Dr. Claudia Maicher
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen wird umgesetzt, wie wir uns das im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die bestehende sächsische Hochschullandschaft nun um ein vollwertiges Mitglied reicher. Die duale Hochschule als neue Hochschulart ergänzt damit das akademische Angebot durch ihr unverwechselbares Profil. Das duale Studium und die Verbundenheit zur mittelständischen Wirtschaft bleiben erhalten, um den Wissenstransfer in der Region sicherzustellen. Der Zeitplan zur Verabschiedung des Gesetzes war ambitioniert. Vieles musste besprochen und angehört werden. Aber heute befinden wir uns auf der Zielgeraden. Die nun folgende recht kurze Errichtungsphase wird für alle Mitglieder der Berufsakademie Sachsen intensiv, und ich wünsche allen Akteuren gutes Gelingen und viel Kraft für die kommenden Herausforderungen bei der Umsetzung in der Gründungsphase. Mit der Dualen Hochschule Sachsen wird die Möglichkeit eröffnet, in der gesamten Fläche des Freistaates an Hochschulbildung zu partizipieren, die Wege zur Studienaufnahme werden noch kürzer. Aber nicht nur der Name wird sich verändern, sondern auch einige Inhalte und vor allem die Kooperation in Forschung und Studium. Das Markenzeichen der Dualen Hochschule Sachsen sind die aufeinander abgestimmte Verzahnung von Theorie und Praxis, die Verbindung der beiden Lernorte Hochschule und Praxisbetrieb. Das wird in bewährter Weise bestehen bleiben. Perspektivisch soll dieses Angebot durch die Entwicklung passgenauer Masterangebote verstärkt werden, damit die Studierenden ihre Qualifikation aus einem Guss erhalten können und die Verbindungen zu ihren Praxispartnern noch häufiger in einen Arbeitsvertrag münden. Der kooperative Forschungsauftrag sichert, dass kontinuierlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Lehre einfließen können. Das Gesetz stärkt die Teilhabe der Praxispartner am hochschulischen Diskurs. Mit der Errichtung der Dualen Hochschule Sachsen verbinden wir ein großes Potenzial für unsere Regionen. Wir wollen einen substanziellen Klebeeffekt der Studierenden fördern und damit das Fachkräftepotenzial noch besser heben. Damit dies gelingt, sind neben attraktiven Studienangeboten die Studienbedingungen von entscheidender Bedeutung. Die rege Beteiligung in der Anhörungsphase hat dies bestätigt. Auf wiederholte Anregung der Landesstudierendenvertretung und der Landesrektorenkonferenz haben wir die ärztliche Bescheinigung als ausreichenden Nachweis der krankheitsbedingen Prüfungsunfähigkeit im Sächsischen Hochschulgesetz normiert. Studierende aller Hochschulen müssen nun nicht mehr sämtliche Symptome und ihre Krankheitsgeschichte vor dem Prüfungsamt ausbreiten, sondern der Arzt oder die Ärztin bescheinigt die Prüfungsunfähigkeit. Wir schaffen damit – das war unser Ziel – ein verwaltungsvereinfachendes Verfahren für die Hochschulen und sichern die datenschutzwahrende Durchführung für alle Studierenden im Krankheitsfall. Das war meiner Fraktion besonders wichtig. Ein entscheidender Faktor zur Aufnahme eines Studiums an der Dualen Hochschule Sachsen und ihr Alleinstellungsmerkmal bildet die Ausbildungsvergütung. Der Hochschule obliegt nun die wichtige Verantwortung, die wesentlichen Grundsätze des Studienvertrags in einer Ordnung zu regeln. Dazu gehört auch, dass den Studierenden aller Fachrichtungen eine auskömmliche Vergütung zuteilwerden kann und bestehende Unterschiede durch eine angemessene Mindestvergütung abgemildert werden. Ich gebe zu, eine gesetzliche Regelung einer Mindestvergütung, so wie in anderen Ländern, die seit Jahren erfolgreich die duale Hochschule umgesetzt haben, war auch unser Ziel. Aber dafür gab es in der Koalition keine Einigkeit. Wir werden deshalb umso stärker die Weiterentwicklung der dualen Hochschule auch in diesem Punkt in den kommenden Jahren begleiten und schauen, wie sich genau diese Punkte entwickeln. Wir behalten auch weitere Punkte im Blick. Die studentische Mitwirkung an der Selbstverwaltung muss durch flexible, ihrem phasenweise wechselnden Studienalltag ausreichend Rechnung tragen und die Freistellungs- und Anerkennungsmechanismen ermöglichen. Aufgrund der Regionalisierung der Studienakademien und der Zweiteilung der Lernorte sind auch die Themen Vereinbarkeit und die noch stärkeren Bedarfe des Pendelns in den Blick zu nehmen. Insbesondere die noch darauf abzustimmenden Angebote der Studierendenwerke und der preisgünstigen überregionalen Mobilität werden hierbei entscheidender Aufmerksamkeit bedürfen. Die Berufsakademie Sachsen ist ein Erfolgsmodell und das soll auch die Duale Hochschule Sachsen weiterhin sein. Sie hat alle Chancen, ihre Erfolge unter den veränderten Vorzeichen der Hochschulwerdung fortzuführen und die Landkarte der sächsischen Wissenschaftseinrichtung mit ihrem speziellen Profil zu bereichern; das grenzt sich auch zu allen anderen Hochschularten ab. Wir freuen uns, dass wir heute dieses Gesetz beschließen können und damit diese Weiterentwicklung ermöglichen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Friedel spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.
