Anna Gorskih
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute liegt uns ein Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule vor. Diese Weiterentwicklung ist ein begrüßenswerter und notwendiger Schritt; darin sind wir uns zweifelsohne alle einig. Die Berufsakademie Sachsen ist auf jeden Fall ein Erfolgsmodell. Die Stärken der dualen Ausbildung an der Berufsakademie ergeben sich aus der Verknüpfung zwischen Hochschule, Studium und Wirtschaft, da die strukturelle, organisatorische und inhaltliche Verzahnung zwischen Wissenschaft und Praxis ebenso wie der permanente Wissens- und Technologietransfer ein Grundbestandteil der dualen Ausbildung sind. Sieben Standorte in unterschiedlichen Regionen Sachsens tragen außerdem zur regionalen Bindung der Studierenden bei, was insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen in einzelnen Regionen besonders wichtig ist und ihnen zugutekommt. Die Bedeutung der Berufsakademie für die sächsische Wirtschaft liegt also offensichtlich auf der Hand. Damit ist die BA eine der ersten Adressen, wenn es um die Ausbildung zukünftiger Fach- und Führungskräfte in Sachsen geht. Doch in der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt: Es gibt Optimierungs- und Handlungsbedarf. Durch den fehlenden Hochschulstatus der Berufsakademie ergaben sich durchaus Nachteile. Die Studienbewerberinnen und -bewerber favorisierten zunehmend das Masterstudium bzw. den Masterabschluss und entschieden sich aufgrund der fehlenden Möglichkeit, dies an der BA zu absolvieren, für einen anderen Standort. Die Studierenden wanderten entweder in andere Regionen oder andere Bundesländer ab oder aber – und das ist viel gravierender und bedauerlicher – diejenigen, die über einen Abschluss an der BA verfügen, haben mit Problemen bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse im In- und Ausland zu kämpfen. Es ist daher gut, dass die Koalitionsfraktionen und die Staatsregierung den Handlungsbedarf erkannt haben und dieses Problem nun mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs anpacken. Das ist ein richtiger Schritt in Richtung einer deutlichen Stärkung der beruflichen Bildung – gerade in den ländlichen Räumen und mit dem Vorteil der neuen Möglichkeiten des Masterstudiums. Unsere Fraktion hat eine solche gesetzliche Perspektive für die Stärkung und Weiterentwicklung der Berufsakademie bereits in der vergangenen Legislaturperiode gefordert. Insofern begrüßen wir es sehr, dass dies in dieser Legislaturperiode nun umgesetzt wird. Wir begrüßen es außerdem sehr, dass die Koalitionsfraktionen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Berufsakademie nun endlich eine unserer langjährigen Forderungen umsetzen. Es wird endlich eine Regelung zum Prüfungsunfähigkeitsnachweis getroffen, die nicht nur für die BA, sondern auch für die Hochschulen und Universitäten gelten soll. Künftig soll eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit für das Abmelden von Prüfungen ausreichen. Nur im Zweifelsfall sollen Studierende eine qualifiziert ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung vorlegen. Das ist gut so. Wir haben lange auf den unhaltbaren Zustand aufmerksam gemacht, dass Studierende für die Prüfungsabmeldung teilweise sehr sensible, persönliche und vertrauliche Gesundheitsdaten an die Prüfungsausschüsse übermitteln müssen. Ob man unbedingt all diese gesundheitlichen Daten mit den nicht medizinisch geschulten Mitgliedern der Hochschule, bei denen man vielleicht Seminare hat oder Abschlussarbeiten schreibt, so gern teilen möchte, ist mehr als fraglich. Schon lange haben die Studierendenvertretungen, aber auch immer mehr Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen und Universitäten selbst den Umstand problematisiert, bringt er doch nicht nur Fragen des Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten mit sich, sondern auch einen nicht unbeträchtlichen bürokratischen Aufwand für die Prüfungsausschüsse. Aber das wissen Sie alle längst selbst; denn unsere Fraktion hat auch bei der Novelle des Hochschulgesetzes entsprechende Anträge gestellt und diese Kritik sehr ausführlich begründet. Nun ist endlich Schluss mit dieser Praxis. Die Studierenden erhalten jetzt Sicherheit und Datenschutz. Das ist gut so. Unser dauerhaftes Drängen und Druck machen hat sich also ausgezahlt. Links wirkt! (Beifall bei den LINKEN) Bedauerlich ist aus unserer Sicht, dass die Chance verpasst wurde, vom Schulgedanken weg zum Hochschulgedanken zu kommen, indem dual Studierenden wie an allen anderen sächsischen Hochschulen und Universitäten zugetraut wird, selbst zu wissen und zu beurteilen, wo und wann sie am besten studieren können. Die Anwesenheitspflicht bleibt an der neuen dualen Hochschule bestehen. Diese greift nicht nur aus unserer Sicht, sondern auch aus Sicht mehrerer Sachverständiger bei der Anhörung sehr stark in die individuelle Freiheit der Studierenden ein. Sie benachteiligt außerdem Studierende mit Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen oder Studierende mit Beeinträchtigungen. Aber das wissen Sie auch selbst. Unser Änderungsantrag lag dazu vor, und den haben Sie im Ausschuss abgelehnt. Wir bleiben dennoch bei der Ansicht, dass es, wenn man die Berufsakademie zur dualen Hochschule entwickeln will, nur konsequent und folgerichtig wäre, die Anwesenheitspflicht, die es zu Recht in anderen Hochschuleinrichtungen so nicht mehr gibt, auch hier abzuschaffen. Nun wird es an der neuen Dualen Hochschule Sachsen nicht das gleiche Maß an Selbstbestimmung geben wie an anderen Hochschulen. Das ist sehr schade. Sehr geehrte Abgeordnete! Es gibt eine weitere große Baustelle im vorliegenden Gesetzentwurf; aber Sie haben heute die Chance, diese Baustelle zu beheben und das Studium an der dualen Hochschule in einer weiteren sehr wesentlichen Hinsicht attraktiv zu machen. Wie schon in der Sondersitzung im Dezember letzten Jahres und in der vergangenen Ausschusssitzung im Januar machen wir auch heute auf die uns sehr wichtige Forderung nach angemessener Mindestvergütung aufmerksam und wollen eine solche Regelung auch an der Dualen Hochschule Sachsen einführen; denn wir sind davon überzeugt: Wenn die Duale Hochschule ein attraktiver Anbieter des dualen Studiums in Sachsen sein möchte, sind Nachbesserungen im Bereich der Regelungen zur Vergütung unerlässlich. Wie wir in der Anhörung gehört haben, zeigt die Auswertung aktueller Daten, dass die Definition von Mindeststandards in Sachsen besonders dringlich ist. Lediglich 42 % der dual Studierenden in Sachsen können vom Gehalt des Arbeitgebers leben. Besonders prekär sind dual Studierende in sozialen Bereichen gestellt. Dort wird häufig nur die von der Berufsakademie festgelegte Mindestvergütung von 440 Euro pro Monat gezahlt. Das liegt deutlich unter der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende, die aktuell 620 Euro im Monat bekommen. Das macht dual Studierende in Sachsen zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten in den Betrieben, und das macht das duale Studium im Vergleich zu einer Ausbildung keineswegs attraktiver. Auch meine Kleinen Anfragen zeigen, dass die Vergütungen, die die Praxispartner gewähren, in hohem Maße unterschiedlich sind und in der Spanne von 400 bis 3 500 Euro brutto monatlich je Praxispartner liegen. Es ist uns klar, dass es diese Spreizung der Vergütung auch weiterhin geben wird; denn das hängt vom Praxisparter und vom Unternehmen ab. Doch unserer Ansicht nach muss es eine gesetzlich geregelte Mindestvergütung geben, damit niemand von den dual Studierenden unterhalb des Existenzminimums leben muss. Es braucht daher eine garantierte Mindestvergütung, von der man leben kann. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, aber auch die IG Metall unterstützen diese Forderung. Sachsen sollte dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und ebenfalls für eine faire Vergütung der dual Studierenden sorgen. Dazu sage ich mehr bei meiner Einbringung des Änderungsantrags. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollegin Dr. Maicher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.
