Daniela Kuge
Darüber hinaus ist das Recht der Eltern auf Erziehung sowie auch der Verweis auf deren Verantwortung nicht nur selbstverständlich, sondern auch ein Grundsatz unserer Verfassung. Der Antrag ist daher auch aus diesem Blickwinkel nicht nötig. Die AfD hat einen Antrag vorgelegt, der ein wichtiges Thema betrifft. Wir alle wollen nur das Beste für unsere Kinder. Doch der Antrag der AfD ist fehlerhaft und findet daher nicht die Zustimmung der CDU-Fraktion. Warum das so ist, möchte ich kurz begründen: Zunächst hat die Anhörung der Experten im Sozialausschuss deutlich gezeigt, dass es auch innerhalb der medizinischen Fachgesellschaften noch einen hohen Diskussionsbedarf gibt. Die fachliche Debatte im Ausschuss hat uns deutlich gemacht, dass das Thema hoch komplex ist. Deshalb ist analog zur Stellungnahme der Staatsregierung festzuhalten: Wir können den Sachverhalt noch nicht vollumfänglich und abschließend bewerten, weil die Fachdebatte noch im Fluss ist. Fakt ist, dass die Anzahl von Menschen, bei denen das biologische Geschlecht nicht mit dem empfundenen Geschlecht übereinstimmt, sehr klein ist, wenn man sie mit der Zahl der Gesamtbevölkerung vergleicht. Fakt ist allerdings auch, dass die Häufigkeit dieser Fälle steigt. Es ist jedoch unklar, worauf der Anstieg zurückzuführen ist. Führt die zunehmende Berichterstattung über Transgender-Personen und gender-diverse Kinder und Jugendlichen zu einer Art Mode-Trend oder gab es das Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zu mündlichen Ergänzungen der Berichte das Wort wünscht. – Dies ist nicht der Fall. Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung begründet. Die Information, welche Fraktion und Keine. Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll schon immer und die Medienberichte ermutigen nun lediglich mehr Betroffene, sich Hilfe zu suchen? Die Antwort auf diese Frage zeigt, wie komplex das Thema ist. Komplex ist außerdem die Situation der Ärzte. Sie müssen feststellen, ob der Jugendliche die Tragweite der Maßnahmen verstanden hat. Sie müssen abklären, ob nicht doch eine psychiatrische Störung hinter der Diagnose steckt. Gewisse Erwartungshaltungen einzelner Jugendlicher, die kein Verständnis gegenüber der Abklärung einer anderen Diagnose zeigen, gehören auch dazu. Wir haben in der Anhörung außerdem erfahren, dass eine Therapie mit kontrasexuellen Hormonen nur sehr selten angewendet wird. Zusätzlich steht eine solche Therapie immer am Ende eines langen Prozesses mit umfassender Prüfung. Das liegt daran, dass aufgrund des erheblichen Eingriffs in den Hormonhaushalt ein Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen besteht. Zu diesen Nebenwirkungen liegen unterschiedliche Aussagen zu vorliegenden Studien vor. Andere Länder wie Schweden reagieren ebenfalls zunehmend zurückhaltend bei der Anwendung. Es wird alles in allem deutlich, dass das Thema enorm kompliziert ist. Hinzu kommt, dass die für Ende 2023 angekündigte S3- Leitlinie immer noch nicht vorliegt. Ohne diese ist es schwierig, eine Bewertung zukünftiger Behandlungen vorzunehmen. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab.
