Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte hat sehr eindrücklich gezeigt, dass die Meinung zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre innerhalb der Regierungskoalition doch sehr differiert. Sie wissen, wir haben die Senkung des Wahlalters im Koalitionsvertrag nicht vereinbart, wenngleich wir uns – das ist auch dargestellt worden, ich nehme dazu auch die SPD – an der Stelle dafür eingesetzt haben. Verträge gelten aber, deswegen werden die Koalitionsfraktionen heute nicht zustimmen. Das haben sie so bereits artikuliert. Trotzdem will ich sagen – das wissen Sie, glaube ich, auch –, dass ich dieses Anliegen teile. Ich halte die Absenkung des Wahlalters für richtig und auch für zeitgemäß. Ich bin zuversichtlich – Herr Lippmann und Frau Friedel scheinen es auch zu sein, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich bin es auch!) also diese Hälfte des Plenums –, dass an der Absenkung auf lange Sicht kein Weg vorbeiführt. In gut vier Monaten dürfen auch hier in Sachsen junge Menschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihre Stimme für ein neues Europaparlament abgeben. Europa macht an diesem Tag die Tür weit auf und lädt mehr Menschen als je zuvor dazu ein, ihre Stimme abzugeben. Am selben Tag aber macht der Freistaat Sachsen diese Tür leider wieder ein Stück zu; denn bei der Kommunalwahl müssen die Jugendlichen draußen warten, während die Erwachsenen ihre Stimme abgeben können. Ich gebe zu, das ist bitter, zumal in den meisten deutschen Bundesländern das Wahlalter auf kommunaler Ebene schon auf 16 Jahre gesenkt worden ist. Wir haben es gehört. In einigen Ländern ist es sogar schon bei den Landtagswahlen abgesenkt worden. Ich gebe zu, dazu stelle ich mir natürlich Fragen: Warum tun wir uns in Sachsen so schwer damit und wovor haben wir eigentlich Angst? Warum verweigern wir jungen Menschen die politische Teilhabe, von der sie an anderer Stelle bereits verantwortungsvoll Gebrauch machen? Begründet wird das Wahlalter von 18 unter anderem damit, dass nur diejenigen wählen dürften, die in vollem Umfang geschäftsfähig seien. Wir haben es gerade gehört. Wollen wir ein Wahlrecht, das an Bedingungen geknüpft ist? Ich glaube es kaum. Ich möchte daran erinnern, dass das Wahlrecht gerade nicht an die Volljährigkeit geknüpft ist. Deshalb würden wir mit der Absenkung des Wahlalters auch nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen. Stattdessen könnten wir damit unserer Demokratie einen großen Dienst erweisen; denn damit bliebe sie lebendig. Damit sich die Menschen aktiv einbringen, müssen wir Beteiligungsmöglichkeiten schaffen, wo immer wir es können. Wir müssen politisches Interesse fördern. An vielen anderen Stellen wird Jugendlichen durchaus schon etwas zugetraut. Laut unserer Rechtsordnung dürfen 16-Jährige ein Testament aufsetzen und über ihre Konfession entscheiden; das ist schon gesagt worden. Sie dürfen eine Lehrstelle annehmen und können in die Jugendvertretung ihres Betriebs gewählt werden. Aber ihre Stadträtin oder ihren Stadtrat dürfen sie nicht wählen. Diese Unterscheidung dürfte 16-Jährigen genauso wenig einleuchten wie 60-Jährigen. Wenn man das alles zusammennimmt, dann bleibt als Begründung nicht viel mehr übrig als: Dann müssen sie sich halt noch zwei Jahre gedulden. Aber ich denke, junge Menschen lassen sich damit nicht abspeisen. Den jungen Menschen in unserem Land, die sich für Politik interessieren und die schon gern mit 16 Jahren wählen gehen möchten, fehlt es ganz bestimmt nicht an der nötigen Reife. Diese Erfahrung mache ich jeden Tag bei meiner Arbeit, zum Beispiel im Rahmen von Beteiligungsformaten. Von denen gibt es in Sachsen mittlerweile einige, auch und gerade für Kinder und Jugendliche. Es gibt hochschwelligere Formate wie die Jugendparlamente. Aber es gibt auch offene Formen, in denen demokratische Prozesse erprobt, Probleme ausgehandelt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Es gibt anlassbezogene Beteiligungsformen, wenn der Schulhof neu gestaltet wird oder im Ort ein leerstehender Raum wieder mit Leben gefüllt werden soll. Ganz zu schweigen von den vielen Anlässen, bei denen uns Jugendliche zeigen, wie groß ihr politisches Bewusstsein ist, wie groß ihre Sorge um unsere Lebensgrundlagen, unsere Demokratie und – ja – auch unsere Rechtstaatlichkeit ist. In den letzten beiden Wochen sind in unserem Land Hunderttausende von Menschen auf die Straße gegangen, um Gesicht zu zeigen gegen Rechtsextremismus und gegen den Hass, um ein Zeichen zu setzen für Vielfalt und den friedlichen Zusammenhalt und nicht zuletzt für unsere Demokratie. Ich selbst war hier in Dresden dabei gewesen und am vergangenen Sonntag mit Rico Gebhardt in Zwickau, den ich dort getroffen habe. (Vereinzelt Heiterkeit bei LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Dort habe ich sehr viele Jugendliche getroffen. Die waren wirklich mit dem Herzen dabei. Sie haben friedlich protestiert für eine weltoffene Gesellschaft, in der sie gern zu Hause sein möchten. (Thomas Thumm, AfD: Aber nicht die Mehrheit in Sachsen hat dort demonstriert, es war eine Minderheit, die dort demonstriert hat!) Auf lange Sicht führt also kein Weg daran vorbei, dass wir die Rechte und Anliegen junger Menschen angemessen berücksichtigen. (Thomas Thumm, AfD: Wenn man alle Minderheiten addiert, wird es niemals eine Mehrheit!) Das zeigen mir – wie gesagt – auch meine täglichen Erfahrungen, das zeigt die Praxis aus den anderen Bundesländern, und das zeigt unter anderem der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, den nicht zuletzt engagierte junge Menschen erstritten haben. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Staatsministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Am Mikrofon 4, bitte, Sören Voigt.
