Martin Modschiedler
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Gorskih! Heute geht es nicht zum ersten und wohl auch nicht zum letzten Mal – the same procedure as every day – um das aktive Wahlrecht im Freistaat Sachsen ab 16 Jahre. Steigen wir in die Debatte ein. Eines steht fest: Es ist ein Thema, das wir nicht nur im Parlament, sondern im Rahmen unserer Abgeordnetengespräche – Herr Kollege, wir erinnern uns – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) mit den Schülergruppen häufig diskutieren. Dabei fällt uns immer wieder ein Stimmungsbild – übrigens recht unterschiedlich – auf: Die Schülerinnen und Schüler sind sich oft überhaupt nicht einig. Sie diskutieren wild, und selbst nach intensiven Diskussionen im Unterricht – das wissen wir von den Lehrerinnen und Lehrern – halten sich Pro und Kontra die Waage. Das ist jedenfalls meine Beobachtung. Zudem habe ich in den Klassen so manche Abstimmung erlebt – und auch im Nachhinein noch einmal gefragt: Wie war es denn? –, bei der eine Absenkung des Wahlalters mehrheitlich abgelehnt wurde. Es ist das Interesse derer, die wählen wollen. Sie wurden befragt und sagen: hm. Selbst im Lager der Unterstützerinnen und Unterstützer einer Absenkung des Wahlalters gibt es keine einheitliche bzw. klare Auffassung. Wenn wir weiter diskutieren, heißt es dann, Wahlrecht mit 16, ach, Wahlrecht mit 14, Wahlrecht, wer Lust hat, Wahlrecht ab Geburt? Das hatten wir alles schon. (Starke Unruhe – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Ja, genau, das hatten wir auch einmal diskutiert, auf allen Seiten, auch bei uns; und zwar auf der kommunalen Ebene – auf der Landesebene hatten wir gerade die Diskussion – und auf Bundesebene. Es ist eine reine – da gebe ich allen recht – politische Entscheidung. Diese betrifft nicht nur das Wahlgesetz oder die Gemeindeordnung, sondern sie zieht eine Verfassungsänderung im Freistaat und sogar – wenn wir jetzt zum Bund schauen – eine Änderung des Grundgesetzes mit sich. Klar, liebe LINKE, wir wittern gerade bei der Verfassungsänderung Morgenluft, wir sind ja in der Diskussion. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Kommen wir zum Kernproblem: Wenn ich das machen will, dann muss ich es doch richtig machen. Frau Gorskih, Sie hatten selbst gesagt, dass dies ein Flickenteppich sei, und das ist es sowohl in den deutschen Bundesländern als auch im Bund. Wir haben das Wahlrecht in den Kommunen, wir haben das Wahlrecht in den Ländern, und wir haben es im Bund. Gut, die europäische Entscheidung fällt nicht in unsere Kompetenz, die bundesrechtliche fällt aber auch nicht in die Entscheidung des Hohen Hauses. Es wird, wie in der Vergangenheit, wiederum nur an einzelnen kleinen Stellschrauben gedreht: immer mal an der Verfassung; manchmal auch mit dem Versuchen, es außerhalb der Verfassung zu probieren, also außerhalb des Grundgesetzes, weil es wohl einfacher ist. Ich mache einmal eine kleine Zeitreise, Frau Gorskih. Sie hatten ein Beispiel gebracht, ich bringe Ihnen ein anderes. Die erste Entscheidung über das Wahlalter kommt aus den Siebzigern des letzten Jahrhunderts. Man kam nach vielerlei politischer Diskussion und Erwägung zu dem Schluss: Das Wahlalter setzen wir herunter, und zwar von 21 Jahre auf 18 Jahre. Die Gründe lassen wir jetzt einmal außen vor. Dabei muss man aber sehen – das muss man wirklich beachten –, dass sich die Verfassungsväter und die Verfassungsmütter im Rahmen der damaligen Wertediskussion des Verfassungskonvents zum Grundgesetz auf ein – ich sage jetzt einfach einmal – Mündigkeitsalter von 21 Jahren verständigt hatten: Wahlalter, passive und aktive Wählbarkeit, Volljährigkeit, volle Strafmündigkeit – nicht die ab 14, sondern die dann wieder ab 21 Jahre – und, das dürfen wir auch nicht vergessen, die Geschäftsfähigkeit – alles ab 21 Jahre. Ich habe verstanden, dass die Zeit voranschreitet und die Gesellschaft sich weiterentwickelt. Das sehe ich genauso. Damals hat man gesagt: Okay, Absenkung des Wahlalters, an einer Schraube gedreht, wir senken das auf 18 Jahre. Und dann? Dann kam schon wenige Monate später die große Überraschung, als man merkte: Da stimmt doch etwas nicht, da funktioniert etwas nicht. Wählen mit 18 Jahren, Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, Verträge abschließen ab 21 Jahre. Oh, das passt nicht. Da kamen die ersten Schieflagen, also besserte man nach. Weil immer nur an einzelnen Rädchen – Sie drehen gerade wieder nur an einem einzelnen Rädchen – gedreht wurde, musste nachgebessert werden. Wir sind immer noch nicht am Ende. Im Strafrecht gilt für die Heranwachsenden immer noch das Erwachsenenstrafrecht ab 21 Jahre. Die Diskussion unter den Juristinnen und Juristen ist immer noch nicht am Ende. Dabei geht es um die Frage: Ist das jetzt eine Entwicklungszeit? Ist es notwendig oder nicht? Natürlich, es ist eine geeignete Diskussion, ja; aber seien wir ganz ehrlich; Hand aufs Herz: Wählen gehen, aktives Wählen gehen und damit weitreichende Entscheidungen zu treffen, soll möglich sein, aber den Handyvertrag und den Mietvertrag für die Studentenbude unterschreiben, das müssen dann Mami und Papi machen. Das kann doch nicht wahr sein, da stimmt irgendetwas nicht. Rechte und Pflichten, Verantwortung tragen und Verantwortung übernehmen, das gehört für mich zusammen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall der Abg. Tobias Keller, AfD, und Ivo Teichmann, fraktionslos) Deshalb müssen wir dieses Thema, die Absenkung des Wahlalters, im Ganzen betrachten und die Aspekte Strafmündigkeit und Geschäftsfähigkeit einbeziehen. Dies ist keine Abhängigkeit, aber man sieht, dass es miteinander in der Waage steht. Etwas staatstragend formuliert würde es jetzt heißen: Es geht um die Kohärenz der Rechtsordnung. Also: Wenn wir diesen Weg der Absenkung gehen, dann nicht jedes Bundesland für sich, um einmal zu schauen, wie es funktioniert, und weil es gerade gut ins Programm oder in die Zeit passt, sondern dann machen wir es als Gesamtpaket und in sich schlüssig. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Ja, die EU-Kommission hat es mit ihrem Alleingang, den sie machen konnte, für uns nicht gerade einfacher gemacht, ein Gesamtpaket zu schnüren und auf das einzugehen. Zur Wahrheit gehört aber auch – da gebe ich Ihnen völlig recht; das haben auch die Schülerdiskussionen ergeben –: Unsere Gesellschaft wird älter. (Mirko Schultze, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Modschiedler, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
