Simone Lang
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der AfD befasst sich mit einem äußerst sensiblen Thema, denn er thematisiert Jugendliche mit der Diagnose der geschlechterspezifischen Inkongruenz. Das sind junge Menschen, die sich nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren können. Nach wie vor werden transgeschlechtliche Menschen im öffentlichen Diskurs oftmals als „außerhalb der Norm“ gesehen. Das haben wir heute wieder erlebt. Die Unterscheidung in „Norm“ und „Abweichung“ schafft die Grundlage für ausgrenzendes Verhalten und Transfeindlichkeit. Gerade Transkinder und -jugendliche bilden dabei eine besonders vulnerable Gruppe. Daher ist es wichtig, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen professionelle Beratung und therapeutische Begleitung erhalten. In der Anhörung zum Antrag haben die Sachverständigen sehr eindrücklich dargestellt, wie komplex die therapeutische und medizinische Begleitung von transgeschlechtlichen Menschen ist. Die zuständigen Ärzte und Ärztinnen arbeiten auf der Grundlage von Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften, die wiederum auf Basis wissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse entwickelt werden. Es wurde deutlich, dass es bei der ärztlichen Begleitung zuvorderst darum geht, die betroffenen Menschen dabei zu unterstützen, die eigene Persönlichkeit in Einklang mit der empfundenen Geschlechtsidentität zu bringen. Es geht darum, sich selbst zu akzeptieren und sich selbst zu fühlen. Gelingt dies nicht, kann das psychische Folgen haben und sehr gravierend sein. Die AfD unterstellt mit dem vorliegenden Antrag – das haben wir schön gehört – einen sogenannten Transhype. Sie unterstellt damit, dass Kinder und Jugendliche in Bildungsoder Jugend- und Freizeiteinrichtungen Maßnahmen ausgesetzt seien, die den Transitionswunsch hervorrufen könnten. Das ist ein ganz gefährlicher Unfug, und es ist nicht nur der Wahrnehmung von Jugendlichen abträglich, denn man nimmt sie nicht ernst. Zuletzt wird Menschen, die glauben, transident zu sein, unterstellt, dass sie sich aussuchen, genau das zu sein. Dabei geht es nicht darum, wer man sein möchte, sondern darum, wer man ist. Deshalb ist es so wichtig, Kindern und Jugendlichen zuzuhören, sie ernst zu nehmen, ihnen Zeit und Raum zu geben; denn selbstverständlich muss diese Entscheidung für eine Geschlechtsangleichung wohl überlegt sein. Der im Antrag kritisierte Einsatz von Pubertätsblockern erfolgt nicht leichtfertig, sondern auf Grundlage der erwähnten Leitlinien immer einzelfallbezogen und immer nur bei fachärztlicher Feststellung, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine anhaltende Geschlechtsinkongruenz vorliegt. Medikamente, die die Pubertät unterdrücken, verschaffen den Jugendlichen vor allem eines, nämlich Klarheit. Die Sachverständigen haben dargestellt, dass solche Behandlungsentscheidungen sehr komplex sind und höchste medizinische Sorgfalt benötigen. Wir vertrauen auf unsere Ärzte und Ärztinnen, auf ihre medizinische Sorgfaltspflicht und hoffen, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre Familien einfühlsam begleitet werden und dass sie den jungen Menschen ihre eigentliche Identität zugestehen. Vielen Dank. Wir lehnen ihren Antrag ab. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)
