Mirko Schultze
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hat eine lange Diskussionsgeschichte. Ich weiß, dass die Kolleginnen und Kollegen der Koalition mir aus ihrer Sicht sehr glaubwürdig vermitteln werden, dass es nie Anträge der Opposition gebraucht hätte, das es in Bewegung kommt. (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Die feste Überzeugung dessen, dass die Opposition im Landtag – ich will nicht sagen, für viele von Ihnen – überflüssig ist, sitzt tief in Ihren Reihen. Ich glaube, dem ist nur leider nicht so. Die Rolle, die wir als Opposition einnehmen, ist eine ganz wichtige. Besonders bei diesem Gesetz ist es unsere Rolle, die dazu geführt hat, dass am Ende sehr viele Teile der Idee, die Sie in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben haben, die die demokratischen Parteien in diesem Haus mehrheitlich gehabt haben, nämlich die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von Straßenausbaubeiträgen, zum Erfolg geführt haben – auch wenn es nicht der Erfolg ist, den wir gern gesehen hätten. Aber es ist zweifelsfrei so, dass man überhaupt erst einmal über die Abschaffung dieser Beiträge diskutiert. Die Möglichkeit, als Kommune erst einmal davon Abstand zu nehmen, Straßenausbaubeiträge zu erheben und letztlich die Ablösung von der Pflicht bei Haushaltskonsolidierungen, ist tatsächlich ein Fortschritt. Was wir nicht ganz verstehen ist die Sichtweise. Es wird immer gern die kommunale Selbstverwaltung angeführt. Ich wünsche mir – das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt –, dass das Hohelied der kommunalen Selbstverwaltung an anderen Stellen ebenso gesungen wird, wenn es die erst auf der Bauministerkonferenz im November 2023 – also vor weniger als drei Monaten – beschlossen wurden. Auch hierfür gilt Ihnen mein Dank. Ich empfehle Ihnen daher die Annahme des Gesetzentwurfs und des vorliegenden Änderungsantrags.
