Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem fulminanten rhetorischen Feuerwerk zu diesem Thema machen wir jetzt weiter. Um Ihre Frage zu beantworten, kann man wohl nur sagen, es gibt so einen Spruch, den der Kultusminister gern einmal zitiert: Wer viel fragt, ist länger traurig. Diese Frage hat nur bedingt etwas mit dem zu tun, was wir heute diskutieren. Sie ist sicherlich von Relevanz, aber sehen Sie es mir nach, irgendwie hatte ich das Gefühl, dass die Debatte im Innenausschuss doch etwas fundierter war als gerade eben dargestellt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Demokratie lebt vom Mitmachen. Es ist die Möglichkeit, das eigene Lebensumfeld zu gestalten. Die Betroffenen sollen aktiviert werden, sich für ihr Lebensumfeld vor Ort einzusetzen. Auch deshalb hat die kommunale Selbstverwaltung eine institutionelle Garantie, die sogar durch das Grundgesetz abgesichert wird. Aber, das kostet, wie wir vermutlich alle wissen, wie vieles, was Spaß macht, Geld. Wie dieses zu beschaffen ist, obliegt den Kommunen in ihrer Finanzhoheit. Dabei können sie nicht willkürlich Steuern erheben oder Gebühren und Abgaben einführen. Das Grundgesetz, die Sächsische Verfassung, die Gemeindeordnung und einige weitere Vorschriften schaffen eben jenen Regelungsraum, innerhalb dessen die Gemeinden entsprechende Instrumente ergreifen können. Dazu gehört auch das Sächsische Kommunalabgabengesetz, das DIE LINKE nun durch ihren Gesetzentwurf ändern will. Auf einige der inhaltlichen Kongruenten will ich gar nicht eingehen, dazu hat der Sächsische Städte- und Gemeindetag in der Anhörung umfassend vorgetragen. Allerdings ist die pauschale Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die diese Änderung bewirken würde, meines Erachtens überhaupt nicht im Interesse der Kommunen und damit mittelbar auch nicht im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner. Bei allen Änderungen in diesem Bereich muss man sehr sorgfältig prüfen, dass man am Ende nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet. Wir, die Koalition, wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken. Deshalb sind wir dagegen, die Kommunen zur Erhebung in haushälterische Schieflagen zu zwingen. Soweit die Vereinbarung in der Koalition. Der faktische Zwang, in einer Haushaltsnotlage Straßenausbaubeiträge zu erheben, geht wohlgemerkt auf ein Obiter Dictum des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vor nunmehr 15 Jahren zurück, das in der Folge kommunalund rechtsaufsichtliche Praxen forderte. Davon soll nun nach Auskunft des Innenministeriums endlich Abstand genommen werden. Das geht auch ohne Streichung der ganzen Norm, einfach nur durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zur kommunalen Haushaltswirtschaft. Auch wir BÜNDNISGRÜNE sind der Meinung, dass die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in finanziellen Notlagen nicht zeitgemäß, sondern fatal ist. Auch deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Selbstbestimmung der Kommunen zu stärken. Ihnen jedoch jede Möglichkeit zu nehmen, diese Beiträge zu erheben, würde nach unserer Ansicht ebenso oder sogar noch stärker in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen eingreifen. Wie und welche Instrumente zur Finanzierung des gemeindlichen Zusammenlebens genutzt werden, kann durchaus ein Faktor im Standortwettbewerb sein. Hier obliegt es der Kommune, zu entscheiden, wie sie die Gewerbesteuern ansetzen will, ob sie eine Hundesteuer erheben will oder ob sie eben auch Straßenausbaubeiträge erheben will, wenn sie das möchte. Wir wollen sie nur nicht dazu zwingen; das ist kommunale Eigenverantwortung, und dazu stehen wir als Koalition. Auch eine solche Entscheidung ist am Ende Gestaltung. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nicht nur darüber entscheiden können, wofür Geld ausgegeben wird, sie sollen mittelbar auch gemeinsam entscheiden können, welche Belastung sie dafür in Kauf zu nehmen bereit sind. Es ist auch nicht so, dass es dabei überhaupt keine Möglichkeit der Mitbestimmung gibt. Die entsprechenden kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten bis hin zu einem Bürgerentscheid gibt es. Lassen sie mich zum Schluss bei aller Wertschätzung für die kommunale Selbstverwaltung noch einen Punkt ansprechen, der mich bei diesem Gesetzentwurf geärgert hat, und das hat überhaupt nichts mit dem Gesetzentwurf der LINKEN zu tun. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf ist nämlich nicht, wie ein Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetags in der Anhörung sich erdreistete zu sagen, ein Handstreich gegen die Kommunen, nur, weil ein solcher Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wird. Werte Kolleginnen und Kollegen! Der SSG ist gut beraten, in Achtung der Aufgabe des Landtags als Gesetzgeber anzuerkennen, dass es das gute Recht jeder Fraktion ist, gesetzgeberische Vorschläge zu machen, auch wenn diese einem nicht gefallen mögen. Auch das ist Demokratie. Dennoch lehnen wir diesen Gesetzentwurf am Ende ab, weil wir ihn inhaltlich nicht teilen. Wir sind aber froh, dass wir darüber diskutieren konnten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Pallas. Bitte.
