Ronny Wähner
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN werden nicht die Straßenausbaubeiträge abgeschafft, sondern letztendlich ein Stück kommunale Freiheit, ein Stück kommunaler Handlungsspielraum. Herr Schultze, entgegen Ihren Ausführungen – das wurde bei der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf deutlich – nutzen das noch einige Kommunen. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Diese Freiheit wollen wir als CDU nicht beschneiden, weil es letztendlich eine kommunale Entscheidung ist, wie man gewisse Refinanzierungsbeiträge für den Straßenausbau heranzieht, und es ist letztendlich eine Entscheidung zwischen dem direkten Nutzer, ob man diesen mit einem direkten Beitrag in die Verantwortung nimmt oder ob man es allgemein über Steuern finanziert. Aber bezahlt werden muss es. Letztendlich ist es diese Entscheidung, und getroffen werden kann sie nur effektiv vor Ort, wenn man sich den Einzelfall anschaut. Das ist auch ganz deutlich in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf der LINKEN geworden, bei der die kommunalen Spitzenverbände ausgeführt haben: Diese Möglichkeit nutzen nicht viele Kommunen, aber es sind circa 50, die noch eine Satzung haben. Es gab dort gute Einzelbeispiele, bei denen man im Einvernehmen mit den betroffenen Anliegern und der Stadt oder der Kommune zu dem Ergebnis gekommen ist: Ja, wir leisten einen Beitrag über die Satzung, und damit können wir den Straßenausbau realisieren. Ich wiederhole: Diese Entscheidung kann und darf nur vor Ort getroffen werden. Diese hundertprozentige Wahlfreiheit – dafür stehen wir auch als CDU – besteht zu 99,9 % jetzt schon. Die Zeiten, als fiktive Straßenausbaubeiträge auf Fördergelder angerechnet wurden, sind schon lange vorbei. Es ist gut, dass man diesen Schritt gegangen ist. Es gibt lediglich noch eine bestehende Forderung in den Verwaltungsvorschriften kommunaler Haushaltsführung, die man zweideutig auslegen könnte, und zwar, wenn eine Kommune in einer Haushaltsnotlage ist. Dann entsteht für sie faktisch ein Zwang, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Aber das haben wir in der Koalition schon geklärt; es gibt ein klares Bekenntnis der Koalition im Koalitionsvertrag zu einer hundertprozentigen Wahlfreiheit (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) und dementsprechend hat das Innenministerium schon im letzten Dezember gehandelt. Es gab diesbezüglich bereits Informationsschreiben an die kommunalen Spitzenverbände bzw. an die Kommunen. Die angesprochene Haushaltsvorschrift wird jetzt noch geändert, sodass wirklich eine hundertprozentige Wahlfreiheit besteht, ob eine Kommune das Instrument der Straßenausbaubeiträge nutzt oder ob man vor Ort sagt: Nein, wir machen das nicht. Diese Freiheit und diesen Handlungsspielraum möchte ich den Kommunen gern erhalten. Deshalb lehnen wir als CDU diesen Gesetzentwurf ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
