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Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 31.01.2024 Sitzungen 7/82

Vielen Dank, Herr Präsident. Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mich verwundern derartige Gesetzentwürfe von der AfD nicht mehr. In aller geschriebenen Klarheit können wir lesen, wie anmaßend und mindestens gruppenbezogen feindlich Sie unterwegs sind. Sie versuchen damit nur eines, nämlich ein Thema zu instrumentalisieren, um gegen Muslime und den Islam zu hetzen. (Jens Oberhoffner, AfD: Was ist mit dem Kopftuch und Genitalverstümmelung?) Es ist nichts anderes als eine Schein- und Sündenbockdebatte, und Sie bedienen ganz klassisch antimuslimische Narrative. Ihr Gesetzentwurf strotzt nur so vor Vorurteilen: die Unterdrückung der Frau, die zunehmende Islamisierung, die vermeintliche Bedrohung durch Zuwanderung etc. Und wie immer bedienen Sie sich irgendwelcher Vermutungen, Verschwörungstheorien und machen Stimmung, um voller Inbrunst zu erklären, dass das Tatsachen oder Fakten seien. – Nein, das sind sie eben nicht. Und ganz nebenbei, Herr Wiesner, habe ich ein gewisses Störgefühl, wenn ausgerechnet Sie für die Rechte von Mädchen und Frauen eintreten. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Oh-Rufe von der AfD) Was Sie tatsächlich wollen, liegt seit ein paar Wochen klar auf dem Tisch. Und dass ausgerechnet Sie von schulischer Bildung auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen schreiben, dass Sie von freiheitlich-demokratischen Grundwerten schreiben, die durch ein Kopftuch in Gefahr seien, ist hochgradig abstrus. Durch wen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tatsächlich in Gefahr ist, ist hoffentlich allen demokratischen Parteien nunmehr klar. (Norbert Mayer, AfD: Der Bürger ist in Gefahr!) Dieser Gesetzentwurf – wie im Prinzip all Ihre Gesetzentwürfe, Anträge und Reden – atmet bzw. atmen ein nationalvölkisches Menschenbild. Ein Menschenbild, das im Übrigen der im Grundgesetz verankerten Achtung der Würde des Menschen zuwiderläuft. Das sagt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Umso besser ist es, dass nunmehr Leute vielerorts als Demokratinnen und Demokraten auf die Straße gehen, um ein Zeichen zu setzen. Ein Zeichen für ein Land – und das betone ich – der Solidarität, des Friedens und der Freiheit. An dieser Stelle möchte ich den Sachverständigen Prof. Dr. Bernd Grzeszick in der Anhörung im ASB zu einem Kopftuchverbot zitieren, der genau darauf eingeht: „Es ist bisher nicht der Nachweis erbracht worden, dass man mit dem Verbieten des Tragens von Kopftüchern einen größeren Schritt nach vorn gehen kann. Die freiheitsfördernden Effekte sind relativ gering.“ Das heißt also, ein generelles Kopftuchverbot hilft weder den Mädchen und Frauen, die sich freiwillig, noch denen, die sich unfreiwillig verschleiern; es verschlechtert eher die Situation für beide. Außerdem hat das Kopftuchverbot nur sehr wenig Einfluss auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Und ja, es ist ein Unterschied, ob in einem Klassenraum ein Kruzifix an der Wand hängt und quasi alle unter diesem Symbol unterrichtet werden oder ob eine Schülerin ein Kopftuch trägt. Ein Kopftuch ist Ausdruck des persönlichen Glaubens und nichts anderes. Vielmehr gefährdet ein Verbot in Schulen das Recht der Schülerinnen auf Bildung. Jenseits davon: Kinder haben Rechte, und dazu gehört auch die Religionsfreiheit laut Artikel 14 der UN-Kinderrechtskonvention. Ich zitiere erneut den Sachverständigen Prof. Dr. Bernd Grzeszick, der sagt: „Das vorgeschlagene Verbot von islamischen Kopftüchern in der Schule ist wegen des Verstoßes zumindest gegen die Religionsfreiheit und das staatliche Neutralitätsgebot sowie die Diskriminierungsregelung verfassungswidrig“. Verbote sollte es unserer Meinung nach nur geben, wenn die Rechte anderer eingeschränkt werden, und das werden sie mit dem Tragen des Kopftuchs an keiner Stelle. Die Diskussion, inwieweit das Tragen eines Kopftuchs freiwillig oder unter Zwang geschieht, ist meiner Meinung nach müßig. Sicherlich gibt es Einzelfälle, in denen Frauen unter Druck gesetzt werden, Kopftücher zu tragen. Ich bin mir sehr sicher, dass das von allen demokratischen Parteien im Parlament gleichermaßen abgelehnt und selbstverständlich auch verurteilt wird. In der Regel ist das Tragen des Kopftuchs jedoch eine Frage der Erziehung und der religiösen Selbstverwirklichung junger Frauen. Hierbei muss das Recht der Eltern auf eine religiöse Erziehung – und das Recht der Frauen auf die Ausübung ihrer religiösen Freiheiten – aus meiner Sicht selbstverständlich akzeptiert werden. Mädchen und Frauen danach zu beurteilen, wie religiös sie sind, oder ob sie gezwungen werden, das Kopftuch zu tragen, ist einfach nur anmaßend. Viel entscheidender sind doch völlig andere Dinge: Statt Verboten braucht es Zugänge und einen ständigen Dialog. Die politische Bildung an den Schulen muss verbessert werden. Sowohl Lehrer(innen) als auch Schüler(innen) müssen weitergebildet werden, damit Schulen so gestärkt werden können, dass ein Raum für menschenrechtliche und vor allem auch interkulturelle Bildung entsteht und auch entstehen kann. Es geht darum, gegen Diskriminierung, gegen Rassismus und gegen Menschenfeindlichkeit vorzugehen. Meiner Meinung nach braucht es echte Partizipation von muslimischen Mädchen und Frauen – egal, ob mit oder ohne Kopftuch. Und eines noch zum Schluss: Demokratiefeindlichkeit beginnt ganz sicher nicht auf den Köpfen, sondern in den Köpfen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin NeuhausWartenberg sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollegin Melcher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.

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