Simone Lang
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer in Deutschland ungewollt schwanger wird, der kann sich in einer schwierigen Situation wiederfinden. Die Antwort auf die Frage, ob man das Kind austragen möchte, ist in manchen Fällen bei Weitem nicht so klar. Zu den ganz persönlichen, individuellen Abwägungen der Schwangeren kommen zahlreiche, bisweilen sehr laute Meinungen aus dem gesellschaftlichen Diskurs dazu. Denn auch im Jahr 2024 ist das Thema Schwangerschaftsabbruch bei Weitem nicht frei von Vorurteilen und Stigmatisierungen. Dabei hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit Blick sowohl auf den gesellschaftlichen Diskurs als auch auf gesetzliche Regelungen etwas getan. Die selbstbestimmte Entscheidung von Schwangeren und ihr Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper rücken stärker in den Fokus der Debatte. Am 24. Juni 2022 wurde im Deutschen Bundestag nach jahrelangem Kampf beschlossen, den § 219 a Strafgesetzbuch zu streichen. Seitdem können Ärztinnen und Ärzte online darüber informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dafür verwenden. Vor dieser wichtigen Entscheidung galt das sogenannte Werbeverbot, das Medizinerinnen und Medizinern versagte, sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren oder aber genau dafür eine Geldstrafe in Kauf zu nehmen. Zudem berichteten immer mehr Ärzte über ihre Erfahrungen mit Abtreibungsgegnern und den damit einhergehenden Anfeindungen. In dieser gesamtgesellschaftlichen Gemengelage legt die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren im Freistaat Sachsen vor. Die darin enthaltenden Änderungen betreffen dabei zum einen den Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Praxen und Kliniken, zum anderen die Sicherung eines entsprechenden Angebots. Gerade in einem Konfliktfall ist es wichtig, dass Betroffene eine vertrauensvolle und unabhängige Beratung erhalten. Daher fördert der Freistaat entsprechende Beratungsstellen. Wie meine Kollegin schon sagte: Auf der Internetseite „Familien in Sachsen“ werden heruntergebrochen auf die Landkreise und kreisfreien Städte alle zugelassenen Beratungsstellen aufgeführt und sind somit leicht und übersichtlich zu finden. Die Beiträge der Sachverständigen in der Anhörung am 4. September 2023 haben jedoch verdeutlicht, dass der Gesetzentwurf durchaus wichtige Aspekte anspricht. So sehen auch wir die Notwendigkeit, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Schwangerschaftskonfliktberatungen stärker berücksichtigt werden. Hierzu zählen natürlich ein barrierefreier Zugang sowie geeignete Präventions- und Beratungsangebote für unterschiedliche Behinderungsformen. In der Anhörung wurde zudem deutlich, dass die Zahl von Ärztinnen und Ärzten sowie von Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sinkt. Dennoch gibt es keine Verpflichtung zur Weiterbildung einer Gynäkologin oder eines Allgemeinmediziners, bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Schwangerschaftsabbruch erwerben zu müssen – genauso wenig, wie man eine Ärztin oder einen Arzt zu diesem Eingriff verpflichten kann. Die Zunahme der Schwangerschaftsabbrüche zeigt, dass sich die aktuell noch stabile Versorgungslage zukünftig ändern kann. Daher müssen wir Maßnahmen im Bereich der reproduktiven Gesundheit und das Bewusstsein dafür fördern. Auch eine Förderung von schulischen und gesellschaftlichen Präventionsmaßnahmen ist erforderlich und es braucht eine adäquate Honorierung der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen, um die Versorgungslage in Sachsen flächendeckend abzusichern. Grundsätzlich kann dieser vorliegende Gesetzentwurf einen Beitrag dazu leisten. Allerdings sehen wir hierbei noch weiteren Beratungs- und zum Teil Überzeugungsbedarf innerhalb der Koalition. Somit lehnen wir diesen Entwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE)
