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Anna Gorskih

Die Linke 31.01.2024 Sitzungen 7/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte gern zu ein paar Punkten aus diesem Entschließungsantrag Stellung nehmen. Das, was unter dem Punkt I – in dem Feststellungsteil – steht, ist alles unstrittig. Dem könnte man auf jeden Fall zustimmen. Mir geht es um die Punkte unter II. 2 Darunter sehen wir einige sehr kritisch. Das sind zum Beispiel die Punkte g und i, es wird Sie nicht überraschen. Dort geht es um die Mindestvergütung, die aus unserer Sicht jetzt schon notwendig ist und nicht erst ab 2026; denn bis dahin soll berichtet werden, ob und inwiefern Handlungsbedarf besteht. Das ist uns viel zu spät. Das ist wirklich ein schlechter und fauler Kompromiss, auf den sich die Koalition letztlich einigen konnte. Die Leidtragenden davon sind die Studierenden, die bis 2026 warten müssen, ob sich ihre Arbeitsbedingungen eventuell verbessern. Sie hätten jetzt schon diese Mindestvergütung gebraucht. Dann der Punkt 3, die Zuordnung der Standorte der Dualen Hochschule Sachsen zu den Studierendenwerken. Auch das soll bis 2024 passieren. Das, was hier drinsteht, dass das 2024 in der Studentenwerkszuordnungsverordnung geregelt werden soll, ist auch sehr unkonkret. Wann soll es 2024 geregelt werden? Die Duale Hochschule soll doch schon zum 1. Januar 2025 an den Start gehen. Wir sind deshalb der Überzeugung, dass diese Zuordnung umgehend passieren müsste. Wir brauchen jetzt für die Studierendenwerke Planungssicherheit. Wir vermissen, dass es für die zusätzlichen Aufgaben, die auf die Studierendenwerke zukommen, die entsprechenden notwendigen finanziellen Mittel gibt und dass die dafür notwendige zusätzliche Infrastruktur bereitgestellt wird. Das Gleiche gilt auch für den Punkt 4. Der kritischste Punkt ist der Punkt 5. Ich frage mich, ob Ihnen von der Koalition bewusst ist, was Sie hier überhaupt fordern. Die Praxis der Anerkennung von studentischen Hochschulgruppen durch die Studierendenräte soll überprüft und gegebenenfalls die Anerkennung gesetzlich geregelt werden. Das schlagen Sie in Ihrem Entschließungsantrag vor. Damit wird nicht nur die Autonomie der Studierendenräte angegriffen, sondern auch die Selbstverwaltung infrage gestellt. Hier sollte wirklich einmal über die Konsequenzen nachgedacht werden. Lassen wir uns einmal auf ein Gedankenspiel ein. Was würde es bedeuten, wenn vielleicht irgendwann einmal Faschisten darüber entscheiden, welche studentischen Hochschulgruppen es an sächsischen Hochschulen geben kann , welche aktiv sein dürfen und welche aber nicht? Das würde die demokratische Mitbestimmung extrem untergraben. Das wäre das Ende der demokratischen Mitbestimmung an Hochschulen. Die Studierendenräte haben Ordnungen. Diese regeln die Voraussetzungen für die Anerkennung der Hochschulgruppen an allen Hochschulen. Wenn Gruppen nicht anerkannt werden, sollten diese sich vielleicht fragen, warum sie nicht anerkannt werden. Zusammenfassend: Die Prüfaufträge aus dem Entschließungsantrag und die Berichte nutzen den Studierenden gerade nicht viel, solange es keine gesetzlichen Regelungen für gute Studien- und Arbeitsbedingungen gibt. Sie hätten auch unserem Änderungsantrag zustimmen und sofort für ein attraktives duales Studium in Sachsen sorgen können. Aus all diesen Gründen lehnen wir den Entschließungsantrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Jetzt sehe ich weiteren Gesprächsbedarf zum Entschließungsantrag an Mikrofon 3. Sabine Friedel, bitte.

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