Albrecht Pallas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte und auch das beschlossene Gesetz zeigen, dass wir einen ersten wichtigen Schritt gehen und eben diesen letzten Baustein für die kommunale Ebene machen, um Zeit im Sinne der Mieterinnen und Mieter zu gewinnen, bis ausreichend bezahlbare Wohnungen da sind. Aber da ist noch eine Entwicklung denkbar, die antizipiert werden kann. Deswegen haben wir, auch wenn wir jetzt nicht im Gesetz die Vorschläge aus der Anhörung umgesetzt haben, uns als Koalition dennoch damit auseinandergesetzt. Es waren wirklich relevante Themen, die dort angesprochen wurden. Die Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass bei der Definition und den Tatbeständen für Zweckentfremdung, aber auch bei den Sanktionen – auf Basis der Gesetze anderer Bundesländer – weitergegangen werden könnte. So wurden die gewerblichen Zweckentfremdungen jenseits der touristischen Vermarktung, aber auch die Beseitigung von Wohnraum als zusätzliche Tatbestände angeregt. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Weiterentwicklung zur Dualen Drucksache 7/14856, Drucksache 7/15641, für Wissenschaft, Hochschule, Möchte Herr Sodann als Berichterstatter noch etwas dazu sagen? – Nein, das möchte er nicht. Nun wird den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion. Danach folgen AfD, DIE LINKE, Hinsichtlich des Sanktionsrahmens wurde zumindest in Frage gestellt, ob die maximale Höhe der Bußgelder an die Kommune, wie sie für unerlaubte Zweckentfremdung oder für das Unterlassen der Mitteilung über eine geplante Zweckentfremdung vorgesehen sind, ausreichend ist, um die Regeln wirksam durchzusetzen. Kommunale Vertreter hatten in der Anhörung darum gebeten, dass genauer definiert wird, nach welchen Kriterien das Gesetz später evaluiert wird. Wir haben gerade die gesetzliche Evaluierungspflicht beschlossen, aber wie das ablaufen soll, ist noch nicht klar. Es wurde von einzelnen Sachverständigen eine unter Umständen unzureichende datenschutzrechtliche Grundlage angesprochen. Dies – und auch noch andere Punkte – hätten wir uns als SPD durchaus vorstellen können, noch mit umzusetzen. Sie haben vorhin gehört, dass der Kompromiss eben darin bestand, das nicht zu tun. Aber wir wollen zumindest in einem nächsten Schritt die Staatsregierung darum bitten, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen und dem Landtag das Ergebnis mitzuteilen, weil es eine wichtige Grundlage dafür sein wird – sobald wir das Gesetz nochmals anfassen –, damit diese Punkte dann sofort berücksichtigt werden können. Aus diesem Grund ist der Antrag auch eher übersichtlich. Es sind Punkte, die allesamt aus der Anhörung stammen. Ich bitte Sie alle um Zustimmung dazu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es zum Entschließungsantrag noch Diskussionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich nun über diesen abstimmen. Wer möchte dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen, bitte? – Keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dagegen, jedoch wurde mit großer Mehrheit zugestimmt. Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt abgearbeitet und ich komme nun zu des Entwurfs der Berufsakademie Sachsen Hochschule Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Fritzsche das Wort. (Unruhe im Saal)
