Albrecht Pallas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nun beschließe ich die Reihe der Redner der einbringenden Fraktionen. Es ist ja ein Fraktionsgesetz und kein Gesetz, das in der Staatsregierung entstanden ist – auch eine kleine Besonderheit. Mit dem heutigen Gesetz zur Ermöglichung des Verbots von Wohnraumzweckentfremdung beschließen wir ein letztes größeres Vorhaben der Koalition in der Wohnungspolitik. Wir hörten es bereits, Wohnungen sind zum Wohnen da. Bei einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem Familien kaum noch eine Wohnung finden, ist es ein Unding, dass manche Eigentümer lieber mit Airbnb das schnelle Geld machen, als sie für weniger Rendite an Menschen zu vermieten, die sie dringend brauchen. Hier kann zukünftig seitens der Großstädte ein Riegel vorgeschoben werden. Warum ist das notwendig? Die Miete – um nur einen Grundsatz zu nennen – muss für Normalverdiener erschwinglich bleiben – egal, ob in einem sächsischen Dorf, einer Kleinstadt oder in Dresden bzw. Leipzig. Wir haben nun einmal sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte in Sachsen. Wir haben Regionen mit viel Leerstand, wo Leute eher wegziehen. Wir haben wachsende Städte, vor allem Dresden und Leipzig, aber auch Gemeinden in ihrem Umland mit viel Zuzug. Der Wohnungsbau, das gehört auch zur Wahrheit, kommt nur eingeschränkt hinterher. Bezahlbarer Wohnraum ist in den sächsischen Großstädten zunehmend Mangelware. Daher müssen wir im Freistaat alle Möglichkeiten ausschöpfen, preisgünstigen Wohnraum zu sichern oder wiederherzustellen. Wir haben dafür in den letzten Jahren auch viel getan. Wir haben den sozialen Wohnungsbau vorangetrieben. Wir haben die Förderrichtlinie zur Sanierung preisgünstiger Mietwohnungen, die in ganz Sachsen gilt, ordentlich ausgestattet und weiterentwickelt. Und entgegen so mancher konservativer oder neoliberaler Äußerung regelt der Markt beim Wohnen offensichtlich nicht die Probleme von selbst. Bauen, bauen, bauen reicht eben nicht. Die privaten Investoren bauen gewinnorientiert, aber am sozialen Bedarf vorbei. Die mit den Mitteln des sozialen Wohnungsbaus errichteten Wohnungen reichen der Anzahl nach noch nicht aus, um die Mieten zu stabilisieren. Darum sind zum Zeitgewinn regulierende Maßnahmen so notwendig. Wir wollen Zeit gewinnen, bis ausreichend bezahlbare Wohnungen geschaffen wurden. Auch hier sind wir als Koalition tätig geworden. Wir haben die Beschränkungen von Mieterhöhungen für laufende Verträge verlängert. Wir haben die Mietpreisbremse für neue Verträge endlich auch für die angespannten Wohnungsmärkte in Dresden und Leipzig eingeführt. Heute schaffen wir die Rechtsgrundlage dafür, damit diese Städte durch eine kommunale Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen in der ganzen Stadt oder in einigen Stadtteilen vorgehen können. Es geht um die touristische Vermarktung von Mietwohnungen, die nun einmal in Dresden und Leipzig weiter im Kommen ist. Die beiden Städte haben eigene Gutachten erstellt. Wir wissen um die Zahlen, Kollege Löser hat sie ausgeführt. Es ist auch klar aus Dresden und Leipzig kommuniziert worden, dass sie um diese Rechtsgrundlage bitten. Wir wollen nicht nur die Kurzzeitvermietung, zum Beispiel über Airbnb, einschränken, sondern auch etwas gegen den spekulativen Leerstand unternehmen, also gegen die Eigentümer, die die Wohnungen bewusst in der Hoffnung leer stehen lassen, bei einer günstigeren Marktlage später noch mehr Geld damit machen zu können. Zusammen mit den anderen mietpreisdämpfenden Maßnahmen und dem geförderten Wohnungsbau können durch ein Zweckentfremdungsverbot effektiv mehr Wohnungen auf den Markt kommen. Wir können die Mietentwicklung stabilisieren und – darum geht es – Menschen mit kleineren Einkommen helfen, eine passende Wohnung zu finden. Manche fragen sich, ob die Kurzzeitvermietung, zum Beispiel über Airbnb, jetzt überhaupt nicht mehr erlaubt sein soll. Diejenigen kann ich beruhigen. Wer die eigene Wohnung während des eigenen Urlaubs für Touristinnen und Touristen zur Verfügung stellen möchte, kann das weiterhin tun. Wir wollen die Dauer dieser Kurzzeitvermietung auf höchstens zwölf Wochen im Jahr begrenzen. Wenn man eine Wohnung über Monate hinweg immer wieder kommerziell Feriengästen zur Verfügung stellt, dann wird sie dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen. Hier soll dann das Zweckentfremdungsverbot greifen. Es klang schon an, dass wir uns als SPD mehr vorstellen konnten. Diesbezüglich haben wir uns anfangs an anderen Bundesländern orientiert, die weitergehende Zweckentfremdungsverbotsgesetze erlassen haben. Dass wir heute diesen Schritt gehen können, ist ein Erfolg, aber auch ein Kompromiss zwischen CDU, GRÜNEN und uns – und das ist in Ordnung. Meine Damen und Herren! Wir brauchen weiterhin Wohnungsbau und vor allem geförderten Wohnungsbau. Wir müssen bezahlbar bauen, bauen, bauen. Darum war die Entwicklung in der Bauwirtschaft in den letzten Monaten auch so besorgniserregend – ob privat, genossenschaftlich oder kommunal. Durch die enorm gestiegenen Baukosten und die steigenden Zinsen wurden viele schon geplante Projekte für den Geschosswohnungsbau plötzlich unwirtschaftlich. Als SPD haben wir uns in der Koalition dafür verwandt, dass die Förderprogramme so angepasst werden, dass sie jetzt besser helfen können. So sind auch die Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau und für die Sanierung preisgünstiger Mietwohnungen geändert worden. Die Förderhöhe ist geöffnet worden, und wir führen beim sozialen Wohnungsbau sogar einen neuen Förderweg ein, der Wohnungen für Haushalte finanziell stützt, die nur knapp über den Bemessungsgrenzen für Sozialleistungen liegen, also für die Schwellenhaushalte, wie sie manchmal genannt werden. Auf Bundesebene tut sich da auch einiges. Ich erinnere an den Wohngipfel von Bundeskanzler Olaf Scholz mit Bundesbauministerin Klara Geywitz, bei dem zahlreiche Maßnahmen, um die Bautätigkeit wieder anzukurbeln, erarbeitet wurden. Aber – auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu – Bund und Land fahren diesbezüglich etwas auf Sicht. Vielleicht reicht das, was wir hier tun, noch nicht aus, um die Bautätigkeit für Wohnungen wieder anzukurbeln. Als SPD wollen wir alles Sinnvolle und Mögliche dafür tun. So regen wir zum Beispiel an, dass im Förderprogramm für das bezahlbare Wohnen mindestens so viel Landesgeld weiterhin bereitgestellt wird, um die Bundesmittel vollständig abzurufen. Neben den Zuschüssen wollen wir auch zinsgünstige und langlaufende Darlehen einführen, die die Finanzierungslücke der meist kommunalen Wohnungsunternehmen schließen. Auch betroffene Städte müssen prüfen, ob sie mehr machen können, um mit kommunalem Geld den Wohnungsbau zu stützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Machen wir uns bewusst, dass der Zuzug in die großen Städte und ins Umland langfristig weitergehen wird. Nehmen wir als Beispiel TSMC; es war heute schon einmal Thema. Es ist eine strategisch wichtige Entscheidung der Europäischen Union und der Bundesrepublik, dass dieses Unternehmen hierhergelockt wurde und unterstützt wird. Das ist gut für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region Dresden, ganz Ostsachsens. Es wird aber dazu führen, dass in kürzester Zeit wahrscheinlich über 40 000 Menschen hierherziehen werden. Diese Menschen werden irgendwo wohnen, sie fahren zur Arbeit, ihre Kinder gehen zur Kita, in die Schule, sie nutzen Freizeiteinrichtungen. Ich will damit sagen: Die öffentliche Infrastruktur muss genauso mitwachsen wie die Anzahl der verfügbaren Wohnungen – weniger für die Fachkräfte, die dort arbeiten sollen, sondern damit die Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen nicht an den Rand gedrängt werden. Auch dafür brauchen wir das Zweckentfremdungsverbotsgesetz als einen Baustein. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt spricht Herr Hentschel von der AfD; bitte.
