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Alexander Wiesner

AfD 31.01.2024 Sitzungen 7/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Vertretung für meine Kollegin Martina Jost übernehme ich heute ihren Redebeitrag und beginne. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: „Ich beginne“, das finde ich sehr schön!) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um zu erfassen, was unser Gesetzentwurf für ein Kopftuchverbot in den sächsischen Schulen und Kindergärten für muslimische Mädchen bedeutet, möchte ich Ihnen ins Bewusstsein rufen, dass Mädchen und Frauen in islamischen Gesellschaften weitestgehend unter der Verfügungsgewalt von Männern stehen. Ehemänner, Frauen, Brüder und manchmal sogar schon Söhne bestimmen, wohin Frauen reisen, wen sie heiraten und ob sie sich scheiden lassen dürfen. Nehmen wir das Beispiel Saudi-Arabien. Dort unterliegt der Kontakt zu anderen Männern strengen Grenzen. Deshalb sind dort so viele öffentliche Gebäude, Verkehrsmittel und Parks nach Geschlechtern getrennt. Vor Gericht beispielsweise zählt die Zeugenaussage von zwei Frauen so viel wie die von einem Mann. Auch die Art und Weise, wie sich Frauen kleiden, wird dort von Männern bestimmt. Das Kopftuch ist für Frauen Pflicht, wenn sie das Haus verlassen. Kennzeichen dieser Gesellschaften ist die Herabsetzung der Frauen als minderwertig. Herabwürdigung und Demütigungen sind für sie traurige Realität. Das Kopftuch als Zeichen patriarchaler Zwänge hat auch bei uns inzwischen Einzug gehalten. Nicht nur im allgemeinen Straßenbild, nein, auch in den Schulen sehen wir immer mehr Mädchen mit Kopftuch. Selbst wenn es hier in Sachsen noch nicht so viele sind wie in Berlin oder in einigen westdeutschen Großstädten, so ist jedes einzelne Schicksal eines Mädchens, das zum Tragen eines Kopftuches gezwungen wird, ein Fall zu viel. Angesichts der frauenverachtenden Symbolik, die das islamische Kopftuch transportiert, ist dessen Verbot in Schulen und Kindergärten ein notwendiger Schritt, den wir auch für Einzelfälle gehen müssen. Insofern ist heute ein historischer Tag; (Lachen des Abg. Frank Richter, SPD) denn Sie haben heute die Gelegenheit, den Mädchen zumindest für die Zeit des Schulbesuchs ein solches Schicksal zu ersparen. Mit unserem Gesetz schaffen wir das Kopftuch in Sachsens Schulen und Kindergärten ab, ein Stück Stoff, das in seiner Aussage grundgesetzwidrig ist, ein Stück Stoff, an dem Tränen und auch Blut kleben. Schauen wir uns an, was die Frauen in den muslimischen Ländern ertragen, um sich von genau diesem Kopftuch zu befreien. Trotz zahlreicher Hinrichtungen auf offener Straße, wie im Iran oder in Saudi-Arabien, haben die Frauen dort den Widerstand niemals aufgegeben. Unser Gesetzentwurf setzt eine Forderung um, über die schon vor vielen Jahren öffentlich debattiert wurde. Leider ist diese Debatte nun sehr leise geworden. Das ist schade; denn das Problem wird angesichts der immer größeren Zahl von Schülern mit islamischem Hintergrund immer dringlicher. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich: „Wenn wir es wirklich ernst meinen mit einem Grundrecht auf Gleichberechtigung von Mann und Frau, dann können wir nicht gleichzeitig beide Augen zudrücken, wenn bereits kleine Mädchen mit Kopftüchern in Kitas und Schulen geschickt werden.“ Sicherlich werden Sie wissen, dass dieses Zitat von der CDU-Vizevorsitzenden Silvia Breher aus dem Jahr 2020 stammt. Die eben erwähnte CDU hatte sich bereits im Jahr 2019 auf ihrem Parteitag für ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen ausgesprochen, nachdem vorher die Hamburger CDU auf ihrem Landesparteitag im Jahr 2018 schon ein Kopftuchverbot an Schulen beschlossen hatte. Es stellt sich wieder die Frage: Was ist los mit Ihnen, werte Abgeordnete der CDU? Warum haben Sie nicht geliefert? In keinem einzigen deutschen Bundesland wurde ein solches Verbot eingeführt, obwohl sie federführend in vielen Landesregierungen sitzen. Was bleibt, ist der schale Geschmack leerer Versprechungen, welcher auf vollmundige Ankündigungen folgt. Falls Sie sich mit den verfassungsrechtlichen Bedenken aus Ihrer Verantwortung herausreden möchten, so entgegne ich, Ihre Parteikollegin Frau Breher ist selbst Juristin. Sie wird sicher – ganz sicher – eindringlich geprüft haben, inwiefern das von ihr geforderte Verbot mit der Verfassung in Einklang steht. Ebenso haben wir eine verfassungsrechtliche Prüfung durchgeführt. (Sören Voigt, CDU: Das heißt gar nichts!) Wir haben in der Sachverständigenanhörung Verfassungsrechtler befragt, verfassungsrechtliche Gutachten studiert, (Zuruf der Abg. Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass unser Gesetzentwurf mit geltendem, höherrangigem Recht in Einklang steht. In der Ausschussanhörung wurde vereinzelt die Auffassung vertreten, das Kopftuchverbot stelle einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Religionsfreiheit dar. Wir hingegen sind der Ansicht, dass durch ein Kopftuchverbot das Grundrecht der Religionsfreiheit überhaupt nicht tangiert wird. Ein religiöses Gebot zum Tragen des Kopftuches existiert schlichtweg nicht. Das Kopftuch hat sich erst mit dem politischen Islam verbreitet, insofern ist es kein religiöses, sondern vielmehr ein politisches Symbol. Hierzu hat die Islamexpertin in der Ausschussanhörung ausführlich ausgeführt. Doch selbst wenn man unterstellt, das Kopftuch sei ein religiöser Ausdruck, so möchte ich auf die verfassungsrechtlichen Gutachten hinweisen, die im Auftrag von Terre des Femmes zum Kopftuchverbot erstellt wurden. Diese kommen zu dem Ergebnis, dass die Grundrechtseingriffe, insbesondere in das elterliche Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit der Eltern, zum Schutze des Kindes durchaus gerechtfertigt sind. All dies steht vor dem Hintergrund der schädlichen Auswirkungen des Kinderkopftuchs; denn durch dieses wird sozialer Druck auf die Mädchen ausgeübt, die kein Kopftuch tragen möchten. Das Kopftuch sexualisiert in schädlicher Weise die Mädchen und stellt darüber hinaus ein Hindernis bei der Integration in die deutsche Gesellschaft dar. Die kopftuchtragenden Mädchen gewöhnen sich an die gesellschaftliche Unterordnung der Frau, sodass es den betroffenen Mädchen später sehr schwerfällt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. (Beifall bei der AfD) Da Kinder grundsätzlich in einer Abhängigkeit zu ihren Eltern stehen, können sich die betroffenen Mädchen nicht oder kaum gegen das Tragen des Kopftuches wehren. Ein Trageverbot kann ihnen dabei helfen, sich – zumindest in Schule und Kindergarten – nicht dem Kopftuchzwang zu unterwerfen; denn die Grundrechte der Eltern dürfen nicht genutzt werden, um die Rechte der Mädchen auf Selbstbestimmung, Freiheit und eine natürliche Entwicklung derart einzuschränken, wie ein Kopftuch es tut. Mit dem Kopftuchverbot ermöglichen wir den Mädchen aus muslimischen Familien, das grundgesetzlich garantierte Recht auf eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit in den Schulen und Kindergärten in Sachsen auszuüben. (Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 4?

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