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Dr. Matthias Rößler

31.01.2024 Sitzungen 7/82

Vielen Dank, Herr Staatsminister; eine weise Entscheidung, die Ihnen viel Zustimmung einbringen wird. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung und zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung, Drucksache 7/15638. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Wir können, wenn sich kein Widerspruch erhebt, darüber im Block abstimmen. Erhebt sich Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Wir verfahren so. Ich trage die einzelnen Gesetzesbestandteile jetzt vor: Überschrift, Artikel 1 Änderung der Sächsischen Bauordnung, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Architektengesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Ingenieur-gesetzes und Artikel 4 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist das Gesetz beschlossen. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung und zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 in der beschlossenen Fassung in der zweiten Beratung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenhaltungen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Erklärung

Protokoll ↗