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Petra Köpping

31.01.2024 Sitzungen 7/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank für den Antrag, der heute gestellt worden ist, und auch für den vorliegenden Gesetzentwurf. Ich will es ausdrücklich sagen, weil über das Thema – ich glaube, auch hier – nicht oft genug geredet werden kann: Für jede Frau, die sich einer solchen Entscheidung unterziehen muss – ob sie ihr Kind bekommt oder ob sie es nicht bekommen kann –, ist es eine schwere Entscheidung. Es ist eine Lebensentscheidung. Auch wenn man sich für den Abbruch selbst entscheidet, vergisst man das, glaube ich, ein Leben lang nicht. Ich habe mit vielen Frauen gesprochen. Ich kenne nicht eine einzige, die sich diese Entscheidung leichtgemacht hat. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Deshalb denke ich, dass die Schwangerschaftsberatungsstellen, die wir hier in Sachsen haben, wirklich gut qualifiziert sind. Sie sollen gute Zuhörerinnen und Ratgeberinnen sein und keinen Druck ausüben, wie es vorhin gesagt wurde, sondern ergebnisoffen und – selbstverständlich – kostenfrei sein. Das ist ein wichtiger Grundsatz für die Beratungsstellen: dass sie die Frauen nicht unter Druck setzen. Der Gesetzentwurf greift dieses aus meiner Sicht trotzdem wichtige Thema auf, doch ein Gesetz braucht es dafür aus unserer Sicht nicht. Wir haben im Sächsischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz die Aufgaben klar definiert. Es ist die Förderung und Anerkennung unserer Beratungsstellen, die wir dort definiert haben. In Sachsen haben wir 69 Beratungsstellen. Das würde ich gern korrigieren, vorhin wurde eine andere Zahl genannt. Der Zugang der schwangeren Frauen zu medizinischen Leistungen, dem Schwangerschaftsabbruch, ist damit sichergestellt. Zu den Forderungen des Gesetzentwurfs im Einzelnen: Der Zugang zu Schwangerschafts- und Konfliktberatungsstellen soll verbessert werden. Hierbei kann man immer etwas verbessern, das möchte ich überhaupt nicht absprechen; denn man kann immer etwas besser machen. Frau Buddeberg, Sie haben vorhin wichtige Beispiele genannt, die es wirklich zu verbessern gilt; hierbei gibt es gar kein Vertun. Trotzdem haben wir den Schlüssel für die Beratungsvollzeitkraft auf 40 000 Einwohner in Sachsen sichergestellt. Das haben wir getan. Gleichzeitig wird der Schlüssel in Sachsen sogar übererfüllt. Das bedeutet, wir sind, was die Beratungsstellen betrifft, ganz gut aufgestellt. Dennoch ist es so, dass wir gerade im ländlichen Raum Nachholbedarf haben und dass sich das Angebot sehr auf die städtischen Räume konzentriert. Das kann man nicht verhehlen. Deswegen sage ich, es gibt nichts, was man nicht besser machen könnte. Zu sagen, es wäre alles gut und völlig ausreichend, tue ich natürlich nicht. Zur Barrierefreiheit. Es ist von Ihnen angesprochen worden, dass Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund selbstverständlich zu den Zielgruppen unserer Beratungsstellen gehören; das möchte ich auch ausdrücklich sagen. Das entbindet aber nicht von den Erfahrungen, die Sie durch Gespräche, die vielleicht in Einrichtungen stattfinden, gesammelt haben. Das möchte ich ganz klar voneinander trennen. Wenn die Barrierefreiheit nicht gegeben ist, dann besteht die Möglichkeit von Hausbesuchen oder einer Online-Beratung. Ich möchte das benennen, weil dies eine Möglichkeit ist. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht noch mehr Barrierefreiheit geben sollte. Doch diese Möglichkeiten sind einfach da. Zur Mehrsprachigkeit. Hierfür haben wir die Sprachmittler, die genutzt werden können. Es gibt den Kritikpunkt, dass diese aus Sicht der Sprachmittler nicht gut genug finanziert werden. Doch es gibt die Möglichkeit, einen Sprachmittler finanziert zu bekommen. Die landesrechtliche Verpflichtung zur Sicherheit von Angeboten für einen Schwangerschaftsabbruch einzuführen bzw. die Zuständigkeit der Länder für die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes von ambulanter und stationärer Einrichtung zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen ist in § 13 Absatz 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz abschließend geregelt. Wir sehen, dass die bundes- und landesrechtlichen Regelungen in dem Gesetzentwurf, was die Aufgabenwahrnehmung betrifft, zum Teil vermischt werden. Deswegen ist dies auch ein Punkt, über den man sicher noch einmal reden muss. Die Beteiligung der Kommunen sieht das Gesetz gar nicht vor, das muss man deutlich machen. Insofern muss man mit den Kommunen Gespräche führen, doch dazu verpflichten können wir sie nicht. Gleichzeitig möchte ich noch einmal betonen, dass die Meldestatistik, die wir dem Statistischen Bundesamt entnehmen können, zeigt, dass wir 105 Meldestellen in Sachsen haben. Sachsen liegt damit – bezüglich der Versorgung im Bundesmaßstab – sehr weit vorn. Wir wissen auch, wo die Ursachen in anderen Bundesländern liegen. Wir haben einen guten Stand. Zum Vergleich: Niedersachsen hat nur 108 Meldestellen, und wir wissen, dass Niedersachsen ein ganzes Stück größer ist als Sachsen. Zum fortschreitenden Ärztemangel und den Anfeindungen, auch diese sind angesprochen worden: Wir stellen auch in Sachsen fest, dass trotz der Änderung des § 219 a nicht mehr Ärztinnen und Ärzte bereit dazu sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Das hat damit zu tun, dass Ärztinnen und Ärzte angefeindet werden, wenn sie das vornehmen. Wir kennen alle den Fall von Frau Hänel – ich meine, aus Hessen –, die sogar verurteilt worden, nun aber, glaube ich, rehabilitiert ist. Das ist ein Beispiel, bei dem die Frauen – oder Ärztinnen und Ärzte, die das vornehmen – in der Öffentlichkeit nicht darüber reden bzw. sich junge Ärztinnen und Ärzte nicht so bereit erklären, wie es notwendig wäre. Auch das ist eine Aufklärungsarbeit, die wir durchführen. Unser Ansatz für die Versorgung ist, dass wir auf Landesebene in den Dialog mit der Sächsischen Landesärztekammer, der Sächsischen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Berufsverband für Frauenärzte treten und Vorschläge zur Versicherung im Fokus haben. Dazu gehören die Information, die Weiterbildung für den medikamentösen Abbruch, die Vergütung und auch der Abbau von Hürden. Als Fazit können wir sagen, dass wir aus unserer Sicht keinen Gesetzentwurf für die Regelung brauchen und die Vorgaben des Bundesgesetzgebers in Sachsen erfüllt werden. Die Einführung einer landesrechtlichen Verpflichtung ist auch rechtlich nicht ganz unkompliziert – auch das muss man dazu sagen – und geht ins Leere, wenn keine Ärztinnen und Ärzte vorhanden sind, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten wollen. Deshalb setzen wir auf Sensibilisierung und Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten sowie den rechtlichen Schutz vor Anfeindungen. Auch hierfür ist ein Gesetz beim Bund in Arbeit, nämlich dass man Frauen, die eine Schwangerschaftsberatung aufsuchen wollen, bei diesem Aufsuchen nicht behindern darf. Und wir möchten natürlich auch, dass die Vergütung dieser Leistung adäquat geleistet wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

Protokoll ↗