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Katja Meier

31.01.2024 Sitzungen 7/82

Auf lange Sicht – und damit schließe ich mich den Worten der Vorredner an – führt also kein Weg daran vorbei, dass wir die Rechte und Anliegen junger Menschen angemessen berücksichtigen. Das zeigt, wie gesagt, meine tägliche Erfahrung. Das zeigt die Praxis in den anderen Bundesländern. Das zeigt unter anderem – ich habe es gesagt – der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, den nicht zuletzt engagierte junge Menschen erstritten haben. Deshalb plädiere ich ausdrücklich dafür, dass wir junge Menschen aktiver beteiligen. Wir sollten ihnen eine Stimme geben, ihre Anliegen ernst nehmen und sie so zeitig wie möglich dafür begeistern, von ihren demokratischen Rechten Gebrauch zu machen, anstatt die Hürden unnötig hoch zu halten, anstatt sie damit vor den Kopf zu stoßen, dass ihre Stimme im Juni für Europa zählt, aber für die Kreistage und Stadträte noch nicht. Ich sage es noch einmal: Junge Menschen in unserem Land wollen mehr mitgestalten, sie wollen sich einbringen. Das gilt im Großen, im Hinblick auf Klimaschutz, Rechtsstaatlichkeit, den friedlichen Zusammenhalt in Europa, genauso wie in der Tagespolitik, in unseren sächsischen Kommunen. Dieses Interesse, dieses Vertrauen, das die jungen Menschen unserer Demokratie entgegenbringen, können wir nicht hoch genug schätzen. Wenn wir die Absenkung des Wahlalters dauerhaft ablehnen, würden wir diesem Interesse, diesem Vertrauen nicht gerecht werden. Uns alle gemeinsam, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich dazu ermutigen, diesen Schritt in Zukunft zu gehen, auch als Zeichen der Wertschätzung junger Menschen und unserer Demokratie. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Katja Meier. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz zur Absenkung des Wahlalters im Freistaat Sachsen auf das vollendete 16. Lebensjahr (Sächsisches Wahlalter-16-Gesetz). Es trägt die Drucksachennummer 7/12706 und ist ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss die Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor. Deshalb würden wir normalerweise artikelweise abstimmen, es sei denn, die Fraktion DIE LINKE ist damit einverstanden, dass wir im Block abstimmen. Ist sie das? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja.) – Wunderbar Dann rufe ich jetzt auf: Überschrift, Artikel 1 Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes, Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid, Artikel 4 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 5 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung, Artikel 6 Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei keinen Stimmenthaltungen, Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diesem Gesetzentwurf nicht entsprochen. Ich frage, ob die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung wünscht? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, Frau Präsidentin!) Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und auch dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Stärkung des Freistaat Sachsen (Sächsisches Stärkungsgesetz – Drucksache 7/13495, Gesetzentwurf Drucksache 7/15637, Ausschusses für Soziales und Ich frage zu Beginn, ob Herr Scholz als Berichterstatter als Erstes das Wort wünscht? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sieht nicht so aus!) Das ist nicht der Fall. Dann bekommen die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache wie üblich das Wort erteilt. Ich bitte für die Fraktion DIE LINKE, weil sie die einreichende Fraktion ist, Frau Kollegin Sarah Buddeberg ans Rednerpult.

Protokoll ↗