Markus Scholz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist bereits spät, und wir tagen immer noch. Gut so, denn dieses Parlament ist ein Arbeitsparlament (Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) mit Aktuellen Debatten, Änderungsanträgen zu Gesetzesinitiativen und eigenen Anträgen, (Zuruf von der AfD: Zum Thema, bitte!) wobei Letzteres auf vorliegenden Antrag nicht zutrifft. Dieser wurde bereits in vielen Landesparlamenten – angefangen von Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, NRW, Bayern bis hin zu Mecklenburg-Vorpommern – und zuletzt auch im Deutschen Bundestag von der AfD eingebracht. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Haben Sie noch nie gemacht, ne?) Um was geht es überhaupt? Es geht um Pubertätsblocker, die nach Meinung der AfD verboten werden sollten. Pubertätsblocker sind Medikamente, die nach sorgfältiger medizinischer Prüfung verschrieben werden können. Zum einen handeln hier Fachärzt(inn)e(n) nach wissenschaftlichen Leitlinien, und die Entscheidung wird mit Eltern, Kind und mindestens zwei Ärzt(inn)e(n) verschiedener Fachrichtungen gemeinsam getroffen. Zum anderen können diese Medikamente Kindern und Jugendlichen das Leid in einer Krise ersparen: den erheblichen Leidensweg, den Transjugendliche durchmachen, wenn sie Tag für Tag mit ihrem Körper konfrontiert sind, (Zuruf von der AfD: Nein!) beim täglichen Blick in den Spiegel, der auf die Brüste zeigt, die gefühlt nicht da sein sollten, bis hin zur monatlichen Regelblutung, dem Stimmwechsel oder dem Bart, der wächst. Dies können wir, wenn überhaupt, nur bedingt nachempfinden. Deshalb sollten wir uns hier auch nicht anmaßen, ein Urteil fällen zu können. Wir sind der Auffassung, dass diese Entscheidung weiterhin von Mediziner(inne)n getroffen werden sollte. Zu der Geschlechtsdysphorie wurde schon ausgeführt, das würde ich mir jetzt sparen. Wie auch bei anderen Medikamenten ist die Verschreibung und Einnahme eine Entscheidung nach gründlicher medizinischer Ab- und Aufklärung zwischen Ärzt(inn)en und Patient(inn)en, und dies auch unter Beachtung von möglichen Nebenwirkungen. Es ist definitiv keine Entscheidung, die wir hier im Parlament mit einem Verbot von Medikamenten treffen sollten. Es ist vielmehr eine Abwägung von möglichen Risiken durch Pubertätsblocker und Hormontherapien und dem individuellen Leid, das ohne sie anhält oder verstärkt wird. In Sachsen sind nach Daten der AOK Plus insgesamt 245 Personen mit einer Geschlechtsdysphorie diagnostiziert; davon waren 184 weiblich und 61 männlich. Von den 184 hatten 52 Versicherte eine Arzneimittelverordnung. Lediglich zwei Versicherte wurden operiert. Im Zuge dessen von einem „Transhype“ zu sprechen, wie es in Ihrem Antrag lautet, ist Meinungsmache auf dem Rücken von Betroffenen und billige Profilierung auf Kosten von Minderheiten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Einfach ist der Weg für Betroffene nicht, da Gutachten und viele verschiedene Konsultationen nötig sind, um die Diagnose abzusichern. Es liegt also an uns, mit dem Leid junger Menschen, die sich von der Gesellschaft ein Mindestmaß an Verständnis und für sich selbst einen begrenzten Zeitaufschub erhoffen, so verantwortungsbewusst wie nur irgend möglich umzugehen. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
