein Kollege Frank Peschel hat das Lieferkettengesetz als prominentes Beispiel erwähnt. Werte Fraktion DIE LINKE, in Ihrem Antrag findet sich kein Wort zur Aufhebung der wirtschaftsfeindlichen Sanktionspolitik, kein Wort zur Ausweitung des Energieangebotes, Stichwort „Kernkraft“, kein Wort zur Streichung unsinniger und unerfüllbarer bürokratischer Hürden. Ihr Antrag taugt bestenfalls dazu, neue Förderabhängigkeiten zu etablieren oder alte Abhängigkeiten zu verfestigen. Das untermauern Sie eindrücklich mit den Forderungen nach revolvierenden Fonds, nach Zuschüssen oder nach spiegelbildlichen Androhungen von Ausgleichsabgaben. Dabei warnen führende Ökonomen davor, weiter auf Subventionen zu setzen, in einen Subventionswettlauf einzusteigen. Sie mahnen auch an, dass die zentrierte CO -Bepreisung der falsche Weg sei. Werte Kolleginnen und Kollegen, welches größere Unternehmen wird künftig noch in Sachsen investieren wollen, wenn es hier im Freistaat ausschließlich dazu verpflichtet wird, produktionsgebundene Forschung zu betreiben oder Standort- und Beschäftigungsgarantien abzugeben. Bereits jetzt sehen wir, dass größere Unternehmen nur noch mit Milliardensubventionen überhaupt dazu animiert werden können, sich hier anzusiedeln. Mit zusätzlichen Pflichten und Vorgaben wird es noch schwerer und noch teurer werden. Ich weiß nicht, wie viel Geld Sie noch investieren wollen, damit überhaupt noch Unternehmen nach Sachsen kommen. Der Antrag ist im Kern nicht wirtschaftsfördernd, er ist weiterhin wirtschaftsfeindlich. Deshalb werden wir diesen Entschließungsantrag der Fraktion der LINKEN ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Aha!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Da es jetzt keinen Redebedarf mehr gibt, ist die Diskussion über die Fachregierungserklärung abgeschlossen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dann können wir jetzt unseren Entschließungsantrag einbringen!) Ich rufe jetzt den Entschließungsantrag auf. Die Fraktion DIE LINKE wird ihn jetzt einbringen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er wurde zwar schon abgelehnt, also von einer Fraktion! Die anderen stimmen zu!) Herr Brünler, bitte.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, dass die AfD nicht so richtig mitgekriegt hat, wo wir in der Debatte eigentlich stehen, gibt mir jetzt die Gelegenheit, auf einige vielleicht wirklich absurde Argumente einzugehen. Wenn Sie sagen, wir beginnen so etwas wie einen Subventionswettlauf, dann sage ich: Wir haben diesen Subventionswettlauf schon. Egal, ob es Ihnen gefällt oder nicht. Die großen Konzerne investieren hier nicht, weil wir aus dem Atomstrom ausgestiegen sind oder sonst etwas. Gerade im Halbleiterbereich haben wir es schon seit Jahren, dass uns große Konzerne sagen: Na ja, wir würden schon gerne bei euch investieren. Ihr solltet aber wissen, in China hat man uns schon gesagt, sie würden sämtliche Investitionskosten übernehmen. Was sagt ihr denn dazu? Natürlich beklagen wir als LINKE das; denn die großen Konzerne machen genau das, was wir ihnen immer vorwerfen: Sie erpressen die Politik zulasten des Mittelstandes. Selbstverständlich ist es so: Jeder Bäcker, der mit der gleichen Argumentation an irgendeiner Ministeriumstür klingeln würde, würde wahrscheinlich nicht einmal am Pförtner vorbeikommen. Es ist aber die Realität. Dieser müssen wir uns tatsächlich stellen, aber dieser Realität stellen wir uns nicht. Wenn wir uns die Situation gerade in der Solarwirtschaft in Sachsen anschauen, oder nicht nur in Sachsen, sondern in Deutschland allgemein, dann liegt deren Situation nicht daran, dass wir irgendwie aus dem Atomstrom aussteigen oder so. Nein, es liegt daran, dass wir uns in einem internationalen Subventionswettlauf befinden und darin momentan den Kürzeren ziehen. Darum geht es in unserem Antrag. Wir sagen ganz klar, wir brauchen – das steht auch so in unserem Antrag – eine strategische Ausrichtung unserer Wirtschaft. Es kann nicht einfach heißen, na ja, diejenigen, die irgendwo wichtig sind, müssen wir unterstützen, weil sie wichtig sind, darüber können wir nicht hinweg, aber in irgendeiner Region, die gerade keinen wichtigen Standort hat, müssen wir auch nichts unterstützen. Das ist doch im Moment unsere Strategie in Sachsen. Genau davon wollen wir weg. Wir wollen tatsächlich in Technologien investieren und damit eine Dekarbonisierung fördern, tatsächlich nach vorne schauen, tatsächlich in die Zukunft investieren. Das, Kollege Urban, unterscheidet uns ein Stück weit von Ihnen. Wir wollen an der Zukunft arbeiten, Sie träumen von der Vergangenheit. (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Wie hieß die Partei früher?) In diesem Sinne: Stimmen Sie bitte unserem Entschließungsantrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wer möchte noch zum Entschließungsantrag sprechen? – Herr Homann, bitte. (Henning Homann, SPD, tritt an das Saalmikrofon und richtet den Mikrofonkopf.)
Henning Homann SPD
Frau Präsidentin, einen Moment, bitte. – Danke schön. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er macht das Mikrofon kaputt!)
Henning Homann SPD
Ich möchte gern wie folgt Stellung zu dem Entschließungsantrag nehmen: Sicherlich ist Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: 27. Januar: Mahnen, erinnern, Antrag der Fraktion Zweite Aktuelle Debatte: europäischen Energiewende liegt heimischen Solarindustrie für Antrag der Fraktion Ich rufe auf in diesem Entschließungsantrag nicht alles falsch. Darin stehen ein paar Dinge, die aus meiner Sicht richtig sind und die in diesem Land im Übrigen auch schon getan werden, die man also gar nicht erst fordern muss. Ich will auf einen Punkt eingehen, der uns eine Zustimmung unmöglich macht. Das ist nämlich die Umstellung der Wirtschaftsförderung zu 90 % auf revolvierende Fonds. Ich will darauf hinweisen, dass wir das in einigen Teilbereichen schon machen. Zum Beispiel ist der Technologiegründerfonds bereits auf revolvierende Fonds umgestellt worden. Für alle, denen dieser Begriff nichts sagt: Das bedeutet also, dass man das Geld wieder zurückzahlen muss. Ich möchte gern darauf hinweisen, dass ich eine abrupte und so hohe Umstellung – also zu 90 % auf revolvierende Fonds – angesichts der sächsischen Wirtschaftsstruktur vor allem mit kleinen und mittelständischen Unternehmen für nicht sinnvoll halte. Gerade in Zeiten von Transformationsund Veränderungsprozessen kann ich diesen Ansatz nicht in diesem Umfang unterstützen. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Das kann ich nicht erkennen. Deshalb lasse ich jetzt über diesen Entschließungsantrag abstimmen. Es ist der Entschließungsantrag zur Fachregierungserklärung der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/15686. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch ist der Entschließungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden. Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen nun zu Stunde „Nie wieder ist jetzt!“ – aus der Geschichte lernen! DIE LINKE Die Souveränität der in Sachsen – Bekenntnis zur Jobsicherheit und Klimaschutz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erste Aktuelle „Nie wieder ist jetzt!“ erinnern, aus der Antrag der Fraktion Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion DIE LINKE das Wort. Die weitere Reihenfolge lautet: CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Es beginnt also die antragstellende Fraktion; Herr Abg. Gebhardt.
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 27. Januar 1945 befreite die Rote Armee das deutsche Konzentrationslager Auschwitz und beendete das Töten, das dort seit dem Jahr 1940 stattgefunden hat. Auf Initiative von Bundespräsident Roman Herzog wurde im Jahr 1996 der 27. Januar in Deutschland zum Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus. Im Jahr 2005 erklärten auch die UN den 27. Januar zum internationalen Holocaust-Gedenktag. Dieser Tag steht symbolisch für die Ermordung von 6 Millionen Jüdinnen und Juden durch die deutschen Faschisten, aber auch für den Sieg der Alliierten über das NS-Regime. In jüngster Zeit wird wieder verstärkt von manchen die Einzigartigkeit der Shoah angezweifelt, werden Versuche unternommen, das größte Verbrechen in der Geschichte der Menschheit zu relativieren. Für uns als LINKE und gewiss für alle weiteren demokratischen Fraktionen in diesem Haus gilt die Aufgabe: Das Ziel unserer Politik muss es sein, dass sich ein Verbrechen wie das von Auschwitz niemals wiederholen darf. (Beifall bei den LINKEN, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie der Abg. Sören Voigt, CDU, und Thomas Prantl, AfD) Wenn man aus der Geschichte etwas lernen kann, dann dies: Die rechten Feinde der Demokratie machen ihre Drohungen wahr. Sie setzen das in die Tat um, was sie angekündigt haben. Deshalb muss man sie beim Wort nehmen. Das spätere Programm der Nazis kann man bereits bei den völkischen Nationalisten des Kaiserreichs nachlesen. Schon sie versprachen, alle demokratischen Institutionen abzuschaffen und stattdessen einem Führer die Macht zu übertragen. Schon sie planten, mit militärischer Gewalt das deutsche Kolonialreich zu vergrößern und den Lebensraum im Osten zu erobern. Schon sie wollten Völker versklaven und Europa unter eine deutsche Vorherrschaft bringen. Schon sie planten, den deutschen Jüdinnen und Juden die Staatsangehörigkeit zu entziehen, um sie dadurch leichter entrechten, berauben, vertreiben und ermorden zu können. All dies geschah später unter der Herrschaft der deutschen Faschisten. Wir haben jüngst erfahren, dass die Faschisten der Gegenwart erneut die Entrechtung und Vertreibung von Millionen von Menschen planen. Sie versuchen jetzt zu beschwichtigen, es gehe doch nur um kriminelle Ausländer. Aber wenn Debatte – 27. Januar: Mahnen, Geschichte lernen! DIE LINKE das so ist, warum erklärt dann ihr Führer Björn Höcke, dass nach der Machtergreifung der AfD leider ein paar Volksteile verlieren werden? (Mario Beger, AfD: Was hat Höcke damit zu tun?) Die AfD ist und bleibt eine Bande von Lügnern und Hetzern, der niemand auch nur ein Wort glauben sollte. (Beifall bei den LINKEN) Sie wollen nicht nur – was schon schlimm genug wäre – ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger deportieren. Sie wollen auch Deutsche entrechten, die in ihren Augen nicht assimiliert genug sind. Sie wollen darüber bestimmen, wer Deutscher sein darf und wer nicht. Aber das werden wir ihnen nicht zulassen. In Wahrheit unterscheidet sich die Ideologie der neuen Faschisten nur den Worten nach von der der alten Faschisten. Wenn die sogenannten Identitären – auch ihre Freunde in der AfD – von „ethnokultureller Identität“ sprechen, dann meinen sie nichts anderen als „Blut und Boden“. Was ist in Wahrheit gemeint, wenn diese Rechtsradikalen von „Remigration“ sprechen? Millionen Menschen würden nach rassistischen Kriterien selektiert, entrechtet und zur Deportation befohlen. Familien und Freundschaften würden zerrissen, Firmen und Häuser massenhaft enteignet und Widerstand mit Zwang und Gewalt gebrochen. (Zuruf von der AfD: Quatsch!) Die Mission der AfD läuft auf nichts anderes hinaus als auf eine ethnische Säuberung. Der sächsische Miniatur-Höcke Jörg Urban ist ja auch schon größenwahnsinnig geworden und träumt öffentlich davon, demnächst in Sachsen die Alleinherrschaft anzutreten. Wie Sie Deutsche entrechten wollen, zeigt auch Ihr ExAbgeordneter Roland Ulbrich, der schamlos nach den Rassengesetzen der Nazis geurteilt hat. Nachdem ihm hier jahrelang von Ihnen applaudiert worden ist, wollen Sie ihn plötzlich ganz schnell loswerden. Das ist pure Taktik. Wir glauben Ihnen kein Wort. (Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Aber Faschisten haben noch nie irgendwo allein eine demokratische Mehrheit errungen. Immer hatten sie auch konservative Steigbügelhalter als Helfer, um an die Macht zu kommen. Wir als LINKE stehen an der Seite aller Menschen, die nicht wollen, dass dieser Albtraum wahr wird. Wir fordern alle Demokratinnen und Demokraten in Sachsen auf, diesen mit uns gemeinsam zu verhindern. Deshalb gilt es zu mahnen, zu erinnern und aus der Geschichte zu lernen. Nie wieder ist jetzt! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNE, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Schiemann, bitte.
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als am 27. Januar 1945 das Vernichtungslager Auschwitz durch Soldaten der Roten Armee befreit wurde, waren nur noch wenige Überlebende im Lager: 8 000 Menschen, 600 Kinder und Jugendliche. Mehr als eine Million Menschen wurden von Deutschen in Auschwitz ermordet. Auschwitz und die vielen anderen Vernichtungslager weisen uns bis heute auf die Menschheitsverbrechen, die von Deutschland ausgingen, hin. Deshalb hat uns Bundespräsident Roman Herzog die Einmaligkeit dieser Verbrechen in das Gedächtnis zurückgeholt. Damit gedenken wir der fünf Millionen Juden, die getötet wurden. Wir gedenken aber auch der Opfer aus vielen Völkern und Nationen Europas. Wir erinnern an die fast vollständige Vernichtung der europäischen Juden durch Deutsche und ihre Büttel. Dies erfüllt uns mit großer Trauer. Wir gedenken aller Opfer des deutschen Nationalsozialismus, auch der Ermordeten in Pirna Sonnenstein und in Großschweidnitz. Wir erinnern aber auch an die mutigen Frauen und Männer, die sich dieser Barbarei widersetzten, und wir sind dankbar, dass die Überlebenden die Kraft hatten, über die Gräueltaten zu berichten. Deshalb stehen wir in der Verantwortung, diese Menschheitsverbrechen niemals wieder zuzulassen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der AfD – Beifall bei der Staatsregierung) Deshalb wäre ein Schlussstrich unverantwortlich. Es darf keinen Schlussstrich geben. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Schlussstriche bedeuten immer nur das Reinwaschen der Täter, das Verlieren des Blicks auf die Millionen Opfer und das Vergessen der vielen, die widerstanden haben. Aus diesem Grund kein Schlussstrich! Uns allen muss klar sein: Die Tore von Auschwitz wurden bereits 1933 geöffnet – zuerst durch Worte gebrüllt, in Hass und Gewalt gekleidet, nach der Suche nach Schuldigen, die man jagen wollte, dann durch die Abschaffung der Demokratie sowie die Abschaffung der Parlamente, der Parteien, der Gewerkschaften bis hin zur christlichen Jugendarbeit. Hass und Verfolgung jüdischer Bürger war der nächste Schritt. Der Rassenwahn des nationalsozialistischen deutschen Staates von der übergroßen Mehrheit der Deutschen getragen und geteilt. Es waren wenige, die widerstanden haben, die sich nicht haben anstecken lassen. Lassen Sie uns deshalb alles dafür tun, dass sich niemals mehr ein 1933 in der deutschen Geschichte wiederholt! (Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung) Lassen Sie uns alles dafür tun, die Demokratie zu stärken und zu schützen und uns aktiv in den demokratischen Diskurs – auch wenn er manchmal schmerzhaft ist – mit einzubringen! (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Denn Demokratie ist und bleibt die Herrschaft des Volkes und die einzige Möglichkeit, Diktaturen zu verhindern. Dabei sollten sich weder Regierungen noch Parlamente gegen das eigene Volk stellen. Gemeinsam mit dem Volk Politik gestalten ist und bleibt die beste Grundlage der Demokratie. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Dort hat die Ideologie Einzelner nichts zu suchen und darf die Politik nicht dominieren. Niemand hat das Recht, mit Hass, Gewalt und Zwietracht die Gesellschaft weiter zu spalten. Niemand hat das Recht, soziale Ausgrenzung zu betreiben. Setzen wir uns gemeinsam mit guter Politik gegen eine weitere Radikalisierung in der Gesellschaft ein! Eines muss uns klar sein: Menschenrechte gelten für alle – ganz gleich, ob für Frauen oder Männer, ob sie in Afrika, Europa, Amerika, Asien, Australien oder sonst wo geboren sind, egal, welche Hautfarbe durch Geburt bestimmt wurde oder welche Sprache sie sprechen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Schiemann, bitte kommen Sie langsam zum Ende.
Marko Schiemann CDU
Deshalb bleibt der 27. Januar ein Gedenktag zwischen Vergangenheit und Zukunft. Ich denke, es ist immer wichtig, ein bedeutendes Wort einer bedeutenden Frau Europas ins Gedächtnis zu rufen. Die ehemalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, hat Jugendlichen in Bautzen/Budyšin zugerufen: Ihr Nachgeborenen seid nicht verantwortlich für die Verbrechen, die durch Deutsche im Nationalsozialismus geschehen sind. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Schiemann, bitte zum Ende kommen.
Marko Schiemann CDU
Letzter Satz: Ihr seid aber verantwortlich, dass sich so etwas niemals wiederholt. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der AfD – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Kühne, bitte.
Jörg Kühne AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das, was zwischen 1940 und 1945 in Auschwitz und in anderen Konzentrationslagern geschah, bringt ein Wort auf den Punkt: Barbarei. Die Verbrechen, die hier verübt wurden, sind derart abstoßend und monströs, dass mir noch heute der Mund trocken wird, wenn ich davon lese. Allein in Auschwitz wurden weit mehr als über eine Million Menschen ermordet bzw. sie starben an den Folgen der Lagerhaft. 1944 ging das maschinelle Morden so weit, dass sogar die Kapazitäten der dortigen Krematorien überlastet waren. Man hob Verbrennungsgruben aus, um sich der schieren Massen an Leichnamen zu entledigen. Die Schrecken und der Horror von Auschwitz werden immer Teil unserer Erinnerung sein. Das, was damals geschah, darf nicht vergessen werden. Ebenso wenig dürfen wir vergessen, dass sich selbst in den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten Szenen größter Menschlichkeit abgespielt haben. Denn diese Szenen sind wie Leuchtstrahlen im Dunkeln. Ich denke dabei zum Beispiel an den polnischen Priester Maximilian Kolbe. Pater Kolbe war verhaftet worden, nachdem er Hunderten Juden in seinem Kloster Schutz gewährt hatte. Als eine Gruppe von Männern ausgewählt wurde, im sogenannten Hungerbunker zu sterben, bot er sich freiwillig anstelle eines Mithäftlings an. Mehr als zwei Wochen verbrachte er mit den anderen Männern. Er sprach ihnen Trost zu, er hungerte und betete mit ihnen bis zum Tod, den ihm schließlich eine Giftspritze seiner Peiniger brachte. Der Mann für den er sich geopfert hatte, ein Vater zweier Kinder, lebte danach noch ein halbes Jahrhundert lang. Solche Geschichten spenden Hoffnung, weil sie uns erkennen lassen, was es bedeutet, füreinander da zu sein, sich aufzuopfern, Mensch zu sein. Sie geben einen Ausblick darauf, was am 27. Januar 1945 geschehen sollte: die Befreiung der überlebenden Gefangenen, das Ende des Konzentrationslagers und Vernichtungslagers Auschwitz. Hierin zeigt sich auch die doppelte Deutung des Tages, des 27. Januar: Es ist nicht nur ein Tag des Gedenkens an die Opfer, sondern auch ein Tag der Befreiung von Auschwitz. Verderben und Hoffnung – näher könnten sie nicht beieinander liegen. Meine Damen, meine Herren! Die Linksfraktion hat ihre Debatte mit den Wörtern übertitelt „Nie wieder ist jetzt!“ Doch das greift zu kurz. Ich würde sagen: Nie wieder ist immer! Denn die Deutung der Shoah ist keine Frage des Augenblicks, des politischen Moments, sondern sie ist zeitlos. An der maschinellen Vernichtung von Millionen von Menschen gibt es ganz und gar nichts zu deuteln, sei es in Auschwitz, in Dachau, in Treblinka oder in Sachsenhausen. Die Liste der Orte, der Namen ist zu lang, als dass ich sie hier aufzählen könnte. Es enttäuscht mich, wenn ich feststellen muss, dass politischen Kräfte das Andenken des Holocaust für sich vereinnahmen, um Politik zu machen. (Sabine Friedel, SPD: Hallo!) Wer die Schrecken von Auschwitz nutzt, um dem Ansehen politischer Gegner zu schaden, (Och! von den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) um seinen Gegnern Abscheulichkeiten zu unterstellen, die sie selbst aus tiefstem Herzen ablehnen, der stellt die Singularität der Naziverbrechen infrage, der lässt sich selbst zu Relativierungen hinreißen und der besudelt damit das Andenken der Opfer. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD –
Sabine Friedel SPD
Das war wirklich schamlos! – Gegenrufe von der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Lieber mal die Klappe halten! – Zuruf des Abg. Roberto Kuhnert, AfD –
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Ihre Parteimitglieder haben in Potsdam gesessen!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Schubert, bitte.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der 27. Januar ist der Tag, der uns mahnt und unsere Gegenwart in einer Aktualität prägt, wie es manche vielleicht nicht mehr für möglich gehalten hätten. Er verbindet sich für uns mit zwei Themen: dem konsequenten Engagement gegen Rechtsextremismus und dem konsequenten Widerspruch gegenüber jeder Form von Antisemitismus. In Deutschland werden fast 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges unverhohlen Deportationen geplant. (Jörg Urban, AfD: Pfui, Teufel!) Rädelsführer sind Mitglieder der AfD. Mir wird nicht nur schlecht, sondern in mir steigt eine verdammte Wut hoch, wenn sich AfDler hier hinstellen und solche heuchlerischen und schamlosen Dinge von sich geben. Das muss ich an dieser Stelle einfach mal loswerden. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Sie treffen sich mit Rechtskonservativen und mit möglichen Geldgebern – das hatten wir alles schon einmal. Auch damals wurden Vertreibungen und Deportationen beschönigend umschrieben. Heute nutzt man das Wort „Remigration“. Es ist wichtig, die Wortwahl der Rechten nicht zu übernehmen und sich gegen eine Wiederholung der Geschichte zu wehren. „Nie wieder ist jetzt!“ ist kein leeres Versprechen und es ist erst recht keine Floskel – es ist ein Aufruf zum Handeln an alle, denen die Freiheit und die demokratische Grundordnung wertvoll sind. In den letzten Wochen erleben wir die größten Demonstrationen seit der friedlichen Revolution – bundesweit und in Sachsen. Menschen gehen auf die Straße, um gegen rechtsextreme Erzählungen und Fantasien in unserer Gesellschaft zu protestieren. Sie und wir sagen: Stopp. Genug ist genug! Damit bekennen sie und wir uns eindeutig zum „Nie wieder ist jetzt!“ Wir verteidigen Demokratie, Vielfalt und gesellschaftlichen Frieden. Sachsen hat eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Rechtsextremismus, denn dieser hat und konnte sich seit den 1990er-Jahren in Sachsen ausbreiten. Rechte Netzwerke und Strukturen haben ihre menschenfeindlichen Ideologien im Land verankert und sehen nun wieder eine Chance. Die aktuelle Koalition hat erstmals ein Gesamtkonzept Rechtsextremismus verabschiedet, aber das ist noch nicht ausreichend. Wir müssen wachsam bleiben, und wir müssen konsequent bleiben, jede und jeder von uns, überall und zu jeder Zeit. Die AfD als parlamentarischer Arm der Rechten und Rechtsextremisten ist eine verfassungsfeindliche Partei, die die Grundlagen unserer freiheitlichen Republik zerstören will. Ihre Demagogen nutzen die Leichtgläubigkeit und Ängste von Menschen aus. Ihre Medienmaschine verbreitet Falschinformationen, Verschwörungsideen, Hass und menschenfeindliche Hetze. Der Widerstand gegen diese Partei auf den Demonstrationen im ganzen Land zeigt, dass viele Menschen sie ablehnen. Es ist notwendig, gemeinsam aufzustehen und zu sagen: Wir wollen kein Land, in dem die AfD Macht erlangt. Die Zeit des Zögerns ist vorbei, und es ist an der Zeit, dem Treiben dieser Partei Einhalt zu gebieten. Unsere Haltung und unser Vorgehen gegen rechts müssen genau so klar sein wie unsere Haltung gegen jeden Antisemitismus. Es darf nicht sein, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland, in Sachsen Angst haben. Wir tragen hier eine besondere Verantwortung. Antisemitismus breitet sich aus und dagegen müssen wir energisch vorgehen. Es sind nicht nur die schändlichen Schmierereien auf den Plakaten von Holocaust-Überlebenden im Rahmen einer Ausstellung im Leipziger Hauptbahnhof oder das Zerstören von Kränzen am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus auf dem Wilhelmsplatz in Görlitz. Das sind Grenzüberschreitungen, für die wir keinerlei Bagatellisierung zulassen dürfen. Es sind mittlerweile auch studentische Gruppen, wie Handala in Leipzig, die das Existenzrecht Israels offen leugnen. Da laufen junge Menschen in einer Demonstration hinter Flaggen mit Hammer und Sichel her, folgen einer Organisation, die im vergangenen Oktober ein Bild mit einem Gleitschirm veröffentlicht hat, wie ihn die Hamas beim Angriff am 7. Oktober verwendeten, mit der Unterschrift „From the River to the Sea“. Das muss ausgesprochen und gestoppt werden, denn Meinungsfreiheit und antisemitische Hetze sind zwei Paar Schuhe. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Es muss darüber hinaus einen gemeinsamen Konsens unter Demokratinnen und Demokraten geben. Jegliche Annäherung an Nazis und Rechtsextreme schafft neue Risse. Wir brauchen einen klaren Konsens darüber, dass der Feind rechts steht. Ja, wo denn sonst?! Großer Dank gilt allen Menschen, die für das Gute und Freundliche in diesen Tagen auf die Straße gehen und zeigen: Bis hierhin und nicht weiter! Sie sind die Basis unserer Demokratie. Sie sind die Menschen, auf die wir hören sollten und deren Sorgen und Ängste wir ernst nehmen müssen. Hier setzen sich Menschen für das ein, an was Hannah Arendt stets erinnerte: für das radikale Gute. Rücken wir zusammen, stehen wir zusammen und bleiben wir zusammen in der Verantwortung für das, wofür der 27. Januar steht: Nie wieder ist jetzt! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD Fraktion Frau Abg. Kliese, bitte.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede will ich auf die Ausführungen von Herrn Kühne von der AfD eingehen. Man könnte es mit einem Wort zusammenfassen, was Sie hier gemacht haben: Dieses Wort heißt „infam“. Aber mir ist noch etwas anderes dazu eingefallen: In der vergangenen Woche warb eine Chemnitzer Supermarktkette neben ihren Wochenangeboten mit dem Label „Für Demokratie, gegen Nazis“. Es ist eigentlich etwas Normales, ein Bekenntnis zur Demokratie auf einem Werbeprospekt. Warum auch nicht? Ein AfD-Mann, ein Politiker namens Gumprecht meldete sich daraufhin und warf den Machern dieses Werbeprospektes vor, dass sei ja wie „ Kauft nicht beim Juden!“ Genau das ist die perfide Umkehr, die wir gerade in Ihrer Rede gehört haben. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Genau das ist die Relativierung der Shoah. Ich möchte meine Redezeit für etwas Wertvolleres nutzen. Ich möchte sie nutzen, an Jankel Rotstein, quasi Pars pro Toto, zu erinnern. Jankel Rotstein wurde im Jahr 1889 in Warschau geboren. Warschau lag damals auf russischem Gebiet. Jankel Rotstein wurde in die russische Armee, im Ersten Weltkrieg, eingezogen. Er verletzte sich und wurde schließlich von der Militärverwaltung als Dolmetscher eingesetzt. Diese Arbeit machte ihm Freude, er lernte Deutsch und wollte in Deutschland bleiben. Er zog nach Chemnitz und verliebte sich in Liddy. Jankel und Liddy Rotstein bekamen zusammen fünf Kinder. Sie hatten ein Kurzwarengeschäft. Mit ihren fünf Kindern waren sie auf dem heutigen Chemnitzer Sonnenberg bekannt als eine Familie, die andere Kinder gern zum Spielen empfängt. Sie waren beliebt. Nach 1935 änderte sich das schlagartig. Die Nürnberger Rassegesetze hatten massive Auswirkungen auf die Familie Rotstein. Die Kinder durften in der Schule nicht mehr an Exkursionen und Ausflügen teilnehmen. Das beliebte Haus, die Wohnung der Rotsteins, blieb leer. Es kamen keine Kinder mehr zum Spielen. Die Kinder verstanden das nicht. Ihrem Vater wurde, weil er inzwischen ein sogenannter staatenloser Jude war, nahegelegt, dass er die Republik schnell verlassen möge. Er wollte Deutschland verlassen, weil er die Gefahr sah – allein, ihm fehlte das Geld. Ein folgenschwerer Umstand – übrigens auch kein Einzelfall in diesem Kontext. Im September 1939, nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, wurde Jankel Rotstein verhaftet. Im Kaßberg-Gefängnis sah er seine Frau zum letzten Mal. Lange Zeit hoffte er noch, dass er aufgrund seiner schweren Kriegsverletzung entlassen werden könnte. Viele Briefe dokumentieren sein Hoffen und Bangen während der Zeit der Haft. Jankel Rotstein wurde schließlich ins KZ Langwasser deportiert. Von dort aus wurde er ins Warschauer Ghetto entlassen. Als er zwei Wochen nach seinem 50. Geburtstag am Hungertod starb, hinterließ er fünf Kinder. Als ich vor zwei Wochen in der sogenannten Schauzelle im Kaßberg-Gefängnis stand, um mir die Briefe von Jankel Rotstein, die er seiner Liddy schrieb, durchzulesen, hörte ich auf einmal ein lautes Krakeelen und Grölen auf dem Gang. Ich trat aus der Zelle heraus und sah eine Schulklasse. Sie rannten über den Gang und spielten Fangen. Das hat mich sehr traurig gemacht. Zunächst habe ich versucht herauszufinden, wer die Lehrkräfte sind. Sie waren relativ schwer zu erkennen. Ich stellte dann fest, dass diese nicht in der Lage waren – wahrscheinlich genau wie das Elternhaus –, die Schulklasse auf die Würde dieses Ortes entsprechend vorzubereiten. Nun kann man dadurch kulturpessimistisch werden und man kann das beklagen. Man kann es aber auch als einen Auftrag sehen, den wir haben. Wir haben den Auftrag, den Schrecken der Shoah genau denjenigen Familien und Personen zu vermitteln, die damit überhaupt nicht mehr konfrontiert worden sind. Es ist eine sehr wichtige Aufgabe für die Zukunft. Mir ist für diese Debatte eine Botschaft sehr wichtig: Erinnerungskultur darf kein elitäres Projekt sein. Das ist unsere Aufgabe. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Ich wünsche mir, dass Erinnerungskultur weniger aus Worthülsen besteht. Sätze wie „Für Antisemitismus ist hier kein Platz“ sind wohlfeil, aber sie sind auch nicht wahr. Antisemitismus hat schon längst seinen Platz gefunden. Wir werden ihn nicht mit Worthülsen bekämpfen können, sondern mit Taten. Abschließend möchte ich etwas Versöhnliches, etwas Schönes sagen, was uns für die Zukunft vielleicht ein Ansporn sein sollte: Ein Sohn von Jankel Rotstein, Siegmund Rotstein, ist nach Chemnitz zurückgekehrt, nachdem er selbst nach Theresienstadt deportiert wurde. Er war von 1966 bis 2006 Leiter der Jüdischen Gemeinde in Chemnitz. Er hat die Jüdische Gemeinde aufgebaut; sie hatte damals zwölf Menschen in ihrem Kreis. 1945 gehörten der Jüdischen Gemeinde in Chemnitz zwölf Personen an. Heute sind es 600 – und das sollte uns Hoffnung bringen und für uns ein Auftrag sein. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir beginnen wieder mit der Linksfraktion. Frau Abg. Köditz, bitte.
Kerstin Köditz Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der 27. Januar erinnert an das, was der Auschwitz-Überlebende Primo Levi als die „schändlichste Seite der Menschheitsgeschichte“ bezeichnet hat. Er schrieb: „Zu Recht kann man behaupten, wir müssten erzählen, was wir gesehen haben, damit das moralische Gewissen aller wach bleibt und sich jeder künftigen Bestrebung in dieser Richtung widersetzt, sie eindämmt und im Keim erstickt, sodass nie wieder von Vernichtung die Rede sein wird.“ „Nie wieder“ – das war und ist keine Floskel, sondern das ist und bleibt eine konkrete Existenzbedingung der demokratischen Gesellschaft in diesem Land. Sie ist nicht selbstverständlich. Sie steht auch heute unter Druck, und mit ihr die Menschen, die hier mit uns leben. Rechtsextreme Einstellungen sind im Freistaat zuletzt „dramatisch gestiegen“, wie der Sachsen-Monitor zeigt. Umso mehr darf es uns Hoffnung geben, dass es in der Gesellschaft ein kritisches Bewusstsein für solche Entwicklungen gibt. Dieser Teil der Gesellschaft ist entschieden demokratisch. Er will ein offenes Land mit freien Menschen haben und behalten. Dieser Teil der Gesellschaft meldet sich in jüngster Zeit so breit und so laut wie lange nicht zu Wort und sagt: „Nie wieder – ist jetzt!“ Es geht dabei – so möchte ich anfügen – nicht um die Behauptung, dass ich heute die „schändlichste Seite der Menschheitsgeschichte“ aufs Neue zeige. Historische Analogien sind immer verlockend – ich persönlich halte sie aber meistens für falsch. Selbstverständlich macht ein Treffen fanatischer Ultra-Nationalisten in Potsdam noch keine „zweite Wannseekonferenz“ und der Inhalt war auch nicht allzu geheim. Schon vor einigen Jahren kündigte ein führender Faschist öffentlich an, dass wir „leider ein paar Volksteile verlieren werden“. Nur macht der Umstand, dass das nicht erst seit gestern unverhohlen vertreten wird, die Sache nicht besser. Und wer millionenfache Deportationen und verbotene Ausbürgerungen vorsieht für den Fall, dass man ihn gewähren lässt, muss sich wohl nicht wundern, dass Menschen sich widersetzen, die es sicherlich nicht so weit kommen lassen wollen. Dafür steht uns heute nicht nur das moralische Gewissen zur Verfügung, auf das Primo Levi seine Hoffnung setzte. Zum Lernen aus der Geschichte gehört auch das, was mitunter „wehrhafte Demokratie“ genannt wird. Die Worte „nie wieder“ stehen zwar nicht im Grundgesetz, aber es hat sehr wohl konkrete Vorkehrungen getroffen für den Fall, dass jemals wieder Parteien „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“. Das gilt auch für Parteien, die für den Fall, dass man sie gewähren lässt, rassistisch motivierte Staatsverbrechen planen. Die Massendemonstrationen der vergangenen Wochen sagen daher nicht nur „Nie wieder ist jetzt!“, die Massendemonstrationen der vergangenen Wochen bezeugen nicht nur, dass die Behauptungen von Rechtsaußen, sie seien „das Volk“ und es sei „ihr Land“, schon immer eine Lüge waren, sondern diese Proteste sind auch ein klarer Appell zum Handeln an jene, die Verantwortung tragen. (Beifall bei den LINKEN, der SPD und der Staatsministerin Barbara Klepsch) Sagen wir es doch klar: Die häufigste konkrete Forderung in Reden und auf den Plakaten ist die nach der Anwendung der Möglichkeiten, die das Grundgesetz für solche Fälle nun einmal vorsieht. Natürlich muss eine besonders häufige Forderung nicht automatisch richtig sein. Andererseits sind mit dieser Forderung in kurzer Zeit bundesweit mehr Menschen auf die Straße gegangen als bei allen Pegida-Aufmärschen und Corona-Protesten über die Jahre hinweg zusammengenommen. Und bei denen hat man mit sogenannten Dialogangeboten ja keineswegs gespart. Alles, was jetzt angeboten wird, ist ein nackter Verwaltungsvorgang, eine Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“. Das allein ist kein Element der wehrhaften Demokratie, sondern ein zahn- und wehrloser Papiertiger, wenn daraus nichts folgt. Daraus sollte folgen, dass unverzüglich Vorkehrungen getroffen werden für den Fall, dass sich ein weiterer Schritt erforderlich macht, nämlich der Antritt des Beweises vor dem zuständigen Bundesverfassungsgericht, dass die Partei „nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beinträchtigen oder zu beseitigen“. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Kerstin Köditz Die Linke
Einen kleinen Moment. – Es ist die Verantwortung der Staatsregierung, diese Schritte ernsthaft mit vorzubereiten. Anderenfalls muss sie erklären, warum die Demokratie ausgerechnet in diesem schwerwiegenden Fall nicht wehrhaft sein darf, warum „Nie wieder!“ nicht mehr gelten und das Lernen aus der Geschichte umsonst gewesen sein sollen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wünscht die CDU-Fraktion noch einmal das Wort? – Herr Abg. Schiemann, bitte. (Die Präsidentin wendet sich flüsternd dem Abg. Marko Schiemann, CDU, zu.) Bitte an die Zeit halten, Herr Kollege! Bitte an die Zeit halten! (Heiterkeit im Saal – Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Wir haben es alle gehört!)
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte daran erinnern, dass Frau Charlotte Knobloch in ihrer Gedenkrede im Deutschen Bundestag sehr eindringlich davon gesprochen hatte, dass sie sich als deutsche Patriotin in den Bundestag begeben und als deutsche Patriotin ihre Rede gehalten hat. Sie sagte, dass es unvereinbar ist, wenn man als deutscher Patriot nach der erlebten Geschichte der Meinung ist, Hass, Gewalt in Worten und später in Taten auf den Straßen oder in geschlossenen Räumen auf den Weg zu bringen. (Beifall der Abg. Hanka Kliese, SPD) Das ist kein deutscher Patriot, der diese Gewalt in das Volk bringt. Das hat sie deutlich gemacht. Sie hat auch mit aller Deutlichkeit gesagt, warum sie der Meinung ist, dass ein deutscher Patriot die Geschichte bewerten und sehen muss, welche Schande über Deutschland gebracht worden ist – in einer sehr kurzen Zeit, mit über 50 Millionen Toten, aus deutschen Mündern zuallererst hervorgegangen. Ein deutscher Patriot ist derjenige, der Recht und Recht für andere gewährleistet, Respekt vor anderen Menschen aufbringt und sich nach dem Motto „Gut und Böse“ für den Weg entscheidet, der das Gute im Blick hat. Charlotte Knobloch – die Mahnerin, die nicht immer von allen gemocht wird, aber klar in ihrer Sprache ist – sagte: Man hat die Möglichkeit zu entscheiden zwischen Gut und Böse, und der gute Weg ist der patriotische Weg für Deutschland. Im Jahr 2006 war eine Delegation des Sächsischen Landtags mit dem Landtagspräsidenten Erich Iltgen in Oświęcim/Auschwitz. Ich erinnere mich daran, dass wir an der Gedenkstädte kurz innegehalten haben, dass wir an die Toten erinnert haben, aber auch daran, dass wir der Überlebenden gedacht haben. Es war bitter, die Baracken zu erleben, und ein Bild geht mir nicht aus dem Sinn: Wenn Sie in Auschwitz waren, dann werden Sie sich jetzt daran erinnern. Es gibt eine sehr große Vitrine mit Zehntausenden von Kinderschuhen, von ganz kleinen Füßen. Es sind Zehntausende Brillen. Es sind Hunderte von Koffern. Es sind Zehntausende von Schuhen. Menschenhaare, in einer riesengroße Masse, sind zu sehen. Ich werde das Bild nicht vergessen, dass Deutsche es geschafft haben, diesen Menschen das Leben zu nehmen. Behalten Sie dieses Bild der kleinen Kinderschuhe in sich! Behalten Sie es, damit wir uns innerlich wehren können gegen Menschen, die der Meinung sind, dass das alles nichts gilt und dass sie Patrioten sind. Nein, Patrioten sind jene, die diese Bilder in sich tragen, die mit sich nehmen, dass es nicht der richtige Weg ist, Menschen auszugrenzen, Menschen zu töten, und dass es nicht der richtige Weg ist, dem Volk zu sagen, dass es nur einfache Lösungen im politischen Geschäft gibt. Der Besuch der Landtagsdelegation in Auschwitz sollte sich wiederholen. Es wäre richtig, dass auch junge Menschen dieses Bild erleben, damit sie wissen: Das ist kein Weg, den Deutschland jemals gehen darf. Es darf sich niemals wiederholen, dass andere Menschen für deutsche Interessen sterben müssen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schiemann sprach in der zweiten Rederunde für die CDUFraktion. Gibt es in dieser zweiten Rederunde noch Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? Ich schaue zur AfD. – Nein. Ich schaue zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Auch nicht. – SPD? – Auch nicht. Somit frage ich: Gibt es Redebedarf für eine dritte Rederunde? – Kollege Gebhardt, Fraktion DIE LINKE, bitte schön.
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es jetzt nach den eindringlichen Worten von Herrn Schiemann schwer ist, will ich trotzdem noch ein paar Bemerkungen machen, und das hat vor allem mit den Ausführungen von Herrn Kühne zu tun. „Aus der Geschichte lernen“ heißt es im Titel, wenn Sie genau gelesen haben. Ja, der Holocaust ist singulär und das Töten in den KZs macht fassungslos. Warum konnte es so weit kommen? Warum passierte das? Dieses singuläre Ereignis ist nicht vom Himmel gefallen. Deshalb ist es das Erinnern und Mahnen, vor allem das Verstehen, um die richtigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Die Akzeptanz der Massendeportationen von Jüdinnen und Juden, die Akzeptanz, dass Nachbarn in den Gaskammern endeten, hatten etwas mit dem akzeptieren Antisemitismus in Deutschland zu tun. Deshalb gilt es, jede Form von Antisemitismus zu bekämpfen und laut dagegen zu protestieren, weil der 7. Oktober 2023 in Israel gezeigt hat: Es ist nicht vorbei. (Beifall bei den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Und deshalb, Herr Kühne, kann man das, was Sie am Ende Ihrer ersten Rede gesagt haben, in keinen kausalen Zusammenhang bringen; denn Sie haben alles das diskreditiert, was Sie am Anfang respektvoll gesagt hatten. Deshalb sind die Enthüllungen der vergangenen Woche über die kriminellen Machenschaften der AfD und ihre Kumpanei wichtig und haben ein Gutes, da die Zivilgesellschaft, die lange davor gescheut hat, endlich aufgewacht ist und auf die Straße geht. In den Städten in ganz Deutschland und auch in vielen Orten in Sachsen waren es mehr als eine Million Menschen, die auf die Straße gegangen sind. Diese Kundgebungen haben die AfD so sehr in Angst versetzt, dass sie die Menschen auf der Straße verunglimpfen musste. Und doch lassen diese sich nicht einschüchtern. Sie zeigen weiterhin ihre Solidarität mit allen Menschen, die durch die Pläne der AfD bedroht werden, mit den Geflüchteten, die in Deutschland ein neues Zuhause gefunden haben, mit den Deutschen, die aus Zuwandererfamilien gekommen sind, und auch mit den Menschen, die von der AfD verfolgt werden, weil sie aktiv gegen rechts kämpfen. Vor allem ist gut, dass es ein Bündnis ist, das groß ist. Zu ihnen gehören demokratische Parteien, die Gewerkschaften, die Sozialverbände, die Kirchen und viele weitere zivilgesellschaftliche Gruppen, die übrigens wiederum von Ihren Leuten – selbst von einigen, die hier bei der AfD sitzen – dafür kritisiert werden. Ich als Linker muss aber auch kritisch anmerken: Wenn die regierenden Parteien sich jetzt an den Protesten gegen die AfD beteiligen, aber gleichzeitig Forderungen der AfD in praktische Politik umsetzen, dann ist das zum Teil unehrlich. (Sebastian Wippel, AfD: Das wäre doch kriminell!) Die Politik der Regierungen in Berlin und in Dresden ist mitverantwortlich für die Erfolge der AfD. Es muss endlich Schluss damit sein, dass die Regierung die arbeitenden und benachteiligten Menschen in Deutschland immer weiter belastet und auf ihre Kosten kürzt. Die Vermögenden und Konzerne haben einen direkten Draht ins Kanzleramt, aber die Interessen der Beschäftigten, der Familien mit geringem Einkommen, der Rentnerinnen und der Rentner, die am Rande der Armut leben, werden oft ignoriert und hintenangestellt, wie aktuell beim Kindergeld – oder dem geplanten Kigru-Geld. (Albrecht Pallas, SPD: Das Gegenteil ist der Fall! Was soll denn das? – Lachen bei der AfD – Zu- und Gegenrufe der Abg. Marco Böhme, DIE LINKE, und Albrecht Pallas, SPD) Nur eine Politik, die die wachsende Ungleichheit in Deutschland reduziert und die Zukunftsängste damit beseitigt, kann die Demokratie auf Dauer vor ihren rechten Feinden schützen. Die Gesellschaft muss gerechter werden und die Menschen brauchen mehr soziale Sicherheit, damit sie nicht durch Angst und Frust für rechte Propaganda anfällig werden. Um die Demokratie zu bewahren, reicht es nicht, sich ständig zu beschweren. Wir müssen sie verändern, wir müssen sie verbessern. Nie wieder ist jetzt! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf zum derzeitigen Zeitpunkt seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Jetzt frage ich die Staatsregierung. – Frau Staatsministerin Klepsch spricht für die Staatsregierung.
Barbara Klepsch
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „5 000 Namen, Namen auf einer Liste, die wir uns ansehen und uns fragen, ob denn alle darauf stehen. Namen, die eine Geschichte erzählen und die Frage aufkommen lassen: Wie wäre ihr Leben verlaufen, wenn sie nicht hätten sterben müssen? Wir wissen es nicht. Es ist vergangen. Doch wir sollten nicht aufhören zu fragen, an die Ermordeten zu erinnern und ihre Geschichten zu erzählen; denn auch heute werden viele Menschen systematisch diskriminiert. Wir sollten dafür kämpfen, dass so etwas nicht noch einmal geschehen muss. Es liegt in unserer Hand.“ Diese Zeilen, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat eine Besucherin in der Gedenkstätte Großschweidnitz hinterlassen, wo an 5 500 Menschen erinnert wird – 5 500 Menschen, die Opfer der nationalsozialistischen Krankenmorde geworden sind. Die Zahl der Opfer kennen wir, doch die Opfer selbst, ihre Lebensgeschichten, Hoffnungen und Träume kennen wir häufig nicht. Wie an anderen Gedenkorten geht es mir, wenn ich in Großschweidnitz bin: Es läuft mir eiskalt den Rücken herunter. Orte, an denen Menschen an ihren Mitmenschen solch fürchterliche Gräueltaten begangen haben – dort wird die Bedeutung der Worte „Nie wieder ist jetzt!“ ganz besonders bewusst. Wir wissen, echtes Gedenken ist erst möglich, wenn wir uns diesen schmerzhaften Erinnerungen stellen. Und wir wissen, dass Gedenken kein Selbstzweck ist. Wir gedenken der Toten zu Ehren, aber auch mit Blick auf Gegenwart und Zukunft. Mahnen, Erinnern und Lehren aus der Geschichte zu ziehen ist eine Daueraufgabe für uns alle. Als Vorsitzende des Stiftungsrates der Sächsischen Gedenkstätten bin ich dankbar und ich sehe das große Engagement und die tägliche Arbeit unserer Gedenkstätten und Gedenkorte – ob in Zeithain, ob in Bautzen, ob hier in Dresden am Münchner Platz oder am Leipziger Bahnhof. Im vergangenen Jahr konnten wir die Gedenkstätte Großschweidnitz der Öffentlichkeit übergeben und im Sommer dieses Jahres werden wir am Erinnerungsort Torgau die neue Dauerausstellung eröffnen. Das sind wichtige Signale, die wir brauchen, und ich bin dankbar, dass der Stiftungsrat die Bereitschaft erklärt hat, die Gedenkstätte KZ Sachsenburg in die Trägerschaft zu übernehmen. Eine der größten Herausforderungen der Gedenkstättenarbeit und Erinnerungskultur wird es sein, dass es weniger Zeitzeugen gibt und damit weniger Möglichkeiten, persönliche, authentische Eindrücke zu erhalten. Auch das ist die Arbeit der Gedenkstätten: die Erinnerungen, die Lebenszeugnisse, die Gespräche zu dokumentieren, sie zu erhalten. Es wird zu einem mehr und mehr bedeutenden Schatz, wenn es darum geht, Berichte von Verfolgung, von Gewalt, von Tod fassbar zu machen. Seit einigen Jahren berichten die Mitarbeiter in den Gedenkstätten – ähnlich, wie es Hanka Kliese in ihren Worten formuliert hat –, dass das Besucherverhalten sich verändert hat und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr und mehr der Herausforderung gegenüberstehen, dass unbedachte, unsensible bis hin zu klar extremistischen Äußerungen getätigt werden – von Schulklassen, aber auch von Erwachsenengruppen. Uns ist bewusst, dass Pädagogen und Gruppenbetreuer sicher riesige emotionale Herausforderungen haben, genau in diesen Momenten die richtigen Worte zu finden, deutlich zu widersprechen, einzuordnen und richtigzustellen. Es ist unvorstellbar und es macht betroffen, solche Vorfälle wieder im Alltag vorzufinden, dass sie sich so eingeschlichen haben und wir damit wieder konfrontiert sind. Wenn Jüdinnen und Juden uns wieder von Anfeindungen auf offener Straße erzählen, wenn sie berichten, dass sie auf dem Weg zum Supermarkt wieder die Sorge haben, ihnen könnte etwas passieren, dann macht uns das zutiefst betroffen und große, große Sorgen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir klare Haltung und klare Solidarität zeigen. Wir möchten mit einem kleinen Baustein dazu beitragen: Ich möchte daran erinnern, dass wir 2026 das Jahr der jüdischen Kultur vor uns haben. Wir bereiten dieses vor und wollen dort das Bewusstsein schärfen und den Dialog zwischen den Menschen wieder ein Stück weiter fördern. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte meine Worte gern mit eindrucksvollen Zeilen von zwei Besucherinnen aus Großschweidnitz abschließen. Es sind Worte, die besonders die Bedeutung der Gedenkstättenarbeit für die Angehörigen hervorheben: „Danke, dass Sie den Entwürdigten und Ermordeten ihre Namen und die Möglichkeit, ihrer zu gedenken, einen Ort geben. Eure Mühe und euer Einsatz haben unserer Oma eine würdevolle Bleibe gegeben.“ Die Lehren, die wir aus der Geschichte ziehen, müssen unser Handeln hier und heute bestimmen. Gerade jetzt müssen wir Augen und Ohren offenhalten, damit niemand hinterher sagen kann: Das habe ich nicht gewusst. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt Beifall bei der AfD – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Klepsch sprach für die Staatsregierung. Die AfD-Fraktion hat angezeigt, dass Sie noch einmal Redebedarf hat. Somit würde ich – wenn andere Fraktionen nicht vorher an der Reihe sind, sofern diese noch Redebedarf haben – Kollegen Zwerg ans Rednerpult bitten; bitte schön.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Ich muss mich für meine Fraktion noch einmal zu Wort melden; denn wir können nicht stehen lassen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) was Sie hier von sich gegeben haben. Wir hatten eigentlich die Hoffnung, dass das Gedenken an die Millionen Opfer des verbrecherischen Regimes der Nationalsozialisten in diesem Hohen Hause nicht (Zuruf der Staatsministerin Barbara Klepsch) missbraucht wird, um die AfD zu delegitimieren (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Sicher nicht!) – doch Sie haben es leider getan. Sie haben die AfD, ihre Mitglieder und Hunderttausende Wähler in Sachsen auf eine Stufe mit den Nationalsozialisten gestellt. (Zuruf der AfD: Genau!) Damit relativieren Sie den millionenfachen Mord an Juden und an allen anderen Opfern. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, beschämt uns zutiefst, es macht uns einfach sprachlos! (Beifall bei der AfD – Lachen des Abg. Frank Richter, SPD – Widerspruch von den LINKEN –
Anna Gorskih Die Linke
Die AfD unterstützt Holocaustleugner!) Die Zeit des Nationalsozialismus war das schwärzeste Kapitel in der deutschen Geschichte, und deshalb verbietet es sich, diese mit der Tagespolitik zu vermischen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Dass Sie gerade jemanden in Ihrer Fraktion haben, der sich auf Gesetze der Faschisten von 1935 bezieht!) Meine Damen und Herren, auch wir machen uns Gedanken um den Niedergang der Demokratie in Deutschland. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Ein führender Politikwissenschaftler, Herr von Lucke, sagte neulich in einem „n-tv“-Interview, es sei ein Problem, dass so viele neue Parteien entstehen, es mache die Regierungsbildung und die Stabilität dieser so schwierig. Es wäre alles sehr schwierig und diese vielen, aufstrebenden Parteien seien ein Problem für die Demokratie. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Warum ist es ein Problem für die Demokratie, wenn es viele Parteien gibt, die am demokratischen Willensprozess teilhaben wollen? Wir haben eine Million Demonstranten, die momentan gegen die AfD demonstrieren. Ja, man kann in unserem Land – Gott sei Dank – frei demonstrieren, und zwar auch gegen eine andere Partei, auch gegen die AfD. Das ist ein Recht, das sich die Bürger – besonders die Bürger nach der Wende – erkämpft haben. Das ist in Ordnung, aber es bedeutet nicht, dass sie die Hoheit über die Straße haben. Eine Million Menschen sind nicht die Mehrheit in Deutschland. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Sie sind auch nicht die Mehrheit in Deutschland!) Die Bundesregierung verhandelt im Moment zum Beispiel mit Marokko und mit anderen nordafrikanischen Staaten über die Rückführung – und zwar in Größenordnungen – von Menschen, die sich in unserem Land nicht berechtigt aufhalten. Sie können das nennen, wie Sie es wollen. Sie können es, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart wurde, als Rückführungsoffensive sehen, Sie können es als Remigration sehen: Der Begriff ist nicht das Problem. (Staatsministerin Petra Köpping: Doch!) Doch wir sehen, dass auch die Bundesregierung bemüht ist, dort Lösungen herbeizuführen. Diese ist im Recht, aber wenn sich die AfD in einem Forum in Potsdam trifft – was Sie so ankreiden – und an diesem teilnimmt, ohne dass die Teilnahme bedeutet, dass sie sich mit dem, was auf dieser Konferenz geschieht, (Lachen bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN –
Rico Gebhardt Die Linke
War nur der Referent der Fraktionsvorsitzenden! –
Anna Gorskih Die Linke
Lügner!) einverstanden erklärt, dann sind Sie nicht in der Lage, das zu unterscheiden. (Weitere Zurufe – Widerspruch – Unruhe im Saal) Die Stadt Rostock – jetzt können Sie mal zuhören! – schreibt eine Stelle für eine Sachbearbeiter-Doppelpunktin (Heiterkeit der Abg. Mario Beger und Jens Oberhoffner, AfD) für Remigration aus. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Die Stadt Rostock schreibt eine Stelle für eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter für Remigration aus. Jetzt sage ich Ihnen noch eines: Wissen Sie, wer in Rostock Oberbürgermeister ist? Ein Vertreter, eine Vertreterin Ihrer Partei, eine LINKE! (Beifall bei der AfD) Jetzt möchte ich Ihre Antwort dazu hören! (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Meine Damen und Herren! Die Demokratie ist in Gefahr, weil in Deutschland wieder darüber nachgedacht wird, eine Partei zu verbieten. Das hatten wir schon einmal. Es wird darüber nachgedacht, eine Partei zu verbieten, die demokratisch gewählt wurde und die so erfolgreich ist, dass sie keine Gefahr für die Demokratie ist, sondern eine Gefahr für die etablierten Parteien, die nun sehen, dass sie an Macht verlieren. (Beifall bei der AfD – Marco Böhme, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Ich denke, ich habe das klargestellt. Danke. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Super vorgeschrieben!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Zwerg sprach für die AfD-Fraktion. Es gibt weiteren Redebedarf. Redebeitrag oder Kurzintervention? (Marco Böhme, DIE LINKE: Redebedarf!) – Sie haben Redebedarf. Herr Kollege Böhme, möchten Sie gleich an Mikrofon 1 reden? (Marco Böhme, DIE LINKE: Ja!) – Bitte schön, Herr Kollege.
Marco Böhme Die Linke
Nur ganz kurz, Herr Präsident. – Wir beobachten ja schon länger, dass die AfD versucht, nachdem sich die Fraktionen ausgesprochen haben und nachdem die Staatsregierung gesprochen hat, mit einer fertigen Rede nach vorne zu kommen, nur damit sie das letzte Wort, das Schlusswort haben kann. Das ist bei so einer Debatte besonders widerlich, meine Damen und Herren! (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Das ist das eine. Herr Zwerg – – (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das hat mit … zu tun!) – Genau. Sie haben sich und Ihre Fraktion oder Partei gerade selbst entlarvt, wie ich finde; denn Sie haben in Ihrer Rede den praktizierten Rassismus und Antisemitismus, den wir tagtäglich aus Ihrer Partei bundesweit, aber auch in Sachsen hören, relativiert. (Widerspruch bei der AfD) Nicht wir im Parlament sind es, die Leute deportieren wollen, das sind Sie! (Sebastian Wippel, AfD: Wer behauptet denn so einen Scheiß? Wo haben Sie das her? Sie verbreiten Lügen! – Weitere Zurufe der AfD) Darauf sind Sie jetzt nicht genug eingegangen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD, steht am Mikrofon.) Und es sind auch Sie, die mittlerweile vom Verfassungsschutz – der jetzt auch aufgewacht ist – als rechtsradikal eingestuft werden. Das ist etwas, in dem drinsteht, dass Sie gegen die demokratischen Grundwerte kämpfen. Zur Demokratie gehört nicht nur, alle paar Jahre zu wählen. Sie haben wahrscheinlich auch noch nicht begriffen, was der Demokratie-Begriff eigentlich meint. Sie nennen sich demokratisch – ja, man kann Sie demokratisch wählen und, ja, Sie kriegen auch einen hohen Anteil an Wählerstimmen, doch deswegen sind Sie keine Demokraten. (Thomas Thumm, AfD: Das haben Sie doch gar nicht festzustellen! Radikale Antifa! – Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) Zur Demokratie gehört unter anderem auch der Minderheitenschutz, und dass Sie das nicht wollen, beweisen Sie oft genug. Das kritisieren wir. Deswegen gibt es auch die Vergleiche – die gerade in einigen Reden gekommen sind – zur NS-Zeit und zur Gefahr, die besteht. Deshalb sagen wir: Nie wieder ist jetzt! (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Böhme sprach innerhalb der regulären Redezeit für die Fraktion DIE LINKE. Nun gibt es vermutlich eine Kurzintervention auf den Redebeitrag oder einen eigenen Redebeitrag? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Wir haben genug Redezeit!) Ich würde zuvor die anderen Fraktionen fragen, ob diesbezüglich noch Redebedarf besteht. CDU? – BÜNDNISGRÜNE? – SPD? – Nein. Dann kann mit der Redezeit, die normal vorgesehen ist, an Mikrofon 7 Herr Kollege Zwerg für die AfD-Fraktion sprechen; bitte schön.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Herr Böhme, Sie sind ganz entrüstet, dass wir unsere Redezeit nutzen, obwohl es ganz klar geregelt ist, dass wir das dürfen, auch wenn schon ein Staatsminister oder eine Staatsministerin gesprochen hat. (Marco Böhme, DIE LINKE: Man macht es einmal, aber nicht immer!) Wo ist eigentlich Ihr Problem? Ist es das Problem, dass Sie nach mir auch wieder nicht reden können oder was haben Sie eigentlich für Probleme? Wir haben viel Redezeit, wir nutzen sie. (Timo Schreyer, AfD: Demokratieproblem! Das haben Sie!) Alles andere, das Sie vorgetragen haben und ständig wiederholen, wird durch das Wiederholen nicht besser. Die AfD ist vom Kurs her ganz klar eine freiheitliche Partei. (Beifall bei der AfD – Heiterkeit des Abg. Sebastian Fischer, CDU –
Rico Gebhardt Die Linke
Sogar Herr Fischer lacht!) Wir haben mit Sozialismus, Herr Gebhardt, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) wir haben mit Nationalsozialismus und wir haben mit Kommunismus nichts, aber absolut nichts am Hut. Wir orientieren uns (Beifall bei der AfD –
Marco Böhme Die Linke
Dass Sie nichts mit Kommunismus zu tun haben …! – Weitere Zurufe von den LINKEN) an der sozialen Marktwirtschaft. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Wir sind froh, dass die Wende, so wie sie damals kam, stattgefunden hat, und dass wir heute dort stehen, – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Jan-Oliver Zwerg AfD
– wo wir stehen. Die Festen der Demokratie und die AfD gehören dazu, ob Ihnen das gefällt oder nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
Anna Gorskih Die Linke
So ein Bullshit! Ihr seid Rassisten!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Kollege Zwerg für die AfD-Fraktion. Nun sehe ich an Mikrofon 4 Kollegen Lippmann. Jetzt ist die Frage: Möchten Sie die reguläre Redezeit nutzen oder eine KI vortragen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herr Präsident, ich würde gern von einer Kurzintervention Gebrauch machen!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ja, sehr gern. Bitte schön, Herr Kollege.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Zwerg, wenn Sie mit dem Nationalsozialismus nichts zu tun haben, können Sie dem Hohen Hause das ohrenbetäubende Schweigen ersparen, das Sie zur Causa Ulbrich bisher an den Tag legen, und uns erklären, wie es ein offenbar in die Wolle gewürgter Anhänger des Nationalsozialismus bei Ihnen in die Landtagsfraktion, in führende Parteigremien geschafft hat, ohne dass das angeblich einer gemerkt haben soll und ohne dass das ein Beleg dafür ist, dass Sie in Ihrer Partei Sympathisantinnen und Sympathisanten des Nationalsozialismus haben und damit durchaus Sympathien für selbigen hegen. Das können Sie uns einmal erklären. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Zwerg, und Kollege Zwerg reagiert auf die Kurzintervention. Bitte schön, Herr Kollege.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Herr Lippmann, es ist so, man kann nicht alle Sachen von vornherein wissen, ganz klar. (Zurufe von den LINKEN – Starke Unruhe) Moment, Moment. (Anhaltende, starke Unruhe) Ich glaube, Sie von den LINKEN müssen ganz ruhig sein; denn bei Ihnen sind auch genug Leute unterwegs, die mit der Verfassung nichts am Hut haben. (Glocke des Präsidenten) Herr Lippmann, vielleicht noch eine Bemerkung dazu: Ihre Truppenteile der GRÜNEN, der SPD und der FDP haben es geschafft, einen verfassungswidrigen Haushalt aufzustellen. Was ist denn damit? Das haben Sie auch schon vergessen. (Sabine Friedel, SPD: Das ist keine Erwiderung!) Herr Ulbrich befindet sich jetzt nicht mehr in unserer Fraktion. (Starke Unruhe) Er befindet sich nicht in unserer Partei. Das Verfahren zum Parteiausschluss ist eingeleitet. (Anhaltende, starke Unruhe – Glocke des Präsidenten) Das ist ein laufendes Verfahren. Ich werde Ihnen bestimmt nicht auf die Nase binden, was Inhalt des Verfahrens ist. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Jetzt noch einmal von mir die Frage in die Runde: Gibt es weiteren Redebedarf? – Für die SPD-Fraktion im Rahmen der regulären Redezeit Kollege Pallas; bitte schön.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gehofft, dass wir es mit den Versuchen der AfD sich reinzuwaschen schaffen, die Würde dieser Debatte trotzdem zu wahren. Ich sehe aber, dass entgegen der Vorhaltungen, die Herr Zwerg wahrheitswidrig vorgebracht hat, dass die demokratischen Fraktionen dieses Hauses diese Debatte missbrauchen würden, Sie selbst es sind, die mit Zwischenrufen zu irgendwelchen Prozentständen von Umfragen oder den Beiträgen, die wir von Ihnen hören und ertragen müssen, die diese Debatte missbrauchen. Was wir hier erleben, ist, dass Sie versuchen, deutlich zu machen – was offensichtlich ist und wird –, dass Sie mit den Ursachen für die Spaltung innerhalb der Gesellschaft und den Ursachen für zunehmenden Hass und Hetze angeblich nichts zu tun hätten. Aber Sie wissen genau, dass zu dem einen Sinnspruch, der heute mehrfach gesagt wurde „Nie wieder ist jetzt!“ noch ein weiterer wichtiger gehört, nämlich: „Wehret den Anfängen!“ Wir lassen Ihnen hier nicht durchgehen, dass Sie versuchen, sich als Unschuldslämmer darzustellen, die mit all dem, was gesellschaftlich passiert, nichts zu tun haben. Wenn Sie davon sprechen, wir Parteien hätten nicht die Hoheit über die Straße, dann sagen Sie in Wahrheit, dass es Ihr Ziel ist, eine Hoheit über die Straße zu haben. (Zuruf von der AfD: Sie wollen die Hoheit über die Straße!) Aber Sie verkennen dabei vollkommen, dass es den Menschen, die gerade in allen deutschen Städten demonstrieren, um etwas anderes geht. Es geht nur einem Teil der Menschen darum zu sagen, dass die AfD eine faschistische Partei ist und dass sie verboten gehört. (Zuruf des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Den meisten Menschen – egal ob konservativ, liberal, sozialdemokratisch, grün, links – geht es darum zu zeigen, dass unsere Demokratie vor Faschisten wie Ihnen geschützt werden muss. (Zuruf von der AfD: AfD verbieten! AfD verbieten!) Das ist das, was gerade passiert. Davor haben Sie zu Recht Angst. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Einen letzten Punkt möchte ich ansprechen: Ihre Versuche, diese Pläne innerhalb der AfD zu verniedlichen, indem Sie das Wort Remigration hier in anderen Zusammenhängen benutzen – – Es geht nicht um das Wort Remigration. Ich mag das auch nicht. Es ist zurecht Unwort des Jahres geworden. Was dahinter steht, sind Deportationspläne. (Zuruf von der AfD: Herr Pallas, bitte! – Unruhe) Deportationspläne von ganzen Personengruppen ins Ausland in einer Gedenkdebatte über den 27. Januar vorzubringen, ist an Infamheit nicht zu überbieten. (Zurufe von der AfD: Von wem? Lügen!) Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Sebastian Wippel steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Bevor ich das Wort an Herrn Wippel von der AfD übergebe, bitte ich darum, Beschimpfungen in Richtung Faschisten zu unterlassen. (Zurufe von der SPD) Ich bitte einfach darum, egal in welche Richtung. Es ist nur eine Bitte von mir ans Plenum. (Unruhe) Jetzt frage ich Herrn Wippel, ob er eine Kurzintervention tätigen möchte.
Sebastian Wippel AfD
Ja. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Pallas. Herr Wippel, bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Pallas, ich finde es beschämend, wie die Debatte läuft und sie verunglimpft wird, wie Sie hier auftreten und Lügen verbreiten. Sie stellen sich hin, behaupten, dass die Alternative für Deutschland Deportationspläne hätte. Ich habe nicht einen einzigen Beweis – – (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Lies doch deinen eigenen Höcke!) – Ja, am besten lese ich „Correktiv“, dann weiß ich, was ich zu denken habe. – (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Herr Pallas, Sie haben nicht einen einzigen Beweis für so etwas. Es gibt so etwas nicht. Sie behaupten irgendwelche Dinge und werfen uns diese dann vor. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Wir hören doch, was Sie sagen!) Ihre eigene Behauptung machen Sie zum Grund dafür, dass wir irgendwie faschistisch seien, dass wir nationalsozialistisch seien und sonst irgendetwas. Ich glaube, dass Sie langsam anfangen, Ihre eigenen Lügen zu glauben, die Sie seit Jahren über uns verbreiten. Zu dem Punkt Faschismus: Am Anfang waren es Leute wie Mirko Schultze, die gesagt haben, die AfD sind Faschisten. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Er hatte recht!) Dann haben Gerichte geurteilt und gesagt, das ist eine Meinungsäußerung. Diese Meinungsäußerung kann richtig, sie kann falsch sein. Das ist nie irgendwie in der Sache geprüft worden. Jetzt ist es Allgemeingut, dass Sie jeden von uns als Faschisten bezeichnen, jeden Wähler von uns als Faschisten bezeichnen und (Sabine Friedel, SPD: Sie sind eine erwiesene rechtsextremistische Partei!) verunglimpfen. Sie stellen sich im nächsten Atemzug hin und wundern sich, dass die Menschen, die die Alternative für Deutschland wählen oder die mit der SPD unzufrieden sind, sauer auf die Politik werden. (Unruhe) Das heißt, Sie bereiten selber den Boden dafür, dass man Sie nicht mag und beschweren sich darüber. Das ist ein Armutszeugnis. (Beifall bei der AfD – Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Wippel auf den Redebeitrag von Herrn Pallas. Herr Pallas reagiert jetzt auf diese Kurzintervention an Mikrofon 3. Bitte schön, Herr Kollege.
Albrecht Pallas SPD
Man muss fast schon Mitleid mit Ihnen haben, Herr Wippel. (Zurufe von der AfD) Ich lasse es Ihnen nicht mehr durchgehen, es wird Ihnen keiner durchgehen lassen, dass Sie versuchen zu relativieren, dass es Ihre Partei bundesweit zugelassen hat, dass Menschen, Faschisten wie Björn Höcke oder Menschen, die sich in nationalsozialistischer Tradition bewegen, wie Roland Ulbrich, in verantwortliche Positionen kommen und innerparteilich nicht dagegen interveniert wird. Das lassen wir Ihnen nicht mehr durchgehen. Sie kommen auch nicht davon weg. Aber ich glaube, Sie unterliegen einem großen Trugschluss. Wenn wir Sie hier kritisieren, dann meinen wir damit sehr wohl die AfD, aber nicht deren Wählerinnen und Wähler. (Unruhe) So viel ist klar, dass die Motivation, eine Partei zu wählen, höchst unterschiedlich sein kann. Wir haben schon bei Wahlen erlebt, dass es gelingt, Wähler mit konkreten Inhalten und Themen, die den Menschen Hoffnung geben und ihnen nicht Angst machen, zur Wahl anderer Parteien zu bewegen. Das ist der Weg, ganz klar. Es ändert aber nichts daran, dass Sie eine erwiesen rechtsextremistische Partei sind. Es ändert nichts daran, dass Vertreter der AfD mit anderen Rechtsextremisten Deportationspläne für ganze Bevölkerungsgruppen geschmiedet haben. (Zurufe von der AfD: Lügen!) Das ist klar recherchiert. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Zweite Aktuelle Die Souveränität der europäischen Bekenntnis zur heimischen Solarindustrie Antrag der Fraktion Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Die weitere Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe an Herrn Kollegen Dr. Gerber. Bitte schön, Herr Kollege.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es gleich zu Beginn der Debatte sagen: Wir BÜNDNISGRÜNE stehen, egal, ob im Bund oder im Land, felsenfest an der Seite der Solarindustrie. Ein Teil dieser Unterstützung ist daher die heutige Debatte, die ein deutliches Signal an Teile der Bundesregierung schicken soll. Sowohl Deutschland als auch die Europäische Union haben sich zur Erreichung der Klimaneutralität ambitionierte Ziele gesetzt, und es wäre eine absolut verantwortungslose Politik, die selbstständige Erreichung dieser Ziele in fremde Hände zu legen. Es gibt ein Zitat, das Albert Wenn Sie das als Lüge bezeichnen, ist das ein armseliger Versuch, das wegzubekommen. Das wird nicht klappen, Herr Wippel. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Herrn Kollegen Pallas auf die Kurzintervention von Herrn Wippel. Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, eine KI geht nicht, aber ein normaler Redebeitrag. Bitte schön, an Mikrofon 1.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Danke schön, Herr Präsident. Ich will die Redezeit nutzen und zur allgemeinen Aufklärung dienen. Ich möchte klar betonen, dass das, was Sie, Herr Wippel, gesagt haben, nicht den Tatsachen entspricht. Ich möchte aus dem Fraktionsvorsitzenden-Papier der Ostfraktionsvorsitzenden der AfD zitieren. In Punkt 2 steht: „Wir werden eine großangelegte Rückführungsinitiative für illegale Einwanderer planen und durchführen.“ Dann kommen andere unfassbare Punkte, und dann steht ein Satz da, den ich für sehr wesentlich halte: „Deutschland muss wieder deutscher werden!“. Darunter steht Ihr Fraktionsvorsitzender. Das will ich nur mitteilen. (Beifall bei den LINKEN – starke Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Jetzt frage ich die Fraktionen: Gibt es noch Redebedarf in dieser ersten Aktuellen Debatte? – Das sehe ich nicht. Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Ich rufe auf Debatte Energiewende liegt in Sachsen – für Jobsicherheit und Klimaschutz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einstein in den Mund gelegt wird, er aber wohl nie gesagt hat: Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. Genauso kommt mir das hier vor. Vor ungefähr zehn Jahren haben wir schon einmal über 100 000 Arbeitsplätze und den technologischen Vorsprung verloren. Der damalige Wirtschaftsminister Altmaier hat das Heft des Handelns bei dieser absoluten Zukunftstechnologie ohne Not und mit Kürzung der EEG-Förderung sogar selbstverschuldet aus den Händen gegeben. Die Erfolgsgeschichte der Fotovoltaik wurde stattdessen anderswo weitergeschrieben. Mit dem exponentiellen Wachstumskurs bildet Fotovoltaik weltweit einen Grundpfeiler der Energiewende und wird weiter maßgeblich zur europäischen Souveränität und Energiesicherheit beitragen. Sie wird sogar in Deutschland den größten Anteil an installierter elektrischer Leistung im Energiemix der Zukunft haben. Wie es weitergeht, ist daher viel mehr als nur eine reine industriepolitische Entscheidung. Es geht längst um geostrategische und handelspolitische Fragen, wer in einer auf erneuerbarer Energie basierenden Welt den Ton angibt. Wir sind dabei, wieder den gleichen Fehler zu begehen; wie bei der Versorgung mit Erdgas oder der Softwareausstattung so jetzt auch die Debatte um die erneuerbare Energieversorgung. In zentralen geopolitischen Fragen machen wir uns von anderen hochgradig abhängig, und das darf so nicht weitergehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Denn werden jetzt falsche Entscheidungen getroffen, hat das insbesondere negative Auswirkungen auf Sachsen, auf Dresden, auf Freiberg, auf Nünchritz usw. Die Werkshallen, in denen Meyer Burger jetzt mit 500 Beschäftigten Europas größte Solarmodulfertigung betreibt, haben vor zehn Jahren zu Solarworld gehört. Wie diese Geschichte endete, ist nicht nur deutschlandweit, sonders besonders in der Freiberger Region allen bekannt. Die Parallelen zur Gegenwart sind geradezu erschreckend: Wieder geht es für den lokalen Wirtschaftsstandort zunächst bergauf, und wieder fluten preisgedumpte chinesische Module den Markt. In Konsequenz erwägen Meyer Burger und seit dieser Woche leider auch Solarworld in Dresden, die sächsischen Standorte zeitnah zu schließen. Es braucht jetzt ein klares Signal aus Berlin für den Erhalt der sächsischen Solarindustrie; denn die negativen Auswirkungen sind unmittelbar, wie die vorläufige Haushaltssperre in Freiberg zeigt. Es ist daher gut und richtig – und dafür bin ich dankbar –, dass sich der Ministerpräsident, der Energieminister und der Wirtschaftsminister gemeinsam zu den sächsischen Unternehmen bekannt haben. Auch Wirtschaftsminister Habeck hat sich klar positioniert, was aber immer noch fehlt, ist ein Einlenken im Bundesfinanzministerium. Was außerdem fehlt, ist ein fairer Markt. Modulhersteller sollten nicht länger mit Modulen konkurrieren müssen, die unter zweifelhaften Menschenrechtsstandards und 50 % unter Herstellungskosten produziert werden und dann den EU-Markt überschwemmen. Möglich ist das. Vorschläge für geeignete Maßnahmen liegen längst auf dem Tisch. Erstens. Durch sogenannte Resilienzboni würde sichergestellt, dass bei der Ausschreibung für einen gewissen Zeitraum anteilig die Verwendung europäischer Komponenten vorgeschrieben und mit einem Aufschlag bei der EEG-Vergütung belohnt wird. So bieten wir den heimischen Unternehmen eine gesicherte Nachfrage und damit eine klare Perspektive. Zweitens: Förderung von Investitionen in den Aufbau neuer und weiterer Produktionskapazitäten zur Verringerung der strategischen Abhängigkeiten bei diesen Energiewendetechnologien. Der Produktionshochlauf muss entlang der gesamten Wertschöpfungskette passieren, von Polysilizium und Wafern über Solarglas zu Zellenmodulen und Wechselrichtern. Die dafür notwendigen Schritte könnten gemeinsam mit dem für Ende Februar angekündigten Solarpaket 1 beschlossen werden. Es braucht dafür aber, wie gesagt, ein Einlenken in Teilen der Bundesregierung. Zum Abschluss möchte ich gern die Wichtigkeit der sächsischen Solarindustrie, besonders hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung, hervorheben. Eine Studie der Forschungsstelle für Energiewirtschaft zeigt, dass in Sachsen bis 2030 über 15 Milliarden Euro durch erneuerbare Technologien generiert werden könnten, vor allem im Dach- und Freiflächenfotovoltaikbereich. Je mehr Wertschöpfung hier in Sachsen stattfindet, desto größer wird das Stück des Kuchens sein, das wir uns davon abschneiden können. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Gerber sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Hippold. Bitte schön.
Jan Hippold CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Gerber, ich schätze Sie sehr, aber Sie haben mich etwas sprachlos zurückgelassen. Sich hier vorn hinzustellen – ich persönlich bin weit davon entfernt, nicht kritikfähig zu sein, wir haben als CDU in der Vergangenheit viele Fehler gemacht, was dieses Thema betrifft – und nur mit dem Finger auf andere zu zeigen, wenn man selbst im Bund zwei Minister stellt, die dafür verantwortlich sind, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) auch im Land und in anderen Bundesländern Minister dafür stellt –, das ist aus meiner Sicht an Scheinheiligkeit kaum zu übertreffen. (Beifall bei der CDU) Aber ich will einmal mit Folgendem anfangen – Sie haben es angesprochen –: Es ist nicht nur das Thema Solarzellen, sondern das beginnt früher. Wenn wir hier über Souveränität diskutieren, ist es wichtig, einige Ausführungen zur Marktlage zu machen. China dominiert – Stand 2021 – den Markt für Polysilizium mit knapp 80 %. Im Bereich der Wafer sind es inzwischen 97 % – im Jahr 2021 – und im Bereich der Zellen 85 %. Das bedeutet, dass auch in anderen Ländern hergestellte Module damit in der Lieferkette in weiten Teilen von diesen chinesischen Vorprodukten abhängig sind. Sie haben bereits darauf hingewiesen, dass wir auch dort tätig werden müssen. Die größten Hersteller von Polysilizium – und das ist besonders bitter – im Jahr 2021, neuere Daten gibt es leider nicht, waren die chinesischen Hersteller Tongwei, GCL Technology und Daqo New Energy, gefolgt von dem deutschen Unternehmen Wacker Chemie. Man sieht daran, wie fehlgeleitete Politik im Grunde genommen Auswirkungen haben kann. In den Jahren 2016 bis 2019 war Wacker Chemie weltweit noch Marktführer. Wir erleben ein rasantes Wachstum. Auch ich – das wissen Sie, das haben wir in der Vergangenheit schon mehrfach in anderen Runden besprochen – bin davon überzeugt, dass die Fotovoltaik zentral zu unserer nachhaltigen Energiezukunft beitragen wird. Die Firma Meyer Burger Technology, mit der ich in den vergangenen zehn Jahren intensiv im Austausch war – ich kenne Dr. Erfurt ganz gut, der Hauptsitz befindet sich in meinem Wahlkreis –, will die Modulfertigung, die wir erst vor drei Jahren in Betrieb genommen haben, wieder beenden. Das wäre besonders bitter, weil es in diesem Jahr, wenn das so kommen sollte – es gibt Hoffnungen, dass es doch nicht passiert –, das zweite Mal wäre, dass Freiberg, das in der Vergangenheit ein wichtiger Standort in diesem Bereich war, diese Produktion verlieren könnte. Um zu verdeutlichen, wie groß das Problem ist, will ich aus dem Geschäftsbericht der Firma Meyer Burger zwei Zahlen vortragen: Das Schweizer Unternehmen hat im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von 135 Millionen Schweizer Franken gemacht. Mindestens 126 Millionen Schweizer Franken waren der EBITDA-Verlust dieses Unternehmens. Das zeigt, dass es durch die Themen, die soeben in der Debatte angesprochen wurden, in Europa eine unglaubliche Schieflage gibt, die durch Stützungen und Subventionen in China passieren. Meyer Burger will nun, wenn sich keine Veränderungen an dieser Lage ergeben, die Produktion im sächsischen Freiberg einstellen. Da ist es nur ein kleiner Trost, dass der sachsen-anhaltinische Standort – zumindest vorerst – von diesen Schließungsplänen nicht umfasst ist. Etwas Hoffnung – ich habe es soeben angesprochen – gibt es. Minister Habeck will sich für die deutsche Solarbranche einsetzen – das muss natürlich irgendwann passieren – und will unter anderem für hier produzierende Unternehmen sogenannte Resilienzausschreibungen unterstützen. Man darf sehr gespannt sein, wie das einerseits umgesetzt werden soll und ob es andererseits ausreichend früh passiert, damit es für unsere deutschen PV-Unternehmen noch einen Effekt hat. Ich will einen weiteren Punkt bezüglich der Haushaltsaufstellung ansprechen.: Das Bundesforschungsministerium hat aufgrund der Kürzung der Mittel des Klima- und Transformationsfonds bestimmte Teile der staatlichen Förderung gestrichen. Das betrifft insbesondere den Bereich der Batterieanwendungsforschung, der natürlich für unsere Solarbranche sehr wichtig ist. Sicherlich war es wichtig, diesen Kompromiss im Haushalt zu finden, aber das auf dem Rücken der Solarindustrie auszutragen, ist aus meiner Sicht völlig falsch. Wir fordern daher – das haben wir auch im Frühsommer schon getan –, in dieses Solarpaket 1 – oder wie immer es dann auch heißen mag – entsprechende Maßnahmen einfließen zu lassen, um unsere Fotovoltaikbranche zu schützen und wieder Verlässlichkeit und Berechenbarkeit in diesen Bereich einziehen zu lassen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Hippold. Kollege Urban spricht nun für die AfD-Fraktion; bitte schön.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sorgen und Ängste bestimmten den Alltag bei Meyer Burger in Freiberg, bei Solarwatt in Dresden und bei Heckert in Chemnitz. Einmal wieder steht die Solarindustrie in Sachsen vor dem Aus. Das ist schlecht für die Betroffenen und das ist schlecht für Sachsens Wirtschaft. Noch vor Kurzem prophezeite die Regierung der Solarbranche eine blühende Zukunft, aber die Wettbewerbsbedingungen verschlechterten sich, und die Solarindustrie kränkelt – wieder einmal. Jetzt, ein halbes Jahr vor den Wahlen, wollen sich die falschen Propheten von damals zu den neuen Rettern aufschwingen. Von den zehn größten Solarproduzenten der Welt sitzen wie viele in Europa, Herr Gerber? Wissen Sie es? – Kein einziges. Alle Solarproduzenten sitzen in China. Warum ist die chinesische Solarindustrie so erfolgreich? Sind es wirklich nur Subventionen oder gibt es dafür nicht ganz andere Gründe? Grund 1: weniger Bürokratie. Natürlich wollen wir höhere Umwelt- und Sozialstandards als in China. Aber kein chinesischer Produzent muss sich mit einem völlig überzogenen Lieferkettengesetz, mit absurden Bauvorschriften und nutzlosen Energie- und Klimaauflagen herumschlagen. Die deutschen Unternehmen ersticken in der Dokumentationsflut und im Regulierungswahn. Chinesische Unternehmen wachsen. Grund 2: Investitionssicherheit. Dafür braucht es Verlässlichkeit in politische Entscheidungen. In Deutschland kommen mit jeder Regierung neue Verbote, neue Gängeleien, neues Subventionsgeschacher. Obendrauf gibt es dumme Energiesanktionen mit null Wirkung auf den Ukrainekrieg. Das in Deutschland jetzt verbotene russische Öl und Gas wird nun mit hohen Rabatten von chinesischen Solarproduzenten gekauft. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Grund 3: günstige Energie. In Deutschland kostet die Kilowattstunde Gewerbestrom durchschnittlich 25 Cent, in China sind es 8 Cent. Das war in Deutschland auch einmal so, und zwar vor genau 25 Jahren, nämlich vor Beginn der Energiewende. Der Kraftstoff kostet für die Mitbewerber unserer deutschen Firmen in China und in den USA weniger als die Hälfte. Die deutschen Regierungen verbieten einen Energieträger nach dem anderen, und zwar genau die Energien, mit denen unsere Wettbewerber unschlagbar günstig Solarmodule in China produzieren. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Als wäre das nicht schlimm genug, bürdet man den Unternehmen in Deutschland immer neue Steuern auf Energieträger auf. Ich erinnere an die CO -Steuer. (Roberto Kuhnert, AfD: So sieht es aus!) Grund 4: Fachkräfte. Während Jahr für Jahr Millionen gut ausgebildete Fachkräfte in die chinesische Wirtschaft strömen, strömen in Deutschland Millionen Migranten in unsere Sozialsysteme. In China forciert man die Ausbildung von Ingenieuren und Technikern, hierzulande betreibt man Gender-Lehrstühle und subventioniert kommunale Klimamanager. Während Flaute bei Fachkräften in der Industrie herrscht, herrscht Hochkonjunktur in den Ministerien, in den Amtsstuben und in den Vereinen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Grund 5: stabile Rohstoffversorgung. Der Bergbau und die Gewinnung von Rohstoffen sind die Grundlagen für jede Industrie. Kündigt ein Unternehmen in Deutschland Bergbau an, dann klettern die GRÜNEN auf die Bäume – wir haben es gerade wieder gesehen – oder drehen jeden Stein so lange herum, bis man irgendetwas findet. Das sind die Gründe, warum es keine zukunftsfähige Solarindustrie in Sachsen geben kann. Das gilt nicht nur für die Solarindustrie, sondern für alle Industrien. Die Unternehmen schauen pessimistisch in die Zukunft und investieren nicht mehr in neue Arbeitsplätze. Es herrscht inzwischen pure Verzweiflung: zu viel Bürokratie, zu teure Energie, zu hohe Abgabenlast und viel zu viel Einmischung der Politik. Deutschland braucht einen wirtschaftspolitischen Neuanfang. Mit der AfD im Bund und in den Ländern wird konsequent entrümpelt werden; egal, ob bei der CO -Steuer, dem Heizungs-, Klimaschutz- oder Lieferkettengesetz, bei absurden Bauvorschriften oder bei überzogener Datenschutzbürokratie. Damit Deutschland und Sachsen wieder international wettbewerbsfähig sind, werden wir all diese Bremsen der Wirtschaft entweder abschaffen oder auf ein Normalmaß zurückstutzen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Urban sprach für die AfD-Fraktion. Kollege Brünler spricht nun für die Fraktion DIE LINKE; bitte schön.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Gerber, felsenfest an der Seite der Solarindustrie zu stehen ist das eine, dann aber vor Ort Bedingungen verantworten zu müssen, die die Solarenergie zum Rückzug anregen, ist das andere. Sie haben gesagt, dass Sie immer Koalitionspartner haben, die es Ihnen schwerer machen. Aber Sie können jetzt nicht so tun, als wären nicht ausgerechnet Ihre Minister sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für Energiefragen zuständig. Ich glaube, damit machen Sie es sich ein kleines bisschen zu einfach. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Wir haben diesbezüglich auch einen Antrag eingereicht, den wir in den Ausschüssen noch diskutieren und darüber abstimmen werden. Ich lade Sie herzlich ein, dem Antrag zuzustimmen, denn auch wir machen uns Gedanken darüber, wie es mit der Solarindustrie in Sachsen weitergeht, zumal wir diese Schleife nicht das erste Mal drehen. Herr Kollege Urban, Ihnen muss ich ein Stück weit widersprechen. (Jörg Urban, AfD: Echt?) – Ja, das ist in der Tat so. Dass wir von Chinesen derzeit an die Wand konkurriert werden, liegt nicht an irgendwelchen Energiesanktionen oder Lieferkettengesetzen etc., sondern es liegt an dem, was Sie abschaffen wollen. In China hat man fünf Schlüsselindustriezweige identifiziert. Nun haben wir kein Politbüro, das so etwas bei uns durchdrücken kann. Dort hat man das aber so gemacht, dem hat man strategische Bedeutung beigemessen. Das sind ausgerechnet Bereiche, die Sie gar nicht wollen. Dazu gehören nämlich E-Mobilität und regenerative Energien. In China steckt man mit einer gezielten Industriepolitik alle vorhandenen Ressourcen hinein, um zu erreichen, dass man dort weltweit eine Monopolstellung hat; denn die Chinesen sagen sich: Wer diese Bereiche kontrolliert, der kontrolliert in Zukunft die Weltwirtschaft. Damit haben sie ein Stück weit recht. Das, was Sie vorschlagen, ist im Grunde genau das Gegenteil. Auf diese Art und Weise werden wir nicht vorwärtskommen. Wie schon gesagt, haben wir Ihnen einen Antrag vorgelegt, in dem wir formuliert haben, wie aus unserer Sicht Industriepolitik aussehen soll und wie wir glauben, hierbei tatsächlich weiterzukommen. Bevor Sie wieder sagen, dass es hierbei nur darum gehe, anderer Leute Geld zu verschenken, sage ich Ihnen, dass Industriepolitik keineswegs nur Geld ist. Industriepolitik ist auch Gestaltungswille. Das heißt, es braucht ein Bekenntnis. Ein Bekenntnis meint aber mehr, als hier im Landtag zu sagen: Wir stehen fest an deren Seite. Ein Bekenntnis meint auch Regeln zu schaffen, die Anreize setzen und ein Bekenntnis meint unterm Strich, selbst aktiv zu werden und selbst voranzugehen. Auch das kann der Freistaat mit seiner gesamten Nachfrage machen und mit seinen öffentlichen Verwaltungsstrukturen durch praktisches Handeln ein Zeichen setzen. Wir haben in unserem eingereichten Antrag konkrete Punkte formuliert. Zum einen wollen wir die öffentliche Nachfrage nach konkreten regionalen Produkten der Solarindustrie erhöhen. Wir wollen die öffentliche Nachfrage nach regionalen Produkten gezielt erhöhen, indem wir sagen, dass auf jeder Dachfläche, die dem Freistaat gehört, ab einer bestimmten Größe in Sachsen produzierte Solaranlagen installiert werden sollen. Wir wollen die sächsische Solarindustrie mit einem landeseigenen Förderprogramm wirksam unterstützen. Dabei wollen wir nicht darauf warten, bis der Bund in die Pötte kommt, nachdem das Bundesverfassungsgericht den letzten Bundeshaushalt kassiert hat, sondern sagen, dass hierbei auch der Freistaat tätig werden muss. Damit beißt sich die Katze wieder in den Schwanz, denn dann sind wir wieder bei der Diskussion – nun ist der Finanzminister nicht da –, dass die groß gelobte Schuldenbremse im Freistaat immer mehr zu einer Zukunfts- und Wirtschaftsbremse wird. (Jörg Urban, AfD: Also geht es doch ums Geld! Es muss dann doch der Steuerzahler bezahlen! – Ivo Teichmann, fraktionslos, steht am Mikrofon.) Wir wollen etwaige Hilfen und öffentliche Förderungen, wie auch in anderen Bereichen, klar an soziale und ökologische Bedingungen knüpfen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nico Brünler Die Linke
Das ist keine zusätzliche Auflage oder dergleichen. Nein, das ist genau das, wohin es geht. Wir wollen die Energiewende, und wir wollen alles für die Energiewende tun. (Ivo Teichmann, fraktionslos, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nico Brünler Die Linke
Damit unterstützen wir das, wodurch man damit fertig wird. Damit bin auch ich fertig. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich das Wort an die SPD-Fraktion, an Herrn Kollegen Winkler. Bitte schön.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir Sozialdemokraten stellen uns der großen gesellschaftlichen Frage: Wie machen wir Deutschland in Sachsen zum Land klimaneutraler Zukunftsindustrien, um auch in Zukunft wirtschaftlich erfolgreich und innovativ zu bleiben? Es bleiben noch dreieinhalb Minuten, um diese Frage zu beantworten. (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Die Debatte um die Firma Meyer Burger, um die deutsche, ja europäische Solarindustrie bündelt die Facetten der gestellten Frage wie unter einem Brennglas. Die Ausgangsbedingungen für die Solarindustrie sind alles andere als optimal; das ist genannt worden: Einerseits die Dumpingpreise von Solarmodulen aus China, die teils unter den Herstellungskosten auch chinesischer Hersteller liegen – der Kollege der LINKEN hat es gerade gesagt –, andererseits das Inflationsreduktionsgesetz in den USA, welches Investitionen im globalen Maßstab in die Vereinigten Staaten lenkt und die investierenden Unternehmen dafür finanziell belohnt. Außerdem haben die USA ein Gesetz erlassen, das den Import von Waren aus der chinesischen Provinz Xinjiang, die unter Einsatz von Zwangsarbeit der dort lebenden Uiguren zustande gekommen sind, verbietet. Das ist natürlich ein zusätzlicher Anreiz für die chinesischen Importe in die EU und nach Deutschland. Hier ließe sich beispielsweise durch ein Lieferkettengesetz nachsteuern. Das klingt erstmal wenig ermutigend, aber zur Wahrheit gehört auch, dass bei Know-how und Forschung noch ein Vorsprung in Deutschland zu finden ist, den wir nicht verspielen dürfen. Wenn wir die soeben beschriebene europäische Energiesouveränität erreichen, uns im globalen Maßstab unabhängiger von Importen und Lieferketten machen und die Klimaziele erreichen wollen, dann müssen wir genau jetzt handeln, um die heimische Solarindustrie nicht ein zweites Mal sterben zu lassen; auch das ist schon gesagt worden. Die Antworten liegen durchaus auf der Hand; darüber ist auch schon gesprochen worden: die Verbesserung der Markt- und Wettbewerbsbedingungen der heimischen Hersteller durch den Abbau bürokratischer Hürden, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Einführung der EU-Netto-Null-Industrie-Gesetzgebung mit einer Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz grüner Schlüsseltechnologien, Lösungen in Deutschland - wie die sogenannten Resilienz-Auktionen oder Ausschreibung und Boni über das EEG, also Vergütung über das EEG, und eine zeitnahe Verabschiedung des Solarpakets 1 durch den Bundestag, das übrigens für den März vorgesehen ist. Die Staatsregierung und das SMWA machen hier Druck auf die Bundesregierung und appellieren auch an den Bundeskanzler, damit das schnell und sicher im März passiert. Sonst ist die Abwanderung von Firmen in die USA vorprogrammiert, und die Arbeitsplätze in Sachsen sind gefährdet. Als SPD-Fraktion wollen wir, dass Sachsen eine Vorreiterrolle im industriellen Transformationsprozess einnimmt und innovative Produkte hervorbringt, die in der EU und darüber hinaus nachgefragt werden. Deshalb gilt es, die innovative Solarindustrie jetzt mit einem starken Signal zu unterstützen und abzusichern. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Winkler sprach für die SPD-Fraktion. Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Teichmann das Wort und bitte ihn an das Rednerpult.
Ivo Teichmann fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen heute in der Aktuellen Debatte über die Energiewende und das Bekenntnis zur heimischen Solarindustrie. (Albrecht Pallas, SPD: Ehrlich?) Der Bundesrechnungshof hat bereits im Jahr 2021 in seinem Gutachten die Ergebnisse der Energiewende der Bundesregierung stark kritisiert. Die Energiewende ist nicht nur viel zu teuer, sie gefährdet außerdem bekanntlich die Versorgungssicherheit. Dieses Fazit lag noch vor dem Ukraine-Krieg. Schon damals war Deutschland das Land mit den höchsten und damit wirtschaftsfeindlichsten Energiepreisen weltweit. (Marco Böhme, DIE LINKE: Trotzdem sind wir eines der erfolgreichsten Industrieländer!) Deutschland hat mit Abstand die höchsten Strompreise in Europa und der Welt. Die Energiewende ist unzureichend koordiniert, wird mangelhaft gesteuert. Fakt ist, dass der enorme Aufwand, verbunden mit erheblichen Ausgaben und Kosten für die Bürger und Unternehmen, zur mangelnden Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Deutschland und natürlich auch in Sachsen führt. Ein Blick auf die Energiepolitik in Europa zeigt, dass der deutsche Ausstieg aus günstigerer und sicherer Atomenergie ein Fehler war. Deutschland ist auf einem ideologiegetriebenen Irrweg; dies zeigt auch der Blick auf die europäischen Länder, die viel klüger und weitsichtiger handeln. (Sabine Friedel, SPD: Mit Atomenergie, ja?) Diese Länder haben ihre berechtigten nationalen Interessen im Hinblick auf eine günstigere und sichere Energieversorgung viel besser im Blick als Deutschland. In Sachsen gibt es mit Meyer Burger, Solarwatt und Heckert Solar einige der größten Modulhersteller in Deutschland und ganz Europa. Verglichen mit der chinesischen Konkurrenz sind diese Megawattfertigungen klein. Die sächsischen Produzenten sind aktuell nicht wettbewerbsfähig und in ihrer Existenz bedroht. Wir erinnern uns an den Kahlschlag der Solarindustrie in den 2010er-Jahren. Gelernt wurde daraus allerdings nichts. Mit der aktuellen Politik machen wir uns in gefährlicher Weise abhängig von China, das den Markt mit modernen und günstigeren Solarmodulen flutet. Die Solarindustrie ist dabei jedoch nur ein Beispiel, wohin unsere Energie- und Wirtschaftspolitik führt. Subventionen können maximal kurzfristig helfen; mittelfristig brauchen wir jedoch deutlich bessere Wirtschaftsbedingungen, geringere Produktionskosten und deutlich weniger Bürokratie, eine spürbar geringere Steuerlast, gut ausgebildete Fachkräfte und weniger Sonntagsreden der Regierungsvertreter, sondern endlich Taten. Nur das wird unseren Wirtschaftsstandort erhalten. Herr Brünler, an Sie noch ein kurzer Hinweis. Als DiplomVolkswirt gehe ich davon aus – vielleicht wissen Sie es, reden aber etwas anderes –, dass eine Benachteiligung nicht sächsischer Mitbewerber rechtswidrig wäre. Insoweit kann ich Ihren Redebeitrag nicht nachvollziehen. Danke. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Teichmann in der ersten Rederunde. Ich eröffne jetzt eine zweite Rederunde. Es beginnt wieder die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Kollege Liebscher, bitte schön, Sie haben das Wort.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vorab meiner Rede: Ich bin ganz begeistert, mit welchem Enthusiasmus und welcher Begeisterung die AfD für Fotovoltaik argumentiert. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Hier ist endlich etwas passiert, und sie bewegt sich doch. Ich finde das super. Vielen Dank. (Zuruf von der AfD) Vor zwei Stunden haben wir darüber gesprochen, welche Relevanz strategische Industriepolitik für unseren Standort Sachsen hat. Wir haben nun die Möglichkeit, einmal tief in die Praxis zu schauen – teilweise wurde das schon angesprochen. Im letzten Jahr sind die Preise für Fotovoltaikmodule um 35 % oder sogar mehr gefallen. Man möchte meinen, jedem GRÜNEN geht dabei das Herz auf. Aber kann ein bündnisgrüner Politiker, ein Landespolitiker im Freistaat Sachsen allein mit diesen Zahlen zufrieden sein? Nein, muss ich Ihnen sagen, leider nein; denn die Zahlen reflektieren nicht den Marktpreis der Module. Diese Zahlen resultieren aus dem harten Standortwettlauf, den sich China und auch die USA derzeit liefern. Es herrscht da draußen eine regelrechte Subventionsschlacht um eines der Filetstückchen der Energiewende. Die Solarenergie ist ein Kernelement der Energiewende. In der EU werden bis zum Jahr 2030 voraussichtlich 0,4 Terawatt – das ist eine ungeheure Menge an Fotovoltaikleistung – installiert. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 die Leistung von 400 Gigawatt im Bundesgebiet zu erreichen. Solar ist zudem eine demografische Technologie, möchte ich sagen, die wir zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern stetig aufbauen. Jede und jeder kann die Entlastung im eigenen Geldbeutel spüren. Die derzeitige Gefahr für unsere Solarindustrie ärgert mich als sächsischer Landespolitiker gleich doppelt; denn wir Sachsen haben derzeit die wenigen noch überlebenden Produzenten Europas im Land gebündelt. Das wäre übrigens einmal eine Bildungsreise für Ausschüsse: Dresden, Freiberg, Nünchritz, Chemnitz und Thalheim gleich in unserer Nachbarschaft. Ich und Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion waren im letzten Jahr viel in Gesprächen mit Unternehmen und Unternehmerinnen aus der Solarindustrie – soweit keine Überraschung. Die strategisch wichtige Einsicht aus diesen Gesprächen möchte ich gern mit Ihnen teilen. In vielen Bereichen der Fotovoltaikwertschöpfungskette haben wir in der EU eine starke Position. Auf unseren Polysiliziumsektor können wir stolz sein. Wir sind zudem stark in den nachgelagerten Schritten wie Wechselrichter usw. Gleichzeitig aber drohen wir bereits in mehreren kritischen Fertigungsschritten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu verlieren. Oder wir haben schon gar nicht die Technologie hier in Europa. Auf Deutsch heißt das: Wir sind in Deutschland heute alleine nicht in der Lage, Solarpanels herzustellen, auch nicht mit der Industrie, die wir in Sachsen vorrätig haben. Um dieser Abhängigkeit entgegenzuwirken, gibt es im Rahmen der europäischen Solarinitiative einige Ansätze, die Produktion wieder anzusiedeln. Gleichzeitig ist das ein hoch innovativer Markt. Die angebotenen Zellen und Module werden immer komplexer. Vielleicht geht es Ihnen wie mir, wenn ich bisweilen begeistert die neuesten technologischen Entwicklungen im PV-Bereich verfolge. Daher benötigen wir für weitere Innovationen aus Europa auch weitere Investitionen aus Europa. Wenn wir die Solarindustrie vor Ort bewahren wollen, sind auch die steigende Nachfrage in Europa und neue Produktionstechniken eine Chance für die Transformation des Energiesektors und eine Chance für den Standort Sachsen. Wir BÜNDNISGRÜNE legen daher höchstes Gewicht in die laufende Abstimmung zur Unterstützung der heimischen Solarindustrie zusammen mit der sächsischen Koalition, wofür ich mich in diesem Falle bedanken möchte; denn diese Klimaschutzinvestitionen generieren ganz greifbare Wertschätzung hier vor Ort. Ich habe heute Morgen dazu ausgeführt: Die veränderte Weltmarktlage und der Angriffskrieg Russlands beschränken die freie Marktwirtschaft in der bisher gelebten Form. Es gilt, Europa vor neuen geopolitischen Abhängigkeiten in Kernbereichen unserer Industrie zu bewahren. Wir wollen die Produktionslinie der Solarindustrie stärken. Dazu benötigen wir viel Investitionsgeld und guten Willen auch von Europa. Wir brauchen dafür starke Partner und eine funktionierende Vernetzung der Wirtschaft in Sachsen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Liebscher von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE eröffnete die zweite Rederunde. Nun übergebe ich an Kollegen Clemen von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Robert Clemen CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Einige von uns in diesem Hohen Haus erinnern sich noch an so stolze und wohlklingende Namen wie Solarworld, Q Cells oder Choren Industries. In den Hochzeiten der Solarindustrie beschäftigten diese in Sachsen ungefähr 20 000 Menschen. Nach ihrer Blütezeit und dem Peak im Jahr 2012 kam es jedoch ab dem Jahr 2013 zu einem rasanten Absturz. Im März 2018 musste nach vielen Jahren des Kampfes auch Solarworld Insolvenz anmelden. Q Cells wurde 2019 durch die Hanwha-Gruppe übernommen, während Choren Industries bereits 2011 ihren Betrieb einstellen musste. Wir sehen an diesen Beispielen, wie schnell eine einstmals vorhandene Weltmarktführerschaft wieder verloren gehen bzw. verspielt werden kann. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 1?
Robert Clemen CDU
Ja. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Kollege Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Sie haben gerade erzählt, dass durch diese Insolvenzen rund 10 000 Menschen mehr oder weniger von heute auf morgen in die Arbeitslosigkeit geschickt wurden. Ist Ihnen denn bekannt, wer damals den Bundeswirtschaftsminister, die Bundesregierung oder auch die Landesregierung gestellt hat und unter anderem die EEG-Umlage für Solarzellen abgeschafft bzw. massiv gesenkt hat? Das hat dazu geführt, diese Produktionsstandorte nicht mehr aufrechtzuerhalten. Ist Ihnen das bekannt? Was würden Sie heute tun, um das wieder nach vorne zu bringen?
Robert Clemen CDU
Herr Böhme, das ist mir natürlich bekannt. Wer von uns ohne Fehl und Tadel ist, werfe den ersten Stein. Vielleicht sollten wir aber heute daraus lernen, welche Fehler wir in der Geschichte gemacht haben, damit wir es nicht ein zweites Mal tun. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Heute verfügen wir im Freistaat Sachsen wieder über eine leistungsfähige Solarindustrie mit Modulherstellern wie – es wurde bereits genannt – Meyer Burger, Solarwatt und Heckert Solar. Wie mein Fraktionskollege Jan Hippold bereits ausgeführt hat, befindet sich diese Renaissance der Solarindustrie jedoch in großer Gefahr. Der MDR berichtete erst am Montag, dass die Firma Solarwatt in Dresden über eine Werksschließung nachdenkt. Auch Meyer Burger hat nach mehreren Hilferufen im vergangenen Jahr Anfang Januar angekündigt, im Februar über die Zukunft des Produktionsstandorts in Freiberg zu entscheiden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen also vor einem zweiten Kahlschlag der sächsischen Solarindustrie. Dieser muss unbedingt verhindert werden. Anderenfalls geht uns ein wichtiger Bereich zukunftsträchtiger und umweltfreundlicher Fertigung verloren. Dazu habe ich mich auch bereits mehrfach in den Medien geäußert. Die Solarindustrie ist die einzige der erneuerbaren Energieformen, die in Sachsen auf breite positive Resonanz stößt, die unproblematisch ausgebaut werden kann – und das in qualitativ hochwertiger und umweltfreundlicher Form. Wieso muss Meyer Burger für die Einfuhr des für die Solarzellen benötigten Siliziums jährlich Zölle in Millionenhöhe zahlen? Chinesische Solarprodukte können zu Dumpingpreisen in die EU eingeführt werden. Hier muss die Bundesregierung dringend gegensteuern. Was spricht aber aus Umweltsicht für die in Sachsen gefertigten Module? Zum einen haben sie einen kleineren CO - Fußabdruck als die chinesische Konkurrenz. In der Produktion gibt es weniger Ausschuss. Die Module von Meyer Burger und Solarwatt enthalten kein Blei und sind aus recycelbarem Solarglas gefertigt. Dagegen ist in den chinesischen Modulen in großen Mengen Antimon im Glas enthalten, was ein Recycling fast unmöglich macht. Die sächsischen Module zeigen bessere Energieerträge bei höheren Temperaturen und einer hohen Langlebigkeit. Die Produktion erfolgt umweltfreundlich. Stickstoffoxide werden nicht verwendet. Chemikalien werden in geringerem Maße eingesetzt. Nur in geringen Mengen wird Silber verwendet, und es werden deutlich weniger Schadstoffe produziert als von der chinesischen Konkurrenz. Die in Sachsen produzierenden Unternehmen haben sich zur Müllvermeidung verpflichtet und kurze Transportwege etabliert. Alle diese Aspekte verpflichten uns zum Einsatz für unsere heimische Solarindustrie. Insofern fordere ich unseren Umwelt- und Energieminister Wolfram Günther und unseren Wirtschaftsminister Martin Dulig dazu auf, sich in Berlin und in Brüssel intensiv für den Erhalt unserer sächsischen und mitteldeutschen Solarindustrie stark zu machen. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Clemen sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt kann die AfD zum Thema sprechen. Kollege Urban eilt schon zum Rednerpult. Bitte schön, Herr Kollege.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu Beginn vielleicht einmal: Herr Liebscher, guten Morgen! Sie haben es verstanden: Die AfD ist für Technologieoffenheit und in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch für Fotovoltaik. Das Wohl und Wehe in jeder exportorientierten Industrienation ist zuverlässige und preiswerte Energie. Ich sage es immer wieder. Das wollen Sie aber nicht. Sie wollen es aus ideologischen Gründen nicht, die anderen Parteien aus politischen. Deutschland ist heute das Hochpreisland der Welt. Wir haben die höchsten Energiepreise aller OECDStaaten. Wir können aber auch ganz unten anfangen, und zwar bei Sachsens Energiepolitik und bei Staatsminister Günther. Seine eigenen Energiewendeziele hat er komplett verfehlt. Angekündigt waren 200 zusätzliche Windräder. Nach vier Jahren Legislatur sind es weniger, als es vorher waren. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Aber wer glaubt, dass Minister Günther nun vielleicht zur Besinnung kommt und sich einen besseren Weg überlegt, der wird erwartbar enttäuscht. Nein, Herr Günther will die Kohlekraftwerke schon 2030 abschalten. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das hat er sich nicht allein ausgedacht!) Der Ministerpräsident selbst bezeichnet den Kohleausstieg als große und einmalige Chance. Wer Zukunft gestalten will, der sollte einmal in die Vergangenheit schauen. Sachsens Aufstieg als Wirtschaftsmacht in Europa kam eben nicht durch erneuerbare Energien – im Gegenteil. Schauen wir in das Jahr 1821: Bei Zwickau wird die Steinkohle entdeckt. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Sie bildet fortan die Grundlage für die industrielle Entwicklung. Die Dampfmaschine löst die Wasserkraft ab. In diesen Regionen entstehen später die Automobilindustrie und der Maschinenbau. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wir leben im 21. Jahrhundert!) Dort wird auch der Ausbau der Eisenbahn vorangetrieben, die ebenfalls mit Kohle fährt. Alle Länder, die den Sprung zum Industrieland geschafft haben, konnten das nur, indem sie sich mithilfe von Kohle, Öl und Gas unabhängig gemacht haben von Wind, Wasser und Sonne. Nennen Sie mir ein Land, in dem das anders war! Das gibt es nicht, das gab es nicht und das wird es nicht geben. (Marco Böhme, DIE LINKE: Heute gibt es Zwischentechnologien!) Das Land mit dem stärksten Wirtschaftswachstum ist heute unbestritten China. Deren Rückgrat der Energieversorgung ist die Kohle und neuerdings die Kernenergie sowie Erneuerbare. Damit Deutschland wieder wettbewerbsfähig wird, braucht es eine sichere und günstige Energieversorgung und einen rationalen Mix aus Kernkraft, fossiler Energie und – dort, wo es sinnvoll ist – auch Erneuerbaren. Unsere direkten Wettbewerber China, die USA und Japan machen es uns vor. Windenergie in siedlungsfernen, aber windreichen Regionen ist wirtschaftlich und wird auch akzeptiert. Fotovoltaik ist in sonnenreichen Regionen ebenso wirtschaftlich, aber nicht im wind- und sonnenarmen Sachsen. Hier verursachen die Erneuerbaren nur zusätzliche Kosten. China subventioniert die Ansiedlung von Windrad- und PV-Modul-Herstellern. Deutschland subventioniert dauerhaft den unwirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen. China baut sich also ein Milliardengeschäft auf, und die Bundesregierung subventioniert ein Milliardengrab. Im Moment vertreibt die deutsche Politik die Produktion in die Länder mit den niedrigsten Umweltstandards, den dreckigsten Energieproduzenten und den schlimmsten Arbeitsbedingungen. Windenergie und Solarhersteller sind bei uns und von uns herzlich willkommen. Sie könnten in Sachsen günstig und umweltfreundlich produzieren und in sonnen- und windreiche Länder exportieren. Mit preiswerter Energie, mit weniger Bürokratie und ohne Ideologie ist das möglich. Deshalb: Entweder Deutschland leistet sich weiter die ideologische Energiewende oder Deutschland wird wieder ein attraktiver Industriestandort. Beides zusammen geht nicht. Mit der Aufhebung der unnützen Energieverbote und mit Steuersenkungen könnte man die heutigen Kosten für Energie fast halbieren und die Energiesouveränität wiederherstellen. Aber für Steuersenkungen müsste die Regierung ihre Ausgaben senken, also bei sich selbst sparen. Für die Rückwärtsrolle beim Atom- und Kohleausstieg müssten Sie Ihre Ideologie über Bord werfen. Für günstige russische Energie müssten Sie Ihren transatlantischen Gehorsam beenden. Sie müssten den Gürtel enger schnallen. Sie müssten sich Fehler eingestehen. Sie müssten einen Teil Ihrer Macht abgeben. Die Bereitschaft dazu kann ich bei Ihnen allen nicht sehen. Aber wer glaubt, dass die Entwicklung von Wohlstand und Wirtschaft nur in eine Richtung läuft, der irrt gewaltig. Die grüne Transformation Deutschlands wird weltweit Beachtung finden, aber als Mahnmal dafür, wie schnell sich ein Industrieland wieder in ein Schwellenland verwandeln kann. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Urban sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt wäre die Fraktion DIE LINKE an der Reihe Sie haben noch 36 Sekunden Redezeit, aber auch noch zwei Kurzinterventionen, falls Sie davon noch einmal Gebrauch machen möchten. – Ansonsten frage ich die SPD-Fraktion, sie hat auch nur noch 17 Sekunden, aber noch zwei Kurzinterventionen, falls Bedarf angezeigt wird. – Nun frage ich noch einmal in die Runde: Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen zur zweiten Aktuellen Debatte? – Kollege Dr. Gerber wird die dritte Rederunde eröffnen. Bitte schön, Herr Kollege.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In großen Teilen haben wir eine sehr sinnvolle Debatte geführt, aber am Ende ist es ein wenig abgerutscht, denke ich. Von daher möchte ich gern ein paar Sachen klarstellen: Herr Urban, Sie sprechen immer von ideologischer Energiewende usw. usf. Ich kann es einfach nicht nachvollziehen, dass man auch im Jahr 2024 die Gegebenheiten des menschengemachten Klimawandels immer noch nicht anerkennt. Wenn das alles kein Problem wäre, dann würde niemand fordern, dass wir eine Energiewende gestalten, dann könnten wir hier weiterhin Kohlekraftwerke usw. bauen. Das alles wäre kein Problem. Aber es gibt nun einmal die wissenschaftliche Klarheit, dass das ein riesengroßes Problem ist, das sich in Zukunft vergrößern wird. Das haben über 190 Länder der Welt erkannt und entsprechend gegengesteuert. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Das können wir gern tun. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Urban, bitte schön.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Gerber, können Sie bitte zur Kenntnis nehmen, wenn wir davon reden, dass die Energiewende ideologisch und zum Schaden unseres Landes ist, dass es dabei gar nicht um den Klimawandel geht, sondern schlicht und einfach darum, dass wir die höchsten Energiepreise für unser Land produzieren und Industrie abwandert? Könnten Sie das bitte zur Kenntnis nehmen? Es gibt verschiedene Lösungswege. Sie wissen, die Kernenergie wird von uns vorangetrieben. Könnte die Kernenergie nicht dasselbe leisten, was Sie hier krampfhaft mit Sonnen- und Windstrom und anderem teurem Strom versuchen? (Volkmar Winkler, SPD: Was ist denn mit Kernenergie?)
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Über die Kernenergie werden wir heute Abend ausführlich sprechen, nehme ich einmal an. Von daher würde ich gern auf den Punkt zu sprechen kommen, den ich sowieso angesprochen hätte: Warum ist die Energie so teuer? Sie haben in Ihrem Redebeitrag erzählt, dass wir durch irgendeine Verbotspolitik kein russisches Gas mehr importieren dürften. Das ist einfach Quatsch! Russland hat die Exporte eingestellt. Dadurch gab es in Deutschland und in der EU ein Versorgungsproblem, (Zuruf von der AfD: Wer sagt das?) das dazu geführt hat, dass die Preise an der Stelle nach oben gegangen sind. Das kann man nicht leugnen. Das ist so passiert. Glücklicherweise haben sich die Großhandelspreise wieder gefangen. Dieses Problem wird sich damit in Zukunft verringern. Ich möchte noch einmal zusammenfassen: Wir machen das nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil es Sinn macht, im Kampf gegen die Klimakrise weltweit zu handeln. Das haben auch andere Länder erkannt. Beispielsweise baut China deutlich mehr Fotovoltaik aus als Kohlekraftwerke. Ich habe es gerade noch einmal verifiziert. Pro Jahr werden dort am Ende von 2024 600 Gigawatt an Produktionskapazitäten aufgebaut. Das wird das Energiemittel der Zukunft sein. Wenn wir hier in Deutschland, in Europa nicht aufpassen, dann werden wir abhängig sein. Das ist ein Punkt, den wir versuchen zu verhindern. Deshalb wollen wir hier ein gesichertes Marktsegment für die europäischen und deutschen Solarhersteller schaffen. Das ist das Ziel der sächsischen GRÜNEN und der Bundes-GRÜNEN. Daran werden wir in Zukunft alles setzen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der Staatsministerin Katja Meier und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Gerber sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. – Nun sehe ich Kollegen Hippold am Mikrofon 5, vermutlich mit einer Kurzintervention. – Bitte schön!
Jan Hippold CDU
Ich würde gern von meiner Redezeit Gebrauch machen, Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das geht auch.
Jan Hippold CDU
wenn Herr Dr. Gerber das Rednerpult vorn freimachen würde. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Sehr gern. Bitte schön, Herr Kollege. (Vereinzelt Heiterkeit im Saal –
Christian Hartmann CDU
Er ist gekommen, um zu bleiben!)
Jan Hippold CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns an der Stelle einig – hoffe ich zumindest –, dass die Erzeugung von Strom mit Fotovoltaik eine relativ günstige Erzeugungsart ist. Weil Dr. Gerber gerade darauf eingegangen ist, dass wir nur diese eine Möglichkeit haben, den Klimawandel zu bekämpfen, wollte ich einfach noch einmal an der Stelle die andere Sichtweise – und zwar die wirtschaftspolitische – auf diese Aussage ins Feld bringen: Wir können natürlich sagen, um das Klima zu retten – und ich bin weit davon entfernt, persönlich nichts dafür zu tun –, dass wir die Erneuerbaren auf Biegen und Brechen ausbauen und im Grunde genommen alles andere rund um uns herum ausblenden, die ganzen Kraftwerke, die dafür sorgen, dass bei der Grundlast nichts passiert, also Kohlekraftwerke, Gaskraftwerke, Atomkraftwerke, abgeschaltet werden. Aber man kann nach dem Motto „Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“ das eine nicht ohne das andere tun. Der Punkt ist: Wenn ich diese Politik dauerhaft so mache, dann muss ich mir darüber im Klaren sein, dass die Energiepreise in Deutschland enorm steigen werden. Sie sind jetzt schon hoch und sie werden zukünftig noch steigen. Wenn das so ist, muss irgendwo das Geld herkommen, um diese Mehrkosten zu finanzieren. Ich bin der Auffassung, dass die Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und in Sachsen unter den weltmarktpolitischen Gegebenheiten zurzeit nicht in der Lage ist, die dafür entstehenden Mehrkosten zu schultern. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Deshalb muss so etwas zwingend mit Augenmaß erfolgen. Ich habe momentan auf Bundesebene nicht den Eindruck, und wir haben relativ wenige Möglichkeiten, auf Landesebene nachzusteuern. Man kann sicherlich Appelle an die Bundesregierung schicken, dass das Augenmerk darauf liegt. Ich würde mir von unserer sächsischen Staatsregierung wünschen – wie Robert Clemen es schon gesagt hat – , dass das in Berlin ganz klar und intensiv adressiert wird. Danke schön. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hippold sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den gibt es. Kollegin Penz von der AfD-Fraktion. Bitte schön.
Romy Penz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Die Souveränität der europäischen Energiewende liegt in Sachsen – Bekenntnis zur heimischen Solarindustrie für Jobsicherheit und Klimaschutz“. Das mit der Jobsicherheit lasse ich Ihnen schon mal nicht durchgehen, denn Sie bekämpfen hier alle Jobs, die es noch gibt. Wir haben zweistellige Zuwachsraten im Freistaat, nicht in der Solarindustrie, sondern vor allem bei den unerwünschten Wirtschaftsdaten. Vom rot-grünen Markenkern, dem kontrollierten Bürokratie- und Ausgabenaufbau, darf aber auch nichts anderes erwartet werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. So ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahr um 11 % gestiegen. Sie liegt aktuell bei rund 131 000. Auch die Insolvenzen haben kräftig zugelegt. Wegen angeblich fehlender politischer Maßnahmen erwägt das Solarunternehmen in Freiberg nun die Schließung seines Werks. Rund 500 Arbeitsplätze stehen im Feuer. Bereits Ende 2023 entließ der Dresdner Solarhersteller Solarwatt 85 Beschäftigte. Aber auch die Autoindustrie ächzt. Die Nachfrage ist zum Jahresende auch dort kräftig eingebrochen. Deshalb lässt VW in diesem Jahr 500 befristete Verträge auslaufen. Wie der Staatsminister auf unsere Anfragen zugeben musste, sind aber nicht nur die Arbeitsplätze bei VW oder GKN Driveline Zwickau gefährdet, auch im Insolvenzverfahren der HAL Automotive Plauen GmbH stehen die Arbeitsplätze im Feuer. Das ist noch längst nicht das Ende der Fahnenstange, meine Damen und Herren. Wir können heute erneut festhalten, dass die deutsche, präziser gesagt die rot-grüne Energiewende der Steuergeld- und Arbeitsplatzvernichtungsmotor schlechthin ist; (Beifall bei der AfD – Widerspruch des Abg. Marco Böhme, DIE INKE) denn ohne Subventionen wird es für viele Industriebetriebe in Deutschland verdammt eng werden. – Nutzen Sie bitte Ihre Redezeit, Herr Böhme. Und selbst die Toplobbyisten, die auf eine florierende Solarindustrie Anfang der 2000er verwiesen, selbst diese Lobbyisten kommen nicht umhin zu sagen, dass das ganze Wachstum schon damals vom Bürger und von Unternehmen via Erneuerbare-Energien-Gesetz finanziert wurde. Mit sinkenden Vergütungen aus dem EEG brach die ganze Brache ein. Ähnliches passiert jetzt in der Automobilindustrie. Ich habe es schon erwähnt. Mit wegfallenden Kaufpreisprämien fällt auch dort die Nachfrage. Wir wollen hoffen, dass den steuerfinanzierten Chipfabriken in Sachsen und Sachsen-Anhalt nicht dasselbe Schicksal zuteil wird, wie es sich für die subventionsgetriebene Solarbranche abzeichnet. Ihre Energiewende, meine Damen und Herren, ist vor allem eines: Sie ist ein Kostentreiber. Deshalb läuft ohne Fördermittelbewilligung, Berichtspflichten und Kontrollen in weiten Teilen der sächsischen Wirtschaft kaum noch etwas. Aber Fördermittel erhöhen zusätzlich den Druck auf nicht geförderte Betriebe. Das scheint Ihnen allen überhaupt nicht klar zu sein. Wenn genau diese nicht geförderten Betriebe vom Markt gehen, dann fallen auch Ihre Steuereinnahmen weg, womit Sie Ihre Ideologie finanzieren. (Beifall bei der AfD) Sie haben auch gar keinen Willen, an Ihrer Energiepolitik etwas zu ändern. Sie sind da so festgefahren. Sie sind einfach nur vernagelt in dem Sinne. Ihre Ausgabenorgien stellen Sie auch nicht ein, zum Beispiel für Ihre bunte Willkommenskultur. Genau deshalb kaufe ich Ihnen ein Interesse an sicheren Arbeitsplätzen einfach nicht ab. Arbeitsplätze sind vor allem dann sicher, wenn sich mit ihnen eine positive Rendite erzielen lässt. Ich weiß nicht, ob manche von Ihnen noch wissen, was das ist, weil Sie von Wirtschaft offenbar nicht viel Ahnung haben. Eine positive Rendite muss sich erzielen lassen, und zwar ohne staatliche Leckerlis. Aber das hat anscheinend niemand von Ihnen begriffen. Deshalb vielen Dank für die fruchtbare Debatte. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Penz sprach für die Fraktion der AfD. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Kollege Urban? – Gern; es hat sich bis dato kein anderer gemeldet. Sie können gern ans Rednerpult kommen. Sie haben noch 4 Minuten und 26 Sekunden Redezeit.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unternehmen investieren dort, wo wettbewerbsfähig produziert werden kann, und nicht dort, wo Politiker selbstmörderische Weltrettungsvisionen haben. Die grüne Ideologie, die heute leider ebenso von CDU und SPD vertreten wird, fängt langsam an, ihre Kinder zu fressen. Sie frisst an unserem Wohlstand. Sie zerstört unsere Industrie. Sie zerstört unseren Sozialstaat. Wo immer die GRÜNEN regieren, gibt es Probleme, und immer sind andere schuld. Deutschland verwandelt sich Stück für Stück in ein wirtschaftliches Desaster. Bitte lesen Sie Zeitung! Und das Desaster begann wann? Richtig, als die GRÜNEN an die Macht kamen und die CDU ihre Überzeugung als bürgerlich-konservative Partei für den Machterhalt geopfert hat. (Beifall bei der AfD) Ich möchte nicht an dem Grab stehen, auf dem steht: Hier ruht Deutschland. Das einst erfolgreiche und stolze Industrieland wurde von einer weltfremden und rücksichtslosen Elite ruiniert. Es hilft niemandem weiter, wenn die CDU und Ministerpräsident Kretschmer auf die GRÜNEN schimpfen. Sein Motto „Vor der Wahl attackieren und nach der Wahl koalieren“ mag ihm zwar die Macht noch eine Weile sichern, aber es ruiniert unsere Wirtschaft vollends. Probleme können nicht durch die gelöst werden, die sie verursacht haben. Es braucht einen Neuanfang. Ja, die Souveränität der deutschen Industrie könnte in Sachsen liegen, aber nur mit dem klaren Bekenntnis zur heimischen Kohle und zur Kernenergie, vor allem aber mit dem klaren Bekenntnis zur Abkehr von der grünen Weltrettungsideologie. Das geht nur mit der AfD. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Marco Böhme, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Urban sprach für die AfD-Fraktion. Nun gibt es eine Kurzintervention. Kollege Böhme, bitte schön.
Marco Böhme Die Linke
Nein, ich nutze die 30 Sekunden Redezeit, die ich noch habe. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Oder so.
Marco Böhme Die Linke
Es muss darauf nicht unbedingt reagiert werden. Ich möchte auf die Behauptung von Frau Penz und Herrn Urban eingehen. Erstens. Kostentreiber sind nicht erneuerbare Energie, genau im Gegenteil, fossile Energieträger sind es. Schauen Sie sich die Zahlen an, was Kohle und was Atom kosten im Vergleich zur günstigeren Wind- und Sonnenkraft. Selbst mit Speichertechnologien sind sie noch günstiger. Zweitens. Es ist nicht so, dass Klimaschutz die Wirtschaft kaputt macht. Deutschland hat mittlerweile so viele Industriearbeitsplätze wie noch nie zuvor. Das ist auch ein Fakt. Das liegt auch daran, dass Deutschland dabei ist, seine Wirtschaft zu transformieren und in Zukunftstechnologien zu investieren. Das machen uns andere Länder nach. Die Gefahr ist – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit!
Marco Böhme Die Linke
–, dass hier die Löhne zu niedrig sind und damit auch die Kaufkraft. Daran muss gearbeitet werden. Dann wird es der Wirtschaft auch wieder besser gehen. (Beifall des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Böhme von der Fraktion DIE LINKE im Rahmen der regulären Redezeit. Diese ist jetzt verbraucht. Es gibt jetzt eine Kurzintervention, vermute ich. Sie können auch die reguläre Redezeit nutzen. Ich frage noch einmal in die Runde, ob es noch weiteren Redebedarf gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann bitte im Rahmen der normalen Redezeit Kollege Urban für die AfD-Fraktion.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank. Herr Böhme, bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Deutschland ist wegen der Energiewende das Land mit den höchsten Energiepreisen. Deutschland ist wegen der Energiewende das Land mit negativem Wirtschaftswachstum im Unterschied zu allen anderen Ländern. Wenn es so wäre, wie Sie sagen, dass Kohle und Kernkraft so viel teurer wären als erneuerbare Energien, dann frage ich mich, wie es sein kann, dass in China der Strom 8 Cent kostet und bei uns 25 Cent. (Marco Böhme, DIE LINKE: Steuerpolitik!) Das sind doch die direkten Auswirkungen dieser Energiewende. Ich muss das einfach noch einmal sagen, nicht, weil ich glaube, dass Sie das irgendwann verstehen, ich habe es Ihnen schon oft genug gesagt, sondern ich sage es für das Protokoll. Noch etwas: Ich höre, wie Sie ständig davon klagen, wir bräuchten höhere Löhne, damit man davon leben kann. Ich sage Ihnen etwas: Wir brauchen niedrige Steuern. Das Problem besteht doch nicht darin, dass die Leute zu wenig Geld haben, sondern darin, dass wir eine Inflation und unheimliche Steuern haben. Von ehrlicher Arbeit kann man nicht mehr leben. Ein Unternehmen kann seine Stundenlöhne nicht beliebig erhöhen, wenn es wettbewerbsfähig bleiben will. Verstehen Sie das doch endlich! (Marco Böhme, DIE LINKE: Natürlich!) Ein Unternehmen muss wettbewerbsfähig sein. Dort gibt es einen Lohndeckel nach oben. Wenn das Unternehmen ohnehin mit Steuern, Energiepreisen und anderen Auflagen, mit Bürokratie belastet ist, dann ist irgendwann der Deckel erreicht, und dann gehen die Firmen weg – egal, wie hohe Stundenlöhne Sie von der LINKEN fordern. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Richtig!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Urban. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Jetzt übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Günther; bitte schön
Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Warum diskutieren wir heute über die Solarindustrie? Warum ist es wichtig, dass wir unsere europäische Solarindustrie, die ihren Kern genau bei uns in Mitteldeutschland, in Sachsen hat, erhalten müssen? Die erste Frage ist eine industriepolitische. Der Ausbau der Solarindustrie, der PV, ist ein starkes Standbein der Energiewende, ein starkes Standbein der Zukunft unserer Energieversorgung. Der Ausbau geht dramatisch voran. Allein in Sachsen sind im letzten Jahr dreimal so viele PV-Module installiert worden wie noch im Jahr zuvor. Auch die Kurve in ganz Deutschland, in ganz Europa geht nach oben. Das bedeutet: Dort liegen gigantische industriepolitische Chancen; denn es ist einfach nicht klug, dass wir fast den ganzen Teil dieser Module aus Fernost, namentlich aus China, importieren und die damit verbundene Wertschöpfung nicht bei uns in Europa haben. Die zweite Frage ist nicht nur diese industriepolitische, sondern auch eine Frage der Resilienz. Wir haben im Zuge des Angriffskriegs von Russland auf die Ukraine erlebt, wie gefährlich es war, dass wir in unserer Energieversorgung über das Gas abhängig waren. Wir waren abhängig davon, dass andere uns den Gashahn zudrehen konnten, was auch passiert ist. Das heißt, wenn wir die Produktion nicht bei uns in Europa haben, dann sind wir davon abhängig, dass andere darüber entscheiden, ob sie überhaupt PVModule zu uns liefern oder nicht. Wenn unsere Energieversorgung davon abhängig ist, können wir uns von solchen Entscheidungen von anderen nicht abhängig machen. Es geht nicht nur um die Menge, sondern es geht auch um die Preise; denn wenn wir definitiv keine eigene Produktion haben, werden wir uns auch die Preise diktieren lassen müssen. Das sind die Gründe, weshalb wir eine starke europäische Solarindustrie brauchen. Wir hatten sie ja bereits – auch das ist heute schon mehrfach angesprochen worden. Bis in die 2010er-Jahre hinein waren wir in Europa, namentlich in Deutschland und gerade in unserer Region nicht nur Technologieführer, sondern auch in der Produktion ganz weit voran. Damals sind große Fehler passiert. China hat in diesem Markt extrem subventioniert und ihn damit kaputt gemacht. Wir haben dem nichts entgegengestellt; auch das ist schon angesprochen worden. Gerade von unserem Koalitionspartner CDU ist anzuerkennen: Ja, das war damals der Kollege Altmaier auf Bundesebene, diesen Fehler dürfen wir nicht wiederholen. Ich bin sehr froh, dass wir jetzt dieses gemeinsame Verständnis haben, dass uns das nicht noch einmal passieren darf. Wir haben jetzt die Situation, dass seit einigen Jahren diese schon einmal fast komplett verloren gegangene Solarindustrie gerade wieder für Europa im Entstehen ist – nicht irgendwo, sondern wieder hier bei uns in Sachsen. Auch das ist heute schon mehrfach angesprochen worden. Mehrere Firmen sind genannt worden: nicht nur Meyer Burger, sondern auch Solarwatt oder Heckert. Die Produktion findet in Freiberg, Dresden und Chemnitz statt, aber die Maschinen werden in Hohenstein-Ernstthal produziert, die Zellen in der Region Bitterfeld-Wolfen in Thalheim, das Glas in der Niederlausitz, in Brandenburg. Hier ist wirklich ein Cluster entstanden. Diese Industrie ist gerade auf dem Sprung zu expandieren, um in großer Menge für den europäischen Markt zu produzieren, zumal die Nachfrage dafür groß ist. Jetzt haben wir die dramatische Situation: Während die Industrie gerade investieren will, während wir gerade dafür gesorgt haben, dass auch aus dem KTF des Bundes eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung stehen, um hier diesen Aufbau, diese Industrie zu unterstützen, weil die USA ihren Markt für chinesische Produktion dicht gemacht haben. Sie haben einen Akt erlassen, wonach sie nur noch Dinge verkaufen lassen, die nachgewiesen frei von Zwangsarbeit sind. Dort haben wir die Themen Xinjiang und Uiguren. Auch das ist ein wichtiger Grund: Europäische Solarproduktion – Kollege Clemen und Kollege Hippold haben es schon ausgeführt – hat eine ganze Reihe Vorteile, was Resilienz, Nachhaltigkeit, Recycelfähigkeit, Umweltfragen anbelangt, aber sie ist auch frei von Zwangsarbeit. Auch das ist etwas, das uns wichtig ist. Jetzt hat China den Markt geflutet. In Rotterdam liegen mehr Module, als ein gesamter Hochlauf, ein PV-Aufbau in Europa, von einem ganzen Jahr umfasst. Diese Module werden unter den Herstellungskosten in China verkauft, obwohl China schwerst subventioniert. Das ist die Situation, in der wir eine Industrie haben, die wettbewerbsfähig ist, wettbewerbsfähig produzieren kann und will und jetzt über diese Zeit gerettet werden muss. Denn auch China wird das nicht ewig aushalten. China kann nicht dauerhaft produzieren und zu einem Bruchteil der Herstellungskosten verkaufen. Deshalb müssen wir mit dem strategischen Weitblick handeln, dass wir wieder vorankommen. Wir müssen jetzt eingreifen. Darauf kommt es an. Deshalb stehen wir, wie es in den 2010er-Jahren schon einmal passiert ist, unmittelbar kurz vor zwölf, dass diese Industrie wieder zusammenbricht. Das ist eine Verantwortung für ganz Europa. Selbstverständlich ist es auch eine Verantwortung für all die Arbeitsplätze – auch das wurde bereits gesagt –: Allein bei Meyer Burger gibt es 500 sehr hochwertige Arbeitsplätze für sächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb geht es jetzt darum, die Instrumente zu wählen. Das sind vor allem die Resilienzkriterien. Es geht um den Resilienzbonus, um Resilienzausschreibungen und darum, dass das Interessenbekundungsverfahren in den Aufbau investiert wird. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister?
Wolfram Günther
Nein, danke schön. Weil vorhin angesprochen worden ist, jetzt solle sich einmal der sächsische Energieminister dafür auf Bundesebene einsetzen. Ich denke, diese Aufforderung brauchen wir nicht; denn es ist maßgeblich der Aktivität des sächsischen Energieministeriums zu verdanken, dass im Jahr 2021 die Produktion in Freiberg überhaupt wieder aufgenommen worden ist. Wir haben danach dieses Thema auf europäischer Ebene platziert, bei der Kommission, übrigens auch in einer kompletten gemeinsamen Kabinettsitzung, die wir in Europa hatten, und in vielen anderen Terminen. Wir haben aus Sachsen heraus ein Netzwerk europäischer Regionen gegründet, in denen Solarindustrie wieder entstehen soll, weil es klar ist: Wenn wir in der Region in Sachsen, in Mitteldeutschland die Führerschaft haben, ist es eine gesamteuropäische Frage. Wenn wir für Gesamteuropa produzieren wollen, müssen auch in anderen Regionen diese Produktionen passieren. Wir sind gerade dabei, unsere Industrie mit den Regionen dort zu vernetzen, damit es nach oben geht. Auch das machen wir, das ist das Netzwerk SIRE, das wir dort ins Leben gerufen haben. Wir haben maßgeblich aus Sachsen mit dafür gesorgt, dass dieses Interessenbekundungsverfahren des BMWK zustande gekommen ist, in dem ursprünglich eine Milliarde Euro enthalten war. Wir wissen alle, was auf Bundesebene im Haushalt passiert ist, aber jetzt ist immerhin noch eine halbe Milliarde Euro enthalten. Das sind alles sächsische Initiativen. Ich muss es sehr deutlich sagen: Wir tun dies als Koalition gemeinsam. So haben wir im vergangenen Jahr in Berlin einen Solargipfel mit der Solarindustrie zusammen mit dem Ministerpräsidenten stattfinden lassen. Wir haben uns in dieser akuten Krisensituation gemeinsam – mit dem Ministerpräsidenten und dem Wirtschaftsminister – an den Bund gewandt. Wir sind auf allen Feldern dort aktiv. Wir müssen in der Koalition auf Bundesebene, in der ein Partner ist, der in Sachsen nicht vertreten ist, sehr schwer auf diesen einwirken. Denn es ist dort gerade sehr schwer, man muss die FDP dort nennen, dass diese über ihren Schatten springt und diese Forderung zulässt. Auch das machen wir gemeinsam mit einem Brief des Ministerpräsidenten an den Bundesfinanzminister. Das tun wir, weil wir uns alle der Verantwortung für unseren Standort hier in Sachsen klar sind. Wir machen das vor allen Dingen nicht nur für uns, sondern es geht um die Frage der Resilienz. In dieser entscheidenden Zukunftsfrage der Energieversorgung können wir PVIndustrie für ganz Europa haben. In dieser Verantwortung stehen wir. Jetzt kommt es auf wenige Tage an; im Februar müssen dort die Entscheidungen fallen, damit diese Unternehmen hier in Sachsen nicht ihre Produktion einstellen. Wenn uns das gelingt, werden wir skalieren und haben auch industriepolitisch erhebliche Aussichten für Zukunftsarbeitsplätze und Zukunftswertschöpfung hier bei uns im Land. Dafür lohnt es sich, jetzt zu kämpfen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Günther sprach für die Staatsregierung. Nun sehe ich an Mikrofon 5 Kollegen Urban, aber mit einer Kurzintervention, vermute ich. Ansonsten hätten Sie noch 1 Minute und 11 Sekunden Redezeit.
Jörg Urban AfD
Herr Präsident, ich glaube, wir hatten schon zwei Kurzinterventionen im Laufe der Debatten, in der ersten Debatte. Deshalb nutze ich die eine Minute. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Sie haben bis dato nur eine gehabt.
Jörg Urban AfD
Genau. Noch einmal ein Wort zur Klarstellung. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ganz kurz: Das heißt, Sie nehmen die Redezeit in Anspruch?
Jörg Urban AfD
Genau, die Redezeit. Ich mache es kurz. Weil das zweimal angesprochen worden ist, der russische Gasimport und die Behauptung, Putin oder Russland hätten uns den Gashahn zugedreht: Das ist natürlich eine billige Ausrede, um sich nicht auf das Thema einlassen zu müssen. Fakt ist, es wurde durch Sanktionen verhindert, dass diese Gasturbinen, die repariert waren, die volle Leistung fahren konnten. Es wurde durch Sprengungen verhindert, dass Gas weiter durch bestehende Leitungen fließt. Es ist korrekt, dass Russland uns angeboten hat, durch die noch existierende eine Leitung von Nord Stream 2 sofort Gas zu liefern. Das ist der heutige Zustand. Das bedeutet, wenn Ihre Parteien heute sagen, wir wollen kein russisches Gas, dann ist das Ihre politische Entscheidung und nicht die Russlands. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Urban im Rahmen der regulären Redezeit für die AfDFraktion. Nun sehe ich Kollegen Teichmann an Mikrofon 7, vermutlich mit einer Kurzintervention.
Ivo Teichmann fraktionslos
Richtig. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Auf den Redebeitrag von Herrn Staatsminister hin?
Ivo Teichmann fraktionslos
Genau, zum Redebeitrag von Herrn Staatsminister, der eine Zwischenfrage ja nicht zugelassen hatte. (Sören Voigt, CDU: Geht ja gar nicht!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ach so. Entschuldigung. Warten Sie einmal ganz kurz. Der letzte Redner war tatsächlich Herr Urban. Ich muss mich ganz kurz bei meinem Juristischen Dienst rückversichern. Moment! (Der Präsident stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab. –
Marco Böhme Die Linke
Sonst hätte Herr Günther reagieren können! – Weitere Zurufe) Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Einführung in Schulen und in Drucksache 7/11343, Drucksache 7/15635, Beschlussempfehlung Vor der allgemeinen Aussprache frage ich die Berichterstatterin Frau Friedel, ob sie das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Damit haben die Fraktionen nun die Möglichkeit,
Ivo Teichmann fraktionslos
Das ist zulässig. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Teichmann, KI geht nicht. Sie müssten tatsächlich auf den letzten Redner reagieren. Der letzte Redner war Herr Urban. Sie haben aber noch Restredezeit. Diese könnten Sie nehmen, 3 Minuten und 13 Sekunden. Möchten Sie sie nutzen? (Oh-Rufe)
Ivo Teichmann fraktionslos
Die nutze ich. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dann haben Sie aber ansonsten keine Redezeit mehr! Das ist auch gut so!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ja.
Ivo Teichmann fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Staatsminister Günther, Sie haben hier vor dem Hohen Haus den Eindruck erweckt, dass man mit Subventionen alle anderen Standortnachteile der Solarindustrie überdecken könnte. Ich habe in meinem vorhergehenden Redebeitrag – ich weiß nicht, inwieweit Sie zugehört haben – genau auf diese Punkte hingewiesen, dass es eben nicht nachhaltig und nicht der Schlüssel zum Erfolg sein kann, nur Subventionen auszuschütten. Wir müssen die Standortnachteile hier in Deutschland bzw. in Sachsen beseitigen. Dann sind wir auch wieder wettbewerbsfähig im weltweiten Maßstab. Hier nur auf die Chinesen einzudreschen, bringt aus meiner Sicht nichts. Ihr Fraktionskollege steigerte sich sogar noch darin hinein, nicht sächsische Solarmodule vom Wettbewerb auszuschließen. Solche rechtswidrigen Aussagen kann ich weder gutheißen noch halte ich sie für richtig. Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Teichmann war das noch einmal ganz kurz zur Thematik. Jetzt frage ich noch einmal in die Runde: Gibt es noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu des Entwurfs eines Kopftuchverbots Kindertageseinrichtungen Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Schule und Bildung sich zu Wort zu melden für die allgemeine Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an Herrn Kollegen Wiesner für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Vertretung für meine Kollegin Martina Jost übernehme ich heute ihren Redebeitrag und beginne. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: „Ich beginne“, das finde ich sehr schön!) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um zu erfassen, was unser Gesetzentwurf für ein Kopftuchverbot in den sächsischen Schulen und Kindergärten für muslimische Mädchen bedeutet, möchte ich Ihnen ins Bewusstsein rufen, dass Mädchen und Frauen in islamischen Gesellschaften weitestgehend unter der Verfügungsgewalt von Männern stehen. Ehemänner, Frauen, Brüder und manchmal sogar schon Söhne bestimmen, wohin Frauen reisen, wen sie heiraten und ob sie sich scheiden lassen dürfen. Nehmen wir das Beispiel Saudi-Arabien. Dort unterliegt der Kontakt zu anderen Männern strengen Grenzen. Deshalb sind dort so viele öffentliche Gebäude, Verkehrsmittel und Parks nach Geschlechtern getrennt. Vor Gericht beispielsweise zählt die Zeugenaussage von zwei Frauen so viel wie die von einem Mann. Auch die Art und Weise, wie sich Frauen kleiden, wird dort von Männern bestimmt. Das Kopftuch ist für Frauen Pflicht, wenn sie das Haus verlassen. Kennzeichen dieser Gesellschaften ist die Herabsetzung der Frauen als minderwertig. Herabwürdigung und Demütigungen sind für sie traurige Realität. Das Kopftuch als Zeichen patriarchaler Zwänge hat auch bei uns inzwischen Einzug gehalten. Nicht nur im allgemeinen Straßenbild, nein, auch in den Schulen sehen wir immer mehr Mädchen mit Kopftuch. Selbst wenn es hier in Sachsen noch nicht so viele sind wie in Berlin oder in einigen westdeutschen Großstädten, so ist jedes einzelne Schicksal eines Mädchens, das zum Tragen eines Kopftuches gezwungen wird, ein Fall zu viel. Angesichts der frauenverachtenden Symbolik, die das islamische Kopftuch transportiert, ist dessen Verbot in Schulen und Kindergärten ein notwendiger Schritt, den wir auch für Einzelfälle gehen müssen. Insofern ist heute ein historischer Tag; (Lachen des Abg. Frank Richter, SPD) denn Sie haben heute die Gelegenheit, den Mädchen zumindest für die Zeit des Schulbesuchs ein solches Schicksal zu ersparen. Mit unserem Gesetz schaffen wir das Kopftuch in Sachsens Schulen und Kindergärten ab, ein Stück Stoff, das in seiner Aussage grundgesetzwidrig ist, ein Stück Stoff, an dem Tränen und auch Blut kleben. Schauen wir uns an, was die Frauen in den muslimischen Ländern ertragen, um sich von genau diesem Kopftuch zu befreien. Trotz zahlreicher Hinrichtungen auf offener Straße, wie im Iran oder in Saudi-Arabien, haben die Frauen dort den Widerstand niemals aufgegeben. Unser Gesetzentwurf setzt eine Forderung um, über die schon vor vielen Jahren öffentlich debattiert wurde. Leider ist diese Debatte nun sehr leise geworden. Das ist schade; denn das Problem wird angesichts der immer größeren Zahl von Schülern mit islamischem Hintergrund immer dringlicher. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich: „Wenn wir es wirklich ernst meinen mit einem Grundrecht auf Gleichberechtigung von Mann und Frau, dann können wir nicht gleichzeitig beide Augen zudrücken, wenn bereits kleine Mädchen mit Kopftüchern in Kitas und Schulen geschickt werden.“ Sicherlich werden Sie wissen, dass dieses Zitat von der CDU-Vizevorsitzenden Silvia Breher aus dem Jahr 2020 stammt. Die eben erwähnte CDU hatte sich bereits im Jahr 2019 auf ihrem Parteitag für ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen ausgesprochen, nachdem vorher die Hamburger CDU auf ihrem Landesparteitag im Jahr 2018 schon ein Kopftuchverbot an Schulen beschlossen hatte. Es stellt sich wieder die Frage: Was ist los mit Ihnen, werte Abgeordnete der CDU? Warum haben Sie nicht geliefert? In keinem einzigen deutschen Bundesland wurde ein solches Verbot eingeführt, obwohl sie federführend in vielen Landesregierungen sitzen. Was bleibt, ist der schale Geschmack leerer Versprechungen, welcher auf vollmundige Ankündigungen folgt. Falls Sie sich mit den verfassungsrechtlichen Bedenken aus Ihrer Verantwortung herausreden möchten, so entgegne ich, Ihre Parteikollegin Frau Breher ist selbst Juristin. Sie wird sicher – ganz sicher – eindringlich geprüft haben, inwiefern das von ihr geforderte Verbot mit der Verfassung in Einklang steht. Ebenso haben wir eine verfassungsrechtliche Prüfung durchgeführt. (Sören Voigt, CDU: Das heißt gar nichts!) Wir haben in der Sachverständigenanhörung Verfassungsrechtler befragt, verfassungsrechtliche Gutachten studiert, (Zuruf der Abg. Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass unser Gesetzentwurf mit geltendem, höherrangigem Recht in Einklang steht. In der Ausschussanhörung wurde vereinzelt die Auffassung vertreten, das Kopftuchverbot stelle einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Religionsfreiheit dar. Wir hingegen sind der Ansicht, dass durch ein Kopftuchverbot das Grundrecht der Religionsfreiheit überhaupt nicht tangiert wird. Ein religiöses Gebot zum Tragen des Kopftuches existiert schlichtweg nicht. Das Kopftuch hat sich erst mit dem politischen Islam verbreitet, insofern ist es kein religiöses, sondern vielmehr ein politisches Symbol. Hierzu hat die Islamexpertin in der Ausschussanhörung ausführlich ausgeführt. Doch selbst wenn man unterstellt, das Kopftuch sei ein religiöser Ausdruck, so möchte ich auf die verfassungsrechtlichen Gutachten hinweisen, die im Auftrag von Terre des Femmes zum Kopftuchverbot erstellt wurden. Diese kommen zu dem Ergebnis, dass die Grundrechtseingriffe, insbesondere in das elterliche Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit der Eltern, zum Schutze des Kindes durchaus gerechtfertigt sind. All dies steht vor dem Hintergrund der schädlichen Auswirkungen des Kinderkopftuchs; denn durch dieses wird sozialer Druck auf die Mädchen ausgeübt, die kein Kopftuch tragen möchten. Das Kopftuch sexualisiert in schädlicher Weise die Mädchen und stellt darüber hinaus ein Hindernis bei der Integration in die deutsche Gesellschaft dar. Die kopftuchtragenden Mädchen gewöhnen sich an die gesellschaftliche Unterordnung der Frau, sodass es den betroffenen Mädchen später sehr schwerfällt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. (Beifall bei der AfD) Da Kinder grundsätzlich in einer Abhängigkeit zu ihren Eltern stehen, können sich die betroffenen Mädchen nicht oder kaum gegen das Tragen des Kopftuches wehren. Ein Trageverbot kann ihnen dabei helfen, sich – zumindest in Schule und Kindergarten – nicht dem Kopftuchzwang zu unterwerfen; denn die Grundrechte der Eltern dürfen nicht genutzt werden, um die Rechte der Mädchen auf Selbstbestimmung, Freiheit und eine natürliche Entwicklung derart einzuschränken, wie ein Kopftuch es tut. Mit dem Kopftuchverbot ermöglichen wir den Mädchen aus muslimischen Familien, das grundgesetzlich garantierte Recht auf eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit in den Schulen und Kindergärten in Sachsen auszuüben. (Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 4?
Alexander Wiesner AfD
Gerade nicht, danke. Wir als Gesetzgeber sind aufgefordert, jedem Kind die Chance zu gewähren, seine Fähigkeiten zu entwickeln – egal, in welche Familie es hineingeboren ist und unter welchen Verhältnissen es aufwächst. Der Staat hat den Auftrag, über das Wohl der Kinder zu wachen, und bisher gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein Kopftuchverbot in Schulen und Kindergärten. Mit unserem Gesetzentwurf soll diese bestehende Regelungslücke geschlossen werden. Die Hinweise aus der Vorprüfung des Gesetzentwurfs haben wir in dem Ihnen bereits vorliegenden Änderungsantrag aufgegriffen, den ich hiermit gleichzeitig eingebracht habe. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wiesner eröffnete für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die CDUFraktion Kollege Gasse. Bitte schön, Herr Kollege.
Holger Gasse CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, so kurz er auch ist, sprüht vor Populismus und ist einmal mehr ein Beweis dafür, was diese Partei wirklich ausmacht. (Mario Beger, AfD: Das ist aber schade! – Oh-Ruf von der AfD) Während wir heute bereits erlebt haben, wie Sie sich um den Begriff „Remigration“ scheinbar winden, aber damit im Kern auch gut integrierte Menschen mit Migrationshintergrund – besser heute als morgen und ohne Rücksicht auf deren Lebenslage und Engagement in unserer Gesellschaft – mit aller Macht in ihre Herkunftsländer zurückschicken wollen, (Zuruf des Abg. Roberto Kuhnert, AfD –
Holger Hentschel AfD
So ein Quatsch!) wird an dieser Stelle plötzlich der Schutz muslimischer Mädchen ins Feld geführt und von religiöser Unterdrückung, geschlechtlicher Segregation und Ignoranz der demokratischen Grundordnung gefaselt. (Holger Hentschel, AfD: Unfug!) Dass dabei die Religionsfreiheit nach Artikel 4 unseres Grundgesetzes berührt sein dürfte, wird im Gesetzentwurf und dessen Begründung völlig ausgeblendet – auch wenn Sie das gerade abstreiten. Dass sich unsere Gesellschaft aber durch Migration, Vielfalt der Religionen und ein hohes Maß an gesellschaftlicher Toleranz und Akzeptanz auf dem Boden unserer grundgesetzlichen Regelungen weiterentwickelt hat, wird von Ihnen ebenfalls negiert und völlig ausgeblendet. Unter dem Deckmantel der Sorge um das Wohl muslimischer Mädchen wird ein Kopftuchverbot in Bildungseinrichtungen gefordert und gleichzeitig hinter mehr oder weniger vorgehaltener Hand im Rahmen von Remigrationsdebatten über genau diese Bevölkerungsgruppen gehetzt. Bei allen Herausforderungen, die Flucht und Vertreibung, Migration und Integration für unser Land mit sich bringen, kann der Gesetzentwurf, verengt auf eine derartige Forderung, ungeachtet unserer gesellschaftlichen Standards und Wertevorstellungen, nur als rechtspopulistisch bezeichnet werden. (Beifall des Abg. Frank Richter, SPD) Wir haben diesen Gesetzentwurf im Ausschuss für Schule und Bildung am 31.03.23 angehört. (Zuruf des Abg. Roberto Kuhnert, AfD) Erst im November 2023 wurde der Gesetzentwurf dann im Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung sowie im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beraten und mit Mehrheit abgelehnt. Bis zum Januar 2024 – also dieses Jahres – hat Ihre Fraktion nochmals gebraucht, um den Gesetzentwurf dem federführenden Ausschuss für Schule und Bildung vorzulegen; auch hier wurde der Entwurf abgelehnt. Entweder ist Ihnen der Schutz muslimischer Mädchen doch nicht so wichtig, sodass Sie solch eine lange Zeit verstreichen ließen, oder der Entwurf steht nun doch nicht im Einklang mit Ihren rechtspopulistischen Rückführungsgedanken. Oder Sie haben vielleicht doch – zumindest ansatzweise – über die umfassenden und von Ihnen bereits angeführten ablehnenden Argumente aus der Anhörung im März 2023 nachgedacht. Allerdings hätten Sie uns dann diese abschließende Lesung im Sächsischen Landtag heute wirklich ersparen können. Die Mehrheit der Sachverständigen hat den Gesetzentwurf – nachzulesen im Anhörungsprotokoll – sowohl inhaltlich als auch rechtlich mit dem Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der begehrten Regelung zurückgewiesen. Auch in den Beratungen der Ausschüsse wurde dies mit entsprechender Ablehnung dokumentiert. Das vorgeschlagene Verbot von islamischen Kopftüchern in der Schule ist aufgrund des Verstoßes gegen die Religionsfreiheit, das staatliche Neutralitätsgebot sowie die Diskriminierungsregelungen verfassungswidrig. Letztendlich gilt das auch für das Verbot in Schulen und Kindertageseinrichtungen; denn auch dort gelten Diskriminierungsfreiheit und die Neutralität des Staates. Nicht zuletzt wurde in der Anhörung bemängelt, dass das Tragen eines Kopftuches für muslimische Mädchen grundsätzlich als negative Maßnahme und religiöse Einflussnahme gewertet wird. Diese Pauschalisierung ist jedoch mit Blick auf die muslimische Religion ebenfalls nicht der Fall. Da Sie auf einen Beschluss der CDU-Bundespartei aus dem Jahr 2019 verweisen, der sich mit dem Tragen eines Kopftuches, insbesondere bei sehr kleinen Kindern, beschäftigt, möchte ich doch noch einmal darauf hinweisen, dass unser Ansatz in der Debatte vor allem der Dialog und die Überzeugung der Eltern ist. Das heißt, ein ehrlicher, lösungsorientierter Dialog. Das ist ja nun nicht Ihr Politikstil. Die Verwertung von Schlagzeilen oder Ausschnitten in sozialen Medien mit dem Ziel, einfach nur die Stimmung anzuheizen – das ist Ihr Grundprinzip. Vor diesem Hintergrund der erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken und einem offensichtlichen Verstoß gegen die Religions- und Diskriminierungsfreiheit lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Er steht nicht für eine offene, grundgesetzliche und diskriminierungsfreie Gesellschaft. (Holger Hentschel, AfD: Und jetzt noch … sagen!) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Alexander Wiesner, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gasse sprach für die CDU-Fraktion. Nun sehe ich Kollegen Wiesner an Mikrofon 7, vermutlich mit einer Kurzintervention, Herr Kollege, richtig? – Bitte schön.
Alexander Wiesner AfD
Korrekt. Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Gasse, vielen Dank für die Rede. Ich habe richtig verstanden, dass Sie sagen, Ihr Ansatz sei der Dialog mit den entsprechenden Mädchen oder Leuten und nicht das Verbot? Nehmen Sie mir es nicht übel, wenn ich dazu einen Herrn Linnemann zitieren möchte, welcher konstatiert hat: „Die Anzeichen mehren sich, dass die Zahl der minderjährigen Mädchen mit Kopftüchern insbesondere an Brennpunktschulen zunimmt“. Er appellierte an die Bundesländer, so rasch wie möglich ein Kopftuchverbot für Mädchen bis zu 14 Jahren in öffentlichen Bildungseinrichtungen zu erlassen. Ich bitte die CDU-Fraktion: Denken Sie an die Worte von Herrn Linnemann, bevor Sie gleich über unseren Gesetzentwurf abstimmen. (Zurufe von der CDU: Unterlassen? Erlassen!) – Ja, zu erlassen. (Sebastian Fischer, CDU: Sie haben gesagt „Unterlassen“! –
Susan Leithoff CDU
„Unterlassen“, nicht „einführen“! – Zuruf des Abg. Holger Hentschel, AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention an Mikrofon 7 durch Herrn Kollegen Wiesner. Möchten Sie reagieren, Herr Gasse? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion DIE LINKE, bitte schön.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Vielen Dank, Herr Präsident. Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mich verwundern derartige Gesetzentwürfe von der AfD nicht mehr. In aller geschriebenen Klarheit können wir lesen, wie anmaßend und mindestens gruppenbezogen feindlich Sie unterwegs sind. Sie versuchen damit nur eines, nämlich ein Thema zu instrumentalisieren, um gegen Muslime und den Islam zu hetzen. (Jens Oberhoffner, AfD: Was ist mit dem Kopftuch und Genitalverstümmelung?) Es ist nichts anderes als eine Schein- und Sündenbockdebatte, und Sie bedienen ganz klassisch antimuslimische Narrative. Ihr Gesetzentwurf strotzt nur so vor Vorurteilen: die Unterdrückung der Frau, die zunehmende Islamisierung, die vermeintliche Bedrohung durch Zuwanderung etc. Und wie immer bedienen Sie sich irgendwelcher Vermutungen, Verschwörungstheorien und machen Stimmung, um voller Inbrunst zu erklären, dass das Tatsachen oder Fakten seien. – Nein, das sind sie eben nicht. Und ganz nebenbei, Herr Wiesner, habe ich ein gewisses Störgefühl, wenn ausgerechnet Sie für die Rechte von Mädchen und Frauen eintreten. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Oh-Rufe von der AfD) Was Sie tatsächlich wollen, liegt seit ein paar Wochen klar auf dem Tisch. Und dass ausgerechnet Sie von schulischer Bildung auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen schreiben, dass Sie von freiheitlich-demokratischen Grundwerten schreiben, die durch ein Kopftuch in Gefahr seien, ist hochgradig abstrus. Durch wen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tatsächlich in Gefahr ist, ist hoffentlich allen demokratischen Parteien nunmehr klar. (Norbert Mayer, AfD: Der Bürger ist in Gefahr!) Dieser Gesetzentwurf – wie im Prinzip all Ihre Gesetzentwürfe, Anträge und Reden – atmet bzw. atmen ein nationalvölkisches Menschenbild. Ein Menschenbild, das im Übrigen der im Grundgesetz verankerten Achtung der Würde des Menschen zuwiderläuft. Das sagt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Umso besser ist es, dass nunmehr Leute vielerorts als Demokratinnen und Demokraten auf die Straße gehen, um ein Zeichen zu setzen. Ein Zeichen für ein Land – und das betone ich – der Solidarität, des Friedens und der Freiheit. An dieser Stelle möchte ich den Sachverständigen Prof. Dr. Bernd Grzeszick in der Anhörung im ASB zu einem Kopftuchverbot zitieren, der genau darauf eingeht: „Es ist bisher nicht der Nachweis erbracht worden, dass man mit dem Verbieten des Tragens von Kopftüchern einen größeren Schritt nach vorn gehen kann. Die freiheitsfördernden Effekte sind relativ gering.“ Das heißt also, ein generelles Kopftuchverbot hilft weder den Mädchen und Frauen, die sich freiwillig, noch denen, die sich unfreiwillig verschleiern; es verschlechtert eher die Situation für beide. Außerdem hat das Kopftuchverbot nur sehr wenig Einfluss auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Und ja, es ist ein Unterschied, ob in einem Klassenraum ein Kruzifix an der Wand hängt und quasi alle unter diesem Symbol unterrichtet werden oder ob eine Schülerin ein Kopftuch trägt. Ein Kopftuch ist Ausdruck des persönlichen Glaubens und nichts anderes. Vielmehr gefährdet ein Verbot in Schulen das Recht der Schülerinnen auf Bildung. Jenseits davon: Kinder haben Rechte, und dazu gehört auch die Religionsfreiheit laut Artikel 14 der UN-Kinderrechtskonvention. Ich zitiere erneut den Sachverständigen Prof. Dr. Bernd Grzeszick, der sagt: „Das vorgeschlagene Verbot von islamischen Kopftüchern in der Schule ist wegen des Verstoßes zumindest gegen die Religionsfreiheit und das staatliche Neutralitätsgebot sowie die Diskriminierungsregelung verfassungswidrig“. Verbote sollte es unserer Meinung nach nur geben, wenn die Rechte anderer eingeschränkt werden, und das werden sie mit dem Tragen des Kopftuchs an keiner Stelle. Die Diskussion, inwieweit das Tragen eines Kopftuchs freiwillig oder unter Zwang geschieht, ist meiner Meinung nach müßig. Sicherlich gibt es Einzelfälle, in denen Frauen unter Druck gesetzt werden, Kopftücher zu tragen. Ich bin mir sehr sicher, dass das von allen demokratischen Parteien im Parlament gleichermaßen abgelehnt und selbstverständlich auch verurteilt wird. In der Regel ist das Tragen des Kopftuchs jedoch eine Frage der Erziehung und der religiösen Selbstverwirklichung junger Frauen. Hierbei muss das Recht der Eltern auf eine religiöse Erziehung – und das Recht der Frauen auf die Ausübung ihrer religiösen Freiheiten – aus meiner Sicht selbstverständlich akzeptiert werden. Mädchen und Frauen danach zu beurteilen, wie religiös sie sind, oder ob sie gezwungen werden, das Kopftuch zu tragen, ist einfach nur anmaßend. Viel entscheidender sind doch völlig andere Dinge: Statt Verboten braucht es Zugänge und einen ständigen Dialog. Die politische Bildung an den Schulen muss verbessert werden. Sowohl Lehrer(innen) als auch Schüler(innen) müssen weitergebildet werden, damit Schulen so gestärkt werden können, dass ein Raum für menschenrechtliche und vor allem auch interkulturelle Bildung entsteht und auch entstehen kann. Es geht darum, gegen Diskriminierung, gegen Rassismus und gegen Menschenfeindlichkeit vorzugehen. Meiner Meinung nach braucht es echte Partizipation von muslimischen Mädchen und Frauen – egal, ob mit oder ohne Kopftuch. Und eines noch zum Schluss: Demokratiefeindlichkeit beginnt ganz sicher nicht auf den Köpfen, sondern in den Köpfen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin NeuhausWartenberg sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollegin Melcher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.
Christin Melcher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will mit ihrem Gesetzentwurf Mädchen und jungen Frauen das Tragen eines islamischen Kopftuchs in Kindertageseinrichtungen und Schulen verbieten. Damit wittert die AfD ein weiteres Mal ein ganz großes Problem, wo keines ist. Ein weiteres Mal knüpft sie an bestehende Ressentiments und Vorurteile an, um Menschen in diesem Land gegeneinander aufzuwiegeln. Ein weiteres Mal instrumentalisiert die AfD Kinder und Jugendliche. Dieses Mal versucht sie sich sogar als Kämpferin für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu gerieren. Man möchte an dieser Stelle laut lachen, wenn einem nicht das Lachen im Halse stecken bleiben würde. (Zurufe der Abg. Hans-Jürgen Zickler und Norbert Mayer, AfD) Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der AfD geht es am Wenigsten um muslimische Mädchen und Frauen oder gar deren freie Entfaltung. Es geht ihr um ihr Lieblingsfeindbild, und zwar den Islam und die angebliche Islamisierung unseres Landes. Denn die Begründung im Gesetzentwurf strotzt vor antiislamischer Rhetorik. Und auch in der Anhörung wurde ihr antimuslimischer Rassismus sehr deutlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sowohl in der schriftlichen Stellungnahme wie auch in der Sachverständigenanhörung wurde dem Gesetzentwurf attestiert: maximale Irrelevanz. Weder beim Städte- und Gemeindetag noch beim Landkreistag sind Fälle bekannt, in denen das Tragen eines Kopftuches irgendwo in Sachsen zu einem Problem in Kitas oder Schulen geführt hätte. Ferner wurde in der Anhörung aber noch viel mehr deutlich: Der Gesetzentwurf ist verfassungswidrig. Er verstößt gegen die Religionsfreiheit, die im Grundgesetz, aber eben auch in der Kinderrechtskonvention normiert ist. Er verstößt weiterhin gegen das staatliche Neutralitätsgebot, weil die AfD selbstredend nur mit dem islamischen Kopftuch ein Problem hat, nicht aber mit anderen Kopfbedeckungen oder religiösen Symbolen. Der Gesetzentwurf ist schließlich auch offen diskriminierend, da ausschließlich weibliche Angehörige ausschließlich einer Religion betroffen sind, nämlich Muslima. Nun sind Irrelevanz und Verfassungswidrigkeit bereits gute Gründe, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Aber ich möchte noch auf einen anderen Aspekt eingehen, der meines Erachtens bisher unterbelichtet wurde. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist ein Kopftuch dort problematisch, wo es Ergebnis von Zwang ist. Es steht völlig außer Frage: Die Entscheidung darüber, ein Kopftuch zu tragen, obliegt der Frau und zwar nur ihr. Diese Entscheidung findet aber – wie alle Entscheidungen, gerade auch von jungen Menschen – in einem Kontext statt; hier vor allem in einem familiären Kontext. In einem Gutachten von Prof. Khorchide in NRW heißt es so zum Beispiel: „Die Vorstellung, jeder könne sich in seiner Biografie seine Religion frei auswählen, geht an der Realität vorbei. Ein jedes Kind wird in eine Familie und damit in eine religiöse oder areligiöse Umwelt hineingeboren und ist den Einflüssen der Eltern ausgesetzt.“ Mit einem Kopftuchverbot wird der Druck einseitig auf die muslimischen Mädchen verlagert. Entweder verstoßen sie gegen ein gesetzliches Verbot oder sie geraten auf der anderen Seite in Konflikt mit der Familie, dem eigenen Glauben oder dem Gewissen. In dem genannten Gutachten heißt es weiter: „Die zentrale Herausforderung bleibt: einerseits, die religiöse Grundierung der Persönlichkeit des Kindes zu akzeptieren, die durch die Einbettung in eine Religionsgemeinschaft entstehende Geborgenheitsgefühle zu fördern und zu respektieren und andererseits, die Wahl- und Alternativmöglichkeiten für die Zukunft offen zu halten, die sich durch eine enge Auslegung der religiösen Gemeinschaft zwangsweise ergeben. Dies ist staatlicherseits nur schwer vorgebbar. Sie muss im Einzelfall der Abwägung der Interessen stets neu ausgehandelt werden.“ Aus unserer Überzeugung ist ein Kopftuchverbot deshalb der völlig falsche Weg. Wichtiger und viel zielführender ist aus unserer Sicht das Empowerment der Mädchen bzw. der jungen Frauen und auch ihrer Eltern, damit sie sich selbstbestimmt für oder eben auch gegen eine Religion entscheiden können. Vorschriften des Staates zu religiösen Bekleidungsvorschriften verbieten sich aus unserer Sicht. Wir werden Ihren Gesetzentwurf daher ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall des Staatsministers Christian Piwarz) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Christin Melcher für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht nun Hanka Kliese; bitte.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Generationen von Schülerinnen und Schülern wurden im Englischunterricht über Jahrzehnte mit folgender Aufgabe malträtiert: Diskutieren Sie das Pro und Kontra von Schuluniformen. Wer auch diesen Aufsatz schreiben durfte, weiß um den intellektuellen Anspruch dieser Aufgabe und die damit einhergehende geistige Verödung. Ganz ähnlich ergeht es uns hier im Parlament durch die Anträge der AfD. Ob Gendersprache oder Kopftuch: Die Verbotsfantasien der Rechtsextremen werden monatlich im Plenarsaal wiedergekäut, um die Social-Media-Kanäle zu befüllen und Feindbilder zu verbreiten. (Roberto Kuhnert, AfD: Von nichts kommt nichts!) Wie wir nicht erst seit der unterirdischen Diskussion zum Gleichstellungsgesetz hier im Hause wissen, ist die Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen dabei nicht der Kern Ihres Anliegens, sondern vielmehr das öffentliche Reproduzieren islamfeindlicher Ressentiments. Dabei stellt die AfD einmal mehr unter Beweis, wie sie es mit unserem Grundgesetz hält. So berief sich die Abg. Schwietzer in einer der letzten Debatten zum Thema Kopftuchverbot in ihrer Begründung auch auf ein „ungeschriebenes Gesetz der Höflichkeit in Deutschland, dass das Tragen von Kopfbedeckungen in öffentlichen Gebäuden als Unsitte“ normiere. Das ist eben der Unterschied zwischen der AfD und den restlichen Parteien in diesem Haus: Sie halten sich an ungeschriebene, wir halten uns an geschriebene Gesetze. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf der AfD: Ach so!) In diesem Kontext ist eigentlich auch schon alles, was die rechtliche Dimension zum Kopftuchverbot angeht, von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt und in den letzten Jahren auch geurteilt worden. Dazu wurde alles ausgeführt. Eine Ausnahme besteht – auch das hat meine Vorrednerin bereits ausgeführt; so wissen wir es aus einem hessischen Urteil –, wenn der Schulfrieden durch das Tragen des Kopftuches gestört werde. Der Abg. Wendt hat dies in einer Kleinen Anfrage abgefragt. Ergebnis: Es liegen keine Vorkommnisse an sächsischen Schulen in Zusammenhang mit dem Schulfrieden, der gestört werde, und dem Tragen eines Kopftuches vor. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Wohl aber ist die Zahl der rassistisch motivierten Vorkommnisse in den vergangenen Jahren gestiegen, was Herr Wendt natürlich nicht abgefragt hat. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Lassen Sie uns doch statt einer Scheindebatte einmal über tatsächliche Probleme an sächsischen Schulen diskutieren. Das Problem heißt auch dort – nach wie vor – Rassismus, und Sie sind eine Hauptursache dafür. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Doreen Schwietzer, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Am Mikrofon steht Frau Schwietzer mit einer Kurzintervention.
Doreen Schwietzer AfD
Ich möchte eigentlich eine Zwischenfrage stellen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Die Rede war zu schnell zu Ende. So schnell konnte ich gar nicht reagieren.
Doreen Schwietzer AfD
Dann stelle ich die Frage vielleicht an alle Fraktionen als Kurzintervention. Ich möchte gern zu dem Antrag Stellung nehmen – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Nein, Stellung nehmen – –
Doreen Schwietzer AfD
Eine Kurzintervention. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön. (Zuruf von den LINKEN: Eine Frage an alle geht nicht! –
Sören Voigt CDU
Herr Wiesner, wo ist denn Herr Zwerg? Das läuft nicht …! – Unruhe im Saal)
Doreen Schwietzer AfD
Ich gebe ein Beispiel aus Hoyerswerda. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Schwietzer, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich mit Ihrer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Frau Kollegin Hanka Kliese beziehen müssen. Das ist wichtig. Sie können nicht einfach reden, sondern Sie müssen sich darauf beziehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Joa! – Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)
Doreen Schwietzer AfD
Frau Kliese meinte, dass wir es als populistische Darstellung nähmen, dass es keine Praxisbeispiele gebe und dass wir die Kinder nicht unterstützen wollten. (Staatsminister Christian Piwarz: Was?) Jetzt ein Beispiel aus Hoyerswerda zum Nachdenken: (Staatsminister Christian Piwarz: Ernsthaft? Das ist eine Kurzintervention!) Eine Tochter aus der zweiten Klasse kommt nach Hause und sagt: Mama, die Emira bekommt ein Kopftuch zum neunten Geburtstag geschenkt, und die muss das dann auch tragen – überall, auch in der Schule. Die Mutter antwortet: Die Emira muss doch kein Kopftuch tragen, wenn sie das nicht möchte; sie muss es nicht tragen, wir sind hier in Deutschland. Die Tochter sagt daraufhin: Doch, die Eltern sagen es; sie muss es. Was sagen Sie zu dem Kind? Einfach einmal darüber nachdenken! (Lachen bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wir beschäftigen uns damit. Das ist Realität in Sachsen. Danke. (Staatsminister Christian Piwarz: Das ist es nicht, Frau Schwietzer, das hat Herr Wendt abgefragt! Erzählen Sie keinen Unsinn! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Das war keine Kurzintervention! – Staatsminister Christian Piwarz: …vorbereitet auf einem Zettel als Kurzintervention, wie erbärmlich ist das denn?! –
Rico Gebhardt Die Linke
Also, Herr Minister! – Vereinzelt Beifall und Lachen bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Doreen Schwietzer, AfD: Herr Piwarz, fragen Sie nach! Die Namen sind geändert, um die Personen zu schützen, und es ist die Wahrheit!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Kliese, möchten Sie auf diese Kurzintervention von Frau Schwietzer antworten? (Hanka Kliese, SPD: Nein, das war …!) – In Ordnung. Dann könnten wir zur nächsten Rederunde kommen. Ich frage: Wer möchte? – Bitte schön. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herr Kuppi, ich wusste gar nicht, dass Sie Bildungspolitiker sind!)
Lars Kuppi AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Es war vorhersehbar, dass uns Populismus, Hass, Hetze und antimuslimischer Rassismus als Rechtsextreme hier vorgeworfen werden. (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Hierzu stelle ich klar: Diesen Vorwurf weisen wir deutlich von uns. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Joaaaaa! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Vereinzelt Lachen im Saal) Unsere Kritik am Kinderkopftuch und an fundamentalistischen islamischen Überzeugungen ist nicht rassistisch, sondern für den Erhalt von Frauenrechten elementar. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Die interessieren Sie doch überhaupt nicht!) Ich weiß, dass unser Gesetzentwurf von breiten Teilen der gesellschaftlichen Mitte getragen wird. Ich hoffe sehr, dass Sie, werte Abgeordnete, mutig sind, dass Sie Haltung zeigen und dass wir unser Gesetz heute beschließen können. (André Barth, AfD: Haltung!) Unsere Bildungseinrichtungen stehen aktuell vor großen Herausforderungen. (Zuruf der Abg. Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Dies gilt insbesondere für die Integration von Kindern aus muslimischen Familien. Wir als Freistaat sind gefordert und müssen alles dafür tun, dass Geschlechtertrennung und die damit einhergehende Abwertung von Mädchen und Frauen nicht Einzug in unsere Gesellschaft halten. (Sabine Friedel, SPD: Das ist so …!) Dieser Gesetzentwurf soll ein wichtiger Anstoß dafür sein. Werte Abgeordnete! Bei dem Kopftuch geht es zum Teil um ganz praktische Probleme, zum Beispiel beim Schwimmen und im Sportunterricht. (Lachen des Abg. Frank Richter, SPD) Häufig nehmen die kopftuchtragenden Mädchen nicht am Sportunterricht teil, damit das Stück Stoff nicht verrutscht. Das Kopftuch verursacht Integrationsprobleme. Kopftücher in der Schule sind integrationsfeindlich, weil sie bereits in Kindergärten und Grundschulen zur äußerlichen Abgrenzung beitragen, so der ehemalige Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger. Mit diesen schwerwiegenden Problemen lassen wir die Lehrer im Moment allein. So suchen Schülerinnen, die das Kopftuch gezwungenermaßen tragen, bei ihren Lehrern Hilfe. Aber was können und sollen die Lehrer tun? Ihnen sind die Hände gebunden. Auch die muslimischen Mädchen, die kein Kopftuch tragen, stehen in den Schulen unter großem Druck. Gerade von muslimischen Jungen wird ihnen das Gefühl vermittelt, sie wären Schlampen. (Susan Leithoff, CDU: Was?) Die Jungen verstehen sich als Wächter über die Mädchen. Es entsteht eine konfliktbeladene Polarisierung der Geschlechter. So ist es nur eine logische Folge, dass das Kopftuch Mädchen in ihrem schulischen Vorankommen beeinträchtigt. In den Jahren 2018 und 2019 führte Terre des Femmes eine Befragung von Lehrern und Erziehern in Deutschland durch. Die Befragten waren sich darin einig, dass Mädchen echte Schwierigkeiten bei der Integration in den schulischen Alltag hätten. Wenn die Religion zu sehr im Vordergrund steht, leidet die Bildung. Mit einem Kopftuchverbot in Schulen und Kitas helfen wir den betroffenen Mädchen; denn das Kopftuchverbot in den Bildungseinrichtungen nimmt den Mädchen zumindest an diesen Orten den sozialen Druck, der sie dazu zwingt, ein Kopftuch zu tragen. Das Verbot könnte ihnen das Gefühl geben, dass sie nicht nur ihren Eltern und ihrer Community gehören, sondern auch Teil der Mehrheitsgesellschaft sind. Sie bekommen Zeit, die Verschleierung zu reflektieren, bis sie volljährig sind. Damit helfen wir aber auch allen Mädchen, die kein Kopftuch tragen und deswegen gemobbt werden; denn die sogenannte Freiheit zum Kopftuch ist schon längst zur Bedrohung für alldiejenigen Mädchen geworden, die keines tragen. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Wir helfen ihnen, sich wieder auf den Unterrichtsstoff zu konzentrieren, und mit dem Kopftuchverbot entlasten wir die Eltern, die selbst gegen das Kopftuch für ihre Töchter sind, sich aber dem Druck der Gemeinschaft beugen. Mit einem Kopftuchverbot in den Schulen und Kindergärten unterstützen wir die Lehrer und Erzieher, indem wir klare Regelungen schaffen und ihnen eine rechtliche Handhabe geben, damit sie der Verhüllung und Sexualisierung von kleinen Mädchen nicht hilflos zusehen müssen. Mit einem Kopftuchverbot in den Schulen und Kindergärten unterstützen wir die Lehrer und Erzieher, indem wir klare Regelungen schaffen und Ihnen eine rechtliche Handhabe geben, damit sie der Verhüllung und Sexualisierung von kleinen Mädchen nicht hilflos zusehen müssen. Ein Kopftuchverbot in Schulen steigert die Bildung des Mädchens und senkt das Konfliktpotenzial. Folgen wir dem Beispiel Frankreichs, wo es bereits seit dem Jahr 2004 ein generelles Kopftuchverbot mit deutlich positiven Effekten an Schulen gibt! Durch das Kopftuchverbot werden Integration und Diversität gefördert. Zusätzlich wirkt das Verbot wie eine Bildungsoffensive. So ist die Lücke zwischen muslimischen und nicht muslimischen Mädchen beim Baccalauréat-Abschluss – vergleichbar mit unserem Abitur – deutlich geschrumpft. (Sören Voigt, CDU: Das heißt Bachelor! –
Rico Gebhardt Die Linke
Wo haben Sie diese Erkenntnisse her?) – fowid.de, Meldung: „Frankreich: Die Effekte des Kopftuchverbots an Schulen“. Das können Sie nachlesen. Es ist wichtig, dass wir jetzt eine flächendeckende politische Entscheidung treffen, bevor es zu spät ist und der politische Islam an unseren Schulen Einzug gehalten hat, wie es zum Teil in Westdeutschland zu beobachten ist. Werte Abgeordnete, wir müssen uns mutig gegen den politischen Islam äußern und dementsprechend agieren. Das Kopftuchverbot soll bewirken, dass wir die integrationspolitischen Herausforderungen unserer Zeit bewältigen können. Wir als Freistaat haben die Kompetenz, im Rahmen der Bildungspolitik Regelungen zu erlassen. Es gibt eine Eingriffsrechtfertigung durch den staatlichen Bildungsund Erziehungsauftrag im Schulwesen. Auch das Elternrecht – ebenso wie die Religionsfreiheit, wenn sie den Kopftuchzwang unbedingt unter Religion subsumieren möchten – findet seine Grenzen in der Integrationsaufgabe der öffentlichen Bildungseinrichtungen. Letztlich geht es um die Frage, inwieweit Rechte eingeschränkt und Freiheiten beschnitten werden dürfen, um den Mädchen auf diese Weise eine ungestörte Entwicklung zu einer autonom handelnden Persönlichkeit zu ermöglichen. Mein Kollege Alexander Wiesner hat hierzu ausführlich ausgeführt. Wir als Staat haben die Aufgabe, unsere Kinder zu schützen. Auch die muslimischen Mädchen haben ein Recht auf Kindheit. Die öffentlichen Kitas und Schulen haben einen verfassungsrechtlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Sie sollen die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbstbestimmten Persönlichkeiten fördern und sie sozial in ein Gemeinwesen integrieren. Die Schule hat dafür zu sorgen, dass Kinder ihren Weg gehen können. Das Verbot eines Kinderkopftuches ist Voraussetzung dafür, dass die Schulen diesem Auftrag nachkommen können. Verstehen Sie unser Gesetz als wichtigen Beitrag für eine gelingende Integrationspolitik! Stimmen Sie zu! (Sebastian Fischer, CDU, steht am Mikrofon.) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kuppi für die AfD-Fraktion. Herr Fischer, an Mikrofon 6 bitte.
Sebastian Fischer CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte eine Kurzintervention halten, weil Frankreich genannt wurde, allerdings wahrscheinlich wider besseren Wissens. In Frankreich gilt seit 1905 das „loi de la laïcité“, eine laizistische Grundeinstellung, die den Staat kennzeichnet. Seitdem, meine Damen und Herren, ist es in den französischen Schulen konsequent verboten, jegliches Signal, jegliches Symbol der Weltanschauung zu zeigen. Seitdem – seit 2004 gilt das auch für das Kopftuch – ist es an französischen Schulen verboten, Kreuze zu zeigen, einen Buddha aufzustellen oder auch nur darüber zu reden. Dieses System der Laïcité hat mit unserem föderalen Bildungssystem nichts zu tun. Es ist eine völlig andere Welt. Wenn Sie hier von Frankreich reden, bitte ich Sie, dass Sie sich beim nächsten Mal erst informieren und dann die Wahrheiten verdrehen. Danke. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war eine Kurzintervention von Sebastian Fischer. (Zurufe) Möchten Sie darauf reagieren? – Eine Reaktion ist nicht gewünscht. (Unruhe) Vielleicht machen Sie etwas leiser; danke schön. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ist nicht. Bitte schön, Herr Staatsminister Piwarz.
Christian Piwarz
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gerade in Ansehung dieser Debatte möchte ich eines vorweg klarstellen: Wenn muslimische Eltern ihre Tochter nötigen, ein Kopftuch zu tragen, dann ist das ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Kindes und mit unserem Wertekanon und unserer Verfassung nicht vereinbar. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Hier dürfen wir als Gesellschaft und als Staat nicht wegsehen. Das ist nicht zu tolerieren. Die Damen und Herren der AfD geben hierfür aber wieder einmal eine pauschale, eine viel zu einfache Antwort, die ebenfalls mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist. Der vorgeschlagene Gesetzestext zum pauschalen Verbot eines Kopftuches von Minderjährigen in Kitas und Schulen bildet die erforderliche differenzierte Auseinandersetzung mit widerstreitenden verfassungsrechtlichen Aspekten nicht ab. Sie missachten den hohen Wert der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit. In der deutschen Rechtsprechung und im juristischen Diskurs werden an ein gesetzliches Kopftuchverbot hohe inhaltliche und verfahrensmäßige Anforderungen gestellt, übrigens auch von den Befürwortern. Diese Anforderungen erfüllt der Gesetzentwurf nicht. Er berücksichtigt nicht den gebotenen Ausgleich gleichsam verfassungsrechtlich geschützter Rechte wie der freien Religionsausübung und dem elterlichen Erziehungsrecht. Sollten Kinder aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen? Ich meine, nein. Aber der Antrag zielt nicht wirklich auf Kinder, auch wenn Sie bewusst von Kinderkopftuch sprechen. Ihr Antrag zielt auf muslimische Mädchen bis zum 18. Lebensjahr. Seien Sie ehrlich, er zielt auch nicht darauf ab, deren autonome Entscheidung gegenüber ihren Eltern zu schützen; denn ältere Mädchen muslimischen Glaubens, die sich frei und selbstständig für das Tragen eines Kopftuches entscheiden, dürften das nach Ihrer Vorstellung generell in Schulen nicht mehr. Meine Damen und Herren, unbestritten wird das Kopftuchtragen auch unter Muslimen mehrdeutig interpretiert. Für die Bewertung dieses Antrages ist aktuell entscheidend, dass er pauschal Schülerinnen das Tragen eines islamischen Kopftuches verbietet. Religiös motivierte Kopfbedeckungen, Bekleidung oder Symbole anderer Religionen wie das Kreuz oder die Kippa werden hingegen nicht eingeschränkt. Damit verstößt der Gesetzentwurf auch nach Auffassung der Staatsregierung gegen das Gebot der staatlichen Neutralität und gegen das Diskriminierungsverbot. Ich empfehle daher, den vorliegenden Normtext abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Piwarz. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Herr Wiesner hat vorhin darauf verwiesen, dass der Änderungsantrag eingebracht ist. Das will ich vorwegschicken. Aufgerufen ist das Gesetz zur Einführung eines Kopftuchverbots an Schulen und in Kindertageseinrichtungen, Drucksache 7/11343, ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Wie gesagt, es liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion AfD, Drucksache 7/15647, vor. Da er schon einTagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Absenkung des Wahlalters vollendete 16. Lebensjahr Drucksache 7/12706, Gesetzentwurf Drucksache 7/15636, für Verfassung und Recht, Demokratie, Dazu liegen Ihnen die Beschlussempfehlungen und der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung in der Drucksache 7/15636 vor. Ich frage Herrn Lippmann, ob Sie als Berichterstatter zuvor das Wort ergreifen möchten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Das wünschen Sie nicht. Wunderbar. Dann erteile ich den Fraktionen zur allgemeinen Aussprache das Wort. Für die einreichende Fraktion DIE LINKE, Anna Gorskih; bitte schön. gebracht ist, ist die Frage: Möchten sich die anderen Fraktionen zu diesem Änderungsantrag äußern? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, ich schlage vor, über den Änderungsantrag abzustimmen. Wer dem Änderungsantrag Drucksache 7/15647 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Mit keiner Stimmenthaltung, vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen. Jetzt stimmen wir, meine Damen und Herren, über den Gesetzentwurf, der die Grundlage für die Abstimmung ist, ab. Ich schlage Ihnen vor – wenn die AfD nichts dagegen hat –, dass wir im Block abstimmen. Oder wollen wir artikelweise abstimmen? (Alexander Wiesner, AfD: Im Block!) – Wunderbar, dann stimmen wir im Block ab. Wir stimmen jetzt über Überschrift Artikel 1 Änderung des Sächsischen Schulgesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen, Artikel 3 Inkrafttreten ab. Wer dem die Zustimmung erteilt, bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diesem Gesetzentwurf somit nicht entsprochen. Ich frage die AfD-Fraktion, ob sie eine Schlussabstimmung wünscht. – Das wünschen sie nicht. Damit ist die zweite Beratung hiermit abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf des Entwurfs im Freistaat Sachsen auf das (Sächsisches Wahlalter-16-Gesetz) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung
Anna Gorskih Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen heute erneut die Chance für ein modernisiertes Wahlrechtssystem, für die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre zu geben. Warum ist dieser Gesetzentwurf so notwendig und warum muss es gerade jetzt sein? Halten wir uns vor Augen, was am 9. Juni dieses Jahres passieren wird: In Sachsen können die 16- und die 17-Jährigen wie überall in Deutschland erstmals über die Vertretung im Europäischen Parlament entscheiden. Sie werden also den traditionell sehr langen Stimmzettel zu den Europawahlen in die Hand gedrückt bekommen und können in der Wahlkabine eine Auswahl aus mehreren Dutzend Parteien treffen. Was die Jugendlichen allerdings nicht bekommen, sind die Stimmzettel für die Kreistagswahlen, die Stadt- oder Gemeinderatswahlen, für die Ortschaftsratsoder Stadtbezirksratswahlen. Auf diesem Zettel kann man ganz konkrete Personen wählen, die in den nächsten fünf Jahren die Verantwortung für die Kommunalpolitik vor Ort und damit für die ganz konkreten Bedürfnisse und Anliegen junger Menschen in ihrem Wohnumfeld übernehmen, zum Beispiel für die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in der Gemeinde oder in Stadtteilen. Über Politikerinnen und Politiker im Europaparlament können sie also entscheiden, aber von der Auswahl von Personen für die unmittelbar bedeutsamen Entscheidungen vor Ort sind die 16- und 17-Jährigen weiterhin ausgeschlossen. Ist das nicht absurd? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Es wird aber noch absurder, wenn man weiß, dass 16- und 17-Jährige am gleichen Tag in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und 14 Tage eher auch in Thüringen sehr wohl bei der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben können. Dort gilt nämlich das Wahlalter von 16 Jahren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Am absurdesten wird es, wenn man sich vor Augen hält, was an diesem 9. Juni in Baden-Württemberg passiert. In Baden-Württemberg dürfen 16- und 17-Jährige an diesem Tag nicht nur ihre Kommunalparlamente wählen – das durften sie auch schon vor fünf Jahren –, in Baden-Württemberg können 16- und 17-Jährige auch in die Kommunalparlamente gewählt werden. Baden-Württemberg ist beim passiven Wahlrecht für Jugendliche, also dem Recht, gewählt werden zu können, der Vorreiter – und das immerhin unter einer grün-schwarzen Regierung und einem sehr konservativen CDU-Innenminister. Wahnsinn, was doch alles unter einer CDU-Regierung möglich ist! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na, Mensch!) Aber um das passive Wahlrecht geht es heute nicht. In unserem Gesetzentwurf geht es um das aktive Wahlalter in Sachsen. Kürzlich hat eine weitere CDU-Fraktion, die sich bis dahin mit Händen und Füßen gegen die Wahlalterabsenkung gewehrt hat, ihren zähen Widerstand aufgegeben. Im Dezember letzten Jahres wurde auch im Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zur entsprechenden Änderung der Verfassung mit breiter Mehrheit verabschiedet. Dort kann man zukünftig auch bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus ab 16 Jahren wählen. Die sächsische CDU steht also mit ihrer Blockadehaltung zunehmend einsam da. Aber wenn Sie heute unserem Gesetzentwurf zustimmen, wäre die Wahlalterabsenkung noch bis zum 9. Juni umsetzbar, und das würde Sachsen einige Peinlichkeiten ersparen; denn, dass 16-Jährige aktiv wählen können, ist mittlerweile im weit überwiegenden Teil Deutschlands der Fall. In Sachsen werden aber immer wieder schwache Gegenargumente angeführt. Von diesen altbekannten Scheinargumenten werden wir sicherlich gleich wieder einige hören, (Martin Modschiedler, CDU: Herzlichen Dank!) zum Beispiel, dass junge Menschen in diesem Alter angeblich noch zu unreif seien, als ob junge Sächsinnen und Sachsen dümmer sind als die jungen Menschen in den zwölf anderen Bundesländern, in denen es das Wahlalter 16 Jahre bereits gibt. Ist das wirklich das, was Sie von jungen Menschen in Sachsen denken? Auch sehr beliebt und mangels besserer Argumente oft wiederholt: Wenn wir das Wahlalter senken, dann müssen wir die Jugend auch genauso hart bestrafen wie die Erwachsenen. Alles andere führe zu einer Inkonsistenz der Rechtsordnung. Die Altersgrenzen im Strafrecht stellen den Schutz junger Menschen dar. Eingeschränkt strafmündig sind junge Menschen schon ab 14 Jahren, voll strafmündig ab 21 Jahren. Das Wahlalter, dass derzeit bei Bundestagswahlen und in Sachsen bei allen Wahlen bei 18 Jahren liegt, ist ganz offensichtlich weder an das eine noch an das andere Alter gekoppelt. Überhaupt: Das Wahlrecht ist laut Grundgesetz ein Grundrecht. Es darf daher an keine Bedingungen wie zum Beispiel an härteres Strafrecht für junge Menschen gekoppelt werden. Ein anderer, für die CDU möglicherweise nicht uninteressanter Aspekt: Es wird schon ab einem Alter von 14 Jahren von der vollendeten Religionsmündigkeit ausgegangen. Die Frage der Religionszugehörigkeit war über Jahrhunderte hinweg eine weitaus wesentlichere, gravierendere Entscheidung als die Wahl von Parteien und Parlamenten. Man traut also den 14-Jährigen zu, eine solche nicht unerhebliche Entscheidung wie die Wahl der eigenen Religion zu treffen, aber 16- und 17-Jährige können nicht über die Zusammensetzung des Ortschaftsrats entscheiden? Es wird also irgendwie immer absurder. Daher, meine sehr geehrten Abgeordneten: Wir müssen weder an den Altersgrenzen der Strafmündigkeit noch an den Altersgrenzen für den Führerschein oder an der generellen Volljährigkeit etwas ändern, wenn wir das Kommunal- und Landtagswahlrecht ab 16 Jahren einführen möchten. Anderslautende Argumente sind Nebelkerzen, die einen zwingenden Zusammenhang zwischen unterschiedlichen Dingen suggerieren, die unabhängig voneinander entschieden werden können, zumal nahezu all diese Dinge bundesrechtlich entschieden werden, während das Wahlalter nun mal eine Sache des Landesrechts ist, zumindest bei der Kommunal- und Landtagswahl. Von diesem Landesrecht hat die Mehrheit der Bundesländer Gebrauch gemacht. Deutschland ist wahlrechtlich betrachtet ein einziger Flickenteppich. Im Nachbarbundesland Brandenburg dürfen 16-Jährige bereits seit 2014 den Landtag wählen, in Sachsen nicht einmal ihren Stadt- und Gemeinderat. Sachsen erinnert in grotesker Weise an den kleinen Zentralschweizer Kanton Appenzell Innerrhoden, der sich bis in die 1980er-Jahre weigerte, das Frauenstimmrecht einzuführen. Sie wissen, wie die Geschichte ausgegangen ist, oder? Dieser skurrile Sonderweg wurde 1990 beendet, als Appenzell Innerrhoden durch einen Gerichtsentscheid gezwungen wurde, das Frauenstimmrecht einzuführen. Wollen Sie riskieren, dass irgendwann das Bundesverfassungsgericht aus Gründen der verfassungsrechtlichen Probleme bei der Gleichbehandlung junger Menschen das Wahlalter von 16 Jahren in Sachsen anordnet? Das kann ich mir nicht vorstellen. (Sören Voigt, CDU: Das kann ich mir auch nicht vorstellen!) Sie können dieser bizarren Situation heute zuvorkommen. (Unruhe) Sehr geehrte Abgeordnete! Zum Schluss möchte ich noch auf ein Gegenargument verweisen, das ich gehört habe und das wahrscheinlich die Liste der schlechtesten Argumente anführt. DIE LINKE oder wahlweise alle anderen Parteien links des politischen Spektrums wollten mit der Wahlalterabsenkung nur die eigene Wählerbasis vergrößern. (Zurufe von der CDU) Nun ja. Die jungen Menschen wählen ganz unterschiedlich. So, wie es die Jugend nicht gibt, gibt es auch nicht „die eine“ Partei, die die jungen Leute wählen. Ich kann Sie beruhigen, sie wählen nicht nur links, sie wählen auch konservativ, und leider wählen sie auch rechts und rechtsextrem. So ist das nun einmal. Aber das ist das, was uns von den Verfechtern dieses wirklich schlechten Arguments ganz grundsätzlich unterscheidet. Im Gegensatz zu denen, die dieses Argument vortragen, geht es uns nicht um das vermeintlich zu erwartende Wahlergebnis, sondern um die Gewährung eines Grundrechts, und zwar unabhängig davon, was die Menschen am Ende mit ihrem Grundrecht, dem Wahlrecht, anstellen. Sehr geehrte Abgeordnete der Koalition! Geben Sie sich einen Ruck und lassen Sie nicht zu, dass Sachsen wieder einmal Schlusslicht wird! Sehr geehrte Abgeordnete der CDU, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Lassen Sie die 16- und 17-Jährigen wählen! Vielleicht würden manche von ihnen sogar die CDU wählen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion jetzt bitte Herr Kollege Modschiedler.
Martin Modschiedler CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Gorskih! Heute geht es nicht zum ersten und wohl auch nicht zum letzten Mal – the same procedure as every day – um das aktive Wahlrecht im Freistaat Sachsen ab 16 Jahre. Steigen wir in die Debatte ein. Eines steht fest: Es ist ein Thema, das wir nicht nur im Parlament, sondern im Rahmen unserer Abgeordnetengespräche – Herr Kollege, wir erinnern uns – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) mit den Schülergruppen häufig diskutieren. Dabei fällt uns immer wieder ein Stimmungsbild – übrigens recht unterschiedlich – auf: Die Schülerinnen und Schüler sind sich oft überhaupt nicht einig. Sie diskutieren wild, und selbst nach intensiven Diskussionen im Unterricht – das wissen wir von den Lehrerinnen und Lehrern – halten sich Pro und Kontra die Waage. Das ist jedenfalls meine Beobachtung. Zudem habe ich in den Klassen so manche Abstimmung erlebt – und auch im Nachhinein noch einmal gefragt: Wie war es denn? –, bei der eine Absenkung des Wahlalters mehrheitlich abgelehnt wurde. Es ist das Interesse derer, die wählen wollen. Sie wurden befragt und sagen: hm. Selbst im Lager der Unterstützerinnen und Unterstützer einer Absenkung des Wahlalters gibt es keine einheitliche bzw. klare Auffassung. Wenn wir weiter diskutieren, heißt es dann, Wahlrecht mit 16, ach, Wahlrecht mit 14, Wahlrecht, wer Lust hat, Wahlrecht ab Geburt? Das hatten wir alles schon. (Starke Unruhe – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Ja, genau, das hatten wir auch einmal diskutiert, auf allen Seiten, auch bei uns; und zwar auf der kommunalen Ebene – auf der Landesebene hatten wir gerade die Diskussion – und auf Bundesebene. Es ist eine reine – da gebe ich allen recht – politische Entscheidung. Diese betrifft nicht nur das Wahlgesetz oder die Gemeindeordnung, sondern sie zieht eine Verfassungsänderung im Freistaat und sogar – wenn wir jetzt zum Bund schauen – eine Änderung des Grundgesetzes mit sich. Klar, liebe LINKE, wir wittern gerade bei der Verfassungsänderung Morgenluft, wir sind ja in der Diskussion. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Kommen wir zum Kernproblem: Wenn ich das machen will, dann muss ich es doch richtig machen. Frau Gorskih, Sie hatten selbst gesagt, dass dies ein Flickenteppich sei, und das ist es sowohl in den deutschen Bundesländern als auch im Bund. Wir haben das Wahlrecht in den Kommunen, wir haben das Wahlrecht in den Ländern, und wir haben es im Bund. Gut, die europäische Entscheidung fällt nicht in unsere Kompetenz, die bundesrechtliche fällt aber auch nicht in die Entscheidung des Hohen Hauses. Es wird, wie in der Vergangenheit, wiederum nur an einzelnen kleinen Stellschrauben gedreht: immer mal an der Verfassung; manchmal auch mit dem Versuchen, es außerhalb der Verfassung zu probieren, also außerhalb des Grundgesetzes, weil es wohl einfacher ist. Ich mache einmal eine kleine Zeitreise, Frau Gorskih. Sie hatten ein Beispiel gebracht, ich bringe Ihnen ein anderes. Die erste Entscheidung über das Wahlalter kommt aus den Siebzigern des letzten Jahrhunderts. Man kam nach vielerlei politischer Diskussion und Erwägung zu dem Schluss: Das Wahlalter setzen wir herunter, und zwar von 21 Jahre auf 18 Jahre. Die Gründe lassen wir jetzt einmal außen vor. Dabei muss man aber sehen – das muss man wirklich beachten –, dass sich die Verfassungsväter und die Verfassungsmütter im Rahmen der damaligen Wertediskussion des Verfassungskonvents zum Grundgesetz auf ein – ich sage jetzt einfach einmal – Mündigkeitsalter von 21 Jahren verständigt hatten: Wahlalter, passive und aktive Wählbarkeit, Volljährigkeit, volle Strafmündigkeit – nicht die ab 14, sondern die dann wieder ab 21 Jahre – und, das dürfen wir auch nicht vergessen, die Geschäftsfähigkeit – alles ab 21 Jahre. Ich habe verstanden, dass die Zeit voranschreitet und die Gesellschaft sich weiterentwickelt. Das sehe ich genauso. Damals hat man gesagt: Okay, Absenkung des Wahlalters, an einer Schraube gedreht, wir senken das auf 18 Jahre. Und dann? Dann kam schon wenige Monate später die große Überraschung, als man merkte: Da stimmt doch etwas nicht, da funktioniert etwas nicht. Wählen mit 18 Jahren, Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, Verträge abschließen ab 21 Jahre. Oh, das passt nicht. Da kamen die ersten Schieflagen, also besserte man nach. Weil immer nur an einzelnen Rädchen – Sie drehen gerade wieder nur an einem einzelnen Rädchen – gedreht wurde, musste nachgebessert werden. Wir sind immer noch nicht am Ende. Im Strafrecht gilt für die Heranwachsenden immer noch das Erwachsenenstrafrecht ab 21 Jahre. Die Diskussion unter den Juristinnen und Juristen ist immer noch nicht am Ende. Dabei geht es um die Frage: Ist das jetzt eine Entwicklungszeit? Ist es notwendig oder nicht? Natürlich, es ist eine geeignete Diskussion, ja; aber seien wir ganz ehrlich; Hand aufs Herz: Wählen gehen, aktives Wählen gehen und damit weitreichende Entscheidungen zu treffen, soll möglich sein, aber den Handyvertrag und den Mietvertrag für die Studentenbude unterschreiben, das müssen dann Mami und Papi machen. Das kann doch nicht wahr sein, da stimmt irgendetwas nicht. Rechte und Pflichten, Verantwortung tragen und Verantwortung übernehmen, das gehört für mich zusammen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall der Abg. Tobias Keller, AfD, und Ivo Teichmann, fraktionslos) Deshalb müssen wir dieses Thema, die Absenkung des Wahlalters, im Ganzen betrachten und die Aspekte Strafmündigkeit und Geschäftsfähigkeit einbeziehen. Dies ist keine Abhängigkeit, aber man sieht, dass es miteinander in der Waage steht. Etwas staatstragend formuliert würde es jetzt heißen: Es geht um die Kohärenz der Rechtsordnung. Also: Wenn wir diesen Weg der Absenkung gehen, dann nicht jedes Bundesland für sich, um einmal zu schauen, wie es funktioniert, und weil es gerade gut ins Programm oder in die Zeit passt, sondern dann machen wir es als Gesamtpaket und in sich schlüssig. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Ja, die EU-Kommission hat es mit ihrem Alleingang, den sie machen konnte, für uns nicht gerade einfacher gemacht, ein Gesamtpaket zu schnüren und auf das einzugehen. Zur Wahrheit gehört aber auch – da gebe ich Ihnen völlig recht; das haben auch die Schülerdiskussionen ergeben –: Unsere Gesellschaft wird älter. (Mirko Schultze, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Modschiedler, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Martin Modschiedler CDU
Ja, bitte; natürlich. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Am Mikrofon 1 bitte Mirko Schultze.
Mirko Schultze Die Linke
Danke. Herr Modschiedler, Sie singen hier das Hohelied auf die Vereinheitlichung des Wahlrechts. Glauben Sie nicht, dass die Anpassung des Wahlalters auf 16 Jahre in Sachsen zur Vereinheitlichung beitragen würde, da in den meisten Bundesländern bereits mit 16 Jahre gewählt werden kann? Das heißt, würde Sachsen diesen Schritt gehen, würde es die Einheit des Wahlrechts herstellen und nicht die Spaltung fördern. Die Spaltung wird jetzt gefördert, da besteht eine Uneinheitlichkeit des Wahlrechts in den Bundesländern und Sachsen das Wahlalter nicht auf 16 Jahre absenkt. Sie singen das Lied der Einheit. Sehen Sie nicht auch, dass jetzt Sachsen am Zuge wäre und nicht der Bund?
Martin Modschiedler CDU
Es ist die Frage, wie Sie das Lied singen. Ich singe es anders herum. Ich sage: Lieber Bund, mach deine Arbeit, wir machen sie mit, als wenn ich dann sage: Nein, ich tue es nicht. Damit komme ich zu diesen Stellschrauben und zu dieser Salamitaktik; das ist nämlich eine solche. Diesbezüglich denke ich anders herum. Ich sage: Lieber Bund, wir haben eine Verfassung, wir haben ein Grundgesetz, auf diesem ist aufgebaut worden und wir Länder haben uns diesem angeschlossen und dies ist bitte einheitlich zu regeln. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, die Länder haben sich den Bund gegründet und nicht umgekehrt!) – Ja, aber das Land hat in der Verfassung vorgegeben, wie wir uns einheitlich sehen. Das haben die Verfassungsväter und -mütter gemacht. Dem haben wir uns damals übrigens auch angeschlossen. Jetzt zu sagen, nein, jetzt kommen wir erst einmal als Land und üben Druck auf den Bund aus: nein, lieber anders herum. Das ist die Idee, die ich da drin habe, weil ich sage: Eine Salamitaktik ist für mich nicht der richtige Weg. Damit komme ich wieder zu dem Weitergehenden. Wir ändern jetzt in Sachsen mal ein bisschen das Wahlalter und dann geben wir mal ein bisschen Marihuana frei. Das ist nämlich dieselbe Diskussion. Wir probieren es in den Ländern, es wird irgendwann einmal funktionieren. Man dreht an kleinen Schräubchen herum und merkt nicht, dass es nicht funktioniert. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Ja, ist klar, das passt bei dir nie zusammen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist mein Thema. Wenn ich ein Thema an einer Verfassung angehe, sei es die Verfassung des Landes oder des Bundes, dann löse ich das insgesamt und drehe nicht immer an kleinen Schräubchen und wundere mich dann, dass es schiefgeht. Warum lernen wir nicht aus den Fehlern, die 1970 unter Willy Brandt gelaufen sind? (Sabine Friedel, SPD: War das ein Fehler?) Dann macht es doch bitte richtig und es muss nicht wieder schiefgehen. Wir sind aber schon wieder auf demselben Weg und fangen dann wieder an nachzubessern. Also, dann macht es doch zusammen! Rot-Grün hätte es jetzt in der Hand, das zu tun. Aber so geht es nicht. Und damit, Frau Gorskih, haben wir ein kleines Problem, uns diesen Ruck zu geben; denn grundsätzliche Bereitschaft besteht, aber bitte zusammen und nicht jeder einzeln und irgendwie. Wenn das übergreifend mit dieser verfassungsändernden Mehrheit im Bund und in den Ländern gewollt ist, dann gehen wir auch mal eine grundlegende Reform an. Nur: Mit dieser Salamitaktik wird es mit uns auf jeden Fall nichts. Es ist auch nicht so, dass ich jetzt störrisch bin, sondern ich sage: Bitte eine Gesamtlösung. Dafür bin ich Verfassungsjurist und habe dazu eine andere Auffassung. Herzlichen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Modschiedler für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt bitte Herr Kollege Dr. Dringenberg.
Dr. Volker Dringenberg AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Ihr Gesetzentwurf wirft im Kern die Frage nach dem Verhältnis von Rechten und Pflichten auf. Rechte und Pflichten sind unseres Erachtens zwei Seiten einer Medaille. So gibt es beispielsweise im Sport eine Medaille nur für denjenigen, der sich anstrengt und reüssiert; das müssen schon Kinder und Jugendliche lernen und das ist auch gut so. Übertragen auf Ihren Gesetzentwurf bedeutet das, staatsbürgerliche Rechte einerseits und Pflichten bzw. Verantwortung andererseits müssen miteinander korrespondieren. Herr Modschiedler sprach von der Kohärenz der Rechtsordnung, und das negiert Ihr Gesetzentwurf. Sie machen so ein wenig Rosinenpickerei: mit 16 Jahren wählen, aber nicht gewählt werden dürfen, über die Geschicke des Gemeinwesens mitbestimmen, aber selbst nicht in die Pflicht genommen werden können, ein wenig am Wahlrecht drehen, aber anderes unangetastet lassen. Das ist, um im Bild zu bleiben, nicht ganz rund, Herr Lippmann. Es geht auch an den Erfahrungen vorbei, die viele Eltern mit ihren Sprösslingen machen. Ich bringe Ihnen dazu als Familienvater (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) einmal ein Beispiel aus der Praxis. Wir haben uns zu Hause vier Hühner für das sonntägliche Frühstücksei angeschafft. Da die Hühner bekanntlich etwas mehr Eier produzieren, haben unsere Kinder die Eier an die Nachbarn abgegeben. Die Nachbarn haben sich dafür erkenntlich gezeigt und immer einen Obolus gegeben. Das hat bei unseren Kindern den Entschluss reifen lassen, dass man die Hühnerschar deutlich aufstocken sollte, um in die Eierproduktion einzusteigen, damit man die gesamte Nachbarschaft mit Hühnereiern versorgen und den Erlös zur Aufbesserung des Taschengelds verwenden kann. Das wurde dann – der eine oder andere Familienvater oder die eine oder andere Familienmutter weiß es – mit Verve und redundant vorgetragen, bis wir uns letztlich breitschlagen haben lassen – wider besseren Wissens. Wir haben es unter die Bedingungen gestellt, dass – erstens – von den Erlösen die Kosten bezahlt werden, und – zweitens – sich die Kinder regelmäßig um das Tierwohl kümmern müssen, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) das heißt, dass die Versorgung mit Wasser und Futter jeden Morgen sichergestellt und auch der Hühnerstall einmal wöchentlich gereinigt werden muss. Das alles wurde uns hoch und heilig zugesichert, und Sie ahnen, wie es in praxi kommt. Genau: Die Rechte werden wahrgenommen, (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD) und die nur widerwillige Erfüllung der Pflichten muss stets angemahnt werden. Das ist die Praxis. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Anna Gorskih, DIE LINKE) – Herr Gebhardt, Sie haben ja auch vier Kinder, vielleicht kennen Sie das. Nun mag man einwenden, dass das Wahlrecht mit 16 Jahren nicht zwangsläufig mit anderen Rechten konform gehen muss. Das ist richtig. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Geben Sie den Kindern ihr Taschengeld, und dann ist es erledigt!) Wir haben in der Anhörung das eine oder andere gehört, aber da wurden Äpfel mit Birnen verglichen, (Zuruf von den LINKEN) oder wie Prof. Klein es gesagt hat: Das sind falsche Gleichungen. Es ist unschlüssig, dass 16-Jährige zwar selbstständig keinen Handyvertrag – damit hat Herr Modschiedler vollkommen recht – abschließen dürfen – Stichwort: nicht lediglich rechtlich vorteilhaft –, aber nach Meinung der LINKEN an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen sollen. (Marco Böhme, DIE LINKE: … teilnehmen können! Es ist keine Pflicht!) Frau Gorskih bzw. Herr Gebhardt, Sie haben es in den Ausschusssitzungen schon erwähnt: Es sei inkonsistent, dass 16- oder 17-Jährige am 9. Juni erstmals das Europaparlament mitwählen dürfen, nicht aber den Gemeinderat. Das kann man in der Tat so sehen; das ist diskutabel. Allerdings ist gleichfalls zu beachten, dass die Wahlen mit 16 Jahren auf EU-Ebene nicht der Regelfall sind. Von den 27 Ländern haben nur 22 das 18. Lebensjahr als Mindestalter für das aktive Wahlrecht festgelegt, und damit ist das 16. Lebensjahr nicht die Regel, sondern der Sonderfall. Aus unserer Sicht wollen Sie – wie so oft, auch das hat Herr Modschiedler kurz anskizziert – scheibchenweise ein wenig die Ausnahme zur Regel und die Regel zur Ausnahme machen, und dann rügen Sie immer die daraus resultierenden Inkonsistenzen. Wenn hier beispielsweise die völlig gescheiterte Bundeshauptstadt Berlin als Beispiel dafür herangezogen wird, dass das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre herabgesenkt wurde, dann kann ich darin keine Vorbildwirkung erkennen. Gerade in Berlin war es im Jahr 2021 so, dass die Wahl nicht so richtig funktioniert hat, (Marco Böhme, DIE LINKE: Schlechte Wahlbeteiligung! – Weitere Zurufe von und Heiterkeit bei den LINKEN) auch wenn oder vielleicht gerade weil die rot-rot-grünen Parteifreunde von Ihnen, Herr Gebhardt und Herr Lippmann, gemeinsam gewirkt haben. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Unseres Erachtens ist nicht die sukzessive Einführung des Wahlalters ab 16 Jahre geeignet, die Inkonsistenz aufzulösen, sondern die Beibehaltung oder die Orientierung am 18. Lebensjahr so, wie es im Übrigen auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag präferiert. Dann bleibt es bei diesem stimmigen Verhältnis. Im Übrigen abschließend: Der Vorschlag kommt ein wenig spät, denn die Vorbereitungen zur Kommunalwahl 2024 in den Gemeinden sind im Prinzip schon fast abgeschlossen. Insofern ist er nicht mehr von Relevanz – zumindest nicht für dieses Jahr. Zusammengefasst lehnen wir das ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dr. Dringenberg für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN hat jetzt Valentin Lippmann das Wort, bitte.
Valentin Lippmann GRÜNE
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der an Argumentation reichen Ablehnung war das jetzt eine interessante. Herr Kollege Dringenberg, vielleicht schauen Sie mal in das Kommunalwahlgesetz, wann die Wählerverzeichnisse aufgestellt werden. Sie werden dann feststellen, dass es beileibe nicht zu spät für solche Gesetzentwürfe ist. Aber gut, sei es drum. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wahlrechtsfragen sind entscheidend für das Heil unserer Demokratie, so heißt es immer wieder, wenn unvermeidlich Ortega y Gasset zitiert wird, denn die Frage, wem das Recht zur Kreation der Vertretung des Souveräns zukommt, zeigt das zeitgemäße Verständnis einer jeden Demokratie. Für das allgemeine, freie und gleiche Wahlrecht wurde jahrhundertelang gekämpft und Freiheit und Leben vieler geopfert. Für die anschließende Ausweitung des Wahlrechts auf alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig ihres Einkommens und ihres Geschlechts – musste dann noch mal so lange gestritten werden. Die Frage, wer wählen darf, ist somit Ausdruck einer verfassungsmäßigen Leitentscheidung, wer Teil der Republik ist, wer die Möglichkeit hat, die Res Publica zu gestalten. Während das Frauenwahlrecht heute eine Selbstverständlichkeit ist, das Einkommen keine Rolle mehr spielt und das Bundesverfassungsgericht dankenswerterweise auch die Wahlrechtsausschüsse für Betreute im Jahr 2019 kippte, geht es bei der Frage nach einem zeitgemäßen Wahlrecht in diesem Bereich nunmehr vorrangig um die Frage, ab wann man wählen darf. Wir BÜNDNISGRÜNEN haben innerhalb der Koalition für eine Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gekämpft, um jungen Menschen mehr demokratische Teilhabe vor Ort zu ermöglichen. Das ist in der Koalition nicht mehrheitsfähig. Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen, wie Sie gerade auch gehört haben. Den Grundgedanken des vorliegenden Gesetzentwurfs – die stärkere Einbeziehung junger Menschen in die Politik durch Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre vorzusehen – begrüßen wir dabei ausdrücklich. Die Frage, ab wann man das Wahlrecht ausüben kann, ist – insofern bin ich dem Kollegen Modschiedler dankbar – eine rein politische, denn die Altersgrenzen in Deutschland folgen bei vielen Rechten und Pflichten eben keineswegs starr der Volljährigkeit. Ich möchte gar nicht die Konstellation mit 14 Jahren Strafmündigkeit bemühen, sondern etwas anderes: Mit 14 Jahren dürfen Sie einen amtlichen Sportbootsführerschein für Segelboote oder eine Pilotenlizenz für Segelflugzeuge erwerben. (Zuruf von der CDU: Nicht vergleichbar! – Lachen bei der CDU) Nun möchte ich gar nicht die Frage erörtern, was für Gemeinden gefährlicher sein könnte, ein 14-Jähriger in einem Segelflugzeug oder eine 16-Jährige, die am Massengeschäft Wahlen teilnimmt. Das Beispiel zeigt aber, dass die Rechtsordnung die Frage, welche Überschaubarkeit von Handeln wir Menschen in welchem Alter zugestehen, keineswegs einer so dogmatischen Logik folgt, wie das die Vertreter der Absenkung des Wahlalters immer behaupten. (Zuruf von der CDU) Dass ausgerechnet das Wahlrecht – als elementarer Kern unserer parlamentarischen Demokratie – nun jungen Menschen weiter vorenthalten wird, führt zu deren Politikverdrossenheit, für Menschen, die sich für Belange wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit, soziale Sicherheit und Frieden unzweifelhaft einsetzen. Es führt zu Unverständnis bezüglich der Zersplitterung der Altersgrenzen im Wahlrecht von Bund und Ländern, wie wir heute auch schon gehört haben. In der Sachverständigenanhörung und auch in der heutigen Debatte wurde noch mal sehr deutlich die Absurdität vor Augen geführt, die nun wirklich kaum erklärbar ist, dass 16- und 17-jährige Sächsinnen und Sachsen im Juni bei der Europawahl abstimmen können, aber bei der Kommunalwahl nicht. Sie erscheinen dem Bundesgesetzgeber auf der einen Seite kompetent genug, Politikerinnen und Politiker in Brüssel und Straßburg zu mandatieren, aber nicht im Stadtrat ihrer Heimatgemeinde und nicht im Freistaat Sachsen, in dem sie zur Schule gegangen sind bzw. vielleicht noch gehen und leben. Das ist nicht erklärbar. Wir BÜNDNISGRÜNE bleiben daher bei unserer Auffassung, dass 16-Jährige sehr wohl die nötige Reife für die Teilnahme an Wahlen haben, denn das aktive Wahlrecht ist keine primäre Frage des Alters, sondern der gesellschaftlichen Teilhabe und der politischen Partizipation. Erstens ermöglicht daher eine Ausweitung des Wahlrechts 16-Jährigen jungen Menschen, ihrem politischen Engagement an der Wahlurne Ausdruck zu verleihen. In der krisengebeutelten Zeit, in der sie bereits vielfach Verantwortung in vielen Bereichen übernehmen, ist es nur gerecht, ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung auch durch Wahlen auszudrücken. Das stärkt das demokratische Selbstbewusstsein und die Selbstermächtigung von jungen Menschen für demokratische Grundwerte. Das ist eigentlich etwas, bei dem wir uns gemeinsam einig sind, dass wir das fördern wollen. Zweitens sind Jugendliche ab 16 Jahren durchaus informiert und politisch interessiert. Das zeigen alle Statistiken und auch der gegenwärtige Stand der Forschung. Sie haben Zugang zu einer Vielzahl von Informationen und bringen sich aktiv in politische Diskussionen ein, fordern im Schulsystem Mitsprache und in der Ausbildung Mitbestimmung. Durch ein Wahlrecht könnten sie ihre Anliegen und Interessen direkt in politische Entscheidungsprozesse einbringen. Dies fördert die Vielfalt der politischen Meinung und ermöglicht eine breite Repräsentation der sächsischen Bevölkerung. Drittens tragen die in der Sachverständigenanhörung vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken nun überhaupt nicht. Wie soll die Ausweitung eines Wahlrechts auf 16-Jährige denn bitte in die Allgemeinheit der Wahl eingreifen? Das ist nicht nachvollziehbar. Dieser Logik folgend müsste dann hinterfragt werden: Warum gibt es keine Altersgrenze nach oben? Weil das Wahlrecht keine Frage der individuellen Befähigung, sondern der demokratischen Teilhabe einer Republik ist; so einfach ist die Antwort. Herr Kollege Modschiedler, ich bin der festen Überzeugung, dass die Länder Staatsqualität und vor diesem Hintergrund eine eigenständige Verfassungsordnung haben und deshalb auch frei sind, im Rahmen des Homogenitätsgebots des Grundgesetzes 5igene Entscheidungen zu treffen. Wenn wir jetzt eine Vereinheitlichung sämtlicher wahlrechtlicher Leitbestände der Bundesrepublik Deutschland fordern, dann ist das meines Erachtens gegen den Grundgedanken des Föderalismus und gegen den Grundgedanken der Mütter und Väter des Grundgesetzes, die bereits bei der Verabschiedung der Verfassung wussten, dass es unterschiedliche Bewertungen auch hinsichtlich des Wahlalters in einzelnen Einzelstaaten geben wird. Zum Abschluss möchte ich dieser Debatte dennoch zwei Gedankenanstöße mitgeben. Den einen kennen Sie aus dem Rechtsausschuss: Historisch gesehen ist das Wahlrecht als Ausgestaltung der irdischen Verhältnisse lange Zeit deutlich unbedeutender gewesen als der rechte Glaube an das Überirdische. Der Abfall vom rechten Glauben insoweit ist in einigen Teilen der Gesellschaft heute wahrscheinlich noch relevanter als das vermeintliche falsche Kreuz auf dem Stimmschein. Warum gestehen wir dann – dieser Logik folgend – jungen Menschen mit 14 Jahren die vollständige Religionsmündigkeit zu – also die Möglichkeit, den Glauben zu wechseln –, aber nicht 16-Jährigen das Wahlrecht? Aus konservativer Sicht lässt sich das wohl kaum begründen. Da ich liberal bin, interessiert es mich relativ wenig, wie Sie das für sich begründen; aber es könnte ein Gedankenanstoß sein zu sagen, dass wir doch eine sehr hinreichende und große Überschaubarkeit junger Menschen voraussetzen, dass sie nämlich schon wesentlich früher den Glauben frei wählen können. Und das dürfte, wie gesagt, in einigen Bereichen relevanter sein als die Abgabe eines Stimmzettels. Zweitens kann ich als jemand, der seine Masterarbeit zur Wahlrechtsentwicklung nach 1990 in den deutschen Ländern geschrieben und sich mit der Entwicklung historischer und wahlrechtlicher Leitbestände intensiv beschäftigt hat, nur sagen: Der Tag wird kommen, an dem das Wahlrecht auch mit 16 Jahren im Freistaat Sachsen gelten wird. Sehen Sie das nicht als Drohung, sondern als Versprechen; denn das ist die Erkenntnis aus der Entwicklung der letzten Jahre. Für heute müssen wir den Gesetzentwurf leider ablehnen. Ich glaube nicht, dass dieses Thema uns und mich nicht sehr bald wieder ereilen wird. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Sabine Friedel.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den juristischen Ausführungen des Kollegen Lippmann vorbehaltlos und umfänglich an und die Zeit, die ich dadurch gespart habe, will ich noch einmal für einen anderen Blickwinkel nutzen. Wir haben hier etwa einen Kilometer elbabwärts zweimal im Jahr den Rummel. Auf dem Rummel haben die Schausteller im Sommer immer zum Vogelschießen eingeladen. Das macht total Spaß. Alle Dresdner Stadträtinnen und Stadträte nehmen daran teil. Ich bin immer gerne dorthin gegangen, weil ich gut genug geschossen habe, um irgendein Teil herunterzubekommen, weil ich aber auch schlecht genug geschossen habe, um nicht Schützenkönigin zu werden, denn das wird teuer. Dort unterhalte ich mich immer gern mit den Schaustellern, vor allem mit dem Richard vom Autoscooter. Mit dem habe ich mich lange über viele politische Fragen unterhalten. Er sagte mir am Ende: Sabine, weißt du was, ich wähle immer den Stadtrat XY, es war ein Kollege von der CDU. Das ist eben so, das muss man hinnehmen. Und er sagte: Und weißt du, warum? Der kommt immer zu uns auf den Rummel, und wenn er hier mit seinen vier Kindern auftaucht, die alle dastehen wie die Orgelpfeifen, dann sieht das so niedlich aus, den wähle ich. Es war für mich ganz schön viel innere Arbeit damit umzugehen, dass ich, die ich mir so viel Mühe mit den Fragen, den Anträgen und den Reden im Stadtrat gebe, nicht gewählt werde, während mein Kollege mit den vier Kindern, die wie Orgelpfeifen dastehen und so niedlich aussehen, gewählt wird. Ich habe lange gebraucht, bis ich verstanden habe, dass das völlig legitim ist. Das ist völlig legitim, denn freie Wahl heißt: Die Menschen können frei wählen, wen sie wollen, und sie sind frei, aus Gründen zu wählen, die sie ganz allein selbst bestimmen. Diese Erkenntnis führt mich dazu, allen diesen Argumenten, die ich jetzt höre – dass man mit Reife, Urteilsfähigkeit, Verantwortungsgefühl bei jungen Menschen vorsichtig sein müsse – keine Substanz mehr entnehmen zu können. Mit dem gleichen Argument muss man auch sagen: Bei Erwachsenen wird nicht darauf geachtet, ob sie die Reife, das Verantwortungsgefühl und die Urteilsfähigkeit besitzen, sonst müsste man – das ist schon angesprochen worden – vielleicht ein Höchstalter einziehen. Dazu sagt aber das Bundesverfassungsgericht sehr klar: Die möglicherweise abnehmenden Fähigkeiten älterer Menschen können kein Kriterium für den Entzug des Wahlrechts ab einer bestimmten Altersgrenze sein. Wie Herr Lippmann zutreffend ausgeführt hat, ist das Wahlrecht keine Frage der individuellen Befähigung, sondern der demokratischen Teilhabe. Deshalb ist das Wahlrecht historischen Änderungen unterworfen, weil es politisch festgesetzt wurde und politisch festgesetzt wird. Vor mehr als 50 Jahren, 1970, lag das Wahlalter noch bei 21, und es wurde auf 18 Jahre herabgesetzt. Diese Grenze, die wir heute so ungemein natürlich empfinden, ist keine natürliche Grenze. Im Jahr 1996 hat das erste Bundesland das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt, nämlich Niedersachsen. Das war vor 28 Jahren. Die 16 Jahre sind heute in Niedersachsen so selbstverständlich wie die 18 Jahre für uns. Ich glaube und hoffe, es wird nicht noch einmal die restlichen 22 Jahre dauern, bis wir auch in Sachsen partei- und fraktionsübergreifend zu der Einsicht gekommen sind, dass das Wahlrecht ab 18 Jahre nicht mehr zeitgemäß ist. Ich bin dabei auch etwas optimistisch. Für heute müssen wir diesen Gesetzentwurf natürlich ablehnen, weil, wie Sie gesehen haben, nicht alle drei Koalitionspartner der Meinung sind, dass man etwas verändern muss. Wenn nicht alle der Meinung sind, dass man etwas verändern muss, bleibt es leider beim Status quo. Das ist ebenfalls eine schmerzhafte Einsicht in Koalitionen. Was macht mich aber optimistisch? Vor fünf Jahren, am recht erweitert. Deswegen macht es mir Freude, hier aus der Rede eines Kollegen von der CDU-Fraktion zu zitieren. Ich glaube, dieser Beitrag passt sehr gut auf junge Menschen. Er sagte vor fünf Jahren: „Wenn wir gemeinsam der Meinung sind, dass in diesem Personenkreis wesentliche Potenziale für unsere Gesellschaft stecken, dass dort Stärken schlummern, die gehoben werden müssen, dass wir die Gestaltungskraft dieser Menschen brauchen, dann sollte man sie natürlich zuvorderst nicht vom höchsten demokratischen Recht ausschließen, nämlich dem Wahlrecht.“ In der Konsequenz dessen haben wir damals das Wahlrecht erweitert und Wahlrechtsausschlüsse beseitigt. Ich hoffe, dass vielleicht sogar derselbe Kollege in fünf Jahren seine Rede wieder halten kann, wenn dann die Erweiterung auf die 16-Jährigen geglückt ist. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf? Wir könnten noch eine weitere Runde eröffnen. – Den sehe ich nicht. Dann würde ich jetzt der Staatsregierung, Frau Staatsministerin Katja Meier, das Wort geben.
Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte hat sehr eindrücklich gezeigt, dass die Meinung zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre innerhalb der Regierungskoalition doch sehr differiert. Sie wissen, wir haben die Senkung des Wahlalters im Koalitionsvertrag nicht vereinbart, wenngleich wir uns – das ist auch dargestellt worden, ich nehme dazu auch die SPD – an der Stelle dafür eingesetzt haben. Verträge gelten aber, deswegen werden die Koalitionsfraktionen heute nicht zustimmen. Das haben sie so bereits artikuliert. Trotzdem will ich sagen – das wissen Sie, glaube ich, auch –, dass ich dieses Anliegen teile. Ich halte die Absenkung des Wahlalters für richtig und auch für zeitgemäß. Ich bin zuversichtlich – Herr Lippmann und Frau Friedel scheinen es auch zu sein, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich bin es auch!) also diese Hälfte des Plenums –, dass an der Absenkung auf lange Sicht kein Weg vorbeiführt. In gut vier Monaten dürfen auch hier in Sachsen junge Menschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihre Stimme für ein neues Europaparlament abgeben. Europa macht an diesem Tag die Tür weit auf und lädt mehr Menschen als je zuvor dazu ein, ihre Stimme abzugeben. Am selben Tag aber macht der Freistaat Sachsen diese Tür leider wieder ein Stück zu; denn bei der Kommunalwahl müssen die Jugendlichen draußen warten, während die Erwachsenen ihre Stimme abgeben können. Ich gebe zu, das ist bitter, zumal in den meisten deutschen Bundesländern das Wahlalter auf kommunaler Ebene schon auf 16 Jahre gesenkt worden ist. Wir haben es gehört. In einigen Ländern ist es sogar schon bei den Landtagswahlen abgesenkt worden. Ich gebe zu, dazu stelle ich mir natürlich Fragen: Warum tun wir uns in Sachsen so schwer damit und wovor haben wir eigentlich Angst? Warum verweigern wir jungen Menschen die politische Teilhabe, von der sie an anderer Stelle bereits verantwortungsvoll Gebrauch machen? Begründet wird das Wahlalter von 18 unter anderem damit, dass nur diejenigen wählen dürften, die in vollem Umfang geschäftsfähig seien. Wir haben es gerade gehört. Wollen wir ein Wahlrecht, das an Bedingungen geknüpft ist? Ich glaube es kaum. Ich möchte daran erinnern, dass das Wahlrecht gerade nicht an die Volljährigkeit geknüpft ist. Deshalb würden wir mit der Absenkung des Wahlalters auch nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen. Stattdessen könnten wir damit unserer Demokratie einen großen Dienst erweisen; denn damit bliebe sie lebendig. Damit sich die Menschen aktiv einbringen, müssen wir Beteiligungsmöglichkeiten schaffen, wo immer wir es können. Wir müssen politisches Interesse fördern. An vielen anderen Stellen wird Jugendlichen durchaus schon etwas zugetraut. Laut unserer Rechtsordnung dürfen 16-Jährige ein Testament aufsetzen und über ihre Konfession entscheiden; das ist schon gesagt worden. Sie dürfen eine Lehrstelle annehmen und können in die Jugendvertretung ihres Betriebs gewählt werden. Aber ihre Stadträtin oder ihren Stadtrat dürfen sie nicht wählen. Diese Unterscheidung dürfte 16-Jährigen genauso wenig einleuchten wie 60-Jährigen. Wenn man das alles zusammennimmt, dann bleibt als Begründung nicht viel mehr übrig als: Dann müssen sie sich halt noch zwei Jahre gedulden. Aber ich denke, junge Menschen lassen sich damit nicht abspeisen. Den jungen Menschen in unserem Land, die sich für Politik interessieren und die schon gern mit 16 Jahren wählen gehen möchten, fehlt es ganz bestimmt nicht an der nötigen Reife. Diese Erfahrung mache ich jeden Tag bei meiner Arbeit, zum Beispiel im Rahmen von Beteiligungsformaten. Von denen gibt es in Sachsen mittlerweile einige, auch und gerade für Kinder und Jugendliche. Es gibt hochschwelligere Formate wie die Jugendparlamente. Aber es gibt auch offene Formen, in denen demokratische Prozesse erprobt, Probleme ausgehandelt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Es gibt anlassbezogene Beteiligungsformen, wenn der Schulhof neu gestaltet wird oder im Ort ein leerstehender Raum wieder mit Leben gefüllt werden soll. Ganz zu schweigen von den vielen Anlässen, bei denen uns Jugendliche zeigen, wie groß ihr politisches Bewusstsein ist, wie groß ihre Sorge um unsere Lebensgrundlagen, unsere Demokratie und – ja – auch unsere Rechtstaatlichkeit ist. In den letzten beiden Wochen sind in unserem Land Hunderttausende von Menschen auf die Straße gegangen, um Gesicht zu zeigen gegen Rechtsextremismus und gegen den Hass, um ein Zeichen zu setzen für Vielfalt und den friedlichen Zusammenhalt und nicht zuletzt für unsere Demokratie. Ich selbst war hier in Dresden dabei gewesen und am vergangenen Sonntag mit Rico Gebhardt in Zwickau, den ich dort getroffen habe. (Vereinzelt Heiterkeit bei LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Dort habe ich sehr viele Jugendliche getroffen. Die waren wirklich mit dem Herzen dabei. Sie haben friedlich protestiert für eine weltoffene Gesellschaft, in der sie gern zu Hause sein möchten. (Thomas Thumm, AfD: Aber nicht die Mehrheit in Sachsen hat dort demonstriert, es war eine Minderheit, die dort demonstriert hat!) Auf lange Sicht führt also kein Weg daran vorbei, dass wir die Rechte und Anliegen junger Menschen angemessen berücksichtigen. (Thomas Thumm, AfD: Wenn man alle Minderheiten addiert, wird es niemals eine Mehrheit!) Das zeigen mir – wie gesagt – auch meine täglichen Erfahrungen, das zeigt die Praxis aus den anderen Bundesländern, und das zeigt unter anderem der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, den nicht zuletzt engagierte junge Menschen erstritten haben. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Staatsministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Am Mikrofon 4, bitte, Sören Voigt.
Sören Voigt CDU
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Mir sei die Frage gestattet: Es ist bei vorangegangenen Plenarsitzungen das eine oder andere Mal zum Beispiel an Herrn Schuster die Frage gestellt worden, ob er die Meinung der Staatsregierung vertrete. Jetzt frage ich Sie, ob Sie bei dem Thema Wahlalter ab 16 Jahre die Meinung der Sächsischen Staatsregierung vertreten. Vielen Dank. (Thomas Thumm, AfD: Offensichtlich, Herr Voigt!)
Katja Meier
Danke für die Frage, Herr Voigt. Ich habe es am Anfang sehr deutlich gemacht, dass das nicht in unserem Koalitionsvertrag verankert ist, wir uns an Verträge halten und deshalb heute nicht zugestimmt wird. Ich habe, denke ich, sehr deutlich gemacht, dass ich hier meine Meinung wiedergebe und ich finde, (Jörg Urban, AfD: Das ist aber nicht Sinn der Sache! – Proteste bei der AfD) dass wir hier auf einem guten Weg sind. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Eine Aufregung bei der AfD! – Unruhe im Saal) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich bitte um Ruhe im Saal. Frau Staatsministerin Meier hat weiter das Wort. Bitte schön.
Katja Meier
Auf lange Sicht – und damit schließe ich mich den Worten der Vorredner an – führt also kein Weg daran vorbei, dass wir die Rechte und Anliegen junger Menschen angemessen berücksichtigen. Das zeigt, wie gesagt, meine tägliche Erfahrung. Das zeigt die Praxis in den anderen Bundesländern. Das zeigt unter anderem – ich habe es gesagt – der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, den nicht zuletzt engagierte junge Menschen erstritten haben. Deshalb plädiere ich ausdrücklich dafür, dass wir junge Menschen aktiver beteiligen. Wir sollten ihnen eine Stimme geben, ihre Anliegen ernst nehmen und sie so zeitig wie möglich dafür begeistern, von ihren demokratischen Rechten Gebrauch zu machen, anstatt die Hürden unnötig hoch zu halten, anstatt sie damit vor den Kopf zu stoßen, dass ihre Stimme im Juni für Europa zählt, aber für die Kreistage und Stadträte noch nicht. Ich sage es noch einmal: Junge Menschen in unserem Land wollen mehr mitgestalten, sie wollen sich einbringen. Das gilt im Großen, im Hinblick auf Klimaschutz, Rechtsstaatlichkeit, den friedlichen Zusammenhalt in Europa, genauso wie in der Tagespolitik, in unseren sächsischen Kommunen. Dieses Interesse, dieses Vertrauen, das die jungen Menschen unserer Demokratie entgegenbringen, können wir nicht hoch genug schätzen. Wenn wir die Absenkung des Wahlalters dauerhaft ablehnen, würden wir diesem Interesse, diesem Vertrauen nicht gerecht werden. Uns alle gemeinsam, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich dazu ermutigen, diesen Schritt in Zukunft zu gehen, auch als Zeichen der Wertschätzung junger Menschen und unserer Demokratie. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Katja Meier. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz zur Absenkung des Wahlalters im Freistaat Sachsen auf das vollendete 16. Lebensjahr (Sächsisches Wahlalter-16-Gesetz). Es trägt die Drucksachennummer 7/12706 und ist ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss die Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor. Deshalb würden wir normalerweise artikelweise abstimmen, es sei denn, die Fraktion DIE LINKE ist damit einverstanden, dass wir im Block abstimmen. Ist sie das? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja.) – Wunderbar Dann rufe ich jetzt auf: Überschrift, Artikel 1 Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes, Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid, Artikel 4 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 5 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung, Artikel 6 Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei keinen Stimmenthaltungen, Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diesem Gesetzentwurf nicht entsprochen. Ich frage, ob die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung wünscht? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, Frau Präsidentin!) Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und auch dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Stärkung des Freistaat Sachsen (Sächsisches Stärkungsgesetz – Drucksache 7/13495, Gesetzentwurf Drucksache 7/15637, Ausschusses für Soziales und Ich frage zu Beginn, ob Herr Scholz als Berichterstatter als Erstes das Wort wünscht? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sieht nicht so aus!) Das ist nicht der Fall. Dann bekommen die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache wie üblich das Wort erteilt. Ich bitte für die Fraktion DIE LINKE, weil sie die einreichende Fraktion ist, Frau Kollegin Sarah Buddeberg ans Rednerpult.
Sarah Buddeberg Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! „Im Jahr 2024 wird die Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, unumkehrbar sein.“ Dieses Versprechen, das für manche von uns wie eine Utopie klingt, gilt leider nur für Frankreich. Denn das hat Emmanuel Macron schon im vergangenen Jahr gesagt. In dieser Woche hat die Nationalversammlung zugestimmt, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufzunehmen. Wenn wir dagegen nach Deutschland und speziell nach Sachsen schauen, dann sind wir davon weit entfernt; denn bei uns ist nicht einmal die Freiheit, sich gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, gesetzlich verankert. Wir haben vielmehr seit 150 Jahren den Umstand, dass Schwangerschaftsabbrüche eine Straftat sind. Im § 218 StGB ist geregelt, dass jeder Abbruch rechtswidrig ist. Er ist rechtswidrig, also eine Straftat, die nur unter bestimmten Umständen straffrei bleibt. Ich habe diese Umstände schon oft im Plenum genannt, daher sind sie wahrscheinlich bekannt. Es gibt drei Möglichkeiten: entweder innerhalb der ersten zwölf Wochen mit Pflichtberatung oder weil die Schwangerschaft gesundheitsgefährdend ist oder weil sie die Folge einer Vergewaltigung ist, was dann nachgewiesen werden muss. Das kann man aus meiner Sicht als nichts anderes als eine Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bezeichnen. Diese Kriminalisierung hat weitreichende Folgen. Sie erschwert die Gesundheitsvorsorge. Sie trägt erheblich zu Versorgungslücken bei, erschwert die Professionalisierung medizinischer Aus- und Weiterbildung und verhindert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Deshalb bleiben wir dabei: Der § 218 StGB muss abgeschafft und ersatzlos gestrichen werden. Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch! des Entwurfs Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren im Schwangerenselbstbestimmung SächsSchwSelbstbestStärkG) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Beifall bei den LINKEN) Man kann das übrigens auch außerhalb des Strafgesetzbuches regeln. Das machen andere Länder vor. Diese Forderung gehört natürlich auf Bundesebene, das ist keine Frage. Also lassen Sie uns über Sachsen reden. Selbst wenn wir bei den jetzt bestehenden Regelungen bleiben und gar nichts verändern würden, gibt es viel zu tun, um die Rahmenbedingungen innerhalb der bestehenden Rechtslage zu verbessern. Darum geht es in unserem vorliegenden Gesetzentwurf. In Sachsen ist das dringend nötig und noch viel zu tun. Deswegen stellen wir heute das Gesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren zur Abstimmung. Ich hatte es schon gesagt: Die sogenannte Fristenregelung erlaubt einen straffreien Abbruch, aber das ist kein Wohlwollen, sondern es ist ein sehr hart errungener Kompromiss, der damit einhergeht, dass die Länder und damit auch der Freistaat dafür Sorge tragen müssen, dass die Rahmenbedingungen einen solchen Abbruch zulassen. Das sagt das Schwangerschaftskonfliktgesetz auf Bundesebene, das eine klare Verpflichtung der Länder vorsieht. Es schreibt vor, dass es Beratungsstellen geben muss und Einrichtungen, die diese Abbrüche vornehmen. Beratungsstellen muss es logischerweise geben, denn der Gesetzgeber bürdet Schwangeren eine Pflichtberatung auf. Wir sind gegen eine solche Pflichtberatung, aber wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist, dann muss sichergestellt sein, dass ausreichend Beratungsstellen vorhanden und erreichbar sind. Ungefähr 95 % der Abbrüche werden über diese Beratungsregelung durchgeführt. Das heißt, die medizinische und kriminologische Indikation macht nur einen geringen Bruchteil aus, deswegen ist die Frage nach den Beratungsstellen sehr entscheidend. Aber es geht auch um die medizinischen Einrichtungen. Hier müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der Deutsche Juristinnenbund davor warnt, dass es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gibt, die Abbrüche vornehmen, und auch immer weniger Kliniken, in denen ein Abbruch vorgenommen werden kann. Hier muss der Freistaat sicherstellen, dass das Angebot flächendeckend besteht und auch für die Zukunft abgesichert ist. Das sage nicht nur ich, das sagt nicht nur meine Fraktion, das sagt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1993. Darin wird die flächendeckende Versorgung definiert. Hiermit kommen wir zu einem Problem, dass nämlich im jetzigen sächsischen Schwangerschaftskonfliktgesetz – das gibt es auf Bundesebene und dann das Ausführungsgesetz in Sachsen – nur die Beratungsstellen geregelt sind, aber nicht die Verpflichtung – jetzt zitiere ich aus dem Bundesgesetz – „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung zu stellen.“ Das steht im Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes § 13 Abs. 2 wer das nachlesen möchte. Genau das regelt das sächsische Gesetz aber nicht, also muss hier eine Regelungslücke geschlossen werden. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf tun. Wie der Titel schon verrät, geht es in unserem Gesetzentwurf noch um viel mehr. Es stellt nämlich die Selbstbestimmung der Schwangeren in den Mittelpunkt, und das ist auch dringend notwendig. Ich möchte hier noch mal darauf verweisen, dass die Geschichte zeigt: Schwangerschaftsabbrüche lassen sich nicht verbieten. Das sieht man nicht zuletzt dramatisch an den Zahlen derjenigen, die weltweit jährlich an den Folgen illegaler Abbrüche elendig verenden. Es braucht also gute Rahmenbedingungen für ungewollt Schwangere; denn es ist auch eine Frage des Gesundheitsschutzes. Zur Wahrheit gehört auch, dass sich die Anzahl der Abbrüche durch Repression, durch Kriminalisierung und durch Entmündigung nicht verringern lässt. Das Einzige, was Abbrüche verhindert, ist eine gute Familienpolitik. Wenn man schaut, welche Gründe die Befragten für ihre Schwangerschaftsabbrüche angeben, dann nennt die Hälfte derjenigen, die einen Abbruch vorgenommen haben, eine schwierige Partnerschaft als Grund. Da denkt man zuerst, das klingt ein wenig privat – ist es aber nicht. Der Hintergrund ist dann nicht nur die persönliche Familienplanung, sondern vor allem die Angst, alleinerziehend zu sein. Aus sehr gutem Grund, denn wir wissen – ich habe darüber schon sehr oft geredet –, dass in Sachsen noch viel zu tun ist. Wir warten immer noch auf den Landesaktionsplan, der Alleinerziehenden Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren soll. Wir haben vorhin gehört, Verträge werden eingehalten, das steht im Koalitionsvertrag, aber passiert ist nicht viel. Das geht an Herrn Dulig, auch wenn er gerade nicht im Raum ist. Der zweithäufigste Grund ist die finanzielle Unsicherheit. Kinder sind nach wie vor ein Armutsrisiko. Das heißt, wer weniger Abbrüche haben möchte, der muss eine familienfreundliche Politik machen, und das bedeutet, gute Rahmenbedingungen für alle zu schaffen, um Familien zu gründen sowie zu erweitern. Selbstbestimmung heißt aber auch, wer sich für Kinder entscheidet, der oder die sollte in dieser Entscheidung unterstützt werden. Das gilt auf jeden Fall auch für Menschen mit Behinderung. Dazu sage ich in der zweiten Runde noch etwas. Das gilt aber auch für Kinderwunschbehandlungen und Kinderwunschbehandlungen gleichgeschlechtlicher Paare. Damit wende ich mich noch einmal an Frau Köpping, nicht zum ersten Mal. Auch dazu hatten wir in dieser Legislatur einen Antrag. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein weiteres Zitat aus der Debatte in Frankreich lautet: „Ohne die Kontrolle der Frauen über ihren Körper kann es keine Gleichheit zwischen Frauen und Männern geben.“ Das sagte eine Vertreterin vom Frauenverband „Fondation des Femmes“ in der Debatte. Ich unterstreiche dieses Zitat und glaube, dass wir, auch wenn wir weit davon entfernt sind, solch ein Grundrecht bei uns in der Verfassung zu verankern, mit der Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf heute einen wichtigen Schritt in Richtung körperliche Selbstbestimmung geben können, gegen die Entrechtung von ungewollt Schwangeren und für reproduktive Rechte. Mehr in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg für die einreichende Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion jetzt bitte Frau Saborowski.
Ines Saborowski CDU
Schönen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Ausgangssituation: Nach Ansicht der Antragsteller entsprechen die heute geltenden Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung nicht mehr den gesellschaftlichen Ansprüchen. Sie möchten eine barrierearme, wohnortnahe und konfessionslose Ausgestaltung der Beratungsstellen zum einen und zum anderen, wenn die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch gefallen ist, einen ebenfalls barrierearmen und wohnortnahen Zugang zu Praxen bzw. Kliniken, welche den Eingriff vornehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Gesetz eine Verbesserung der Beratungslandschaft vor – was ich im Übrigen für sehr wichtig halte – die Stärkung von Ausbildungsinhalten im Studium sowie den Ausbau der ambulanten und stationären Möglichkeiten zur Vornahme. Zur Umsetzung dieser Ziele braucht es die Stärkung der Beratungslandschaft. Dabei sind die Beratungsangebote zwingend um Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit zu ergänzen, eine wohnortnahe Beratung – diese wird mit sechs Stunden Hinund Rückreise definiert –, des Weiteren eine Pluralität – diese liegt vor, wenn mindestens zwei Beratungsstellen, davon eine konfessionslos, wohnortnah vorhanden ist –, sowie die Ausweitung des wohnortnahen Zugangs zu Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Aufgrund einer sich abzeichnenden Verschlechterung der Versorgungslage soll der Freistaat Maßnahmen ergreifen, sodass in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ausreichend ambulante wie stationäre Angebote für einen Abbruch bestehen. Ferner sollen alle Abbruchmethoden mit Kostenübernahmen angeboten werden und es wird die Einführung einer jährlichen Berichtspflicht gefordert. Soweit zur Ausgangslage. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht als Landesgesetz eine Verbesserung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren im Freistaat vor. Die Anhörung im Sozialausschuss am 4. September 2023 hat deutlich die aktuelle Situation und die Komplexität des Anliegens aufgezeigt. Zur Beratungssituation wurde deutlich gemacht, dass der Versorgungsschlüssel, wie ihn das Bundesgesetz vorgibt, in Sachsen gewährleistet ist. Es findet auch ein enger Austausch über die Versorgungslage mit dem Sozialministerium statt. Allerdings gilt es, den Zugang zu Leistungen für Frauen mit Behinderungen zu verbessern. Die Notwendigkeit, die Anzahl konfessionsloser Beratungsstellen auszubauen, erscheint mir nicht gegeben, denn es nicht ersichtlich, dass konfessionsgebundene Stellen ihre Beratungen nicht im Sinne des Schwangerschaftskonfliktgesetzes durchführen. Zur Gewährleistung von Abbrüchen wurde erläutert, dass nur ein geringer Prozentsatz stationär erfolgt. Beim stationären Anteil ist die Versorgung an sich gewährleistet. Beim ambulanten Bereich zeichnet sich allerdings ein möglicher Bedarf ab. Den vorliegenden Gesetzesentwurf sollte man indes nicht nur landesseitig sehen, sondern auch vor dem Hintergrund verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Entscheidungen Mitte der Neunzigerjahre betrachten. Diese stellen nicht nur einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss dar, sondern versuchen auch über einen Ausgleich zwischen dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung und dem Schutz des ungeborenen Lebens herzustellen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzentwurf zu beurteilen, welcher aus den verschiedenen Blickwinkeln kritisch bewertet werden kann. Vorwiegend strebt der Gesetzentwurf eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen an. Es kann nicht abschließend geklärt werden, inwieweit dies in den besonderen Schutz ungeborenen Lebens eingreift und dafür Sorge trägt, dass weiterhin eine hohe Zahl an Abtreibungen stattfindet. Gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz haben die Länder ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sowie wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen. Diese bundesseitige Vorgabe überlässt es den Ländern indes allein, wie die Sicherstellung realisiert werden kann. Dies wird im Praktischen deutlich, wonach ein Arzt nicht dazu verpflichtet werden kann, Abbrüche vorzunehmen. Hinsichtlich der Kostenübernahme stellt sich die Situation wie folgt dar: Sie unterscheiden sich nach Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbrüchen, die unter den Voraussetzungen des § 218 a Abs. 2 und 3 und nach § 218 a Abs. 1 des Strafgesetzbuches vorgenommen werden. Erstgennannte haben gemäß § 24 b Abs. 1 Satz 1 Fünftes Sozialgesetzbuch bei einem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft einen umfassenden Anspruch auf Leistungen. Als nicht rechtswidrig gilt ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen, sozialen bzw. kriminologischen Indikation. Welche Leistungen dieser Anspruch umfasst, wird wiederum im § 24 b Abs. 2 SGB V konkretisiert. Dieser beinhaltet auch den Schwangerschaftsabbruch selbst. Die Regelung nach § 218 a Abs. 1 des Strafgesetzbuches ist dagegen eingeschränkt. Sie umfasst die ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln und Krankenhauspflege, die ärztliche Behandlung allerdings mit Ausnahme der Vornahme des Abbruchs und der Nachbehandlung bei konfliktlosem Verlauf. Die Kosten für die Durchführung des eigentlichen Schwangerschaftsabbruchs hat die Schwangere in diesen Fällen somit grundsätzlich selbst zu tragen. Eine Ausnahme gibt es auch hier wiederum, wenn es der Schwangeren finanziell nicht zumutbar ist. Auch das ist geregelt. Es gilt eine Einkommensgrenze von 1 001 Euro. Die Kosten, die der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen, werden laut Schwangerschaftskonfliktgesetz den Ländern erstattet. Aktuell – wir haben das vorhin schon gehört – ist auf den Koalitionsvertrag auf Bundesebene zu verweisen. Dort wurde unter anderem vereinbart, dass die Möglichkeit zu einem kostenfreien Schwangerschaftsabbruch zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung gehört. Für eine gesetzliche Umsetzung sollen die Ergebnisse der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin abgewartet werden. Abschließend ist deutlich zu machen, dass aktuell auch auf Bundesebene sehr viel im Fluss ist. So wurden im März 2023 die Kommission zur Prüfung von Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft eingesetzt, und diese hat ihre Arbeit aufgenommen. Die Ergebnisse dieser beiden Untergruppen zu Schwangerschaftsabbrüchen auf der einen und Eizellabgabe und Leihelternschaft auf der anderen Seite sollen im Frühjahr dieses Jahres vorliegen. Vor dem Hintergrund dieser zu erwartenden Berichte ist auch der vorliegende Gesetzentwurf zu betrachten. Es brauchen jetzt keine Regelungen getroffen werden, welche in naher Zukunft bundesweit gegebenenfalls Gegenstand der Diskussion wie auch einer möglichen weiteren verfassungsrechtlichen Betrachtung sein werden. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. Schönen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Ines Saborowski für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt bitte Frau Schwietzer.
Doreen Schwietzer AfD
Werte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine ungewollte Schwangerschaft ist zunächst immer eine schwierige Situation. Diese ist mit vielen Fragen und Sorgen für die Schwangere verbunden. Sie fragt sich womöglich Folgendes: Können mir meine Familie und mein Partner Unterstützung geben? Werde ich mein Kind allein großziehen? Wie komme ich finanziell über die Runden? Wie geht es beruflich oder mit meiner Ausbildung weiter? Kann ich dem Kind das bieten, was es braucht? Soll ich das Kind bekommen oder mich doch dagegen entscheiden? Das alles sind Fragen, die im Einzelfall nicht immer leicht zu beantworten sind. Vielmehr geht es in diesem Zusammenhang auch um persönliche Umstände, persönliche Motive oder persönliche Wertevorstellungen der Schwangeren. Es geht in jedem Fall nie nur um Fragen, die allein die Schwangere und ihre Rechte betreffen. Es geht immer auch um das Kind, also das ungeborene Leben. Dieses ungeborene Leben zu achten und zu schützen, ist unser verfassungsrechtlich verbrieftes, gesellschaftliches Ziel. Um dieses Ziel zu verwirklichen, ist es nach aktueller Rechtslage nicht einfach möglich, eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Abtreibungen sind ohne anderweitige Indikation nur nach einer durchgeführten Schwangerenkonfliktberatung möglich. Die Konfliktberatung ist eine tragende Säule des aktuellen Schutzkonzeptes. § 219 StGB macht es deutlich, dass die Schwangerenkonfliktberatung der Frau helfen soll, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Die Beratung hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihre Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. So viel zur Theorie, werte Linksfraktion. Sie verfolgen mit Ihrem Gesetzentwurf das Ziel der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frau und damit ihre freie Entscheidung. Nehmen wir einmal folgendes Beispiel – falls wieder der Vorwurf „Wieder aus der Luft gegriffen!“ kommen sollte; ich war mich bei einer Konfliktberatungsstelle informieren und habe mich auch mit Schwangeren unterhalten, die diesen Schritt gegangen sind. Eine Frau, die ungewollt schwanger geworden ist, befindet sich in einer freien Beziehung und absolviert derzeit eine Ausbildung. Sie wohnt bei den Eltern. Sie möchte das Kind bekommen, braucht aber hierbei Unterstützung. Aber ihre Eltern drängen sie zur Abtreibung, weil sie die berufliche Zukunft ohne Ausbildung gefährdet sehen. Auch das finanzielle Auskommen sei schwierig. Der Vater möchte das Kind auch nicht, weil er noch keine feste Beziehung möchte. Der äußere Druck auf die Schwangere ist enorm. Eine Freiheit der Entscheidung, also eine Selbstbestimmung für das Kind, erscheint nur schwer möglich. In diesem Fall kann die freie Entscheidung nur gewährleistet werden, wenn ein starkes Hilfeund Unterstützungssystem existiert und somit Perspektiven mit dem Kind existieren. Hierfür braucht es zweifelsohne ein enges Beratungsnetz, welches für das Leben berät und Hilfen vermittelt, sodass die Entscheidungsposition der Schwangeren in ihrer Entscheidung für das Kind gestärkt wird. Nun zu Ihnen, werte Regierungskoalition. Wenn sich eine Frau aus wirtschaftlichen Gründen gegen das Kind entscheiden muss, ist dies eine Schande, vor allem in einem so reichen Deutschland. Dafür müssen passende Hilfen geschaffen werden, welche die Beratungsstellen anbieten können. Wir brauchen in Deutschland Kinder. Ich zitiere wörtlich von der Webseite des Sozialministeriums: „Kinder sind unsere Zukunft“. Werte Linksfraktion, das, was Sie aber mit Ihrem Gesetzesentwurf verfolgen, ist das Gegenteil von dem, was unsere aktuelle Rechtsordnung vorgibt. Ihnen geht es um die fortwährende Erosion des Schutzkonzeptes. In einer Anhörung wurde sehr klar, wo es hingehen soll. Der Deutsche Juristinnenbund sprach das aus, was aus Ihrer Parteiprogrammatik ist. Ihnen geht es um die Abschaffung der Pflichtberatung. Ihr Gesetzentwurf ist der Schritt zu diesem Ziel. Wenn Sie diese Pflichtberatung abschaffen, dann nehmen Sie den Frauen, die wie in meinem Beispiel das Kind bekommen wollen, aber Unterstützung brauchen, eine wichtige Beratungsmöglichkeit, weil sie diese dann nur schwerer erreichen und infolge schwerer die individuelle Unterstützung erhalten. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Es geht aber nicht nur um die Pflichtberatung, Herr Gebhardt, es geht auch um das Schutzkonzept an sich. Neben Ihnen von den LINKEN sprach sich auch die Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den GRÜNEN vor einem Jahr für die Abschaffung von § 218 StGB aus. Die Abtreibung soll also weiter erleichtert und als etwas angesehen werden, das es nicht ist: also etwas Normales. Das alles kann aber nicht unser Ziel sein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Doch!) Wir wollen den Schutz des ungeborenen Lebens stärken. (Beifall bei der AfD) Wir sehen, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung aktuell nicht vollends dazu imstande ist. In Sachsen gibt es 5 760 Abtreibungen. Das bedeutet nichts anderes als: Auf jede fünfte Geburt kommt eine Abtreibung. 70 % der Schwangerschaftskonfliktberatungen führen dennoch zu einer Abtreibung – 70 %! In diesen Fällen war das Bemühen für ein Fortsetzen der Schwangerschaft nicht erfolgreich. Man muss sich aus unserer Sicht daher fragen, durch welche Maßnahmen der Lebensschutzgedanke der Beratung gestärkt werden kann. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Ergebnisoffen!) Wir sehen keinen Grund dafür anzunehmen, dass die Beratungseinrichtungen derzeit schlecht erreichbar sind oder dass es zu wenige Abtreibungseinrichtungen gibt. In Sachsen gibt es nämlich 108 Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen. Zudem gibt es 82 Anlaufstellen, die Schwangerenkonfliktberatung durchführen. Bereits jetzt sind die Länder dazu verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Abtreibungen sicherzustellen, so § 13 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz – das wurde schon genannt –, was ja auch gemacht wird. Nach der Antwort auf eine meiner Kleinen Anfragen geht die Staatsregierung davon aus, dass nach der Auswertung der Bundesstatistik über die Anzahl an Abtreibungseinrichtungen sowie nach den Rückmeldungen der Beratungsstellen keine Unterdeckung vorliegt. Dieser Einschätzung schließen wir uns an und sehen die Notwendigkeit für weitere Regelungen nicht. Zusammenfassend kann man nur noch feststellen, dass wir die Notwendigkeit sehen, das derzeitige Schutzkonzept auf den Prüfstand zu stellen, um den Schutz des ungeborenen Lebens zu stärken. Sie wollen genau das Gegenteil. Daher werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Schwietzer für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Lucie Hammecke.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ich möchte mit etwas sehr Grundsätzlichem beginnen, wenn wir heute zu diesem Gesetzesentwurf sprechen. Wenn wir über reproduktive Rechte und Gerechtigkeit sprechen, dann sprechen wir über selbstbestimmte Sexualität, über eine selbstbestimmte Schwangerschaft und über eine selbstbestimmte Geburt. Wir sprechen von selbstbestimmter Kinder- und Familienplanung, aber eben auch von der Möglichkeit – das ist auch nach der jetzigen Gesetzeslage möglich –, dass man sich dagegen entscheidet. Deshalb vielleicht doch etwas sehr Grundsätzliches hinterher. Dazu möchte ich Liane Wörner, Rechtsprofessorin an der Uni Konstanz sowie Koordinatorin der bereits erwähnten Kommission zitieren: „Eine ungewollt Schwangere wird die Schwangerschaft nicht austragen, wenn sie das Kind nicht will, gleich, ob der Abbruch legal oder illegal ist.“ (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Genau!) Das zeigen uns Zahlen aus der ganzen Welt. Ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen verhindert diese nicht. Es macht sie nur gefährlicher. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Die sich verschlechternde Versorgungslage in Deutschland ist immer wieder Thema von Debatten. Deshalb möchte ich den Gegenstand des Gesetzesentwurfs explizit begrüßen und mich bei der einreichenden Fraktion bedanken. Für die strukturellen Veränderungen jedoch, und das hat die einreichende Fraktion sowohl bei der ersten Lesung als auch heute erwähnt, Frau Buddeberg, braucht es Bewegung auf der Bundesebene, und die hat auch begonnen. Die Abschaffung des § 219 a StGB, der Ärzt(inn)e(n) kriminalisierte, die Informationen teilten, war ein wichtiger Schritt, der nur aufgrund kontinuierlichen Drucks aus der Zivilgesellschaft und der Ärzteschaft möglich war. Auch die jetzt angekündigte Gesetzesänderung zur Unterbindung von Gehsteigbelästigung ist ein nächster Schritt ebenso wie die verankerten Änderungen der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche, die künftig eine bessere Informationslage über die regionale Verteilung von Einrichtungen ermöglichen wird. Die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch, wie sie momentan existiert, löst eine massive gesellschaftliche Stigmatisierung und Tabuisierung aus, die weitreichende Folgen hat. Auch das wurde in der bereits viel zitierten Sachverständigenanhörung sehr deutlich. Auch in Sachsen werden Ärztinnen und Ärzte angefeindet – angefeindet! –, weil sie ihren – das möchte ich sehr klar sagen – medizinischen Versorgungsauftrag erfüllen. In einem Fachgespräch mit Medizinstudierenden und Trägern von Beratungsstellen schilderte eine Studierende, dass die Lehre zu Schwangerschaftsabbrüchen in ihrem Medizinstudium aus zwei PowerPoint-Folien bestand. Auf denen waren die §§ 218 und 219 a StGB abgebildet. Aber auch hierbei gibt es Bewegung. Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin – sie wurde bereits von einigen meiner Vorredner(innen) erwähnt – wurde im März 2023 eingesetzt. Bestehend aus Expert(inn)en verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen widmet sie sich in einer Arbeitsgruppe ganz explizit der Frage: Wie kann es denn auch innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir haben, und auch aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Möglichkeiten für Regelungen von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs geben, die weiterhin allen konkurrierenden Interessen gerecht werden? Hier in Sachsen befinden wir uns in einer Koalition mit teilweise unterschiedlichen Auffassungen in diesem Themenbereich, aber Konsens gibt es innerhalb der Koalition und auch innerhalb der demokratischen Fraktionen immer dann, wenn wir den Informationsstand für Schwangere tatsächlich verbessern können. Das Sozialministerium hat seine Webpräsenz deutlich überarbeitet, bietet nun ausführlichere Informationen über Beratungsstellen an, inklusive der Information, welche Beratungsstellen denn tatsächlich auch Beratungsscheine ausstellen dürfen. Das ist in einer zeitkritischen Situation, wie sie eine Schwangerschaftskonfliktsituation darstellt, eben auch zentral. Ebenfalls besteht weitgehend Einigkeit sowohl in der Koalition als auch über die demokratischen Fraktionen hinweg über die Notwendigkeit von Beratungsstellen; denn auch wenn wir BÜNDNISGRÜNE – und das ist kein Geheimnis – einer Pflichtberatung kritisch gegenüberstehen, ist es für uns klar, dass bei jeglichen Reformen auch auf Bundesebene der Erhalt der Vielfalt sowie die Dichte der Trägerlandschaft bei den Beratungsstellen uns ein zentrales Anliegen sind; denn diese bieten Schwangeren in Konfliktsituationen Beratung, ganz unabhängig davon, wie sie sich entscheiden. Deren Aufgaben gehen auch weit über reine Konfliktberatung hinaus. Eine Sachverständige hat in der Anhörung noch einmal deutlich gemacht, dass die Konfliktberatung je nach Region und Trägerpluralität nur zwischen 25 % und 40 % der tatsächlichen Arbeit ausmacht. Deshalb möchte ich diese Debatte sehr gern nutzen, um darauf aufmerksam zu machen, dass die finanzielle Situation der Beratungsstellen trotz der im Doppelhaushalt erhöhten Mittel, sowohl durch den Gesetzentwurf der Staatsregierung als auch durch einen Änderungsantrag, weiterhin schwierig ist und dass wir das in den Verhandlungen über den nächsten Doppelhaushalt dringend angehen müssen. Dabei geht es um Personalkosten; dabei geht es – in der Anhörung angesprochen – um Förderhöhen bei Dolmetscherstunden; dabei geht es um Technik – ganz praktisch um Hard- und Software. Bezüglich der Angebotsdichte von ambulanten und stationären Einrichtungen, die tatsächlich Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bleibt auch der Gesetzesentwurf in § 8 Abs. 2 im Vagen und unbestimmt und wiederholt im Wesentlichen, weiter ausdefiniert, die Verpflichtung, die sich bereits jetzt in § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, also im Bundesgesetz, findet, weshalb ich zumindest Zweifel daran anmelden möchte, dass mit der Formulierung die tatsächlich gewollte Änderung erreicht wird. Die konkreten Maßnahmen hingegen, die in der Gesetzesbegründung genannt werden, sind meiner Meinung nach auf jeden Fall diskussionswürdig. Für die Umsetzung braucht es unserer Auffassung nach aber nicht notwendigerweise den vorliegenden Gesetzentwurf. Wir als BÜNDNISGRÜNE teilen das grundsätzliche Anliegen, dass die Situation sowie die Infrastruktur verbessert werden müssen. Dafür setzen wir uns auch in den Verhandlungen über den nächsten Doppelhaushalt ein. Wir sind aber auch der Meinung, dass die großen Stellschrauben auf Bundesebene gedreht werden müssen, insbesondere eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Das ist für April angekündigt. Daher werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, die Intention in unserem Wirken als BÜNDNISGRÜNE aber auf jeden Fall weiter unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt bitte Simone Lang.
Simone Lang SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer in Deutschland ungewollt schwanger wird, der kann sich in einer schwierigen Situation wiederfinden. Die Antwort auf die Frage, ob man das Kind austragen möchte, ist in manchen Fällen bei Weitem nicht so klar. Zu den ganz persönlichen, individuellen Abwägungen der Schwangeren kommen zahlreiche, bisweilen sehr laute Meinungen aus dem gesellschaftlichen Diskurs dazu. Denn auch im Jahr 2024 ist das Thema Schwangerschaftsabbruch bei Weitem nicht frei von Vorurteilen und Stigmatisierungen. Dabei hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit Blick sowohl auf den gesellschaftlichen Diskurs als auch auf gesetzliche Regelungen etwas getan. Die selbstbestimmte Entscheidung von Schwangeren und ihr Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper rücken stärker in den Fokus der Debatte. Am 24. Juni 2022 wurde im Deutschen Bundestag nach jahrelangem Kampf beschlossen, den § 219 a Strafgesetzbuch zu streichen. Seitdem können Ärztinnen und Ärzte online darüber informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dafür verwenden. Vor dieser wichtigen Entscheidung galt das sogenannte Werbeverbot, das Medizinerinnen und Medizinern versagte, sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren oder aber genau dafür eine Geldstrafe in Kauf zu nehmen. Zudem berichteten immer mehr Ärzte über ihre Erfahrungen mit Abtreibungsgegnern und den damit einhergehenden Anfeindungen. In dieser gesamtgesellschaftlichen Gemengelage legt die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren im Freistaat Sachsen vor. Die darin enthaltenden Änderungen betreffen dabei zum einen den Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Praxen und Kliniken, zum anderen die Sicherung eines entsprechenden Angebots. Gerade in einem Konfliktfall ist es wichtig, dass Betroffene eine vertrauensvolle und unabhängige Beratung erhalten. Daher fördert der Freistaat entsprechende Beratungsstellen. Wie meine Kollegin schon sagte: Auf der Internetseite „Familien in Sachsen“ werden heruntergebrochen auf die Landkreise und kreisfreien Städte alle zugelassenen Beratungsstellen aufgeführt und sind somit leicht und übersichtlich zu finden. Die Beiträge der Sachverständigen in der Anhörung am 4. September 2023 haben jedoch verdeutlicht, dass der Gesetzentwurf durchaus wichtige Aspekte anspricht. So sehen auch wir die Notwendigkeit, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Schwangerschaftskonfliktberatungen stärker berücksichtigt werden. Hierzu zählen natürlich ein barrierefreier Zugang sowie geeignete Präventions- und Beratungsangebote für unterschiedliche Behinderungsformen. In der Anhörung wurde zudem deutlich, dass die Zahl von Ärztinnen und Ärzten sowie von Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sinkt. Dennoch gibt es keine Verpflichtung zur Weiterbildung einer Gynäkologin oder eines Allgemeinmediziners, bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Schwangerschaftsabbruch erwerben zu müssen – genauso wenig, wie man eine Ärztin oder einen Arzt zu diesem Eingriff verpflichten kann. Die Zunahme der Schwangerschaftsabbrüche zeigt, dass sich die aktuell noch stabile Versorgungslage zukünftig ändern kann. Daher müssen wir Maßnahmen im Bereich der reproduktiven Gesundheit und das Bewusstsein dafür fördern. Auch eine Förderung von schulischen und gesellschaftlichen Präventionsmaßnahmen ist erforderlich und es braucht eine adäquate Honorierung der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen, um die Versorgungslage in Sachsen flächendeckend abzusichern. Grundsätzlich kann dieser vorliegende Gesetzentwurf einen Beitrag dazu leisten. Allerdings sehen wir hierbei noch weiteren Beratungs- und zum Teil Überzeugungsbedarf innerhalb der Koalition. Somit lehnen wir diesen Entwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE)
Dr. Matthias Rößler
Es sprach Frau Kollegin Lang, SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Bitte, Frau Kollegin Buddeberg.
Sarah Buddeberg Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleg(inn)en! Ich hatte eine zweite Rederunde angekündigt. Unser Ziel mit diesem Gesetzentwurf ist die reproduktive Selbstbestimmung für alle – das heißt, nicht nur das Recht, sich gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, sondern das bedeutet auch, dass es Unterstützung geben muss für alle, die sich für eine Schwangerschaft entscheiden. Daher möchte ich den Fokus in meinem zweiten Redebeitrag auf Menschen mit Behinderungen legen; denn die bekommen diese Unterstützung nicht. Ich möchte auf die Sachverständigenanhörung verweisen. Nur nebenbei bemerkt – weil es in dieser Debatte teilweise etwas anders klang –: Bis auf eine haben alle Sachverständigen unseren Gesetzentwurf begrüßt und gesagt, dass dieser sehr wichtig ist. Ich möchte aber darauf eingehen, was Dr. Michel vom Kompetenzzentrum für behinderte und chronisch kranke Eltern gesagt hat. Es ging um die Frage der mangelnden Sensibilisierung. Ich finde, Sie hat es sehr gut auf den Punkt gebracht; daher möchte ich sie zitieren: Es geht darum, „eine schwangere Frau mit Behinderungen nicht damit zu begrüßen: Oh, wir haben jetzt ein Problem, Sie sind schwanger. Statt zu sagen: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind schwanger – wie es bei anderen Frauen passiert.“ Die Sachverständigenanhörung war wirklich aufschlussreich und sie zeigt, dass Schwangere mit Behinderung bereits jetzt vor massiven Problemen bei der Suche nach Beratungsangeboten und barrierefreien medizinischen Einrichtungen stehen. Dass verunmöglicht natürlich eine freie Arzt- und Einrichtungswahl. Die Probleme, die Menschen bzw. Frauen mit Behinderung haben, die schwanger werden, gehen jedoch noch weit darüber hinaus. Ich möchte zwei Beispiele nennen. Einmal, dass Frauen, die in Einrichtungen leben, häufig über Hormonspritzen verhüten, was zum einen eine große körperliche Belastung darstellt. Vor allem sind sie dabei häufig nicht ausreichend aufgeklärt. Das heißt, sie bekommen diese Spritze einfach und wissen gar nicht, welche Konsequenzen das hat. Sie entscheiden sich nicht selbst dafür, nicht schwanger zu werden. In dieselbe Richtung geht das zweite Beispiel, das nämlich bei Frauen mit Behinderungen achtmal häufiger Sterilisationen vorgenommen werden – und dies häufig ohne ausreichende Aufklärung. Wenn wir sagen, wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren stärken, dann meinen wir damit explizit auch Schwangere mit Behinderung. Deshalb – so sieht es unser Gesetzentwurf vor – braucht es ein ausreichendes, plurales und vor allem auch barrierefreies Angebot. Das existiert in Sachsen nicht – nachweislich nicht. Diesbezüglich möchte ich noch einmal auf die Anhörung verweisen. Dr. Michel hatte sich die Mühe gemacht, sich im Vorfeld der Anhörung stichprobenartig 25 Webseiten von Beratungsstellen anzuschauen. Von diesen 25 Webseiten war auf keiner einzigen ein Hinweis zur Barrierefreiheit zu finden; mit Ausnahme von Pro Familia, die zumindest eine Beratung in leichter Sprache verzeichnet hatten. Wenn man sich das bewusstmacht, sieht man, welche Dimensionen dieses Problem hat. Ich möchte zuletzt ein Beispiel aus der Sachverständigenanhörung erwähnen, das mich sehr bewegt hat; das hat auch Dr. Michel erzählt. Sie hat erzählt, dass sie auf einer Veranstaltung von einer jungen Frau angesprochen wurde, die ihr erzählte, dass ihre Gynäkologin ihr verboten hat – verboten hat! –, schwanger zu werden, weil ihre Behinderung vererbbar sei. Abgesehen davon, dass dieses Verbot schon mehr als diskutabel ist, hat Frau Dr. Michel dann weitererzählt, dass sie auf Nachfrage im persönlichen Gespräch erfahren hat, dass diese Ratsuchende, die sie angesprochen hatte, eine Behinderung aufgrund von Sauerstoffmangel während der Geburt hat. Man muss keine Gynäkologin sein, um zu wissen, dass das nicht vererbbar ist. Frau Dr. Michel hat es sehr gut auf den Punkt gebracht und gesagt: „Hier steht also eine Haltung dahinter.“ Ich würde sogar sagen, das ist eine Doppelmoral. Diese muss beendet werden. Reproduktive Selbstbestimmung für alle, Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken, auch im Hinblick auf Familienplanung! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Es sprach Frau Kollegin Buddeberg für die einbringende Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf, Diskussionsbedarf, Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift Frau Staatsministerin Köpping.
Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank für den Antrag, der heute gestellt worden ist, und auch für den vorliegenden Gesetzentwurf. Ich will es ausdrücklich sagen, weil über das Thema – ich glaube, auch hier – nicht oft genug geredet werden kann: Für jede Frau, die sich einer solchen Entscheidung unterziehen muss – ob sie ihr Kind bekommt oder ob sie es nicht bekommen kann –, ist es eine schwere Entscheidung. Es ist eine Lebensentscheidung. Auch wenn man sich für den Abbruch selbst entscheidet, vergisst man das, glaube ich, ein Leben lang nicht. Ich habe mit vielen Frauen gesprochen. Ich kenne nicht eine einzige, die sich diese Entscheidung leichtgemacht hat. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Deshalb denke ich, dass die Schwangerschaftsberatungsstellen, die wir hier in Sachsen haben, wirklich gut qualifiziert sind. Sie sollen gute Zuhörerinnen und Ratgeberinnen sein und keinen Druck ausüben, wie es vorhin gesagt wurde, sondern ergebnisoffen und – selbstverständlich – kostenfrei sein. Das ist ein wichtiger Grundsatz für die Beratungsstellen: dass sie die Frauen nicht unter Druck setzen. Der Gesetzentwurf greift dieses aus meiner Sicht trotzdem wichtige Thema auf, doch ein Gesetz braucht es dafür aus unserer Sicht nicht. Wir haben im Sächsischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz die Aufgaben klar definiert. Es ist die Förderung und Anerkennung unserer Beratungsstellen, die wir dort definiert haben. In Sachsen haben wir 69 Beratungsstellen. Das würde ich gern korrigieren, vorhin wurde eine andere Zahl genannt. Der Zugang der schwangeren Frauen zu medizinischen Leistungen, dem Schwangerschaftsabbruch, ist damit sichergestellt. Zu den Forderungen des Gesetzentwurfs im Einzelnen: Der Zugang zu Schwangerschafts- und Konfliktberatungsstellen soll verbessert werden. Hierbei kann man immer etwas verbessern, das möchte ich überhaupt nicht absprechen; denn man kann immer etwas besser machen. Frau Buddeberg, Sie haben vorhin wichtige Beispiele genannt, die es wirklich zu verbessern gilt; hierbei gibt es gar kein Vertun. Trotzdem haben wir den Schlüssel für die Beratungsvollzeitkraft auf 40 000 Einwohner in Sachsen sichergestellt. Das haben wir getan. Gleichzeitig wird der Schlüssel in Sachsen sogar übererfüllt. Das bedeutet, wir sind, was die Beratungsstellen betrifft, ganz gut aufgestellt. Dennoch ist es so, dass wir gerade im ländlichen Raum Nachholbedarf haben und dass sich das Angebot sehr auf die städtischen Räume konzentriert. Das kann man nicht verhehlen. Deswegen sage ich, es gibt nichts, was man nicht besser machen könnte. Zu sagen, es wäre alles gut und völlig ausreichend, tue ich natürlich nicht. Zur Barrierefreiheit. Es ist von Ihnen angesprochen worden, dass Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund selbstverständlich zu den Zielgruppen unserer Beratungsstellen gehören; das möchte ich auch ausdrücklich sagen. Das entbindet aber nicht von den Erfahrungen, die Sie durch Gespräche, die vielleicht in Einrichtungen stattfinden, gesammelt haben. Das möchte ich ganz klar voneinander trennen. Wenn die Barrierefreiheit nicht gegeben ist, dann besteht die Möglichkeit von Hausbesuchen oder einer Online-Beratung. Ich möchte das benennen, weil dies eine Möglichkeit ist. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht noch mehr Barrierefreiheit geben sollte. Doch diese Möglichkeiten sind einfach da. Zur Mehrsprachigkeit. Hierfür haben wir die Sprachmittler, die genutzt werden können. Es gibt den Kritikpunkt, dass diese aus Sicht der Sprachmittler nicht gut genug finanziert werden. Doch es gibt die Möglichkeit, einen Sprachmittler finanziert zu bekommen. Die landesrechtliche Verpflichtung zur Sicherheit von Angeboten für einen Schwangerschaftsabbruch einzuführen bzw. die Zuständigkeit der Länder für die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes von ambulanter und stationärer Einrichtung zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen ist in § 13 Absatz 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz abschließend geregelt. Wir sehen, dass die bundes- und landesrechtlichen Regelungen in dem Gesetzentwurf, was die Aufgabenwahrnehmung betrifft, zum Teil vermischt werden. Deswegen ist dies auch ein Punkt, über den man sicher noch einmal reden muss. Die Beteiligung der Kommunen sieht das Gesetz gar nicht vor, das muss man deutlich machen. Insofern muss man mit den Kommunen Gespräche führen, doch dazu verpflichten können wir sie nicht. Gleichzeitig möchte ich noch einmal betonen, dass die Meldestatistik, die wir dem Statistischen Bundesamt entnehmen können, zeigt, dass wir 105 Meldestellen in Sachsen haben. Sachsen liegt damit – bezüglich der Versorgung im Bundesmaßstab – sehr weit vorn. Wir wissen auch, wo die Ursachen in anderen Bundesländern liegen. Wir haben einen guten Stand. Zum Vergleich: Niedersachsen hat nur 108 Meldestellen, und wir wissen, dass Niedersachsen ein ganzes Stück größer ist als Sachsen. Zum fortschreitenden Ärztemangel und den Anfeindungen, auch diese sind angesprochen worden: Wir stellen auch in Sachsen fest, dass trotz der Änderung des § 219 a nicht mehr Ärztinnen und Ärzte bereit dazu sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Das hat damit zu tun, dass Ärztinnen und Ärzte angefeindet werden, wenn sie das vornehmen. Wir kennen alle den Fall von Frau Hänel – ich meine, aus Hessen –, die sogar verurteilt worden, nun aber, glaube ich, rehabilitiert ist. Das ist ein Beispiel, bei dem die Frauen – oder Ärztinnen und Ärzte, die das vornehmen – in der Öffentlichkeit nicht darüber reden bzw. sich junge Ärztinnen und Ärzte nicht so bereit erklären, wie es notwendig wäre. Auch das ist eine Aufklärungsarbeit, die wir durchführen. Unser Ansatz für die Versorgung ist, dass wir auf Landesebene in den Dialog mit der Sächsischen Landesärztekammer, der Sächsischen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Berufsverband für Frauenärzte treten und Vorschläge zur Versicherung im Fokus haben. Dazu gehören die Information, die Weiterbildung für den medikamentösen Abbruch, die Vergütung und auch der Abbau von Hürden. Als Fazit können wir sagen, dass wir aus unserer Sicht keinen Gesetzentwurf für die Regelung brauchen und die Vorgaben des Bundesgesetzgebers in Sachsen erfüllt werden. Die Einführung einer landesrechtlichen Verpflichtung ist auch rechtlich nicht ganz unkompliziert – auch das muss man dazu sagen – und geht ins Leere, wenn keine Ärztinnen und Ärzte vorhanden sind, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten wollen. Deshalb setzen wir auf Sensibilisierung und Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten sowie den rechtlichen Schutz vor Anfeindungen. Auch hierfür ist ein Gesetz beim Bund in Arbeit, nämlich dass man Frauen, die eine Schwangerschaftsberatung aufsuchen wollen, bei diesem Aufsuchen nicht behindern darf. Und wir möchten natürlich auch, dass die Vergütung dieser Leistung adäquat geleistet wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Staatsministerin Köpping. Sie sprach für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren im Freistaat Sachsen, Sächsisches Schwangerenselbstbestimmung Stärkungsgesetz, ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/13495. Da der Ausschuss die Ablehnung empfohlen hat, ist dies die Grundlage für die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor und wir könnten, wenn sich kein Widerspruch erhebt, über den Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung der zur vollständigen Umsetzung Drucksache 7/13736, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/15638, Beschlussempfehlung Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge lautet in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, Fraktionslose und Staatsregierung. Das Wort ergreift für die CDU-Fraktion Herr Kollege Flemming.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sächsische Bauordnung kennt seit Juni 2022 die kleine und die große Bauvorlagenberechtigung. Die EU fordert aber nun von allen Mitgliedsstaaten eine uneingeschränkte Anerkennung für Berufsabschlüsse von Architekten und Bauingenieuren aus dem EU-Ausland für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, einschließlich land- und forstwirtschaftlicher Gebäude, die keine Sonderbauten sind. Dazu muss man wissen, dass gegen Deutschland in diesem Zusammenhang derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren ruht, welches die strengen Vorgaben der deutschen Musterbauordnung für Bauvorlagen kritisiert. Daher sind wir verpflichtet, zeitnah die sogenannte mittlere Bauvorlagenberechtigung zu schaffen und unsere Gesetze, das Ingenieur- und das Architektengesetz sowie die Bauordnung, zu Gesetzentwurf im Block abstimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Ich sehe keinen Widerspruch. Wir können so verfahren. Ich trage nun die einzelnen Bestandteile des Gesetzes vor: Überschrift, Artikel 1, Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz, Artikel 2, Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit stelle ich Ablehnung fest. Da der Gesetzentwurf abgelehnt wurde, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die Fraktion DIE LINKE, ob eine Schlussabstimmung gewünscht ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) – Nein. Vielen Dank. Damit ist die Zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Bauvorlageberechtigung und der Richtlinie (EU) 2018/958 Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Regionalentwicklung ändern. Ohne diese Änderungen würde dieses Vertragsverletzungsverfahren fortgesetzt, welches im Moment pausiert. Das könnte im Extremfall zu Strafzahlungen in Millionenhöhe für den Freistaat führen. Wir sind aktiv geworden, weil wir aktiv werden mussten. Wir haben das in enger Abstimmung mit der Ingenieurkammer und der Architektenkammer in Sachsen getan, die selbstverständlich auch in der Anhörung anwesend waren und ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz signalisiert haben. Bereits in dieser Sachverständigenanhörung ist klar geworden, dass weitere Änderungen der Bauordnung notwendig und sinnvoll sind. Hinzu kommt, dass die Bauministerkonferenz während unserer Gesetzesberatung im Dezember in Berlin über alle Bundesländer und Parteigrenzen hinweg einstimmig Änderungen der Musterbauordnung vorgenommen hat, die wir gleich mit nachzeichnen wollten, weil wir sie perspektivisch umsetzen müssen. Aus diesem Grund haben wir folgende wichtige Änderungen in der Bauordnung, was das Berufsrecht betrifft, vorgenommen: Zum einen wird eine Gebäudeklasse E eingeführt, E wie experimentell. Die Architekten wissen, was damit gemeint ist. Bisher konnten Bauaufsichtsbehörden Abweichungen von Anforderungen der Sächsischen Bauordnung erlassen, nunmehr sollen sie es aufgrund dieser gesetzlichen Regelung. Das heißt, der Ermessensspielraum für Ablehnungen wird bei den Bauaufsichtsbehörden eingeschränkt und die Möglichkeiten für Abweichungen bei den Bauenden erweitert. Das ist das, was maßgeblich von den Architekten und Bauingenieuren gefordert wurde, um an dieser Stelle Erleichterungen zu ermöglichen, insbesondere für innovative Bauvorhaben, innovative Bauprozesse oder neue Materialien, zum Beispiel den Holzbau, den wir in Sachsen im Moment massiv fördern. Als Zweites integrieren wir in die Änderung ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für den Dachgeschossausbau. Insbesondere in Großstädten wie Dresden oder Leipzig kann das helfen, zusätzlichen Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu generieren. Im gleichen Zusammenhang steht die dritte Änderung, in der dafür eine Befreiung von der Stellplatzpflicht vorgesehen ist, wie auch für Aufstockungen oder Wohnungsteilungen, weil so etwas zum einen in innerstädtischen Bereichen durch fehlenden Platz und fehlende Flächen die Bauvorhaben teilweise verhindern würde. Das kann zusätzlich zu Kosteneinsparungen führen. Die vierte Änderung ist die Genehmigungsfreistellung für Ladestationen für den ÖPNV. In der jetzigen Bauordnung sind 75 Kubikmeter für die Genehmigungsfreistellung vorgesehen. Wir haben in der Anhörung gelernt – deshalb greifen wir das auf –, dass die Standardladestationen von einem deutschen Technologieweltkonzern 76 Kubikmeter groß sind. Deshalb passen wir das redaktionell auf 80 Kubikmeter an. Das Letzte ist aus unserer Sicht etwas Wichtiges. Das ist die Vereinfachung für den Ausbau der Funkmasteninfrastruktur in Sachsen; denn angesichts der hohen Anzahl an Funklöchern und dem schwächelnden 5G-Ausbau sind Änderungen zwingend erforderlich und sinnvoll. In Teilen ist Deutschland in diesem Bereich nach wie vor ein Entwicklungsland. Antennen einschließlich Masten auf Gebäuden sind derzeit verfahrensfrei, wenn sie auf Gebäuden nicht höher als 10 Meter und im Außenbereich 15 Meter sind. Das wird jeweils um 5 Meter erhöht, weil das insbesondere diesen 5G-Ausbau beschleunigen und vereinfachen kann. Es werden auch ortsveränderliche Antennenanlagen aufgenommen, die als eine Übergangslösung für längstens 24 Monate aufgestellt werden können, weil in dieser Zeit die entsprechende Infrastruktur mit einer Baugenehmigung für die Dauer nachgerüstet werden kann. So schafft man eine elegante Übergangsmöglichkeit. Das Dritte in dem Zusammenhang ist, dass die Aufstockung von Antennen an bestehenden Masten verfahrensfrei sein kann, wenn im Falle einer bereits vorliegenden Genehmigung die genehmigte Höhe nicht überschritten wird, sodass man Anschlusslösungen möglichst bürokratiefrei möglich macht. Was haben wir in den letzten beiden Jahren bezüglich der Bauordnung lernen müssen? Es wird nicht mehr ausreichen, die Bauordnung im Interesse von Entbürokratisierung, Vereinfachung und Anpassung an die Praxis alle paar Jahre in die Hand zu nehmen. Ich denke, dass wir das zukünftig viel öfter machen müssen. Diesmal war es der Bau von Funkmasten, die Ladestationen oder der Ausbau von Dachgeschossen, die wir neu geregelt haben. Das sind alles Dinge, die bei genauer Betrachtung selbstverständlich sein sollten. Es wird zukünftig viele weitere Dinge in einer zunehmend engeren Taktzahl geben, die einer Anpassung bedürfen und die an die heutigen Anforderungen angepasst werden müssen. Fakt ist, dass wir Verzögerungen teilweise in den letzten Jahren selbst verschuldet haben. Zu lange wird überlegt, ob Innovationen im Bausektor angewandt werden können, dürfen oder sollen. Wir als Union fordern daher alle Beteiligten auf – auch uns selbst –, schneller zu handeln und Dinge zu ermöglichen und nicht alles als Bedenkenträger auf die lange Bank zu schieben. Es wird im Bereich der Bauordnung spannend bleiben. Ich bin gespannt, was noch kommen wird und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Flemming für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht für die BÜNDNISGRÜNEN Kollege Löser.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Kollege Flemming, für die Einbringung Ihrerseits. Gestatten Sie, dass wir die grüne Haltung zu diesen Dingen hier darlegen. Ich habe mich gefreut, dass wir bei dem Thema schnellere Änderungen der Bauordnungen näher zueinandergekommen sind. Wir haben das bei den letzten Änderungen bereits diskutiert. Unsere Haltung war, dass wir glauben, dass wir durch die Änderung der Musterbauordnung, durch viele Innovationen, die geschehen, zu einem dynamisierten Prozess kommen müssen. Insofern denke ich, werden wir uns bei diesem Thema hier öfters treffen. Wir werden heute das Gesetz zur Bauvorlagenberechtigung und zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/958 verabschieden. Das klingt zunächst denkbar bürokratisch. Dahinter versteckt sich aber ein kleiner Meilenstein für die Entbürokratisierung des Bauens. In erster Linie geht es bei dem Gesetzentwurf darum, Absolventinnen und Absolventen europäischer Studiengänge in Architektur und verschiedenen Ingenieursdisziplinen die Möglichkeit einzuräumen, ihren Beruf auch in Deutschland auszuführen. Dafür müssen Sie Bauanträge einreichen dürfen. Die hierzulande lange gepflegte und aus meiner Sicht bewährte Herangehensweise, dass man zur Erlangung der sogenannten Bauvorlageberechtigung Mitglied in einer Kammer sein muss, die wiederum Aufnahmekriterien und Weiterbildungspflichten festlegt, steht nicht im Einklang mit der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen unter den Mitgliedsstaaten der EU. Erfreulicherweise war es möglich, in der Sache einen Kompromiss mit der EU-Kommission zu erzielen, sodass wir unsere berufsständischen Regeln erhalten können, die für eine hohe Qualität bei Planungsaufgaben und für die Sicherheit für Auftraggeberinnen und Auftraggeber sorgen. Um allerdings Fachleuten aus dem europäischen Ausland ebenfalls die Möglichkeit zu geben, bei uns tätig zu werden, sind einige Änderungen am Sächsischen Architektengesetz und dem Sächsischen Ingenieursgesetz erforderlich, die wir mit dieser Änderung auf den Weg bringen. Allerdings ist es auch notwendig, den Paragrafen zur Bauvorlageberechtigung in der Sächsischen Bauordnung an diese Änderung anzupassen. Dies gab die Gelegenheit, weitere Modernisierungen in der Bauordnung vorzunehmen. Ich bin deshalb froh, dass wir einige Änderungen, auf die sich die Bauministerkonferenz im Herbst für die Musterbauordnung verständigt hat, nun relativ zügig auch in Sachsen umsetzen können. Außerdem haben wir aus der Anhörung hier im Saal Anregungen entnehmen können, die wir dankbar aufgenommen haben. Dazu möchte ich mich bei meinen Kollegen von SPD und CDU recht herzlich bedanken. Ich habe schon gesagt, ich freue mich, dass wir das aufgesattelt noch hinbekommen. Der Gebäudetyp E für einfaches Bauen ist bereits benannt worden. Es wird viel über Entbürokratisierung gesprochen. Man führt es in aller Munde, wenn es um die Frage der Baukosten geht. Hier machen wir das tatsächlich einmal. Ich glaube, das steht uns als sächsischer Koalition sehr gut zu Gesicht. In vielen Ländern sind beispielsweise auf Putz verlegte Leitungen im Neubau nach wie vor Standard. In Deutschland ist das nicht der Fall und führt zu höheren Kosten und zu einem erhöhten Einsatz von Ressourcen beim Bauen. Dabei würden sich viele Menschen mit einem sichtbaren Wasserrohr im Bad wahrscheinlich eher anfreunden können als mit einer hohen Miete, um bei meinem Beispiel zu bleiben. (Zuruf) – Das gibt es in vielen Ländern, dass man das so macht. Ich weiß, dass dazu privat- und vertragsrechtlich noch einige Dinge zu klären sind, bevor diese Regelungen in der Breite ihre Wirkung entfalten können. Der Bundesrat hat entsprechende Initiativen bereits auf den Weg gebracht, sodass nun das Bundesjustizministerium am Zug ist. Da es hier um eine Liberalisierung und Entbürokratisierung der Gesetzgebung geht, bin ich guter Dinge, dass es damit im Justizministerium in Berlin vorangehen wird. Weiterhin konnten wir die Erleichterung des Ausbaus von Dachgeschossen – es ist bereits gesagt worden – für Wohnzwecke erreichen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Das heißt, man verzichtet im Einzelfall auf den Nachweis von Stellplätzen. Man kann Gebäude aufstocken, ohne, wie es bisher war, Pkw-Plätze nachweisen zu müssen. Viele Bauherren bemängeln genau das, dass das im innerstädtischen Bau und beim Aufstocken ein großes Problem ist, dass es wahnsinnig teuer ist, diese Stellplätze zu schaffen, die am Ende zur Hälfte leer stehen. Damit wird die Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden attraktiver, und wir können wiederum dort ressourcenschonend Wohnraum ergänzen, wo er stark nachgefragt wird. Die Frage der Antennenmasten wurde bereits erwähnt. Ich will das nicht noch einmal wiederholen. Die Frage der Digitalisierung ist für uns ein wichtiger Punkt. Was uns noch besonders wichtig ist, ist die Verfahrensweise dieser Ladestationen. Ich will ein Beispiel nennen: Wir haben in Dresden mit der DVB gesprochen. Die haben mittlerweile über 20 Elektrobusse im Einsatz. Das große Problem für sie ist, dass sie jeweils am Ende und am Anfang der Busstrecke Ladestationen brauchen. Dort checken sie ein und laden in 20 Minuten neu auf. Das hat zur Folge, dass sie mit kleineren Batterien fahren können, die Busse leichter werden und am Ende mehr Leute mitgenommen werden können. Bisher scheitert es daran, dass diese Ladestationen mit einem Verfahren beauflagt sind. Das ändern wir nun. Ich glaube, dass ist ein sehr guter Punkt. Insofern machen wir heute etwas Gutes für Sachsen, für die Entbürokratisierung beim Bauen. Wir freuen uns über Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Auf Herrn Kollegen Löser, BÜNDNISGRÜNE, folgt jetzt Frau Kollegin Pfeil. Sie spricht für die SPD-Fraktion.
Juliane Pfeil SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner haben es gesagt, wir hatten eine Hausaufgabe. Diese haben wir erfüllt, aber wir haben als Koalition gesagt, wir machen noch die freiwilligen Zusatzaufgaben. Das ist immer ganz gut. Wir haben uns die Musterbauordnung herangenommen und einige Punkte daraus für uns umgesetzt. Wir sehen bei der Bauordnung – – Gut, nun führe ich noch einen anderen Bereich an, nämlich den Bereich Kita. Dort läuft es genauso. Es erfolgt alles Schritt für Schritt, und das ist auch gut so. Schritt für Schritt gehen wir in Sachsen den Weg der Entbürokratisierung und des einfachen Bauens, was bedeutet, dass wir wieder günstiger bauen können. Ich will nicht wiederholen, was meine Vorredner gesagt haben. Herr Löser und Herr Flemming haben schon sehr weit ausgeführt, was die mittlere Bauvorlagenberechtigung und die einzelnen Punkte betrifft. Ich will mich noch einmal auf den Gebäudetyp E beziehen. Das ist uns besonders wichtig; denn wir erhoffen uns vom Gebäudetyp E einen besonderen Booster für den Wohnungsbau. Sie wissen, für uns ist das größte Anliegen an der Stelle, dass wir vor allen Dingen den sozialen Wohnungsbau vorantreiben und günstigen Wohnraum schaffen können. Genau das kann mit dem Gebäudetyp E passieren. Die Bayern haben es uns ein Stück weit vorgemacht. Sie sind schon mit 19 Modellprojekten ins Rennen gegangen, davon sind übrigens 15 Wohnungsbauprojekte. Drei davon sind Schulbauprojekte und eines ist ein Verwaltungsobjekt. Ich glaube, wir täten auch gut daran, solch einen Weg zu gehen und solche Pilotprojekte ins Leben zu rufen, die wir wissenschaftlich begleiten, um die Ergebnisse für uns mitnehmen zu können. Uns geht es vor allem darum, dass Bauen wieder günstiger wird, damit viele Bauherren an der Stelle sagen: Ja, wir wagen wieder den Schritt. Uns geht es aber auch darum, dass wir endlich mit der Entbürokratisierung und der Digitalisierung in diesen Verfahren beginnen. Mittlerweile braucht man fast einen Studienabschluss, um einen Bauantrag zu stellen. Es ist nicht Sinn und Zweck der Sache, dass diese Verfahren so langwierig und schwierig sind. Sie müssen wieder einfacher sein und schnell beschieden werden, damit es losgeht, dass wir keine Bauverzögerungen haben, die die Verfahren teurer machen. Wenn ich an der Stelle sage, Bauen soll günstiger werden, dann meine ich ganz klar nicht, dass auch nur ein Beschäftigter der Unternehmen einen Cent weniger verdient; denn das ist mit Sicherheit nicht unser Anliegen, sondern mit „günstiger“ meinen wir, dass es schneller und einfacher geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es schon gesagt, es wurde alles bereits ausgeführt. Wir haben heute noch einen langen Tag vor uns. Von daher bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetz. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank, Frau Kollegin Pfeil. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Hentschel.
Holger Hentschel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Die AfD-Fraktion wird sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. Warum werden wir das tun? Unter anderem verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, die nachträgliche und bürokratiearme Herstellung von Wohnungen im Gebäudebestand zu erleichtern. Grundsätzlich begrüßen wir dies. Die AfD vertritt schon lange die Auffassung, dass die Bürokratie im Wohnungsbau abgebaut werden muss. Gerade in meiner Heimatstadt Leipzig ist das dringend nötig. Der Wegfall der Stellplatzpflicht hat ein Für und Wider, aber in Abwägung ist dies verschmerzbar; denn in bereits bebauten Gebieten ist der Platz begrenzt und somit oftmals schwer umsetzbar. Aber in einer neu erschließbaren Bauregion darf es dadurch nicht zur Verschärfung der Stellplatzproblematik kommen; denn bereits jetzt ist in einigen Großstädten teilweise eine Überlastung des öffentlichen Parkraums eingetreten. Eine Ausdehnung des ÖPNV-Angebots kann dieses Problem nur eingeschränkt lösen; denn viele Menschen sind auf das eigene Auto angewiesen, um den Arbeitsplatz zu erreichen oder um ihren Beruf auszuüben. Hier appellieren wir an die Kommunen, Ausweichmöglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf einen Punkt, der uns als AfD große Bauchschmerzen bereitet, nämlich die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Zwar wird der Richtlinie der EU Genüge getan, aber die echte Vergleichbarkeit der Ausbildung in der Realität dürfte schwierig werden. Hierzu müssten die zuständigen Stellen einen Vergleich der Ausbildungen und ihrer Inhalte in den jeweiligen Staaten durchführen. Während das in Österreich recht einfach ist, könnte dies bei Staaten wie Bulgarien, Griechenland oder Rumänien schwieriger werden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Personen ihre fehlende Qualifikation hier nachholen können. Dies könnte im Zweifelsfall fast ein komplettes Studium umfassen. Dem Ziel der nachträglichen und bürokratiearmen Herstellung von Wohnungen im Gebäudebestand wollen wir jedoch nicht im Wege stehen, daher werden wir uns enthalten und das Gesetz in der nächsten Wahlperiode auf den Prüfstand stellen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Als Letzte in der Rederunde spricht jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Feiks.
Antje Feiks Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, das haben Frau Pfeil, Herr Löser und Herr Flemming gesagt, diente in seiner ursprünglichen Fassung dazu, EU-Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Das ist richtig, und wir hoffen, dass damit die Änderungen zur Bauvorlagenberechtigung rechtssicher verankert werden. Der Änderungsantrag der Koalition sieht weitere Punkte vor, die sich aufgrund der überarbeiteten Musterbauordnung ergeben haben. Wir begrüßen diese; denn sie dienen zum einen der Reduzierung von Bürokratie und zielen darauf ab, Verfahrenserleichterungen zu bringen, zum Beispiel bei Ladestationen für E-Busse, der Abschaffung der Stellplatzpflicht in bestimmten Fällen und den Dachgeschossausbau. Damit wird die Schaffung neuen Wohnraums erleichtert, und der Ausbau der Ladeinfrastruktur für den ÖPNV verfahrenstechnisch erleichtert. Gerade in Städten, in denen ein Mangel an Wohnraum herrscht, sind diese Änderungen eine kleine Hilfe, wenngleich sie die Probleme nicht lösen werden. Bei der Weiternutzung bestehender Gebäude, der Erprobung neuer Bauformen und beim energieeffizienten Bauen sollen Abweichungen von den Normen der Bauordnung zukünftig zugelassen werden. Diesen Wechsel vom „Kann“ zum „Soll“ halten wir für richtig; denn auch die Baubranche klagt über zu viel Bürokratie, zu viele kleinteilige Einzelnormen, die das Bauen erschweren und verzögern. Wir hoffen, dass diese Erleichterungen einen kleinen Beitrag zur Schaffung sozialen Wohnraums leisten, der so dringend nötig ist, und dem Flächenfraß ein wenig entgegenwirken können. Mit der neuen Soll-Bestimmung bei Abweichungen von den Normen der Bauordnung könnte sich weiterhin ein neues Verwaltungsverständnis etablieren. Es kann konkret geschaut werden, welche Ziele mit dem Gesetz verfolgt und sich bei der Bearbeitung der Anträge darauf fokussiert werden. Diese Änderung könnte zu einem Mehr an Pragmatismus und Entscheidungsfreude führen. Wir hoffen, dass Behörden somit eher als Ermöglicherinnen und Ermöglicher statt Verhindererinnen und Verhinderer gesehen werden, was am Ende das Ansehen und Vertrauen stärken kann. Das ist ein spannender und richtiger Ansatz und sollte in anderen Bereichen, wenn möglich, ebenso gegangen werden. Allerdings sehen wir eine Gefahr, die mit dieser Änderung einhergeht; denn Bürokratie und Verwaltung sollen auch Gerechtigkeit und gleiche Rechtsanwendung für alle garantieren. Die Bauordnung setzt wichtige Standards. Wie die individuelle Betrachtung, die nun erfolgen kann, in Gleichbehandlungsgrundsätze eingreift, muss dann die Praxis zeigen. Uns ist an dieser Stelle wichtig, dass es bei den bestehenden Regelungen zu Barrierefreiheit, Brandschutz und Verkehrssicherheit kein Zurückfallen hinter gesetzte Standards geben wird; denn was nützen am Ende schnell errichtete energieeffiziente Gebäude, wenn sie nur von einem Teil der Gesellschaft genutzt werden können? Bei allem Guten und Positiven, was wir in den Änderungen sehen, gibt es einen Wermutstropfen. Es sind viele Anmerkungen aus der Anhörung aufgenommen worden. Wir hätten uns gewünscht, dass auch die Regelungen zur Barrierefreiheit noch einmal in den Blick genommen werden. Bei der letzten Änderung der Bauordnung, die wir im Landtag vorgenommen haben, gab es aus den meisten Fraktionen positive Stimmen; insbesondere im Lichte der Anhörung, die wir damals durchgeführt hatten. Wir haben in der letzten Runde zur Bauordnung konkrete Vorschläge gemacht, zum Beispiel zur Sicherstellung der Barrierefreiheit an Baustellen, da die Ersatzwege oft nicht für Menschen mit Rollstuhl oder Gehhilfen passierbar sind, oder auch zur Schaffung für mehr barrierefreien Wohnraum, den wir schon aus demografischen Gründen heraus brauchen, damit ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können. Wir halten es für sehr schade, dass diese Chance verpasst wurde. Wir haben diese Anträge bewusst nicht noch einmal gestellt, weil sie schon einmal abgelehnt wurden. Trotzdem hoffen wir, dass bei dem dynamisierten Prozess, den wir mit der Bauordnung gerade erleben, auch diese Punkte zeitnah angegangen werden können. Wir stimmen dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Koalition zu, bleiben aber dabei, dass weiterer Änderungsbedarf an der Bauordnung besteht. Dabei ist die Barrierefreiheit nur ein Beispiel, welches ich hier noch einmal anführen wollte. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Mit Frau Feiks haben wir die Rederunde abgeschlossen. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Schmidt.
Thomas Schmidt
Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich herzlich bedanken für die Gesetzesinitiative der Koalition, womit das drohende Vertragsverletzungsverfahren der EU bezüglich der Bauvorlageberechtigung abgewendet werden kann, zumindest was Sachsen betrifft. Ich unterstütze darüber hinaus die aus der Anhörung resultierenden Änderungen der Bauordnung, die die Kollegen Flemming und Löser und die Kollegin Pfeil schon umfänglich erläutert haben und mir die Chance geben, meine Rede zu Protokoll zu geben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank, Herr Staatsminister; eine weise Entscheidung, die Ihnen viel Zustimmung einbringen wird. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung und zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung, Drucksache 7/15638. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Wir können, wenn sich kein Widerspruch erhebt, darüber im Block abstimmen. Erhebt sich Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Wir verfahren so. Ich trage die einzelnen Gesetzesbestandteile jetzt vor: Überschrift, Artikel 1 Änderung der Sächsischen Bauordnung, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Architektengesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Ingenieur-gesetzes und Artikel 4 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist das Gesetz beschlossen. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung und zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 in der beschlossenen Fassung in der zweiten Beratung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenhaltungen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Erklärung
Thomas Schmidt
Nachdem wir im Juni 2022 die Sächsische Bauordnung mit Erfolg zukunftsfähig gemacht haben, stehen wir gut eineinhalb Jahre später erneut hier. Nicht etwa, weil unsere Bauordnung den inzwischen vorherrschenden Themen zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit nicht genügen würde, sondern weil die EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland Vorschriften zur Bauvorlageberechtigung moniert hat. Davon ist nicht nur Sachsen betroffen, sondern sämtliche Bundesländer; denn alle haben sich an der Musterbauordnung orientiert. Doch worum geht es genau? Das möchte ich gerne kurz erläutern, ohne dabei zu sehr in die Details zu gehen. Wer in Deutschland bauen möchte, der braucht in aller Regel eine Baugenehmigung. Damit die Behörde überprüfen kann, ob alle notwendigen Vorschriften eingehalten wurden, muss der Bauherr einen detaillierten Plan vorlegen – die sogenannten Bauvorlagen. In den meisten Fällen macht das aber nicht der Bauherr selbst, sondern ein von ihm beauftragter Planer. Solche Planungen dürfen aber nur von bestimmten Personen angefertigt, unterzeichnet und den Behörden vorgelegt werden. Voraussetzung ist nämlich die sogenannte Bauvorlageberechtigung. So wird sichergestellt, dass der Planer die notwendige Erfahrung und das Fachwissen für eine solche Planung mitbringt; denn es geht beim Bauen um den Schutz von Leib, Leben und Gesundheit der Bevölkerung. Das gilt im Übrigen nicht nur für den Neubau, sondern auch für den An-, Um- und Ausbau bestehender Gebäude. Die Voraussetzungen, die ein Planer erfüllen muss, um eine Bauvorlageberechtigung zu erhalten, sind im Freistaat Sachsen in der Bauordnung festgelegt. Ingenieure müssen einen entsprechenden Hochschulabschluss und eine zweijährige Berufserfahrung nachweisen. Und genau darum geht es; denn die Berufsqualifikationsrichtlinie der EU schreibt vor, dass jeder Mitgliedstaat grundsätzlich die Berufsqualifikation anderer Mitgliedstaaten anzuerkennen hat. Insbesondere das Erfordernis einer zweijährigen Berufserfahrung wurde von der EU als nicht richtlinienkonform kritisiert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der betreffende Paragraf in der Sächsischen Bauordnung geändert und stattdessen im Ingenieurgesetz geregelt, was genau für Ingenieure gelten soll. Die Bundesländer dürfen aber prüfen, ob der Ausbildungsnachweis, den ein ausländischer Ingenieur vorlegt, der Qualifikation an einer deutschen Hochschule gleichwertig ist. Ist er es nicht, darf der betroffene Ingenieur versuchen, die eigene Qualifikation durch sogenannte Ausgleichsmaßnahmen nachzubessern. Damit wurden die Forderungen der EU umgesetzt, die drohenden zu Protokoll Strafen abgewendet und die Sächsische Bauordnung ein weiteres Mal in dieser Legislaturperiode zukunftssicher gemacht. Für ihre Initiative und ihre Bereitschaft, diesen Weg zu gehen, möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen an dieser Stelle herzlich danken. Es freut mich darüber hinaus besonders, dass die Koalitionsfraktionen die notwendigen Änderungen zum Anlass genommen haben, um auch weitere – zum Teil seit Längerem diskutierte – Novellierungen in der Bauordnung vorzunehmen. Dies betrifft beispielsweise die Erleichterungen bei der Schaffung von Wohnraum, die Förderung des Auf- und Ausbaus von Mobilfunknetzen und die Förderung der Elektromobilität. Eine Erleichterung der Wohnraumschaffung betrifft beispielsweise den Dachgeschossausbau. Hier soll zukünftig in größerem Ausmaß als bisher auf ein Genehmigungsverfahren und auf die Stellplatzpflicht verzichtet werden. Zwar ist der Dachgeschossausbau bisher schon unter bestimmten Voraussetzungen verfahrens- und genehmigungsfrei. Nunmehr soll er aber zusätzlich – zusammen mit der Errichtung von Dachgauben – auch im unbeplanten Innenbereich genehmigungsfrei gestellt werden. Um im übrigen Wohnraumschaffung nicht durch fehlende Parkplätze auszubremsen, werden die Bauherren im Zusammenhang mit dem Dachgeschossausbau und anderen Maßnahmen zur Wohnraumschaffung nun von der Pflicht befreit, eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen nachzuweisen. Neben der Schaffung von Wohnraum befasst sich der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auch mit der Digitalisierung. Deswegen begrüße ich, dass der Ausbau des 5G-Netzes mit der vorliegenden Novellierung weiter vorangetrieben werden soll, indem die Errichtung von Mobilfunkmasten und Antennen in größerem Umfang verfahrensfrei gestellt werden. Dies betrifft sowohl die Höhenbeschränkungen für neue Masten – die mit dem vorliegenden Änderungsantrag im Innen- und im Außenbereich um jeweils 5 Meter angehoben werden soll – als auch die Aufstockung bestehender Masten sowie die Errichtung mobiler Anlagen, die bis zu 24 Monate verfahrensfrei aufgestellt werden dürfen. Mit ihrem Änderungsantrag nehmen die Koalitionsfraktionen auch die Elektromobilität in den Blick und folgen damit einmal mehr den Anregungen der Expertinnen und Experten aus der Anhörung; denn dort wurde unter anderem vorgetragen, dass Ladestationen für E-Busse einen Rauminhalt haben, der – wenn auch nur sehr knapp – zu groß ist, um noch verfahrensfrei zu sein. Aus diesem Grund soll der Grenzwert für verfahrensfreie Bauvorhaben im Bereich der Elektromobilität angehoben und somit Erleichterungen für den Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Mit ihrem Änderungsantrag gehen die Koalitionsfraktionen einen weiteren Schritt hin zu einer zukunftssicheren und an die aktuellen Bedürfnisse angepassten Sächsischen Bauordnung. Damit gehört der Freistaat Sachsen zu den ersten Ländern, in denen Änderungen umgesetzt werden, Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Abschaffung der Drucksache 7/14240, Gesetzentwurf Drucksache 7/15639, Beschlussempfehlung Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose; Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die Fraktion DIE LINKE ergreift Herr Kollege Schultze das Wort.
Mirko Schultze Die Linke
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hat eine lange Diskussionsgeschichte. Ich weiß, dass die Kolleginnen und Kollegen der Koalition mir aus ihrer Sicht sehr glaubwürdig vermitteln werden, dass es nie Anträge der Opposition gebraucht hätte, das es in Bewegung kommt. (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Die feste Überzeugung dessen, dass die Opposition im Landtag – ich will nicht sagen, für viele von Ihnen – überflüssig ist, sitzt tief in Ihren Reihen. Ich glaube, dem ist nur leider nicht so. Die Rolle, die wir als Opposition einnehmen, ist eine ganz wichtige. Besonders bei diesem Gesetz ist es unsere Rolle, die dazu geführt hat, dass am Ende sehr viele Teile der Idee, die Sie in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben haben, die die demokratischen Parteien in diesem Haus mehrheitlich gehabt haben, nämlich die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von Straßenausbaubeiträgen, zum Erfolg geführt haben – auch wenn es nicht der Erfolg ist, den wir gern gesehen hätten. Aber es ist zweifelsfrei so, dass man überhaupt erst einmal über die Abschaffung dieser Beiträge diskutiert. Die Möglichkeit, als Kommune erst einmal davon Abstand zu nehmen, Straßenausbaubeiträge zu erheben und letztlich die Ablösung von der Pflicht bei Haushaltskonsolidierungen, ist tatsächlich ein Fortschritt. Was wir nicht ganz verstehen ist die Sichtweise. Es wird immer gern die kommunale Selbstverwaltung angeführt. Ich wünsche mir – das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt –, dass das Hohelied der kommunalen Selbstverwaltung an anderen Stellen ebenso gesungen wird, wenn es die erst auf der Bauministerkonferenz im November 2023 – also vor weniger als drei Monaten – beschlossen wurden. Auch hierfür gilt Ihnen mein Dank. Ich empfehle Ihnen daher die Annahme des Gesetzentwurfs und des vorliegenden Änderungsantrags.
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Straßenausbaubeiträge im Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE des Ausschusses für Inneres und Sport um die freie Verfügbarkeit von Fördermitteln geht und die goldenen Zügel aus Dresden etwas gelockert werden, damit die Kommunen wieder Geld haben, selbst zu entscheiden, was sie in ihrer Kommune machen, wenn es um die Gesamtfinanzausstattung der Kommunen geht. Es wäre gut, wenn man diesbezüglich das Hohelied der kommunalen Selbstverwaltung ähnlich singen würde, wie man es plötzlich bei 52 Gemeinden, die noch eine Satzung haben, singt und sagt, dass man die Freiwilligkeit unbedingt erhalten will. Wir sehen das Ganze ein wenig aus der Sicht der Mieterinnen und Mieter, der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, der Anwohner und fragen: Warum brauchen wir einen Straßenausbaubeitrag, den eigentlich niemand will, der am Ende nur als Kann-Möglichkeit enthalten ist und wir dafür eine Verwaltungsvorschrift brauchen, die eine mögliche andere Regierung in einer möglichen anderen Haushaltskonstellation, in einem möglichen anderen Ministerium dann einfach wieder einmal ganz schnell ändern kann? Ich würde uns wünschen, dass wir konsequenterweise den Weg gehen. Dafür legt Ihnen die Fraktion DIE LINKE heute noch einmal abschließend diesen Gesetzentwurf zur Beratung vor, damit wir es komplett aus dem Portfolio sächsischer Möglichkeiten herausnehmen. Damit legen wir Ihnen einen Vorschlag vor, wie der Übergang und die finanziellen Dinge geregelt werden sollen, weil es natürlich in Übergangsphasen vom Muss zum Kann bis zum Gehtnicht-mehr auch einen Weg geben muss, der für die Kommunen, aber auch für die Verwaltung handhabbar ist. Weil wir Ihnen in den vielen Diskussionen alles schon gut erklärt und klargemacht haben, dass es hier am Ende um eine Verwaltungsvereinfachung geht und es nicht an einer Verwaltungsvorschrift oder an einer Verordnung hängt, sondern wir als Gesetzgeber in diesem Haus selbstbewusst sagen, dass wir mehrheitlich keine Straßenausbaubeiträge wollen und es diese deswegen auch nicht mehr gibt, und zwar egal, ob ein Ministerium eine Verordnung schreibt oder nicht, deswegen werden sie auch nicht mehr erhoben. Das können wir heute mit diesem Gesetz ändern. Dann ist das endlich weg, dann ist das Ding Geschichte. Dann haben wir das tatsächlich geschrieben und können sagen: Wir sind weg vom Muss, hin zum Kann und haben am Ende das Ding aus dem Möglichkeitsportfolio herausgenommen. Das ist kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern das ist die konsequente Weiterentwicklung eines guten Gedankens, nämlich der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und der Belastung von Bürgerinnen und Bürgern. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Danke. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Schultze; er sprach für die Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion ergreift jetzt Kollege Wähner das Wort. Bitte schön.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN werden nicht die Straßenausbaubeiträge abgeschafft, sondern letztendlich ein Stück kommunale Freiheit, ein Stück kommunaler Handlungsspielraum. Herr Schultze, entgegen Ihren Ausführungen – das wurde bei der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf deutlich – nutzen das noch einige Kommunen. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Diese Freiheit wollen wir als CDU nicht beschneiden, weil es letztendlich eine kommunale Entscheidung ist, wie man gewisse Refinanzierungsbeiträge für den Straßenausbau heranzieht, und es ist letztendlich eine Entscheidung zwischen dem direkten Nutzer, ob man diesen mit einem direkten Beitrag in die Verantwortung nimmt oder ob man es allgemein über Steuern finanziert. Aber bezahlt werden muss es. Letztendlich ist es diese Entscheidung, und getroffen werden kann sie nur effektiv vor Ort, wenn man sich den Einzelfall anschaut. Das ist auch ganz deutlich in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf der LINKEN geworden, bei der die kommunalen Spitzenverbände ausgeführt haben: Diese Möglichkeit nutzen nicht viele Kommunen, aber es sind circa 50, die noch eine Satzung haben. Es gab dort gute Einzelbeispiele, bei denen man im Einvernehmen mit den betroffenen Anliegern und der Stadt oder der Kommune zu dem Ergebnis gekommen ist: Ja, wir leisten einen Beitrag über die Satzung, und damit können wir den Straßenausbau realisieren. Ich wiederhole: Diese Entscheidung kann und darf nur vor Ort getroffen werden. Diese hundertprozentige Wahlfreiheit – dafür stehen wir auch als CDU – besteht zu 99,9 % jetzt schon. Die Zeiten, als fiktive Straßenausbaubeiträge auf Fördergelder angerechnet wurden, sind schon lange vorbei. Es ist gut, dass man diesen Schritt gegangen ist. Es gibt lediglich noch eine bestehende Forderung in den Verwaltungsvorschriften kommunaler Haushaltsführung, die man zweideutig auslegen könnte, und zwar, wenn eine Kommune in einer Haushaltsnotlage ist. Dann entsteht für sie faktisch ein Zwang, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Aber das haben wir in der Koalition schon geklärt; es gibt ein klares Bekenntnis der Koalition im Koalitionsvertrag zu einer hundertprozentigen Wahlfreiheit (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) und dementsprechend hat das Innenministerium schon im letzten Dezember gehandelt. Es gab diesbezüglich bereits Informationsschreiben an die kommunalen Spitzenverbände bzw. an die Kommunen. Die angesprochene Haushaltsvorschrift wird jetzt noch geändert, sodass wirklich eine hundertprozentige Wahlfreiheit besteht, ob eine Kommune das Instrument der Straßenausbaubeiträge nutzt oder ob man vor Ort sagt: Nein, wir machen das nicht. Diese Freiheit und diesen Handlungsspielraum möchte ich den Kommunen gern erhalten. Deshalb lehnen wir als CDU diesen Gesetzentwurf ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht für die AfDFraktion Kollege Keller.
Tobias Keller AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir besprechen hier ein Gesetz, das die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen regeln soll. (Henning Homann, SPD: Ja!) Das ist ein heißes Thema, bei dem man selbst in den Regierungsparteien Uneinigkeit und unterschiedliche Abstimmungsverhalten in den Kommunen feststellen kann. Ich nehme unsere AfD davon ausdrücklich nicht aus. (Lachen des Abg. Henning Homann, SPD) Beispiel: In Hoyerswerda wurde die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge von einigen AfD-Mitgliedern gemeinsam mit der SPD abgelehnt. (Albrecht Pallas, SPD: Wohl kaum gemeinsam! Gleichzeitig vielleicht!) In Leipzig hingegen war es umgekehrt. Die AfD stimmte im Jahr 2019 der Abschaffung zu – zur Information: Leipzig hat einen Oberbürgermeister, der Mitglied der SPD ist. Die AfD-Fraktion hat in der 6. Legislatur solch einen Gesetzentwurf dazu mit der Intention eingebracht, dass Ungerechtigkeiten abgeschafft, der ländliche Raum gefördert und die Gleichbehandlung der Kommunen sichergestellt werden müssen. Erstens, Ungerechtigkeiten: Anwohner haben kein Mitspracherecht, obwohl man ihnen einen angeblichen Mehrwert zusichert. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die können einen Bürgerantrag machen!) Die Anwohner zahlen einen erheblichen Teil von Steuern und Abgaben für die in den Straßen enthaltenen Netze, weshalb Straßen ausgebaut werden müssen, einschließlich Abwasser, Strom, Wasser, Gasnetz und digitaler Infrastruktur, wofür sie eigentlich bei den Anbietern auch schon Netzentgelte bezahlen. Anwohner können mehrfach belastet werden, wenn die Kommune dies beschließt, oder aufgrund übergeordneter Gesetze. Zum Beispiel betrifft das – was aktuell überall im Gespräch ist – das Gebäudeenergiegesetz, die Wärmeplanung, Straßen, die aufgerissen werden müssen, um Stromleitungen für die Wärmepumpen oder Fernwärmeleitungen einzubauen. Wer soll das bezahlen? Die Anwohner. So geht es eigentlich nicht. Zweitens, die Förderung des ländlichen Raums: Straßenausbaugebühren sind durch große Grundstücke und viele Einfamilienhäuser weitaus weniger bezahlbar als in Städten, in denen auch Mehrfamilienhäuser stehen (Zuruf der Abg. Andrea Dombois, CDU) und die Straßenlinie kürzer ist. Was sollen ruinierte Hausund Grundbesitzer machen? Sie können natürlich verkaufen. Klar! Und wohin ziehen sie? In die Städte. Landbesitzer, Familien und Unternehmer, die man mit niedrigen Grundstückspreisen aufs Land locken will, werden sich mehrfach überlegen, ob sie sich in einer Kommune mit oder ohne Straßenausbaubeitragssatzung niederlassen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das bezweifle ich!) Gerade im ländlichen Raum, dort, wo die Kommunen klamm und die Einkommen niedrig sind und das Leben der Bauern durch übergeordnete Gesetze immer schwerer gemacht wird, muss der Freistaat endlich handeln. Drittens, die Gleichbehandlung von Kommunen und Bürgern: 3.1 Finanziell müssen arme wie reiche Kommunen die Möglichkeit haben, ihre Infrastruktur ausreichend zu erhalten und weiterzuentwickeln. 3.2 Kommunen, die ihre finanziellen Mittel statt für die Infrastruktur in andere Projekte stecken, sollten dafür nicht die Bürger finanziell zur Verantwortung ziehen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ja, Projekte gibt es da genug: gegen rechts, Gender-Gaga usw. (Zuruf der Abg. Andrea Dombois, CDU) Dafür kann man sein Geld schon verpulvern statt für Infrastruktur. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das kostet ja alles Millionen?) – Ja, da wird viel Geld gelassen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, wo denn? Wie viel denn?) – Das waren nur zwei Beispiele. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sagen Sie uns doch: Wie viel?) – Es gibt noch mehr Beispiele, bei denen Geld verpulvert wird. 3.3 Bürger, die Grundstücke mit unterschiedlicher Seitenlänge besitzen, zum Beispiel ein Rechteck, ein Handtuch, zahlen mit der schmalen Seite an der Hauptstraße weniger (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) als derjenige, der die längere Seite besitzt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist ungerecht, wenn beide Grundstücke die gleiche Fläche haben. Im Innenausschuss hat sich unsere Fraktion der Stimme enthalten, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach!) weil die Streichung des § 32 Kommunales Ausgleichsgesetz (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Abgabengesetz!) – Abgabengesetz. Entschuldigung, versprochen – (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) die Frage aufwirft, ob es nicht sinnvoll wäre, im Einzelfall doch Beiträge erheben zu können. Nach näheren Betrachtungen sind wir uns jedoch einig, dass diesem Gesetzentwurf zuzustimmen ist, weil die vorgenannten Probleme abgeschafft werden sollen – nicht zuletzt aufgrund der parteiübergreifenden Einsicht, dass diese Beiträge abgeschafft werden müssen, wie unsere Vorredner schon gesagt haben. Es gibt in 10 von 16 Bundesländern – mit unterschiedlichen Parteien in den Regierungen – bereits eine solche Beschlusslage. Jetzt kann man sagen, dass die mitteldeutschen Bundesländer ärmer seien und dafür kein Geld hätten; aber auch das ist Quatsch. Weshalb ist dann Sachsen das einzige Bundesland der neuen Bundesländer, das diese einheitliche Abschaffung noch nicht ermöglicht? Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass immer mehr Kommunen den Straßenausbaubeitrag durch die Anwohner nicht mehr erheben. Jetzt sollte den klammen Landgemeinden mit einem Ausgleich des Freistaates geholfen werden, ihre Straßen auch instand zu setzen, wenn keine Beiträge mehr erhoben werden. Städte wie Chemnitz, Dresden und Leipzig, also die Großstädte, haben diese Satzungen bereits abgeschafft. Auch Kleinstädte wie Eilenburg, Plauen, Meißen, Zittau, Bautzen oder Crimmitschau, haben diese Gebühren bereits abgeschafft. Nur knapp 50 Kommunen nutzen noch die Straßenausbaubeitragssatzung. Wäre es da nicht angebracht, dass der Freistaat mit wenig Geld den armen Kommunen hilft und das Schröpfen der Bürger ausbleiben lässt? Das ist hier meine Frage. (Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was hat der jetzt gesagt?)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächstes in der Rederunde ergreift Herr Kollege Lippmann das Wort für seine Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem fulminanten rhetorischen Feuerwerk zu diesem Thema machen wir jetzt weiter. Um Ihre Frage zu beantworten, kann man wohl nur sagen, es gibt so einen Spruch, den der Kultusminister gern einmal zitiert: Wer viel fragt, ist länger traurig. Diese Frage hat nur bedingt etwas mit dem zu tun, was wir heute diskutieren. Sie ist sicherlich von Relevanz, aber sehen Sie es mir nach, irgendwie hatte ich das Gefühl, dass die Debatte im Innenausschuss doch etwas fundierter war als gerade eben dargestellt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Demokratie lebt vom Mitmachen. Es ist die Möglichkeit, das eigene Lebensumfeld zu gestalten. Die Betroffenen sollen aktiviert werden, sich für ihr Lebensumfeld vor Ort einzusetzen. Auch deshalb hat die kommunale Selbstverwaltung eine institutionelle Garantie, die sogar durch das Grundgesetz abgesichert wird. Aber, das kostet, wie wir vermutlich alle wissen, wie vieles, was Spaß macht, Geld. Wie dieses zu beschaffen ist, obliegt den Kommunen in ihrer Finanzhoheit. Dabei können sie nicht willkürlich Steuern erheben oder Gebühren und Abgaben einführen. Das Grundgesetz, die Sächsische Verfassung, die Gemeindeordnung und einige weitere Vorschriften schaffen eben jenen Regelungsraum, innerhalb dessen die Gemeinden entsprechende Instrumente ergreifen können. Dazu gehört auch das Sächsische Kommunalabgabengesetz, das DIE LINKE nun durch ihren Gesetzentwurf ändern will. Auf einige der inhaltlichen Kongruenten will ich gar nicht eingehen, dazu hat der Sächsische Städte- und Gemeindetag in der Anhörung umfassend vorgetragen. Allerdings ist die pauschale Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die diese Änderung bewirken würde, meines Erachtens überhaupt nicht im Interesse der Kommunen und damit mittelbar auch nicht im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner. Bei allen Änderungen in diesem Bereich muss man sehr sorgfältig prüfen, dass man am Ende nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet. Wir, die Koalition, wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken. Deshalb sind wir dagegen, die Kommunen zur Erhebung in haushälterische Schieflagen zu zwingen. Soweit die Vereinbarung in der Koalition. Der faktische Zwang, in einer Haushaltsnotlage Straßenausbaubeiträge zu erheben, geht wohlgemerkt auf ein Obiter Dictum des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vor nunmehr 15 Jahren zurück, das in der Folge kommunalund rechtsaufsichtliche Praxen forderte. Davon soll nun nach Auskunft des Innenministeriums endlich Abstand genommen werden. Das geht auch ohne Streichung der ganzen Norm, einfach nur durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zur kommunalen Haushaltswirtschaft. Auch wir BÜNDNISGRÜNE sind der Meinung, dass die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in finanziellen Notlagen nicht zeitgemäß, sondern fatal ist. Auch deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Selbstbestimmung der Kommunen zu stärken. Ihnen jedoch jede Möglichkeit zu nehmen, diese Beiträge zu erheben, würde nach unserer Ansicht ebenso oder sogar noch stärker in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen eingreifen. Wie und welche Instrumente zur Finanzierung des gemeindlichen Zusammenlebens genutzt werden, kann durchaus ein Faktor im Standortwettbewerb sein. Hier obliegt es der Kommune, zu entscheiden, wie sie die Gewerbesteuern ansetzen will, ob sie eine Hundesteuer erheben will oder ob sie eben auch Straßenausbaubeiträge erheben will, wenn sie das möchte. Wir wollen sie nur nicht dazu zwingen; das ist kommunale Eigenverantwortung, und dazu stehen wir als Koalition. Auch eine solche Entscheidung ist am Ende Gestaltung. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nicht nur darüber entscheiden können, wofür Geld ausgegeben wird, sie sollen mittelbar auch gemeinsam entscheiden können, welche Belastung sie dafür in Kauf zu nehmen bereit sind. Es ist auch nicht so, dass es dabei überhaupt keine Möglichkeit der Mitbestimmung gibt. Die entsprechenden kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten bis hin zu einem Bürgerentscheid gibt es. Lassen sie mich zum Schluss bei aller Wertschätzung für die kommunale Selbstverwaltung noch einen Punkt ansprechen, der mich bei diesem Gesetzentwurf geärgert hat, und das hat überhaupt nichts mit dem Gesetzentwurf der LINKEN zu tun. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf ist nämlich nicht, wie ein Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetags in der Anhörung sich erdreistete zu sagen, ein Handstreich gegen die Kommunen, nur, weil ein solcher Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wird. Werte Kolleginnen und Kollegen! Der SSG ist gut beraten, in Achtung der Aufgabe des Landtags als Gesetzgeber anzuerkennen, dass es das gute Recht jeder Fraktion ist, gesetzgeberische Vorschläge zu machen, auch wenn diese einem nicht gefallen mögen. Auch das ist Demokratie. Dennoch lehnen wir diesen Gesetzentwurf am Ende ab, weil wir ihn inhaltlich nicht teilen. Wir sind aber froh, dass wir darüber diskutieren konnten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Pallas. Bitte.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Straßenausbaubeiträge sind in den letzten Jahrzehnten bundesweit regelmäßig Gegenstand sehr hitziger Diskussionen gewesen, auch hier in Sachsen. Im Grunde genommen ist dieses Instrument im Sinne der steuerzahlenden Bevölkerung und des Allgemeinwohls eigentlich gar nicht so unvernünftig. Gemeinden haben die Möglichkeit, bei der Sanierung oder Instandsetzung zumeist unbedeutender Gemeindestraßen, die grundsätzlich nur von den Anliegern genutzt werden, diese bei den Kosten zu beteiligen. Theoretisch klingt das ganz logisch und eigentlich auch ganz gerecht. In der sächsischen Praxis stellt es sich aber anders dar. Gemäß des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes können die sächsischen Kommunen zur Deckung des Aufwands für Verkehrsanlagen auf Grundlage einer Satzung Straßenausbaubeiträge erheben. Die Gemeinden sind deshalb noch nicht gesetzlich verpflichtet, das zu tun. Kollege Lippmann hat es eben schon angesprochen. Ganz konkret steht in der Verwaltungsvorschrift zur kommunalen Haushaltswirtschaft der Satz, dass sich das insoweit bestehende Ermessen reduzieren kann, wenn eine Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzepts verpflichtet worden ist, also wenn sie keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen kann. Das wiederum führt zu einer Ungerechtigkeit in der Regelung. Bürgerinnen und Bürger in finanziell klammen Kommunen werden doppelt benachteiligt. Per se steht weniger Geld für die öffentlichen Aufgaben zur Verfügung, und zusätzlich können die Bürgerinnen und Bürger – im Gegensatz zu reicheren Kommunen – beim Straßenbau herangezogen werden. Darum haben wir, die SPD, uns in unserem Wahlprogramm 2019 dafür ausgesprochen, diese Beiträge abzuschaffen. Wir haben mit den GRÜNEN und der CDU darüber verhandelt und einen Kompromiss geschlossen, weil die Abschaffung nicht mehrheitsfähig war. Wir haben heute auch in den Redebeiträgen der Kollegen Wähner und Lippmann gehört, wie dort die Argumente liegen. Der Kompromiss besagt, dass wir die faktische Erhebungspflicht im Falle von Haushaltsnotlagen abschaffen. Eigentlich finde ich diesen Kompromiss ganz gut; denn tatsächlich stärkt er in diesem Falle die kommunale Selbstverwaltung. Richtig ist, diese Entscheidung den Kommunen zu überlassen. Nachdem Kollege Schultze ein bisschen in Zweifel gezogen hat, ob bei allen Themen die kommunale Selbstverwaltung seitens der Koalition so geachtet wird, will ich zumindest ein sehr naheliegendes Beispiel nennen und damit verdeutlichen, dass das sehr wohl der Fall ist. Sie wissen, dass wir darüber diskutieren, zu entbürokratisieren, zu vereinfachen und mehr Entscheidungsspielräume zu geben. Gerade die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus ist das perfekte Beispiel dafür, weil wir jetzt relativ neu den Kommunen mehr Geld pauschal über das FAG ausreichen und damit den Kommunen mehr Entscheidungsmöglichkeiten geben, welche Straßen dann saniert oder ausgebaut werden können. Man kann sich darüber echauffieren, dass die Staatsregierung mit der Umsetzung dieses Punktes aus dem Koalitionsvertrags bis zum Schluss gewartet hat. Selbstkritisch gestehe auch ich ein, dass wir, die SPD, erst Anfang 2023 beim Innenministerium dazu angefragt hatten. Immerhin hat es geholfen, und die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbeiträgen in klammen Kommunen wird jetzt abgeschafft. Das SMI hat bereits angekündigt, eben jenen Satz in der Verwaltungsvorschrift zu streichen. Wann diese Streichung nun endlich durchgeführt wird und Rechtskraft erlangt, wird uns möglicherweise Herr Innenminister Schuster gleich noch sagen. Den Gesetzentwurf der LINKEN benötigen wir dazu nicht. Wir sprechen uns für das aus, was Sie, Herr Kollege, schon zitiert haben. Zur Vollständigkeit gehört aber auch, dass der Gesetzentwurf erst eingebracht wurde, nachdem wir nachgefragt und das öffentlich kommentiert hatten. Zudem geht der Gesetzentwurf inhaltlich über den Kompromiss der Koalition hinaus. Wir lehnen aus diesen Gründen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wird weiterhin von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Herr Minister Schuster, bitte.
Armin Schuster
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere politische Richtschnur heißt Subsidiaritätsprinzip, und in der Kommunalpolitik heißt das übersetzt kommunale Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Die Kommunen benötigen rechtliche und finanzielle Spielräume, um die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst gestalten zu können. Wir haben regulativ nur einzugreifen, wenn es dort nicht möglich ist. Das sehen wir in diesem Fall nicht als gegeben an. Starre Vorgaben sind eben nur dort erforderlich, wo es zwingend notwendig ist. Das ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie. Der vorliegende Gesetzentwurf geht aber in die entgegengesetzte Richtung und unterhöhlt dieses Institut. Die sächsischen Kommunen dürfen auf Basis der aktuell geltenden Regelungen Beiträge erheben und mit ihnen den finanziellen Aufwand für die Anschaffung, Herstellung oder den Ausbau von Verkehrsanlagen decken. Das Bundesverfassungsgericht hat erst 2014 entschieden, dass der Straßenbaubeitrag nicht bloß den allgemeinen Nutzungsmöglichkeiten von Straßen dient, sondern der beitragspflichtige Vorteil vielmehr darin liegt, dass mit dem Straßenausbau die anliegenden Grundstücke zugänglich gemacht und damit in ihrer qualifizierten Nutzbarkeit gesichert werden. Dies – so das Bundesverfassungsgericht – rechtfertige die Beitragserhebung. Der eingebrachte Gesetzentwurf zielt aber darauf ab, diese Befugnis aufzuheben und den Gemeinden damit eine eigene Finanzierungsquelle zu entziehen. Das ist ein Eingriff in die Finanzhoheit der Gemeinden, die das Recht haben, eigene Ausgaben zu erheben, und damit ein Eingriff in die ihnen verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverantwortung. Genau aus diesen beiden Gründen lehnt der Sächsische Städte- und Gemeindetag die vorliegende Gesetzesänderung ab. Die Regierungsfraktionen haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Ermächtigungsgrundlage beizubehalten und nur die faktische Pflicht zur Erhebung der Beiträge im Fall von Haushaltsnotlagen abzuschaffen. Dementsprechend werden wir die Verwaltungsvorschrift Kommunale Haushaltswirtschaft und die Anwendungshinweise zum Kommunalabgabengesetz ändern. Im Vorgriff darauf haben wir bereits die Rechtsaufsichtsbehörden im Dezember des letzten Jahres gebeten, es rechtsaufsichtlich nicht mehr zu beanstanden, wenn Kommunen im Falle einer Haushaltsnotlage keine Straßenbaubeiträge erheben. Der Abg. Pallas hat nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gefragt. Eine genaue Zeit kann ich jetzt nicht sagen, aber wir haben bereits die Anhörung zur Änderung der Verwaltungsvorschrift eingeleitet. Anhörungsfristende ist meiner Erinnerung nach Ende März. Dann werden wir das – Sie können es selbst einschätzen – in jedem Fall in der Zeit, in der der Koalitionsvertrag hoffentlich noch läuft, abschließen. Wir hätten es auch ohne Anruf des Abg. Pallas gemacht, aber es hat geholfen. Das will ich bestätigen. Bei finanziellen Härten für den betroffenen Bürger besteht im Einzelfall schon jetzt die Möglichkeit, Stundung oder Ratenzahlung zu beantragen. Die Entscheidung aber, meine Damen und Herren, ob Straßenbaubeiträge erhoben werden, muss weiterhin bei den Kommunen bleiben. Es sind die Kommunen, die vor Ort am besten beurteilen können, ob sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, wofür sie diese einsetzen sowie ob und in welchem Umfang sie die Einwohner an diesen Investitionen beteiligen wollen. Dass die Gemeinden unterschiedlich agieren, ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie und der jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort. Wir können sicher davon ausgehen, dass die Kommunen mit diesem Finanzierungsmittel verantwortungsvoll umgehen. Anderes liegt mir jedenfalls nicht vor. Wenn Gemeinden keine Straßenbaubeiträge erheben dürften, müssten sie sich andere Finanzierungsquellen erschließen. Dazu enthält der vorliegende Gesetzentwurf aber keine belastbaren Aussagen. Das Einzige, was sich die Antragsteller haben einfallen lassen, ist, den Freistaat verantwortlich zu machen. Das widerspricht aber dem Subsidiaritätsgedanken, der uns leitet. Ich fasse zusammen: Der Gesetzentwurf schwächt aus unserer Sicht die kommunale Selbstverwaltung und ist angesichts seiner Folgen finanziell unausgegoren. Daher empfehlen wir Ihnen die Ablehnung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Freistaat Sachsen. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen mir keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Ich könnte auch gleich Überschrift und Artikel 1, 2, 3 zusammenfassen. Ist das in Ordnung? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) – Dann rufe ich auf: die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Finanzausgleichgesetzes und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer möchte diesen zustimmen? – Die Ablehnung, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine ganze Reihe von Zustimmungen, aber der Gesetzentwurf ist doch mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich frage die Linksfraktion: Wird noch einmal eine Gesamtabstimmung gewünscht? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über das Verbot der in Sachsen (Sächsisches Drucksache 7/14305, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/15640, Beschlussempfehlung Ich frage den Berichterstatter, Herrn Kuhnert, ob er einen Beitrag leisten möchte. – Ich sehe keinen Bedarf. Damit wird den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Abg. Flemming. Es folgen die BÜNDNISGRÜNEN, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Flemming, Sie haben das Wort.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die ansteigende Nutzung von Mietwohnungen zur Fremdbeherbergung soll mit diesem Gesetz im positiven Sinne beeinflusst werden. Das Gesetz soll kein Zweckentfremdungsverbot für alle Gemeinden festlegen, sondern die Gemeinden zum Erlass einer Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung ermächtigen, und zwar dort, wo es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Das Gesetz bietet den Gemeinden damit ein Instrument, um zu verhindern, dass Wohnraum unkontrolliert dem Wohnungsmarkt entzogen wird, aber eben nur für die Gemeinden, die es wollen. Diese Gemeinden sollen durch eine Satzung bestimmen können, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit verfolgbar sein. Die Koalitionspartner haben – gemäß ihrer Vereinbarung im Koalitionsvertrag – 2023 einen Gesetzentwurf über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen dem Sächsischen Landtag zur Beratung übermittelt. Dieser Gesetzentwurf soll heute beschlossen werden. Wir machen als Union keinen Hehl daraus, dass wir mit diesem Thema am Anfang Bauchschmerzen hatten und teilweise heute noch haben; denn es bedeutet einen Eingriff in Eigentumsrechte. Dabei sollten wir ganz vorsichtig sein. Es geht auch um die Frage: Hat das Problem so eine Dimension, dass wir mit der Gesetzeskeule kommen müssen? Wir haben in der Koalition lange miteinander gerungen. Ich denke, dass der heute zur Abstimmung stehende Entwurf ein guter Kompromiss ist, dem auch wir ohne größere Bedenken zustimmen können. Gegenüber unserer letzten Debatte an dieser Stelle hat sich nicht viel verändert. Im Kern geht es beim Zweckentfremdungsverbot darum, die sächsischen Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt zu ermächtigen, die Umnutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken zu unterbinden bzw. einzuschränken. des Entwurfs Zweckentfremdung von Wohnraum Zweckentfremdungsverbotsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Regionalentwicklung Die Sachverständigenanhörung hat gezeigt, dass es nach wie vor zwischen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Eigentümerverbänden auf der einen Seite und den betreffenden Städten – das sind im Grunde genommen ausschließlich Dresden und Leipzig – auf der anderen Seite unterschiedliche Auffassungen zur Angespanntheit des Wohnungsmarktes gibt und bisher die Unterschiedlichkeit in der Datenbasis nicht ausgeräumt werden konnte. Ebenso ist festzustellen: Weil das Zweckentfremdungsverbot einen bedeutsamen Eingriff in die Eigentumsrechte der Immobilieneigentümer darstellt, bedarf das einer besonders sorgfältigen Abwägung. Sowohl für Dresden als auch für Leipzig ist anzumerken, dass in den vergangenen Jahrzehnten manche Umnutzungen – beispielswiese für Arztpraxen, Anwaltskanzleien, Versicherungs- und Reisebüros oder für sonstige Büronutzungen sowie für Gemeinschaftsräume bei Hausgemeinschaften – durchaus willkommen waren. Das wird bei der Diskussion leicht vergessen. Zweckentfremdung ist somit nicht per se etwas Schlechtes. Es ist ebenfalls anzumerken, dass die Übernachtungsform Ferienwohnung oder Airbnb durchaus steigenden Zuspruch bei vielen Reisenden hat, insbesondere bei der jüngeren Generation oder bei Familien. Ich möchte betonen, dass die Vertreterin der Wohnungsgenossenschaften in der Sachverständigenanhörung deutlich gemacht hat, dass die Vermieter mit den Nutzern Mietverträge über Wohnraumvermietung abgeschlossen haben, in denen als Zweck das Wohnen festgelegt ist. Das wird nach deren Zahlen für 97 % aller Wohnungen auch so umgesetzt. Die Vermieter haben eigene mietrechtliche Möglichkeiten, wenn die Mieter selbst Airbnb-Vermietung betreiben oder anfangen, ihre Wohnung gewerblich zu nutzen. Dafür brauchen die Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Weder Wohnungsgenossenschaften noch Wohnungsgesellschaften oder die meisten privaten Vermieter haben ein Interesse daran, ihre Wohnungen zur Ferienwohnungsvermietung anzubieten. Auf der anderen Seite gab es insbesondere von den Vertretern der Mietervereine Forderungen, die Regelungen weiter zu verschärfen und die Zweckentfremdung einzuschränken, Wohnraum zu sichern bzw. wiederherzustellen. Dafür sollen Kurzzeitvermietungen von Wohnungen für touristische Zwecke zurückgedrängt, die Nutzung von Wohnraum für gewerbliche und freiberufliche Zwecke unterbunden und Leerstände unmöglich gemacht werden. Der Tatbestand der nicht akzeptablen Zweckentfremdung soll also deutlich erweitert werden. Dagegen haben wir uns mehrheitlich entschieden; denn bereits in der Sachverständigenanhörung am 22.05.2023 und dann wieder im September 2023 letzten Jahres zu dem vorliegenden Gesetz wurde anschaulich begründet, dass neben der touristischen Nutzung im Prinzip – so haben wir es zumindest wahrgenommen – kein Handlungsbedarf gesehen wird. Selbst bei der touristischen Nutzung wird das Problem von Experten nur im sehr begrenzten Maße beobachtet, zum Beispiel in den Innenstädten von Leipzig oder Dresden. Wir haben ein schlankes, auf das Notwendige beschränkte und am Ende auch ein zeitlich beschränktes Gesetz erarbeitet – so, wie es immer ist, wenn man in Eigentumsrechte eingreift. Wir werden das Ganze evaluieren, und es wird sich zeigen, wie groß der Bedarf, aber auch wie groß die Zahl der Wohnungen ist, die dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden konnten. Darauf bin ich sehr gespannt. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Löser für die BÜNDNISGRÜNEN, bitte.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnungen sollen weder leer stehen, Spekulationsobjekte sein, noch in großer Zahl als Ferienwohnungen umgewidmet, die Wohnungsnot verschärfen. Wohnungen sind zum Wohnen da, und Wohnen ist ein Grundrecht. Die negativen Entwicklungen der vergangenen Jahre zeigen, dass es hierfür eine politische Steuerung braucht. Es darf nicht sein, dass in begehrten Wohnlagen wie der Dresdner Neustadt ganze Häuser nur noch als Ferienwohnungen vermietet werden, aber das ist der Fall. Insgesamt werden in Dresden zurzeit 1 500 Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt. Wenn man sich durch die Angebote Airbnb und Booking.com sucht, findet man allein für die Neustadt in Dresden 550 gelistete Wohnungen. Das sind, nehmen wir ein großes Gründerzeithaus mit zehn Wohnungen, in nur einem Stadtbezirk 55 Häuser, die komplett als Ferienwohnungen vermietet werden. Allein in Dresden wuchs das Angebot an Ferienwohnungen im Jahr 2023, also in nur einem Jahr, um 10 %. In Leipzig sind durch Leerstand und Zweckentfremdung laut Angaben der Stadt aktuell sogar rund 20 000 Wohnungen nicht für Wohnzwecke verfügbar. Die Umnutzung von Wohnungen als Ferienobjekte und der spekulative Leerstand von neu gebauten Wohnungen tragen aktiv zu einer Verknappung des Angebots und somit zu steigenden Mieten bei. Hier sind wir aus unserer Sicht als Politik gefordert. Wir dürfen nicht tatenlos dabei zusehen, wie Menschen aus ihren Wohnungen und Quartieren verdrängt werden. Die Wohnungssuche wird vor allem in Leipzig und Dresden mittlerweile oft zur Herausforderung. Immer mehr Menschen haben große Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Dieser Effekt wird noch verstärkt, wenn in einzelnen Stadteilen sehr viele Wohnungen – wie eingangs beschrieben – dem regulären Mietenmarkt entzogen werden. Dieses Problem gehen wir als Koalition nun an. Mit dem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum schaffen wir einen weiteren Baustein für mehr preisgünstigen Wohnraum gerade in den innenstadtnahen Quartieren. Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns bereits in den Koalitionsverhandlungen für ein Zweckentfremdungsverbot eingesetzt und sind froh, dass wir es nun auch umsetzen werden. Dabei ist uns wichtig, dass normale Ferienwohnungen außerhalb der Stadtzentren oder in ländlichen Gegenden von der Regelung nicht erfasst sein werden; das will ich noch mal ausdrücklich sagen. Aber dort, wo in den Städten teils ganze Häuser nur noch aus durchnummerierten Appartements bestehen, können die Kommunen nun gezielt für mehr Wohnraum sorgen. Mit der Möglichkeit, Zweckentfremdungssatzungen zu beschließen, können die sächsischen Großstädte Leipzig und Dresden die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten und Stadtvierteln über einen Genehmigungsvorbehalt unterbinden. Außerdem soll künftig nur noch ein Wohnungsleerstand von maximal einem Jahr möglich sein. So verhindern wir auch, dass neu gebaute Wohnungen in guten Stadtlagen aus spekulativen Gründen ewig leer stehen, um Steuern abzuschreiben und auf noch höhere Mieteinnahmen zu hoffen. Die Gesetze anderer Bundesländer zeigen, dass eine weitreichendere Definition von Zweckentfremdung möglich ist. Dies ist – wie gesagt – ein Kompromiss, zu dem wir als Demokraten natürlich stehen. Wir sehen den Kompromissentwurf zum Gesetz als ersten Schritt in die richtige Richtung an; denn auch der spekulative Leerstand von Wohnraum – das ist uns besonders wichtig – kann nun genauer unter die Lupe genommen werden. Ein Drittel der sächsischen Bevölkerung lebt in den großen Ballungsgebieten. Wir setzen uns dafür ein, dass die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern in angespannten Wohnungsmärkten wie Leipzig und Dresden wirksam eingedämmt werden kann. „Zieht doch um, wenn es euch zu teuer ist!“ ist für uns keine Devise. Die Anhörung im Oktober 2023 hat gezeigt, dass fast alle Sachverständigen die Einführung eines Zweckentfremdungsverbots befürworten. So begrüßten sowohl die DEHOGA Sachsen als auch die Vertreterin der Tourismusbranche am Ende den Gesetzentwurf, und das durchaus zu meiner Überraschung. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Eine Mietwohnung in eine Ferienwohnung umzuwandeln ist ein sehr attraktives Geschäft. Modellrechnungen zeigen, dass man mit der Vermietung einer gut laufenden Ferienwohnung in einer guten Lage das Sechs- bis Achtfache der Kaltmiete einer Mietwohnung verdienen kann. Das bestätigen auch Kenner der Branche. Und das bedeutet, wenn die Politik nichts tut, dass das Problem nur größer werden kann. Um es noch mal klarzustellen: Es gibt gute Gründe, in vielen Städten, Kleinstädten und Dörfern in Sachsen Ferienwohnungen anzubieten. Das ist gut für den Tourismus, und oft sind es gerade im ländlichen Raum sehr liebevoll betreute Angebote. Uns geht es um die Großstädte und dort um besonders nachgefragte Quartiere. Und ganz ehrlich: Würden Sie gern in einem Haus in einer Großstadt wohnen, in der die Hälfte der Wohnungen von ständig wechselnden Besucherinnen und Besuchern – gern im feierfreudigen Alter, die die Nacht zum Tag machen – genutzt wird, und wobei Sie nicht wissen, wer schon wieder diese Dame oder dieser Herr mit dem Rollköfferchen ist, der plötzlich vor Ihnen im Treppenhaus steht? Es ist auch eine Frage der Atmosphäre in einem Wohnhaus und eine Frage von guter Nachbarschaft. Ich freue mich sehr, dass wir dieses Gesetz jetzt, am Ende der Legislatur, doch noch durch das Parlament bringen, und danke den beteiligten Fraktionen von CDU und SPD sowie meinem Fraktionsvorstand – der gerade nicht da ist –, dass er bei dem Thema nicht die Nerven und die Geduld verloren hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion spricht jetzt Herr Abg. Pallas.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nun beschließe ich die Reihe der Redner der einbringenden Fraktionen. Es ist ja ein Fraktionsgesetz und kein Gesetz, das in der Staatsregierung entstanden ist – auch eine kleine Besonderheit. Mit dem heutigen Gesetz zur Ermöglichung des Verbots von Wohnraumzweckentfremdung beschließen wir ein letztes größeres Vorhaben der Koalition in der Wohnungspolitik. Wir hörten es bereits, Wohnungen sind zum Wohnen da. Bei einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem Familien kaum noch eine Wohnung finden, ist es ein Unding, dass manche Eigentümer lieber mit Airbnb das schnelle Geld machen, als sie für weniger Rendite an Menschen zu vermieten, die sie dringend brauchen. Hier kann zukünftig seitens der Großstädte ein Riegel vorgeschoben werden. Warum ist das notwendig? Die Miete – um nur einen Grundsatz zu nennen – muss für Normalverdiener erschwinglich bleiben – egal, ob in einem sächsischen Dorf, einer Kleinstadt oder in Dresden bzw. Leipzig. Wir haben nun einmal sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte in Sachsen. Wir haben Regionen mit viel Leerstand, wo Leute eher wegziehen. Wir haben wachsende Städte, vor allem Dresden und Leipzig, aber auch Gemeinden in ihrem Umland mit viel Zuzug. Der Wohnungsbau, das gehört auch zur Wahrheit, kommt nur eingeschränkt hinterher. Bezahlbarer Wohnraum ist in den sächsischen Großstädten zunehmend Mangelware. Daher müssen wir im Freistaat alle Möglichkeiten ausschöpfen, preisgünstigen Wohnraum zu sichern oder wiederherzustellen. Wir haben dafür in den letzten Jahren auch viel getan. Wir haben den sozialen Wohnungsbau vorangetrieben. Wir haben die Förderrichtlinie zur Sanierung preisgünstiger Mietwohnungen, die in ganz Sachsen gilt, ordentlich ausgestattet und weiterentwickelt. Und entgegen so mancher konservativer oder neoliberaler Äußerung regelt der Markt beim Wohnen offensichtlich nicht die Probleme von selbst. Bauen, bauen, bauen reicht eben nicht. Die privaten Investoren bauen gewinnorientiert, aber am sozialen Bedarf vorbei. Die mit den Mitteln des sozialen Wohnungsbaus errichteten Wohnungen reichen der Anzahl nach noch nicht aus, um die Mieten zu stabilisieren. Darum sind zum Zeitgewinn regulierende Maßnahmen so notwendig. Wir wollen Zeit gewinnen, bis ausreichend bezahlbare Wohnungen geschaffen wurden. Auch hier sind wir als Koalition tätig geworden. Wir haben die Beschränkungen von Mieterhöhungen für laufende Verträge verlängert. Wir haben die Mietpreisbremse für neue Verträge endlich auch für die angespannten Wohnungsmärkte in Dresden und Leipzig eingeführt. Heute schaffen wir die Rechtsgrundlage dafür, damit diese Städte durch eine kommunale Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen in der ganzen Stadt oder in einigen Stadtteilen vorgehen können. Es geht um die touristische Vermarktung von Mietwohnungen, die nun einmal in Dresden und Leipzig weiter im Kommen ist. Die beiden Städte haben eigene Gutachten erstellt. Wir wissen um die Zahlen, Kollege Löser hat sie ausgeführt. Es ist auch klar aus Dresden und Leipzig kommuniziert worden, dass sie um diese Rechtsgrundlage bitten. Wir wollen nicht nur die Kurzzeitvermietung, zum Beispiel über Airbnb, einschränken, sondern auch etwas gegen den spekulativen Leerstand unternehmen, also gegen die Eigentümer, die die Wohnungen bewusst in der Hoffnung leer stehen lassen, bei einer günstigeren Marktlage später noch mehr Geld damit machen zu können. Zusammen mit den anderen mietpreisdämpfenden Maßnahmen und dem geförderten Wohnungsbau können durch ein Zweckentfremdungsverbot effektiv mehr Wohnungen auf den Markt kommen. Wir können die Mietentwicklung stabilisieren und – darum geht es – Menschen mit kleineren Einkommen helfen, eine passende Wohnung zu finden. Manche fragen sich, ob die Kurzzeitvermietung, zum Beispiel über Airbnb, jetzt überhaupt nicht mehr erlaubt sein soll. Diejenigen kann ich beruhigen. Wer die eigene Wohnung während des eigenen Urlaubs für Touristinnen und Touristen zur Verfügung stellen möchte, kann das weiterhin tun. Wir wollen die Dauer dieser Kurzzeitvermietung auf höchstens zwölf Wochen im Jahr begrenzen. Wenn man eine Wohnung über Monate hinweg immer wieder kommerziell Feriengästen zur Verfügung stellt, dann wird sie dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen. Hier soll dann das Zweckentfremdungsverbot greifen. Es klang schon an, dass wir uns als SPD mehr vorstellen konnten. Diesbezüglich haben wir uns anfangs an anderen Bundesländern orientiert, die weitergehende Zweckentfremdungsverbotsgesetze erlassen haben. Dass wir heute diesen Schritt gehen können, ist ein Erfolg, aber auch ein Kompromiss zwischen CDU, GRÜNEN und uns – und das ist in Ordnung. Meine Damen und Herren! Wir brauchen weiterhin Wohnungsbau und vor allem geförderten Wohnungsbau. Wir müssen bezahlbar bauen, bauen, bauen. Darum war die Entwicklung in der Bauwirtschaft in den letzten Monaten auch so besorgniserregend – ob privat, genossenschaftlich oder kommunal. Durch die enorm gestiegenen Baukosten und die steigenden Zinsen wurden viele schon geplante Projekte für den Geschosswohnungsbau plötzlich unwirtschaftlich. Als SPD haben wir uns in der Koalition dafür verwandt, dass die Förderprogramme so angepasst werden, dass sie jetzt besser helfen können. So sind auch die Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau und für die Sanierung preisgünstiger Mietwohnungen geändert worden. Die Förderhöhe ist geöffnet worden, und wir führen beim sozialen Wohnungsbau sogar einen neuen Förderweg ein, der Wohnungen für Haushalte finanziell stützt, die nur knapp über den Bemessungsgrenzen für Sozialleistungen liegen, also für die Schwellenhaushalte, wie sie manchmal genannt werden. Auf Bundesebene tut sich da auch einiges. Ich erinnere an den Wohngipfel von Bundeskanzler Olaf Scholz mit Bundesbauministerin Klara Geywitz, bei dem zahlreiche Maßnahmen, um die Bautätigkeit wieder anzukurbeln, erarbeitet wurden. Aber – auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu – Bund und Land fahren diesbezüglich etwas auf Sicht. Vielleicht reicht das, was wir hier tun, noch nicht aus, um die Bautätigkeit für Wohnungen wieder anzukurbeln. Als SPD wollen wir alles Sinnvolle und Mögliche dafür tun. So regen wir zum Beispiel an, dass im Förderprogramm für das bezahlbare Wohnen mindestens so viel Landesgeld weiterhin bereitgestellt wird, um die Bundesmittel vollständig abzurufen. Neben den Zuschüssen wollen wir auch zinsgünstige und langlaufende Darlehen einführen, die die Finanzierungslücke der meist kommunalen Wohnungsunternehmen schließen. Auch betroffene Städte müssen prüfen, ob sie mehr machen können, um mit kommunalem Geld den Wohnungsbau zu stützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Machen wir uns bewusst, dass der Zuzug in die großen Städte und ins Umland langfristig weitergehen wird. Nehmen wir als Beispiel TSMC; es war heute schon einmal Thema. Es ist eine strategisch wichtige Entscheidung der Europäischen Union und der Bundesrepublik, dass dieses Unternehmen hierhergelockt wurde und unterstützt wird. Das ist gut für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region Dresden, ganz Ostsachsens. Es wird aber dazu führen, dass in kürzester Zeit wahrscheinlich über 40 000 Menschen hierherziehen werden. Diese Menschen werden irgendwo wohnen, sie fahren zur Arbeit, ihre Kinder gehen zur Kita, in die Schule, sie nutzen Freizeiteinrichtungen. Ich will damit sagen: Die öffentliche Infrastruktur muss genauso mitwachsen wie die Anzahl der verfügbaren Wohnungen – weniger für die Fachkräfte, die dort arbeiten sollen, sondern damit die Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen nicht an den Rand gedrängt werden. Auch dafür brauchen wir das Zweckentfremdungsverbotsgesetz als einen Baustein. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt spricht Herr Hentschel von der AfD; bitte.
Holger Hentschel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wer Schwarz wählt, wird Rot-Grün bekommen. Dieser Gesetzentwurf dokumentiert das sehr deutlich; denn auf einmal befürworten insbesondere die Kollegen der CDU hier ein Gesetz, das sie im Juli 2019 und Juni 2022 noch ablehnten – auch wenn das Ergebnis ein Kompromiss ist. Im Juli 2019, also in der letzten Wahlperiode, wurde ein ähnlicher Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 6/13704 von den damals oppositionellen GRÜNEN hier eingebracht und von der CDU abgelehnt. Genauso wurde im Juni 2022 von den LINKEN ein ebenfalls sehr ähnlicher Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 7/8495 in den Landtag eingebracht und von der CDU abgelehnt. In beiden Fällen meldeten die Unionsgenossen rechtliche Bedenken an und hielten die Gesetzentwürfe für unnötig. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Hört, hört!) Doch die Einwände sind schnell vergessen, wenn nun die dominanten grünen Koalitionspartner ihren Willen bekommen wollen. Dann verrät die CDU gern und schnell die Interessen der Wähler, was sie dabei gern verschweigt. Dieser Gesetzentwurf hilft nicht dabei, zusätzliche Wohnhäuser in Sachsen zu bauen. Keine einzige Wohnung wird durch diesen Gesetzentwurf im Freistaat neu entstehen. Dabei fehlen aktuell allein in Sachsen knapp 48 000 Sozialwohnungen. Dafür wird dieser Gesetzentwurf neue Bürokratie und damit weitere Kosten für die Bürger schaffen. Es wird dem Tourismus und den kleinen Vermietern von Ferienwohnungen schaden und stellt eine kalte Enteignung durch die Hintertür dar; denn im Resultat dürften zukünftig die Eigentümer von den Wohnungen in den genannten Kommunen nicht mehr frei entscheiden, was sie mit ihrem Eigentum machen können. Das sind nicht die einzigen Makel in diesem Gesetzentwurf. So ist beispielsweise die Frage der Gäste- und der Havariewohnungen der Wohnungsbaugenossenschaften völlig ungeklärt. Fallen diese auch unter das Verbot einer angeblichen Zweckentfremdung? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der vorliegende Gesetzentwurf schweigt sich darüber jedenfalls völlig aus, Herr Gebhardt. Dafür bekommen die Kommunalverwaltungen aber noch mehr Kontrollrechte, und die Grundrechte der Bürger werden wieder einmal eingeschränkt. Dabei fehlt den Gemeinden schon jetzt das Personal, um die grundlegendsten Aufgaben zu erfüllen. Woher wollen dann genau diese Gemeinden Mitarbeiter nehmen, um angebliche Zweckentfremdungen zu kontrollieren? Ganz einfach: Die Koalitionsfraktionen möchten, dass sich die Bürger wie zu DDR-Zeiten gegenseitig bespitzeln. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) So heißt es in der Begründung zu § 4 des Gesetzes: „Insofern kann die Gemeinde von Tatsachen durch eigene Recherche im Internet oder über Hinweise aus der Bevölkerung“ – das wird Ihnen vielleicht gefallen – „Kenntnis erlangen.“ Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen wünschen sich also unverhohlen, dass Bürger wieder zu Blockwarten werden und Gemeinden ihren Einwohnern nachspionieren. (Albrecht Pallas, SPD: So ein Blödsinn!) Das ist schäbig, und Sie sollten sich schämen, derartige Gesetzentwürfe überhaupt in den Landtag einzubringen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Gleichzeitig zeigt dieser Gesetzentwurf aber auch sehr deutlich, wie weit sich die CDU, die SPD und die GRÜNEN von den Begriffen wie Freiheit, Marktwirtschaft, Eigenverantwortung und Eigentum entfernt haben. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Vielmehr lassen Sie in dem Gesetzentwurf den Geist der DDR aufleben und wollen mehr Bevormundung, mehr staatliche Kontrolle und mehr Bürokratie. Das ist aber nicht unser Rezept. Während Sie den Eigentümern vorschreiben möchten, an wen sie ihre Wohnung vermieten dürfen, wollen wir von der AfD mehr Sachsen zu Eigentümern ihrer eigenen Wohnung machen. (Beifall bei der AfD – Albrecht Pallas, SPD: Sie sind aber gegen höhere Löhne! Das passt nicht zusammen!) Während Sie mehr Bürokratie und staatliche Kontrollen wollen, wollen wir von der AfD weniger Baubürokratie, eine schlankere Bauverwaltung und weniger staatliche Bevormundung. (Vereinzelt Beifall bei der AfD –
Albrecht Pallas SPD
Unglaubwürdig!) Fassen wir also zusammen. Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der GRÜNEN lässt keine neuen Wohnungen entstehen, (Sabine Friedel, SPD: Hat niemand behauptet!) wurde zuvor von der CDU zweimal abgelehnt, schadet dem Tourismus in Sachsen, schafft mehr Bürokratie, schafft mehr Kosten für die Bürger, lässt wichtige Fragen inhaltlich völlig offen, fordert die gegenseitige Bespitzelung und atmet insgesamt einen totalitären Geist. (Oh-Rufe bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Das machen wir nicht mit. (Zuruf von der AfD: Genau!) Wir freuen uns zwar darüber, dass Sie die Bedenken unseres Kollegen Thumm in der letzten Ausschusssitzung bezüglich des Datenschutzes der Bürger aufgegriffen haben – unbenommen. Das macht aber den Gesetzentwurf nicht besser. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Sabine Friedel, SPD: Heute früh wollten Sie den Datenschutz noch abschaffen!) Ebenso lehnen wir den Gesetzentwurf, nein, den Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN ab. (Zuruf: Entschließungsantrag!) – Sie wissen, was ich meine. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Wir haben ihn noch gar nicht eingebracht!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Frau Abg. Nagel, bitte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Entschließungsantrag, den wir noch gar nicht eingebracht haben! Jetzt wird er auch schon wieder abgelehnt! – Weitere Zurufe)
Juliane Nagel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Vielleicht wieder zurück zum Thema. Es ist hier schon angeklungen: ständig wechselnde Nachbarinnen und Nachbarn, Unruhe, Rollkoffergeräusche, diese Nebenwirkungen der Kurzzeitvermietung kennen inzwischen viele Menschen, die in den beiden Großstädten in bestimmten Vierteln wohnen. Es geht aber nicht allein um das Atmosphärische, es geht hier auch um kommerzielle oder wirtschaftliche Interessen, um Profit. Es ist vor allem der kommerzielle Anbieter Airbnb, der mit dringend benötigtem Wohnraum Profite generiert – eine Form der Plattformökonomie, die einen vollkommen deregulierten Unterbringungsmarkt hervorbringt, angespannte Wohnungsmärkte noch weiter kollabieren lässt und das Zusammenleben in unseren Städten verändert. Das ist offenkundig so. Es geht darüber hinaus um Eigentümer, die dringend benötigten Wohnraum leer stehen lassen, um ihn nach einer Zeit lukrativ weiter zu verkaufen – auch spekulativer Leerstand genannt – und darum, dass Wohnraum in Gewerbe umgewandelt wird und dass Bestandsimmobilien verwahrlosen oder sogar abgerissen werden. All das stellt für die Städte Leipzig und Dresden – also die Städte, die in Sachsen einen Wohnraummangel haben – ein handfestes Problem dar. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist schon lange eine Forderung auf der kommunalen Ebene, der Kommunen, die es betrifft. Ich bin auch ein bisschen enttäuscht darüber, Kollege Flemming, dass Sie in der Anhörung den kommunalen Vertretern aus Leipzig und Dresden – aus Dresden gab es ja zumindest eine schriftliche Stellungnahme – und dem Kommunalverband, die sich dazu geäußert haben, so schlecht zugehört haben. Dresden und Leipzig – das müssten Sie auch wissen – haben schon lange Stadtratsbeschlüsse auf den Weg gebracht und – darüber haben die Kollegen Löser und Pallas schon gesprochen – Gutachten erstellt, in denen der Wohnungsmarkt in den jeweiligen Städten untersucht und das Problem der Zweckentfremdung von Wohnraum offensichtlich gemacht wurde. Es wurde dringend angemahnt: Freistaat, gib uns eine Rechtsgrundlage, eine Gesetzesgrundlage, damit wir etwas tun können. Vor fast zwei Jahren hatten wir Ihnen hier als Fraktion DIE LINKE einen Vorschlag für ein Zweckentfremdungsverbot vorgelegt. Wenn Sie dieses gern auch mit Änderungsanträgen angenommen hätten, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das war kompetenzwidrig!) wie es in einem demokratischen Zusammenspiel in einem Parlament eigentlich üblich ist, dann wären wir, glaube ich, schon ein paar Schritte weiter. Die Zahlen, die die Städte Leipzig und Dresden mit den Untersuchungen von Empirica bzw. Quaestio schon im Jahr 2019 vorgelegt haben, belegen das handfeste Problem. Seit dem Jahr 2019 sind fünf Jahre vergangen, also viel zu viel Zeit. In zehn Bundesländern gibt es Landesgesetze zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. In Berlin wird derzeit ein weiteres Mal über die Verschärfung der Regelung diskutiert, die es schon länger gibt. Sachsen hat die Kommunen und die Mieterinnen und Mieter wieder einmal viel zu lang im Regen stehen lassen. Sie legen mit dem vorliegenden Entwurf – hiermit will ich zu unserer inhaltlichen Kritik kommen – ein zahnloses Gesetz vor, mit dem es offensichtlich wieder einmal vor allem der Eigentümerlobby recht gemacht werden soll. So ein bisschen habe ich den Vortrag des CDU-Kollegen auch in diese Richtung justiert verstanden. Ich erinnere an die Ausführungen des Sachverständigen Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein in der Anhörung des Regionalausschusses am 27. Oktober zum Grundgedanken, ein Gesetz zum Thema Zweckentfremdung zu machen. Er sagte: „Es ist ein Verbotsgesetz mit Ausnahmen. Eigentlich ist die Zweckentfremdung unerwünscht und daher – Eigentum verpflichtet – dürfen solch strenge Maßnahmen möglich sein.“ Bei Ihrem Gesetz gewinnt man eher den Eindruck, dass dieses Prinzip umgedreht wird, dass Zweckentfremdung zwar als Tatbestand konstituiert wird, dann aber faktisch möglichst eng gefasst und noch ausgehöhlt wird. Das ist wirklich ein bisschen enttäuschend. Unisono kritisierten die Vertreterinnen und Vertreter der Mietervereine und der kommunalen Ebene den viel zu langen Zeitraum, ab dem Leerstand als Zweckentfremdung gilt. Das sind zwölf Monate in dem Gesetzentwurf. In vielen Bundesländern, in denen es geregelt wurde, sind drei Monate üblich. Die Länder, die sechs Monate gewählt hatten, haben zum Teil später die Verkürzung auf drei Monate gewählt. Auf Kritik stieß auch, dass eine Zweckentfremdung durch – nicht ausschließlich, aber überwiegend – gewerbliche Nutzung oder durch Abbruch und Verwahrlosung gar nicht vorgesehen ist. Auch hierzu schlagen wir Ihnen mit unserem Änderungsantrag eine Ergänzung vor. Zu dem gewerblichen Zweckentfremdungstatbestand wurde in Leipzig im Jahr 2019 bekundet, dass das jährlich 200 bis 300 Wohnungen betrifft. Sie können einmal ausrechnen, was nach fünf Jahren für eine Menge an Wohnungen oder Wohnraum zustande gekommen ist. Dem hätten wir quasi Einhalt bieten können mit einer schnelleren legislativen Regelung. Ich will die Stadt Leipzig in der Anhörung hier auch noch einmal zitieren: „Mit der Begrenzung der Tatbestände des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes werden die Möglichkeiten der Kommunen zur Verhinderung von Zweckentfremdung deutlich eingeschränkt.“ Dadurch wird sozusagen auch das Handeln der Kommune eingeschränkt. Darum unser offensives Plädoyer auch in Unterstützung der kommunalen Stimmen: Geben Sie den betroffenen Kommunen die Instrumente an die Hand, die sie anwenden. Sie kennen den Wohnungsmarkt vor ihrer Tür am besten, haben auch Gutachten in Auftrag gegeben, haben Statistiken usw. Geben Sie doch einfach einen Instrumentenkasten dahin. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu und lassen Sie die Kommunen in ihren Satzungen selbst auswählen, was sie wirklich anwenden wollen. Es gibt – damit zu weiteren Kritikpunkten – einen hohen Begründungsaufwand für die Kommunen, die von der Satzungsermächtigung in § 1 Gebrauch machen wollen. Wir wissen, es geht im Wesentlichen – das wurde hier schon mehrfach gesagt – um Dresden und Leipzig. Zu Recht weisen jene darauf hin, dass sie den Nachweis für den angespannten Wohnungsmarkt doch schon etliche Male erbracht hätten – die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die Kappungsgrenze, die Gebietskulisse für den sozialen Wohnungsbau. Ich erinnere daran, dass natürlich auch eine Angst dahintersteckt und dass die Kommunen leichtere Regelungen oder einfachere Wege wollen, weil eine gewisse Angst besteht, dass sich das Regionalministerium wieder hierhin stellt – wie im Fall von Leipzig und der Umwandlungsverordnung und des verlängerten Kündigungsschutzes – und sagt: Nein, Leipzig hat doch gar keinen angespannten Wohnungsmarkt. Die Kriterien hauen dafür nicht hin, obwohl sie bei anderen Instrumenten schon hinhauen. Daher würde ich Sie bitten, diesem Punkt in unserem Änderungsantrag zuzustimmen und hier der Erleichterung der Nachweisführung den Weg zu ebnen. Es gibt noch weit mehr zu kritisieren: fehlende Begehungsund Betretungsrechte, zu niedrig angesetzte Bußgelder, ausufernde und rechtlich völlig unklare Ausnahmetatbestände. Es fehlt außerdem ein Mehrbelastungsausgleich, den wir Ihnen mit unserem Änderungsantrag auch vorschlagen. Sie wissen, die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes wird die Kommunen Ressourcen kosten, personell und sachlich. Nehmen Sie sich ein Herz und stimmen Sie auch dem zu. Zum Schluss möchte ich sagen: Dass Sie jetzt drei Monate haben vergehen lassen, seit die Anhörung im Regionalausschuss stattgefunden hat, um uns dann hier eine Änderung zu präsentieren, die eine Kurzbezeichnung des Gesetzes beinhaltet, und dass Sie nach den vielen klugen Sachvorträgen in der Anhörung nicht zu dem Schluss gekommen sind, dass bei diesem Gesetzesentwurf noch mehr zu machen ist, wäre es schon fast lächerlich, wenn es nicht für die Kommunen, die es betrifft – nämlich Dresden und Leipzig –, tatsächlich eine erhebliche Einschränkung bedeutete, weil bestimmte Sachen eben nicht aufgenommen wurden. Wir stimmen – das kommt jetzt bestimmt überraschend – dem Gesetzesentwurf zu. Wir müssen einen Anfang machen. Wir stimmen dem schweren Herzens zu und hoffen, dass in einer neuen parlamentarischen Zusammensetzung vielleicht ab dem Herbst eine schnelle Verschärfung dieses Gesetzes entsprechend der Bedarfslagen der Kommunen Leipzig und Dresden möglich ist. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wer möchte von den Fraktionen noch sprechen? – Herr Flemming von der CDU-Fraktion.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme nicht umhin, doch auf zwei Argumente von Herrn Hentschel von der AfD-Fraktion eingehen zu müssen. Merken Sie eigentlich noch, Herr Hentschel, was Sie hier erzählen? Sie sprechen davon, die CDU würde ihre Wähler verraten. Nun möchte ich einmal ausführen: Dieser Gesetzentwurf ist ausschließlich in den Großstädten Dresden und Leipzig überhaupt umsetzbar, und nur, wenn diese das wollen. (Holger Hentschel, AfD: Da werden Sie wohl nicht gewählt!) In Dresden zumindest – das weiß ich als Dresdner – sind 86 % der Bewohner Mieter. Und Sie behaupten, dass wir mit diesem Gesetz diese Wähler verraten. Merken Sie eigentlich noch, welchen Populismus Sie hier rauslassen? (Holger Hentschel, AfD: Warum gibt es denn Wohnungsmangel?) Zweitens. Sie behaupten, wir würden flächendeckend die Immobilieneigentümer kalt enteignen. (Holger Hentschel, AfD: Genau so ist es!) Was ist denn das für ein Kokolores? „Flächendeckend die Immobilieneigentümer kalt enteignen“! Kollege Löser hat die Zahl genannt: In Dresden reden wir ungefähr von 1 500 Wohnungen – bei einem Gesamtbestand von ungefähr 312 000 Wohnungen in Dresden. Wir reden also erstens von weniger als 0,5 % der Wohnungen, um die es überhaupt geht. (Holger Hentschel, AfD: Warum brauchen wir denn das Gesetz?) Dann wird den derzeitigen Eigentümern – zweitens – überhaupt nicht verwehrt, diese Wohnungen weiterhin gewerblich zu nutzen, wie sie es jetzt bereits tun. Es wird nur ein Genehmigungsvorbehalt eingefügt, weitere Ferienwohnungen zu generieren. Für die bestehenden gibt es sogar Bestandsschutz. Ich will nur ausführen und deutlich machen, mit welchem maßlosen Populismus (Zuruf von der AfD: Nein!) und mit welcher Demagogie Sie hier unterwegs sind. Danke. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf? – Bitte, Herr Löser.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte kurz etwas zu diesen Vorwürfe seitens des Kollegen der AfD entgegnen. Er spricht von StasiMethoden, von Blockwart, von der Wiederkehr der DDR. Am 05.09.2023 ist in New York – das ist nur ein paar Monate her – das „Local Law 18“ in Kraft getreten. Dieses besagt, dass die Vermietung von Ferienwohnungen in New York massiv eingeschränkt wird – aus Gründen, die wir hier dargestellt haben, wobei es um angespannte Wohnungsmärkte geht. Nun den USA und New York den Geist der Unfreiheit an die Flasche zu malen, finde ich völlig bekloppt. Ich will noch einmal darauf eingehen, dass Sie immer sagen, das schaffe keinen Neubau von Wohnungen – das haben wir auch nie behauptet. Wir haben gesagt, dass zweckentfremdete Wohnungen wieder zurückgewandelt werden können. Und wir haben gesagt, dass wir Wohnungen, die leer stehen – und es gibt Erhebungen, die sagen, in der Altstadt in Dresden stehen 8 % leer; das sind genau diese überteuerten Immobilien, die zu 15, 16 Euro angeboten werden und nicht abgehen, die spekulativ leer stehen –, an den Markt zurückgeben. Das ist der Sinn. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Thomas Löser GRÜNE
Nein, keine Rückfragen, ich habe wenig Zeit. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich will zusammenfassen, was die Maxime der AfD bei all diesen Fragen der Wohnungspolitik ist: Sie sind gegen sozialen Wohnungsbau, Sie schwächen den Schutz der Mieterinnen und Mieter, Sie sind am Ende die Partei der sozialen Kälte, was den Wohnungsbau betrifft. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und des Abg. Geert Mackenroth, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention? – Bitte.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Löser, Herr Kollege Flemming, ich muss zurückweisen, was Sie hier sagen. Erstens greifen Sie direkt in die Eigentumsrechte der Bürger ein. Das zeigt schon Ihr Gesetzentwurf, weil Sie das Zitiergebot anwenden müssen: Sie müssen nämlich auf die Grundrechtseinschränkung, die Sie vornehmen, hinweisen. Das ist das Erste. Das haben Sie alle schon wieder fälschlich behauptet. Das Zweite ist, Herr Flemming, dass wir in dieser Legislatur genügend Anhörungen zum Thema Wohnungsmarkt in Dresden, Wohnungsmarkt in Leipzig hatten. Vertreter der Wohnungsgenossenschaften haben uns bestätigt – dem Ausschuss, in dem Sie selbst anwesend waren –, dass es genügend Wohnraum, leer stehenden Wohnraum in Leipzig und in Dresden gibt, nicht in den nachgefragten Wohnungslagen, sondern eher im Randbereich. Ziel einer vernünftigen Strukturpolitik für Dresden und Leipzig sollte es doch sein, diesen Wohnraum, diesen Leerstand erst einmal zu erschließen, bevor Sie – die CDU, zusammen mit Ihren GRÜNEN, LINKEN und Dunkelroten – in die Eigentumsrechte der Bürger eingreifen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es sprach Herr Thumm. Herr Löser, möchten Sie darauf antworten? – Bitte.
Thomas Löser GRÜNE
Kollege Thumm, ganz kurz: Es ist genau das Ziel, dass in den Gebieten, in denen diese Überlastung stattfindet, reguliert wird. Es geht nicht um stadtweite Regulierung, um das noch einmal klar zu sagen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Gibt es weiteren Redebedarf? – Ich frage die Staatsregierung. – Herr Minister Schmidt, bitte.
Thomas Schmidt
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hat Politik die Aufgabe, dabei mitzuwirken, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Bürgerinnen und Bürger bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung haben. Dabei haben wir in dieser Legislaturperiode schon einen ganzen Instrumentenkasten angefasst – das wurde in der Diskussion bereits gesagt – und damit den politischen Willen der Koalitionsfraktionen umgesetzt. Wir haben im Jahr 2020 die Kappungsgrenzenverordnung verlängert und 2022 die Mietpreisbegrenzungsverordnung neu erlassen. Diese hängen an Indikatoren, sind zeitlich begrenzt und müssen immer wieder überprüft werden. Wir haben die Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau in den Richtlinien „preisgünstiger Mietwohnraum“ und „gebundener Mietwohnraum“ verbessert und dabei nicht nur die Fördersätze erhöht. Die Richtlinie für den preisgünstigen Mietwohnraum wurde für Dresden und Leipzig geöffnet, sodass auch diese beiden Städte von der Modernisierungsförderung profitieren können. In der Richtlinie für den gebundenen Mietwohnraum haben wir erst Ende letzten Jahres einen zweiten Förderweg eingeführt, durch den jetzt auch Haushalte mit mittlerem Einkommen profitieren. Wir haben die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss angepasst und die Obergrenze für den Mietzuschuss gestrichen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen sollen nun ein weiteres Instrument auf den Weg gebracht und die Zweckentfremdung bei örtlich vorhandenem Wohnraummangel unterbunden bzw. den Städten die Möglichkeiten gegeben werden, diesbezügliche Satzungen zu erlassen. So sollen die Kommunen Satzungen für die Gebiete festlegen dürfen, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Wohnraum darf dann nur mit kommunaler Genehmigung anderen Zwecken als Wohnzwecken dienen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kommunen dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise, mit zumutbaren Mitteln und in angemessener Zeit abhelfen können. Das Zweckentfremdungsverbot ist in erster Linie für die Städte Dresden und Leipzig von Bedeutung. Beide Städte sind touristische Besuchermagnete und begehrte Hochschulstandorte mit einer hohen Anzahl von Studentinnen und Studenten. Der nun vorliegende Gesetzentwurf fokussiert sich, wie bereits erläutert wurde, auf zwei wichtige Aspekte: nämlich auf die Fremdbeherbergung oder Kurzzeitvermietung sowie auf den Leerstand; denn das sind genau die zwei Sachverhalte, die in den Gutachten der beiden Städte Dresden und Leipzig als Hauptgründe für die Einführung eines Zweckentfremdungsverbotes aufgeführt werden. Laut der von den Städten Dresden und Leipzig vorgelegten Gutachten zum Erfordernis eines Zweckentfremdungsverbotes werden in beiden Städten insgesamt etwa 10 000 Wohnungen allein durch Kurzzeitvermietungen dem knappen Wohnungsmarkt entzogen. Wenn es mithilfe dieses Gesetzentwurfes gelingen sollte, von diesen 10 000 Wohnungen einen spürbaren Teil wieder in den Mietwohnungsmarkt zurückzuführen, wäre das ein Erfolg, der zu einer Entspannung der Wohnungsmärkte führen kann. Ich möchte jedoch auch betonen, dass die Entlastung der Wohnungsmärkte in Ballungsräumen nicht allein regulatorisch oder durch unmittelbare Förderung der Schaffung von Wohnraum in den belasteten Städten gelöst werden kann. Vielmehr muss noch viel intensiver die Stadt-Umland-Beziehung in den Fokus gerückt werden. Auch bei der Ansiedlung von TSMC geht es übrigens nicht nur um die Stadt Dresden oder um Ostsachsen, sondern um ein viel größeres Gebiet, das man strukturpolitisch in den Fokus nehmen muss. Eine gute Verknüpfung des Wohnens und Arbeitens in Städten und in peripheren Räumen ist dabei ein entscheidender Faktor, um für Entspannung überlasteter Wohnungsmärkte zu sorgen. Meine Damen und Herren! Ich empfehle im Namen der Staatsregierung, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen, Sächsisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung in der Drucksache 7/15640. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/15684 vor. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ist schon eingebracht!) Der ist schon eingebracht, sehr angenehm. Wer möchte zu diesem Antrag sprechen? – Bitte, Herr Pallas. – Herr Pallas, möchten Sie oder möchten Sie nicht? – Gut.
Albrecht Pallas SPD
Selbstverständlich, es gab hier kurze Abstimmungsschwierigkeiten, Frau Präsidentin. Doch, ich möchte gern – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Zeit läuft.
Albrecht Pallas SPD
Ich möchte für die Koalition zu dem Änderungsantrag Stellung nehmen. Ich denke, das gebietet der Respekt vor der Arbeit der Fraktion DIE LINKE. Zu den Themen der tatbestandlichen Erweiterung haben wir in der Debatte schon gehört, dass wir uns von verschiedenen Seiten in der Koalition genähert haben und es deshalb bei den Tatbeständen, die wir jetzt im Gesetzentwurf haben, auch belassen. Es gibt keine Einigkeit, das zu erweitern, wenngleich ich persönlich der Einschätzung durchaus zustimme, dass es einige Anregungen in der Anhörung gegeben hat, die man sich näher anschauen sollte. Dazu kommen wir nachher nochmals, wenn es um den Entschließungsantrag geht; aber das vielleicht dazu. Näher eingehen möchte ich auf den Punkt der vorgeblichen Mehrbedarfsausgleichspflichtigkeit. Ich würde verneinen, dass dieses Gesetz einen Mehrbedarfsausgleich erfordert. Wenn wir uns mit dem Konnexitätsgrundsatz befassen, der auch in Artikel 85 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung niedergelegt ist, dann geht es darum, dass wenn neue Aufgaben zugewiesen werden, die Mehraufwendungen dafür auch durch den Freistaat Sachsen ausgeglichen werden müssen. Und das ist hier insofern nicht der Fall, als dass wir erstens eine freiwillige Aufgabe zuweisen und nicht die Städte verpflichten, das per Satzung zu regeln, sondern dass die Städte frei entscheiden, ob sie von diesem Satzungsrecht dann Gebrauch machen oder eben nicht. Das haben wir auch in der Anhörung mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Ebene diskutiert und daran hat sich nichts geändert. Insofern wird die Koalition den Änderungsantrag ablehnen und der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Wenn das nicht der Fall ist, lasse ich jetzt über diesen abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dafür, jedoch wurde der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie er durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, paragrafenweise abzustimmen. Ich könnte das auch gleich im Block tun. Gibt es dazu Widerspruch oder wird Einzelabstimmung der Paragrafen gewünscht? – Gibt mir jemand ein Zeichen? (Albrecht Pallas, SPD: Gerne im Block! –
Rico Gebhardt Die Linke
Ich habe das nicht zu entscheiden!) Im Block, gut. Dann beginne ich mit der Überschrift, mit § 1 Zweckentfremdungsverbotssatzung, § 2 Genehmigung, § 3 Wohnungsnutzung und Räumungsgebot, § 4 Auskunftspflicht, § 5 Sofortvollzug, dann die Aufhebung des § 6 Einschränkung von Grundrechten. Aufgrund der Aufhebung jeweils mit neuer Nummer folgend § 6 Ordnungswidrigkeiten, § 7 Evaluation und § 8 Inkrafttreten. Wer möchte diesen Paragrafen zustimmen? – Und gibt es Gegenstimmen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mit schwerem Herzen!) Ich sehe eine Reihe von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dennoch ist den Paragrafen mit Mehrheit zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Entwurf Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Hier liegt gleiches Abstimmungsverhalten vor: keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dagegen. Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen und als Gesetz beschlossen. Nun liegt mir noch ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in der Drucksache 7/15687 vor. (Thomas Thumm, AfD: Jetzt geht es weiter mit den sozialistischen Forderungen!) Wird noch einmal Einbringung gewünscht? – Herr Pallas, bitte.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte und auch das beschlossene Gesetz zeigen, dass wir einen ersten wichtigen Schritt gehen und eben diesen letzten Baustein für die kommunale Ebene machen, um Zeit im Sinne der Mieterinnen und Mieter zu gewinnen, bis ausreichend bezahlbare Wohnungen da sind. Aber da ist noch eine Entwicklung denkbar, die antizipiert werden kann. Deswegen haben wir, auch wenn wir jetzt nicht im Gesetz die Vorschläge aus der Anhörung umgesetzt haben, uns als Koalition dennoch damit auseinandergesetzt. Es waren wirklich relevante Themen, die dort angesprochen wurden. Die Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass bei der Definition und den Tatbeständen für Zweckentfremdung, aber auch bei den Sanktionen – auf Basis der Gesetze anderer Bundesländer – weitergegangen werden könnte. So wurden die gewerblichen Zweckentfremdungen jenseits der touristischen Vermarktung, aber auch die Beseitigung von Wohnraum als zusätzliche Tatbestände angeregt. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Weiterentwicklung zur Dualen Drucksache 7/14856, Drucksache 7/15641, für Wissenschaft, Hochschule, Möchte Herr Sodann als Berichterstatter noch etwas dazu sagen? – Nein, das möchte er nicht. Nun wird den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion. Danach folgen AfD, DIE LINKE, Hinsichtlich des Sanktionsrahmens wurde zumindest in Frage gestellt, ob die maximale Höhe der Bußgelder an die Kommune, wie sie für unerlaubte Zweckentfremdung oder für das Unterlassen der Mitteilung über eine geplante Zweckentfremdung vorgesehen sind, ausreichend ist, um die Regeln wirksam durchzusetzen. Kommunale Vertreter hatten in der Anhörung darum gebeten, dass genauer definiert wird, nach welchen Kriterien das Gesetz später evaluiert wird. Wir haben gerade die gesetzliche Evaluierungspflicht beschlossen, aber wie das ablaufen soll, ist noch nicht klar. Es wurde von einzelnen Sachverständigen eine unter Umständen unzureichende datenschutzrechtliche Grundlage angesprochen. Dies – und auch noch andere Punkte – hätten wir uns als SPD durchaus vorstellen können, noch mit umzusetzen. Sie haben vorhin gehört, dass der Kompromiss eben darin bestand, das nicht zu tun. Aber wir wollen zumindest in einem nächsten Schritt die Staatsregierung darum bitten, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen und dem Landtag das Ergebnis mitzuteilen, weil es eine wichtige Grundlage dafür sein wird – sobald wir das Gesetz nochmals anfassen –, damit diese Punkte dann sofort berücksichtigt werden können. Aus diesem Grund ist der Antrag auch eher übersichtlich. Es sind Punkte, die allesamt aus der Anhörung stammen. Ich bitte Sie alle um Zustimmung dazu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es zum Entschließungsantrag noch Diskussionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich nun über diesen abstimmen. Wer möchte dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen, bitte? – Keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dagegen, jedoch wurde mit großer Mehrheit zugestimmt. Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt abgearbeitet und ich komme nun zu des Entwurfs der Berufsakademie Sachsen Hochschule Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Fritzsche das Wort. (Unruhe im Saal)
Oliver Fritzsche CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir eines der zentralen hochschulpolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Ziel dieser Weiterentwicklung ist es, die Berufsakademie Sachsen zu einer vollwertigen Hochschule weiterzuentwickeln, die damit gleichberechtigt neben den Universitäten, den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und den Kunst- und Musikhochschulen hier im Freistaat Sachsen bestehen soll. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Mit der Weiterentwicklung der BA zur Dualen Hochschule wird unsere sächsische Hochschullandschaft nicht nur erweitert, wir passen sie auch an die aktuellen Erfordernisse an. Die Berufsakademie Sachsen ist seit mehr als 30 Jahren nicht nur ein verlässlicher Partner für die sächsischen Unternehmen, sie sichert zudem wichtige Fachkräfte, und das insbesondere durch das duale Prinzip der Verknüpfung von akademischer Theorie und betrieblicher Praxis. An ihren sieben Standorten hier im Freistaat – in Bautzen, in Breitenbrunn, in Dresden, in Glauchau, in Leipzig, in Plauen und in Riesa – leistet sie eine hervorragende Arbeit und einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Gerade im ländlichen Raum sind die Standorte eine wichtige Säule der akademischen Ausbildung. Mit dem Gesetzentwurf und der Umwandlung erhöhen wir die Sichtbarkeit der Dualen Hochschule und schaffen gleichberechtige Voraussetzungen in unserer Hochschullandschaft. Zudem steigt die Qualität des Studiums – davon waren auch die Sachverständigen in der Anhörung überzeugt. Die Zahl der Studentinnen und Studenten, die ihr Studium an der Berufsakademie absolvieren, steigt seit Jahren kontinuierlich an. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Am 1. April 2024 soll die Gründungsphase starten, die die Umwandlung der Berufsakademie Sachsen zur dualen Hochschule vorbereitet, und am 1. Januar 2025 soll die Duale Hochschule Sachsen kraft Gesetzes errichtet werden und ihren Regelbetrieb beginnen. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Damit erfüllen wir die Vereinbarungen, die wir uns gemeinsam in der Koalition im Koalitionsvertrag gesetzt haben. Dort heißt es: „Die Koalitionsparteien werden die Berufsakademie Sachsen schrittweise zur Dualen Hochschule Sachsen weiterentwickeln. Dabei sollen das eigenständige Profil mit einem dualen Studium und die Verbundenheit zur mittelständischen Wirtschaft erhalten bleiben, um Wissenstransfer in der Region sicherzustellen.“ (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Zur Umsetzung der Weiterentwicklung bedarf es neben einem Errichtungsgesetz – also dem Gesetz über die Duale Hochschule Sachsen – insbesondere einiger Anpassungen im Sächsischen Hochschulgesetz, um die Duale Hochschule Sachsen gleichberechtigt in die sächsische Hochschullandschaft zu integrieren, wobei ihr besonderes duales System berücksichtigt wird. Zentrale Aufgabe der Dualen Hochschule Sachsen wird die Entwicklung, das Angebot und die Umsetzung dualer praxisintegrierender Bachelorstudiengänge – und in der Perspektive auch von Masterstudiengängen – sein, und zwar immer im Zusammenwirken mit dualen Praxispartnern nach dem Modell der bisherigen Berufsakademie. Das grenzt sie von den Hochschulen für angewandte Wissenschaften ab, die auch weiterhin ihre dualen Studiengänge – sofern sie sie anbieten – insbesondere, aber eben nicht nur ausbildungsintegrierend anbieten können. Durch die Verleihung des Hochschulstatus wird dieser Form der dualen Bildung überregional und international Anerkennung verschafft; denn bei der positiven Entwicklung der Anerkennung der Berufsabschlüsse der Berufsakademie in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass der derzeitige Status der Berufsakademie Sachsen für eine weitere Entwicklung nicht mehr ausreichend tragfähig ist. Daher diese Weiterentwicklung, zu der wir heute einen gesetzlichen Auftrag erteilen. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Mit dieser Weiterentwicklung wird das bisherige Studium aufgewertet, und es ermöglicht auch der sächsischen Wirtschaft, den Fachkräftebedarf noch zielgerichteter zu decken. Damit trägt es auch zur Weiterentwicklung unseres Freistaates sowohl als Wissenschafts- als auch als Wirtschaftsstandort bei. (Marko Schiemann, CDU: Sehr gut! –
Andreas Nowak CDU
Bravo! – Beifall bei der CDU) Auch für die Absolventen bedeutet das eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Mit der Verleihung des Abschlusses als akademischen Grad werden sowohl der Studienform als auch den Absolventen dualer Studiengänge in Sachsen neue Perspektiven eröffnet. Auch für all diejenigen, die bereits ihr Studium absolviert haben, besteht natürlich die Möglichkeit einer relativ unkomplizierten Nachgraduierung ihrer bereits erworbenen Abschlüsse. Für die Studierenden erschließen sich außerdem bessere Zugangsmöglichkeiten zu Studienkrediten, aber auch zu Stipendien und weiteren Programmen – beispielsweise des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, dem DAAD – sowie im Bereich des BAföG. (Marko Schiemann, CDU: Prima! – Beifall bei der CDU) Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den ich noch kurz eingehen möchte, war für unsere Fraktion bei der Umwandlung, die Attraktivität für qualifiziertes Lehrpersonal zu erhöhen. Die Gründe dafür sind, dass es bisher deutliche Verdienstunterscheide zu den bestehenden Hochschulen gibt und sich jetzt mit dem Gesetz Möglichkeiten zum eigenständigen Forschen ergeben, und zwar auch in Form der kooperativen Forschung, die wir hier im Gesetz festgeschrieben haben; denn Sachsen ist und bleibt das Land der Forscher und Denker. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der hochschulrechtlichen Gleichstellung und den hochschulischen Berufungs- und Einstellungsvoraussetzungen für das hauptberufliche Lehrpersonal wird dies sowohl als Pflicht als auch als Recht der Lehrkräfte verankert. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Dadurch wird in der Perspektive der Wissenstransfer vereinfacht, ebenso wie die Teilnahme an Forschungsförderprogrammen des Bundes und des Landes. Dies wird die Attraktivität dieser dualen Ausbildung in Form der akademischen Ausbildung weiter erhöhen, und zwar sowohl für das Lehrpersonal als auch für die im Mittelpunkt stehenden Studentinnen und Studenten. (Marko Schiemann, CDU: Sehr gut! – Beifall bei der CDU) Sachsen wird damit als Studienort insgesamt noch attraktiver. Wir wollen in der Perspektive das Kernland der dualen Hochschulausbildung werden und hoffen auf diesem Weg, auch Studieninteressenten von überall anzuziehen; ich denke, dass das tatsächlich ein Erfolgsmodell für Sachsen werden kann. Uns ist wichtig, dass wir die bewährten Strukturmerkmale und die Studienkonzepte der BA bewahren, im Grundsatz weiterentwickeln und erfolgreich in die Zukunft führen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Langanhaltender Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall des Staatsministers Sebastian Gemkow) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Fritzsche sprach, begleitet von starkem Applaus, für die CDU-Fraktion. (Heiterkeit im Saal) Nun spricht für die AfD-Fraktion Kollege Gahler; bitte schön.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche hier nicht nur als Abgeordneter des Sächsischen Landtags, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) sondern auch als Lehrbeauftragter mit 27 Jahren Lehrerfahrung an der Berufsakademie Sachsen. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Schlimm! – Lachen des Abg. Frank Richter, SPD) Ich habe meine ersten Vorlesungen noch in Holzbaracken auf der Weinbergstraße und der Heideparkstraße halten dürfen. Trotz schwieriger räumlicher Ausstattung und technischer Anbindung in den Anfangsjahren waren schon damals der Leistungswille der Studenten und der erhöhte persönliche Einsatz durch das BA-Personal und die Lehrbeauftragten spürbar. Der unbedingte Leistungswille der Studenten führte häufig zu zusätzlichen unbezahlten Vorlesungen, weil der Wissensdurst groß war. Es haben sich viele davon einen Vorteil für das spätere Berufsleben versprochen. Dieser trat dann auch tatsächlich ein. Gerade im Fachbereich Steuern und Prüfungswesen war sichtbar, dass bei der späteren beruflichen Karriere die häufig schwierige Steuerberaterprüfung zu meistern war und dort angestanden hat. Doch hier zeigte sich der Vorteil des dualen Studiums; denn die Kenntnisse aus der Praxis, die intensiven Vorlesungsinhalte und deren permanente Prüfung führten dazu, dass Absolventen der BA weitaus höhere Bestehensquoten hatten und haben – und das im speziellen Vergleich mit Absolventen von FHs und Unis. Da ich das Glück hatte, auch in anderen Studienrichtungen zu unterrichten, beispielsweise in der Wirtschaftsinformatik und im Bankwesen, kann ich Erfahrungen aus der Verzahnung mit der Industrie und dem Bankwesen einbringen. Speziell in der Wirtschaftsinformatik war das Zusammenspiel von Theorie und Praxis sichtbar, da viele nicht nur sofort in den Unternehmen übernommen wurden, sondern selbst Unternehmen gründeten. Genau dieser Gründergeist ist heute notwendiger als jemals zuvor. Viele meiner Absolventen sind heute in der Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung oder in Unternehmen tätig. Manche sind Bürgermeister, Politiker, Bühnenbildner oder Tanzlehrer. Mit einem Abschluss der BA kann man alles werden. Ab und zu schaue ich mir die News von German Tax Desk in London an – dort referiert ein ehemaliger Student in seiner Rolle als Senior Partner einer der größten Steuerkanzleien der Welt über die Irrungen und Wirrungen des deutschen Steuerrechts – oder ich treffe mich mit inzwischen erfolgreichen Unternehmern, welche für die gute Ausbildung immer noch dankbar sind. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die BA nun auch formell als vollwertiges Mitglied in die sächsische Hochschulfamilie aufgenommen wird. (Beifall bei der AfD) Was zeichnet die BA oder bald Duale Hochschule besonders aus? Im Vergleich zu einem Studium an der Uni oder HTW wissen die allermeisten BA-Studenten worauf sie sich einlassen und warum sie genau dort studieren wollen. Sie entscheiden sich bewusst für ein Studium an der BA. Sie wollen ein kompaktes, strukturiertes Studium. Sie wollen eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie. Die Anwesenheitspflicht wird nicht als Nachteil, sondern vielmehr als Vorteil für einen zügigen akademischen Abschluss gesehen. Für die sächsische Wirtschaft ist es ein absoluter Gewinn. Anders als an den meisten Hochschulen kommen über 70 % der Studenten aus Sachsen, und sie bleiben später auch in Sachsen. Dazu kommt eine Vermittlungsquote von 90 %. Die Absolventen der BA sind nicht nur akademisch gut qualifiziert, praxiserfahren und zügig fertig, sondern sie sind als Fach- und Führungskräfte sofort vermittelbar. Welche andere Hochschule kann diese Quote im Durchschnitt erfüllen? Durch ihre Standorte in Bautzen, Breitenbrunn, Glauchau, Plauen oder Riesa werden junge Menschen auch außerhalb der großen Städte zum Bleiben im Freistaat animiert. (Beifall bei der AfD) Ein Grund dafür, warum die BA so erfolgreich ist, ist die enge Verzahnung mit der sächsischen Wirtschaft und die Konzentration auf nachgefragte Studiengänge, und es gibt keine Fantasiestudiengänge im Gegensatz zu anderen Hochschulen. Eine immer stärkere Diversifizierung von Studienangeboten, ausgelöst durch die Bologna-Reform, birgt jedoch die Gefahr von Überspezialisierung, fehlender Vergleichbarkeit von Abschlüssen und Qualitätseinbußen. Das hat sogar die Staatsregierung erkannt. Ich erinnere da an die SWOT-Analyse im Rahmen der Fachkräftestrategie 2030. Allerdings finde ich es bedauerlich, dass der Übergang vom allseits anerkannten Diplom hin zum Bachelor im Rahmen des Bologna-Prozesses an der BA erfolgte. Unser Studiengang Steuer- und Prüfungswesen war einer der letzten, die das Diplom aufgegeben haben, was ich persönlich stark bedauere. Während des Bologna-Prozesses war man daran interessiert, mit 210 statt 180 Credits als Intensivstudiengang anerkannt zu werden. Das wäre durch die vielen Studieninhalte berechtigt gewesen. Dies wurde jedoch nicht anerkannt und akkreditiert. Trotz dessen, dass die BA bedarfsorientiert agiert, kann auch sie den aktuellen Bedarf an Absolventen nicht decken. Wir wissen alle, dass vor allem die Demografie in Sachsen zu niedrigeren Studentenzahlen beiträgt; dennoch steigt die BA im Vergleich zu allen anderen Hochschulen und steht besser da. Im Fall der BA wird die gesetzliche Aufwertung den Zustrom an Studenten für ein duales Studium in Sachsen hoffentlich erhöhen. Wenn diese im Anschluss auch in Sachsen bleiben, wäre das ein riesiger Erfolg. Apropos Zustrom: Besonders erfreut war ich immer über meine Studenten aus dem Ausland. Meine erste Frage an sie war immer: Warum studierst du ausgerechnet deutsches Steuerrecht? Es ändert sich permanent, gilt nur in Deutschland und viele Deutsche verzweifeln bereits daran. Die Antworten waren sehr unterschiedlich: vom Wunsch in Sachsen und Deutschland eine Anstellung zu bekommen bis hin zum Wunsch der Selbstständigkeit war alles dabei. In Erinnerung wird mir immer einer meiner ersten Studenten bleiben, der mit den Worten seiner Vorstellung in den Neunzigerjahren begann: Mein Name ist Dima. Ich komme aus der Ukraine. Das ist ein Land. Es war kurz nachdem sich die Ukraine von der Sowjetunion unabhängig gemacht hat. Inzwischen kann er auf eine erfolgreiche Karriere als Steuerberater mit eigener Kanzlei in Dresden zurückblicken. Oder wie Bolormaa aus der Mongolei mir die Frage beantwortete: In Ulan-Bator gibt es jedes Jahr nur eine Klasse, die als Controller/Wirtschaftsprüfer zugelassen und ausgebildet wird. Das sind die höchstbezahlten Jobs in der Mongolei, aber der deutsche Abschluss wird anerkannt. Deshalb studiere ich an der BA. Dima, Bolormaa und viele andere eint der Leistungswille, der Wille Theorie und Praxis zu verbinden und innerhalb einer kurzen Zeit einen anerkannten Abschluss zu erwerben. An der BA treffen Leistungswille, passendes Lehrangebot und die geeigneten Ausbildungsbetriebe aufeinander. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Damit komme ich zu einem Punkt, der auch in der Anhörung diskutiert wurde und den die Linksfraktion mit ihrem Änderungsantrag thematisiert – die Vergütung. Die Gehälter in den einzelnen Studiengängen sind sehr unterschiedlich. Jedoch haben wir keinen Arbeitsgeber-, sondern inzwischen einen Arbeitnehmermarkt. Der Fachkräftemangel führt automatisch zu höheren Vergütungen, sonst bekommt man keine Studenten. Wir haben in den technischen Studienrichtungen teilweise Lehrvergütungen, die sonst nur Vollzeitarbeitern vorbehalten sind. Wir halten die staatliche Regulierung in der Wirtschaft für nicht zielführend. Auch wenn ich mich wiederhole: Angebot und Nachfrage regeln den Preis, in dem Fall die Vergütung. Damit komme ich zu einem letzten Punkt, der Anwesenheits- und Prüfungsverpflichtung an der Dualen Hochschule. Aus Sicht manch eines Unistudenten ist es wahrscheinlich eine Horrorvorstellung, regelmäßig zu Vorlesungen, Seminaren oder Praktika gehen zu müssen. Ein strukturiertes Studium mit Teilnahmepflicht an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen erfordert Ehrgeiz und Disziplin. Es ist aus unserer Sicht absolut richtig, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu verpflichten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der BA zur Dualen Hochschule Sachsen findet diese nun endlich die Anerkennung, die sie sich über Jahre längst verdient hat. Die Wirtschaft in Sachsen wird in den kommenden Jahren weit mehr zu stemmen haben, als wir heute wissen. Das duale Studium kann einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der sächsischen Wirtschaft leisten. Sachsen braucht gut ausgebildete und leistungsbereite junge Menschen. Diese finden wir auch in Sachsen; wir müssen sie aber auch hier halten, ihnen Perspektiven bieten – gerade im ländlichen Raum. (Beifall bei der AfD) Zum Schluss möchte ich einigen Protagonisten der Vergangenheit danken: Herrn Prof. Kröppelin, der seit der Gründung der BA 1991 bis 2012 Direktor der Staatlichen Studienakademie Dresden war und zudem bis zu seinem Ruhestand den Vorsitz der Direktorenkonferenz der Berufsakademie innehatte. Durch sein Wirken wurde die BA auf das richtige Gleis gesetzt. Herr Prof. Hofmann, der als Prof. Kröppelins Stellvertreter stets streitbar war, aber immer zum Wohle der BA handelte, auch wenn er mir 1998 noch bescheinigte, dass das Internet, Web oder anderes modernes Zeug kein Mensch brauche, während Prof. Sachse und Prof. Zipfel dies damals schon erkannten und mit mir nach Nutzungsmöglichkeiten suchten. Ganz besonders möchte ich Frau Prof. Ulrike Fritschler für ihr außerordentliches Engagement für die BA und vor allem für das Wohl und die Karrieren ihrer Studenten danken. Ich möchte noch eine kleine Einlassung machen: Die Duale Hochschule Sachsen wäre noch viel früher möglich gewesen, hätten Politik und Konkurrenz das nicht verhindert. Wir waren bereits in den 2010er-Jahren soweit, den Antrag auf die Duale Hochschule zu stellen. Das wurde damals von der Politik verhindert. Ich weiß nicht mehr, wer damals in der Regierung war, es könnte die CDU gewesen sein. Abgesehen davon stimmen wir dem Gesetz gern zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gahler sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht Kollegin Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Anna Gorskih Die Linke
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute liegt uns ein Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule vor. Diese Weiterentwicklung ist ein begrüßenswerter und notwendiger Schritt; darin sind wir uns zweifelsohne alle einig. Die Berufsakademie Sachsen ist auf jeden Fall ein Erfolgsmodell. Die Stärken der dualen Ausbildung an der Berufsakademie ergeben sich aus der Verknüpfung zwischen Hochschule, Studium und Wirtschaft, da die strukturelle, organisatorische und inhaltliche Verzahnung zwischen Wissenschaft und Praxis ebenso wie der permanente Wissens- und Technologietransfer ein Grundbestandteil der dualen Ausbildung sind. Sieben Standorte in unterschiedlichen Regionen Sachsens tragen außerdem zur regionalen Bindung der Studierenden bei, was insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen in einzelnen Regionen besonders wichtig ist und ihnen zugutekommt. Die Bedeutung der Berufsakademie für die sächsische Wirtschaft liegt also offensichtlich auf der Hand. Damit ist die BA eine der ersten Adressen, wenn es um die Ausbildung zukünftiger Fach- und Führungskräfte in Sachsen geht. Doch in der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt: Es gibt Optimierungs- und Handlungsbedarf. Durch den fehlenden Hochschulstatus der Berufsakademie ergaben sich durchaus Nachteile. Die Studienbewerberinnen und -bewerber favorisierten zunehmend das Masterstudium bzw. den Masterabschluss und entschieden sich aufgrund der fehlenden Möglichkeit, dies an der BA zu absolvieren, für einen anderen Standort. Die Studierenden wanderten entweder in andere Regionen oder andere Bundesländer ab oder aber – und das ist viel gravierender und bedauerlicher – diejenigen, die über einen Abschluss an der BA verfügen, haben mit Problemen bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse im In- und Ausland zu kämpfen. Es ist daher gut, dass die Koalitionsfraktionen und die Staatsregierung den Handlungsbedarf erkannt haben und dieses Problem nun mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs anpacken. Das ist ein richtiger Schritt in Richtung einer deutlichen Stärkung der beruflichen Bildung – gerade in den ländlichen Räumen und mit dem Vorteil der neuen Möglichkeiten des Masterstudiums. Unsere Fraktion hat eine solche gesetzliche Perspektive für die Stärkung und Weiterentwicklung der Berufsakademie bereits in der vergangenen Legislaturperiode gefordert. Insofern begrüßen wir es sehr, dass dies in dieser Legislaturperiode nun umgesetzt wird. Wir begrüßen es außerdem sehr, dass die Koalitionsfraktionen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Berufsakademie nun endlich eine unserer langjährigen Forderungen umsetzen. Es wird endlich eine Regelung zum Prüfungsunfähigkeitsnachweis getroffen, die nicht nur für die BA, sondern auch für die Hochschulen und Universitäten gelten soll. Künftig soll eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit für das Abmelden von Prüfungen ausreichen. Nur im Zweifelsfall sollen Studierende eine qualifiziert ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung vorlegen. Das ist gut so. Wir haben lange auf den unhaltbaren Zustand aufmerksam gemacht, dass Studierende für die Prüfungsabmeldung teilweise sehr sensible, persönliche und vertrauliche Gesundheitsdaten an die Prüfungsausschüsse übermitteln müssen. Ob man unbedingt all diese gesundheitlichen Daten mit den nicht medizinisch geschulten Mitgliedern der Hochschule, bei denen man vielleicht Seminare hat oder Abschlussarbeiten schreibt, so gern teilen möchte, ist mehr als fraglich. Schon lange haben die Studierendenvertretungen, aber auch immer mehr Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen und Universitäten selbst den Umstand problematisiert, bringt er doch nicht nur Fragen des Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten mit sich, sondern auch einen nicht unbeträchtlichen bürokratischen Aufwand für die Prüfungsausschüsse. Aber das wissen Sie alle längst selbst; denn unsere Fraktion hat auch bei der Novelle des Hochschulgesetzes entsprechende Anträge gestellt und diese Kritik sehr ausführlich begründet. Nun ist endlich Schluss mit dieser Praxis. Die Studierenden erhalten jetzt Sicherheit und Datenschutz. Das ist gut so. Unser dauerhaftes Drängen und Druck machen hat sich also ausgezahlt. Links wirkt! (Beifall bei den LINKEN) Bedauerlich ist aus unserer Sicht, dass die Chance verpasst wurde, vom Schulgedanken weg zum Hochschulgedanken zu kommen, indem dual Studierenden wie an allen anderen sächsischen Hochschulen und Universitäten zugetraut wird, selbst zu wissen und zu beurteilen, wo und wann sie am besten studieren können. Die Anwesenheitspflicht bleibt an der neuen dualen Hochschule bestehen. Diese greift nicht nur aus unserer Sicht, sondern auch aus Sicht mehrerer Sachverständiger bei der Anhörung sehr stark in die individuelle Freiheit der Studierenden ein. Sie benachteiligt außerdem Studierende mit Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen oder Studierende mit Beeinträchtigungen. Aber das wissen Sie auch selbst. Unser Änderungsantrag lag dazu vor, und den haben Sie im Ausschuss abgelehnt. Wir bleiben dennoch bei der Ansicht, dass es, wenn man die Berufsakademie zur dualen Hochschule entwickeln will, nur konsequent und folgerichtig wäre, die Anwesenheitspflicht, die es zu Recht in anderen Hochschuleinrichtungen so nicht mehr gibt, auch hier abzuschaffen. Nun wird es an der neuen Dualen Hochschule Sachsen nicht das gleiche Maß an Selbstbestimmung geben wie an anderen Hochschulen. Das ist sehr schade. Sehr geehrte Abgeordnete! Es gibt eine weitere große Baustelle im vorliegenden Gesetzentwurf; aber Sie haben heute die Chance, diese Baustelle zu beheben und das Studium an der dualen Hochschule in einer weiteren sehr wesentlichen Hinsicht attraktiv zu machen. Wie schon in der Sondersitzung im Dezember letzten Jahres und in der vergangenen Ausschusssitzung im Januar machen wir auch heute auf die uns sehr wichtige Forderung nach angemessener Mindestvergütung aufmerksam und wollen eine solche Regelung auch an der Dualen Hochschule Sachsen einführen; denn wir sind davon überzeugt: Wenn die Duale Hochschule ein attraktiver Anbieter des dualen Studiums in Sachsen sein möchte, sind Nachbesserungen im Bereich der Regelungen zur Vergütung unerlässlich. Wie wir in der Anhörung gehört haben, zeigt die Auswertung aktueller Daten, dass die Definition von Mindeststandards in Sachsen besonders dringlich ist. Lediglich 42 % der dual Studierenden in Sachsen können vom Gehalt des Arbeitgebers leben. Besonders prekär sind dual Studierende in sozialen Bereichen gestellt. Dort wird häufig nur die von der Berufsakademie festgelegte Mindestvergütung von 440 Euro pro Monat gezahlt. Das liegt deutlich unter der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende, die aktuell 620 Euro im Monat bekommen. Das macht dual Studierende in Sachsen zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten in den Betrieben, und das macht das duale Studium im Vergleich zu einer Ausbildung keineswegs attraktiver. Auch meine Kleinen Anfragen zeigen, dass die Vergütungen, die die Praxispartner gewähren, in hohem Maße unterschiedlich sind und in der Spanne von 400 bis 3 500 Euro brutto monatlich je Praxispartner liegen. Es ist uns klar, dass es diese Spreizung der Vergütung auch weiterhin geben wird; denn das hängt vom Praxisparter und vom Unternehmen ab. Doch unserer Ansicht nach muss es eine gesetzlich geregelte Mindestvergütung geben, damit niemand von den dual Studierenden unterhalb des Existenzminimums leben muss. Es braucht daher eine garantierte Mindestvergütung, von der man leben kann. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, aber auch die IG Metall unterstützen diese Forderung. Sachsen sollte dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und ebenfalls für eine faire Vergütung der dual Studierenden sorgen. Dazu sage ich mehr bei meiner Einbringung des Änderungsantrags. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollegin Dr. Maicher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen wird umgesetzt, wie wir uns das im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die bestehende sächsische Hochschullandschaft nun um ein vollwertiges Mitglied reicher. Die duale Hochschule als neue Hochschulart ergänzt damit das akademische Angebot durch ihr unverwechselbares Profil. Das duale Studium und die Verbundenheit zur mittelständischen Wirtschaft bleiben erhalten, um den Wissenstransfer in der Region sicherzustellen. Der Zeitplan zur Verabschiedung des Gesetzes war ambitioniert. Vieles musste besprochen und angehört werden. Aber heute befinden wir uns auf der Zielgeraden. Die nun folgende recht kurze Errichtungsphase wird für alle Mitglieder der Berufsakademie Sachsen intensiv, und ich wünsche allen Akteuren gutes Gelingen und viel Kraft für die kommenden Herausforderungen bei der Umsetzung in der Gründungsphase. Mit der Dualen Hochschule Sachsen wird die Möglichkeit eröffnet, in der gesamten Fläche des Freistaates an Hochschulbildung zu partizipieren, die Wege zur Studienaufnahme werden noch kürzer. Aber nicht nur der Name wird sich verändern, sondern auch einige Inhalte und vor allem die Kooperation in Forschung und Studium. Das Markenzeichen der Dualen Hochschule Sachsen sind die aufeinander abgestimmte Verzahnung von Theorie und Praxis, die Verbindung der beiden Lernorte Hochschule und Praxisbetrieb. Das wird in bewährter Weise bestehen bleiben. Perspektivisch soll dieses Angebot durch die Entwicklung passgenauer Masterangebote verstärkt werden, damit die Studierenden ihre Qualifikation aus einem Guss erhalten können und die Verbindungen zu ihren Praxispartnern noch häufiger in einen Arbeitsvertrag münden. Der kooperative Forschungsauftrag sichert, dass kontinuierlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Lehre einfließen können. Das Gesetz stärkt die Teilhabe der Praxispartner am hochschulischen Diskurs. Mit der Errichtung der Dualen Hochschule Sachsen verbinden wir ein großes Potenzial für unsere Regionen. Wir wollen einen substanziellen Klebeeffekt der Studierenden fördern und damit das Fachkräftepotenzial noch besser heben. Damit dies gelingt, sind neben attraktiven Studienangeboten die Studienbedingungen von entscheidender Bedeutung. Die rege Beteiligung in der Anhörungsphase hat dies bestätigt. Auf wiederholte Anregung der Landesstudierendenvertretung und der Landesrektorenkonferenz haben wir die ärztliche Bescheinigung als ausreichenden Nachweis der krankheitsbedingen Prüfungsunfähigkeit im Sächsischen Hochschulgesetz normiert. Studierende aller Hochschulen müssen nun nicht mehr sämtliche Symptome und ihre Krankheitsgeschichte vor dem Prüfungsamt ausbreiten, sondern der Arzt oder die Ärztin bescheinigt die Prüfungsunfähigkeit. Wir schaffen damit – das war unser Ziel – ein verwaltungsvereinfachendes Verfahren für die Hochschulen und sichern die datenschutzwahrende Durchführung für alle Studierenden im Krankheitsfall. Das war meiner Fraktion besonders wichtig. Ein entscheidender Faktor zur Aufnahme eines Studiums an der Dualen Hochschule Sachsen und ihr Alleinstellungsmerkmal bildet die Ausbildungsvergütung. Der Hochschule obliegt nun die wichtige Verantwortung, die wesentlichen Grundsätze des Studienvertrags in einer Ordnung zu regeln. Dazu gehört auch, dass den Studierenden aller Fachrichtungen eine auskömmliche Vergütung zuteilwerden kann und bestehende Unterschiede durch eine angemessene Mindestvergütung abgemildert werden. Ich gebe zu, eine gesetzliche Regelung einer Mindestvergütung, so wie in anderen Ländern, die seit Jahren erfolgreich die duale Hochschule umgesetzt haben, war auch unser Ziel. Aber dafür gab es in der Koalition keine Einigkeit. Wir werden deshalb umso stärker die Weiterentwicklung der dualen Hochschule auch in diesem Punkt in den kommenden Jahren begleiten und schauen, wie sich genau diese Punkte entwickeln. Wir behalten auch weitere Punkte im Blick. Die studentische Mitwirkung an der Selbstverwaltung muss durch flexible, ihrem phasenweise wechselnden Studienalltag ausreichend Rechnung tragen und die Freistellungs- und Anerkennungsmechanismen ermöglichen. Aufgrund der Regionalisierung der Studienakademien und der Zweiteilung der Lernorte sind auch die Themen Vereinbarkeit und die noch stärkeren Bedarfe des Pendelns in den Blick zu nehmen. Insbesondere die noch darauf abzustimmenden Angebote der Studierendenwerke und der preisgünstigen überregionalen Mobilität werden hierbei entscheidender Aufmerksamkeit bedürfen. Die Berufsakademie Sachsen ist ein Erfolgsmodell und das soll auch die Duale Hochschule Sachsen weiterhin sein. Sie hat alle Chancen, ihre Erfolge unter den veränderten Vorzeichen der Hochschulwerdung fortzuführen und die Landkarte der sächsischen Wissenschaftseinrichtung mit ihrem speziellen Profil zu bereichern; das grenzt sich auch zu allen anderen Hochschularten ab. Wir freuen uns, dass wir heute dieses Gesetz beschließen können und damit diese Weiterentwicklung ermöglichen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Friedel spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.
Sabine Friedel SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns als SPD-Fraktion ist das Gesetz zur Dualen Hochschule Sachsen aus zwei Gründen besonders wichtig. Den einen Grund habe ich letztlich schon benannt. Wir standen schon immer für ein durchlässiges Bildungssystem. Mit der Dualen Hochschule Sachsen können wir nun die Kette komplettieren: von der Oberschule über die Berufsausbildung an die duale Hochschule und danach zur Universität. Oder man kann es auch ein bisschen verkürzt sagen: Wir haben jetzt einen durchgängigen Weg ohne Abitur zur Professur. Es geht auch anders herum. Dafür ist die Duale Hochschule Sachsen auch attraktiv. Viele Abiturientinnen und Abiturienten entscheiden sich für diesen Weg, weil es eine Möglichkeit ist, besonders schnell in die Praxis zu kommen und gleichzeitig akademische Bildung zu haben. Ich finde diesen ersten Grund deshalb bemerkenswert, weil es uns damit gelingt, die duale Berufsausbildung – das, was Deutschland in der Welt so erfolgreich macht und worum uns viele beneiden – auch in die akademische Welt zu übersetzen. Wir haben mit der Dualen Hochschule Sachsen die Entsprechung der erfolgreichen dualen Ausbildung in der akademischen Welt. Der zweite Grund – auch das ist hier schon angesprochen worden – ist: Wir bringen die Hochschulbildung jetzt wirklich in die Fläche Sachsens und haben neben Leipzig, Dresden und Chemnitz, neben Mittweida, Zittau, Görlitz, Freiberg und Zwickau auch Hochschulstandorte in Bautzen, in Glauchau, in Plauen, in Riesa und in Breitenbrunn. Herr Gahler, ich verstehe nicht so richtig, warum es Ihnen nicht möglich ist, etwas zu würdigen, ohne gleichzeitig etwas anderes abzuwerten. (Beifall der Abg. Hanka Kliese, SPD) Ich glaube, die Universitäten und Fachhochschulen in Dresden, in Leipzig und in Chemnitz sind alles sehr leistungsstarke Einrichtungen. Die Duale Hochschule Sachsen ist eine genauso leistungsstarke Einrichtung. Sie hat es gar nicht nötig, ihre Stärken aufgewertet zu bekommen, indem man die Studiengänge oder die Studierenden an den anderen Hochschulen abwertet. Ich will noch einen anderen Grund benennen, der uns Freude an diesem Gesetz bereitet. Ich erinnere mich an die im September 2021 stattgefundene 30-Jahres-Feier der Berufsakademie, an der viele Kolleginnen und Kollegen teilgenommen haben. Der Staatsminister hat damals in seinem Grußwort darauf hingewiesen, dass er der festen Überzeugung ist, dass am 1. Januar 2025 die Duale Hochschule Sachsen starten wird. Ich erinnere mich, dass es den einen oder anderen skeptischen Blick gab. Auch ich wurde danach von verschiedenen Personen angesprochen und gefragt, ob das nicht ein bisschen sportlich sei und ob wir das wirklich halten können. Ich freue mich sehr, dass es uns mit der heutigen zweiten Beratung gelungen ist, diesen Termin zu halten. Ganz kurz zu dem Punkt Vergütung: Ich verweise auf unseren Entschließungsantrag. Wir haben zurzeit einen Arbeitnehmermarkt. Deshalb ist es in vielen Studiengängen nicht nötig, eine Mindestvergütung einzuführen. Trotz alledem blicken wir mit Sorge auf die Studiengänge, bei denen öffentliche Institutionen, die öffentliche Hand, Träger, Krankenhäuser etc. Abnehmer oder Praxispartner sind; denn hier – das wissen Sie sicherlich auch – sind die Praxispartner nicht auf dem freien Spiel der Märkte unterwegs, sondern hier bestimmen am Ende die Verhandlungen mit den Krankenkassen oder unsere Haushaltsverhandlungen, wie hoch die Vergütungen sein werden. Das müssen wir sehr genau im Blick behalten und schauen, ob das konkurrenz- und marktfähig ist. Das machen wir in unserem Änderungsantrag deutlich. Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt. Das Hochschulgesetz hat es ohne Gegenstimmen geschafft; die Latte ist hoch gelegt. Aber nach allem, was ich bislang gehört habe, schaffen wir die locker. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Torsten Gahler, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Friedel sprach für die SPD-Fraktion. Nun sehe ich an Mikrofon 7 Herrn Kollegen Gahler von der AfD-Fraktion, vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag; bitte schön.
Torsten Gahler AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Friedel, ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen, dass es keine Kritik war, sondern es war eine Feststellung von Fakten, dass praktisch die Bestehensquote von BA-Absolventen bei bestimmten Prüfungen höher war als von anderen Hochschulen. Das ist einfach ein Fakt. Dass die Diversifizierung an Hochschulen viele neue Studiengänge kreiert hat, zu denen vielleicht keine Nachfrage da ist, ist auch ein Fakt. Die BA ist halt eine Hochschulform, die nachfrageorientiert ist. Wenn es aus der Wirtschaft die Nachfrage nach diesen Studenten gibt, dann wird dort ausgebildet. Keine Nachfrage gibt es mehr im universitären Segment, bei denen viele Fantasiestudiengänge kreiert werden, die keiner braucht. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Gahler. Die Erwiderung durch Kollegin Friedel erfolgt an Mikrofon 3; bitte schön.
Sabine Friedel SPD
Ich will es kurzmachen, Herr Gahler. Sie verstehen das Wort „Fantasiestudiengänge“ nicht als Wertung, ich schon. – Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Reaktion. – Nun beginnen wir die zweite Rederunde. Ich übergebe an Frau Kollegin Springer von der CDU-Fraktion; bitte schön.
Ines Springer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bemühe mich jetzt sehr, nichts von dem zu wiederholen, was die Kolleginnen und Kollegen vor mir bereits gesagt haben. Ich bin dankbar, dass es bisher eine so schöne und angeregte Debatte war. (Beifall bei der CDU) Als Ergänzung fällt mir heute nur noch ein Punkt ein: dass es – erstens – einen Weg gab, dieses Thema in unserem Koalitionsvertrag zu verankern und – zweitens – zu einem Gesetzentwurf der Staatsregierung geführt hat. Der Weg dorthin wurde von den verschiedensten Menschen begleitet. – Die fortgeschrittene Stunde hat auf meine Aussagefähigkeit auch schon etwas Wirkung gezeigt. Diese Menschen, die den Weg begleitet haben, sind zu allererst die Rektorinnen und Rektoren der Berufsakademie. Hiermit meine ich jeden einzelnen und sage ihnen dafür Dank, dass sie sich immer dafür eingesetzt haben, dass es eine Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen geben soll. (Beifall bei der CDU) Das Zeitfenster war in den letzten Jahren nicht unbedingt optimal. Jetzt gab es dieses Zeitfenster, und Sie gestatten mir sicher, dass ich nun ein paar Namen von Personen nenne, die sehr aktiv dazu beigetragen haben – das reicht von Absolventen der Berufsakademie Sachsen, die kein Lehrausbilder werden konnten, sondern nur Fachlehrer, weil sie „nur“ an der Berufsakademie studiert haben und jetzt mit einer Nachgraduierung einen ganz anderen Weg gehen können, bis hin zu Leuten auch hier aus dem Parlament. Ich nenne zu allererst Herrn Martin Hesse, Herrn Jan Schuster, Herrn Jan Löffler, (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Was?) Herrn Heinz Lehmann, Herrn Marko Schiemann und alle im Parlament, alle in der Regierung und im Ministerium, die dazu beigetragen haben, dass wir genau dieses Gesetz heute beschließen können. (Beifall bei der CDU) Ich wünsche mir von Herzen, dass viele junge Menschen dieses Angebot annehmen und sehr viele noch an der Dualen Hochschule Sachsen studieren werden und für unsere sächsische Wirtschaft mit einem Bachelor, einem Diplom oder einem Dualen Master zur Verfügung stehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Springer sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Den sehe ich nicht. Dann übergeben ich jetzt an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Gemkow, das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Sebastian Gemkow
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen wird eines der zentralen wissenschaftspolitischen Projekte des Koalitionsvertrages umgesetzt und eine ebenso bedeutende wie innovative Transformation der sächsischen Hochschullandschaft auf den Weg gebracht. Das Gesetz hat zum Ziel, die Wissenschafts- und Hochschullandschaft im Freistaat Sachsen grundlegend zu erweitern und der Umwandlung der Berufsakademie Sachsen in die Duale Hochschule Sachsen den bestmöglichen rechtlichen Regelungsrahmen zu geben. Es wurde heute schon mehrfach angesprochen: Seit mehreren Jahrzehnten ist die Berufsakademie Sachsen erfolgreich, und sie ist ein attraktiver Partner für die sächsischen Unternehmen, insbesondere für unsere mittelständisch geprägte sächsische Wirtschaft. Kennzeichnendes Merkmal der Berufsakademie ist das duale Prinzip der engen Verknüpfung von akademischer Theorie und betrieblicher Praxis. Mit der Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen werten wir das duale Studium weiter auf. Schon heute erfüllt die Berufsakademie Sachsen eine wichtige Funktion im regionalen Bildungsund Beschäftigungssystem. Die außerhalb der Ballungszentren gelegenen Standorte – die sieben Standorte der Studienakademien wurden angesprochen – leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Regionen. Sie fördern die regionale Wirtschaft, aber vor allem binden sie die jungen Menschen in den Regionen. Durch die Duale Hochschule Sachsen kann die sächsische Wirtschaft ihren Bedarf an Fachkräften in Zukunft noch zielgenauer decken und damit zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unseres Freistaates beitragen. (Beifall bei der CDU) Hinzu kommt – auch das wurde schon angesprochen –, dass die Umwandlung notwendig ist, um statusbedingte Nachteile der Berufsakademie im Wettbewerb mit anderen Hochschulen deutschlandweit zu beheben. Das betrifft vornehmlich den Studentenbereich. Die Berufsakademie Sachsen vergibt schon heute einen Abschluss, der Hochschulabschlüssen gleichgestellt ist. Trotzdem wird der an der Berufsakademie erworbene Abschluss in der Praxis vielfach nicht als gleichgestellt bewertet, wodurch in der Vergangenheit bis heute Nachteile für die Absolventen gegeben sind. Das betrifft auch den Zugang zum Masterstudium und damit die Durchlässigkeit im Bildungssystem – auch das ist schon angesprochen worden. Absolventen der Berufsakademie Sachsen sind zum Beispiel zurzeit noch beim Zugang zu KfW-Studienkrediten benachteiligt, auch beim Zugang zu Stipendien oder Programmen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. Durch den rechtlichen Status als Hochschule sind die Abschlüsse zukünftig aber nicht mehr nur den Hochschulabschlüssen gleichgestellt, sondern es handelt sich dann um einen akademischen Grad, sodass die Probleme bei der Anerkennung der Abschlüsse entfallen; das bringt für die Absolventinnen und Absolventen eine verbesserte Berufschance, einen verbesserten Karriereweg. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Durch die Weiterentwicklung zur Dualen Hochschule Sachsen wird aber auch ein für Hochschulen essenzieller Forschungsstatus abgeleitet; auch das ist schon angesprochen worden. Mit dem sogenannten kooperativen Forschungsauftrag erhöhen wir letztlich die Attraktivität und die Bindungskraft für Lehrpersonal; auch das dient der Lehrqualität, aber mit Sicherheit auch dem Transfer von Erkenntnissen in die Praxis, insbesondere in unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft. Die Duale Hochschule Sachsen wird als zusätzliche und als eigenständige Hochschulart in das Sächsische Hochschulgesetz integriert werden. Sie wird damit dass Konzert unserer sächsischen Hochschulen ergänzen, und sie wird der hervorgehobene Anbieter für das praxisintegrierende duale Studium in unserer sächsischen Hochschullandschaft werden. Wie die übrigen sächsischen Hochschulen wird sie eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Die sieben staatlichen Studienakademien bleiben aber rechtlich unselbstständige Standorte der Dualen Hochschule Sachsen, und bilden letztlich ihre organisatorische Grundeinheit. Das sind nur einige Punkte dieses umfangreichen Gesetzes, das aber insgesamt einen ganz stabilen Rahmen für die Zukunftsfähigkeit der Duale Hochschule Sachsen bildet. Die starke Wissenschaftslandschaft im Freistaat Sachsen – das kann man an dieser Stelle sicherlich auch noch einmal betonen – ist seit jeher eine ganz entscheidende Säule für den Erfolg und für die Lebensqualität, für den Wohlstand in unserem Land. Dafür ist auch die Stärkung von modernen Studienformen, zum Beispiel dem dualen Studium, hier in Sachsen von entscheidender Bedeutung. Das zeigt die Erfolgsgeschichte der BA in der Vergangenheit. Das wird mit Sicherheit auch die Weiterführung dieser Erfolgsgeschichte als Duale Hochschule Sachsen zeigen. Die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen ermöglicht die flächendeckende hochschulische duale Ausbildung unserer Studierenden in Sachsen, die als hervorragend ausgebildete Fachkräfte so wichtig sind für die Zukunft unseres Landes, für unseren Arbeitsmarkt. Ich möchte die Gelegenheit heute insbesondere dazu nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsakademie Sachsen für diesen erfolgreichen Weg in den letzten Jahrzehnten ganz herzlich zu danken. Sie sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass wir hier stehen können, dass wir dieses Erfolgsmodell mit diesem wegweisenden Gesetz in die Zukunft führen können. Vielen herzlichen Dank für das, was Sie in den letzten Jahrzehnten geleistet haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Aber ich danke auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für den konstruktiven Prozess, den wir in den letzten Monaten und Jahren hier miteinander gegangen sind. Diese – noch mal – sehr essenzielle Veränderung setzt auf ein schon sehr anspruchsvolles neues Hochschulgesetz auf, das wir schon verabschiedet haben. Es wird hier in dieses Gesetz wiederum integriert. Vielen herzlichen Dank für diesen konstruktiven Prozess. Vielen Dank, dass es möglich war. Liebe Sabine Friedel, du hast es gesagt: Viele hatten Zweifel daran, dass wir das Gesetz in dieser Zeit schaffen. Es ist wirklich sehr anspruchsvoll gewesen. Wir sind vor allem unserem Anspruch treu geblieben, dass wir nicht nur einfach ein Etikett irgendwo draufkleben wollen, sondern dass wir wirklich dem Grunde nach eine neue Hochschule schaffen wollen. Das gelingt mit diesem Gesetz. Vielen herzlichen Dank dafür. Mit ihrer Zustimmung wirken Sie alle gemeinsam an einer der bedeutendsten Neuerungen im sächsischen Hochschulbereich mit, und Sie sorgen dafür, dass die Duale Hochschule Sachsen kraft dieses Gesetzes am 1. Januar 2025 offiziell errichtet werden kann und ihren Regelbetrieb aufnehmen wird. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Sebastian Gemkow. Meine Damen und Herren! Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen, Drucksache 7/14856, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus ab, Drucksache 7/15641. Es liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, Drucksache 7/15676, und ich erteile der Abg. Anna Gorskih für die einbringende Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte schön.
Anna Gorskih Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sachsen darf sich nicht länger gegen mehr soziale Sicherheit und Mindeststandards versperren. Wir sind der Überzeugung, es braucht gesetzlich definierte Mindeststandards zur Vergütung, damit auch junge Menschen ohne starken finanziellen Background, ohne finanzkräftige Eltern ein duales Studium wahrnehmen können. Sachsen sollte dabei auch dem Beispiel anderer Bundesländer folgen. In Thüringen gibt es beispielsweise bereits seit Jahren eine gesetzliche Mindestvergütung. Und das ist gut und richtig so. Wie der Präsident der Dualen Hochschule Gera-Eisenach, Prof. Dr. Utecht, in der Anhörung ausführte, ist nach der Definition und Einführung einer Mindestvergütung auch nicht der von einzelnen Sachverständigen befürchtete Effekt eingetreten, dass die Unternehmen, die jetzt schon mehr als den Mindestsatz zahlen, mit ihren Vergütungen nach unten gehen würden. Dieser Effekt lässt sich nicht aus den Erfahrungen der dualen Hochschulen woanders entnehmen. Ganz im Gegenteil, die Realität zeigt doch: Wenn man die Vergütung nicht mit einem vernünftigen Mindestsatz regelt, dann wird er auch unterlaufen. Eine Mindestvergütung schützt also im Endeffekt die Schwächsten in diesem System, nämlich die Studierenden, die darauf angewiesen sind, dass wir ihnen durch entsprechende gesetzliche Regelungen einen guten Einstieg ins Berufsleben ermöglichen. Eine gesetzlich geregelte Mindestvergütung ist also ein wirksames Mittel gegen studentische Armut im dualen Studium und alles in allem eine sehr sinnvolle und wichtige Maßnahme, um die angehenden Fachkräfte, die wir in Sachsen halten wollen, bei ihrem Berufseinstieg zu unterstützen. Sehr geehrte Abgeordnete! Ich hoffe, ich habe Ihnen die Notwendigkeit dieser weiteren Änderung deutlich gemacht. Sollten Sie unseren Änderungsantrag zur Einführung gesetzlich geregelter Mindeststandards bei der Vergütung ablehnen, und halten Sie weiterhin an der bisherigen Praxis fest, die durchaus soziale Ungerechtigkeiten und Armutsgefährdungen befeuert, könnten wir Ihrem Gesetzentwurf in Gänze auch nicht zustimmen. Wir würden dem aber gerne zustimmen. Deshalb bitten wir auch Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Änderungsantrags. Gibt es zu dem Änderungsantrag Gesprächsbedarf? – Den sehe ich an Mikrofon 3. Sabine Friedel, bitte schön.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank. Wir würden Ihnen wirklich gerne ermöglichen, dem Gesetz zuzustimmen. Ich habe aber schon dargelegt, was uns dazu bewogen hat, die Mindestvergütung nicht gesetzlich zu regeln. Wir haben dazu keinen Konsens, sondern unterschiedliche Vorstellungen. Ich glaube, dass insbesondere bei den sozialen und Gesundheitsberufen zu beobachten sein wird, ob wir eine solche gesetzliche Festlegung brauchen. Deswegen ist es uns ein Anliegen gewesen, diesen Punkt im Entschließungsantrag deutlich zu machen. Wir werden in zwei Jahren wieder darüber sprechen, ob die Notwendigkeit besteht. Für heute kann ich Ihnen keine Zustimmung aus der Koalition signalisieren. Ich hoffe, dass Sie trotzdem noch einmal in sich gehen. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf zum Änderungsantrag? – Das sehe ich nicht. Damit können wir jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/15676 abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Keine Stimmenthaltung. Es gibt Stimmen dafür und trotzdem eine Mehrheit von Stimmen dagegen; damit ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht zugestimmt. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, nun über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen, und frage gleich, ob es möglich wäre, dass wir im Block abstimmen (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) oder ob artikelweise abgestimmt werden soll. Dann stimmen wir jetzt über Überschrift, Inhaltsübersicht, Artikel 1 mit neuer Überschrift Gesetz über die Duale Hochschule in Sachsen (Duale Hochschule Gesetz), Artikel 2 Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes, Artikel 3 Gesetz über Berufsakademien im Freistaat Sachsen (Sächsisches Berufsakademiegesetz), Artikel 4 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen sozialen Anerkennungsgesetzes, Artikel 7 Änderung des Gesetzes über Kindertagesbetreuung, Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen, Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 10 Inkrafttreten/Außerkrafttreten ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Danke schön. Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit von Stimmen dafür ist dem so entsprochen. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Ich wiederhole: Wir stellen nun den Entwurf Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen, Drucksache 7/14856, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit von Stimmen dafür ist damit der Entwurf als Gesetz beschlossen. (Beifall bei der CDU) Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Jetzt frage ich, ob es Widerspruch zur Dringlichkeit gibt? – Das sehe ich auch nicht. Damit ist auch die Dringlichkeit beschlossen. Das Gesetz kann unverzüglich ausgefertigt werden. Meine Damen und Herren! Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, Drucksache 7/15688, vor. Ich bitte jetzt jemanden von den drei Fraktionen um die Einbringung. (Zuruf von der CDU: Der Antrag ist eingebracht!) – Der Antrag ist eingebracht. – Dann ist die Frage, ob es zum Entschließungsantrag Gesprächsbedarf gibt. – Anna Gorskih für Fraktion DIE LINKE; bitte gleich an Mikrofon 1.
Anna Gorskih Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte gern zu ein paar Punkten aus diesem Entschließungsantrag Stellung nehmen. Das, was unter dem Punkt I – in dem Feststellungsteil – steht, ist alles unstrittig. Dem könnte man auf jeden Fall zustimmen. Mir geht es um die Punkte unter II. 2 Darunter sehen wir einige sehr kritisch. Das sind zum Beispiel die Punkte g und i, es wird Sie nicht überraschen. Dort geht es um die Mindestvergütung, die aus unserer Sicht jetzt schon notwendig ist und nicht erst ab 2026; denn bis dahin soll berichtet werden, ob und inwiefern Handlungsbedarf besteht. Das ist uns viel zu spät. Das ist wirklich ein schlechter und fauler Kompromiss, auf den sich die Koalition letztlich einigen konnte. Die Leidtragenden davon sind die Studierenden, die bis 2026 warten müssen, ob sich ihre Arbeitsbedingungen eventuell verbessern. Sie hätten jetzt schon diese Mindestvergütung gebraucht. Dann der Punkt 3, die Zuordnung der Standorte der Dualen Hochschule Sachsen zu den Studierendenwerken. Auch das soll bis 2024 passieren. Das, was hier drinsteht, dass das 2024 in der Studentenwerkszuordnungsverordnung geregelt werden soll, ist auch sehr unkonkret. Wann soll es 2024 geregelt werden? Die Duale Hochschule soll doch schon zum 1. Januar 2025 an den Start gehen. Wir sind deshalb der Überzeugung, dass diese Zuordnung umgehend passieren müsste. Wir brauchen jetzt für die Studierendenwerke Planungssicherheit. Wir vermissen, dass es für die zusätzlichen Aufgaben, die auf die Studierendenwerke zukommen, die entsprechenden notwendigen finanziellen Mittel gibt und dass die dafür notwendige zusätzliche Infrastruktur bereitgestellt wird. Das Gleiche gilt auch für den Punkt 4. Der kritischste Punkt ist der Punkt 5. Ich frage mich, ob Ihnen von der Koalition bewusst ist, was Sie hier überhaupt fordern. Die Praxis der Anerkennung von studentischen Hochschulgruppen durch die Studierendenräte soll überprüft und gegebenenfalls die Anerkennung gesetzlich geregelt werden. Das schlagen Sie in Ihrem Entschließungsantrag vor. Damit wird nicht nur die Autonomie der Studierendenräte angegriffen, sondern auch die Selbstverwaltung infrage gestellt. Hier sollte wirklich einmal über die Konsequenzen nachgedacht werden. Lassen wir uns einmal auf ein Gedankenspiel ein. Was würde es bedeuten, wenn vielleicht irgendwann einmal Faschisten darüber entscheiden, welche studentischen Hochschulgruppen es an sächsischen Hochschulen geben kann , welche aktiv sein dürfen und welche aber nicht? Das würde die demokratische Mitbestimmung extrem untergraben. Das wäre das Ende der demokratischen Mitbestimmung an Hochschulen. Die Studierendenräte haben Ordnungen. Diese regeln die Voraussetzungen für die Anerkennung der Hochschulgruppen an allen Hochschulen. Wenn Gruppen nicht anerkannt werden, sollten diese sich vielleicht fragen, warum sie nicht anerkannt werden. Zusammenfassend: Die Prüfaufträge aus dem Entschließungsantrag und die Berichte nutzen den Studierenden gerade nicht viel, solange es keine gesetzlichen Regelungen für gute Studien- und Arbeitsbedingungen gibt. Sie hätten auch unserem Änderungsantrag zustimmen und sofort für ein attraktives duales Studium in Sachsen sorgen können. Aus all diesen Gründen lehnen wir den Entschließungsantrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Jetzt sehe ich weiteren Gesprächsbedarf zum Entschließungsantrag an Mikrofon 3. Sabine Friedel, bitte.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte der Höflichkeit halber auf die zwei Punkte eingehen, auf die ich bisher nicht eingegangen bin. Zum einen ging es um das Thema Zuordnungsverordnung. Sie haben gefragt, wann dies im Jahr 2024 in Kraft tritt, und bemängelt, dass kein genaues Datum im Entschließungsantrag steht. Nun ist es das Staatsministerium, das die Zuordnungsverordnung erlassen wird. Wir sind guten Tagesordnungspunkt Energiereform jetzt – Drucksache 7/14345, Antrag der Fraktion Die Fraktionen können wie üblich Stellung nehmen. Für die einreichende AfD-Fraktion spricht Herr Zwerg. Bitte.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wer behauptet, die Energiewende sei gut für Deutschland, der lebt in einer anderen Welt oder will Deutschland ruinieren. Die Energiewende einmal in Zahlen: Erstens: Sicherheit. Netzstabilisierungsmaßnahmen oder – neudeutsch – Redispatch bezeichnet das Hoch- und Herunterfahren von Kraftwerken, wenn sich zum Beispiel eine Wolke vor eine PV-Anlage schiebt oder dem Wind die Puste ausgeht. 2006 waren das ganze fünf Eingriffe, also vernachlässigbar; 2015 sage und schreibe über 6 000, und letztes Jahr musste das Stromnetz über 15 000 Mal gerettet Mutes und sehr sicher, dass das Staatsministerium das zügig veranlasst. Punkt Nummer 2. Sie haben den Punkt 5 kritisiert und hier ein Risiko benannt, von dem ich tatsächlich sagen muss: Das habe ich bisher so nicht gesehen. Mir ist das Risiko, dass das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst irgendwann von Faschisten geführt wird, nicht vor Augen getreten. Ich halte das für einen Alarmismus, der aus meiner Sicht noch nicht angezeigt ist – aber sei es drum. Sie haben bei uns kritisiert, dass wir die Mindestvergütung nicht sofort regeln, sondern in zwei Jahren erst einmal schauen. Hier bei Punkt 5 kritisieren Sie, dass erst einmal geschaut werden soll. Das erscheint mir widersprüchlich. Nehmen Sie es uns deshalb nicht übel, dass wir neben dem Änderungsantrag, den wir abgelehnt haben, auch diese Punkte nicht nachvollziehen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war ein Debattenbeitrag zum Entschließungsantrag von Sabine Friedel. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf zum Entschließungsantrag? – Das sehe ich nicht. Dann können wir über den Entschließungsantrag, Drucksache 7/15688, abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei keinen Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dafür ist dem Entschließungsantrag so entsprochen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Wiedereinstieg in die Kernenergie AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung werden. Wer es nicht glaubt, der kann das bei der Bundesnetzagentur nachlesen. Zweitens: Bezahlbarkeit. Kostete die Kilowattstunde vor der Energiewende umgerechnet 14 Cent, sind es jetzt fast 50 Cent. Eine solche Preisexplosion ist weltweit einmalig. Für uns Abgeordnete ist das bezahlbar, aber nicht für Familien, Rentner oder Leute mit niedrigen Einkommen und für viele Betriebe, die nur durch Verzicht an anderer Stelle ihre Energierechnung bezahlen können. Drittens: Die Energiewende ist sauber. Ist sie das tatsächlich? Windräder in Wäldern, PV-Anlagen auf Feldern und Maisplantagen – Zerstörung und Monokulturen statt Umweltschutz. Der Energiewendeirrsinn ist einfach erklärt: Günstige fossile Kohlekraftwerke abbauen, teure fossile Gaskraftwerke zubauen. Vergleichsweise junge Kernkraftwerke abschalten, Strom aus französischen Altmeilern kaufen. Viele EAutos und Wärmepumpen auf den Markt bringen – sehr schön –, aber dann darüber philosophieren, den Besitzern bei Mangel den Strom abzudrehen, CO -Steuern abkassieren und das versprochene Klimageld einkassieren sowie eine (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Anhebung der Energieabgaben für Bürger und Wirtschaft für immer höhere Steuereinnahmen des Staates. Die Liste der Grausamkeiten ließe sich beliebig fortsetzen. Deindustrialisierung droht. Abhängigkeit, Mangelwirtschaft, Belastungen und Selbstbedienung – das ist die Energiewende. Das ist der Grund, warum kein anderes Land der Welt diesen Weg geht. Die Energiewende verarmt die Bürger, zerstört die Wirtschaft und ruiniert unseren Sozialstaat. In der Welt beliebt, in Deutschland verhasst: die Kernenergie. China betreibt den ersten Reaktor der Generation 4 und die US-Atomaufsichtsbehörde hat den Bau von Mini-Reaktoren genehmigt. Warum setzen acht der zehn größten Wirtschaftsmächte – acht von zehn! – auf die Kernenergie? Doch nicht, weil sie zurückfallen wollen. Nein, weil sie günstige, sichere, aber auch umweltschonende Energie benötigen – und sie benötigen viel Energie. Warum bauen Entwicklungs- und Schwellenländer Kernkraftwerke? Doch nicht, weil sie ärmer werden oder ihre Bürger gefährden wollen. Nein, weil die Kernenergie ein Merkmal hochentwickelter Nationen ist. Diese Länder streben danach. Warum setzen Ägypten und die Türkei auf Kernenergie, obwohl sie Sonne ohne Ende haben? Weil sie wissen, dass die Sonne keine Versorgungssicherheit bietet. Warum haben die führenden Staaten auf dem letzten Klimagipfel eine Verdreifachung des Ausbaus der Kernenergie zum Ziel ausgerufen? Weil es keine regelbare emissionsfreie Alternative zur Kernenergie gibt. Warum unterstützen die GRÜNEN in Finnland den Bau neuer Kernkraftwerke? Weil es unter denen auch Ingenieure gibt und weil sie die Interessen ihrer Bürger vertreten, aber vor allem, weil sie ihr Land lieben. In Deutschland blockieren grüne Kunsthistoriker und Grundlastleugner, Kinderbuchautoren und Deutschlandhasser die Kernenergie. Werte Kollegen! Wir als AfD können mit Deutschland und mit günstiger, sauberer Energie sehr viel anfangen. Was dem Wohl des Landes dient, ist unser Auftrag. Die Mehrheit der Deutschen will inzwischen die Kernenergie. Mit uns wird die Kernenergie nach Deutschland zurückkehren. (Beifall bei der AfD) In einer freien und sozialen Marktwirtschaft sollte jeweils diejenige Technologie zur Anwendung kommen, welche wirtschaftlich, sozialverträglich und umweltschonend ist. Die Abwägung ist immer standortspezifisch und gilt für nukleare, fossile und erneuerbare Energieträger gleichermaßen. Vielen Dank erst einmal. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Zwerg für die AfD-Fraktion. – Für die CDUFraktion nun bitte Herr Kollege von Breitenbuch.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der EU gibt es 27 Staaten, davon haben zwölf Kernkraftwerke. Frankreich hat 56, die Niederlande eins, Tschechien sechs, um einmal an unsere Nachbarn zu denken. Im Bau sind in Frankreich eins, in der Slowakei eins. In England – nicht mehr in der EU, aber uns nahe – wird auch eins gebaut. Polen und Litauen planen es aus den bekannten strategischen Gründen. Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtags setzt sich dafür ein, dass Technologien für eine künftige Energieversorgung ergebnisoffen diskutiert werden. Ziel ist dabei die Etablierung eines möglichst umweltschonenden, bezahlbaren und auch sicheren – sprich: verfügbaren – Energiemixes. Dazu gehören aus unserer Sicht die erneuerbaren Energien genauso wie auch die Überlegung in Richtung Kernkraft, hin zu Reaktoren, die modern sind, also die dritte oder vierte Generation. Alle Technologien zur klimafreundlichen Erzeugung – sprich: CO -Vermeidung – und Speicherung von Strom müssen weiterhin erforscht, entwickelt, produziert und dann im Sinne unserer Industrie eingesetzt werden. Wir halten es für wichtig, dass die Wissenschaft dabei einen regelmäßigen Beitrag leistet und sich wieder damit beschäftigt. Die meisten der bisher gebauten Reaktoren wurden mit Wasser gekühlt. Die abgeführte Wärme wird dann dazu genutzt, um Strom zu produzieren. Ein Nachteil davon ist, dass das Kühlwasser ständig in Bewegung gehalten und selbst abgekühlt werden muss, um nicht zu verdampfen; denn sonst kann es den Reaktor nicht weiter kühlen, und ein Stromausfall kann dann zu einer Kernschmelze führen. Wir haben Tschernobyl und Fukushima alle im Blick, wo unterschiedliche Sicherheitssituationen nicht eingehalten worden sind und zu Katastrophen führten. Das können die Entwickler neuer Reaktoren verhindern, indem sie andere Kühlmittel einsetzen. Das sind flüssige Metalle – wie Natrium, Blei – oder flüssiges Salz. Diese Kühlmittel können auch dann den Reaktor passiv weiterkühlen, auch ohne zu verdampfen, wenn das Kühlsystem komplett ausfiele. Die Nuklearkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima wären mit solchen Reaktoren ganz anders verlaufen. Eine Kernschmelze hätte es wahrscheinlich nicht gegeben. Trotzdem bleibt ein Restrisiko. Bei allem anderen ist auch ein Risiko zu beobachten. Wie gehen wir als wissenschaftsorientierte Gesellschaft mit diesen Dingen um? Das ist auch Teil der Debatte. Unser heutiges Wissen absolut zu setzen – aufgrund dessen, was wir heute wissen –, ist natürlich falsch. Wir müssen weiter forschen. Wir müssen das Wissen im Lande haben und seriös und verantwortungsvoll mit diesen wichtigen Themen umgehen, die auch die andere Welt um uns herum eben bewegt. Insofern stehen wir dem Thema Kernkraft nicht so ablehnend gegenüber, wie das nach 2011 und Fukushima der Fall war. Wir haben 2009 als CDU einen Wahlkampf für die Laufzeitverlängerung gemacht, 2011 dann die Vollbremsung nach Fukushima. Insofern ist die Diskussion gerade in der heutigen strategischen Zeit – mit Russland, um Russland herum, gegen Russland – wieder offen, damit wir uns mit diesen Themen beschäftigen und wieder mit eigenem Wissen in Deutschland umgehen. Der Antrag der AfD-Fraktion ist in einer Reihung zu sehen, die anscheinend auch den Bundestag erreicht. Im Bundestag wird das auch gerade diskutiert. Es gab am 29. Januar 2024 eine Kleine Anfrage der CDU-/CSU-Fraktion dahin gehend, dass die Ampel an dem Kernkraftausstieg festhält, obwohl wir gerade unter den steigenden Strompreisen die Diskussion um das Weiterlaufen der drei Reaktoren ganz bewusst als Union im Bund geführt haben. Es soll erst mal so weitergehen, dass die ausgeschaltet bleiben. Diese Diskussion wird in Berlin geführt. Insofern halten wir den Antrag für entbehrlich. Wir können uns natürlich alle politisch daran beteiligen, aber insofern brauchen wir das von hier aus nicht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Marco Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich bin ich es leid, viermal im Jahr oder noch öfter hier über das Thema Atomkraft zu sprechen. Aber ich erzähle gern auch noch hundert Mal, warum es keinen Sinn macht, wieder auf das tote Pferd Atomkraft zu setzen. So nun auch heute wieder. Vorab, Herr von Breitenbuch, Sie haben den Eindruck erwecken wollen, dass immer mehr Atomkraftwerke in Europa oder in der Welt entstehen würden. Das ist falsch. Ja, es gibt Neubauten auf der Welt und auch in Europa, aber es gibt vor allem deutlich mehr Abbau von Atomkraftwerken und Kernreaktoren. Auch das ist eine reale Zahl, nicht nur in der Anzahl der Kraftwerke, sondern auch in den Megawattstunden. Herr Zwerg, Ihre Suggestion, dass die Energiewende an den hohen Energiepreisen schuld wäre, ist falsch. Die hohen Energiepreise in Deutschland sind seit der Wende schon immer dagewesen und dennoch hat es Deutschland geschafft, eines der reichsten oder wohlhabendsten und stärksten Volkswirtschaften dieser Welt zu sein. (Widerspruch bei der AfD) An den hohen Strompreisen sind nicht die erneuerbaren Energien schuld – im Gegenteil, sie haben auch zu diesem Wirtschaftswachstum geführt. Schuld an den hohen Energiepreisen ist vor allem die Steuerpolitik. Und ja, da können wir etwas tun. Wir können uns vorstellen, zum Beispiel die Stromsteuer oder die Mehrwertsteuer auf Strom zu senken, um wieder wettbewerbsfähiger gegenüber anderen Nationen sein. Zur Geschichte der Atom- und Kernenergie. Wir hatten zunächst einen Einstieg in den Ausstieg damals unter RotGrün beschlossen. Dann gab es einen Ausstieg aus dem Ausstieg. Dann wiederum gab es einen Ausstieg aus dem Ausstieg vom Ausstieg und jetzt fordert rechts außen – und scheinbar die CDU – wiederum einen Ausstieg aus dem Ausstieg. Das ist alles abenteuerlich, meine Damen und Herren! Es macht auch keinen Sinn; denn so flexibel wie scheinbar die Atompolitik in Deutschland ist, so sind Atomkraftwerke eben nicht flexibel. Das ist ein erster großer Nachteil von Atomkraftwerken: Sie sind nämlich nicht flexibel steuerbar. Das ist im Strommarkt des 21. Jahrhundert schon ein großes Problem. Da ist es sehr wichtig, schnell an- und ausschalten zu können, weil wir technisch einen hohen Energieanteil zum Beispiel von erneuerbaren Energien haben, aber auch einen hohen wechselnden Bedarf von Energie. Deswegen ist es ein Problem, Atomkraft oder auch andere Großkraftwerke zu nutzen, weil sie eben nicht flexibel einund ausschaltbar sind. Sie blockieren dann durch die Überlast die Netze, sodass die flexiblen Kraftwerke, wie erneuerbare Energien, ausgeschaltet werden müssen. Das ist das Problem Nummer 1. Wenn Sie jetzt gleich wieder von Flatterstrom sprechen – was Sie ja zu erneuerbaren Energien sagen –, kann ich Ihnen auch noch einen Tipp geben. Es gibt seit über hundert Jahren eine Erfindung, die nennt sich Wetterbericht. Man kann also sehr präzise vorhersagen, wann genau erneuerbare Energien zur Verfügung stehen werden und wann eben nicht. Deswegen sind erneuerbare Energien auch nutzbar und planbar. Es braucht auch einen zügigen Ausbau. Hundert Prozent erneuerbare Energien sind das erste Ziel, aber tatsächlich brauchen wir mehr als hundert Prozent, das ist auch wahr. Wir beziehen unseren Strom aus Gesamteuropa und nicht nur hier aus Sachsen oder Dresden. Wenn hier keine Sonne scheint oder kein Wind weht, dann haben wir ein europäisches Stromnetz, bei dem wir auf Speicher zugreifen können. Das ist die Wasserkraft vor allem im Norden, aber auch hier im Lande. Das sind künftig vielleicht auch Batteriespeicher in Größenordnungen. Wasserstoff ist ein Thema, das Sie alle kennen, aber auch erneuerbare Gase, auch Erdgas, das immer noch existiert, sind zu nennen. Der Hundert-Prozent-Ausbau und der null Prozent fossile Nutzungsgrad sind noch Zukunft. Niemand sagt: Wir wollen von heute auf morgen aus der fossilen Energieträgerschaft aussteigen. Aber natürlich braucht es einen Weg dorthin und auch einen Anfang. Aus der Atomkraft auszusteigen ist ein erster Schritt des Ausstiegs aus den fossilen Energieträgern; denn das ist Atomkraft übrigens auch. Die Quellen für diese fossile Energie – Uran, Uranerz, usw. – liegen meistens in autoritären Ländern wie Russland, aber auch in anderen Länder, wo wir nicht mehr einkaufen können oder es einfach nicht richtig ist, dort einzukaufen. Es ist auch volkswirtschaftlich richtig, dort keine Milliarden hinzugeben, sondern die Energieträger, die wir hier im Land haben, zu nutzen. Es ist volkswirtschaftlich sinnvoll hier das Geld in Umlauf zu bringen und nicht ins Ausland zu schaffen. Auch bei der Produktion von Atomstrom ist Atomkraft um ein Vielfaches teurer als es zum Beispiel Gaskraftwerke oder Kraftwerke aus erneuerbaren Energien sind. Des Weiteren sind Atomkraftwerke in der Regel nur von Großkonzernen nutzbar. Das heißt, Investitionen und auch die Gewinne von solchen Stromkonzernen bleiben privat, während erneuerbare Energien den Vorteil haben, kommunal in Bürgerhand vor Ort, wo der Strom gebraucht wird, genutzt zu werden und das Geld, was damit verdient wird, auch den Menschen zur Verfügung zu stellen und nicht an irgendwelche Konzernbosse zu liefern. Außerdem wird oft gesagt, Atomkraft sei umweltfreundlich. Ich kann Ihnen nur dazu sagen, ganze Landstriche werden beim Abbau von Uranerz verseucht und können nie wieder betreten werden. Das ist ein massives Problem beim Abbau von Uran. Da spreche ich noch nicht mal von Atommüll oder eben der Gefahr einer Reaktorkatastrophe. Ich höre immer wieder, wir hätten eine Energiekrise in Deutschland. Auch darauf will ich noch einmal eingehen. Wir haben keine Energiekrise in Deutschland. Wenn überhaupt, dann haben wir eine Energiepreiskrise. Auch die Debatten hatten wir schon so oft. Wir haben genug Strom. Die Speicher für Gas und Wärme sind voll. Was haben wir nicht alles letztes Jahr gehört, was hier im Winter passieren wird: Blackout und kalte Wohnungen. Nichts davon ist passiert. Das Licht brennt. Hier ist es auch warm. Wir haben Winter und wenn überhaupt, hatten wir nur ein Wärmeproblem. Und auch dafür ist Atomkraft, die nur Strom produziert, keine Lösung. Der Großteil der Wohnungen in Großstädten wird mit Fernwärme oder Blockheizkraftwerken versorgt, auch dieser Landtag hier. Ein Atomkraftwerk macht diesen Landtag nicht warm. Wenn überhaupt, dann haben wir ein Wärmeproblem, und dabei helfen uns die derzeit bestehenden Gaskraftwerke, auch die werden wir in der Zeit nutzen, künftig vielleicht auch mit erneuerbaren Gasen oder Wasserstoff. Auch hierbei hilft uns Atomkraft nicht, unsere Wohnung in diesen Gebieten zu erwärmen. Selbst wenn wir Ihnen glauben, dass wir eine Stromkrise, also einen akuten Strommangel, haben, dann hilft auch der Antrag nicht, der sagt: Wir wollen einen Neubau von Atomkraftwerken, um diesem Strommangel zu begegnen. Das kostet Milliarden, dauert 20 Jahre und bis der in Ihrer Lausitz fertiggestellt ist, ist der Blackout schon dreimal gekommen. Noch einmal ein anderes und letztes Argument während meiner Redezeit: Atomkraft ist ein Problem für das Thema Krieg und Frieden. Sie wollen sich ja immer als Friedenspartei darstellen. Die Abbauprodukte und die schmutzigen Reste von diesen Uranprodukten können und werden für Atomwaffen eingesetzt. Allein deshalb sind wir schon gegen einen weiteren, Neubau oder Ausbau von Atomkraftwerken, weil wir alle Quellen für die Produktion und Herstellung solchen spaltbaren Materials trockenlegen wollen. Ich denke, das waren genügend Gründe, die ich schon mehrfach genannt habe. Volkswirtschaftlich macht es keinen Sinn. Die Erneuerbaren müssen ausgebaut werden, sie sind die günstigste Energiequelle, die wir haben. (Thomas Thumm, AfD: Das ist doch Quatsch, was Sie hier reden!) Nur das bringt eine Volkswirtschaft mit neuen Arbeitsplätzen und Innovation voran, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt bitte Herr Dr. Gerber.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir nun schon wieder die identische Debatte wie im September 2022 führen und über das tote Pferd Atomkraft sprechen, wäre aus meiner Sicht nicht unbedingt notwendig gewesen. Aber es gibt mir natürlich die Möglichkeit, alte Teile meiner Reden von damals zu recyceln, auch wenn das Ganze, wie ich finde, ein wenig schade um die Zeit ist, insbesondere zu dieser späten Stunde. Kernenergie ist nicht günstig. Egal, wie oft Sie dieses Märchen hier wiederholen. Strom aus PV und Wind liegt bei den Stromgestehungskosten deutlich unter denen des Atomstroms. Kernenergie ist auch nicht zuverlässig, so gern Sie das auch behaupten. Nachdem 2022 nicht wirklich das strahlendste Jahr für die Atomstromproduktion in Frankreich war, stand die Produktion in den Reaktoren im Jahr 2023 im Schnitt für 152 Tage still. Im Ergebnis hat der staatliche Betreiber der AKWs – in Frankreich ist das EDF – 18 Milliarden Euro Verlust gemacht, was genau dazu geführt hat, dass der eh schon massiv durch Steuergelder subventionierte Strompreis in Zukunft um 67 % erhöht wird. (Carsten Hütter, AfD: Erzählen Sie doch nicht solchen Unsinn!) Darauf hat aber Frankreich anderweitig reagiert. Es hat nämlich 2023 ein Rekordjahr beim Windkraftausbau gehabt. Auf das Thema Atommüll kann ich an dieser Stelle leider nicht eingehen, da Sie in Ihrem Antrag den Absatz leider vergessen haben, der sich mit der Standortsuche für ein sächsisches Endlager für den radioaktiven Abfall auseinandersetzt; denn eines ist nämlich klar: Die anderen Bundesländer wollen sicherlich nicht unseren Nuklearmüll. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Statt jetzt weiter zu wiederholen, möchte ich Ihnen einmal einen kleinen Überblick darüber geben, was in der Zeit seit der Debatte im September 2022 bisher geschah und Sie hoffentlich zum Nachdenken bringt. Wenn schon der Blick nach Frankreich keine guten Neuigkeiten in Sachen Kernenergie bereithält, gibt es vielleicht bessere Neuigkeiten aus Großbritannien. Im Mai 2013 wurde dort das AKW Hinkley Point C genehmigt. Geplant waren zehn Jahre Bauzeit. Nun liegt zwar 2023, also zehn Jahre später, hinter uns, aber davon sollte sich hier niemand täuschen lassen. Die Eröffnung wurde inzwischen auf voraussichtlich 2031 verschoben. Im Gegenzug sind dafür die Baukosten von damals geplanten 19 Milliarden Euro auf mögliche 53 Milliarden Euro gestiegen, mit der Folge, dass der chinesische Großinvestor abgesprungen ist. Halb so wild, schließlich können die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die zusätzlichen Kosten aufkommen. Bleibt also noch das Trostpflaster: der Strompreis. 10,3 Cent pro Kilowattstunde waren damals geplant, aber das waren nur Planungen. Bei Inbetriebnahme werden die Stromgestehungskosten bei 16,7 Cent liegen – wohlgemerkt inklusive Subvention. Das kann man jetzt als Großprojekt sehen, aber die sind auch schwer zu kalkulieren. Vielleicht sind die Lösungen – Herr Zwerg hat es gerade gesagt – die Mini-AKWs, wie sie in den USA geplant wurden. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dort gab es ein Vorzeigeprojekt von NuScale, das in der Zwischenzeit beerdigt wurde, weil sich die geschätzten Baukosten – auch dort passiert das – von 5,3 auf 9,3 Milliarden Euro fast verdoppelt haben. Ein neuer Partner für diese Umsetzung ist leider nicht in Sicht. Vielleicht möchte in Zukunft die AfD an dieser Stelle noch einspringen. Vielleicht findet man noch Hoffnung bei einem Projekt in Ruanda. Dort wurden bereits im Jahr 2011 die als besonders sicher angekündigten Dual Fluid Reaktoren zum Patent angemeldet. Bis zur Praxisreife soll es zwar – wie bei den meisten neuartigen AKWs – noch „einige Jahre dauern“, aber dafür sollen die Reaktoren nur noch eine Größe einer Waschmaschine haben. In diesem Fall drücke ich fest beide Daumen. Eventuell können entsprechende Geräte bereits zur zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auf Ihrem Balkon einen schönen Platz finden, vielleicht hinter einer Balkon-PV-Anlage. Dann kann man sich nämlich sicher sein, dass irgendwo auf dem Balkon günstig Strom erzeugt wird. Ich erspare mir und Ihnen jetzt weitere Beispiele und zitiere abschließend den EnBW-Chef Schell, als er Anfang des Jahres gefragt wurde, ob der Neubau eines AKWs überhaupt eine realistische Option sei – EnBW, Sie wissen schon, ein Betreiber von einem der letzten drei deutschen AKWs. Er antwortete: „Das ist doch nicht die Lösung der heutigen Energieversorgung. Der Bau und die Planung einer solchen Anlage liegen bei 20 Jahren Minimum. Wie damit jetzt kostendeckend Strom erzeugt werden soll, ist mir schleierhaft. Das ist eine rein politische Debatte.“ Schöner hätte ich es nicht sagen können. Wir kümmern uns dann weiter um die echten energiewirtschaftlichen Fragen, wie etwa den Netzausbau, den Erhalt der europäischen Solarindustrie – darüber haben wir heute Morgen gesprochen –, die sächsischen Standorte und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Sie können sich hier weiter an der Atomkraft aus ideologischen Gründen festkleben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNDISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Gerber für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt bitte Volkmar Winkler.
Volkmar Winkler SPD
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Zwerg, wir debattieren jetzt schon das zweite oder dritte Mal über dieses Thema. Ich habe mich schon bei der letzten Debatte wiederholen müssen. Glauben Sie, dass sich die Meinung meiner Fraktion oder meine Meinung zu diesem Thema geändert hat? (Zuruf von der AfD: Wir haben noch Hoffnung!) Das glauben Sie nicht. Genauso ist es. Unsere Meinung hat sich nicht geändert. (Beifall bei der SPD) Wir sind der absoluten Überzeugung, dass es weltweit keine Renaissance der Kernenergie geben wird. Die Beispiele von meinem Kollegen, der gerade gesprochen hat, sind vielleicht etwas untergegangen. Ich möchte es wiederholen: Die vermeintlich technologische Lösung mit den sogenannten Kleinreaktoren scheitert gerade in den USA – aus Wirtschaftlichkeitsgründen. Ich verweise auf Hinkley Point C aus Großbritannien. Von 21 Milliarden Euro steigt die Investition dort auf über 50 Milliarden Euro für ein Kernkraftwerk. Die privaten Investoren ziehen sich zurück. Der Staat ist jetzt gefordert zu subventionieren. Es wird eine Einspeisevergütung von 16,2 Cent pro Kilowattstunde geboten, sodass es überhaupt weitergeht. Diesbezüglich frage ich mich: Wie soll das laufen? Sollen wir subventionieren? Wir reden ja gar nicht von allen anderen Kosten, die noch entstehen, mit einem Endlager und dergleichen. Es wird keine Renaissance geben. Deshalb vermeide ich es jetzt, meine oder unsere Argumente zu wiederholen, und gebe meine Rede zu Protokoll. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich bei Herrn Zwerg für die AfD-Fraktion.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Herr Böhme, mit Kernkraft erzeugen Sie keine Wärme. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hat er ja gesagt!) Mit Kernkraft erzeugt man schon Wärme, aber mit Kernkraft erzeugt man Strom. Was machen wir mit dem Strom? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber man macht Wasser heiß!) – Hören Sie einmal zu! Das ist jetzt Technik. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Tun Sie nicht so! – Weitere Zurufe) – Das ist schwierig für Sie, ich weiß. Aber okay. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) – Wir waren übrigens noch nicht beim „du“. (Marco Böhme, DIE LINKE: Reden Sie keinen Scheiß!) – Billig. – Sie können mit Strom eine Wärmepumpe betreiben. Richtig? Was machen wir mit der Wärmepumpe? (Marco Böhme, DIE LINKE: Wo ist die Großstadt, die Wärme abnimmt?) Mit der Wärmepumpe erzeugen wir Wärme. Korrekt? – So. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Warum sind Sie plötzlich für die Wärmepumpe? Das ist ja etwas ganz Neues!) Also, ich denke, ich habe versucht, es Ihnen zu erklären, aber anscheinend ist das etwas zu schwierig für Sie. (Vereinzelt Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Hä? Was wollen Sie?) Meine Damen und Herren! Ihre Rechnung scheint zu lauten: Fotovoltaik, Wind, und dann war es das und wir sind bei 6 Cent oder 7 Cent – Herr Böhme, rechnen Sie doch einmal die ganzen Speicher hinzu, die Sie noch nicht einmal erfunden haben und von denen Sie noch nicht einmal wissen, zu welchem Preis sie produziert werden können. Dann rechnen Sie bitte den kompletten Netzumbau mit hinzu. Wenn Sie diese Rechnung beendet haben, die Sie jetzt aber noch gar nicht erstellen können, weil die Kosten nicht bekannt sind, dann schauen wir einmal, was aus den 6 Cent oder 7 Cent geworden ist. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Wir haben seit dem Jahr 2000 über das EEG ungefähr 500 Milliarden Euro verbraten, verbraten für eine Energiewende, die uns bis heute kein Stück weitergebracht hat. Wir haben einen doppelten Kraftwerkspark. Wir haben dieselbe Kapazität elektrisch installierter Leistung – fossil und erneuerbar. (Marco Böhme, DIE LINKE: Deswegen gibt es den Kohleausstieg demnächst!) Was ist das für eine sinnlose Investition? (Marco Böhme, DIE LINKE: Man muss erst etwas aufbauen, bevor man es abschaltet!) – Hör zu! – Wie viele Windräder und Fotovoltaikanlagen wollen Sie denn noch in die Landschaft stellen, um einmal den prognostizierten Energiebedarf für das Jahr 2050 zu bewältigen, nur im Strombereich 1 500 Terawattstunden? Wie soll das funktionieren? Wie soll unsere Landschaft hier aussehen? Also, ich bitte Sie! (Marco Böhme, DIE LINKE: Lesen Sie ein Buch!) Wir brauchen also sehr viel Energie und natürlich müssen wir auch die Kosten im Blick haben, auch für Kernkraft. Es ist keine leichte Aufgabe – das gebe ich gerne zu –, aber vielleicht sollten Sie einmal darüber nachdenken, wenn Sie schon sehr viel erneuerbare Energie machen wollen, dass Sie die Kernkraft sogar als Partner bräuchten. Warum? Weil Sie mit dem Kernkraftwerk im Sommer sehr gut Wasserstoff erzeugen können. Den können Sie dann zu einer anderen Zeit nutzen. Dann haben Sie Ihren Wasserstoff in ausreichender Menge. Mit den erneuerbaren Energiequellen können Sie in der Zeit Stromversorgung betreiben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Schneller Atome spalten, oder?) Das sind aber Sachen, die müssen Sie auch einmal zu Ende denken. Dann funktioniert es vielleicht in einem gewissen Maße. Dennoch sind wir als AfD der Meinung, dass wir unsere Energieversorgung auf mehrere Säulen stellen sollen. Das habe ich hier schon mehrfach gesagt. Dazu gehören auch die fossilen Energieträger. Aber wir bleiben bei der Kernkraft. Deswegen noch ein Hinweis, weil Sie die USA als Beispiel angeführt haben: Die USA haben jetzt die Studie bezüglich der Standortprüfung abgeschlossen (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) – Herr Böhme – für ehemalige Kohlekraftwerke, die entweder schon geschlossen wurden oder demnächst geschlossen werden sollen. Sie haben 80 Standorte benannt, die sehr wohl dafür geeignet sind, mit Kernkraftwerken bestückt zu werden. Auch eine interessante Meldung: Windparkprojekte. Ich erwähne das, weil Sie gesagt hatten: Na ja, das eine Projekt wurde eingestellt, gut, dann kommt ein nächstes. – Es werden auch Windparks komplett eingestellt, weil sie sich nicht rechnen. Auch diese Meldung ist vielleicht interessant, Herr Dr. Gerber. Also, wir können auf beiden Seiten der Energieerzeugung von Projekten berichten, die eben noch nicht funktionieren. Aber man muss weitermachen. Man muss weiter forschen und vorankommen. Wir haben einen enormen Energiebedarf, der auf uns zukommt. Alle KI-Anwendungen, die in Zukunft kommen, werden einen enormen Stromverbrauch haben. Also, wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir diese Masse von Strom produzieren können. Wir können uns nicht nur auf unsere Nachbarn verlassen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wir sind immer noch Exporteur!) Die Haltung ist sehr bequem, zu sagen, wir machen nur die Windräder, wir machen nur die Fotovoltaikanlagen, und der Rest muss eben von unseren europäischen Nachbarn kommen. – Auch sie werden sich weiterentwickeln, auch sie werden in Zukunft einen enormen Strombedarf haben. Wir können uns nicht nur auf unsere europäischen Nachbarn verlassen und dann deren Atomstrom beziehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie konnten ja gar keinen Atomstrom liefern, weil sie kein Wasser hatten! Mensch!) Es gibt zwei Sichtweisen auf die Kernenergie. Auf der einen Seite steht der politisch-mediale Komplex in Deutschland. (Oh-Rufe bei der SPD –
Antonia Mertsching Die Linke
Was?) Auf der anderen Seite steht so ziemlich der Rest der Welt. Die Unglücke von Fukushima – dabei waren wir vorhin – oder Tschernobyl sind eindrucksvolle Beispiele hierfür. Es waren Missmanagement und Behördenversagen, die zum Unglück führten. Es war keine Schwäche der Technologie an sich. (Henning Homann, SPD: Nein!) Japan fährt die Kernkraftwerke wieder hoch. Dort hat man aus Fehlern gelernt. Die Bevölkerung möchte die Kernenergie zurück. Der umstrittene Reaktortyp in Tschernobyl wurde vorrangig zur Plutoniumgewinnung für das sowjetische Atomwaffenprogramm gebaut. In Deutschland war und ist ein solches Kraftwerk bis heute zu keiner Zeit genehmigungsfähig. Arroganz, Fehlentscheidungen und die vorsätzliche Missachtung der Sicherheitsvorschriften führten zu diesem Unglück. Die Kernenergie an sich war nie das Problem. Es waren sozialistischer Erfüllungseifer und Ideologie, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) die in die Katastrophe führten; denn die Kernenergie ist eine der sichersten Energiequellen. Sie ist auf einem Niveau mit der Windenergie oder der Fotovoltaik. Würden die Altparteien alle Technologien so bewerten, wie sie es bei der Kernenergie tun, dann hätten wir gar keine Energie in Deutschland. Bei einem einzigen Staudammbruch in China starben je nach Quelle bis zu 230 000 Menschen. Niemand mit einem Funken Verstand würde deshalb an ein Verbot der Wasserkraft denken. Aber genau mit dieser widersinnigen Logik wird in Deutschland, und nur in Deutschland, (Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE: Muss ich aber nicht Millionen Jahre einlagern!) gegen die Kernenergie argumentiert. Keine Energieform ist an sich gefährlich. Erst durch ideologisches Handeln wird sie es. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Hä?) Dass die erneuerbaren Energien mittlerweile zu einer Gefahr geworden sind, verschweigt man lieber. Was passiert – wenn man sich nur darauf verlässt – bei einem lang andauernden, flächendeckenden Stromausfall? Noch haben wir ihn nicht, aber ich habe vorhin von den Netzeingriffen gesprochen. In dem betroffenen Gebiet wäre bereits nach wenigen Tagen die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern nicht mehr gewährleistet. Die Folgen kämen einer nationalen Katastrophe gleich. Wer das nicht glaubt, der wird auf der Seite 119 der Bundestagsdrucksache 17/5672 fündig. Wir erinnern uns: Als dieses Gutachten erstellt wurde, waren es 200 Netzeingriffe. Bisher musste das Stromnetz mehr als 15 000-mal gerettet werden. Wachen Sie jetzt endlich auf! Ihre energiepolitische Dogmatik, werte Kollegen, hat viel mit der Denkweise gemein, die zu den großen Katastrophen geführt hat: Arroganz, blinder Eifer, Ideologie. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Zwerg, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Jan-Oliver Zwerg AfD
Wo ist er? – Herr Dr. Gerber, bitte. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich bitte Herrn Dr. Gerber. – Herr Dr. Geber, bitte schön.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sie stellen die Eingriffe in das Energienetz als ein großes Problem dar. Sie sind der energiepolitische Sprecher Ihrer Fraktion. Wir haben das hier schon häufiger besprochen. Ihnen ist sicherlich der SAIDI-Index ein Begriff. Ihnen ist bewusst, dass er die ganze Zeit sehr hoch ist und dass auch der Zubau der erneuerbaren Energien in den letzten zehn Jahren quasi zu keinerlei Einbußen in diesem Index geführt hat und dass wir hier immer noch genauso souverän Energie produzieren wie vor zehn Jahren?
Jan-Oliver Zwerg AfD
Nein. Ich kenne den Index. Das hat aber nichts damit zu tun, dass wir seit dem Jahr 2000 vermehrt Netzstabilisierungseingriffe vornehmen müssen. Wir haben seit dem Jahr 2000 (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Das ändert aber nichts …!) die Energiewende. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: …an der Zuverlässigkeit der Energieversorgung!) – Sie könnten mich schon antworten lassen. Das wäre ganz nett. Seit dieser Zeit ist es immer öfter vorgekommen, dass zur Stabilisierung in das Netz eingegriffen werden musste. Das ist so. Das können Sie nicht einfach wegwischen. Wir sind bei 15 000 Eingriffen im Jahr. Das ist einfach zu viel. Irgendwann wird es nicht mehr geschafft. Machen wir weiter. Auch das Atommüllproblem ist eine Scheindebatte; denn von Atomaltlasten geht grundsätzlich keine größere Gefahr aus als von Chemiemüll, aber es scheint die GRÜNEN nicht zu interessieren. Die Untertagedeponie Herfa-Neurode in Hessen, übrigens die größte ihrer Art weltweit, hat ein größeres Giftpotenzial als die nuklearen Reststoffe in Deutschland jemals erreichen können. Herr Staatsminister Günther, haben Sie darauf schon einmal aufmerksam gemacht oder darauf, dass bereits technische Lösungen für die Wiederverwertung von Atommüll existieren? Mit den modernen Reaktoren ist zukünftig nahezu eine komplette Wiederverwertung möglich. Daran muss gearbeitet werden, denn das ist wichtig. Ob wir dann noch ein geologisches Endlager brauchen, bezweifeln mittlerweile viele Experten. Um sich überhaupt die Möglichkeit der Wiederverwertung offenzuhalten, müssten Partitions- und Transputationstechnologien in Deutschland erlaubt sein. Die hat die CDU-Regierung mit dem Atomausstieg 2011 aber gleich mit verboten. Wir wollen das rückgängig machen und setzen uns mit dem Antrag auch für die Wiederverwertung von nuklearen Reststoffen ein. Es ist Energie, die uns in Zukunft zur Verfügung steht. Die Welt entwickelt sich weiter, meine Damen und Herren, aber im Moment eben ohne Deutschland – leider. Danke. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Herr Zwerg für die AfD-Fraktion mit einer zweiten Runde. Herr von Breitenbuch für die CDU-Fraktion, bitte schön.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf einige Punkte möchte ich kurz eingehen. Herr Böhme, es ist nicht „Ihre Lausitz von der AfD“, sondern es ist unsere Lausitz. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Was?) Insofern sollten wir uns alle dafür verantwortlich fühlen und es dort nicht der AfD überlassen. Das möchte ich deutlich sagen. (Beifall bei der CDU) Wir haben nicht nur Deutschland allein in der Energiepolitik zu betrachten, sondern wir haben eine EU, Europa, das miteinander verknüpft ist. Selbstverständlich tangieren uns auch Atomkraftwerke in Tschechien, in Frankreich usw. Die Themen sind nicht losgelöst von uns. Wir haben heute eine Debatte über Solar und PV insgesamt gehabt, wo wir merken, wie sich eine ganze Branche von uns wieder losgelöst hat. Das haben wir leider schon einmal erlebt. Wir erleben, dass die Windkraft kaum noch in Deutschland produziert wird und letztendlich die Gefahr besteht, dass sie von außerhalb kommt. Die Frage ist: Mit welcher Technologie, mit welchem deutschen Ingenieurwissen können wir in Zukunft hier wieder Dinge gut machen, und zwar in dieser Welt zum Guten, sprich: auch besser? Sollte man sich komplett aus Dingen heraushalten, bei denen wir eigentlich das Gefühl haben, unsere Wissenschaft, unsere Technologien sind hier leistungsfähig? Wir können einen Beitrag leisten, dass die Welt besser wird. Diesen Optimismus möchte ich für die CDU-Fraktion deutlich vermitteln. Das betrifft auch das Thema Kernkraft – ohne Schaum vorm Mund und mit einer ganz sachlichen Herangehensweise: Was ist in Zukunft auf der Welt geboten und wie können wir dabei unseren Beitrag leisten, mit Wissenschaft und einer Energiewirtschaft, die ihr Fach versteht? Man muss in diesen großen Strukturen denken. Das kleine Kraftwerk, das wir von „Weihnachten bei Hoppenstedts“ von Loriot vor Augen haben, ist es, denke ich, nicht. Es geht hier um große Einheiten und um eine entsprechende Begleitung dieses Themas – wie gesagt, ohne Schaum vorm Mund. Herr Zwerg, ich muss Ihnen widersprechen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ach!?) Es gibt auf dieser Welt Gefahren, auch wenn keine Ideologie vorhanden ist. Das ist bei der AfD manchmal schwierig festzustellen, aber das ist so und damit sollten wir umgehen. Natürlich gibt es Gefahren und Risiken. Dafür sind wir Menschen lebendig und können sterben. Die ganze Welt kann sterben. Damit umzugehen ist aus einem christlichen Ansatz heraus klug, aber dass Gefahren nur von den Ideologien ausgehen, glaube ich nicht. Es gibt den menschlichen Fehler und es gibt Irrtümer. Einen Irrtum der letzten zehn Jahre habe ich zumindest angesprochen, dass man heute über dieses Thema sachlich diskutieren kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich jetzt Herrn Staatsminister Günther, das Wort zu nehmen.
Wolfram Günther
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe kein Argument gehört, das ich hier vortragen würde und das noch nicht wiederholt vorgetragen worden ist. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie haben ja die ganze Zeit Ohrstöpsel drin gehabt!) Deshalb würde ich aus Respekt vor dem Haus und unserer Zeit meine Rede zu Protokoll geben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister Günther, das war jetzt eine Überraschung. Herzlichen Dank. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Schlusswort; Herr Zwerg für die AfD-Fraktion. (Sabine Friedel, SPD: Ohne Schaum vorm Mund! – Jan-Oliver Zwerg, AfD: Frau Friedel, bei Technik sind wir doch ganz cool!)
Jan-Oliver Zwerg AfD
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die moderne Kernenergie hat enorme Potenziale hinsichtlich der Wiederverwertung und den Energiekosten und sie ist sicher. Damit die eigene Energiepolitik nicht in die Kritik gerät, wird die Weiterentwicklung der Kernenergie totgeschwiegen. Es gibt bei der Kernenergie ebenfalls eine Weiterentwicklung und es gibt sehr wohl Rückschläge, aber es wird weiter geforscht. Ich bin optimistisch, dass auch Deutschland sich entschließen wird, zur Kernenergie zurückzukehren. Die CDU ist gern dazu eingeladen, das zu realisieren. Was ist aus der versprochenen Energiewende in Sachsen geworden? Der Kohleausstieg steht vor der Tür. Bei Amtsantritt sollten in Sachsen 250 Windräder hinzukommen, aber Stand heute sind es weniger als vor vier Jahren. Die Kohlekraftwerke wollen die GRÜNEN schon 2030 abschalten. Die einfachsten Sachen funktionieren nicht mehr. Günstige und stabile Energie ist das Wohl und Wehe eines exportorientierten Industrielandes. Das ist die Lebensader unseres Zusammenlebens, unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes. Liebe Kollegen der CDU, wie lange wollen Sie eigentlich noch zusehen, wie diese Acht-Prozent-Partei dort drüben den jahrzehntelang erwirtschafteten Wohlstand zerstört? Wenn diese Energiepolitik so weitergeführt wird, wird Deutschland – und damit Sachsen – zum Armeleutestaat. Herr Ministerpräsident Kretschmer, Sie haben es selbst mehrmals gesagt: Die Energiewende ist gescheitert. Es ist Erklärungen
Volkmar Winkler SPD
Die erneuerbare Energiewende schreitet voran – trotz aller Unkenrufe. Im Bund und anderen Bundesländern deutlich schneller als in Sachsen, aber auch hier haben der Ausbau von Wind- und Solarenergie Fahrt aufgenommen. Und das ist gut so. Warum wir, ohne über ein einziges AKW im Osten Deutschlands zu verfügen, dennoch immer wieder über die Atomkraft, diesen Dinosaurier der Energieerzeugung, reden müssen, erschließt sich mir nicht. Die Mythen und Legenden, die uns die AfD dazu regelmäßig auftischt, können bestenfalls in den Bereich der Fantasie, im Politischen auch gern in den Bereich der Ideologie verwiesen werden; denn warum sollten wir an einer Technologie festhalten, die marktwirtschaftlich in keiner Weise tragfähig ist, ohne Staatshaftung nicht zu realisieren ist und überdies für Millionen von Jahren strahlenden Atommüll an der Zeit, dass Sie nicht nur reden. Sie müssen endlich einmal handeln und nicht nur von früh bis abends auf die GRÜNEN und die SPD in der Bundesregierung ganz aufgeregt schimpfen. Mit beiden Parteien haben Sie hier in Sachsen die schlechteste Regierung aller Zeiten gebildet. (Beifall bei der AfD) Solange es eine grüne Regierungsbeteiligung gibt, wird diese Energiewende auf Gedeih und Verderb weitergeführt. Die GRÜNEN werden Sie genauso wenig von der Kernenergie überzeugen wie uns von der Massenmigration. Übernehmen Sie Verantwortung und entlassen Sie Staatsminister Günther! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach!) Lassen Sie sich nicht länger von den GRÜNEN erpressen und stimmen Sie diesem Antrag zu! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die AD für morgen!) Kündigen Sie die Koalition auf! Denn jeder Tag, an dem die GRÜNEN regieren, ist ein schlechter Tag für Deutschland und für Sachsen. Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Zwerg mit dem Schlusswort. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der AfDFraktion, Drucksache 7/14345, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenenthaltungen, Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diesem Antrag nicht entsprochen. zu Protokoll hinterlässt, für den es bislang nicht mal ein sicheres Endlager gibt? Die gleiche AfD, die uns sonst in ihrer neoliberalen Sicht immer erzählt, der Staat solle sich besser heraushalten und der Markt würde es regeln. Diese kognitive Dissonanz können nur Leute mit einer psychologischen Ausbildung erklären. Und das alles nur, weil die AfD die Energiewende ideologisch verbrämt und meint, die Atomenergie würde uns die bezahlbaren Energiepreise bescheren, welche die Industrie rettet und die uns vor der herbeifantasierten Deindustrialisierung bewahren. Hauptsache gegen den Mainstream und gegen die Ampel. Die gleiche AfD, die sich einen Dexit wünscht, dessen potenzielle Folgen unter anderem von dem bekannten Ökonomen Marcel Fratzscher wie folgt skizziert werden: „Ein Austritt Deutschlands aus der EU – wäre das Ende des deutschen Wirtschaftsmodells und würde Millionen Arbeitsplätze in Deutschland zerstören. Das Resultat wäre ein starker Anstieg der Arbeitslosigkeit, weit über das Maß hinaus, das Deutschland vor 20 Jahren als kranker Mann Europas erlebt hat. Ein EU-Austritt würde vor allem AfDWählerinnen und -Wähler hart treffen, sie wären die größten Opfer der AfD-Politik.“ Wir haben heute schon im Rahmen der Debatte über die Solarindustrie über die europäische Energiesouveränität geredet. Wollen wir wieder abhängig sein von Rohstoffen aus dem Ausland und gerade von globalen Konkurrenten und politisch instabilen Ländern? Auch dann ist die Atomkraft nicht die beste Wahl, es sei denn, man möchte sich wieder an Russland oder andere Staaten annähern. Das hatten wir bei Gas und Öl schon mal, hat nicht funktioniert. Sie werden sich erinnern: Russland, Gazprom, Putin etc. Und Sie haben sicherlich die Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag gelesen: Nicht nur verzögern sich die Neubauvorhaben von AKW im Ausland, sie führen auch zu Mehrkosten in Milliardenhöhe, die sich niemals rentieren werden und auf gar keinen Fall mit niedrigen Strompreisen, es sei denn, der Staat gleicht die Differenz in irgendeiner Form aus. Der gleiche Staat, der sich sonst bitte heraushalten soll. Und noch ein wichtiger Punkt steht in der Stellungnahme: Es sind nicht nur die enormen Bau- und Sicherungskosten. Langjährige Auswertungen zeigen, dass neue AKW im Vergleich zu allen anderen Energieträgern die höchsten Stromgestehungskosten aufweisen. Wer etwas für die Wirtschaft tun möchte, muss jetzt alle Formen der erneuerbaren Energien sowie die Stromnetze ausbauen und noch ein paar Regelkraftwerke mit Gas, umstellbar auf Wasserstoff, hinstellen. Dann klappt's auch mit der Energiewende. Auf neue AKW zu warten, deren Bau sich in der Praxis um Jahrzehnte verzögert, hilft uns nicht weiter. Vermeintliche technologische Lösungen, wie die sogenannten Kleinreaktoren, SMR, scheitern gerade – mit Verweis auf ganz aktuelle Meldungen aus den USA – an der Wirtschaftlichkeit. Das ist die Realität – also hören Sie als AfD besser auf, den Leuten hier Sand in die Augen zu streuen! Antworten von Ihnen zu einem Atommüll-Endlager habe ich auch noch nicht vernommen; denn bei solchen Dingen ducken Sie sich ja gern weg und es regiert das Nicht-inmeinem-Hinterhof-Prinzip. Das können Sie im Wahlkampf gern mal ausprobieren: AKW und Endlager kommen – ich sage einmal spontan – in die Lausitz oder nach Nordsachsen. Ich bin gespannt, wie die Menschen darauf reagieren werden. Aber verstehen Sie mich nicht falsch: Die Sorgen und Nöte unserer Bürgerinnen und Bürger, aus der Industrie und dem Handwerk zu hohen und steigenden Energiekosten nehme ich, nehmen wir schon ernst. Aber die lösen wir anders als mit neuen Atomkraftwerken. Wir lehnen den Antrag der AfD ab.
Wolfram Günther
Auch wenn man das Thema noch so oft aufruft: Die Zeit der Kernenergie in Deutschland ist seit dem 15. April letzten Jahres vorbei. Es war ein langer Prozess bis dahin. Es ist gut, dass dieser abgeschlossen ist. Ein totes Pferd bringt man nicht zum Galoppieren, indem man möglichst laut schreit. Aber genau das versuchen Sie, indem Sie diese Scheindebatte immer wieder führen. Wir haben diese Debatte in diesem Haus schon so oft geführt, aber die Argumente haben sich nicht geändert: Kernkraftwerke gehören zur Vergangenheit des Energiesystems. Und das hat keinerlei ideologische, sondern vielmehr ganz praktische, vor allem ökonomische Gründe. Kernenergie ist teuer und im Neubau aktuell komplett unwirtschaftlich. Wenn Sie es wirklich ernst meinten mit Ihrer „Technologieauswahl mit marktwirtschaftlichen Prinzipien", dann müssten wir diese Debatte gar nicht führen; denn dann wäre Kernenergie im Vergleich zu den erneuerbaren Energien sowieso raus. Einige unserer europäischen Nachbarn halten Kernenergie trotzdem für den für sie richtigen Weg. Das Ergebnis des gesellschaftlichen Prozesses ist dort eben ein anderer und das ist okay. Aber das schmälert nicht die Kosten, wie viele dieser Projekte merken, wenn es nicht nur ans Planen, sondern ans Bezahlen geht, wie viele Beispiele zeigen. Im Dezember letzten Jahres wurde bekannt, dass der französische Staatskonzern EDF die subventionierten Endkundenpreise um 67 % erhöht. Trotzdem ist zu erwarten, dass EDF weiterhin Verlust macht und mit Steuergeldern gestützt werden muss. Im selben Zeitraum wurde bekannt, dass chinesische Investoren sich aus dem britischen Kernkraftprojekt Hinkley Point C zurückziehen. Das Projekt wird nun noch teurer und dauert noch länger. Dabei waren schon in der bisherigen Planung seine Stromgestehungskosten weit oberhalb aller Zahlen, die heute für Wind- und Solarkraftwerke gang und gäbe sind. Die Erzählung von der billigen Kernenergie ist schlicht ein Märchen. Dazu kommen die weiteren bekannten Probleme: Kernenergie ist und bleibt eine Risikotechnologie. Sie können die Risiken der Kernenergie vielleicht kleinreden, aber was halten Sie von risikofreien erneuerbaren Energien? Die Standortfrage stellt sich nicht nur für den Neubau von Kraftwerken, sondern vor allem auch für ein Endlager. Und diese ist nicht einmal für den bisher produzierten Atommüll geklärt. Wir hören seit bald zwei Jahren die Schauergeschichte vom drohenden Blackout und rasant steigenden Preisen aufgrund des Kernenergieausstiegs. Allen echten Expertinnen und Experten dieses Landes war und ist klar, dass das Quatsch ist. Das sagen nicht nur wissenschaftliche Studien, sondern das zeigt auch unsere Erfahrung der letzten Monate: Die Großhandelspreise im Strombereich sind auch nach der Abschaltung der Kernkraftwerke weiter gesunken. Von Versorgungsengpässen ist keine Spur. Wir haben ein robustes und zuverlässiges Energiesystem in Deutschland. Dafür sorgen alle energiewirtschaftlichen Akteure und die Aufsicht durch die Bundesnetzagentur gemeinsam. Und dass Strom in Europa über Ländergrenzen hinweg ausgetauscht wird, ist nun wirklich nichts Neues. Der Grund heißt nicht Mangel oder Knappheit oder was Sie sonst noch zur Skandalisierung heranziehen wollen, sondern schlicht Preissignale in der Marktwirtschaft. Damit sollten Sie sich mal beschäftigen! Natürlich beziehen wir auch einmal Atomstrom aus Frankreich oder Windstrom aus Dänemark oder Wasserstrom aus Österreich. Genauso exportieren wir Strom, wenn besonders viele erneuerbare Energien bei uns im Netz sind. Das ist der Vorteil eines starken europäischen Verbundnetzes und gekoppelter Märkte. Wir müssen den Blick nach vorne und nicht immer zurück richten. Deshalb setzen wir uns nach wie vor für eine echte Energiewende und den konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien und die dafür notwendigen Infrastrukturen ein. Selbstverständlich gehört dazu immer und jederzeit auch das Thema Versorgungssicherheit. Das steht nicht nur im Gesetz, sondern muss und wird auch durch hinreichend gesicherte Leistung untersetzt werden. Und nein: Kernkraftwerke stehen eben nicht irgendwie im Standby bereit, um einzuspringen, wenn sie gebraucht werden. Kernkraftwerke müssen möglichst viele Stunden im Jahr laufen – auch dann, wenn es eigentlich genug billigen Strom aus Sonne und Wind gibt. Der Verzicht auf diese Kernkraftwerke ist eben gerade keine Ideologie, sondern eine ökonomische Systementscheidung. Wir stellen in Deutschland die Kraftwerke mit den niedrigsten Grenzkosten konsequent ins Zentrum des Stromsystems - und das sind PV- und Windkraftwerke. Die Versorgungssicherheit liefern dann, wann immer sie geTagesordnungspunkt Kostenfreies Mittagessen für alle Empfehlung des Bürgerrates „Ernährung Drucksache 7/15505, Antrag Die Fraktionen können wie gewohnt Stellung nehmen. Für die einbringende Fraktion DIE LINKE spricht Marika Tändler-Walenta.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen in Sachsen hat im Jahr 2021 gut 2 300 Euro unter dem Bundesdurchschnitt gelegen. Auf den letzten vier Plätzen befinden sich sämtliche ostdeutschen Flächenländer. Daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass alle ostdeutschen Bundesländer erkannt haben, die Familien zu entlasten. Das heißt, in jedem Bundesland gibt es mindestens zwei beitragsfreie Kitajahre oder gänzliche Beitragsfreiheit. braucht werden – und zwar möglichst selten! – sehr flexible, steuerbare Kraftwerke. Das lässt sich heute technologieneutral am besten mit H -tauglichen Gaskraftwerken leisten. Wer dazu Kernreaktoren nutzen will, der muss diesen ein Marktsegment für Dauerbetrieb reservieren. Damit stehen aber nicht mehr die billigsten Quellen im Mittelpunkt, sondern man baut das Stromsystem um wesentlich teurere Kernkraftwerke herum auf und muss den EE-Ausbau zum Schutz dieses Kernkraft-Marktsegmentes decken. Während mit billigen EE im Zentrum der Strommix mit weiterem EE-Ausbau immer billiger wird, bleibt das Kostensenkungspotenzial eines Stromsystems mit teurerer Kernkraft im Zentrum beschränkt. Es ist somit ein Wettbewerbsvorteil, meine Damen und Herren, wenn man in der Energiewende konsequent die billigsten Quellen in den Mittelpunkt stellen kann. Es ist unser Wettbewerbsvorteil. Wir können ihn nutzen, weil wir im Land der Ingenieure bereits sehr weit sind mit der Energiewende. Nachbarländer können das nicht, weil sie zu lange auf einem anderen Weg geblieben sind. Um diesen Wettbewerbsvorteil durch konsequente Systementscheidungen nutzen zu können, müssen wir vor allem schnell sein. Und deshalb geht auch in Sachsen geht die Energiewende endlich voran. 2023 wurden in Sachsen Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 165 Megawatt genehmigt. Weitere 792 Megawatt, 130 Anlagen, befanden sich zum Jahresende im Genehmigungsverfahren. Was die Zahlen auch zeigen: Wir haben seit 2019 die Bremsen gelöst und umgesteuert von Windkraft verhindern auf ermöglichen. Die Trendwende ist da. Wir fangen an zu ernten. Der vorliegende Antrag ist selbstverständlich abzulehnen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir kommen zu Kinder in Kitas und Schulen – im Wandel“ in Sachsen umsetzen der Fraktion DIE LINKE Berlin hat schon seit geraumer Zeit ein kostenloses Mittagessen an Kitas und Grundschulen eingeführt. Aber Moment, jedes ostdeutsche Bundesland? – Nein, Sachsen hat bisher weder einen Schritt in Richtung Beitragsfreiheit, noch bei der kostenfreien Mittagessenversorgung getan. Sehr geehrte Damen und Herren! Daher fordern wir Sie heute erneut auf, endlich einen Schritt zu wagen, um die Familien in Sachsen zu entlasten. Diese Entlastung muss den Belastungen für Familien im Bereich der Kita und der Schule begegnen. Daher legen wir Ihnen als Linksfraktion heute erneut eine Initiative zum kostenlosen Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten vor. Das ist nicht das erste Mal. Sie erinnern sich, dass wir das sowohl bei der Neufassung des Kitagesetzes als auch bei der Beschlussfassung über den letzten Doppelhaushalt getan haben. (Staatsminister Christian Piwarz: Das machen Sie in jeder Legislatur!) – Mindestens, dazu komme ich noch. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Warum jetzt aber erneut? (Staatsminister Christian Piwarz: Ja, weil die AfD dann gekommen wäre! –
Rico Gebhardt Die Linke
Stimmt doch mal zu! – Gegenruf des Staatsministers Christian Piwarz – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt und Marco Böhme, DIE LINKE, in Richtung des Staatsministers Christian Piwarz – Gegenruf des Staatsministers Christian Piwarz) Am 10. Mai des vorigen Jahres, also vor rund einem dreiviertel Jahr, hat der Deutsche Bundestag einen Bürger(innen)rat „Ernährung im Wandel“ eingesetzt, mit dem Ziel – ich zitiere den Einsetzungsauftrag –: „Der Bürgerrat des Deutschen Bundestages soll den Blick auf die im Alltag bereits stattfindenden Umbrüche in unserer Ernährung richten und die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger in die politische Debatte einbringen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf der Rolle des Staates im Spannungsfeld von individueller Freiheit und Verantwortung für die Gesellschaft liegen.“ Damit ist auch gesagt, warum der Bundestag zu diesem wichtigen Thema keinen Ausschuss, keine Enquetekommission und keinen Sachverständigenrat eingesetzt hat. Es ging eben nicht darum, nur Positionen auf Parteiprogrammen und fachlicher Expertise zusammenzutragen, sondern die Bürgerinnen und Bürger selbst zu Wort kommen zu lassen. Die Idee dabei ist, dass dieser Bürger(innen)rat aufgrund seiner repräsentativen Auswahl zu den gleichen Ergebnissen käme, wie auch die Gesamtbevölkerung, wenn sie an diesen Lern-, Diskussions- und Meinungsbildungsprozess teilnehmen würde. Es mag dabei Unschärfen geben, aber im Großen und Ganzen ist diese Idee plausibel, sonst hätte sich der Deutsche Bundestag vermutlich nicht darauf eingelassen. Deshalb lohnt es sich, sich die Ergebnisse anzuschauen, die dieser Bürger(innen)rat nach einem Dreivierteljahr intensiver Arbeit abgeliefert hat. Es gibt insgesamt neun Empfehlungen. Das reicht von einem staatlichen Label für gesunde Lebensmittel bis zu Altersgrenzen für Energydrinks oder mehr Personal für die Lebensmittelkontrolle. Aber die allererste und allerwichtigste Maßnahme, die der Bürger(innen)rat mit einer Zustimmungsquote von 87 % vorschlägt, ist: „Investition in die Zukunft: Kostenfreies Mittagessen für alle Kinder als Schlüssel für Bildungschancen und Gesundheit“. Ich zitiere weiter: „Wir empfehlen kostenfreies und gesundes Mittagessen bundesweit an Kitas und Schulen für alle Kinder und Jugendlichen täglich bereitzustellen. […] Der Einsatz von mindestens 30 % ökologisch produzierten (Bio-)Lebensmitteln soll dauerhaft finanziell gefördert werden. Wünschenswert wäre, dass die Lebensmittel zusätzlich regional und saisonal bezogen werden. Die Maßnahme soll mindestens zur Hälfte vom Bund finanziert werden. […] Und die Maßnahme soll staffelweise spätestens innerhalb von acht Jahren“ – also nicht morgen – „für alle Altersgruppen umgesetzt werden, beginnend mit der jüngsten Altersstufe.“ Ich möchte Ihnen einmal ausführen – obwohl Sie auch das sicherlich schon seit mehreren Legislaturperioden von uns hören –, was wir als Freistaat mit einem kostenfreien und gesunden Mittagessen an Kitas und Schulen erreichen wollen: Erstens, es soll die Chancengleichheit zwischen den Kindern fördern; denn gesundes Essen ist oft zu teuer für einkommensschwächere Familien. Zweitens, es soll eine gesunde Ernährung von Kindern fördern. Drittens, Essen an Schulen ist ein Beitrag zur Bildung; denn so lernen Kinder, was gute Ernährung ist. So können ihre zukünftigen Ernährungsmuster positiv geprägt werden. Viertens, durch das gemeinsame Essen kann die soziale Entwicklung von Kindern gefördert und eine gemeinschaftliche Esskultur erlernt werden. Fünftens, die Maßnahme entlastet Eltern bei der täglichen Bereitstellung des Essens für ihre Kinder. Zu guter Letzt – sechstens –, das allgemeine Gesundheitssystem wird kurzfristig und nachhaltig entlastet. So der Bürger(innen)rat. Besser hätten wir als LINKE das nicht ausführen können. Sie erinnern sich sicher, dass meine Vorgänger(innen) – damit wären wir wieder, Herr Piwarz, bei den vorangegangenen Legislaturperioden – und ich Ihnen vieles immer und immer wieder vortragen. Deshalb wollen wir nicht, dass die Empfehlung des Bürger(innen)rats zerredet wird oder irgendwo im Nirwana verschwindet und fordern Sie heute mit unserem Antrag dazu auf: Erstens – ganz einfach –, ein Konzept zur Umsetzung dieser Empfehlung zu entwickeln, und zweitens – das ist unser Schwerpunkt –, eine Bundesratsinitiative zu starten, die vorsieht, dass der Bund die Hälfte der Kosten übernimmt; (Rico Gebhardt, DIE LINKE, in Richtung des Staatsministers Christian Piwarz: Das ist neu!) denn in Zeiten rasanter Preiserhöhungen brauchen die Familien dringend systematische Entlastung. Dafür bringen wir seit vielen Jahren im Landtag Vorschläge ein und werben bei Ihnen von der Koalition. Daher begrüßen wir die Empfehlung des Bürger(innen)rats. Wir alle wissen, dass manche Eltern bereits über 300 Euro pro Kopf für die Kitabetreuung bezahlen. Hinzu kommen die gestiegenen Verpflegungskosten; denn auch, wer nur ein geringes Einkommen erzielt – und das betrifft in Sachsen außerordentlich viele Vollzeitbeschäftigte –, sollte seine Kinder gut ernähren können. Daher wollen wir, dass der Freistaat Sachsen alles dafür tut, dass das kostenlose Mittagessen Wirklichkeit wird; denn die Mittagessenpreise – wir sprechen hier von bis zu 8 Euro je Essen – sind politisch nicht mehr tragbar. (Beifall bei den LINKEN) Daher bitten wir Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Der Antrag wurde von Frau Kollegin Tändler-Walenta von der Fraktion DIE LINKE eingebracht. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Gockel.
Sandra Gockel CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade gehört: Der Antrag wiederholt ein Thema, ohne es inhaltlich zu variieren. (Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE: Bundesinitiative!) Er ist weder neu noch innovativ. Ich vermute, dass es den Antragstellern nicht nur um die Sache ging. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nun, um die Sache!) Haben Sie Ihre Skepsis an der parlamentarischen Demokratie nicht eigentlich überwunden? Die Stabilität, die das Grundgesetz und die repräsentative Demokratie gebracht haben, ist einigen – das merken wir gerade – durchaus ein Dorn im Auge. Bei den LINKEN haben viele doch eigentlich einen Lernprozess bestritten, der dann nicht solch welke Früchte wie diesen Antrag hervorbringen sollte. Ich denke, dass sich niemand mehr auf den Weg in die vormundschaftliche Räterepublik begeben will und keiner mehr Affinität zu den Sowjets verspürt. Aber man kann die Bürgerräte auch als erste Meilensteine auf dem Weg dorthin sehen (Juliane Nagel, DIE LINKE: Wie bitte? –
Susanne Schaper Die Linke
Also, egal, was Sie genommen haben … !) Der Bürgerrat ist im strukturellen Sinne eine Flucht aus der Verantwortung durch jene, die ihn einsetzen; (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) denn im Ergebnis werden mit solchen Gremien Doppelstrukturen geschaffen, die in der Konkurrenz zu unserem föderalen System stehen. Damit ist die folgende Frage gegenwärtig: Wohin soll diese Reise denn führen? Folgerichtig wäre die klare Antwort: Zum faktischen imperativen Mandat. Ganz praktisch dargestellt, könnte man auch fragen, warum die Antragsteller ihre Landesliste nicht nach dem Zufallsprinzip zusammenstellen, wenn dieses Prinzip unser Land um ein Vielfältiges voranbringt. Würden sie ihren Parteivorsitzenden etwa würfeln? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Bei der CDU war es in den letzten Jahren so!) Inhaltlich kann ich Ihnen aus Erfahrung sagen, dass Ihr Vorschlag der Wirklichkeit nicht entspricht. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Er steht im Kontrast zu allem und zu allen Initiativen, sparsam mit Lebensmitteln umzugehen. Nachweislich werden über 25 % der Lebensmittel in den Kitas und in den Schulen durch die Kinder entsorgt. Die Bereithaltungs- und Entsorgungskosten sind ein durchaus relevanter Kostenfaktor bei der Auswahl von Essensanbietern in Schulen und Kitas. (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Entscheidend ist aber Artikel 6 Abs. 2 unseres Grundgesetzes.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Sandra Gockel CDU
Nein. Ich zitiere: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Die staatliche Gemeinschaft nimmt es ihnen eben nicht ab, bevormundet sie nicht, und achtet den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Bereits an dieser Hürde scheitert Ihr Vorschlag, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN. Er ist ungeeignet, nicht verhältnismäßig und nicht erforderlich. Also: Freiheit und Verantwortung statt Sozialismus! (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Hä?) Ein sicheres Zeichen für Populismus ist, dass nichts zusammenpasst und alles auf vordergründige Effekte ausgerichtet ist. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Einerseits geißeln Sie Kinderfreibeträge, weil davon nur jene profitieren würden, von denen Sie glauben, dass diese Sie nicht wählen, (Susanne Schaper, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) andererseits sollen diese kostenloses Mittagessen bekommen, obwohl sie es nicht nötig haben.
Sandra Gockel CDU
Nein. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Ich bin sehr dafür, Geld in niederschwellige Familienunterstützung zu investieren, für eine Unterstützung der Kommunen und Landkreise in diesem Bereich. Ich bin dafür, die Prioritäten vor allem auf jene zu richten, die leisten wollen, und nicht immer wieder Geld jenen nachzuwerfen, die nur fordern, aber sich nicht fördern lassen wollen. Insofern ist eine Zustimmung unsererseits entbehrlich. Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Christian Piwarz)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Gockel für die CDU-Fraktion. Nun ergreift das Wort Herr Dr. Weigand. Doch vorher hören wir eine Kurzintervention von Kollegen Richter.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frau Kollegin, ich war jetzt doch sehr irritiert. Es ist nicht sehr lange her, dass Wolfgang Schäuble zu Grabe getragen wurde und ich denke, gerade Ihre Fraktion hat – aber auch bei uns haben viele – diesen Mann hoch geschätzt. Er war ein großer Vertreter der Bürgerräte. Ich habe lange mit ihm – auch persönlich – darüber diskutiert. Das war eine große Chance für mich. Ich sehe die Bürgerräte auch nicht nur positiv, aber Wolfgang Schäuble – ich meine, er hatte Ihr Parteibuch – war einer der maßgeblichen Befürworter der Bürgerräte, und zwar als Ergänzung für die repräsentative Demokratie, nicht als Ersatz. Ich denke, dieses Argument hätten Sie sich hier sparen können. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Frau Kollegin Gockel. Möchten Sie reagieren? – Nein. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Nee, sie hat nicht zugehört! Das ist echt peinlich! – Weiterer Zuruf: Und das für ne Lehrerin! – Unruhe im Saal) Das Wort ergreift jetzt Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es stimmt: Wir sprechen heute nicht das erste Mal über ein kostenloses und gesundes Essen in Schulen und Kitas. Werte Frau Kollegin Gockel von der CDU, Ihren Redebeitrag kann man wie folgt zusammenfassen: kein kostenloses Essen in Kitas und Schulen, weil die Kinder zu viel industrielles Essen wegwerfen. Das ist ein Armutszeugnis und zeigt die familienfeindliche Politik der CDU. Anstatt den Wert darauf zu legen, dass es gesundes Essen für die Kinder in diesem Land gibt, das ihnen auch schmeckt, sagen Sie: Nein, dann bezahlen wir es eben nicht. Das ist CDUPolitik, die wir seit 30 Jahren in diesem Land erleben. (Beifall bei der AfD –
Christian Hartmann CDU
Was?) Wir als AfD sagen ganz klar Ja zu gesundem und kostenlosem Mittagessen. Wir haben das schon ganz oft im Sächsischen Landtag gefordert, erstmals im November 2016, Drucksache 6/6903, kostenloses und gesundes Essen für Kinder in Kitas und Schulen – abgelehnt von CDU, SPD, GRÜNEN und auch LINKEN, die heute das Thema wieder aufgreifen. Die Begründung der LINKEN-Abgeordneten Lauterbach damals: Der Vorschlag der AfD für ein gesundes und kostenloses Essen sei weltfremd und finanzpolitisch unseriös. – Ja, was legen Sie heute für einen Antrag auf? Der ist doch – in Ihrer Denkweise – weiterhin weltfremd und finanzpolitisch unseriös. (Unruhe im Saal) Wir haben aber an dem Thema festgehalten und im Jahr 2021 in den Haushaltsverhandlungen ein kostenloses und gesundes Mittagessen für die Kinder gefordert. Wir haben es in den Haushaltsverhandlungen Ende 2022 gefordert, und auch im Juni des letzten Jahres beim Kitagesetz. Wir haben Ihren Initiativen immer und immer wieder zugestimmt, weil es uns beim kostenlosen und gesunden Mittagessen für unsere Kinder um die Sache geht. Sie von den LINKEN haben unsere Anträge jedes Mal abgelehnt. (Unruhe im Saal) Mehr noch: Sie stellen sich gegen die steuerlichen Erleichterungen für Familien und Alleinerziehende. Wir als AfD haben im Sächsischen Landtag gefordert, den Steuersatz für das Mittagessen unserer Kinder bei 7 % zu belassen, Drucksache 7/14315. Und? – Genau, es wurde von CDU, SPD, LINKEN und GRÜNEN abgelehnt. Steuerentlastungen ablehnen, aber in einem Land leben, in dem wir Millionen von Euro für den Radwegebau in Peru ausgeben. (Heiterkeit bei der AfD –
Marco Böhme Die Linke
Das sind Lügen!) Übrigens, werte CDU, können Sie sich gar nicht herausreden. Im Jahr 2020 wurde das unter Merkel begonnen, jetzt wird es von der Ampel zu Ende gebracht. In einem Land, in dem wir 525 Millionen Euro für Kindergeld ins Ausland schicken, ist Geld da. (Marco Böhme, DIE LINKE: Weil Deutsche im Ausland Kindergeld kriegen!) Oder auch für Bürgergeld ist Geld da – was „FOCUS Online“ übrigens schon als Migrantengeld bezeichnet, mit 2,6 Millionen Ausländern. Bei uns im Landkreis Mittelsachsen erhalten 4 % der deutschen erwerbsfähigen Bevölkerung Bürgergeld. Von Ihren „Fachkräften“ – Ukrainer, Syrer und Afghanen – sind es übrigens 60 % bzw. 50 %. Hier, meine Damen und Herren, läuft in diesem Land etwas verdammt schief. Diese Ausgabenorgien müssen beendet werden. Wir müssen zuerst an unser Volk, an unsere Kinder, an unsere Familien denken! (Beifall bei der AfD) Aber mehr noch: Sie schröpfen parallel mit Steuererhöhungen (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) das eigene Volk. Die Inflation steigt, die Steuereinnahmen steigen. Doch Entlastungen für unsere Familien (Sabine Friedel, SPD: Meinen Sie mit „unseren Familien“ inklusive…?) und Alleinerziehenden? – Fehlanzeige. Mehrwertsteuerentlastung für Gastronomie und Mittagessen unserer Kinder: gestrichen. Von der Ampel eine Elternzeit nach der Geburt eines Kindes. Die gemeinsame Zeit von Mutter und Vater mit dem neugeborenen Kind: gestrichen. Dafür wurde aber die CO₂-Steuer erhöht. Und heute kommt DIE LINKE um die Ecke und sagt: Ein Bürgerrat hat gesagt, dass das Essen für die Kinder zu teuer sei. Meine Damen und Herren! Hier stimme ich Frau Gockel von der CDU zu. Es braucht hierfür keinen Bürgerrat, man muss nur mit offenen Augen durch das Leben laufen. Die Mehrkosten spüren wir doch als Eltern selbst. Im Juli 2022 lag das Essen bei uns in Großschirma an der Schule meiner Kinder noch bei 2,80 Euro pro Tag. Ein Jahr später, im September 2023, lag es bereits bei 3,40 Euro pro Tag. Jetzt, im Januar 2024, liegt es bei 4,10 Euro pro Tag. Das sind satte 46 % mehr in 18 Monaten, bei zwei Kindern sind das knapp 500 Euro mehr im Jahr – dank Ihrer CO₂-Steuer, dank Ihrer Maut, dank Ihrer Mehrwertsteuererhöhung. Als LINKE können Sie sich auch nicht herausreden und sagen: Ja, wir wollen uns heute endlich dagegenstellen und Familien entlasten. Im Dezember 2023 gab es eine Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Erhöhung der CO₂- Abgabe und zur Ausweitung der Mautpflicht für Lkws. Wie war das Abstimmungsverhalten der LINKEN-Abgeordneten aus Sachsen? Sören Pellmann stellt sich nicht gegen diese massive Erhöhung – keine Ablehnung. Clara Bünger? – Keine Ablehnung; sie stellt sich nicht gegen diese klare Erhöhung. Auch Dr. André Hahn stellt sich nicht gegen die massive Erhöhung – keine Ablehnung. Eltern müssen diese jetzt eben beim Mittagessen für ihre Kinder mit zahlen. Sie zünden das Haus mit an. Sie sind mitverantwortlich für die massive Steuererhöhung, für die massive Belastung der Familien in diesem Land. Und heute kommen Sie um die Ecke und sagen: Ich lösche das Haus, ich bin die Feuerwehr. Was rauchen Sie eigentlich bei den LINKEN, meine Damen und Herren? (Beifall bei der AfD – Heiterkeit des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Wir als AfD stehen an der Seite unserer Familien und Alleinerziehenden. Wir setzen uns seit 2016 ehrlich und entschlossen für ein kostenloses und gesundes Mittagessen unserer Kinder in unseren Kitas und in unseren Schulen ein. Wir wollen diese Ausgabenorgien in Berlin und Dresden beenden. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Wir sagen: Unser Land, unsere Familien, unsere Alleinerziehenden, unsere Kinder (Sabine Friedel, SPD: Das sind nicht Ihre, Herr Weigand! –
Sören Voigt CDU
Aber ihr stimmt doch zu! – Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) als Zukunft unseres Landes zuerst! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Dr. Weigand sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Scholz. (Sören Voigt, CDU: Ihr müsst doch wissen, was Ihr wollt!)
Markus Scholz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Ja, wer hätte gedacht, dass es zu so später Stunde noch einmal so lebhaft wird? Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ernährung ist in unseren Augen mehr als nur reine Nahrungsaufnahme. Sie ist Schlüssel zu einer guten Entwicklung und zu einer umweltbewussten Lebensweise, bei der man Lebensmittel wertschätzt. Wir BÜNDNISGRÜNEN setzen uns für ein gutes, gesundes und bezahlbares Essen für alle und für mehr Nachhaltigkeit ein. Hierbei ist es unser Ziel, mehr gesunde und regionale Lebensmittel auf die Teller zu bringen und ein Bewusstsein für die Bedeutung einer nachhaltigen Ernährung zu schaffen. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist grundlegend für die körperliche Gesundheit sowie die Entwicklung und das Wohlbefinden, besonders bei unseren Kindern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass in den sächsischen Kitas und Schulen verstärkt regional produzierte Lebensmittel zum Einsatz kommen und ausgewogene Ernährungsangebote bereitgestellt werden. Eine ganze Reihe von Kitas und Schulen macht es vor. Sie setzen auf eigene Küchen, alltägliche Ernährungsbildung und eine hohe Lebensmittelqualität. Wichtig ist nicht, alles perfekt zu machen. Wichtig ist aber, dass wir die Kita- und Schulverpflegung Stück für Stück verbessern. Wir sind jedoch auch realistisch und wissen, dass wir Prioritäten setzen müssen. In einer idealen Welt würde jedes Kind in Deutschland und Sachsen täglich ein gesundes und kostenloses Mittagessen erhalten. Wir beginnen dort, wo der Bedarf am größten ist. Wir unterstützen die Forderung nach einem kostenfreien Essen in Kitas sowie für alle schulpflichtigen Kinder aus armutsbedrohten Familien. Bereits jetzt wird das Mittagessen für Kinder, deren Eltern Sozialleistungen beziehen, in Kita und Hort vom Bund über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass alle anspruchsberechtigten Familien diese Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nutzen können. Komplizierte Anträge müssen vereinfacht werden, damit sie nicht zur Hürde werden. Warum fokussieren wir uns also auf ein kostenfreies Mittagessen in Kitas? Weil wir hier den Grundstein für lebenslange gesunde Ernährungsgewohnheiten legen. Es ist wichtig, dass Kinder von Anfang an lernen, was gesunde Ernährung bedeutet. Daher setzen wir auf Ernährungsbildung bereits im frühen Alter. Die Kindheit ist die Zeit, in der langfristig Ernährungsgewohnheiten geprägt und ein Bewusstsein für gesunde und ausgewogene Ernährung geschaffen wird. Dieses Bewusstsein möchten wir stärken, beispielsweise durch Gartenprojekte, bei denen Kinder selbst Gemüse anbauen und ernten können, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das hat ja mit dem Schulgarten so gut geklappt mit Ihnen!) sowie durch das Kochen einfacher gesunder Gerichte. Außerdem ist das gemeinsame Mittagessen in Kitas elementarer Bestandteil des gemeinsam verbrachten Tages. Alle Kinder sollen daran teilhaben können. Das ist am Ende auch eine Frage der sozialen wie der Bildungsgerechtigkeit. Wichtiger als eine vollständige Kostenfreiheit ist perspektivisch jedoch aus unserer Sicht, dass die Qualität nicht zu kurz kommt. Deshalb setzen wir uns für verbindliche Qualitätsstandards für Kita- und Schulessen sowie die Förderprogramme für regionale und Bio-Lebensmittel in Kitas und Schulen ein. Unser Ziel ist dabei klar: Wir möchten, dass jedes Kind in Deutschland und Sachsen Zugang zu gesundem und nachhaltigem Essen hat. Ein kostenfreies Mittagessen in Kitas und für Kinder aus armutsgefährdeten Familien ist dabei der erste Schritt auf diesem leider noch weiten Weg. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Als Letzte in der Redereihe spricht Frau Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion.
Juliane Pfeil SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es immer gut, wenn wir über verschiedene Formen von Entlastungsmöglichkeiten von Eltern sprechen. Das gehört dazu. Ich rede auch gern zum dritten Mal über das Thema Mittagessen und das Thema Elternbeiträge. Das gehört dazu. Aber wie schon vor circa einem Jahr in den Haushaltsverhandlungen bin ich auch heute nicht davon überzeugt, dass die Übernahme der Kosten für das Mittagessen tatsächlich etwas bringt, und ich möchte es begründen. Ich brauche mir dafür keine Gründe einfallen zu lassen und über den Sozialismus zu reden, sondern ich finde, wir haben ganz gute Gründe, warum wir es an der Stelle ablehnen. Wir haben überall in den Kommunen unterschiedliche Formen, wie das Mittagessen momentan koordiniert wird. Wir haben Kommunen, die die Servicepauschale übernehmen. Wir haben Träger, die eigene Küchen haben. Die AWO zum Beispiel hat größtenteils eigene Küchen, die ihre Einrichtungen beliefert. Wir haben Kommunen oder Träger, die alles an die Eltern weiterreichen. Wir wissen jetzt schon, wir haben ein Sammelsurium von unterschiedlichen Systemen, was es uns schwer macht, auch nur ansatzweise eine Idee davon zu bekommen – und leider liefert das der Antrag auch nicht –, wie es funktionieren soll. Maximal eine Spitzabrechnung könnte letzten Endes funktionieren. Was passiert dann? Dann haben wir wiederum einen höheren Verwaltungsaufwand, nicht nur für die Kommunen, sondern auch für die Träger, die das zuliefern müssen. Ich muss an der Stelle ganz ehrlich sagen: Das ist doch nicht die Lösung. Jetzt sagt DIE LINKE – und das schreibt sie auch in ihr Wahlprogramm –: Wir wollen ein kostenfreies Mittagessen. (Zurufe von den LINKEN) Dabei wisst Ihr ganz genau, wir wollen kostenfreie Kitas. Sie wollen die Elternbeiträge an der Stelle wegnehmen. Darüber können wir gern diskutieren, aber ich finde, das ist letzten Endes die bessere Lösung. Vorhin wurde gesagt, wir sind das letzte ostdeutsche Bundesland, das noch keinen Schritt in die Beitragsfreiheit gegangen ist, noch nicht einen einzigen. Von daher ist das für uns die sinnvollere Variante. Ein anderes Argument, das ich gern erwähnen würde, ist das Thema Bildungs- und Teilhabepaket. Der Kollege von den GRÜNEN hat es gerade gesagt. Allein mit der Wohngeldreform: Minister Schmidt hat bei der Befragung im letzten Plenum dargelegt, wie die Zahlen beim Wohngeld gestiegen sind. Sie haben sich ungefähr um 2,6 erhöht und bei den Antragstellern ungefähr verdoppelt. Wir wissen, diejenigen, die Wohngeld bekommen, können auch das BuT beantragen. Somit haben wir jetzt schon eine größere Zahl an Eltern, die diese Anträge stellen können. Warum machen wir jetzt einen Weg auf, wo wir mehr Verwaltungsaufwand produzieren, anstatt zu sagen, wir nutzen die Dinge, die es schon gibt, wie eben das BuT, das übrigens vom Bund kommt? Wir als Land setzen all unsere Kraft dafür ein, endlich von den Elternbeiträgen wegzukommen. Das ist unsere Antwort darauf. Das hier sehe ich leider nicht als gute Lösung an. Von daher lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Wir sind am Ende der Redereihe angekommen. Gibt es aus den Fraktionen weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht feststellen. Dann geht das Wort an die Staatsregierung und dieses ergreift bei diesem Thema Staatsminister Günther; bitte.
Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zunächst einmal möchte ich anerkennen, dass wir das Thema Ernährung für unsere Kinder, unsere Jugendlichen in den Schulen wieder debattieren, weil es ein wichtiges Thema ist. Es bewegt uns und es betrifft uns alle. Gleichwohl kann auch ich nicht empfehlen, diesem Antrag zuzustimmen. (Unruhe) Kann ich zur Aufklärung beitragen? (Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Matthias Rößler
Ich bitte um den notwendigen Ernst in der Debatte. Bitte, Herr Staatsminister. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir wollten nur wissen, warum Sie reden!)
Wolfram Günther
Ich darf heute für die Staatsregierung dazu sprechen. Davon würde ich jetzt auch Gebrauch machen. Dieses Thema, das wir durch den Bürgerrat vom Bundestag vorgetragen bekommen, ist nicht zum ersten Mal auf Bundesebene adressiert worden. Etwa 2020 hat der wissenschaftliche Beirat des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz ähnliche Empfehlungen abgegeben, doch es ging dabei nicht allein um kostenloses Essen, sondern darum, es mit Qualitätskriterien zu verbinden. Das ist ein Punkt, der sich in Ihrem Antrag nicht wiederfindet. Es geht auch um Qualität. Im Übrigen empfiehlt auch der Bürgerrat, der diese Empfehlung ausgesprochen hat, eine Verknüpfung mit Qualitätskriterien, die die Deutsche Gesellschaft für Ernährung aufgestellt hat. Dabei geht es um Regionalität, um Saisonalität, um Bio-Anteil – alles Dinge, die die Qualität dieses Mittagessens verbessern. Es wäre wichtig, das zu machen. Es gibt aber einen weiteren Punkt – und auch diese Schwachstelle wurde schon angesprochen –: Nicht alle Eltern sind darauf angewiesen, für das Mittagessen nichts zu bezahlen. Wenn wir auf diesem Weg die Qualität verbessern, dann brauchen wir Geld. Das muss irgendwo herkommen. Es ist schwer zu erklären, warum man Haushalte, die nicht auf eine weitere Sozialleistung angewiesen sind, hinzunimmt, weil viele Haushalt in Deutschland genügend Geld zur Verfügung haben. Das sind die zwei Gründe, die dagegensprechen, diesem Antrag zuzustimmen. Gleichwohl ist es wichtig, dass wir das Thema weiter debattieren. Jetzt vielleicht noch an Frau Kollegin Gockel, weil Sie vorhin etwas von – ich weiß nicht – Sowjets oder Räterepublik gesagt haben, die wir übernehmen. Erstens ist dieser Bürgerrat durch Beschluss des Deutschen Bundestages eingesetzt worden. Das heißt, die repräsentative Demokratie funktioniert unverändert hervorragend. Es ist nur ein weiteres Instrument, wie man Bürgergesellschaft tatsächlich beteiligt. Wir sollten für neue Formate offen sein. Der Bundestag lässt es sich nicht nehmen, selbst darüber zu entscheiden, was er mit diesen Hinweisen macht, und wir debattieren darüber. Ich will darauf hinweisen, dass wir auch im Freistaat Sachsen von diesem Instrument Gebrauch machen. Wir haben nämlich im Zuge von Corona 2021 im Freistaat Sachsen einen Bürgerrat Corona einberufen, zu dem die Demokratieministerin Katja Meier gemeinsam mit Ministerpräsident Michael Kretschmer und Kollegin Petra Köpping, Sozialministerin, und weiteren Kabinettsmitgliedern herzlich eingeladen hat. Das heißt, das Thema ist bereits bei uns im Freistaat Sachsen angekommen, und ich finde es ein sehr gutes Instrument, (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) weil die Vorschläge, die aus der Bürgerschaft kommen, für uns einfach zu diskutieren sind. Das heißt, danke für den Antrag. Gleichwohl kann zumindest ich aus den beschriebenen Gründen keine Zustimmung empfehlen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Herr Staatsminister Günther sprach für die Staatsregierung. Jetzt kommen wir zum Schlusswort durch die einbringende Fraktion. Bitte, Frau Kollegin Tändler-Walenta.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst etwas Persönliches loswerden: Ich bin in Sachsen groß geworden, in den Neunzigern sozialisiert, und meine Meinung von der CDU entsprach der eines Satzes von Regine Hildebrandt; da gab es ja so einen bekannten Satz. Ich musste mich diesbezüglich im Zuge der Zeit, die ich im Landtag bin, wirklich revidieren. Einen Höhepunkt hat das heute mit der Rede von Herrn Schiemann zum 27. Januar gefunden. Diese Rede hat mich wirklich sehr berührt, und ich konnte ihm zu 100 % zustimmen. Das hätte ich, ehrlich gesagt, nie geglaubt. Dafür auch danke an Herrn Schiemann. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Aber Herr Schiemann hat auch gesagt – ich zitiere, ich habe es mir extra aufgeschrieben –: „Gemeinsam mit dem Volk müssen wir Politik gestalten und das bleibt oberste Aufgabe.“ Deshalb war ich vorhin so verwundert über die Aussage von Frau Gockel. Ich dachte zuerst, es ist vielleicht eine Büttenrede, aber dann ist mir eingefallen, dass Fasching erst in zwei Wochen ist. Nun muss mich leider an dem Punkt revidieren. Ich habe gedacht, dass sich die CDU bewegt hat, und das war auch mein Eindruck. Diese Rede kam mir aber vor, als sei sie aus dem Jahr 1950. Ich bin wirklich enttäuscht und möchte noch einmal auf das Argument „ na ja, wir hauen denen das doch nicht hinterher“ eingehen. So etwas kann man doch nicht sagen. Sie sind Regierungspartei und wollen es auch bleiben. So können Sie doch mit den Leuten draußen nicht reden. Es ist richtig, dass es für diejenigen, die kein Einkommen haben, die Möglichkeit über das Bildungs- und Teilhabepaket gibt. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass damit eine Stigmatisierung der Kinder verbunden ist, weil das Kind immer das bedürftige Kind sein wird. Wir reden hier aber explizit von Familien, bei denen beide in Arbeit sind, vielleicht noch in Schichtarbeit machen, sozusagen das Rad in Sachsen am Laufen halten, 300 Euro Elternbeitrag und über 100 Euro Essensgeld monatlich zahlen und vielleicht zwei Kinder haben. Das können Sie dann einmal zusammenrechnen. Wenn man dann noch in Elternzeit ist und mit sechs Stunden einsteigen will, dann geht man doch gar nicht mehr arbeiten. Und was sind denn das für Standortfaktoren? Es muss doch auch in Ihrem Interesse sein. Wenn alle Bundesländer um uns herum – in Thüringen, in Mecklenburg-Vorpommern; Brandenburg hat es im Sommer erst beschlossen, in Berlin gibt es zur Beitragsfreiheit noch ein kostenloses Mitessen – eine Kita-Beitragsfreiheit haben, und in Sachsen wird gesagt, das gehe nicht, das sei Sozialismus etc. – so kann man doch keine Politik machen. (Beifall bei den LINKEN) Ich finde es auch arrogant und respektlos, das in dieser Form hier vorzutragen und dann noch nicht einmal auf eine Kurzintervention zu reagieren. Also, das sagt mehr über Ihr Demokratieverständnis als über unseren Antrag aus. Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksachen 7/15177 Sächsischen Staatsministeriums Drucksache 7/15609, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch einer der Berichterstatter des Ausschusses oder der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Kollege Löffler, das Wort? (Jan Löffler, CDU: Nein, danke!)
Dr. Matthias Rößler
Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalt- und Finanzausschusses Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag in der Drucksache 7/13867 mit dem Thema „Kinderschutz stärken, Pubertätsblocker und Werbung für Geschlechtsumwandlung untersagen“ angekündigt. Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie Staatsregierung festgelegt. Das Wort ergreift zuerst Herr Kollege Prantl von der AfD-Fraktion. Danke. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war das Schlusswort, gehalten von Frau Kollegin Tändler-Walenta. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/15505 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/15505 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen und 7/15254, Anträge des der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses in der Drucksache 7/15609 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/15609, zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 7/15642
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Chaos der Hormone, Chaos der Gefühle und ein Körper, der sich massiv verändert. Die Pubertät verwandelt Leib und Seele in eine große Baustelle. In keiner anderen Lebensphase verändert sich ein Mensch so schnell und so sehr wie in der Pubertät und in keiner anderen Phase des Lebens ist das Thema der eigenen Identität präsenter als in der Pubertät. Aber der Übergang in das Erwachsenenleben kann mit großen Schwierigkeiten und auch mit großem Leid verbunden sein. Wenn Jugendliche die Empfindungen haben, im falschen Körper zu leben, nennt man das dann Geschlechtsdysphorie. Glücklicherweise ist eine Geschlechtsdysphorie bei Heranwachsenden in den allermeisten Fällen nur ein vorübergehendes Phänomen. Laut Studien dauert diese in bis zu 15 % der Fälle an, das heißt, in 85 % der Fälle versöhnen sich die Kinder von selbst wieder mit ihrem Körper. Fakt ist: Pubertätsblocker verhindern diese Aussöhnung in den meisten Fällen, wie wir aus wissenschaftlichen Auswertungen wissen. Pubertätsblocker verhindern, dass sich mit der beginnenden Pubertät die sekundären Geschlechtsmerkmale entwickeln können. Befürworter von Pubertätsblockern behaupten, dass Jugendliche damit angeblich die Zeit gewinnen, um sich darüber klar zu werden, ob sie wirklich im anderen Geschlecht leben wollen. Aber das, meine Damen und Herren, ist ein gefährlicher Irrglaube; denn mit der Einnahme von Pubertätsblockern gehen die Kinder fast zwangsläufig den Weg zu einer Geschlechtsumwandlung, was wir Ihnen anhand einiger Zahlen zeigen werden. Das sagt zum Beispiel auch der renommierte Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte, der seit fast 20 Jahren – zwei Jahrzehnte lang – Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie behandelt. Sein Fazit ist Folgendes – ich zitiere –: „Früher lag der Anteil derjenigen, die bei dem Wunsch nach körperverändernden Maßnahmen blieben, bei 15 bis 20 Prozent. Seit Pubertätsblocker gegeben werden, liegt dieser Anteil bei nahezu 100 Prozent.“ 100 %! Das ist fast eine Versechsfachung von Geschlechtsumwandlungen, und zwar, seitdem Pubertätsblocker zum Einsatz kommen. Was muss also die logische Schlussfolgerung aus dieser alarmierenden Zahl sein? Pubertätsblocker sind riskant, sie sind gefährlich, sie gehören verboten. Punkt. (Beifall bei der AfD) Wir fordern Sie auf: Setzen Sie sich im Bundesrat für den Schutz unserer Kinder ein! Werte Kollegen! Pubertätsblocker sind kein unbedenklicher An- und Ausschalter, mit dem man eine Pubertät stoppen und später einfach wieder ankurbeln kann; im Gegenteil, die Substanzen wirken auf das komplexe und sensible menschliche Hormonsystem ein, und sie bringen immense Nachteile körperlicher Veränderungen von Dauer mit sich. Wie in der Sachverständigenanhörung im Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eindrucksvoll dargestellt worden ist, greifen diese Substanzen auch direkt in Gehirnvorgänge ein. Es ist nicht auszuschließen, dass der Gabe von Pubertätsblockern erhebliche Nebenwirkungen folgen. Beachten wir bitte auch die Erkenntnisse aus dem Ausland, die auf eine verringerte Knochendichte, eine verminderte Intelligenz, eine hochschnellende Suizidrate und eine verkürzte Lebenserwartung um 10 bis 20 Lebensjahre hinweisen. Wir in Deutschland stehen bei der Anwendung noch am Anfang, wogegen andere Länder wie Schweden, Finnland, England, Australien und Teile der USA uns um Jahre voraus sind. Das Ergebnis ist dort: Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Pubertätsblockern wurde aufgrund fehlender Evidenz in puncto Sicherheit und klinischer Wirksamkeit inzwischen wieder stark eingeschränkt. Warum? Die Risiken sind zu groß, der Nutzen ist fast null. Das sind die Fakten. Daher dürfen Pubertätsblocker in diesen Ländern nur noch in klinischen Studien angewendet werden. Die alternative Lösung ist dort: Eine Behandlung von Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie erfolgt standardmäßig mittels Psychotherapie. Dagegen folgt der Gabe von Pubertätsblockern – wie gesagt – fast immer die Geschlechtsumwandlung. Wir wollen unsere Kinder aber vor seelischen und körperlichen Schäden schützen, die sie für ihr gesamtes Leben sehr schwer zeichnen und die sie irgendwann bitter bereuen könnten. Das betrifft nicht nur die Kinder und Jugendlichen, sondern auch deren Eltern und Großeltern. Wir wollen unsere Kinder vor späteren Operationen schützen, bei denen vollkommen gesunden Kindern – man muss sich das einmal live vorstellen – die Genitalien abgenommen, Brüste, Eierstöcke und die Gebärmutter entfernt werden. Wir wollen unsere Kinder in der unsicheren Zeit der Pubertät nicht durch Regenbogenideologen in den Schulen verunsichern lassen, welche ihnen fatale unumkehrbare Entscheidungen einreden. (Zuruf des Abg. Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE) Wir fordern Sie auf, dass Sie Ihre steuergeldfinanzierte Einflussnahme durch außerschulische private Träger kritisch prüfen und vorzugsweise komplett einstellen. (Beifall bei der AfD) Wer von Ihnen nun immer noch Ja zu Pubertätsblockern und der dahin gehenden Verunsicherung unserer Kinder sagt, der bekommt nochmals einige Fakten aus unseren Expertenanhörungen wiederholt; (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Sie kennen das alles bereits. Sie wissen, dass die derzeitige transpositive Beratung dazu führt, dass sich in der Zeit von 2007 bis 2021 die Zahl der Geschlechtsoperationen bei den 15- bis 25-Jährigen von 54 auf 917 versiebzehnfacht hat. Mitverantwortlich dafür sind wiederum die niedrigschwelligen Manipulationsveranstaltungen, bei denen Minderjährigen Transgeschlechtlichkeit regelrecht eingeredet wird – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Quatsch!) ein Thema, das Sie sonst vermutlich gar nicht interessiert hätte. Hier findet also eine ideologisch motivierte und vollkommen verantwortungslose Beeinflussung von Kindern mit der Folge statt, dass diese in ihrer geschlechtlichen Identität künstlich stark verunsichert werden. Und das, meine Damen und Herren von der Staatsregierung, haben Sie für Kinder in einem Lebensalter, in dem sie natürlicherweise mit ihrem Körper und ihrer Identität hadern, ganz bewusst auf den Weg gebracht und politisch beschlossen. Bitte vergleichen Sie auch diese Fakten: 95 % der Kinder, die Pubertätsblocker erhielten, entschieden sich für eine Geschlechtsumwandlung; dagegen haben sich 85 % der Kinder, die keine Pubertätsblocker enthielten, mit ihrem natürlichen Geschlecht von selbst wieder ausgesöhnt. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) So jedenfalls steht es in der Stellungnahme von Dr. Martin Voigt, der auch sagt, dass von 2009 bis 2019 – innerhalb von nur einem Jahrzehnt – die Bereitschaft zu Geschlechtsumwandlungen in einzelnen deutschen Medizinzentren um schwindelerregende 4 000 % hochgeschnellt ist. Auch das ist eine Folge der unverantwortlichen Verunsicherung und Beeinflussung, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) wie sie unter anderem steuergeldfinanzierte außerschulische Vereine mit dem Segen einer CDU-geführten Regierung und dem Geld der Steuerzahler durchführen dürfen. Werte Kollegen von der CDU, Sie haben hier die Regierungsmehrheit. Setzen Sie diesem ideologischen Irrsinn ein Ende, und schützen Sie unsere Kinder, soweit Ihnen das C wie christlich noch irgendetwas bedeutet. (Beifall bei der AfD) Werte Kollegen! Wir fordern mit unserem Antrag deshalb drei Dinge. Erstens: Psychotherapie statt Pubertätsblocker. Zweitens: Verbot der Pubertätsblocker für Minderjährige, und drittens: Stopp der ideologischen Manipulation unserer Kinder. Ich möchte noch eine andere Sache klarstellen, nämlich, dass ein Verbot von Pubertätsblockern keine Einmischung der Politik in ärztliche Entscheidungen darstellt, sondern dass wir aufgrund ärztlicher Entscheidungen und wissenschaftlicher Erfahrungen aus anderen Ländern Schäden von Pubertätsblockern hier in unserem Land von Kindern fernhalten wollen. Unsere Kinder dürfen in ihrer unsichersten Lebensphase nicht mit gesundheitsschädlichen Pubertätsblockern behandelt werden, sondern sollen erst mit erlangter Reife, mit erlangter Vernunft, mit der Volljährigkeit darüber entscheiden dürfen, ob sie irreparable geschlechtsverändernde Entscheidungen an ihrem eigenen Körper treffen dürfen. Ich bitte Sie deshalb sehr eindringlich, werte Damen und Herren, auf unsere Sorgen und Bedenken einzugehen und unseren Antrag zu unterstützen. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Und keine Panik: Sie sollen das nicht für uns tun. Tun Sie das für unsere Kinder! Sie sind es den Schutzbefohlenen unserer Gesellschaft schuldig. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Ich höre nur, wie es immer wieder hallt: Selbstbestimmungsrecht von Kindern! – Zuruf von der AfD: Das ist etwas völlig anderes!)
Dr. Matthias Rößler
Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt das Wort Frau Kollegin Kuge.
Daniela Kuge CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unabhängig von der Komplexität dieses Themas ist festzustellen: Transsexualität ist kein Phänomen, sondern real. Man kann Berichterstattungen und gewisse Darstellungen kritisch sehen, aber wir verwahren uns mit diesem Antrag dem zugrundeliegenden Gedanken, transsexuelle Menschen diskriminieren zu wollen. Den Rest meiner Rede gebe ich sehr gern zu Protokoll. (Beifall von der CDU –
Roberto Kuhnert AfD
Das ist doch gar nicht gesagt worden! – Zuruf von der AfD: So peinlich! – Weitere Zurufe von der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Hat die Fraktion DIE LINKE Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Wünscht die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort? – Ja. Bitte, Herr Kollege Scholz.
Markus Scholz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist bereits spät, und wir tagen immer noch. Gut so, denn dieses Parlament ist ein Arbeitsparlament (Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) mit Aktuellen Debatten, Änderungsanträgen zu Gesetzesinitiativen und eigenen Anträgen, (Zuruf von der AfD: Zum Thema, bitte!) wobei Letzteres auf vorliegenden Antrag nicht zutrifft. Dieser wurde bereits in vielen Landesparlamenten – angefangen von Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, NRW, Bayern bis hin zu Mecklenburg-Vorpommern – und zuletzt auch im Deutschen Bundestag von der AfD eingebracht. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Haben Sie noch nie gemacht, ne?) Um was geht es überhaupt? Es geht um Pubertätsblocker, die nach Meinung der AfD verboten werden sollten. Pubertätsblocker sind Medikamente, die nach sorgfältiger medizinischer Prüfung verschrieben werden können. Zum einen handeln hier Fachärzt(inn)e(n) nach wissenschaftlichen Leitlinien, und die Entscheidung wird mit Eltern, Kind und mindestens zwei Ärzt(inn)e(n) verschiedener Fachrichtungen gemeinsam getroffen. Zum anderen können diese Medikamente Kindern und Jugendlichen das Leid in einer Krise ersparen: den erheblichen Leidensweg, den Transjugendliche durchmachen, wenn sie Tag für Tag mit ihrem Körper konfrontiert sind, (Zuruf von der AfD: Nein!) beim täglichen Blick in den Spiegel, der auf die Brüste zeigt, die gefühlt nicht da sein sollten, bis hin zur monatlichen Regelblutung, dem Stimmwechsel oder dem Bart, der wächst. Dies können wir, wenn überhaupt, nur bedingt nachempfinden. Deshalb sollten wir uns hier auch nicht anmaßen, ein Urteil fällen zu können. Wir sind der Auffassung, dass diese Entscheidung weiterhin von Mediziner(inne)n getroffen werden sollte. Zu der Geschlechtsdysphorie wurde schon ausgeführt, das würde ich mir jetzt sparen. Wie auch bei anderen Medikamenten ist die Verschreibung und Einnahme eine Entscheidung nach gründlicher medizinischer Ab- und Aufklärung zwischen Ärzt(inn)en und Patient(inn)en, und dies auch unter Beachtung von möglichen Nebenwirkungen. Es ist definitiv keine Entscheidung, die wir hier im Parlament mit einem Verbot von Medikamenten treffen sollten. Es ist vielmehr eine Abwägung von möglichen Risiken durch Pubertätsblocker und Hormontherapien und dem individuellen Leid, das ohne sie anhält oder verstärkt wird. In Sachsen sind nach Daten der AOK Plus insgesamt 245 Personen mit einer Geschlechtsdysphorie diagnostiziert; davon waren 184 weiblich und 61 männlich. Von den 184 hatten 52 Versicherte eine Arzneimittelverordnung. Lediglich zwei Versicherte wurden operiert. Im Zuge dessen von einem „Transhype“ zu sprechen, wie es in Ihrem Antrag lautet, ist Meinungsmache auf dem Rücken von Betroffenen und billige Profilierung auf Kosten von Minderheiten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Einfach ist der Weg für Betroffene nicht, da Gutachten und viele verschiedene Konsultationen nötig sind, um die Diagnose abzusichern. Es liegt also an uns, mit dem Leid junger Menschen, die sich von der Gesellschaft ein Mindestmaß an Verständnis und für sich selbst einen begrenzten Zeitaufschub erhoffen, so verantwortungsbewusst wie nur irgend möglich umzugehen. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächste spricht für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Lang.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der AfD befasst sich mit einem äußerst sensiblen Thema, denn er thematisiert Jugendliche mit der Diagnose der geschlechterspezifischen Inkongruenz. Das sind junge Menschen, die sich nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren können. Nach wie vor werden transgeschlechtliche Menschen im öffentlichen Diskurs oftmals als „außerhalb der Norm“ gesehen. Das haben wir heute wieder erlebt. Die Unterscheidung in „Norm“ und „Abweichung“ schafft die Grundlage für ausgrenzendes Verhalten und Transfeindlichkeit. Gerade Transkinder und -jugendliche bilden dabei eine besonders vulnerable Gruppe. Daher ist es wichtig, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen professionelle Beratung und therapeutische Begleitung erhalten. In der Anhörung zum Antrag haben die Sachverständigen sehr eindrücklich dargestellt, wie komplex die therapeutische und medizinische Begleitung von transgeschlechtlichen Menschen ist. Die zuständigen Ärzte und Ärztinnen arbeiten auf der Grundlage von Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften, die wiederum auf Basis wissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse entwickelt werden. Es wurde deutlich, dass es bei der ärztlichen Begleitung zuvorderst darum geht, die betroffenen Menschen dabei zu unterstützen, die eigene Persönlichkeit in Einklang mit der empfundenen Geschlechtsidentität zu bringen. Es geht darum, sich selbst zu akzeptieren und sich selbst zu fühlen. Gelingt dies nicht, kann das psychische Folgen haben und sehr gravierend sein. Die AfD unterstellt mit dem vorliegenden Antrag – das haben wir schön gehört – einen sogenannten Transhype. Sie unterstellt damit, dass Kinder und Jugendliche in Bildungsoder Jugend- und Freizeiteinrichtungen Maßnahmen ausgesetzt seien, die den Transitionswunsch hervorrufen könnten. Das ist ein ganz gefährlicher Unfug, und es ist nicht nur der Wahrnehmung von Jugendlichen abträglich, denn man nimmt sie nicht ernst. Zuletzt wird Menschen, die glauben, transident zu sein, unterstellt, dass sie sich aussuchen, genau das zu sein. Dabei geht es nicht darum, wer man sein möchte, sondern darum, wer man ist. Deshalb ist es so wichtig, Kindern und Jugendlichen zuzuhören, sie ernst zu nehmen, ihnen Zeit und Raum zu geben; denn selbstverständlich muss diese Entscheidung für eine Geschlechtsangleichung wohl überlegt sein. Der im Antrag kritisierte Einsatz von Pubertätsblockern erfolgt nicht leichtfertig, sondern auf Grundlage der erwähnten Leitlinien immer einzelfallbezogen und immer nur bei fachärztlicher Feststellung, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine anhaltende Geschlechtsinkongruenz vorliegt. Medikamente, die die Pubertät unterdrücken, verschaffen den Jugendlichen vor allem eines, nämlich Klarheit. Die Sachverständigen haben dargestellt, dass solche Behandlungsentscheidungen sehr komplex sind und höchste medizinische Sorgfalt benötigen. Wir vertrauen auf unsere Ärzte und Ärztinnen, auf ihre medizinische Sorgfaltspflicht und hoffen, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre Familien einfühlsam begleitet werden und dass sie den jungen Menschen ihre eigentliche Identität zugestehen. Vielen Dank. Wir lehnen ihren Antrag ab. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Die Aussprache ist beendet. Ich frage die AfD-Fraktion, ob sie über die Beschlussempfehlung zu ihrem Antrag Einzelabstimmung begehrt? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja, bitte!) Ich komme zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die unter Ziffer 10 der Drucksache 7/15642 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu dem Antrag der AfDFraktion auf Drucksache 7/13867. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Erklärung
Daniela Kuge CDU
Darüber hinaus ist das Recht der Eltern auf Erziehung sowie auch der Verweis auf deren Verantwortung nicht nur selbstverständlich, sondern auch ein Grundsatz unserer Verfassung. Der Antrag ist daher auch aus diesem Blickwinkel nicht nötig. Die AfD hat einen Antrag vorgelegt, der ein wichtiges Thema betrifft. Wir alle wollen nur das Beste für unsere Kinder. Doch der Antrag der AfD ist fehlerhaft und findet daher nicht die Zustimmung der CDU-Fraktion. Warum das so ist, möchte ich kurz begründen: Zunächst hat die Anhörung der Experten im Sozialausschuss deutlich gezeigt, dass es auch innerhalb der medizinischen Fachgesellschaften noch einen hohen Diskussionsbedarf gibt. Die fachliche Debatte im Ausschuss hat uns deutlich gemacht, dass das Thema hoch komplex ist. Deshalb ist analog zur Stellungnahme der Staatsregierung festzuhalten: Wir können den Sachverhalt noch nicht vollumfänglich und abschließend bewerten, weil die Fachdebatte noch im Fluss ist. Fakt ist, dass die Anzahl von Menschen, bei denen das biologische Geschlecht nicht mit dem empfundenen Geschlecht übereinstimmt, sehr klein ist, wenn man sie mit der Zahl der Gesamtbevölkerung vergleicht. Fakt ist allerdings auch, dass die Häufigkeit dieser Fälle steigt. Es ist jedoch unklar, worauf der Anstieg zurückzuführen ist. Führt die zunehmende Berichterstattung über Transgender-Personen und gender-diverse Kinder und Jugendlichen zu einer Art Mode-Trend oder gab es das Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zu mündlichen Ergänzungen der Berichte das Wort wünscht. – Dies ist nicht der Fall. Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung begründet. Die Information, welche Fraktion und Keine. Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll schon immer und die Medienberichte ermutigen nun lediglich mehr Betroffene, sich Hilfe zu suchen? Die Antwort auf diese Frage zeigt, wie komplex das Thema ist. Komplex ist außerdem die Situation der Ärzte. Sie müssen feststellen, ob der Jugendliche die Tragweite der Maßnahmen verstanden hat. Sie müssen abklären, ob nicht doch eine psychiatrische Störung hinter der Diagnose steckt. Gewisse Erwartungshaltungen einzelner Jugendlicher, die kein Verständnis gegenüber der Abklärung einer anderen Diagnose zeigen, gehören auch dazu. Wir haben in der Anhörung außerdem erfahren, dass eine Therapie mit kontrasexuellen Hormonen nur sehr selten angewendet wird. Zusätzlich steht eine solche Therapie immer am Ende eines langen Prozesses mit umfassender Prüfung. Das liegt daran, dass aufgrund des erheblichen Eingriffs in den Hormonhaushalt ein Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen besteht. Zu diesen Nebenwirkungen liegen unterschiedliche Aussagen zu vorliegenden Studien vor. Andere Länder wie Schweden reagieren ebenfalls zunehmend zurückhaltend bei der Anwendung. Es wird alles in allem deutlich, dass das Thema enorm kompliziert ist. Hinzu kommt, dass die für Ende 2023 angekündigte S3- Leitlinie immer noch nicht vorliegt. Ohne diese ist es schwierig, eine Bewertung zukünftiger Behandlungen vorzunehmen. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab.
Dr. Matthias Rößler
Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/15643 welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, die Tagesordnung der 82. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Prä-Donnerstag, den 1. Februar 2024, 10 Uhr festgelegt. Einlades 7. Sächsischen Landtags ist geschlossen. (Schluss der Sitzung: 22:57 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
