landtag.sachsen.de ↗

Thomas Löser

GRÜNE 31.01.2024 Sitzungen 7/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Kollege Flemming, für die Einbringung Ihrerseits. Gestatten Sie, dass wir die grüne Haltung zu diesen Dingen hier darlegen. Ich habe mich gefreut, dass wir bei dem Thema schnellere Änderungen der Bauordnungen näher zueinandergekommen sind. Wir haben das bei den letzten Änderungen bereits diskutiert. Unsere Haltung war, dass wir glauben, dass wir durch die Änderung der Musterbauordnung, durch viele Innovationen, die geschehen, zu einem dynamisierten Prozess kommen müssen. Insofern denke ich, werden wir uns bei diesem Thema hier öfters treffen. Wir werden heute das Gesetz zur Bauvorlagenberechtigung und zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/958 verabschieden. Das klingt zunächst denkbar bürokratisch. Dahinter versteckt sich aber ein kleiner Meilenstein für die Entbürokratisierung des Bauens. In erster Linie geht es bei dem Gesetzentwurf darum, Absolventinnen und Absolventen europäischer Studiengänge in Architektur und verschiedenen Ingenieursdisziplinen die Möglichkeit einzuräumen, ihren Beruf auch in Deutschland auszuführen. Dafür müssen Sie Bauanträge einreichen dürfen. Die hierzulande lange gepflegte und aus meiner Sicht bewährte Herangehensweise, dass man zur Erlangung der sogenannten Bauvorlageberechtigung Mitglied in einer Kammer sein muss, die wiederum Aufnahmekriterien und Weiterbildungspflichten festlegt, steht nicht im Einklang mit der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen unter den Mitgliedsstaaten der EU. Erfreulicherweise war es möglich, in der Sache einen Kompromiss mit der EU-Kommission zu erzielen, sodass wir unsere berufsständischen Regeln erhalten können, die für eine hohe Qualität bei Planungsaufgaben und für die Sicherheit für Auftraggeberinnen und Auftraggeber sorgen. Um allerdings Fachleuten aus dem europäischen Ausland ebenfalls die Möglichkeit zu geben, bei uns tätig zu werden, sind einige Änderungen am Sächsischen Architektengesetz und dem Sächsischen Ingenieursgesetz erforderlich, die wir mit dieser Änderung auf den Weg bringen. Allerdings ist es auch notwendig, den Paragrafen zur Bauvorlageberechtigung in der Sächsischen Bauordnung an diese Änderung anzupassen. Dies gab die Gelegenheit, weitere Modernisierungen in der Bauordnung vorzunehmen. Ich bin deshalb froh, dass wir einige Änderungen, auf die sich die Bauministerkonferenz im Herbst für die Musterbauordnung verständigt hat, nun relativ zügig auch in Sachsen umsetzen können. Außerdem haben wir aus der Anhörung hier im Saal Anregungen entnehmen können, die wir dankbar aufgenommen haben. Dazu möchte ich mich bei meinen Kollegen von SPD und CDU recht herzlich bedanken. Ich habe schon gesagt, ich freue mich, dass wir das aufgesattelt noch hinbekommen. Der Gebäudetyp E für einfaches Bauen ist bereits benannt worden. Es wird viel über Entbürokratisierung gesprochen. Man führt es in aller Munde, wenn es um die Frage der Baukosten geht. Hier machen wir das tatsächlich einmal. Ich glaube, das steht uns als sächsischer Koalition sehr gut zu Gesicht. In vielen Ländern sind beispielsweise auf Putz verlegte Leitungen im Neubau nach wie vor Standard. In Deutschland ist das nicht der Fall und führt zu höheren Kosten und zu einem erhöhten Einsatz von Ressourcen beim Bauen. Dabei würden sich viele Menschen mit einem sichtbaren Wasserrohr im Bad wahrscheinlich eher anfreunden können als mit einer hohen Miete, um bei meinem Beispiel zu bleiben. (Zuruf) – Das gibt es in vielen Ländern, dass man das so macht. Ich weiß, dass dazu privat- und vertragsrechtlich noch einige Dinge zu klären sind, bevor diese Regelungen in der Breite ihre Wirkung entfalten können. Der Bundesrat hat entsprechende Initiativen bereits auf den Weg gebracht, sodass nun das Bundesjustizministerium am Zug ist. Da es hier um eine Liberalisierung und Entbürokratisierung der Gesetzgebung geht, bin ich guter Dinge, dass es damit im Justizministerium in Berlin vorangehen wird. Weiterhin konnten wir die Erleichterung des Ausbaus von Dachgeschossen – es ist bereits gesagt worden – für Wohnzwecke erreichen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Das heißt, man verzichtet im Einzelfall auf den Nachweis von Stellplätzen. Man kann Gebäude aufstocken, ohne, wie es bisher war, Pkw-Plätze nachweisen zu müssen. Viele Bauherren bemängeln genau das, dass das im innerstädtischen Bau und beim Aufstocken ein großes Problem ist, dass es wahnsinnig teuer ist, diese Stellplätze zu schaffen, die am Ende zur Hälfte leer stehen. Damit wird die Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden attraktiver, und wir können wiederum dort ressourcenschonend Wohnraum ergänzen, wo er stark nachgefragt wird. Die Frage der Antennenmasten wurde bereits erwähnt. Ich will das nicht noch einmal wiederholen. Die Frage der Digitalisierung ist für uns ein wichtiger Punkt. Was uns noch besonders wichtig ist, ist die Verfahrensweise dieser Ladestationen. Ich will ein Beispiel nennen: Wir haben in Dresden mit der DVB gesprochen. Die haben mittlerweile über 20 Elektrobusse im Einsatz. Das große Problem für sie ist, dass sie jeweils am Ende und am Anfang der Busstrecke Ladestationen brauchen. Dort checken sie ein und laden in 20 Minuten neu auf. Das hat zur Folge, dass sie mit kleineren Batterien fahren können, die Busse leichter werden und am Ende mehr Leute mitgenommen werden können. Bisher scheitert es daran, dass diese Ladestationen mit einem Verfahren beauflagt sind. Das ändern wir nun. Ich glaube, dass ist ein sehr guter Punkt. Insofern machen wir heute etwas Gutes für Sachsen, für die Entbürokratisierung beim Bauen. Wir freuen uns über Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

Alle Reden von Thomas Löser Protokoll ↗