Sabine Friedel
Vielen Dank Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den juristischen Ausführungen des Kollegen Lippmann vorbehaltlos und umfänglich an und die Zeit, die ich dadurch gespart habe, will ich noch einmal für einen anderen Blickwinkel nutzen. Wir haben hier etwa einen Kilometer elbabwärts zweimal im Jahr den Rummel. Auf dem Rummel haben die Schausteller im Sommer immer zum Vogelschießen eingeladen. Das macht total Spaß. Alle Dresdner Stadträtinnen und Stadträte nehmen daran teil. Ich bin immer gerne dorthin gegangen, weil ich gut genug geschossen habe, um irgendein Teil herunterzubekommen, weil ich aber auch schlecht genug geschossen habe, um nicht Schützenkönigin zu werden, denn das wird teuer. Dort unterhalte ich mich immer gern mit den Schaustellern, vor allem mit dem Richard vom Autoscooter. Mit dem habe ich mich lange über viele politische Fragen unterhalten. Er sagte mir am Ende: Sabine, weißt du was, ich wähle immer den Stadtrat XY, es war ein Kollege von der CDU. Das ist eben so, das muss man hinnehmen. Und er sagte: Und weißt du, warum? Der kommt immer zu uns auf den Rummel, und wenn er hier mit seinen vier Kindern auftaucht, die alle dastehen wie die Orgelpfeifen, dann sieht das so niedlich aus, den wähle ich. Es war für mich ganz schön viel innere Arbeit damit umzugehen, dass ich, die ich mir so viel Mühe mit den Fragen, den Anträgen und den Reden im Stadtrat gebe, nicht gewählt werde, während mein Kollege mit den vier Kindern, die wie Orgelpfeifen dastehen und so niedlich aussehen, gewählt wird. Ich habe lange gebraucht, bis ich verstanden habe, dass das völlig legitim ist. Das ist völlig legitim, denn freie Wahl heißt: Die Menschen können frei wählen, wen sie wollen, und sie sind frei, aus Gründen zu wählen, die sie ganz allein selbst bestimmen. Diese Erkenntnis führt mich dazu, allen diesen Argumenten, die ich jetzt höre – dass man mit Reife, Urteilsfähigkeit, Verantwortungsgefühl bei jungen Menschen vorsichtig sein müsse – keine Substanz mehr entnehmen zu können. Mit dem gleichen Argument muss man auch sagen: Bei Erwachsenen wird nicht darauf geachtet, ob sie die Reife, das Verantwortungsgefühl und die Urteilsfähigkeit besitzen, sonst müsste man – das ist schon angesprochen worden – vielleicht ein Höchstalter einziehen. Dazu sagt aber das Bundesverfassungsgericht sehr klar: Die möglicherweise abnehmenden Fähigkeiten älterer Menschen können kein Kriterium für den Entzug des Wahlrechts ab einer bestimmten Altersgrenze sein. Wie Herr Lippmann zutreffend ausgeführt hat, ist das Wahlrecht keine Frage der individuellen Befähigung, sondern der demokratischen Teilhabe. Deshalb ist das Wahlrecht historischen Änderungen unterworfen, weil es politisch festgesetzt wurde und politisch festgesetzt wird. Vor mehr als 50 Jahren, 1970, lag das Wahlalter noch bei 21, und es wurde auf 18 Jahre herabgesetzt. Diese Grenze, die wir heute so ungemein natürlich empfinden, ist keine natürliche Grenze. Im Jahr 1996 hat das erste Bundesland das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt, nämlich Niedersachsen. Das war vor 28 Jahren. Die 16 Jahre sind heute in Niedersachsen so selbstverständlich wie die 18 Jahre für uns. Ich glaube und hoffe, es wird nicht noch einmal die restlichen 22 Jahre dauern, bis wir auch in Sachsen partei- und fraktionsübergreifend zu der Einsicht gekommen sind, dass das Wahlrecht ab 18 Jahre nicht mehr zeitgemäß ist. Ich bin dabei auch etwas optimistisch. Für heute müssen wir diesen Gesetzentwurf natürlich ablehnen, weil, wie Sie gesehen haben, nicht alle drei Koalitionspartner der Meinung sind, dass man etwas verändern muss. Wenn nicht alle der Meinung sind, dass man etwas verändern muss, bleibt es leider beim Status quo. Das ist ebenfalls eine schmerzhafte Einsicht in Koalitionen. Was macht mich aber optimistisch? Vor fünf Jahren, am recht erweitert. Deswegen macht es mir Freude, hier aus der Rede eines Kollegen von der CDU-Fraktion zu zitieren. Ich glaube, dieser Beitrag passt sehr gut auf junge Menschen. Er sagte vor fünf Jahren: „Wenn wir gemeinsam der Meinung sind, dass in diesem Personenkreis wesentliche Potenziale für unsere Gesellschaft stecken, dass dort Stärken schlummern, die gehoben werden müssen, dass wir die Gestaltungskraft dieser Menschen brauchen, dann sollte man sie natürlich zuvorderst nicht vom höchsten demokratischen Recht ausschließen, nämlich dem Wahlrecht.“ In der Konsequenz dessen haben wir damals das Wahlrecht erweitert und Wahlrechtsausschlüsse beseitigt. Ich hoffe, dass vielleicht sogar derselbe Kollege in fünf Jahren seine Rede wieder halten kann, wenn dann die Erweiterung auf die 16-Jährigen geglückt ist. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf? Wir könnten noch eine weitere Runde eröffnen. – Den sehe ich nicht. Dann würde ich jetzt der Staatsregierung, Frau Staatsministerin Katja Meier, das Wort geben.
