Doreen Schwietzer
Werte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine ungewollte Schwangerschaft ist zunächst immer eine schwierige Situation. Diese ist mit vielen Fragen und Sorgen für die Schwangere verbunden. Sie fragt sich womöglich Folgendes: Können mir meine Familie und mein Partner Unterstützung geben? Werde ich mein Kind allein großziehen? Wie komme ich finanziell über die Runden? Wie geht es beruflich oder mit meiner Ausbildung weiter? Kann ich dem Kind das bieten, was es braucht? Soll ich das Kind bekommen oder mich doch dagegen entscheiden? Das alles sind Fragen, die im Einzelfall nicht immer leicht zu beantworten sind. Vielmehr geht es in diesem Zusammenhang auch um persönliche Umstände, persönliche Motive oder persönliche Wertevorstellungen der Schwangeren. Es geht in jedem Fall nie nur um Fragen, die allein die Schwangere und ihre Rechte betreffen. Es geht immer auch um das Kind, also das ungeborene Leben. Dieses ungeborene Leben zu achten und zu schützen, ist unser verfassungsrechtlich verbrieftes, gesellschaftliches Ziel. Um dieses Ziel zu verwirklichen, ist es nach aktueller Rechtslage nicht einfach möglich, eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Abtreibungen sind ohne anderweitige Indikation nur nach einer durchgeführten Schwangerenkonfliktberatung möglich. Die Konfliktberatung ist eine tragende Säule des aktuellen Schutzkonzeptes. § 219 StGB macht es deutlich, dass die Schwangerenkonfliktberatung der Frau helfen soll, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Die Beratung hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihre Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. So viel zur Theorie, werte Linksfraktion. Sie verfolgen mit Ihrem Gesetzentwurf das Ziel der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frau und damit ihre freie Entscheidung. Nehmen wir einmal folgendes Beispiel – falls wieder der Vorwurf „Wieder aus der Luft gegriffen!“ kommen sollte; ich war mich bei einer Konfliktberatungsstelle informieren und habe mich auch mit Schwangeren unterhalten, die diesen Schritt gegangen sind. Eine Frau, die ungewollt schwanger geworden ist, befindet sich in einer freien Beziehung und absolviert derzeit eine Ausbildung. Sie wohnt bei den Eltern. Sie möchte das Kind bekommen, braucht aber hierbei Unterstützung. Aber ihre Eltern drängen sie zur Abtreibung, weil sie die berufliche Zukunft ohne Ausbildung gefährdet sehen. Auch das finanzielle Auskommen sei schwierig. Der Vater möchte das Kind auch nicht, weil er noch keine feste Beziehung möchte. Der äußere Druck auf die Schwangere ist enorm. Eine Freiheit der Entscheidung, also eine Selbstbestimmung für das Kind, erscheint nur schwer möglich. In diesem Fall kann die freie Entscheidung nur gewährleistet werden, wenn ein starkes Hilfeund Unterstützungssystem existiert und somit Perspektiven mit dem Kind existieren. Hierfür braucht es zweifelsohne ein enges Beratungsnetz, welches für das Leben berät und Hilfen vermittelt, sodass die Entscheidungsposition der Schwangeren in ihrer Entscheidung für das Kind gestärkt wird. Nun zu Ihnen, werte Regierungskoalition. Wenn sich eine Frau aus wirtschaftlichen Gründen gegen das Kind entscheiden muss, ist dies eine Schande, vor allem in einem so reichen Deutschland. Dafür müssen passende Hilfen geschaffen werden, welche die Beratungsstellen anbieten können. Wir brauchen in Deutschland Kinder. Ich zitiere wörtlich von der Webseite des Sozialministeriums: „Kinder sind unsere Zukunft“. Werte Linksfraktion, das, was Sie aber mit Ihrem Gesetzesentwurf verfolgen, ist das Gegenteil von dem, was unsere aktuelle Rechtsordnung vorgibt. Ihnen geht es um die fortwährende Erosion des Schutzkonzeptes. In einer Anhörung wurde sehr klar, wo es hingehen soll. Der Deutsche Juristinnenbund sprach das aus, was aus Ihrer Parteiprogrammatik ist. Ihnen geht es um die Abschaffung der Pflichtberatung. Ihr Gesetzentwurf ist der Schritt zu diesem Ziel. Wenn Sie diese Pflichtberatung abschaffen, dann nehmen Sie den Frauen, die wie in meinem Beispiel das Kind bekommen wollen, aber Unterstützung brauchen, eine wichtige Beratungsmöglichkeit, weil sie diese dann nur schwerer erreichen und infolge schwerer die individuelle Unterstützung erhalten. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Es geht aber nicht nur um die Pflichtberatung, Herr Gebhardt, es geht auch um das Schutzkonzept an sich. Neben Ihnen von den LINKEN sprach sich auch die Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den GRÜNEN vor einem Jahr für die Abschaffung von § 218 StGB aus. Die Abtreibung soll also weiter erleichtert und als etwas angesehen werden, das es nicht ist: also etwas Normales. Das alles kann aber nicht unser Ziel sein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Doch!) Wir wollen den Schutz des ungeborenen Lebens stärken. (Beifall bei der AfD) Wir sehen, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung aktuell nicht vollends dazu imstande ist. In Sachsen gibt es 5 760 Abtreibungen. Das bedeutet nichts anderes als: Auf jede fünfte Geburt kommt eine Abtreibung. 70 % der Schwangerschaftskonfliktberatungen führen dennoch zu einer Abtreibung – 70 %! In diesen Fällen war das Bemühen für ein Fortsetzen der Schwangerschaft nicht erfolgreich. Man muss sich aus unserer Sicht daher fragen, durch welche Maßnahmen der Lebensschutzgedanke der Beratung gestärkt werden kann. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Ergebnisoffen!) Wir sehen keinen Grund dafür anzunehmen, dass die Beratungseinrichtungen derzeit schlecht erreichbar sind oder dass es zu wenige Abtreibungseinrichtungen gibt. In Sachsen gibt es nämlich 108 Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen. Zudem gibt es 82 Anlaufstellen, die Schwangerenkonfliktberatung durchführen. Bereits jetzt sind die Länder dazu verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Abtreibungen sicherzustellen, so § 13 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz – das wurde schon genannt –, was ja auch gemacht wird. Nach der Antwort auf eine meiner Kleinen Anfragen geht die Staatsregierung davon aus, dass nach der Auswertung der Bundesstatistik über die Anzahl an Abtreibungseinrichtungen sowie nach den Rückmeldungen der Beratungsstellen keine Unterdeckung vorliegt. Dieser Einschätzung schließen wir uns an und sehen die Notwendigkeit für weitere Regelungen nicht. Zusammenfassend kann man nur noch feststellen, dass wir die Notwendigkeit sehen, das derzeitige Schutzkonzept auf den Prüfstand zu stellen, um den Schutz des ungeborenen Lebens zu stärken. Sie wollen genau das Gegenteil. Daher werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Schwietzer für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Lucie Hammecke.
