Thomas Löser
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnungen sollen weder leer stehen, Spekulationsobjekte sein, noch in großer Zahl als Ferienwohnungen umgewidmet, die Wohnungsnot verschärfen. Wohnungen sind zum Wohnen da, und Wohnen ist ein Grundrecht. Die negativen Entwicklungen der vergangenen Jahre zeigen, dass es hierfür eine politische Steuerung braucht. Es darf nicht sein, dass in begehrten Wohnlagen wie der Dresdner Neustadt ganze Häuser nur noch als Ferienwohnungen vermietet werden, aber das ist der Fall. Insgesamt werden in Dresden zurzeit 1 500 Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt. Wenn man sich durch die Angebote Airbnb und Booking.com sucht, findet man allein für die Neustadt in Dresden 550 gelistete Wohnungen. Das sind, nehmen wir ein großes Gründerzeithaus mit zehn Wohnungen, in nur einem Stadtbezirk 55 Häuser, die komplett als Ferienwohnungen vermietet werden. Allein in Dresden wuchs das Angebot an Ferienwohnungen im Jahr 2023, also in nur einem Jahr, um 10 %. In Leipzig sind durch Leerstand und Zweckentfremdung laut Angaben der Stadt aktuell sogar rund 20 000 Wohnungen nicht für Wohnzwecke verfügbar. Die Umnutzung von Wohnungen als Ferienobjekte und der spekulative Leerstand von neu gebauten Wohnungen tragen aktiv zu einer Verknappung des Angebots und somit zu steigenden Mieten bei. Hier sind wir aus unserer Sicht als Politik gefordert. Wir dürfen nicht tatenlos dabei zusehen, wie Menschen aus ihren Wohnungen und Quartieren verdrängt werden. Die Wohnungssuche wird vor allem in Leipzig und Dresden mittlerweile oft zur Herausforderung. Immer mehr Menschen haben große Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Dieser Effekt wird noch verstärkt, wenn in einzelnen Stadteilen sehr viele Wohnungen – wie eingangs beschrieben – dem regulären Mietenmarkt entzogen werden. Dieses Problem gehen wir als Koalition nun an. Mit dem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum schaffen wir einen weiteren Baustein für mehr preisgünstigen Wohnraum gerade in den innenstadtnahen Quartieren. Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns bereits in den Koalitionsverhandlungen für ein Zweckentfremdungsverbot eingesetzt und sind froh, dass wir es nun auch umsetzen werden. Dabei ist uns wichtig, dass normale Ferienwohnungen außerhalb der Stadtzentren oder in ländlichen Gegenden von der Regelung nicht erfasst sein werden; das will ich noch mal ausdrücklich sagen. Aber dort, wo in den Städten teils ganze Häuser nur noch aus durchnummerierten Appartements bestehen, können die Kommunen nun gezielt für mehr Wohnraum sorgen. Mit der Möglichkeit, Zweckentfremdungssatzungen zu beschließen, können die sächsischen Großstädte Leipzig und Dresden die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten und Stadtvierteln über einen Genehmigungsvorbehalt unterbinden. Außerdem soll künftig nur noch ein Wohnungsleerstand von maximal einem Jahr möglich sein. So verhindern wir auch, dass neu gebaute Wohnungen in guten Stadtlagen aus spekulativen Gründen ewig leer stehen, um Steuern abzuschreiben und auf noch höhere Mieteinnahmen zu hoffen. Die Gesetze anderer Bundesländer zeigen, dass eine weitreichendere Definition von Zweckentfremdung möglich ist. Dies ist – wie gesagt – ein Kompromiss, zu dem wir als Demokraten natürlich stehen. Wir sehen den Kompromissentwurf zum Gesetz als ersten Schritt in die richtige Richtung an; denn auch der spekulative Leerstand von Wohnraum – das ist uns besonders wichtig – kann nun genauer unter die Lupe genommen werden. Ein Drittel der sächsischen Bevölkerung lebt in den großen Ballungsgebieten. Wir setzen uns dafür ein, dass die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern in angespannten Wohnungsmärkten wie Leipzig und Dresden wirksam eingedämmt werden kann. „Zieht doch um, wenn es euch zu teuer ist!“ ist für uns keine Devise. Die Anhörung im Oktober 2023 hat gezeigt, dass fast alle Sachverständigen die Einführung eines Zweckentfremdungsverbots befürworten. So begrüßten sowohl die DEHOGA Sachsen als auch die Vertreterin der Tourismusbranche am Ende den Gesetzentwurf, und das durchaus zu meiner Überraschung. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Eine Mietwohnung in eine Ferienwohnung umzuwandeln ist ein sehr attraktives Geschäft. Modellrechnungen zeigen, dass man mit der Vermietung einer gut laufenden Ferienwohnung in einer guten Lage das Sechs- bis Achtfache der Kaltmiete einer Mietwohnung verdienen kann. Das bestätigen auch Kenner der Branche. Und das bedeutet, wenn die Politik nichts tut, dass das Problem nur größer werden kann. Um es noch mal klarzustellen: Es gibt gute Gründe, in vielen Städten, Kleinstädten und Dörfern in Sachsen Ferienwohnungen anzubieten. Das ist gut für den Tourismus, und oft sind es gerade im ländlichen Raum sehr liebevoll betreute Angebote. Uns geht es um die Großstädte und dort um besonders nachgefragte Quartiere. Und ganz ehrlich: Würden Sie gern in einem Haus in einer Großstadt wohnen, in der die Hälfte der Wohnungen von ständig wechselnden Besucherinnen und Besuchern – gern im feierfreudigen Alter, die die Nacht zum Tag machen – genutzt wird, und wobei Sie nicht wissen, wer schon wieder diese Dame oder dieser Herr mit dem Rollköfferchen ist, der plötzlich vor Ihnen im Treppenhaus steht? Es ist auch eine Frage der Atmosphäre in einem Wohnhaus und eine Frage von guter Nachbarschaft. Ich freue mich sehr, dass wir dieses Gesetz jetzt, am Ende der Legislatur, doch noch durch das Parlament bringen, und danke den beteiligten Fraktionen von CDU und SPD sowie meinem Fraktionsvorstand – der gerade nicht da ist –, dass er bei dem Thema nicht die Nerven und die Geduld verloren hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion spricht jetzt Herr Abg. Pallas.
