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Armin Schuster

31.01.2024 Sitzungen 7/82

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere politische Richtschnur heißt Subsidiaritätsprinzip, und in der Kommunalpolitik heißt das übersetzt kommunale Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Die Kommunen benötigen rechtliche und finanzielle Spielräume, um die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst gestalten zu können. Wir haben regulativ nur einzugreifen, wenn es dort nicht möglich ist. Das sehen wir in diesem Fall nicht als gegeben an. Starre Vorgaben sind eben nur dort erforderlich, wo es zwingend notwendig ist. Das ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie. Der vorliegende Gesetzentwurf geht aber in die entgegengesetzte Richtung und unterhöhlt dieses Institut. Die sächsischen Kommunen dürfen auf Basis der aktuell geltenden Regelungen Beiträge erheben und mit ihnen den finanziellen Aufwand für die Anschaffung, Herstellung oder den Ausbau von Verkehrsanlagen decken. Das Bundesverfassungsgericht hat erst 2014 entschieden, dass der Straßenbaubeitrag nicht bloß den allgemeinen Nutzungsmöglichkeiten von Straßen dient, sondern der beitragspflichtige Vorteil vielmehr darin liegt, dass mit dem Straßenausbau die anliegenden Grundstücke zugänglich gemacht und damit in ihrer qualifizierten Nutzbarkeit gesichert werden. Dies – so das Bundesverfassungsgericht – rechtfertige die Beitragserhebung. Der eingebrachte Gesetzentwurf zielt aber darauf ab, diese Befugnis aufzuheben und den Gemeinden damit eine eigene Finanzierungsquelle zu entziehen. Das ist ein Eingriff in die Finanzhoheit der Gemeinden, die das Recht haben, eigene Ausgaben zu erheben, und damit ein Eingriff in die ihnen verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverantwortung. Genau aus diesen beiden Gründen lehnt der Sächsische Städte- und Gemeindetag die vorliegende Gesetzesänderung ab. Die Regierungsfraktionen haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Ermächtigungsgrundlage beizubehalten und nur die faktische Pflicht zur Erhebung der Beiträge im Fall von Haushaltsnotlagen abzuschaffen. Dementsprechend werden wir die Verwaltungsvorschrift Kommunale Haushaltswirtschaft und die Anwendungshinweise zum Kommunalabgabengesetz ändern. Im Vorgriff darauf haben wir bereits die Rechtsaufsichtsbehörden im Dezember des letzten Jahres gebeten, es rechtsaufsichtlich nicht mehr zu beanstanden, wenn Kommunen im Falle einer Haushaltsnotlage keine Straßenbaubeiträge erheben. Der Abg. Pallas hat nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gefragt. Eine genaue Zeit kann ich jetzt nicht sagen, aber wir haben bereits die Anhörung zur Änderung der Verwaltungsvorschrift eingeleitet. Anhörungsfristende ist meiner Erinnerung nach Ende März. Dann werden wir das – Sie können es selbst einschätzen – in jedem Fall in der Zeit, in der der Koalitionsvertrag hoffentlich noch läuft, abschließen. Wir hätten es auch ohne Anruf des Abg. Pallas gemacht, aber es hat geholfen. Das will ich bestätigen. Bei finanziellen Härten für den betroffenen Bürger besteht im Einzelfall schon jetzt die Möglichkeit, Stundung oder Ratenzahlung zu beantragen. Die Entscheidung aber, meine Damen und Herren, ob Straßenbaubeiträge erhoben werden, muss weiterhin bei den Kommunen bleiben. Es sind die Kommunen, die vor Ort am besten beurteilen können, ob sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, wofür sie diese einsetzen sowie ob und in welchem Umfang sie die Einwohner an diesen Investitionen beteiligen wollen. Dass die Gemeinden unterschiedlich agieren, ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie und der jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort. Wir können sicher davon ausgehen, dass die Kommunen mit diesem Finanzierungsmittel verantwortungsvoll umgehen. Anderes liegt mir jedenfalls nicht vor. Wenn Gemeinden keine Straßenbaubeiträge erheben dürften, müssten sie sich andere Finanzierungsquellen erschließen. Dazu enthält der vorliegende Gesetzentwurf aber keine belastbaren Aussagen. Das Einzige, was sich die Antragsteller haben einfallen lassen, ist, den Freistaat verantwortlich zu machen. Das widerspricht aber dem Subsidiaritätsgedanken, der uns leitet. Ich fasse zusammen: Der Gesetzentwurf schwächt aus unserer Sicht die kommunale Selbstverwaltung und ist angesichts seiner Folgen finanziell unausgegoren. Daher empfehlen wir Ihnen die Ablehnung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Freistaat Sachsen. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen mir keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Ich könnte auch gleich Überschrift und Artikel 1, 2, 3 zusammenfassen. Ist das in Ordnung? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) – Dann rufe ich auf: die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Finanzausgleichgesetzes und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer möchte diesen zustimmen? – Die Ablehnung, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine ganze Reihe von Zustimmungen, aber der Gesetzentwurf ist doch mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich frage die Linksfraktion: Wird noch einmal eine Gesamtabstimmung gewünscht? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über das Verbot der in Sachsen (Sächsisches Drucksache 7/14305, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/15640, Beschlussempfehlung Ich frage den Berichterstatter, Herrn Kuhnert, ob er einen Beitrag leisten möchte. – Ich sehe keinen Bedarf. Damit wird den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Abg. Flemming. Es folgen die BÜNDNISGRÜNEN, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Flemming, Sie haben das Wort.

Protokoll ↗