Ingo Flemming
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die ansteigende Nutzung von Mietwohnungen zur Fremdbeherbergung soll mit diesem Gesetz im positiven Sinne beeinflusst werden. Das Gesetz soll kein Zweckentfremdungsverbot für alle Gemeinden festlegen, sondern die Gemeinden zum Erlass einer Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung ermächtigen, und zwar dort, wo es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Das Gesetz bietet den Gemeinden damit ein Instrument, um zu verhindern, dass Wohnraum unkontrolliert dem Wohnungsmarkt entzogen wird, aber eben nur für die Gemeinden, die es wollen. Diese Gemeinden sollen durch eine Satzung bestimmen können, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit verfolgbar sein. Die Koalitionspartner haben – gemäß ihrer Vereinbarung im Koalitionsvertrag – 2023 einen Gesetzentwurf über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen dem Sächsischen Landtag zur Beratung übermittelt. Dieser Gesetzentwurf soll heute beschlossen werden. Wir machen als Union keinen Hehl daraus, dass wir mit diesem Thema am Anfang Bauchschmerzen hatten und teilweise heute noch haben; denn es bedeutet einen Eingriff in Eigentumsrechte. Dabei sollten wir ganz vorsichtig sein. Es geht auch um die Frage: Hat das Problem so eine Dimension, dass wir mit der Gesetzeskeule kommen müssen? Wir haben in der Koalition lange miteinander gerungen. Ich denke, dass der heute zur Abstimmung stehende Entwurf ein guter Kompromiss ist, dem auch wir ohne größere Bedenken zustimmen können. Gegenüber unserer letzten Debatte an dieser Stelle hat sich nicht viel verändert. Im Kern geht es beim Zweckentfremdungsverbot darum, die sächsischen Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt zu ermächtigen, die Umnutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken zu unterbinden bzw. einzuschränken. des Entwurfs Zweckentfremdung von Wohnraum Zweckentfremdungsverbotsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Regionalentwicklung Die Sachverständigenanhörung hat gezeigt, dass es nach wie vor zwischen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Eigentümerverbänden auf der einen Seite und den betreffenden Städten – das sind im Grunde genommen ausschließlich Dresden und Leipzig – auf der anderen Seite unterschiedliche Auffassungen zur Angespanntheit des Wohnungsmarktes gibt und bisher die Unterschiedlichkeit in der Datenbasis nicht ausgeräumt werden konnte. Ebenso ist festzustellen: Weil das Zweckentfremdungsverbot einen bedeutsamen Eingriff in die Eigentumsrechte der Immobilieneigentümer darstellt, bedarf das einer besonders sorgfältigen Abwägung. Sowohl für Dresden als auch für Leipzig ist anzumerken, dass in den vergangenen Jahrzehnten manche Umnutzungen – beispielswiese für Arztpraxen, Anwaltskanzleien, Versicherungs- und Reisebüros oder für sonstige Büronutzungen sowie für Gemeinschaftsräume bei Hausgemeinschaften – durchaus willkommen waren. Das wird bei der Diskussion leicht vergessen. Zweckentfremdung ist somit nicht per se etwas Schlechtes. Es ist ebenfalls anzumerken, dass die Übernachtungsform Ferienwohnung oder Airbnb durchaus steigenden Zuspruch bei vielen Reisenden hat, insbesondere bei der jüngeren Generation oder bei Familien. Ich möchte betonen, dass die Vertreterin der Wohnungsgenossenschaften in der Sachverständigenanhörung deutlich gemacht hat, dass die Vermieter mit den Nutzern Mietverträge über Wohnraumvermietung abgeschlossen haben, in denen als Zweck das Wohnen festgelegt ist. Das wird nach deren Zahlen für 97 % aller Wohnungen auch so umgesetzt. Die Vermieter haben eigene mietrechtliche Möglichkeiten, wenn die Mieter selbst Airbnb-Vermietung betreiben oder anfangen, ihre Wohnung gewerblich zu nutzen. Dafür brauchen die Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Weder Wohnungsgenossenschaften noch Wohnungsgesellschaften oder die meisten privaten Vermieter haben ein Interesse daran, ihre Wohnungen zur Ferienwohnungsvermietung anzubieten. Auf der anderen Seite gab es insbesondere von den Vertretern der Mietervereine Forderungen, die Regelungen weiter zu verschärfen und die Zweckentfremdung einzuschränken, Wohnraum zu sichern bzw. wiederherzustellen. Dafür sollen Kurzzeitvermietungen von Wohnungen für touristische Zwecke zurückgedrängt, die Nutzung von Wohnraum für gewerbliche und freiberufliche Zwecke unterbunden und Leerstände unmöglich gemacht werden. Der Tatbestand der nicht akzeptablen Zweckentfremdung soll also deutlich erweitert werden. Dagegen haben wir uns mehrheitlich entschieden; denn bereits in der Sachverständigenanhörung am 22.05.2023 und dann wieder im September 2023 letzten Jahres zu dem vorliegenden Gesetz wurde anschaulich begründet, dass neben der touristischen Nutzung im Prinzip – so haben wir es zumindest wahrgenommen – kein Handlungsbedarf gesehen wird. Selbst bei der touristischen Nutzung wird das Problem von Experten nur im sehr begrenzten Maße beobachtet, zum Beispiel in den Innenstädten von Leipzig oder Dresden. Wir haben ein schlankes, auf das Notwendige beschränkte und am Ende auch ein zeitlich beschränktes Gesetz erarbeitet – so, wie es immer ist, wenn man in Eigentumsrechte eingreift. Wir werden das Ganze evaluieren, und es wird sich zeigen, wie groß der Bedarf, aber auch wie groß die Zahl der Wohnungen ist, die dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden konnten. Darauf bin ich sehr gespannt. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Löser für die BÜNDNISGRÜNEN, bitte.
