Albrecht Pallas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Straßenausbaubeiträge sind in den letzten Jahrzehnten bundesweit regelmäßig Gegenstand sehr hitziger Diskussionen gewesen, auch hier in Sachsen. Im Grunde genommen ist dieses Instrument im Sinne der steuerzahlenden Bevölkerung und des Allgemeinwohls eigentlich gar nicht so unvernünftig. Gemeinden haben die Möglichkeit, bei der Sanierung oder Instandsetzung zumeist unbedeutender Gemeindestraßen, die grundsätzlich nur von den Anliegern genutzt werden, diese bei den Kosten zu beteiligen. Theoretisch klingt das ganz logisch und eigentlich auch ganz gerecht. In der sächsischen Praxis stellt es sich aber anders dar. Gemäß des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes können die sächsischen Kommunen zur Deckung des Aufwands für Verkehrsanlagen auf Grundlage einer Satzung Straßenausbaubeiträge erheben. Die Gemeinden sind deshalb noch nicht gesetzlich verpflichtet, das zu tun. Kollege Lippmann hat es eben schon angesprochen. Ganz konkret steht in der Verwaltungsvorschrift zur kommunalen Haushaltswirtschaft der Satz, dass sich das insoweit bestehende Ermessen reduzieren kann, wenn eine Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzepts verpflichtet worden ist, also wenn sie keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen kann. Das wiederum führt zu einer Ungerechtigkeit in der Regelung. Bürgerinnen und Bürger in finanziell klammen Kommunen werden doppelt benachteiligt. Per se steht weniger Geld für die öffentlichen Aufgaben zur Verfügung, und zusätzlich können die Bürgerinnen und Bürger – im Gegensatz zu reicheren Kommunen – beim Straßenbau herangezogen werden. Darum haben wir, die SPD, uns in unserem Wahlprogramm 2019 dafür ausgesprochen, diese Beiträge abzuschaffen. Wir haben mit den GRÜNEN und der CDU darüber verhandelt und einen Kompromiss geschlossen, weil die Abschaffung nicht mehrheitsfähig war. Wir haben heute auch in den Redebeiträgen der Kollegen Wähner und Lippmann gehört, wie dort die Argumente liegen. Der Kompromiss besagt, dass wir die faktische Erhebungspflicht im Falle von Haushaltsnotlagen abschaffen. Eigentlich finde ich diesen Kompromiss ganz gut; denn tatsächlich stärkt er in diesem Falle die kommunale Selbstverwaltung. Richtig ist, diese Entscheidung den Kommunen zu überlassen. Nachdem Kollege Schultze ein bisschen in Zweifel gezogen hat, ob bei allen Themen die kommunale Selbstverwaltung seitens der Koalition so geachtet wird, will ich zumindest ein sehr naheliegendes Beispiel nennen und damit verdeutlichen, dass das sehr wohl der Fall ist. Sie wissen, dass wir darüber diskutieren, zu entbürokratisieren, zu vereinfachen und mehr Entscheidungsspielräume zu geben. Gerade die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus ist das perfekte Beispiel dafür, weil wir jetzt relativ neu den Kommunen mehr Geld pauschal über das FAG ausreichen und damit den Kommunen mehr Entscheidungsmöglichkeiten geben, welche Straßen dann saniert oder ausgebaut werden können. Man kann sich darüber echauffieren, dass die Staatsregierung mit der Umsetzung dieses Punktes aus dem Koalitionsvertrags bis zum Schluss gewartet hat. Selbstkritisch gestehe auch ich ein, dass wir, die SPD, erst Anfang 2023 beim Innenministerium dazu angefragt hatten. Immerhin hat es geholfen, und die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbeiträgen in klammen Kommunen wird jetzt abgeschafft. Das SMI hat bereits angekündigt, eben jenen Satz in der Verwaltungsvorschrift zu streichen. Wann diese Streichung nun endlich durchgeführt wird und Rechtskraft erlangt, wird uns möglicherweise Herr Innenminister Schuster gleich noch sagen. Den Gesetzentwurf der LINKEN benötigen wir dazu nicht. Wir sprechen uns für das aus, was Sie, Herr Kollege, schon zitiert haben. Zur Vollständigkeit gehört aber auch, dass der Gesetzentwurf erst eingebracht wurde, nachdem wir nachgefragt und das öffentlich kommentiert hatten. Zudem geht der Gesetzentwurf inhaltlich über den Kompromiss der Koalition hinaus. Wir lehnen aus diesen Gründen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wird weiterhin von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Herr Minister Schuster, bitte.
