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Antje Feiks

Die Linke 31.01.2024 Sitzungen 7/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, das haben Frau Pfeil, Herr Löser und Herr Flemming gesagt, diente in seiner ursprünglichen Fassung dazu, EU-Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Das ist richtig, und wir hoffen, dass damit die Änderungen zur Bauvorlagenberechtigung rechtssicher verankert werden. Der Änderungsantrag der Koalition sieht weitere Punkte vor, die sich aufgrund der überarbeiteten Musterbauordnung ergeben haben. Wir begrüßen diese; denn sie dienen zum einen der Reduzierung von Bürokratie und zielen darauf ab, Verfahrenserleichterungen zu bringen, zum Beispiel bei Ladestationen für E-Busse, der Abschaffung der Stellplatzpflicht in bestimmten Fällen und den Dachgeschossausbau. Damit wird die Schaffung neuen Wohnraums erleichtert, und der Ausbau der Ladeinfrastruktur für den ÖPNV verfahrenstechnisch erleichtert. Gerade in Städten, in denen ein Mangel an Wohnraum herrscht, sind diese Änderungen eine kleine Hilfe, wenngleich sie die Probleme nicht lösen werden. Bei der Weiternutzung bestehender Gebäude, der Erprobung neuer Bauformen und beim energieeffizienten Bauen sollen Abweichungen von den Normen der Bauordnung zukünftig zugelassen werden. Diesen Wechsel vom „Kann“ zum „Soll“ halten wir für richtig; denn auch die Baubranche klagt über zu viel Bürokratie, zu viele kleinteilige Einzelnormen, die das Bauen erschweren und verzögern. Wir hoffen, dass diese Erleichterungen einen kleinen Beitrag zur Schaffung sozialen Wohnraums leisten, der so dringend nötig ist, und dem Flächenfraß ein wenig entgegenwirken können. Mit der neuen Soll-Bestimmung bei Abweichungen von den Normen der Bauordnung könnte sich weiterhin ein neues Verwaltungsverständnis etablieren. Es kann konkret geschaut werden, welche Ziele mit dem Gesetz verfolgt und sich bei der Bearbeitung der Anträge darauf fokussiert werden. Diese Änderung könnte zu einem Mehr an Pragmatismus und Entscheidungsfreude führen. Wir hoffen, dass Behörden somit eher als Ermöglicherinnen und Ermöglicher statt Verhindererinnen und Verhinderer gesehen werden, was am Ende das Ansehen und Vertrauen stärken kann. Das ist ein spannender und richtiger Ansatz und sollte in anderen Bereichen, wenn möglich, ebenso gegangen werden. Allerdings sehen wir eine Gefahr, die mit dieser Änderung einhergeht; denn Bürokratie und Verwaltung sollen auch Gerechtigkeit und gleiche Rechtsanwendung für alle garantieren. Die Bauordnung setzt wichtige Standards. Wie die individuelle Betrachtung, die nun erfolgen kann, in Gleichbehandlungsgrundsätze eingreift, muss dann die Praxis zeigen. Uns ist an dieser Stelle wichtig, dass es bei den bestehenden Regelungen zu Barrierefreiheit, Brandschutz und Verkehrssicherheit kein Zurückfallen hinter gesetzte Standards geben wird; denn was nützen am Ende schnell errichtete energieeffiziente Gebäude, wenn sie nur von einem Teil der Gesellschaft genutzt werden können? Bei allem Guten und Positiven, was wir in den Änderungen sehen, gibt es einen Wermutstropfen. Es sind viele Anmerkungen aus der Anhörung aufgenommen worden. Wir hätten uns gewünscht, dass auch die Regelungen zur Barrierefreiheit noch einmal in den Blick genommen werden. Bei der letzten Änderung der Bauordnung, die wir im Landtag vorgenommen haben, gab es aus den meisten Fraktionen positive Stimmen; insbesondere im Lichte der Anhörung, die wir damals durchgeführt hatten. Wir haben in der letzten Runde zur Bauordnung konkrete Vorschläge gemacht, zum Beispiel zur Sicherstellung der Barrierefreiheit an Baustellen, da die Ersatzwege oft nicht für Menschen mit Rollstuhl oder Gehhilfen passierbar sind, oder auch zur Schaffung für mehr barrierefreien Wohnraum, den wir schon aus demografischen Gründen heraus brauchen, damit ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können. Wir halten es für sehr schade, dass diese Chance verpasst wurde. Wir haben diese Anträge bewusst nicht noch einmal gestellt, weil sie schon einmal abgelehnt wurden. Trotzdem hoffen wir, dass bei dem dynamisierten Prozess, den wir mit der Bauordnung gerade erleben, auch diese Punkte zeitnah angegangen werden können. Wir stimmen dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Koalition zu, bleiben aber dabei, dass weiterer Änderungsbedarf an der Bauordnung besteht. Dabei ist die Barrierefreiheit nur ein Beispiel, welches ich hier noch einmal anführen wollte. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

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