Lucie Hammecke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ich möchte mit etwas sehr Grundsätzlichem beginnen, wenn wir heute zu diesem Gesetzesentwurf sprechen. Wenn wir über reproduktive Rechte und Gerechtigkeit sprechen, dann sprechen wir über selbstbestimmte Sexualität, über eine selbstbestimmte Schwangerschaft und über eine selbstbestimmte Geburt. Wir sprechen von selbstbestimmter Kinder- und Familienplanung, aber eben auch von der Möglichkeit – das ist auch nach der jetzigen Gesetzeslage möglich –, dass man sich dagegen entscheidet. Deshalb vielleicht doch etwas sehr Grundsätzliches hinterher. Dazu möchte ich Liane Wörner, Rechtsprofessorin an der Uni Konstanz sowie Koordinatorin der bereits erwähnten Kommission zitieren: „Eine ungewollt Schwangere wird die Schwangerschaft nicht austragen, wenn sie das Kind nicht will, gleich, ob der Abbruch legal oder illegal ist.“ (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Genau!) Das zeigen uns Zahlen aus der ganzen Welt. Ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen verhindert diese nicht. Es macht sie nur gefährlicher. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Die sich verschlechternde Versorgungslage in Deutschland ist immer wieder Thema von Debatten. Deshalb möchte ich den Gegenstand des Gesetzesentwurfs explizit begrüßen und mich bei der einreichenden Fraktion bedanken. Für die strukturellen Veränderungen jedoch, und das hat die einreichende Fraktion sowohl bei der ersten Lesung als auch heute erwähnt, Frau Buddeberg, braucht es Bewegung auf der Bundesebene, und die hat auch begonnen. Die Abschaffung des § 219 a StGB, der Ärzt(inn)e(n) kriminalisierte, die Informationen teilten, war ein wichtiger Schritt, der nur aufgrund kontinuierlichen Drucks aus der Zivilgesellschaft und der Ärzteschaft möglich war. Auch die jetzt angekündigte Gesetzesänderung zur Unterbindung von Gehsteigbelästigung ist ein nächster Schritt ebenso wie die verankerten Änderungen der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche, die künftig eine bessere Informationslage über die regionale Verteilung von Einrichtungen ermöglichen wird. Die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch, wie sie momentan existiert, löst eine massive gesellschaftliche Stigmatisierung und Tabuisierung aus, die weitreichende Folgen hat. Auch das wurde in der bereits viel zitierten Sachverständigenanhörung sehr deutlich. Auch in Sachsen werden Ärztinnen und Ärzte angefeindet – angefeindet! –, weil sie ihren – das möchte ich sehr klar sagen – medizinischen Versorgungsauftrag erfüllen. In einem Fachgespräch mit Medizinstudierenden und Trägern von Beratungsstellen schilderte eine Studierende, dass die Lehre zu Schwangerschaftsabbrüchen in ihrem Medizinstudium aus zwei PowerPoint-Folien bestand. Auf denen waren die §§ 218 und 219 a StGB abgebildet. Aber auch hierbei gibt es Bewegung. Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin – sie wurde bereits von einigen meiner Vorredner(innen) erwähnt – wurde im März 2023 eingesetzt. Bestehend aus Expert(inn)en verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen widmet sie sich in einer Arbeitsgruppe ganz explizit der Frage: Wie kann es denn auch innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir haben, und auch aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Möglichkeiten für Regelungen von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs geben, die weiterhin allen konkurrierenden Interessen gerecht werden? Hier in Sachsen befinden wir uns in einer Koalition mit teilweise unterschiedlichen Auffassungen in diesem Themenbereich, aber Konsens gibt es innerhalb der Koalition und auch innerhalb der demokratischen Fraktionen immer dann, wenn wir den Informationsstand für Schwangere tatsächlich verbessern können. Das Sozialministerium hat seine Webpräsenz deutlich überarbeitet, bietet nun ausführlichere Informationen über Beratungsstellen an, inklusive der Information, welche Beratungsstellen denn tatsächlich auch Beratungsscheine ausstellen dürfen. Das ist in einer zeitkritischen Situation, wie sie eine Schwangerschaftskonfliktsituation darstellt, eben auch zentral. Ebenfalls besteht weitgehend Einigkeit sowohl in der Koalition als auch über die demokratischen Fraktionen hinweg über die Notwendigkeit von Beratungsstellen; denn auch wenn wir BÜNDNISGRÜNE – und das ist kein Geheimnis – einer Pflichtberatung kritisch gegenüberstehen, ist es für uns klar, dass bei jeglichen Reformen auch auf Bundesebene der Erhalt der Vielfalt sowie die Dichte der Trägerlandschaft bei den Beratungsstellen uns ein zentrales Anliegen sind; denn diese bieten Schwangeren in Konfliktsituationen Beratung, ganz unabhängig davon, wie sie sich entscheiden. Deren Aufgaben gehen auch weit über reine Konfliktberatung hinaus. Eine Sachverständige hat in der Anhörung noch einmal deutlich gemacht, dass die Konfliktberatung je nach Region und Trägerpluralität nur zwischen 25 % und 40 % der tatsächlichen Arbeit ausmacht. Deshalb möchte ich diese Debatte sehr gern nutzen, um darauf aufmerksam zu machen, dass die finanzielle Situation der Beratungsstellen trotz der im Doppelhaushalt erhöhten Mittel, sowohl durch den Gesetzentwurf der Staatsregierung als auch durch einen Änderungsantrag, weiterhin schwierig ist und dass wir das in den Verhandlungen über den nächsten Doppelhaushalt dringend angehen müssen. Dabei geht es um Personalkosten; dabei geht es – in der Anhörung angesprochen – um Förderhöhen bei Dolmetscherstunden; dabei geht es um Technik – ganz praktisch um Hard- und Software. Bezüglich der Angebotsdichte von ambulanten und stationären Einrichtungen, die tatsächlich Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bleibt auch der Gesetzesentwurf in § 8 Abs. 2 im Vagen und unbestimmt und wiederholt im Wesentlichen, weiter ausdefiniert, die Verpflichtung, die sich bereits jetzt in § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, also im Bundesgesetz, findet, weshalb ich zumindest Zweifel daran anmelden möchte, dass mit der Formulierung die tatsächlich gewollte Änderung erreicht wird. Die konkreten Maßnahmen hingegen, die in der Gesetzesbegründung genannt werden, sind meiner Meinung nach auf jeden Fall diskussionswürdig. Für die Umsetzung braucht es unserer Auffassung nach aber nicht notwendigerweise den vorliegenden Gesetzentwurf. Wir als BÜNDNISGRÜNE teilen das grundsätzliche Anliegen, dass die Situation sowie die Infrastruktur verbessert werden müssen. Dafür setzen wir uns auch in den Verhandlungen über den nächsten Doppelhaushalt ein. Wir sind aber auch der Meinung, dass die großen Stellschrauben auf Bundesebene gedreht werden müssen, insbesondere eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Das ist für April angekündigt. Daher werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, die Intention in unserem Wirken als BÜNDNISGRÜNE aber auf jeden Fall weiter unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt bitte Simone Lang.
