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Sabine Friedel

SPD 31.01.2024 Sitzungen 7/82

Vielen Dank. Wir würden Ihnen wirklich gerne ermöglichen, dem Gesetz zuzustimmen. Ich habe aber schon dargelegt, was uns dazu bewogen hat, die Mindestvergütung nicht gesetzlich zu regeln. Wir haben dazu keinen Konsens, sondern unterschiedliche Vorstellungen. Ich glaube, dass insbesondere bei den sozialen und Gesundheitsberufen zu beobachten sein wird, ob wir eine solche gesetzliche Festlegung brauchen. Deswegen ist es uns ein Anliegen gewesen, diesen Punkt im Entschließungsantrag deutlich zu machen. Wir werden in zwei Jahren wieder darüber sprechen, ob die Notwendigkeit besteht. Für heute kann ich Ihnen keine Zustimmung aus der Koalition signalisieren. Ich hoffe, dass Sie trotzdem noch einmal in sich gehen. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf zum Änderungsantrag? – Das sehe ich nicht. Damit können wir jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/15676 abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Keine Stimmenthaltung. Es gibt Stimmen dafür und trotzdem eine Mehrheit von Stimmen dagegen; damit ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht zugestimmt. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, nun über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen, und frage gleich, ob es möglich wäre, dass wir im Block abstimmen (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) oder ob artikelweise abgestimmt werden soll. Dann stimmen wir jetzt über Überschrift, Inhaltsübersicht, Artikel 1 mit neuer Überschrift Gesetz über die Duale Hochschule in Sachsen (Duale Hochschule Gesetz), Artikel 2 Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes, Artikel 3 Gesetz über Berufsakademien im Freistaat Sachsen (Sächsisches Berufsakademiegesetz), Artikel 4 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen sozialen Anerkennungsgesetzes, Artikel 7 Änderung des Gesetzes über Kindertagesbetreuung, Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen, Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 10 Inkrafttreten/Außerkrafttreten ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Danke schön. Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit von Stimmen dafür ist dem so entsprochen. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Ich wiederhole: Wir stellen nun den Entwurf Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen, Drucksache 7/14856, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit von Stimmen dafür ist damit der Entwurf als Gesetz beschlossen. (Beifall bei der CDU) Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Jetzt frage ich, ob es Widerspruch zur Dringlichkeit gibt? – Das sehe ich auch nicht. Damit ist auch die Dringlichkeit beschlossen. Das Gesetz kann unverzüglich ausgefertigt werden. Meine Damen und Herren! Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, Drucksache 7/15688, vor. Ich bitte jetzt jemanden von den drei Fraktionen um die Einbringung. (Zuruf von der CDU: Der Antrag ist eingebracht!) – Der Antrag ist eingebracht. – Dann ist die Frage, ob es zum Entschließungsantrag Gesprächsbedarf gibt. – Anna Gorskih für Fraktion DIE LINKE; bitte gleich an Mikrofon 1.

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