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Sebastian Gemkow

31.01.2024 Sitzungen 7/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen wird eines der zentralen wissenschaftspolitischen Projekte des Koalitionsvertrages umgesetzt und eine ebenso bedeutende wie innovative Transformation der sächsischen Hochschullandschaft auf den Weg gebracht. Das Gesetz hat zum Ziel, die Wissenschafts- und Hochschullandschaft im Freistaat Sachsen grundlegend zu erweitern und der Umwandlung der Berufsakademie Sachsen in die Duale Hochschule Sachsen den bestmöglichen rechtlichen Regelungsrahmen zu geben. Es wurde heute schon mehrfach angesprochen: Seit mehreren Jahrzehnten ist die Berufsakademie Sachsen erfolgreich, und sie ist ein attraktiver Partner für die sächsischen Unternehmen, insbesondere für unsere mittelständisch geprägte sächsische Wirtschaft. Kennzeichnendes Merkmal der Berufsakademie ist das duale Prinzip der engen Verknüpfung von akademischer Theorie und betrieblicher Praxis. Mit der Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen werten wir das duale Studium weiter auf. Schon heute erfüllt die Berufsakademie Sachsen eine wichtige Funktion im regionalen Bildungsund Beschäftigungssystem. Die außerhalb der Ballungszentren gelegenen Standorte – die sieben Standorte der Studienakademien wurden angesprochen – leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Regionen. Sie fördern die regionale Wirtschaft, aber vor allem binden sie die jungen Menschen in den Regionen. Durch die Duale Hochschule Sachsen kann die sächsische Wirtschaft ihren Bedarf an Fachkräften in Zukunft noch zielgenauer decken und damit zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unseres Freistaates beitragen. (Beifall bei der CDU) Hinzu kommt – auch das wurde schon angesprochen –, dass die Umwandlung notwendig ist, um statusbedingte Nachteile der Berufsakademie im Wettbewerb mit anderen Hochschulen deutschlandweit zu beheben. Das betrifft vornehmlich den Studentenbereich. Die Berufsakademie Sachsen vergibt schon heute einen Abschluss, der Hochschulabschlüssen gleichgestellt ist. Trotzdem wird der an der Berufsakademie erworbene Abschluss in der Praxis vielfach nicht als gleichgestellt bewertet, wodurch in der Vergangenheit bis heute Nachteile für die Absolventen gegeben sind. Das betrifft auch den Zugang zum Masterstudium und damit die Durchlässigkeit im Bildungssystem – auch das ist schon angesprochen worden. Absolventen der Berufsakademie Sachsen sind zum Beispiel zurzeit noch beim Zugang zu KfW-Studienkrediten benachteiligt, auch beim Zugang zu Stipendien oder Programmen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. Durch den rechtlichen Status als Hochschule sind die Abschlüsse zukünftig aber nicht mehr nur den Hochschulabschlüssen gleichgestellt, sondern es handelt sich dann um einen akademischen Grad, sodass die Probleme bei der Anerkennung der Abschlüsse entfallen; das bringt für die Absolventinnen und Absolventen eine verbesserte Berufschance, einen verbesserten Karriereweg. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Durch die Weiterentwicklung zur Dualen Hochschule Sachsen wird aber auch ein für Hochschulen essenzieller Forschungsstatus abgeleitet; auch das ist schon angesprochen worden. Mit dem sogenannten kooperativen Forschungsauftrag erhöhen wir letztlich die Attraktivität und die Bindungskraft für Lehrpersonal; auch das dient der Lehrqualität, aber mit Sicherheit auch dem Transfer von Erkenntnissen in die Praxis, insbesondere in unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft. Die Duale Hochschule Sachsen wird als zusätzliche und als eigenständige Hochschulart in das Sächsische Hochschulgesetz integriert werden. Sie wird damit dass Konzert unserer sächsischen Hochschulen ergänzen, und sie wird der hervorgehobene Anbieter für das praxisintegrierende duale Studium in unserer sächsischen Hochschullandschaft werden. Wie die übrigen sächsischen Hochschulen wird sie eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Die sieben staatlichen Studienakademien bleiben aber rechtlich unselbstständige Standorte der Dualen Hochschule Sachsen, und bilden letztlich ihre organisatorische Grundeinheit. Das sind nur einige Punkte dieses umfangreichen Gesetzes, das aber insgesamt einen ganz stabilen Rahmen für die Zukunftsfähigkeit der Duale Hochschule Sachsen bildet. Die starke Wissenschaftslandschaft im Freistaat Sachsen – das kann man an dieser Stelle sicherlich auch noch einmal betonen – ist seit jeher eine ganz entscheidende Säule für den Erfolg und für die Lebensqualität, für den Wohlstand in unserem Land. Dafür ist auch die Stärkung von modernen Studienformen, zum Beispiel dem dualen Studium, hier in Sachsen von entscheidender Bedeutung. Das zeigt die Erfolgsgeschichte der BA in der Vergangenheit. Das wird mit Sicherheit auch die Weiterführung dieser Erfolgsgeschichte als Duale Hochschule Sachsen zeigen. Die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen ermöglicht die flächendeckende hochschulische duale Ausbildung unserer Studierenden in Sachsen, die als hervorragend ausgebildete Fachkräfte so wichtig sind für die Zukunft unseres Landes, für unseren Arbeitsmarkt. Ich möchte die Gelegenheit heute insbesondere dazu nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsakademie Sachsen für diesen erfolgreichen Weg in den letzten Jahrzehnten ganz herzlich zu danken. Sie sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass wir hier stehen können, dass wir dieses Erfolgsmodell mit diesem wegweisenden Gesetz in die Zukunft führen können. Vielen herzlichen Dank für das, was Sie in den letzten Jahrzehnten geleistet haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Aber ich danke auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für den konstruktiven Prozess, den wir in den letzten Monaten und Jahren hier miteinander gegangen sind. Diese – noch mal – sehr essenzielle Veränderung setzt auf ein schon sehr anspruchsvolles neues Hochschulgesetz auf, das wir schon verabschiedet haben. Es wird hier in dieses Gesetz wiederum integriert. Vielen herzlichen Dank für diesen konstruktiven Prozess. Vielen Dank, dass es möglich war. Liebe Sabine Friedel, du hast es gesagt: Viele hatten Zweifel daran, dass wir das Gesetz in dieser Zeit schaffen. Es ist wirklich sehr anspruchsvoll gewesen. Wir sind vor allem unserem Anspruch treu geblieben, dass wir nicht nur einfach ein Etikett irgendwo draufkleben wollen, sondern dass wir wirklich dem Grunde nach eine neue Hochschule schaffen wollen. Das gelingt mit diesem Gesetz. Vielen herzlichen Dank dafür. Mit ihrer Zustimmung wirken Sie alle gemeinsam an einer der bedeutendsten Neuerungen im sächsischen Hochschulbereich mit, und Sie sorgen dafür, dass die Duale Hochschule Sachsen kraft dieses Gesetzes am 1. Januar 2025 offiziell errichtet werden kann und ihren Regelbetrieb aufnehmen wird. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Sebastian Gemkow. Meine Damen und Herren! Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen, Drucksache 7/14856, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus ab, Drucksache 7/15641. Es liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, Drucksache 7/15676, und ich erteile der Abg. Anna Gorskih für die einbringende Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte schön.

Protokoll ↗