Thomas Schmidt
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hat Politik die Aufgabe, dabei mitzuwirken, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Bürgerinnen und Bürger bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung haben. Dabei haben wir in dieser Legislaturperiode schon einen ganzen Instrumentenkasten angefasst – das wurde in der Diskussion bereits gesagt – und damit den politischen Willen der Koalitionsfraktionen umgesetzt. Wir haben im Jahr 2020 die Kappungsgrenzenverordnung verlängert und 2022 die Mietpreisbegrenzungsverordnung neu erlassen. Diese hängen an Indikatoren, sind zeitlich begrenzt und müssen immer wieder überprüft werden. Wir haben die Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau in den Richtlinien „preisgünstiger Mietwohnraum“ und „gebundener Mietwohnraum“ verbessert und dabei nicht nur die Fördersätze erhöht. Die Richtlinie für den preisgünstigen Mietwohnraum wurde für Dresden und Leipzig geöffnet, sodass auch diese beiden Städte von der Modernisierungsförderung profitieren können. In der Richtlinie für den gebundenen Mietwohnraum haben wir erst Ende letzten Jahres einen zweiten Förderweg eingeführt, durch den jetzt auch Haushalte mit mittlerem Einkommen profitieren. Wir haben die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss angepasst und die Obergrenze für den Mietzuschuss gestrichen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen sollen nun ein weiteres Instrument auf den Weg gebracht und die Zweckentfremdung bei örtlich vorhandenem Wohnraummangel unterbunden bzw. den Städten die Möglichkeiten gegeben werden, diesbezügliche Satzungen zu erlassen. So sollen die Kommunen Satzungen für die Gebiete festlegen dürfen, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Wohnraum darf dann nur mit kommunaler Genehmigung anderen Zwecken als Wohnzwecken dienen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kommunen dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise, mit zumutbaren Mitteln und in angemessener Zeit abhelfen können. Das Zweckentfremdungsverbot ist in erster Linie für die Städte Dresden und Leipzig von Bedeutung. Beide Städte sind touristische Besuchermagnete und begehrte Hochschulstandorte mit einer hohen Anzahl von Studentinnen und Studenten. Der nun vorliegende Gesetzentwurf fokussiert sich, wie bereits erläutert wurde, auf zwei wichtige Aspekte: nämlich auf die Fremdbeherbergung oder Kurzzeitvermietung sowie auf den Leerstand; denn das sind genau die zwei Sachverhalte, die in den Gutachten der beiden Städte Dresden und Leipzig als Hauptgründe für die Einführung eines Zweckentfremdungsverbotes aufgeführt werden. Laut der von den Städten Dresden und Leipzig vorgelegten Gutachten zum Erfordernis eines Zweckentfremdungsverbotes werden in beiden Städten insgesamt etwa 10 000 Wohnungen allein durch Kurzzeitvermietungen dem knappen Wohnungsmarkt entzogen. Wenn es mithilfe dieses Gesetzentwurfes gelingen sollte, von diesen 10 000 Wohnungen einen spürbaren Teil wieder in den Mietwohnungsmarkt zurückzuführen, wäre das ein Erfolg, der zu einer Entspannung der Wohnungsmärkte führen kann. Ich möchte jedoch auch betonen, dass die Entlastung der Wohnungsmärkte in Ballungsräumen nicht allein regulatorisch oder durch unmittelbare Förderung der Schaffung von Wohnraum in den belasteten Städten gelöst werden kann. Vielmehr muss noch viel intensiver die Stadt-Umland-Beziehung in den Fokus gerückt werden. Auch bei der Ansiedlung von TSMC geht es übrigens nicht nur um die Stadt Dresden oder um Ostsachsen, sondern um ein viel größeres Gebiet, das man strukturpolitisch in den Fokus nehmen muss. Eine gute Verknüpfung des Wohnens und Arbeitens in Städten und in peripheren Räumen ist dabei ein entscheidender Faktor, um für Entspannung überlasteter Wohnungsmärkte zu sorgen. Meine Damen und Herren! Ich empfehle im Namen der Staatsregierung, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen, Sächsisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung in der Drucksache 7/15640. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/15684 vor. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ist schon eingebracht!) Der ist schon eingebracht, sehr angenehm. Wer möchte zu diesem Antrag sprechen? – Bitte, Herr Pallas. – Herr Pallas, möchten Sie oder möchten Sie nicht? – Gut.
