Dr. Volker Dringenberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Ihr Gesetzentwurf wirft im Kern die Frage nach dem Verhältnis von Rechten und Pflichten auf. Rechte und Pflichten sind unseres Erachtens zwei Seiten einer Medaille. So gibt es beispielsweise im Sport eine Medaille nur für denjenigen, der sich anstrengt und reüssiert; das müssen schon Kinder und Jugendliche lernen und das ist auch gut so. Übertragen auf Ihren Gesetzentwurf bedeutet das, staatsbürgerliche Rechte einerseits und Pflichten bzw. Verantwortung andererseits müssen miteinander korrespondieren. Herr Modschiedler sprach von der Kohärenz der Rechtsordnung, und das negiert Ihr Gesetzentwurf. Sie machen so ein wenig Rosinenpickerei: mit 16 Jahren wählen, aber nicht gewählt werden dürfen, über die Geschicke des Gemeinwesens mitbestimmen, aber selbst nicht in die Pflicht genommen werden können, ein wenig am Wahlrecht drehen, aber anderes unangetastet lassen. Das ist, um im Bild zu bleiben, nicht ganz rund, Herr Lippmann. Es geht auch an den Erfahrungen vorbei, die viele Eltern mit ihren Sprösslingen machen. Ich bringe Ihnen dazu als Familienvater (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) einmal ein Beispiel aus der Praxis. Wir haben uns zu Hause vier Hühner für das sonntägliche Frühstücksei angeschafft. Da die Hühner bekanntlich etwas mehr Eier produzieren, haben unsere Kinder die Eier an die Nachbarn abgegeben. Die Nachbarn haben sich dafür erkenntlich gezeigt und immer einen Obolus gegeben. Das hat bei unseren Kindern den Entschluss reifen lassen, dass man die Hühnerschar deutlich aufstocken sollte, um in die Eierproduktion einzusteigen, damit man die gesamte Nachbarschaft mit Hühnereiern versorgen und den Erlös zur Aufbesserung des Taschengelds verwenden kann. Das wurde dann – der eine oder andere Familienvater oder die eine oder andere Familienmutter weiß es – mit Verve und redundant vorgetragen, bis wir uns letztlich breitschlagen haben lassen – wider besseren Wissens. Wir haben es unter die Bedingungen gestellt, dass – erstens – von den Erlösen die Kosten bezahlt werden, und – zweitens – sich die Kinder regelmäßig um das Tierwohl kümmern müssen, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) das heißt, dass die Versorgung mit Wasser und Futter jeden Morgen sichergestellt und auch der Hühnerstall einmal wöchentlich gereinigt werden muss. Das alles wurde uns hoch und heilig zugesichert, und Sie ahnen, wie es in praxi kommt. Genau: Die Rechte werden wahrgenommen, (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD) und die nur widerwillige Erfüllung der Pflichten muss stets angemahnt werden. Das ist die Praxis. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Anna Gorskih, DIE LINKE) – Herr Gebhardt, Sie haben ja auch vier Kinder, vielleicht kennen Sie das. Nun mag man einwenden, dass das Wahlrecht mit 16 Jahren nicht zwangsläufig mit anderen Rechten konform gehen muss. Das ist richtig. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Geben Sie den Kindern ihr Taschengeld, und dann ist es erledigt!) Wir haben in der Anhörung das eine oder andere gehört, aber da wurden Äpfel mit Birnen verglichen, (Zuruf von den LINKEN) oder wie Prof. Klein es gesagt hat: Das sind falsche Gleichungen. Es ist unschlüssig, dass 16-Jährige zwar selbstständig keinen Handyvertrag – damit hat Herr Modschiedler vollkommen recht – abschließen dürfen – Stichwort: nicht lediglich rechtlich vorteilhaft –, aber nach Meinung der LINKEN an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen sollen. (Marco Böhme, DIE LINKE: … teilnehmen können! Es ist keine Pflicht!) Frau Gorskih bzw. Herr Gebhardt, Sie haben es in den Ausschusssitzungen schon erwähnt: Es sei inkonsistent, dass 16- oder 17-Jährige am 9. Juni erstmals das Europaparlament mitwählen dürfen, nicht aber den Gemeinderat. Das kann man in der Tat so sehen; das ist diskutabel. Allerdings ist gleichfalls zu beachten, dass die Wahlen mit 16 Jahren auf EU-Ebene nicht der Regelfall sind. Von den 27 Ländern haben nur 22 das 18. Lebensjahr als Mindestalter für das aktive Wahlrecht festgelegt, und damit ist das 16. Lebensjahr nicht die Regel, sondern der Sonderfall. Aus unserer Sicht wollen Sie – wie so oft, auch das hat Herr Modschiedler kurz anskizziert – scheibchenweise ein wenig die Ausnahme zur Regel und die Regel zur Ausnahme machen, und dann rügen Sie immer die daraus resultierenden Inkonsistenzen. Wenn hier beispielsweise die völlig gescheiterte Bundeshauptstadt Berlin als Beispiel dafür herangezogen wird, dass das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre herabgesenkt wurde, dann kann ich darin keine Vorbildwirkung erkennen. Gerade in Berlin war es im Jahr 2021 so, dass die Wahl nicht so richtig funktioniert hat, (Marco Böhme, DIE LINKE: Schlechte Wahlbeteiligung! – Weitere Zurufe von und Heiterkeit bei den LINKEN) auch wenn oder vielleicht gerade weil die rot-rot-grünen Parteifreunde von Ihnen, Herr Gebhardt und Herr Lippmann, gemeinsam gewirkt haben. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Unseres Erachtens ist nicht die sukzessive Einführung des Wahlalters ab 16 Jahre geeignet, die Inkonsistenz aufzulösen, sondern die Beibehaltung oder die Orientierung am 18. Lebensjahr so, wie es im Übrigen auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag präferiert. Dann bleibt es bei diesem stimmigen Verhältnis. Im Übrigen abschließend: Der Vorschlag kommt ein wenig spät, denn die Vorbereitungen zur Kommunalwahl 2024 in den Gemeinden sind im Prinzip schon fast abgeschlossen. Insofern ist er nicht mehr von Relevanz – zumindest nicht für dieses Jahr. Zusammengefasst lehnen wir das ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dr. Dringenberg für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN hat jetzt Valentin Lippmann das Wort, bitte.
