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Sarah Buddeberg

Die Linke 31.01.2024 Sitzungen 7/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! „Im Jahr 2024 wird die Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, unumkehrbar sein.“ Dieses Versprechen, das für manche von uns wie eine Utopie klingt, gilt leider nur für Frankreich. Denn das hat Emmanuel Macron schon im vergangenen Jahr gesagt. In dieser Woche hat die Nationalversammlung zugestimmt, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufzunehmen. Wenn wir dagegen nach Deutschland und speziell nach Sachsen schauen, dann sind wir davon weit entfernt; denn bei uns ist nicht einmal die Freiheit, sich gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, gesetzlich verankert. Wir haben vielmehr seit 150 Jahren den Umstand, dass Schwangerschaftsabbrüche eine Straftat sind. Im § 218 StGB ist geregelt, dass jeder Abbruch rechtswidrig ist. Er ist rechtswidrig, also eine Straftat, die nur unter bestimmten Umständen straffrei bleibt. Ich habe diese Umstände schon oft im Plenum genannt, daher sind sie wahrscheinlich bekannt. Es gibt drei Möglichkeiten: entweder innerhalb der ersten zwölf Wochen mit Pflichtberatung oder weil die Schwangerschaft gesundheitsgefährdend ist oder weil sie die Folge einer Vergewaltigung ist, was dann nachgewiesen werden muss. Das kann man aus meiner Sicht als nichts anderes als eine Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bezeichnen. Diese Kriminalisierung hat weitreichende Folgen. Sie erschwert die Gesundheitsvorsorge. Sie trägt erheblich zu Versorgungslücken bei, erschwert die Professionalisierung medizinischer Aus- und Weiterbildung und verhindert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Deshalb bleiben wir dabei: Der § 218 StGB muss abgeschafft und ersatzlos gestrichen werden. Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch! des Entwurfs Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren im Schwangerenselbstbestimmung SächsSchwSelbstbestStärkG) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Beifall bei den LINKEN) Man kann das übrigens auch außerhalb des Strafgesetzbuches regeln. Das machen andere Länder vor. Diese Forderung gehört natürlich auf Bundesebene, das ist keine Frage. Also lassen Sie uns über Sachsen reden. Selbst wenn wir bei den jetzt bestehenden Regelungen bleiben und gar nichts verändern würden, gibt es viel zu tun, um die Rahmenbedingungen innerhalb der bestehenden Rechtslage zu verbessern. Darum geht es in unserem vorliegenden Gesetzentwurf. In Sachsen ist das dringend nötig und noch viel zu tun. Deswegen stellen wir heute das Gesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren zur Abstimmung. Ich hatte es schon gesagt: Die sogenannte Fristenregelung erlaubt einen straffreien Abbruch, aber das ist kein Wohlwollen, sondern es ist ein sehr hart errungener Kompromiss, der damit einhergeht, dass die Länder und damit auch der Freistaat dafür Sorge tragen müssen, dass die Rahmenbedingungen einen solchen Abbruch zulassen. Das sagt das Schwangerschaftskonfliktgesetz auf Bundesebene, das eine klare Verpflichtung der Länder vorsieht. Es schreibt vor, dass es Beratungsstellen geben muss und Einrichtungen, die diese Abbrüche vornehmen. Beratungsstellen muss es logischerweise geben, denn der Gesetzgeber bürdet Schwangeren eine Pflichtberatung auf. Wir sind gegen eine solche Pflichtberatung, aber wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist, dann muss sichergestellt sein, dass ausreichend Beratungsstellen vorhanden und erreichbar sind. Ungefähr 95 % der Abbrüche werden über diese Beratungsregelung durchgeführt. Das heißt, die medizinische und kriminologische Indikation macht nur einen geringen Bruchteil aus, deswegen ist die Frage nach den Beratungsstellen sehr entscheidend. Aber es geht auch um die medizinischen Einrichtungen. Hier müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der Deutsche Juristinnenbund davor warnt, dass es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gibt, die Abbrüche vornehmen, und auch immer weniger Kliniken, in denen ein Abbruch vorgenommen werden kann. Hier muss der Freistaat sicherstellen, dass das Angebot flächendeckend besteht und auch für die Zukunft abgesichert ist. Das sage nicht nur ich, das sagt nicht nur meine Fraktion, das sagt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1993. Darin wird die flächendeckende Versorgung definiert. Hiermit kommen wir zu einem Problem, dass nämlich im jetzigen sächsischen Schwangerschaftskonfliktgesetz – das gibt es auf Bundesebene und dann das Ausführungsgesetz in Sachsen – nur die Beratungsstellen geregelt sind, aber nicht die Verpflichtung – jetzt zitiere ich aus dem Bundesgesetz – „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung zu stellen.“ Das steht im Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes § 13 Abs. 2 wer das nachlesen möchte. Genau das regelt das sächsische Gesetz aber nicht, also muss hier eine Regelungslücke geschlossen werden. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf tun. Wie der Titel schon verrät, geht es in unserem Gesetzentwurf noch um viel mehr. Es stellt nämlich die Selbstbestimmung der Schwangeren in den Mittelpunkt, und das ist auch dringend notwendig. Ich möchte hier noch mal darauf verweisen, dass die Geschichte zeigt: Schwangerschaftsabbrüche lassen sich nicht verbieten. Das sieht man nicht zuletzt dramatisch an den Zahlen derjenigen, die weltweit jährlich an den Folgen illegaler Abbrüche elendig verenden. Es braucht also gute Rahmenbedingungen für ungewollt Schwangere; denn es ist auch eine Frage des Gesundheitsschutzes. Zur Wahrheit gehört auch, dass sich die Anzahl der Abbrüche durch Repression, durch Kriminalisierung und durch Entmündigung nicht verringern lässt. Das Einzige, was Abbrüche verhindert, ist eine gute Familienpolitik. Wenn man schaut, welche Gründe die Befragten für ihre Schwangerschaftsabbrüche angeben, dann nennt die Hälfte derjenigen, die einen Abbruch vorgenommen haben, eine schwierige Partnerschaft als Grund. Da denkt man zuerst, das klingt ein wenig privat – ist es aber nicht. Der Hintergrund ist dann nicht nur die persönliche Familienplanung, sondern vor allem die Angst, alleinerziehend zu sein. Aus sehr gutem Grund, denn wir wissen – ich habe darüber schon sehr oft geredet –, dass in Sachsen noch viel zu tun ist. Wir warten immer noch auf den Landesaktionsplan, der Alleinerziehenden Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren soll. Wir haben vorhin gehört, Verträge werden eingehalten, das steht im Koalitionsvertrag, aber passiert ist nicht viel. Das geht an Herrn Dulig, auch wenn er gerade nicht im Raum ist. Der zweithäufigste Grund ist die finanzielle Unsicherheit. Kinder sind nach wie vor ein Armutsrisiko. Das heißt, wer weniger Abbrüche haben möchte, der muss eine familienfreundliche Politik machen, und das bedeutet, gute Rahmenbedingungen für alle zu schaffen, um Familien zu gründen sowie zu erweitern. Selbstbestimmung heißt aber auch, wer sich für Kinder entscheidet, der oder die sollte in dieser Entscheidung unterstützt werden. Das gilt auf jeden Fall auch für Menschen mit Behinderung. Dazu sage ich in der zweiten Runde noch etwas. Das gilt aber auch für Kinderwunschbehandlungen und Kinderwunschbehandlungen gleichgeschlechtlicher Paare. Damit wende ich mich noch einmal an Frau Köpping, nicht zum ersten Mal. Auch dazu hatten wir in dieser Legislatur einen Antrag. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein weiteres Zitat aus der Debatte in Frankreich lautet: „Ohne die Kontrolle der Frauen über ihren Körper kann es keine Gleichheit zwischen Frauen und Männern geben.“ Das sagte eine Vertreterin vom Frauenverband „Fondation des Femmes“ in der Debatte. Ich unterstreiche dieses Zitat und glaube, dass wir, auch wenn wir weit davon entfernt sind, solch ein Grundrecht bei uns in der Verfassung zu verankern, mit der Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf heute einen wichtigen Schritt in Richtung körperliche Selbstbestimmung geben können, gegen die Entrechtung von ungewollt Schwangeren und für reproduktive Rechte. Mehr in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg für die einreichende Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion jetzt bitte Frau Saborowski.

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