landtag.sachsen.de ↗

Holger Hentschel

AfD 31.01.2024 Sitzungen 7/82

So ein Quatsch!) wird an dieser Stelle plötzlich der Schutz muslimischer Mädchen ins Feld geführt und von religiöser Unterdrückung, geschlechtlicher Segregation und Ignoranz der demokratischen Grundordnung gefaselt. (Holger Hentschel, AfD: Unfug!) Dass dabei die Religionsfreiheit nach Artikel 4 unseres Grundgesetzes berührt sein dürfte, wird im Gesetzentwurf und dessen Begründung völlig ausgeblendet – auch wenn Sie das gerade abstreiten. Dass sich unsere Gesellschaft aber durch Migration, Vielfalt der Religionen und ein hohes Maß an gesellschaftlicher Toleranz und Akzeptanz auf dem Boden unserer grundgesetzlichen Regelungen weiterentwickelt hat, wird von Ihnen ebenfalls negiert und völlig ausgeblendet. Unter dem Deckmantel der Sorge um das Wohl muslimischer Mädchen wird ein Kopftuchverbot in Bildungseinrichtungen gefordert und gleichzeitig hinter mehr oder weniger vorgehaltener Hand im Rahmen von Remigrationsdebatten über genau diese Bevölkerungsgruppen gehetzt. Bei allen Herausforderungen, die Flucht und Vertreibung, Migration und Integration für unser Land mit sich bringen, kann der Gesetzentwurf, verengt auf eine derartige Forderung, ungeachtet unserer gesellschaftlichen Standards und Wertevorstellungen, nur als rechtspopulistisch bezeichnet werden. (Beifall des Abg. Frank Richter, SPD) Wir haben diesen Gesetzentwurf im Ausschuss für Schule und Bildung am 31.03.23 angehört. (Zuruf des Abg. Roberto Kuhnert, AfD) Erst im November 2023 wurde der Gesetzentwurf dann im Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung sowie im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beraten und mit Mehrheit abgelehnt. Bis zum Januar 2024 – also dieses Jahres – hat Ihre Fraktion nochmals gebraucht, um den Gesetzentwurf dem federführenden Ausschuss für Schule und Bildung vorzulegen; auch hier wurde der Entwurf abgelehnt. Entweder ist Ihnen der Schutz muslimischer Mädchen doch nicht so wichtig, sodass Sie solch eine lange Zeit verstreichen ließen, oder der Entwurf steht nun doch nicht im Einklang mit Ihren rechtspopulistischen Rückführungsgedanken. Oder Sie haben vielleicht doch – zumindest ansatzweise – über die umfassenden und von Ihnen bereits angeführten ablehnenden Argumente aus der Anhörung im März 2023 nachgedacht. Allerdings hätten Sie uns dann diese abschließende Lesung im Sächsischen Landtag heute wirklich ersparen können. Die Mehrheit der Sachverständigen hat den Gesetzentwurf – nachzulesen im Anhörungsprotokoll – sowohl inhaltlich als auch rechtlich mit dem Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der begehrten Regelung zurückgewiesen. Auch in den Beratungen der Ausschüsse wurde dies mit entsprechender Ablehnung dokumentiert. Das vorgeschlagene Verbot von islamischen Kopftüchern in der Schule ist aufgrund des Verstoßes gegen die Religionsfreiheit, das staatliche Neutralitätsgebot sowie die Diskriminierungsregelungen verfassungswidrig. Letztendlich gilt das auch für das Verbot in Schulen und Kindertageseinrichtungen; denn auch dort gelten Diskriminierungsfreiheit und die Neutralität des Staates. Nicht zuletzt wurde in der Anhörung bemängelt, dass das Tragen eines Kopftuches für muslimische Mädchen grundsätzlich als negative Maßnahme und religiöse Einflussnahme gewertet wird. Diese Pauschalisierung ist jedoch mit Blick auf die muslimische Religion ebenfalls nicht der Fall. Da Sie auf einen Beschluss der CDU-Bundespartei aus dem Jahr 2019 verweisen, der sich mit dem Tragen eines Kopftuches, insbesondere bei sehr kleinen Kindern, beschäftigt, möchte ich doch noch einmal darauf hinweisen, dass unser Ansatz in der Debatte vor allem der Dialog und die Überzeugung der Eltern ist. Das heißt, ein ehrlicher, lösungsorientierter Dialog. Das ist ja nun nicht Ihr Politikstil. Die Verwertung von Schlagzeilen oder Ausschnitten in sozialen Medien mit dem Ziel, einfach nur die Stimmung anzuheizen – das ist Ihr Grundprinzip. Vor diesem Hintergrund der erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken und einem offensichtlichen Verstoß gegen die Religions- und Diskriminierungsfreiheit lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Er steht nicht für eine offene, grundgesetzliche und diskriminierungsfreie Gesellschaft. (Holger Hentschel, AfD: Und jetzt noch … sagen!) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Alexander Wiesner, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gasse sprach für die CDU-Fraktion. Nun sehe ich Kollegen Wiesner an Mikrofon 7, vermutlich mit einer Kurzintervention, Herr Kollege, richtig? – Bitte schön.

Alle Reden von Holger Hentschel Protokoll ↗