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Valentin Lippmann

GRÜNE 31.01.2024 Sitzungen 7/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum dritten Mal binnen weniger Monate diskutieren wir im Sächsischen Landtag über die Förderpraxis im Bereich der integrativen Maßnahmen im sächsischen Sozialministerium. Nach offenbar notwendigem langen Nachdenken will die AfD nun doch zu einem der mächtigsten Instrumente des Parlaments greifen und einen Untersuchungsausschuss hierzu einsetzen. Zu den Inhalten der Auseinandersetzung – die Förderpraxis in einer Zeit, in der es darum ging, möglichst zügig und unbürokratisch zu helfen, als Menschen in größter Not zu uns kamen – würde ich am liebsten auf meine bisherigen Reden in diesem Hohen Haus verweisen. Da aber das Erinnerungsvermögen des einen oder anderen Kollegen, insbesondere der Antragstellerinnen und Antragsteller, bekanntermaßen recht gering ausgeprägt ist, hier noch einmal ein kurzer Zeitraffer: Das Ministerium hat erhebliche Fehler bei der Vergabe der Mittel eingeräumt, Maßnahmen für die Zukunft getroffen und sogar persönliche und personelle Konsequenzen gezogen. Der vorliegende Bericht des Rechnungshofs, der auch heute wieder den Kronzeugen der Anklage gibt, enthält dazu wichtige Befunde, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) aber auch einige Äußerungen und Feststellungen, die nach meinem Dafürhalten die Kompetenz des Rechnungshofs weit überschreiten. Anhaltspunkte für einen angeblichen Fördersumpf, wie im Einsetzungsantrag bewusst pejorativ Untersuchungen vorweggenommen wird, gibt es nicht. Punkt. Mehr muss man zum Inhalt nicht sagen, denke ich. Aber die AfD scheint sich ihre ganz eigene Wahrnehmung der Welt zu zimmern und sich in der nächsten Verschwörungstheorie zu verlieren. Ich erinnere bezüglich Ihrer Verschwörungstheorie daran: Dass Ihre Liste staatlicherseits gekürzt wurde, hat uns in den 1. Untersuchungsausschuss geführt. Ich ahne, dass die nächste Verschwörungstheorie diesen Landtag nicht um Erkenntnisse bereichern, sondern eher dazu führen wird, dass Sie sich in den nächsten Punkt verrennen, bei dem Sie am Ende nicht mehr durchsehen, worin eigentlich das Problem bestand. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gehört zu den wichtigsten Rechten und zugleich schärfsten Schwertern der parlamentarischen Minderheit. Die Nutzung geht aber mit Verantwortung einher. Das betone ich an dieser Stelle ausdrücklich; denn weder die Art und Weise der Einsetzung noch der Einsetzungsantrag lassen den Schluss zu, dass man sich dieser Verantwortung als AfD auch nur im Ansatz bewusst ist. Vielmehr scheint mir, dass mit diesem Untersuchungsausschuss der Landtag zu einer erneuten Bühne für eine groteske Laienschauspielaufführung im Stile von Nachmittagsgerichtsshows zweifelhafter Provenienz werden soll. (Lachen bei der AfD) Denn ausgerechnet jene Ansammlung von Hobby-MissMarples, die schon im bisherigen Untersuchungsausschuss zur vermeintlichen Listenkürzungsaffäre außer Spesen und (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) intellektuellen Schmerzen, Herr Barth, nichts verursacht hat, will nun binnen von acht Monaten (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) etwas aufklären! Das ist ein Treppenwitz! Wir haben monatelang im vorherigen Untersuchungsausschuss über die Frage diskutiert, was ein Leervorgang ist, weil Sie es nicht verstanden haben! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Jetzt wollen Sie in der gleichen Zeit einen Sumpf aufklären! Herzlichen Glückwunsch! Das funktioniert doch nicht! (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Sie verlaufen sich definitiv in Ihren eigenen Erzählungen. Ich sage Ihnen: Hoffentlich verlaufen Sie sich am Ende nicht im Morast Ihres eigenen Sumpfes verbaler Ausfälle in den bisherigen Debatten zu dieser Frage. Vielen Dank! Mehr ist zum Inhalt nicht zu sagen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Aber dass Sie dann auch noch mit derselben Laienschauspieltruppe auftreten, ausweislich der Mitglieder, die Sie für den Untersuchungsausschuss vorschlagen, das zeigt doch, was Sie hier vorhaben und (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) wie wenig ernst Sie schlussendlich dieses Parlament nehmen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Sollte dieser Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, weil es der AfD dann irgendwie gelingt, einen verfassungskonformen Auftrag vorzulegen, freuen wir uns dann sicherlich alle schon auf die Fortsetzung der beliebten Reihe „Norbert Mayer auf der Suche nach der Frage“. (Heiterkeit und Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Allerdings greift auch hier die Erkenntnis: Manche deutschen Serienproduktionen hätte man lieber schon nach der ersten Staffel einstellen sollen. Diese hier wahrscheinlich ebenso. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Die Fortsetzung der Reihe „Ulbrich befragt sich selbst“ bleibt uns indes erspart. Dass Sie bis vorgestern ausgerechnet einen selbst aus Sicht Ihrer Partei erwiesenen Extremisten zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses machen wollten, spottet jedweder Beschreibung und zeigt, dass die Realität manchmal die größere Satire als das ist, was wir dafür halten. Wahrscheinlich erspart uns offenkundig lediglich ein bloßer zeitlicher Zufall, dass der Vorsitzende dieses Untersuchungsausschusses auf der Suche nach dem Recht nicht nur das Staatsbürgerschaftsrecht der Nazis herauskramt, sondern gleich noch Frank und Freisler bemüht. Wenigstens das ist ein kleiner Vorteil in dieser Debatte. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat in dieser Legislatur mit einer Verschwörungserzählung begonnen und sie will mit einer neuen Verschwörungserzählung enden. Diesen Untersuchungsausschuss, der nur immense Kosten verursachen und absehbar kaum Erkenntnisse zutage fördern wird, braucht es aus unserer Sicht nicht. Dennoch wird Ihnen dieses Minderheitenrecht natürlich keiner verwehren können, solange der Untersuchungsauftrag nicht verfassungswidrig ist; denn es ist nicht die Aufgabe der Mehrheit, die Minderheit vor sich selbst zu schützen. Aber es ist Aufgabe dieses Hohen Hauses, die Verfassung zu achten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN und vereinzelt bei der CDU und der SPD) An der Verfassungskonformität dieses Einsetzungsauftrags gab und gibt es erhebliche Zweifel, die die Landtagsverwaltung zu Papier gebracht hat. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist der Einsetzungsantrag zum gegenwärtigen Stand, auch in der Fassung des Änderungsantrages, Herr Barth, keineswegs über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben. Im Gegenteil. Sie versuchen, selbst mit Ihren Änderungen, mit diesem Untersuchungsausschuss tief in das Innerste der Grundreche von privaten Dritten hineinzuschnüffeln. Diejenigen – wie Frau Köditz gerade schon sagte –, die sonst immer den Schnüffelstaat hinter jeder Ecke wittern, offenbaren, dass sie die wahren Spitzel sein wollen. Aber genau vor diesem Vorhaben stehen erhebliche verfassungsrechtliche Mauern, die es dafür zu überwinden gilt, was Ihnen bisher nicht gelungen ist. (Sebastian Wippel, AfD: Was passiert mit dem Steuergeld? Das ist doch die Frage!) Private sind in diesem Landtag weder rechtlich noch politisch verantwortlich. Eine Untersuchung rein privater Sachverhalte ist mit elementaren Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar. So hat es auch die Landtagsverwaltung festgestellt. Soweit also – wie in Ziffer 4. – versucht wird, ins Blaue hinein die finanziellen Verhältnisse geförderter Träger auszuforschen, (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) verlässt der Untersuchungsauftrag nicht nur den Boden des Anstandes, sondern klar den Rahmen der Sächsischen Verfassung. Das gilt auch für Ihre in diesem Punkt nur kosmetischen Änderungen, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) die lediglich zeigen, dass es Ihnen nicht um Aufklärung geht, sondern absehbar darum, mit Dreck nach denen zu werfen, die sich für Menschlichkeit und Demokratie engagieren. Das werden wir nicht zulassen. Aber das wird vor allen Dingen die Sächsische Verfassung nicht zulassen, werte Kolleginnen und Kollegen. Gleichsam versuchen Sie, Ihren Untersuchungsauftrag ins vollkommen Unkontrollierte zu entgrenzen. Sie versuchen durch die Hintertür nicht nur den konkreten Fall der Förderung im Sozialministerium aufzuklären, sondern wollen über Ihre Ziffer 9 in der Neufassung vollkommen unbeschränkt die Förderpraxis des Freistaates Sachsen als solche untersuchen. Damit verlässt der Untersuchungsauftrag nach unserer Auffassung den notwendigen Bereich von Klarheit und Bestimmtheit, der für diesen Einsetzungsauftrag notwendig ist. Hier bestehen somit ebenso Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Vor diesem Hintergrund schließt sich meine Fraktion der Forderung nach Überweisung des Antrags mit den begehrten Änderungen in den Rechtsausschuss an. Werte Kolleginnen und Kollegen! Der freiheitliche Rechtsstaat unterscheidet sich von der Willkürherrschaft dadurch, dass er jederzeit nach erkennbaren und nachvollziehbaren Regeln agiert. Das bedeutet schlussendlich, dass Sie frei sind, auch in diesem Parlament die nächste Verschwörungstheorie auszubreiten, aber Sie müssen dies im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung machen. Daran wollen Sie sich anscheinend nicht halten. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung dieses Einsetzungsauftrages dringend geboten. Ich glaube, Herr Kollege Barth, diese eine Woche werden Sie nach Ihrem sehr langen Nachdenken und nach den sehr langen dafür benötigten Diskussionen darüber, ob Sie diesen Untersuchungsausschuss wollen, sicherlich noch verkraften. Wir brauchen dies definitiv; denn am Ende ist nicht der Wille der AfD der Maßstab, sondern die sächsische Landesverfassung, der wir verpflichtet sind. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

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