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Juliane Nagel

Die Linke 31.01.2024 Sitzungen 7/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Vielleicht wieder zurück zum Thema. Es ist hier schon angeklungen: ständig wechselnde Nachbarinnen und Nachbarn, Unruhe, Rollkoffergeräusche, diese Nebenwirkungen der Kurzzeitvermietung kennen inzwischen viele Menschen, die in den beiden Großstädten in bestimmten Vierteln wohnen. Es geht aber nicht allein um das Atmosphärische, es geht hier auch um kommerzielle oder wirtschaftliche Interessen, um Profit. Es ist vor allem der kommerzielle Anbieter Airbnb, der mit dringend benötigtem Wohnraum Profite generiert – eine Form der Plattformökonomie, die einen vollkommen deregulierten Unterbringungsmarkt hervorbringt, angespannte Wohnungsmärkte noch weiter kollabieren lässt und das Zusammenleben in unseren Städten verändert. Das ist offenkundig so. Es geht darüber hinaus um Eigentümer, die dringend benötigten Wohnraum leer stehen lassen, um ihn nach einer Zeit lukrativ weiter zu verkaufen – auch spekulativer Leerstand genannt – und darum, dass Wohnraum in Gewerbe umgewandelt wird und dass Bestandsimmobilien verwahrlosen oder sogar abgerissen werden. All das stellt für die Städte Leipzig und Dresden – also die Städte, die in Sachsen einen Wohnraummangel haben – ein handfestes Problem dar. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist schon lange eine Forderung auf der kommunalen Ebene, der Kommunen, die es betrifft. Ich bin auch ein bisschen enttäuscht darüber, Kollege Flemming, dass Sie in der Anhörung den kommunalen Vertretern aus Leipzig und Dresden – aus Dresden gab es ja zumindest eine schriftliche Stellungnahme – und dem Kommunalverband, die sich dazu geäußert haben, so schlecht zugehört haben. Dresden und Leipzig – das müssten Sie auch wissen – haben schon lange Stadtratsbeschlüsse auf den Weg gebracht und – darüber haben die Kollegen Löser und Pallas schon gesprochen – Gutachten erstellt, in denen der Wohnungsmarkt in den jeweiligen Städten untersucht und das Problem der Zweckentfremdung von Wohnraum offensichtlich gemacht wurde. Es wurde dringend angemahnt: Freistaat, gib uns eine Rechtsgrundlage, eine Gesetzesgrundlage, damit wir etwas tun können. Vor fast zwei Jahren hatten wir Ihnen hier als Fraktion DIE LINKE einen Vorschlag für ein Zweckentfremdungsverbot vorgelegt. Wenn Sie dieses gern auch mit Änderungsanträgen angenommen hätten, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das war kompetenzwidrig!) wie es in einem demokratischen Zusammenspiel in einem Parlament eigentlich üblich ist, dann wären wir, glaube ich, schon ein paar Schritte weiter. Die Zahlen, die die Städte Leipzig und Dresden mit den Untersuchungen von Empirica bzw. Quaestio schon im Jahr 2019 vorgelegt haben, belegen das handfeste Problem. Seit dem Jahr 2019 sind fünf Jahre vergangen, also viel zu viel Zeit. In zehn Bundesländern gibt es Landesgesetze zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. In Berlin wird derzeit ein weiteres Mal über die Verschärfung der Regelung diskutiert, die es schon länger gibt. Sachsen hat die Kommunen und die Mieterinnen und Mieter wieder einmal viel zu lang im Regen stehen lassen. Sie legen mit dem vorliegenden Entwurf – hiermit will ich zu unserer inhaltlichen Kritik kommen – ein zahnloses Gesetz vor, mit dem es offensichtlich wieder einmal vor allem der Eigentümerlobby recht gemacht werden soll. So ein bisschen habe ich den Vortrag des CDU-Kollegen auch in diese Richtung justiert verstanden. Ich erinnere an die Ausführungen des Sachverständigen Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein in der Anhörung des Regionalausschusses am 27. Oktober zum Grundgedanken, ein Gesetz zum Thema Zweckentfremdung zu machen. Er sagte: „Es ist ein Verbotsgesetz mit Ausnahmen. Eigentlich ist die Zweckentfremdung unerwünscht und daher – Eigentum verpflichtet – dürfen solch strenge Maßnahmen möglich sein.“ Bei Ihrem Gesetz gewinnt man eher den Eindruck, dass dieses Prinzip umgedreht wird, dass Zweckentfremdung zwar als Tatbestand konstituiert wird, dann aber faktisch möglichst eng gefasst und noch ausgehöhlt wird. Das ist wirklich ein bisschen enttäuschend. Unisono kritisierten die Vertreterinnen und Vertreter der Mietervereine und der kommunalen Ebene den viel zu langen Zeitraum, ab dem Leerstand als Zweckentfremdung gilt. Das sind zwölf Monate in dem Gesetzentwurf. In vielen Bundesländern, in denen es geregelt wurde, sind drei Monate üblich. Die Länder, die sechs Monate gewählt hatten, haben zum Teil später die Verkürzung auf drei Monate gewählt. Auf Kritik stieß auch, dass eine Zweckentfremdung durch – nicht ausschließlich, aber überwiegend – gewerbliche Nutzung oder durch Abbruch und Verwahrlosung gar nicht vorgesehen ist. Auch hierzu schlagen wir Ihnen mit unserem Änderungsantrag eine Ergänzung vor. Zu dem gewerblichen Zweckentfremdungstatbestand wurde in Leipzig im Jahr 2019 bekundet, dass das jährlich 200 bis 300 Wohnungen betrifft. Sie können einmal ausrechnen, was nach fünf Jahren für eine Menge an Wohnungen oder Wohnraum zustande gekommen ist. Dem hätten wir quasi Einhalt bieten können mit einer schnelleren legislativen Regelung. Ich will die Stadt Leipzig in der Anhörung hier auch noch einmal zitieren: „Mit der Begrenzung der Tatbestände des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes werden die Möglichkeiten der Kommunen zur Verhinderung von Zweckentfremdung deutlich eingeschränkt.“ Dadurch wird sozusagen auch das Handeln der Kommune eingeschränkt. Darum unser offensives Plädoyer auch in Unterstützung der kommunalen Stimmen: Geben Sie den betroffenen Kommunen die Instrumente an die Hand, die sie anwenden. Sie kennen den Wohnungsmarkt vor ihrer Tür am besten, haben auch Gutachten in Auftrag gegeben, haben Statistiken usw. Geben Sie doch einfach einen Instrumentenkasten dahin. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu und lassen Sie die Kommunen in ihren Satzungen selbst auswählen, was sie wirklich anwenden wollen. Es gibt – damit zu weiteren Kritikpunkten – einen hohen Begründungsaufwand für die Kommunen, die von der Satzungsermächtigung in § 1 Gebrauch machen wollen. Wir wissen, es geht im Wesentlichen – das wurde hier schon mehrfach gesagt – um Dresden und Leipzig. Zu Recht weisen jene darauf hin, dass sie den Nachweis für den angespannten Wohnungsmarkt doch schon etliche Male erbracht hätten – die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die Kappungsgrenze, die Gebietskulisse für den sozialen Wohnungsbau. Ich erinnere daran, dass natürlich auch eine Angst dahintersteckt und dass die Kommunen leichtere Regelungen oder einfachere Wege wollen, weil eine gewisse Angst besteht, dass sich das Regionalministerium wieder hierhin stellt – wie im Fall von Leipzig und der Umwandlungsverordnung und des verlängerten Kündigungsschutzes – und sagt: Nein, Leipzig hat doch gar keinen angespannten Wohnungsmarkt. Die Kriterien hauen dafür nicht hin, obwohl sie bei anderen Instrumenten schon hinhauen. Daher würde ich Sie bitten, diesem Punkt in unserem Änderungsantrag zuzustimmen und hier der Erleichterung der Nachweisführung den Weg zu ebnen. Es gibt noch weit mehr zu kritisieren: fehlende Begehungsund Betretungsrechte, zu niedrig angesetzte Bußgelder, ausufernde und rechtlich völlig unklare Ausnahmetatbestände. Es fehlt außerdem ein Mehrbelastungsausgleich, den wir Ihnen mit unserem Änderungsantrag auch vorschlagen. Sie wissen, die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes wird die Kommunen Ressourcen kosten, personell und sachlich. Nehmen Sie sich ein Herz und stimmen Sie auch dem zu. Zum Schluss möchte ich sagen: Dass Sie jetzt drei Monate haben vergehen lassen, seit die Anhörung im Regionalausschuss stattgefunden hat, um uns dann hier eine Änderung zu präsentieren, die eine Kurzbezeichnung des Gesetzes beinhaltet, und dass Sie nach den vielen klugen Sachvorträgen in der Anhörung nicht zu dem Schluss gekommen sind, dass bei diesem Gesetzesentwurf noch mehr zu machen ist, wäre es schon fast lächerlich, wenn es nicht für die Kommunen, die es betrifft – nämlich Dresden und Leipzig –, tatsächlich eine erhebliche Einschränkung bedeutete, weil bestimmte Sachen eben nicht aufgenommen wurden. Wir stimmen – das kommt jetzt bestimmt überraschend – dem Gesetzesentwurf zu. Wir müssen einen Anfang machen. Wir stimmen dem schweren Herzens zu und hoffen, dass in einer neuen parlamentarischen Zusammensetzung vielleicht ab dem Herbst eine schnelle Verschärfung dieses Gesetzes entsprechend der Bedarfslagen der Kommunen Leipzig und Dresden möglich ist. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wer möchte von den Fraktionen noch sprechen? – Herr Flemming von der CDU-Fraktion.

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