Tobias Keller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir besprechen hier ein Gesetz, das die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen regeln soll. (Henning Homann, SPD: Ja!) Das ist ein heißes Thema, bei dem man selbst in den Regierungsparteien Uneinigkeit und unterschiedliche Abstimmungsverhalten in den Kommunen feststellen kann. Ich nehme unsere AfD davon ausdrücklich nicht aus. (Lachen des Abg. Henning Homann, SPD) Beispiel: In Hoyerswerda wurde die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge von einigen AfD-Mitgliedern gemeinsam mit der SPD abgelehnt. (Albrecht Pallas, SPD: Wohl kaum gemeinsam! Gleichzeitig vielleicht!) In Leipzig hingegen war es umgekehrt. Die AfD stimmte im Jahr 2019 der Abschaffung zu – zur Information: Leipzig hat einen Oberbürgermeister, der Mitglied der SPD ist. Die AfD-Fraktion hat in der 6. Legislatur solch einen Gesetzentwurf dazu mit der Intention eingebracht, dass Ungerechtigkeiten abgeschafft, der ländliche Raum gefördert und die Gleichbehandlung der Kommunen sichergestellt werden müssen. Erstens, Ungerechtigkeiten: Anwohner haben kein Mitspracherecht, obwohl man ihnen einen angeblichen Mehrwert zusichert. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die können einen Bürgerantrag machen!) Die Anwohner zahlen einen erheblichen Teil von Steuern und Abgaben für die in den Straßen enthaltenen Netze, weshalb Straßen ausgebaut werden müssen, einschließlich Abwasser, Strom, Wasser, Gasnetz und digitaler Infrastruktur, wofür sie eigentlich bei den Anbietern auch schon Netzentgelte bezahlen. Anwohner können mehrfach belastet werden, wenn die Kommune dies beschließt, oder aufgrund übergeordneter Gesetze. Zum Beispiel betrifft das – was aktuell überall im Gespräch ist – das Gebäudeenergiegesetz, die Wärmeplanung, Straßen, die aufgerissen werden müssen, um Stromleitungen für die Wärmepumpen oder Fernwärmeleitungen einzubauen. Wer soll das bezahlen? Die Anwohner. So geht es eigentlich nicht. Zweitens, die Förderung des ländlichen Raums: Straßenausbaugebühren sind durch große Grundstücke und viele Einfamilienhäuser weitaus weniger bezahlbar als in Städten, in denen auch Mehrfamilienhäuser stehen (Zuruf der Abg. Andrea Dombois, CDU) und die Straßenlinie kürzer ist. Was sollen ruinierte Hausund Grundbesitzer machen? Sie können natürlich verkaufen. Klar! Und wohin ziehen sie? In die Städte. Landbesitzer, Familien und Unternehmer, die man mit niedrigen Grundstückspreisen aufs Land locken will, werden sich mehrfach überlegen, ob sie sich in einer Kommune mit oder ohne Straßenausbaubeitragssatzung niederlassen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das bezweifle ich!) Gerade im ländlichen Raum, dort, wo die Kommunen klamm und die Einkommen niedrig sind und das Leben der Bauern durch übergeordnete Gesetze immer schwerer gemacht wird, muss der Freistaat endlich handeln. Drittens, die Gleichbehandlung von Kommunen und Bürgern: 3.1 Finanziell müssen arme wie reiche Kommunen die Möglichkeit haben, ihre Infrastruktur ausreichend zu erhalten und weiterzuentwickeln. 3.2 Kommunen, die ihre finanziellen Mittel statt für die Infrastruktur in andere Projekte stecken, sollten dafür nicht die Bürger finanziell zur Verantwortung ziehen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ja, Projekte gibt es da genug: gegen rechts, Gender-Gaga usw. (Zuruf der Abg. Andrea Dombois, CDU) Dafür kann man sein Geld schon verpulvern statt für Infrastruktur. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das kostet ja alles Millionen?) – Ja, da wird viel Geld gelassen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, wo denn? Wie viel denn?) – Das waren nur zwei Beispiele. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sagen Sie uns doch: Wie viel?) – Es gibt noch mehr Beispiele, bei denen Geld verpulvert wird. 3.3 Bürger, die Grundstücke mit unterschiedlicher Seitenlänge besitzen, zum Beispiel ein Rechteck, ein Handtuch, zahlen mit der schmalen Seite an der Hauptstraße weniger (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) als derjenige, der die längere Seite besitzt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist ungerecht, wenn beide Grundstücke die gleiche Fläche haben. Im Innenausschuss hat sich unsere Fraktion der Stimme enthalten, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach!) weil die Streichung des § 32 Kommunales Ausgleichsgesetz (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Abgabengesetz!) – Abgabengesetz. Entschuldigung, versprochen – (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) die Frage aufwirft, ob es nicht sinnvoll wäre, im Einzelfall doch Beiträge erheben zu können. Nach näheren Betrachtungen sind wir uns jedoch einig, dass diesem Gesetzentwurf zuzustimmen ist, weil die vorgenannten Probleme abgeschafft werden sollen – nicht zuletzt aufgrund der parteiübergreifenden Einsicht, dass diese Beiträge abgeschafft werden müssen, wie unsere Vorredner schon gesagt haben. Es gibt in 10 von 16 Bundesländern – mit unterschiedlichen Parteien in den Regierungen – bereits eine solche Beschlusslage. Jetzt kann man sagen, dass die mitteldeutschen Bundesländer ärmer seien und dafür kein Geld hätten; aber auch das ist Quatsch. Weshalb ist dann Sachsen das einzige Bundesland der neuen Bundesländer, das diese einheitliche Abschaffung noch nicht ermöglicht? Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass immer mehr Kommunen den Straßenausbaubeitrag durch die Anwohner nicht mehr erheben. Jetzt sollte den klammen Landgemeinden mit einem Ausgleich des Freistaates geholfen werden, ihre Straßen auch instand zu setzen, wenn keine Beiträge mehr erhoben werden. Städte wie Chemnitz, Dresden und Leipzig, also die Großstädte, haben diese Satzungen bereits abgeschafft. Auch Kleinstädte wie Eilenburg, Plauen, Meißen, Zittau, Bautzen oder Crimmitschau, haben diese Gebühren bereits abgeschafft. Nur knapp 50 Kommunen nutzen noch die Straßenausbaubeitragssatzung. Wäre es da nicht angebracht, dass der Freistaat mit wenig Geld den armen Kommunen hilft und das Schröpfen der Bürger ausbleiben lässt? Das ist hier meine Frage. (Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was hat der jetzt gesagt?)
