Ingo Flemming
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sächsische Bauordnung kennt seit Juni 2022 die kleine und die große Bauvorlagenberechtigung. Die EU fordert aber nun von allen Mitgliedsstaaten eine uneingeschränkte Anerkennung für Berufsabschlüsse von Architekten und Bauingenieuren aus dem EU-Ausland für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, einschließlich land- und forstwirtschaftlicher Gebäude, die keine Sonderbauten sind. Dazu muss man wissen, dass gegen Deutschland in diesem Zusammenhang derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren ruht, welches die strengen Vorgaben der deutschen Musterbauordnung für Bauvorlagen kritisiert. Daher sind wir verpflichtet, zeitnah die sogenannte mittlere Bauvorlagenberechtigung zu schaffen und unsere Gesetze, das Ingenieur- und das Architektengesetz sowie die Bauordnung, zu Gesetzentwurf im Block abstimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Ich sehe keinen Widerspruch. Wir können so verfahren. Ich trage nun die einzelnen Bestandteile des Gesetzes vor: Überschrift, Artikel 1, Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz, Artikel 2, Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit stelle ich Ablehnung fest. Da der Gesetzentwurf abgelehnt wurde, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die Fraktion DIE LINKE, ob eine Schlussabstimmung gewünscht ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) – Nein. Vielen Dank. Damit ist die Zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Bauvorlageberechtigung und der Richtlinie (EU) 2018/958 Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Regionalentwicklung ändern. Ohne diese Änderungen würde dieses Vertragsverletzungsverfahren fortgesetzt, welches im Moment pausiert. Das könnte im Extremfall zu Strafzahlungen in Millionenhöhe für den Freistaat führen. Wir sind aktiv geworden, weil wir aktiv werden mussten. Wir haben das in enger Abstimmung mit der Ingenieurkammer und der Architektenkammer in Sachsen getan, die selbstverständlich auch in der Anhörung anwesend waren und ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz signalisiert haben. Bereits in dieser Sachverständigenanhörung ist klar geworden, dass weitere Änderungen der Bauordnung notwendig und sinnvoll sind. Hinzu kommt, dass die Bauministerkonferenz während unserer Gesetzesberatung im Dezember in Berlin über alle Bundesländer und Parteigrenzen hinweg einstimmig Änderungen der Musterbauordnung vorgenommen hat, die wir gleich mit nachzeichnen wollten, weil wir sie perspektivisch umsetzen müssen. Aus diesem Grund haben wir folgende wichtige Änderungen in der Bauordnung, was das Berufsrecht betrifft, vorgenommen: Zum einen wird eine Gebäudeklasse E eingeführt, E wie experimentell. Die Architekten wissen, was damit gemeint ist. Bisher konnten Bauaufsichtsbehörden Abweichungen von Anforderungen der Sächsischen Bauordnung erlassen, nunmehr sollen sie es aufgrund dieser gesetzlichen Regelung. Das heißt, der Ermessensspielraum für Ablehnungen wird bei den Bauaufsichtsbehörden eingeschränkt und die Möglichkeiten für Abweichungen bei den Bauenden erweitert. Das ist das, was maßgeblich von den Architekten und Bauingenieuren gefordert wurde, um an dieser Stelle Erleichterungen zu ermöglichen, insbesondere für innovative Bauvorhaben, innovative Bauprozesse oder neue Materialien, zum Beispiel den Holzbau, den wir in Sachsen im Moment massiv fördern. Als Zweites integrieren wir in die Änderung ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für den Dachgeschossausbau. Insbesondere in Großstädten wie Dresden oder Leipzig kann das helfen, zusätzlichen Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu generieren. Im gleichen Zusammenhang steht die dritte Änderung, in der dafür eine Befreiung von der Stellplatzpflicht vorgesehen ist, wie auch für Aufstockungen oder Wohnungsteilungen, weil so etwas zum einen in innerstädtischen Bereichen durch fehlenden Platz und fehlende Flächen die Bauvorhaben teilweise verhindern würde. Das kann zusätzlich zu Kosteneinsparungen führen. Die vierte Änderung ist die Genehmigungsfreistellung für Ladestationen für den ÖPNV. In der jetzigen Bauordnung sind 75 Kubikmeter für die Genehmigungsfreistellung vorgesehen. Wir haben in der Anhörung gelernt – deshalb greifen wir das auf –, dass die Standardladestationen von einem deutschen Technologieweltkonzern 76 Kubikmeter groß sind. Deshalb passen wir das redaktionell auf 80 Kubikmeter an. Das Letzte ist aus unserer Sicht etwas Wichtiges. Das ist die Vereinfachung für den Ausbau der Funkmasteninfrastruktur in Sachsen; denn angesichts der hohen Anzahl an Funklöchern und dem schwächelnden 5G-Ausbau sind Änderungen zwingend erforderlich und sinnvoll. In Teilen ist Deutschland in diesem Bereich nach wie vor ein Entwicklungsland. Antennen einschließlich Masten auf Gebäuden sind derzeit verfahrensfrei, wenn sie auf Gebäuden nicht höher als 10 Meter und im Außenbereich 15 Meter sind. Das wird jeweils um 5 Meter erhöht, weil das insbesondere diesen 5G-Ausbau beschleunigen und vereinfachen kann. Es werden auch ortsveränderliche Antennenanlagen aufgenommen, die als eine Übergangslösung für längstens 24 Monate aufgestellt werden können, weil in dieser Zeit die entsprechende Infrastruktur mit einer Baugenehmigung für die Dauer nachgerüstet werden kann. So schafft man eine elegante Übergangsmöglichkeit. Das Dritte in dem Zusammenhang ist, dass die Aufstockung von Antennen an bestehenden Masten verfahrensfrei sein kann, wenn im Falle einer bereits vorliegenden Genehmigung die genehmigte Höhe nicht überschritten wird, sodass man Anschlusslösungen möglichst bürokratiefrei möglich macht. Was haben wir in den letzten beiden Jahren bezüglich der Bauordnung lernen müssen? Es wird nicht mehr ausreichen, die Bauordnung im Interesse von Entbürokratisierung, Vereinfachung und Anpassung an die Praxis alle paar Jahre in die Hand zu nehmen. Ich denke, dass wir das zukünftig viel öfter machen müssen. Diesmal war es der Bau von Funkmasten, die Ladestationen oder der Ausbau von Dachgeschossen, die wir neu geregelt haben. Das sind alles Dinge, die bei genauer Betrachtung selbstverständlich sein sollten. Es wird zukünftig viele weitere Dinge in einer zunehmend engeren Taktzahl geben, die einer Anpassung bedürfen und die an die heutigen Anforderungen angepasst werden müssen. Fakt ist, dass wir Verzögerungen teilweise in den letzten Jahren selbst verschuldet haben. Zu lange wird überlegt, ob Innovationen im Bausektor angewandt werden können, dürfen oder sollen. Wir als Union fordern daher alle Beteiligten auf – auch uns selbst –, schneller zu handeln und Dinge zu ermöglichen und nicht alles als Bedenkenträger auf die lange Bank zu schieben. Es wird im Bereich der Bauordnung spannend bleiben. Ich bin gespannt, was noch kommen wird und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
