Anna Gorskih
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sachsen darf sich nicht länger gegen mehr soziale Sicherheit und Mindeststandards versperren. Wir sind der Überzeugung, es braucht gesetzlich definierte Mindeststandards zur Vergütung, damit auch junge Menschen ohne starken finanziellen Background, ohne finanzkräftige Eltern ein duales Studium wahrnehmen können. Sachsen sollte dabei auch dem Beispiel anderer Bundesländer folgen. In Thüringen gibt es beispielsweise bereits seit Jahren eine gesetzliche Mindestvergütung. Und das ist gut und richtig so. Wie der Präsident der Dualen Hochschule Gera-Eisenach, Prof. Dr. Utecht, in der Anhörung ausführte, ist nach der Definition und Einführung einer Mindestvergütung auch nicht der von einzelnen Sachverständigen befürchtete Effekt eingetreten, dass die Unternehmen, die jetzt schon mehr als den Mindestsatz zahlen, mit ihren Vergütungen nach unten gehen würden. Dieser Effekt lässt sich nicht aus den Erfahrungen der dualen Hochschulen woanders entnehmen. Ganz im Gegenteil, die Realität zeigt doch: Wenn man die Vergütung nicht mit einem vernünftigen Mindestsatz regelt, dann wird er auch unterlaufen. Eine Mindestvergütung schützt also im Endeffekt die Schwächsten in diesem System, nämlich die Studierenden, die darauf angewiesen sind, dass wir ihnen durch entsprechende gesetzliche Regelungen einen guten Einstieg ins Berufsleben ermöglichen. Eine gesetzlich geregelte Mindestvergütung ist also ein wirksames Mittel gegen studentische Armut im dualen Studium und alles in allem eine sehr sinnvolle und wichtige Maßnahme, um die angehenden Fachkräfte, die wir in Sachsen halten wollen, bei ihrem Berufseinstieg zu unterstützen. Sehr geehrte Abgeordnete! Ich hoffe, ich habe Ihnen die Notwendigkeit dieser weiteren Änderung deutlich gemacht. Sollten Sie unseren Änderungsantrag zur Einführung gesetzlich geregelter Mindeststandards bei der Vergütung ablehnen, und halten Sie weiterhin an der bisherigen Praxis fest, die durchaus soziale Ungerechtigkeiten und Armutsgefährdungen befeuert, könnten wir Ihrem Gesetzentwurf in Gänze auch nicht zustimmen. Wir würden dem aber gerne zustimmen. Deshalb bitten wir auch Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Änderungsantrags. Gibt es zu dem Änderungsantrag Gesprächsbedarf? – Den sehe ich an Mikrofon 3. Sabine Friedel, bitte schön.
