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Albrecht Pallas

SPD 31.01.2024 Sitzungen 7/82

Ich möchte für die Koalition zu dem Änderungsantrag Stellung nehmen. Ich denke, das gebietet der Respekt vor der Arbeit der Fraktion DIE LINKE. Zu den Themen der tatbestandlichen Erweiterung haben wir in der Debatte schon gehört, dass wir uns von verschiedenen Seiten in der Koalition genähert haben und es deshalb bei den Tatbeständen, die wir jetzt im Gesetzentwurf haben, auch belassen. Es gibt keine Einigkeit, das zu erweitern, wenngleich ich persönlich der Einschätzung durchaus zustimme, dass es einige Anregungen in der Anhörung gegeben hat, die man sich näher anschauen sollte. Dazu kommen wir nachher nochmals, wenn es um den Entschließungsantrag geht; aber das vielleicht dazu. Näher eingehen möchte ich auf den Punkt der vorgeblichen Mehrbedarfsausgleichspflichtigkeit. Ich würde verneinen, dass dieses Gesetz einen Mehrbedarfsausgleich erfordert. Wenn wir uns mit dem Konnexitätsgrundsatz befassen, der auch in Artikel 85 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung niedergelegt ist, dann geht es darum, dass wenn neue Aufgaben zugewiesen werden, die Mehraufwendungen dafür auch durch den Freistaat Sachsen ausgeglichen werden müssen. Und das ist hier insofern nicht der Fall, als dass wir erstens eine freiwillige Aufgabe zuweisen und nicht die Städte verpflichten, das per Satzung zu regeln, sondern dass die Städte frei entscheiden, ob sie von diesem Satzungsrecht dann Gebrauch machen oder eben nicht. Das haben wir auch in der Anhörung mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Ebene diskutiert und daran hat sich nichts geändert. Insofern wird die Koalition den Änderungsantrag ablehnen und der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Wenn das nicht der Fall ist, lasse ich jetzt über diesen abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dafür, jedoch wurde der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie er durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, paragrafenweise abzustimmen. Ich könnte das auch gleich im Block tun. Gibt es dazu Widerspruch oder wird Einzelabstimmung der Paragrafen gewünscht? – Gibt mir jemand ein Zeichen? (Albrecht Pallas, SPD: Gerne im Block! –

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