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Christian Piwarz

31.01.2024 Sitzungen 7/82

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gerade in Ansehung dieser Debatte möchte ich eines vorweg klarstellen: Wenn muslimische Eltern ihre Tochter nötigen, ein Kopftuch zu tragen, dann ist das ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Kindes und mit unserem Wertekanon und unserer Verfassung nicht vereinbar. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Hier dürfen wir als Gesellschaft und als Staat nicht wegsehen. Das ist nicht zu tolerieren. Die Damen und Herren der AfD geben hierfür aber wieder einmal eine pauschale, eine viel zu einfache Antwort, die ebenfalls mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist. Der vorgeschlagene Gesetzestext zum pauschalen Verbot eines Kopftuches von Minderjährigen in Kitas und Schulen bildet die erforderliche differenzierte Auseinandersetzung mit widerstreitenden verfassungsrechtlichen Aspekten nicht ab. Sie missachten den hohen Wert der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit. In der deutschen Rechtsprechung und im juristischen Diskurs werden an ein gesetzliches Kopftuchverbot hohe inhaltliche und verfahrensmäßige Anforderungen gestellt, übrigens auch von den Befürwortern. Diese Anforderungen erfüllt der Gesetzentwurf nicht. Er berücksichtigt nicht den gebotenen Ausgleich gleichsam verfassungsrechtlich geschützter Rechte wie der freien Religionsausübung und dem elterlichen Erziehungsrecht. Sollten Kinder aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen? Ich meine, nein. Aber der Antrag zielt nicht wirklich auf Kinder, auch wenn Sie bewusst von Kinderkopftuch sprechen. Ihr Antrag zielt auf muslimische Mädchen bis zum 18. Lebensjahr. Seien Sie ehrlich, er zielt auch nicht darauf ab, deren autonome Entscheidung gegenüber ihren Eltern zu schützen; denn ältere Mädchen muslimischen Glaubens, die sich frei und selbstständig für das Tragen eines Kopftuches entscheiden, dürften das nach Ihrer Vorstellung generell in Schulen nicht mehr. Meine Damen und Herren, unbestritten wird das Kopftuchtragen auch unter Muslimen mehrdeutig interpretiert. Für die Bewertung dieses Antrages ist aktuell entscheidend, dass er pauschal Schülerinnen das Tragen eines islamischen Kopftuches verbietet. Religiös motivierte Kopfbedeckungen, Bekleidung oder Symbole anderer Religionen wie das Kreuz oder die Kippa werden hingegen nicht eingeschränkt. Damit verstößt der Gesetzentwurf auch nach Auffassung der Staatsregierung gegen das Gebot der staatlichen Neutralität und gegen das Diskriminierungsverbot. Ich empfehle daher, den vorliegenden Normtext abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Piwarz. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Herr Wiesner hat vorhin darauf verwiesen, dass der Änderungsantrag eingebracht ist. Das will ich vorwegschicken. Aufgerufen ist das Gesetz zur Einführung eines Kopftuchverbots an Schulen und in Kindertageseinrichtungen, Drucksache 7/11343, ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Wie gesagt, es liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion AfD, Drucksache 7/15647, vor. Da er schon einTagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Absenkung des Wahlalters vollendete 16. Lebensjahr Drucksache 7/12706, Gesetzentwurf Drucksache 7/15636, für Verfassung und Recht, Demokratie, Dazu liegen Ihnen die Beschlussempfehlungen und der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung in der Drucksache 7/15636 vor. Ich frage Herrn Lippmann, ob Sie als Berichterstatter zuvor das Wort ergreifen möchten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Das wünschen Sie nicht. Wunderbar. Dann erteile ich den Fraktionen zur allgemeinen Aussprache das Wort. Für die einreichende Fraktion DIE LINKE, Anna Gorskih; bitte schön. gebracht ist, ist die Frage: Möchten sich die anderen Fraktionen zu diesem Änderungsantrag äußern? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, ich schlage vor, über den Änderungsantrag abzustimmen. Wer dem Änderungsantrag Drucksache 7/15647 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Mit keiner Stimmenthaltung, vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen. Jetzt stimmen wir, meine Damen und Herren, über den Gesetzentwurf, der die Grundlage für die Abstimmung ist, ab. Ich schlage Ihnen vor – wenn die AfD nichts dagegen hat –, dass wir im Block abstimmen. Oder wollen wir artikelweise abstimmen? (Alexander Wiesner, AfD: Im Block!) – Wunderbar, dann stimmen wir im Block ab. Wir stimmen jetzt über Überschrift Artikel 1 Änderung des Sächsischen Schulgesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen, Artikel 3 Inkrafttreten ab. Wer dem die Zustimmung erteilt, bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diesem Gesetzentwurf somit nicht entsprochen. Ich frage die AfD-Fraktion, ob sie eine Schlussabstimmung wünscht. – Das wünschen sie nicht. Damit ist die zweite Beratung hiermit abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf des Entwurfs im Freistaat Sachsen auf das (Sächsisches Wahlalter-16-Gesetz) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung

Protokoll ↗