Sarah Buddeberg
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleg(inn)en! Ich hatte eine zweite Rederunde angekündigt. Unser Ziel mit diesem Gesetzentwurf ist die reproduktive Selbstbestimmung für alle – das heißt, nicht nur das Recht, sich gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, sondern das bedeutet auch, dass es Unterstützung geben muss für alle, die sich für eine Schwangerschaft entscheiden. Daher möchte ich den Fokus in meinem zweiten Redebeitrag auf Menschen mit Behinderungen legen; denn die bekommen diese Unterstützung nicht. Ich möchte auf die Sachverständigenanhörung verweisen. Nur nebenbei bemerkt – weil es in dieser Debatte teilweise etwas anders klang –: Bis auf eine haben alle Sachverständigen unseren Gesetzentwurf begrüßt und gesagt, dass dieser sehr wichtig ist. Ich möchte aber darauf eingehen, was Dr. Michel vom Kompetenzzentrum für behinderte und chronisch kranke Eltern gesagt hat. Es ging um die Frage der mangelnden Sensibilisierung. Ich finde, Sie hat es sehr gut auf den Punkt gebracht; daher möchte ich sie zitieren: Es geht darum, „eine schwangere Frau mit Behinderungen nicht damit zu begrüßen: Oh, wir haben jetzt ein Problem, Sie sind schwanger. Statt zu sagen: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind schwanger – wie es bei anderen Frauen passiert.“ Die Sachverständigenanhörung war wirklich aufschlussreich und sie zeigt, dass Schwangere mit Behinderung bereits jetzt vor massiven Problemen bei der Suche nach Beratungsangeboten und barrierefreien medizinischen Einrichtungen stehen. Dass verunmöglicht natürlich eine freie Arzt- und Einrichtungswahl. Die Probleme, die Menschen bzw. Frauen mit Behinderung haben, die schwanger werden, gehen jedoch noch weit darüber hinaus. Ich möchte zwei Beispiele nennen. Einmal, dass Frauen, die in Einrichtungen leben, häufig über Hormonspritzen verhüten, was zum einen eine große körperliche Belastung darstellt. Vor allem sind sie dabei häufig nicht ausreichend aufgeklärt. Das heißt, sie bekommen diese Spritze einfach und wissen gar nicht, welche Konsequenzen das hat. Sie entscheiden sich nicht selbst dafür, nicht schwanger zu werden. In dieselbe Richtung geht das zweite Beispiel, das nämlich bei Frauen mit Behinderungen achtmal häufiger Sterilisationen vorgenommen werden – und dies häufig ohne ausreichende Aufklärung. Wenn wir sagen, wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren stärken, dann meinen wir damit explizit auch Schwangere mit Behinderung. Deshalb – so sieht es unser Gesetzentwurf vor – braucht es ein ausreichendes, plurales und vor allem auch barrierefreies Angebot. Das existiert in Sachsen nicht – nachweislich nicht. Diesbezüglich möchte ich noch einmal auf die Anhörung verweisen. Dr. Michel hatte sich die Mühe gemacht, sich im Vorfeld der Anhörung stichprobenartig 25 Webseiten von Beratungsstellen anzuschauen. Von diesen 25 Webseiten war auf keiner einzigen ein Hinweis zur Barrierefreiheit zu finden; mit Ausnahme von Pro Familia, die zumindest eine Beratung in leichter Sprache verzeichnet hatten. Wenn man sich das bewusstmacht, sieht man, welche Dimensionen dieses Problem hat. Ich möchte zuletzt ein Beispiel aus der Sachverständigenanhörung erwähnen, das mich sehr bewegt hat; das hat auch Dr. Michel erzählt. Sie hat erzählt, dass sie auf einer Veranstaltung von einer jungen Frau angesprochen wurde, die ihr erzählte, dass ihre Gynäkologin ihr verboten hat – verboten hat! –, schwanger zu werden, weil ihre Behinderung vererbbar sei. Abgesehen davon, dass dieses Verbot schon mehr als diskutabel ist, hat Frau Dr. Michel dann weitererzählt, dass sie auf Nachfrage im persönlichen Gespräch erfahren hat, dass diese Ratsuchende, die sie angesprochen hatte, eine Behinderung aufgrund von Sauerstoffmangel während der Geburt hat. Man muss keine Gynäkologin sein, um zu wissen, dass das nicht vererbbar ist. Frau Dr. Michel hat es sehr gut auf den Punkt gebracht und gesagt: „Hier steht also eine Haltung dahinter.“ Ich würde sogar sagen, das ist eine Doppelmoral. Diese muss beendet werden. Reproduktive Selbstbestimmung für alle, Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken, auch im Hinblick auf Familienplanung! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
