Christin Melcher
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will mit ihrem Gesetzentwurf Mädchen und jungen Frauen das Tragen eines islamischen Kopftuchs in Kindertageseinrichtungen und Schulen verbieten. Damit wittert die AfD ein weiteres Mal ein ganz großes Problem, wo keines ist. Ein weiteres Mal knüpft sie an bestehende Ressentiments und Vorurteile an, um Menschen in diesem Land gegeneinander aufzuwiegeln. Ein weiteres Mal instrumentalisiert die AfD Kinder und Jugendliche. Dieses Mal versucht sie sich sogar als Kämpferin für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu gerieren. Man möchte an dieser Stelle laut lachen, wenn einem nicht das Lachen im Halse stecken bleiben würde. (Zurufe der Abg. Hans-Jürgen Zickler und Norbert Mayer, AfD) Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der AfD geht es am Wenigsten um muslimische Mädchen und Frauen oder gar deren freie Entfaltung. Es geht ihr um ihr Lieblingsfeindbild, und zwar den Islam und die angebliche Islamisierung unseres Landes. Denn die Begründung im Gesetzentwurf strotzt vor antiislamischer Rhetorik. Und auch in der Anhörung wurde ihr antimuslimischer Rassismus sehr deutlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sowohl in der schriftlichen Stellungnahme wie auch in der Sachverständigenanhörung wurde dem Gesetzentwurf attestiert: maximale Irrelevanz. Weder beim Städte- und Gemeindetag noch beim Landkreistag sind Fälle bekannt, in denen das Tragen eines Kopftuches irgendwo in Sachsen zu einem Problem in Kitas oder Schulen geführt hätte. Ferner wurde in der Anhörung aber noch viel mehr deutlich: Der Gesetzentwurf ist verfassungswidrig. Er verstößt gegen die Religionsfreiheit, die im Grundgesetz, aber eben auch in der Kinderrechtskonvention normiert ist. Er verstößt weiterhin gegen das staatliche Neutralitätsgebot, weil die AfD selbstredend nur mit dem islamischen Kopftuch ein Problem hat, nicht aber mit anderen Kopfbedeckungen oder religiösen Symbolen. Der Gesetzentwurf ist schließlich auch offen diskriminierend, da ausschließlich weibliche Angehörige ausschließlich einer Religion betroffen sind, nämlich Muslima. Nun sind Irrelevanz und Verfassungswidrigkeit bereits gute Gründe, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Aber ich möchte noch auf einen anderen Aspekt eingehen, der meines Erachtens bisher unterbelichtet wurde. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist ein Kopftuch dort problematisch, wo es Ergebnis von Zwang ist. Es steht völlig außer Frage: Die Entscheidung darüber, ein Kopftuch zu tragen, obliegt der Frau und zwar nur ihr. Diese Entscheidung findet aber – wie alle Entscheidungen, gerade auch von jungen Menschen – in einem Kontext statt; hier vor allem in einem familiären Kontext. In einem Gutachten von Prof. Khorchide in NRW heißt es so zum Beispiel: „Die Vorstellung, jeder könne sich in seiner Biografie seine Religion frei auswählen, geht an der Realität vorbei. Ein jedes Kind wird in eine Familie und damit in eine religiöse oder areligiöse Umwelt hineingeboren und ist den Einflüssen der Eltern ausgesetzt.“ Mit einem Kopftuchverbot wird der Druck einseitig auf die muslimischen Mädchen verlagert. Entweder verstoßen sie gegen ein gesetzliches Verbot oder sie geraten auf der anderen Seite in Konflikt mit der Familie, dem eigenen Glauben oder dem Gewissen. In dem genannten Gutachten heißt es weiter: „Die zentrale Herausforderung bleibt: einerseits, die religiöse Grundierung der Persönlichkeit des Kindes zu akzeptieren, die durch die Einbettung in eine Religionsgemeinschaft entstehende Geborgenheitsgefühle zu fördern und zu respektieren und andererseits, die Wahl- und Alternativmöglichkeiten für die Zukunft offen zu halten, die sich durch eine enge Auslegung der religiösen Gemeinschaft zwangsweise ergeben. Dies ist staatlicherseits nur schwer vorgebbar. Sie muss im Einzelfall der Abwägung der Interessen stets neu ausgehandelt werden.“ Aus unserer Überzeugung ist ein Kopftuchverbot deshalb der völlig falsche Weg. Wichtiger und viel zielführender ist aus unserer Sicht das Empowerment der Mädchen bzw. der jungen Frauen und auch ihrer Eltern, damit sie sich selbstbestimmt für oder eben auch gegen eine Religion entscheiden können. Vorschriften des Staates zu religiösen Bekleidungsvorschriften verbieten sich aus unserer Sicht. Wir werden Ihren Gesetzentwurf daher ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall des Staatsministers Christian Piwarz) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Christin Melcher für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht nun Hanka Kliese; bitte.
